Wikipedia Diskussion:Fototipps/Modelvertrag

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Scribae publicus in Abschnitt Der Vertrag ist eine Willenserklärung...
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Weitere Vorlagen aus dem Web[Quelltext bearbeiten]

Stefanie: Also, ich finde das man als Laie durch die ganzen Modelverträge gar nicht mehr durchblickt. Modelfotografie-Albus hat unter http://www.modelfotografie-albus.de/seiten/modelvertrag.pdf aus meiner Sicht als die einzigsten wirklich gut erklärte und dazu auch noch mit den Gesetzesauszügen versehene Modelverträge. Ab Seite 2 sind auch alle wichtigen Gesetzesauszüge dabei, so dass man da wirklich auch was in der Hand zum nachvollziehen hat.

--- siehe auch http://www.roletschek.de/modelvertrag.php der Vertragsentwurf ist von mir und frei verwendbar Marcela 15:23, 9. Apr 2004 (CEST)


Was soll dieses Ändern nun schon wieder??? 'Das Modell ist damit Urheber der Bildrechte' und lauter solch ein Quatsch? Bitte Kommentar niederschreiben, sonst revoltiere ich das Ralf 19:16, 27. Aug 2004 (CEST)


Wie ungebildet ist man denn? Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes und nicht die abgebildete Person! Die Person hat nur das Persönlichkeitsrecht! Und wenn hier jemand die GESTZE für FALSCH hält, so sollte er eine Verfassungsbeschwerde einreichen! Das kann auch der Herr Ralf Marcella gerne versuchen, jedoch werden die Verfassungsrichter die Gesetze für ihn nicht ändern!

Ohne Fotograf (Urheber) gibt es kein Foto vom Modell (Person). Der Fotograf bestimmt Blende, Zeit, Belichtungstechnik, Brennwinkel, Tiefenschärfe, koordiniert die Person und mit dem Auslöser erstellt der Urheber (Fotograf) das Foto! Wenn das Modell ein Urheber wäre, was ist dann ein Gegenstand oder eine Landschaft?


Gesetzesauszug:

UrhG § 7 Urheber.

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

KunstUrhG (KUG) § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


Alte Löschdiskussion (Auszug)[Quelltext bearbeiten]

Auszüge aus der Löschkandidatendiskussion (URV-Diskussion entfernt):
Die Wikipedia sollte Artikel enthalten, und keine Musterverträge! --zeno 15:06, 18. Apr 2004 (CEST)

Sehr richtig! Bitte löschen. --Andrsvoss 23:06, 18. Apr 2004 (CEST)
habs geändert - wenn es jetzt dem Standard von Handelsvertretervertrag einigermaßen entspricht, wäre ich froh. Dort ist auch ein Mustertext, der mir sehr geholfen hat (gut, dass Ihr den stehenlassen habt)[...], und mit dem Modelvertrag hab ich nichts zu tun ;-) MichaHablitzel 01:25, 19. Apr 2004 (CEST)
jetzt steht der Modelvertrag zum 3. mal hier bei den Löschkandidaten, es gab mal eine Diskussion zu dem Thema, die ist wieder weg... Marcela 05:29, 19. Apr 2004 (CEST)
Bin stark dafür, Musterverträge stehen zu lassen - sie erklären manchmal mehr als tausend Artikel, und an Musterverträgen ist das Web echt arm. Uli 16:41, 19. Apr 2004 (CEST)

Ich war mir von Anfang an nicht im Klaren darüber ob der Vertrag reingehört. Hab deshalb im Chat un der Diskussion gefragt und positive Antworten bekommen. Prinzipiell stimme ich Uli zu. Kaufverträge für Autos zB. bekommt man an jeder Ecke - aber sucht man was Spezielles, ist es meist Essig - oder kostenpflichtig. Ich wäre für eine Abstimmung, die man dann in die entsprechenden Diskussionsseiten stellt falls das Voting pro ist. Bei kontra hat es sich erledigt. Das soll aber bitte jemand Anderes einleiten, bin ja gewissermaßen parteiisch. Marcela 16:49, 19. Apr 2004 (CEST)

Da es eine einleitende Sequenz zu den Stichworten gibt und die Verträge als Beispiele dargestellt sind, spricht ncihts gegen behalten. Im übrigen stimme ich uli (ausnahmsweise) zu. Also drinlassen. Necrophorus 20:33, 19. Apr 2004 (CEST)

Fazit: Es kristallisierten sich einige Argumente für das Drinlassen heraus. --Mikue 14:02, 29. Apr 2004 (CEST)

Welche Rechtsquelle?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich bin eben über den (Art. 24 §1 URG) gestolpert und wollte es schon korrigieren. Es sollte angemerkt werden, dass damit schweizerisches Recht gemeint ist!

Gruß kandschwar 18:48, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Du hast Recht, muß ich mal die deutschen und österreichischen Paragraphen raussuchen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:00, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Ralf, bei dieser Gelegenheit sollte dann auch noch der Abschnitt § 7 Sonstige Abreden Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. ... verändert werden. Gruß kandschwar 19:14, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

zu § 5[Quelltext bearbeiten]

Dieser Beitrag ist als Unfug anzusehen.[Quelltext bearbeiten]

Wer schließt einen VERTRAG ab ohne Entgeltregelung? Ein Modelvertrag ist eine Vertragsform eines Arbeitsverhältnisses, in denen die Arbeitszeit, Arbeitsentlohnung und Urlaubsregelung stehen muss. Alles andere ist KEIN Modelvertrag!!!

