Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2014/August/23

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen


17. August 2014

18. August 2014

19. August 2014

20. August 2014

21. August 2014

22. August 2014

23. August 2014

24. August 2014

Heute
Kategoriendiskussionen

Vorschläge werden hier maximal sieben Tage diskutiert, sofern nicht vorher schon ein Konsens erkennbar ist. Sachfremde oder beleidigende Texte werden kommentarlos gelöscht. In den Diskussionen verwendete Begriffe findest du im Glossar erklärt.
Diese Seite ist auf der allgemeinen Löschkandidatenseite des jeweiligen Tages eingebunden, womit alle Kandidaten auch dort aufgeführt sind.


Bevor du eine Kategorie vorschlägst, lies dir bitte die Grundsätze durch. Beachte insbesondere die Zuständigkeit von Fachbereichen.

Einen neuen Kandidaten eintragen

(Anleitung)

Hilfreiches


Löschkandidaten
(23. August 2014)
allgemein


Kategorien[Quelltext bearbeiten]

Kategorie Steuerrecht (Deutschland) ist aus der Kategorie Steuerrecht zu entfernen (kein LA)[Quelltext bearbeiten]

Über diese Entscheidung wurde in der Redaktion Recht bereits Konsens erzielt Portal Diskussion:Recht#Kategorisierung im Bereich Steurrecht. Begründung: die Kategorie Steuerrecht sollte gemäß Portal:Recht/FAQ nur die internationale Sichtweise beinhalten. Rein nationale Rechtsbegriffe gehören in die Kategorie:Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland) Im Moment wird die Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) unter Kategorie:Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland) und Kategorie:Steuerrecht doppelt geführt. Dies widerspricht der Systematik.--mundanus Disk. 16:42, 23. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Steuerrecht nach Staat gehört eigentlich in die Kategorie:Steuerrecht, dann kann Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) raus da, da sie dann bereits eben über Kategorie:Steuerrecht nach Staat dort darunter hängt. DestinyFound (Diskussion) 23:49, 23. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
+1, es gibt keine Lex "Recht" im Kategorienbaum. Ihr solltet in eurem Fachbereich lieber darüber diskutieren, ob ihr den mit Litauen und Deutschland begonnenen Zwischenschritt bzgl. "Steuer- und Abgabenrecht" (wenn ich sehe dann vor allem Steuer- und Zollrecht) allgemein hochzieht, so ist das sehr uneinheitlich. - SDB (Diskussion) 10:32, 25. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zum Thema passende Korinthenkackerei unter Juristen. Frage: Wonach sucht ein WP-Leser? Wohl eher nach kurzen, umgangssprachlich gebräuchlichen Begriffen ... mithin lassen (egal was die h.M. der Fachleute sein mag) oder sinnvoll umleiten (was ja leider mit Kat nicht geht) --zenwort (Diskussion) 16:28, 26. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Vorab: ich muss meinen Vorschlag etwas aktualisieren. Ich habe gesehen, dass die Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) inzwischen nicht mehr direkt unter Kategorie:Steuerrecht hängt, sondern nur noch indirekt über die Kategorie Kategorie:Steuerrecht nach Staat. Das Problem ist aber das gleiche: Die Kategorie:Steuerrecht nach Staat passt wegen der Vermischung rechtsvergleichender Rechtsartikel mit Artikeln zu Begriffen aus bestimmten Rechtsordnungen nicht zur Kategorie:Steuerrecht.
Vielen Dank für eure Hinweise und Anregungen. Ich freue mich immer interessierten Wiki-Mitarbeitern die Hintergründe der Rechtssystematik näher zu bringen. Ich hatte die Begründung oben etwas knapp angebracht, weil ich den Vorgang aus meiner Sicht irrtümlich für die routinehafte Bereinigung eines Fehlers in der Systematik gehalten hatte. Sofern hierdurch fälschlicherweise der Eindruck entstanden ist, dass ich Entscheidungen des Fachbereichs als irgendwie bindend für andere halte, bitte ich um Entschuldigung. Ich verstehe auch, dass die Entscheidung der Intuition widerspricht. Aus folgenden Gründen bin ich aber der Auffassung, dass der Vorschlag trotzdem zur Verbesserung der Wikipedia beiträgt.
In dem grauen Erläuterungskasten zur Kategorie:Steuerrecht ist folgender Hinweis enthalten:
Diese Kategorie ist eine Unterkategorie der Kategorie:Recht nach Thema. Sie dient dazu länderübergreifende Artikel zu rechtlichen Themen zu systematisieren. Hierbei kann nicht auf die Systembegriffe einer nationalen Rechtsordnung zurückgegriffen werden, vielmehr ist eine staatsübergreifende Metastruktur des Rechts zu entwickeln. Entsprechend den Prinzipien der vergleichenden Rechtswissenschaft werden dazu problembezogen-funktionale Lemmata gewählt. Artikel, die Rechtsinstitute und Rechtsgebiete des positiven Rechts zum Gegenstand haben, werden in die Kategorie:Rechtsordnung einsortiert.“
Damit widerspricht es zunächst einmal dem Erläuterungstext, wenn man die Kategorie:Steuerrecht nach Staat als Unterkategorie der Kategorie:Steuerrecht führt. Diesen Widerspruch löst man am einfachsten auf indem man die Kategorie:Steuerrecht nach Staat aus der Kategorie:Steuerrecht entfernt. Das Problem, dass das der Intuition widerspricht, hat man bei Einführung der Systematik seinerzeit auch erkannt und deshalb in dem grauen Erläuterungskasten Verweise auf die nationalen Rechtsordnungen eingefügt. Wer unter Kategorie:Steuerrecht also irrtümlich nach konkreten Begriffen aus einzelnen Rechtsordnungen sucht, gelangt über den Verweiskasten auch zum Ziel. Zudem könnte man die Kategorie:Steuerrecht auch noch in Kategorie: Vergleichendes Steuerrecht umbenennen wie dies auch Benutzer:W!B: vorgeschlagen hat. Dann würde jedem klar, dass es sich bei dieser Kategorie eher um einen rechtswissenschaftlichen Spezialfall handelt und Begriffe aus der Rechtspraxis unter Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) zu finden sind.
Der Hintergrund dieser Systematik ist ausführlich unter Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata und Portal:Recht/FAQ#Wozu dient Kategorie:Recht nach Thema? Was meint „funktional“ oder „meta-sprachlich“? beschrieben. Die Frage, ob ich einen bestimmten Rechtsbegriff aus einer bestimmten Rechtsordnung beschreibe, oder ein übergreifendes rechtsvergleichendes Rechtsthema behandele ist danach eine der ersten und grundlegenden Weichenstellungen mit denen sich ein Autor bei Rechtsthemen befassen muss (Der betreffende Abschnitt der FAQ-Recht, welcher die Kategorisierung erklärt, heißt ja auch „Kategorisierung und Lemmata“). Ich will versuchen die ausführlicheren Erläuterungen der FAQ-Recht auf eine griffige Formel mit dem aus meiner Sicht stärksten Argument zu bringen: Im Bereich Recht hat die deutsche Sprache eine Doppelfunktion als Kommunikationsmittel und Werkzeug. Dadurch läuft Wikipedia im Bereich Recht Gefahr von einer deutschsprachigen zu einer deutschen Wikipedia zu mutieren. Die bisherige Systematik sorgt hingegen dafür, dass in der Schweiz und Österreich gleichklingende Rechtsbegriffe, die aber inhaltlich anders ausgestaltet sind, innerhalb der Wikipedia mittels Länderzusatzbeklammerung und den jeweiligen Kategorien nach Rechtsordnung gleichberechtigt und nach der jeweiligen länderspezifischen Systematik einsortiert werden können. Es kommt ja noch hinzu, dass im Recht nicht nur einzelne Begriffe je nach Rechtsordnung unterschiedlichen Inhalt haben, auch die Kategorisierung selbst kann sich in den Rechtsordnungen unterscheiden.
Natürlich bringen hier viele ihr Wissen ein, ohne sich um diese Unterscheidungen zu kümmern und beachten die Systematik bei der Artikelanlage nicht. Deshalb gibt es bei Rechtsthemen auch so viele Deutschlandlastig-Bausteine oder länderspezifische Artikel, die den falschen Eindruck erwecken, dass hier ein allgemeines Thema dargestellt wird, oder Artikel, welche Erklärungen zu konkreten gleichklingenden Rechtsbegriffen aus drei verschiedenen Rechtsordnungen (Deutschland, Österreicht, Schweiz) in einen Artikel packen und das dann als rechtsvergleichenden internationalen Artikel verkaufen und zudem inhaltlich sehr fehleranfällig sind. Das ist aber auch kein großes Problem, da nach dem Wikiprinzip sich auch andere um die Umbenennung und korrekte Kategorisierung kümmern können. Diese Art der Qualitätsverbesserung wird aus meiner Sicht allerdings schwierig, wenn die Kategorisierung selbst nicht schlüssig ist. Mein Fazit lautet: Das Gegenargument der fehlenden Benutzerfreundlichkeit mangels intuitiver Zuordnung ist durch die Verweise bereits hinreichend gelöst und kann durch eine Umbenennung der Kategorie:Steuerrecht in Kategorie:Vergleichendes Steuerrecht noch weiter entschärft werden. Ich freue mich auf Eure Meinung hierzu. Grüße --mundanus Disk. 23:13, 26. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
kein Problem mundanus. Lass dich nicht irritieren, ihr habt in eurem Projekt die entscheidungs- und Gestaltungshoheit über eure Kategorien. Das gefällt nicht jedem ist aber so grundsätzlich geregelt. Die Anmerkungen hier solltet ihr aber nach Möglichkeit berücksichtigen, im Idealfall zeigen sie euch neue Wege auf, die ihr bislang vlt. nur noch nicht bedacht hattet. Denn natürlich sollten grundlegende Elemente des Wikipedia-Kategoriesystems an unterschiedlichen Stellen im katbaum einander nicht widersprechen. Schöne Grüße -- Radschläger sprich mit mir 08:08, 27. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Sorry mundanus, dann muss halt der graue Kasten geändert werden! Denn die Kategorie:Steuerrecht nach Staat gehört gemäß der Namenskonventionen für Kategorien und dem üblichen Verhältnis von räumlicher und Sach-Systematik in die Kategorie:Steuerrecht. Da erwarten sie die Nutzer des Wikipedia-Kategoriensystems. Es reicht mir schon, dass wir euch statt der Kategorie:Recht nach Staat die Eigenformulierung Kategorie:Rechtsordnung zugebilligt haben, wenn wir jetzt auch noch Sonderwünsche für die Zuordnung von einschlägig benannten Unterkategorien zulassen, bringt das die Kategoriensystematik durcheinander, die interdisziplinär funktioniert. Ein Kompromiß: Wenn es eine Kategorie:Steuerrecht gäbe, die als Unterkategorien, die Kategorie:Steuerrecht nach Staat und die Kategorie:Vergleichendes Steuerrecht (mit dem Inhalt der jetzigen Kategorie ohne Kategorie nach Staat) wäre das alles wieder kein Problem. - SDB (Diskussion) 00:12, 27. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Bitte, bitte, bitte, bitte, lasst uns am Konsens zur Kategorisierung von Rechtsartikeln nicht rütteln. Bitte, bitte, bitte. Das ist alles schon so lang diskutiert worden. Die Sache ist nämlich so kompliziert, dass es dafür eine eigene Wissenschaft gibt, nämlich die Rechtsvergleichung. Bitte, bitte, bitte. Einigermaßen verständlich steht es auf Portal:Recht/FAQ. Danke. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:54, 27. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nochmals: Wir schreiben hier an einer Universalenzyklopädie, nicht an einer Rechtsenzyklopädie. Der Konsens zur Kategorisierung von Rechtsartikel ist überhaupt nicht in Gefahr, wenn entweder a) die Kategorie:Steuerrecht nach Staat in Kategorie:Steuerrecht enthalten bleiben kann (meinetwegen kann man sie sogar in Kategorie:Steuerrecht nach Rechtsordnung umbenennen). Wenn das im jetzigen Zuschnitt nicht geht, müsste b) die jetzige Kategorie auf eine rein rechtsvergleichende verschoben werden, dann kann man oben drüber eine neue Klammer "Steuerrecht" bilden und dann könnten wieder alle zufrieden sein. Aber auch die Vertreter der Rechtsabteilung müssen sich an die grundsätzlichen Linien des gesamten Kategoriensystems halten. - SDB (Diskussion) 20:23, 27. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]