Wikipedia Diskussion:Oversightkandidaturen/Hei ber

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Ich lege Wikipedia:Anonymität weit aus. Wer glaubt, eines Schutzes seiner Privatsphäre bedürftig zu sein, wird diesen bekommen, soweit keine anderen wichtigen Gründe entgegenstehen.

Dann würde ich gerne mal wissen, wenn du als Oversighter die Fälle Tron oder Atze Schröder entscheiden solltest, wie hättest du entschieden? Zudem - es kommt wohl vor allem darauf an, daß du das umsetzt, was die Community auslegt, nicht um eigene. Diese Formulierung macht mich ehrlich gesagt etwas nachdenklich. Marcus Cyron 13:54, 21. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Eine Frage, die wichtig ist! Bei Tron und Atze hätte ich keinen Oversight gemacht: Die Informationen waren bereits an anderen Stellen (Buch, Internet) promient publiziert und wären per google von jedem Administrator rauszukriegen gewesen. Eine Versionslöschung hätte damit ausgereicht, so denn erforderlich (ich will die Diskussion hier nicht wieder ausbreiten).
Wäre dagegen Atzes Name nur in der de.wikipedia erschienen, hätte ich auf dessen Wunsch den Oversight zunächst durchgeführt, und dann nach umseitig geschildertem ( Bei Artikeln ist eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen, insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens. Im Zweifelsfall würde ich hier Rat von Fachleuten einholen, sofern keine Gefahr im Verzug ist.) Fachleute gefragt, z. B. bei WP:UF oder die WMF oder den Wikimedia-Deutschland e. V.
Was den Willen der Community betrifft: Ich habe versucht, hier so klar wie möglich darzulegen, wie ich die Oversight-Policy der WMF auszulegen gedenke - damit jeder weiss, warum er pro oder contra stimmen sollte. --Hei_ber 16:59, 24. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Kommentare zu einigen Stimmen[Quelltext bearbeiten]

Motivation[Quelltext bearbeiten]

Meine Kandidatur habe ich hier angeboten, weil ich per e-mail von einem erfahrenen Wikipedianer darum gebeten wurde und ich glaube, dass ich meine Erfahrungen, die bereits in Datenschutzangelegenheiten gesammelt habe, zum Nutzen des Projekts einbringen kann. Als Ombudsmann habe ich einige Versionslöschungen auf de.wikipeda veranlasst und habe auch mittelbar im Chat-Query mit Stewards an ersten Oversights gearbeitet (wobei ich dabei natürlich nicht die Knöpfe gedrückt habe). Ich stand im e-mail Kontakt mit produktiven Mitarbeitern, die schon die Mitarbeit beenden wollten, weil persönliche Daten von übelmeindenden Miteditoren publiziert worden waren - insofern ist mir die Wichtigkeit von Wikipedia:Anonymität auch aus der Praxis bekannt. Im Gespräch mit Administratoren habe ich jeweils ausgelotet, inwieweit eine Versionslöschung zum Schutz der Privatsphäre andere wichtige Belange betrifft. Allerdings - Knöpfe gedrückt habe ich nur auf einem wesentlich kleineren Wiki, auf de.wikiquote. Dort habe ich Versionslöschungen aus Datenschutzgründen selbst durchgeführt, sei es auf OTRS-Anfrage oder aus anderen Gründen. Die meisten Versionslöschungen sind allerdings aus urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen vorgenommen worden.

Vor diesem Hintergrund nehme ich es niemanden übel, wenn er mir ein contra gibt. Bewusst habe ich meine Leitlinien dargestellt, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. Zu diesen umseitig genannten Leitlinien möchte ich aber gern noch im Folgenden einige Erläuterungen geben, um deutlicher herauszuarbeiten, worum es mir geht. --Hei_ber 20:18, 25. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Interessenkonflikte[Quelltext bearbeiten]

Bei der Prüfung, ob ein Oversight durchzuführen ist, sind grundsätzlich verschiedene Interessen im Konflikt

  1. enzyklopädische Aspekte - ist eine Information enzyklopädisch wertvoll?
  2. Urheberrecht / Lizenzbedingungen - Werden Urheber entsprechen unserer Lizenz benannt?
  3. Projektdokumentation - bleibt Transparenz erhalten, ist etwa noch zu erkennen, wenn ein Benutzer gegen Richtlinien verstoßen hat, sind Diskussionsbeiträge noch zuzuordnen?
  4. Anonymität - wird etwas über Personen preisgegeben, das sich für diese schädlich auswirken könnte?