Es sollte auch jedem klar sein, dass Bildwerke aus Modelverträgen verwertet werden müssen, denn sonst können auch keine Arbeitsplätze entlohnt werden!


Gesetzesauszug:

KunstUrhG (KUG) § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


Ja, und was willst du damit sagen? --RalfRBerlin09 22:23, 23. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wer hat Ihnen hier das "Du" angeboten?


Vertrags-Entwickling auf eigene FAUST[Quelltext bearbeiten]

Einen Arbeitsvertrag ohne autorisierten Anwalt aufzusetzen ist eine sehr wage Option, die im öffentlichen Bereich abgesichert sein sollte. Falsche Muster-Verträge stehen nicht im Interesse von Wikipedia, da die Öffentlichkeit hierüber keine Enzyklpodie erfahren kann.

Tipp:

Geht mit den Verträgen zum Anwalt und lasst ihn rechtlich überprüfen!

Der Vertrag ist eine Willenserklärung...[Quelltext bearbeiten]

Der Vertrag ist eine Willenserklärung, und im allgemeinen werden in einem modellvertrag nur die interessen des fotografen gewahrt der die bilder später frei und rücksichtslos vermarkten möchte.

was wirklich fehlt ist ein vertrag/willenserklärung in der auch die interessen des modells gewahrt werden um ein gefährdung oder rufschädigung durch das foto (siehe sliplose einblicke in paris) oder dessen umgebung der veröffentlichung(z,b,pornografische texte oder bilder )zu verhindern.

nur die agenturverträge enthalten schutzklauseln weil sonst der wert ihrer wahre gemindert würde.

Eine willenserklärung muß klar und eindeutig sein und ein rechtsanwalt kann dabei sicher hilfreich sein doch welches model ist bei ihrem ersten schooting gerade mit einem rechtsanwalt verlobt oder kind respektabler und vermögender eltern.

in den meisten fällen ist sich das modell nicht im klaren wie ihre bilder eingesetzt werden könnten, und glaubt eine chance zu vergeben wenn sie den freibrief nicht unterschreibt.

Ergebnis:

es ist also unsinn für den kommerziellen bereich hier Musterverträge einzustellen. Denn wer geld verdienen will der sollte seine zukunft auch durch gesicherte verträge absichern und sollte sich deshalb von einem rechtsanwalt beraten lassen.

Ausnahmen:

anders ist dies im Hobbybereich der Fotografie hier währe ein leicht verfügbarer und verständlicher mustervertrag der auch die interessen des models schützt besser als die musterverträge die sonst so im internet zur verfügung stehen.

beispiel:

tfp-modellverträge (TfP = Time for Prints )für 3-5 fotos tritt in der regel das modell alle rechte für eine ganze fotoserie und ihre vermarktung lebenslänglich ab. unterschreibt und lässt sich mündlich vom fotografen versichern, daß ihr wünsche berücksichtigt werden.

daß die wünsche des models tatsächlich gewahrt werden bedarf es der schriftform und auch schlechte, holprige, vage vormulierungen schützen besser als keine vereinbahrung.

beispiel: § 22 KUG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [11]


also im zweifel reicht es aus wenn der fotograf die quittung des gemeinsamen essens nach dem fotoshootings aufhebt, als beweis für die entlohnung die das essen und ach ja und die 3 fotoabzüge für das modell darstellt?

Desshalb sollten sich nicht nur die Fotografen über einen Modellvertrag informieren sondern auch das modell.

Das ist der Punkt der einen Muster Modellvertrag bei wikipedia rechtfertigen könnte.

Fertige Vertragsformulierungen mit einfachen Erklärungen damit das Fotomodell auch seine Wünsche in einen Modellvertrag einbringen kann.

Gerade in der Hobby-Fotografie könnte das Modell als gleichberechtigter Partner auftreten weil es dort nur mit versprechungen und nicht mit scheinen blind gemacht wird für seine rechte.

Desshalb Starte ich eine neue Seite die auschließlich für die nicht komerzielle Hobby-Fotografie gedacht ist und verbesserte schutzformulierungen für Modele enthalten soll. in dem Wikipedia:Fototipps/Modelvertrag gibt es dazu schon gute ansätze :

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fototipps/Modelvertrag-TFP

-- scripub 08:29, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die Rechte der Abgebildeten sind im hiesigen Vertrag bereits ausreichend gewahrt, es bedarf keines zweiten Vertragsmusters. --Marcela 14:21, 28. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

an marcela: Aus sicht des Fotografen mag das stimmen aus sicht eines Models möglicherweise sogar minderjährigen sieht das womöglich ganz anders aus. Es gibt für einen Vertrag immer Zwei Vertragsparteien und also auch unterschiedliche interessen die sich in den unterschiedlichsten formulierungen niederschlagen können. ein mustervertrag ist nicht als absolutum und einzigwahres anzusehen sondern in jedem einzelnem punkt diskussionswürdig dazu brauchen die vertragsteilnehmer hilfestellung in kommentaren ,vorschlägen, beispielen, erläuterungen, erklärungen, etc. zu jedem einzelnen vertragspunkt ich würde es begrüßen wenn du deinen vertrag in diesem sinne erweiterst ich habe übrigens keinen löschvorschlag eingereicht auf friedliche zusammenarbeit --scripub 13:36, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten