Wikipedia:Meinungsbilder/Richtlinienkompetenz des Schiedsgerichts

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Anlass des Meinungsbildes[Quelltext bearbeiten]

Anlass des Meinungsbildes ist eine Entscheidung des Wikipedia:Schiedsgericht (SG) zu einer Anfrage zum Vertrauensnetz. Die Anfrage war auf einen konkreten Fall bezogen. Das SG nahm in seiner Entscheidung jedoch keinen Bezug auf den Einzelfall, sondern traf allgemeine "Festlegungen". Diese hatten zum Inhalt, dass Misstrauenslisten nach Ansicht des SG generell nicht mit geltenden Wikipedia-Richtlinien vereinbar seien. Sie mündeten in die Aufforderung, Misstrauenslisten "seien wie andere unerwünschte Inhalte zu behandeln". Aus diesen Festlegungen leitete das SG seine Entscheidung über den konkreten Fall ab.

Mit Hinweis auf diese Entscheidung wurden nun von einer Reihe von Admins diverse "Misstrauenslisten" unterschiedlicher Art gelöscht. Das betraf auch Benutzer, die an der Schiedgerichtsanfrage nicht beteiligt waren. In der Folge gab es erhebliche Konflikte um die Auslegung, die Reichweite und die Folgen des Schiedsgerichts-Beschlusses. Teilweise wurden die Misstrauenslisten wiederhergestellt. Mitglieder des Schiedsgerichts sahen sich wiederholt veranlasst, ihren Beschluss und dessen Reichweite zu rechtfertigen und zu interpretieren.

Die Entscheidung des SGs hat teilweise scharfe Kritik ausgelöst. Im Zusammenhang dieses Meinungsbildes ist diejenige Kritik relevant, die eine Überschreitung der Kompetenzen des SG monierte. Der Tenor war, dass das SG nicht ermächtigt sei, über den Einzelfall hinaus bindende Festlegungen für die Community zu treffen. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass im jüngsten Meinungsbild zur Einrichtung des Schiedsgerichts jenem ausdrücklich die Kompetenz zum Aufheben von Richtlinien entzogen wurde. Das SG habe im konkreten Fall den Willen der Community missachtet, indem es eine Richtlinie aufgestellt habe. Zahlreiche Nutzer, die von den Folgen der Entscheidung betroffen waren, seien nicht gehört und nicht beteiligt worden.

Das SG selbst sowie Unterstützer des Beschlusses argumentierten hingegen, es seien lediglich Richtlinien ausgelegt und keine neuen erlassen worden. Um den konkreten Fall entscheiden zu können, sei eine generelle Regelung erforderlich gewesen, die von einigen Beteiligten auch ausdrücklich gewünscht worden sei. Das SG sieht seine Entscheidung im Einklang mit den Meinungsbildern zur Etablierung des Schiedsgerichts.

Begründung und Ziel des Meinungsbilds[Quelltext bearbeiten]

Es gibt zwei widersprüchliche Interpretationen der bestehenden Regelungen zum Schiedsgericht. Solange das so ist, besteht die Gefahr, dass künftige SG-Entscheidungen neue Konflikte auslösen und von Teilen der Wikipedia-Gemeinschaft nicht akzeptiert werden. Daher ist nach Auffassung der Initiatoren dieses Meinungsbildes eine Präzisierung der SG-Regeln erforderlich.

Gegenstand dieses Meinungsbildes sind somit die Kompetenzen des Schiedsgerichts. Es soll klargestellt werden, ob dem SG nach dem Willen der Community die Kompetenz zu allgemeinen "Festlegungen", wie im oben beschrieben Fall, zukommt, oder nicht.

Beschlussvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Der Text "Aufgaben des Schiedsgerichts" wird um folgenden Passus ergänzt:

Die Aufgabe des Schiedsgerichts ist die Lösung konkreter Konflikte zwischen Benutzern. Bei der Entscheidungsfindung ist es Aufgabe des Schiedsgerichts, die bestehenden Richtlinien und Konventionen für den konkreten Fall auszulegen. Das Schiedsgericht kann, soweit es für dieses Ziel erforderlich ist, weiteres Material hinzuziehen, allgemeine Überlegungen anstellen und Empfehlungen aussprechen. Das Schiedsgericht ist aber grundsätzlich nicht befugt, über den konkreten Einzelfall hinaus bindende Festlegungen zu treffen. Dies bleibt weiterhin Aufgabe der Community.

Es handelt sich nicht um ein Meinungsbild zur Etablierung einer neuen Regel, sondern zur Präzisierung eines bestehenden Regelwerks. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine hohe Teilnahme wünschenswert. Die Stimmberechtigung entspricht derjenigen bei Adminwahlen.

Wird der Beschlussvorschlag angenommen, so sind allgemeine "Festlegungen" wie im Urteil zum Vertrauensnetz Kompetenzüberschreitungen des Schiedsgerichts. Sie sind deswegen als nicht bindend zu betrachten, es handelt sich um bloße Meinungsäußerungen. Das Urteil zum konkreten Fall GLGerman bleibt bestehen, das SG wird aber gebeten, es im Licht der erfolgten Entscheidung noch einmal zu überdenken. Das in der nächsten Wahlperiode gewählte SG ist frei, den Fall neu zu entscheiden.

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So weit mein Vorschlag. Es sollten noch diverse Beleglinks folgen. Bitte um Meinungen. Was unter dem Strich steht, passt nicht merh dazu und muss geändert werden. Insbesondere fehlen noch Begründungen.--Mautpreller 12:00, 6. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]