Dieser Interessenkonflikt lässt sich oft nicht aufheben, sondern er muss abgewogen und entschieden werden. Keinesfalls wollte ich den Eindruck erwecken, dass im Zweifelsfall immer geoversightet werden soll. Gleichwohl sollte ein Oversight nicht aus formalen Gründen verweigert werden - vorausgesetzt es gibt keine oder nur geringe Seiteneffekte bezüglich der anderen Interessen.

Recht auf Anonymität

Beim Oversight muss zwischen diesen Interessen sorgsam abgewogen werden: Würde etwa der Ministerpräsident einer Landesregierung Oversight bezüglich einer Darstellung über unzulässige Parteispenden fordern, so ist das enzyklopädische Interesse einer vollständigen und zutreffenden Darstellung des Lemmas gegenüber dem Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Für mich wäre hier Oversight wohl abzulehnen. Bei einem Hochschullehrer wäre die Information, er habe Steuern hinterzogen, hingegen irrelevant, insbesondere, wenn es kein besonderes Presseecho dazu gab. Die meisten Fälle sind aber nicht so einfach, etwa wenn es um ein Photo vom privaten Wohnhaus eines ehemaligen Ministers geht. Hier ist abzuwägen oder sogar auf Gerichtsentscheide zu warten (wie jüngst bei J. Fischer).

Urheberrecht & Lizenzen

Auch das Urheberrecht ist zu beachten. Unsere Lizenz sieht vor, dass Autoren genannt und ihren Beiträgen zugeordnet werden (ich denke, das gilt auch nach dem Lizenzwechsel noch ;-) ): Sind viele Versionen eines Artikels von einem Oversight betroffen, so würde das (analog zu Versionslöschungen), dazu führen, dass viele Beiträge einem einzelnen Benutzer zugeschrieben werden und nicht mehr den eigentlichen Urhebern. Dies ist insbesondere bei Artikeln zu berücksichtigen, bei denen viele Versionen durch einen Oversight betroffen wären. Hier ist erneut genau abzuwägen: Bei Kleinigkeiten, wie etwa dem Alter eines Kindes, das auch schon in der Regenbogenpresse stand, wäre ein Oversight abzulehnen.

Transparenz

Oversight ist per se eine intransparente Angelegenheit. Im Nachhinein können nur noch wenige nachvollziehen, was entfernt wurdes. Dies ist keine Leitlinie von mir, sondern liegt in der Natur der Sache. Daher begrüße ich das Pseudologbuch und daher habe ich darüber hinausgehend vorgeschlagen, auch Verstöße gegen WP:ANON mitzudokumentieren. In vielen Fällen ist die Intransparenz durch Oversight aber gering. Wenn z. B. eine IP irgendwo einen Link auf den Arbeitgeber eines Benutzers veröffentlicht, zusammen mit Hinweisen, hier könne man dem Nick xyz mal richtig auf den Zahn fühlen, es gäbe ja dort nur einen Experten für das Themengebiet, zu dem xyz ja immer auf Wikipedia schreibt, so ist das kein Verlust für das Projekt, wenn dieses Outing entsorgt wird.

Es gibt aber auch Fälle, wo der Oversight schädlich ist. So könnte etwa der PR-Verantwortliche einer Firma wollen, dass seine Benutzerseite geoversighted wird, auf der er früher einmal seinen Arbeitgeber genannt hatte. Hier wäre ein Oversight m. E. nicht angebracht, da mögliche Interessenskonflikte durch den Oversight intransparent würden.

Vorrang?[Quelltext bearbeiten]

Vorrang haben dabei für mich die enzyklopädischen Aspekte. Ansonsten ist im Konfliktfall abzuwägen, daher kommt im Text auch so häufig "..., soweit keine anderen wichtigen Gründe entgegenstehen", "solange ein Oversight verhältnismäßig ist", "sorgfältige Abwägung vorzunehmen" etc. vor. Wenn es keine Interessenkonflikte gibt, so sollte im Sinne der Anonymität entschieden werden. --Hei_ber 21:00, 25. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Mir ist nicht entgangen, dass Hei ber auch Ombudsman der Wikimedia Foundation war. So wie ich den Job interpretiere, müsste Hei ber der geeignetester Kandidat für das Oversighteramt sein. Aber ich hätte doch noch eine Frage an dich, Hei ber; denkst du, dass du deine Erfahrung durch den Ombudjob als Oversighter anwenden kannst/wirst? Gruss, --dvdb 17:25, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Ob geeignet möge jeder selbst entscheiden. Es gab allerdings erstaunlich viele Anfragen an die Ombudsman commission von Benutzern, die Sorgen in Datenschutzangelegenheiten hatten, auch wenn gar kein Check-User oder Informationen aus logfiles der Wikimedia-Foundation involviert waren. Interessanterweise kamen Anfragen nicht nur von de.wikipedia, wo wir ja keine Oversight-Berechtigten hatten, sondern auch von anderen Wikipedien, auf denen es Oversight-Berechtigte gab. Oft wurden Hilfesuchende bei Problemen von Dritten an die Ombudsman-Commission verwiesen. Ich habe hier meinen Auftrag weit ausgelegt und mich um Versionslöschungen der entsprechenden Passagen bemüht - meist mit Erfolg. Insbesondere auf vielbesuchten Funktionsseiten war es zuweilen erforderlich, dass ein Oversight durchgeführt werden musste, weil ein Löschen und Teilwiederherstellen wegen der vielen Versionen einer Seite nicht mehr zulässig war. Darum habe ich dann bei Stewards gebeten. --Hei_ber 21:01, 27. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Fragen von DerHexer[Quelltext bearbeiten]

Auch mich interessierten ein paar Einschätzungen zu bestimmten Fällen. Die Aufteilung von Hei_ber gefällt mir so gut, dass ich sie einfach mal auf meine Fragen anwende.

A Schutz der Privatsphäre
  1. In einem Artikel wird eine E-Mail-Adresse der Form derhexer921anbieter.de ergänzt, in einem anderen <vorname>.<nachname>anbieter.de . a) Wie reagierst du auf die jeweilige Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es entdecken würdest?
    Wird die e-mail-Adresse einer im Artikel behandelten Person genannt wäre zunächst zu prüfen, ob diese Adressse allgemein bekannt ist, also etwa auf der offiziellen Homepage der Person genannt ist. In diesem Fall reicht ein Revert. Ansonsten wäre das ein klassischer Fall für den Oversight, unabhängig von der Zusammensetzung. Wenn ich das selbst entdecke, würde ich eigenständig tätig werden. Im Falle von sehr vielen betroffenen Versionen und einer lang bestehenden Veröffentlichung der E-mail würde ich vorher Rücksprache halten, denn dann ist die Möglichkeit gegeben, dass es gute Gründe für die Veröffentlichung der E-mail-Adresse gab.
  2. In einem Ortsartikel wird im Abschnitt Bildung unter/neben dem Namen einer Schule ergänzt: „unser Lehrer P. <Nachname> ist toll“. Diese Bearbeitung wird von einem Benutzer gesehen und dir gemeldet. a) Wie reagierst du? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es finden würdest? c) Würde sich etwas ändern, wenn dort stünde „[…] ist pädophil/ein Idiot“?
    Eigentlich wäre das ein typischer Fall für einen Revert bzw. eine Versionslöschung. Nach dem Landgericht Köln ist die Nennung von persönlichen Daten der Lehrer auf Bewertungsportalen dann erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Webseite der betreffenden Schule, vgl. datenschutz.eu. Sollte der Name des Lehrers allerdings nicht anderweitig öffentlich zugänglich sein, ist ein Oversight in Erwägung zu ziehen. b) Sollte wie a) behandelt werden. c) Hier ist in jedem Falle eine Versionslöschung erforderlich, um rufschädigende Deeplinks von Extern zu verhindert. Aus Datenschutzgründen wäre ein Oversight entsprechend der bei a) angegeben Gründe durchzuführen, zusätzlich wäre ein Oversight auch nach Antrag der betroffenen Person durchzuführen.
    Wofür würdest du dich bei a) entscheiden? Revert oder Versionsbereinigung? —DerHexer (Disk.Bew.) 15:15, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
    Wenn ein Oversight nicht mehr zur Debatte steht (vgl. meine Darstellung oben bei dieser Frage), so geht es ja primär nur noch um Projektziele. Dann ist zu überlegen, ob ein derartiger Edit in der History Schaden anrichtet, etwa wenn er per Difflink von außen verlinkt wird oder wiederholt aufgerufen und anderen gezeigt wird und und dadurch zu Nachahmung anregt. Dann könnte durch eine Versionslöschung zukünftiger Vandalismus verhindert würde. Ich denke aber, dass das nicht der Fall ist und würde es bei einem Revert belassen. Das scheint mir auch das übliche Vorgehen zu sein. Durch den Revert verschwindet der Text einigermaßen schnell aus dem Google-Cache, was für die meisten Zwecke auch ausreichend sein dürfte.
    Natürlich kann auch ein solch "harmloser" Eintrag persönlichkeitsrechtlich bedenklich sein, etwa, wenn P. <Nachname> gar kein Lehrer ist und sich durch den Eintrag herabgewürdigt sieht. Oder er ist in 20 Jahren etwas ganz anderes und möchte nicht mehr an sein Lehrerdasein erinnert sein. Das dürfte aber Ausnahmefall bleiben und ist - auf Wunsch des Betroffenen - schnell bereinigt.
  3. In einem Artikel über eine Firma ergänzt jemand folgenden Hinweis: „<Vorname Nachname, Adresse> wird am DD.MM.YYYY einen Anschlag auf den Firmensitz in <Ort> begehen“. a) Wie reagierst du auf die Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst darauf stoßen würdest?
    Leider darf man das heute nicht mehr als Dumme-Jungenstreich abtun. Ein Revert muss sofort erfolgen, eine Versionslöschung sollte erst erfolgen, nachdem die zuständigen Behörden den Edit ausgewertet haben. Bezüglich eines Oversights bin ich zurückhaltend, ich glaube nicht, dass es schadet, wenn Administratoren den Edit noch einsehen können. Die einzige Gefahr besteht darin, dass der Edit bei einer späteren Versionslöschung versehentlich mit wiederhergestellt wird. Ich würde gern bei erstmaliger Meldung meim Justiziar der Foundation nachfragen, vermute aber, dass von dort auch keine Notwendigkeit eines Oversights gesehen wird. Wenn ich den Edit selbst entdeckte würde ich revertieren und dann sofort abklären, ob bereits etwas unternommen wurde und ggf. selbst aktiv werden.
  4. Ein Artikel wurde auf Nachfrage im Supportteam aufgrund von WP:BIO gelöscht, da der Klarname von einem Pseudonym angegeben wurde. Der abarbeitende Administrator war leider etwas nachlässig und hat in der Zusammenfassung folgendes nicht entfernt: „<Pseudonym> (eigentlich <Vorname Nachname> geb. DD.MM.YYYY …“. a) Unter welchen Bedingungen würdest du den Logbucheintrag oversighten? b) Was wäre, wenn du der abarbeitende Administrator gewesen wärest? Würdest du selbst deinen Fehler korrigieren?
    Den Logbucheintrag würde ich bei bemerken Oversighten, dabei aber versuchen, einen Logbucheintrag zu erzeugen, der die ursprüngliche Entscheidung des Support-Teams dokumentiert (etwa durch Anlegen eines "Leerartikels" mit anschließender Löschung). Wie ich als Admin die Angelegenheit selbst bereinigen kann, ist mir nicht bekannt. - hier wird meine mangelnde Erfahrung offenbar.Ich würde einen Oversight ansprechen oder einen Steward, nötigenfalls mal bei Raymond nachhaken, ob es da schon etwas gibt.
    NACHTRAG: Nachdem ich nocheinmal mit Experten über die Funktion und insbesondere die Logbuch-Möglichkeiten gesprochen habe und die Antworten bei den anderen Kollegen gelesen habe, habe ich die Frage erst verstanden. Ich würde hier wohl in beiden Fällen die Zusammenfassung Oversighten und zwar so, dass Administratoren theoretisch das Log noch lesen können (wenn bei Ihnen die Funktion aktiviert werden sollte). Im Falle b) würde im Pseudolog vermerken, dass der Oversight aufgrund eigener Schusselligkeit notwendig war. Dann können weitere Augenpaare mein Handeln kontrollieren, ohne dass der Datenschutzaspekt unter meinem Fehler leidet. Den Artikeltitel würde ich im Pseudolog allerdings nicht nennen.
    Unabhängig davon wäre mit dem OTRS-Team zu diskutieren, ob hier ein "echter" Oversight eine geeignete Maßnahme ist, vor allem, wenn die Zuordnung noch kein "offenes Geheimnis" ist. --Hei_ber 20:56, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
  5. Die Wikimedia Foundation Inc. beauftragt dich, eine Verleumdung zu oversighten. Du selbst findest bzw. nach Absprache mit deinen künftigen Kollegen findet ihr, dass der Kommentar nicht verleumdend ist. Wie reagierst du/ihr?
    Die Foundation muss im Zweifelsfall dafür geradestehen, wenn es Probleme mit Verleumdungsklagen gibt und ich bin kein Spezialist im US-Recht. Ich würde den Oversight also durchführen. Ausnahme: Der Oversight ist offensichtlich nicht gefordert, um eine Verleumdung zu entfernen sondern ich komme - nach Rücksprache mit dem Oversighter-Team - zu dem Schluss, dass der Oversight missbräuchlich wäre (z. B. um etwas zu "vertuschen"). Hier würde ich nach dem Modell von sargoth den Oversight verweigern und zurücktreten.
  6. Ein Scherzkeks meint, seine (sinnvollen) Änderungen durch Zusammenfassungen mit Links auf nimp[dot]org zu verschandeln. a) Wäre es in diesem Falle angebracht, die Zusammenfassung zu verstecken, um Schaden an den Rechnern der Wikipedianutzer und -autoren zu reduzieren? Vielleicht ja so, dass auch Administratoren dies noch sehen können? b) Wie steht ihr überhaupt dazu, das RevisionDelete-Feature auch so zu nutzen, dass nicht nur noch ihr die Änderung sehen könnt? Kann das sinnvoll sein? Wenn ja, wo?
    Dieser Fall ist in den Oversightrichtlinien nicht unter den Fällen aufgeführt, in denen ein Oversight durchgeführt werden kann. Ich wäre daher äußerst zurückhaltend. Eine Versionslöschung wäre angebracht, ggf. kann der Inhalt auch mit einem Verweis auf den Urheber in der Zusammenfassungszeile wieder eingestellt werden - so wird es ja auch öfters bei Übersetzungen gehandhabt, wenn ein Export und Import nicht erfolgt. Der Link ist in der Zusammenfassungszeile nicht aktiv, er muss also in den Browser kopiert werden. Dennoch besteht die Gefahr, dass jemand darauf reinfällt, insbesondere, wenn die Version versehentlich wiederhergestellt wird. b) Dieses Feature würde ich nur dann so einsetzen, wenn die Community zu einem Konsens dazu findet - ansonsten ist die Gefahr groß, dass die "gefühlte Intransparenz" steigt. Vorteilhaft wäre es, um versehentliche Wiederherstellungen bei Versionslöschungen zu vermeiden. Für Datenschutzbelange wäre das nicht geeignet.
  7. Ein Benutzer meldet sich unter folgendem Namen an: a) „Sparkasse <Ort Telefonnummer>“; b) ein anderer schreibt „DerHexer wohnt in Berlin, <Straße >“; c) ein dritter „DerHexer = Martin <Nachname>“; d) ein vierter „DerHexer onaniert beim Scheissen.“; e) ein fünfter „DerHexer = Keith Abbott“ (also ein Bezug, der falsch ist [auch wenn ein Vandalenwiki meint, dass ich so heiße]); f) ein sechster „Killing jews is fun“. Wie würdest du jeweils reagieren, wenn ein beliebiger Benutzer dies meldet?
    Diese und die folgende Frage fallen mir schwer, da es mir an Erfahrungen zu den Benutzernamen fehlt. Ich sehe nur manchmal die teilweise unangenehmen Anmeldekonten, die bei Checkuser aufgeführt werden und stelle immer wieder mit Erstaunen fest, wieviele Zwangsumbenennungsaccounts wir jetzt schon wieder haben (796 beim Abfassen dieses Texts). Das Problem ist, dass nach einer Umbenennung der Name im Logbuch verbleibt und auch von extern darauf zugegriffen werden kann. Oversight aus Datenschutzgründen ist m. E. bei b) und c) angebracht. d) und e) können auf Antrag des betroffenen geoversighted werden, f) auf Anweisung der Foundation per Oversight, ansonsten sperren und zwangsumbenennen. Auch hier würde ich nach Konsensfindung der Community durchaus auch derartige Benutzernamen Oversighten.
  8. Nun ist ein mich verleumdender Benutzername einmal aufgetaucht und ich bat darum, ihn verstecken zu lassen. Der Bitte wurde nachgekommen. Alle zwei Tage tauchen jetzt Benutzernamen ähnlichen Kalibers auf. Muss ich mich jedesmal erneut an dich wenden, um ihn entfernen zu lassen? Interpretierst du meine (einmal gestellte) Bitte als dauerhaft? Erbittest du eine dauerhafte Oversight„erlaubnis“ bei mir?
    Ich fürchte, dass derartiges öfter vorkommt, daher würde ich einen "Dauerauftrag" in solchen Fällen durchaus annehmen, allerdings müsste das explizit vereinbart werden.
  9. a) Würdest du beleidigende Benutzernamen nur dann verstecken, wenn die betroffene Person (egal, ob Wikipedianer oder externe Personen) darum bittet? b) Was siehst du als beispielhaft oversightwürdige Beleidigung an?
    Ja, mit Ausnahme eines vereinbarten "Dauerauftrags", ansonsten wäre das ein Fall für die Zwangsumbenennung. Für mehr wäre zumindest ein Konsens bei de.wikipedia zu dokumentieren oder die Oversight-Richtline seitens der Wikimedia-Foundation zu präzisieren. Eine Beleidigung hängt sehr vom sozialen Kontext ab, ich würde dies berücksichtigen und - gerade bei nicht genutzten Benutzernamen - eher weit auslegen. Allerdings muss ein persönlicher Bezug gegeben sein. --Hei_ber 21:17, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
B Transparenz
  1. Einem Steward ist bei seiner Beobachtung der neuen SUL-Accounts ein Account aufgefallen, der persönliche Informationen enthält und hat diesen global gelockt und versteckt, er geht er durch die einzelnen Projekte, in denen der Account angemeldet war, und versteckt den Benutzernamen auch lokal. Er tut dies auch in der deutschsprachigen Wikipedia. a) Trägst du diese Aktion im Pseudologbuch nach? Wirst du speziell erwähnen, dass bzw. welcher Steward dies getan hat? b) Erachtest du es überhaupt als richtig, dass er in einem Wiki, in dem es ja auch lokale Berechtigte gibt, einen Benutzernamen versteckt? c) Was tust du, wenn du seine Aktion als nicht richtig empfindest; was, wenn ein Steward mit Heimatprojekt „dewiki“ die Aktion durchgeführt hätte?
    a) Gegenfrage: Wie oft kommt das derzeit auf de.wikipedia vor? Wenn es öfter vorkommt, denke ich, dass eine summarische Zusammenfassung reicht - erst wenn eine Beschwerde kommt oder wenn die Sache quantitativ aus dem Ruder läuft sind Detailinformationen relevant. Allerdings bin ich bei Anmeldungsproblematiken - wie erwähnt - nicht besonders bewandert. b) Im Prinzip ist das OK, es ist auch ausdrücklich zugelassen "Stewards may perform local oversighting in emergencies, during crosswiki oversighting, or if there are no local oversighters available ". In Konfliktfällen müsste man sich mit den Stewards mal zusammensetzen. Ich sehe da aber eigentlich keine Probleme - anders als beim Checkuser würde bei zu häufiger Anwendung des Oversights der Datenschutz ja nicht geschwächt. c) Erstens: Rücksprache halten, im Konfliktfall Vermittlung suchen. Ich dachte immer, die Stewards sollen sich im Heimatprojekt zurückhalten. Bei Crosswiki-Bearbeitungen ist das natürlich recht aufwändig. Solange es Einzelfälle sind, ist das wohl kein Problem, wenn es sich massiert oder es zu Konflikten mit Benutzern kommt, so ist dieses Verhalten zu hinterfragen, mit den Stewards zu diskutieren und ggf. Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.
    Zur Gegenfrage: Ca. 90 % aller durchgeführten Oversightaktionen der letzten beiden Monate sind Benutzernamensversteckungen. Dementsprechend häufig trat dies auf. —DerHexer (Disk.Bew.) 18:41, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
    Danke für den Hinweis, ich schreibe dazu unten nochmal etwas. --Hei_ber 20:56, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
  2. Laut Policy darf ein Steward in der deutschsprachigen Wikipedia unter anderem bei Nichterreichbarkeit der lokalen Oversights deren Funktion ausüben. Wie legst du in diesem Falle die Policy aus? Ab wann gilt ein Oversight als für dich nicht erreichbar? Ab wann dürfte ein Steward die Aktion durchführen, ohne dass du dich danach beschweren (oder zumindest wundern) würdest?
    Die Policy sagt: "Local oversighters should generally handle local oversighting, when they're available. Stewards may perform local oversighting in emergencies, during crosswiki oversighting, or if there are no local oversighters available". Ich fasse das so auf, dass Stewards nur bei Gefahr im Verzug/bei dringenden Notfällen tätig werden dürfen. In einem solchen Fall würde es reichen, wenn kein Oversighter im Chat ist oder eine E-mail an die Mailingliste nicht innerhalb von 5 Minuten beantwortet wird. Ein solcher Fall könnte etwa die Veröffentlichung des Mobiltelefonbuchs von Paris Hilton sein oder das Klarnamen-Outing eines Pseudonym mitarbeitenden Benutzers. In Fällen, die schon älter sind und wo es bereits viele Versionen gibt, die die zu Oversightende Information enthalten, sollten die Oversighter der Community tätig werden. Solange die Oversight mit RevisionDelete gemacht werden, können die Stewards gern etwas schneller zuschlagen. Aber wie gesagt, es ist m. E. keine Frage der Erreichbarkeit von lokalen Oversights, sondern eine der Gefahr im Verzug. Übringens halte ich das für eine Frage, die die Community zu entscheiden hat. Insofern würde ich auf jeden Fall derartige Oversights im Pseudolog aufführen, bzw. mich darum bemühen, dass die Stewards selbst dies tun.
  3. Nun ist das neue Interface ja noch nicht ganz perfekt: Wenn man ein Löschlogbuch bereinigt, wird unter Special:Log/suppress nicht angegeben, welchen Artikel das betraf, sondern nur das Löschlogbuch verlinkt (siehe bugzilla:18335). a) Wie wirst du im Pseudologbuch dies markieren? b) Wirst du überhaupt den Ort angeben, an dem geoversightet wurde; bzw. wann würdest du dies tun? Wann wäre dies nicht sinnvoll?
    Über das Pseudolog wird man noch sehr genau nachdenken müssen. Schließlich ist - je nach Geschwindigkeit des Oversights - die Gefahr nicht auszuschließen, dass die tiefengelöschten Texte (die Texte, die per Oversight entfernt wurden) noch auf irgendwelchen Mirrors oder im Google-Cache stehen. Eine Nennung des Artikels mit Oversight könnte dann Neugierige darauf stoßen, wo sie in diesen Mirrors oder Caches suchen müssen. Was mir nicht genau bekannt ist ist, inwiefern Löschlogbücher auch auf Mirrors oder im Google-Cache auftauchen. Davon wäre abhängig, ob die Artikel gefahrls genannt werden können. Weißt Du dazu etwas?
    Löschlogbücher werden (wie auch alle anderen Spezialseiten) in Mirrors nicht angezeigt. Für Cache und Suchmaschinen ist in den Spezialseiten jeweils <meta name="robots" content="noindex,nofollow" /> angegeben, was die Indizierung verhindert. —DerHexer (Disk.Bew.) 19:31, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
    Auch hierzu nocheinmal untent etwas. --Hei_ber 20:56, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
  4. a) Wie sollen deine Kollegen einen Fall nachvollziehen können, der ausschließlich an deine E-Mail-Adresse angetragen wurde? b) Wäre eine Mailingliste bei pipermail vielleicht anzuregen? Dann eine rein interne (also wie eine Art privater Chat zur Diskussion kritischer Anträge), oder von außen erreichbare, an die auch Anfragen gesendet werden können? Dazu bräuchte man dann aber einen Listenadministrator; dieser sollte natürlich gewählter Oversight sein. Könntest du dir vorstellen, so etwas zu übernehmen? Besitzt du die technischen Kenntnisse dazu? c) Oder erscheint dir ein OTRS-Zugang zu einer für euch eingerichteten E-Mail-Adresse sinnvoller? Sollten dann alle Oversights OTRS-Zugriff darauf erhalten?
    Ich denke, dass eine geschlossene Mailingliste ein gutes Werkzeug ist. Ich hoffe darauf, dass ein Steward der Wikimedia-Foundation die Liste einrichtet. Pipermail-Listen habe ich noch nie verwaltet, ich möchte dies daher bei einer Sicherheitsrelevanten Liste nicht zum ersten Mal tun. Mit OTRS kenne ich mich nicht aus. Was die Nachvollziehbarkeit betrifft, so hoffe ich, dass Pseudolog + Logs des Wikis ausreichen, ggf. kann man sich ja gegenseitig Fragen, wenn ein Oversight unklar ist. Viele Oversights dürften ohnehin zunächst intern diskutiert werden.

Die Fälle sind teilweise recht komplex, dennoch sind sie so (oder so ähnlich) schon vorgekommen und können auch wiederkommen. Dementsprechend interessiert mich deine Auslegung der jeweiligen Fälle (es muss natürlich nicht alles auf einmal beantwortet werden), vielleicht bietet sich ja wirklich ein direkter Kommentar unter der jeweiligen Frage an. Liebe Grüße und vielen Dank für das Beantworten der Fragen, —DerHexer (Disk.Bew.) 15:49, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Spannende Fragen, die bei mir weitere Fragen aufwerfen. Muss ich wohl mal einen Steward meines Vertrauens fragen :-) Für Teil A habe ich meine Antworten dazwischengeschoben, Teil B folgt.. Teil B jetzt auch beantwortet bzw. Gegenfragen gestellt ;-) --Hei_ber 22:01, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Entschuldige bitte die Frage mit den Adminrechten. Sollte weder zynisch noch beleidigend wirken. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:44, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ist keineswegs so angekommen. Außerdem bin ich ja Admin auf Wikiquote. Aber es interessiert mich wirkich: Was kann ich als Administrator machen, wenn ich einen blöden Löschlog-Eintrag loswerden will und keinen Oversight/Steward bemühen möchte? Geht da inzwischen was? --Hei_ber 22:02, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
RevisionDelete ist ja leider noch nicht aktiviert. Einige Bugs gibt es ja immer noch, manche sind davon leider noch so lästig, dass es für Administratoren nicht aktiviert werden kann. Als Administrator kann man da momentan eben noch nichts anderes tun, als einen Oversight um Korrektur bitten. Die Frage ist, ob die Oversights dann auch nur halb-oversighten (ich definiere das jetzt mal als RevisionDelete, was noch für Admins einsehbar ist, oder nicht). Soweit ich mich erinnern kann, wurden einige Versionen schon halb-geoversightet, in Aussicht auf baldige Einführung des RevisionDeletes für alle Administratoren. Die Frage war für mich also schon interessant, ob ihr im Falle eurer Wahl auch halb-oversighten würdet. Also in den Fällen, in denen die Policy nicht erfüllt ist, eine Logbuchbereinigung aber dennoch sinnvoll wäre. (Oder wir denken an die alten Oversightaktionen, bei denen bedenkliche Versionen aus Artikeln mit tausenden Versionen entfernt wurden; nicht immer wäre dabei die Oversightpolicy anwendbar gewesen.) Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 22:16, 1. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Zunächst einmal vielen Dank für das Beantworten der Fragen, die Antworten helfen mir, meine Auslegungen von Oversightanfragen zu prüfen und deine näher kennenzulernen. Anmerkungen und meine Auslegungen werde ich nachreichen, sobald alle Kandidaten geantwortet haben werden oder das Ende der Wahl anstehen wird. Sollte ich noch Nachfragen haben, ergänze ich diese jeweils unter deinem Kommentar. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 14:11, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Zu meiner Auswertung und meinen Auslegungen siehe Benutzer:DerHexer/Fragen zur Oversightwahl. Liebe Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:08, 6. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]


Hart und Halb[Quelltext bearbeiten]

Nochmal allgemein zu Oversight: Wir haben ja (noch) zwei Varianten für den Oversight, das alte und nur durch Sysops rückgängig zu machende HideRevision, und das wesentlich feiner dosierbare RevisionDelete, das es auch ermöglicht, dass Aktionen wahlweise in öffentlichen Logs dokumentiert werden. Letzteres ist aber noch Fehlerhaft.

Die Oversight-Policy bezieht sich ja vornehmlich auf "harte" Oversights, also Löschungen, bei denen weder der Inhalt noch ein Verweis auf die Löschung von Administratoren oder anderen nicht-Oversight-Berechtigten eingesehen werden können. Diese werde ich gemäß der Policy durchführen.

Generell hast du die Frage gestellt, inwieweit ich als lokaler Oversight "Halb-Oversights" durchführen würde, also Oversights, die auch von nicht-Oversightberechtigten im Logbuch gesehen werden können bzw. könnten, wenn die Funktion freigeschaltet wird. Bis diese Funktion halbwegs bugfrei ist, würde ich mich zurückhalten und sie nur in zwei Fällen anwenden:

  1. Zum Umgehen technischer Probleme: Das sind Versionslöschungen in sehr langen Artikeln bzw. das Entfernen von Löschkommentaren, in denen - versehentlich - Inhalte vorkommen, die im Artikel versionsgelöscht wurden. Hier gibt es - noch - keine technische Möglichkeit für Administratoren, sie ist aber ganz im Geiste der den Administratoren zugebilligten Extrafunktionen und wäre in öffentlich einsehbaren Logs dokumentiert.
  2. Verstecken von Benutzern gemäß des Meinungsbilds bei de.wikipedia. Es ist etwas allgemein formuliert, man kann aber "Persönlich beleidigende Benutzernamen müssen dank „hideuser“ nicht mehr zwangsumbenannt werden; sie können durch einen Oversighter versteckt werden." so lesen, dass beleidigende Benutzernamen auch ohne Antrag geoversightet werden können. Ich würde hier aber, wie oben geschildert, eher nur auf Antrag tätig werden. Wenn allerdings die Community das Meinungsbild auch so liest, dass statt Zwangsumgenennung grundsätzlich ein HideUser verwendet werden soll, dann werde ich dies selbstverständlich auch mittragen und mich auch an dieser Arbeit beteiligen. --Hei_ber 21:29, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Funktion „hideuser“ ist Teil der neuen Oversightfunktion RevisionDelete und bei Ausführung auch für Administratoren nie einsehbar. Leider gibt es noch keine Dokumentationen zur Funktion: Man klickt in Spezial:Sperren einfach noch ein Häkchen an, sodass der Benutzername automatisch für alle Benutzer (außer die, die die das Benutzerrecht „hideuser“ besitzen) nicht mehr sichtbar. Bei Zeit kann ich am Wochenende ein paar Screenshots hochladen.
Zu 1.: Das ist richtig, das Verstecken, das für Admins noch einsehbar sein soll, kann auch jetzt schon in Logbüchern (den letzten Änderungen etc.) überprüft werden (Beispiel); ein Administrator kann es nur nicht ändern.
Zu 2. mehr bei meiner Auswertung der Antworten; in Kürze: Mein persönlicher Wunsch wäre es, dies so handhaben zu können – schließlich ist es erheblich einfacher als das Konto umzubenennen (dafür ist aber, wie du richtig gemerkt hast, keine Policy vorhanden); so gefordert war dies aber nicht und darüber wurde im Meinungsbild auch nicht abgestimmt. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 22:38, 4. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]