Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2016/September

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Global Fish in Abschnitt Zuständigkeit im Fall Neonico
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Zuständigkeit im Fall Neonico

Im Falle der Sperrprüfung von Neonico [1] (ich verlinke mal auf eine Version von heute, auch wenn die Disk sicherlich noch weitergehen wird), wurde mehrfach (z.B. [2], [3]) angeregt, das SG möge doch über die Berechtigung der Sperre entscheiden. Meine Frage ist, könnte das SG das überhaupt?
Die Vorwürfe gegen Neonico betreffen ja nicht Vandalismus oder PA. Natürlich kann das SG prinzipiell über die Berechtigung von Sperren befinden, aber wie kann es in diesem Fall geschehen, ohne Neonicos Edits im ANR inhaltlich zu prüfen (siehe z.B. hier und die inhaltlichen Replys dazu dort, dort, dort....)
Letztlich hängen die Neonico vorgeworfen Dinge (Interessenkonflikt, Paid Editing, POV..) doch genau an der fachlichen Beurteilung dieser inhaltlichen Fragen. Sieht sich das SG in der Lage, dies zu tun? Oder sieht es prinzipiell einen anderen Weg hier entscheiden zu können, ohne diese fachlichen Fragen zu beurteilen? --Global Fish (Diskussion) 16:33, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich könnte ich mir eine Zuständigkeit des SGs für den SP-Fall vorstellen. Jedoch wäre hier, soweit ich den Fall kenne, Ghilt sicher und ich vielleicht befangen. Nachdem drei Mitglieder des SGs ihren Rücktritt erklärt haben kann es hier mit einem funktionierenden SG schnell zu Ende sein wenn noch fünf Schiris sich darum kümmern können. Tut mir leid dass man hier keine positivere Antwort geben kann aber so wie sich gerade die Dinge entwickeln hat mich zumindest sehr überraschend getroffen. --codc Disk 19:58, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich meine nicht Eure Befangenheit. So etwas kann passieren, und die jetzige SG-Situation (die das nicht einfacher macht) kommt hinzu, meinte ich aber auch nicht.
Was ich meinte: sieht sich das SG in der Lage, über Sperren zu entscheiden, über die man (vermutlich) nur entscheiden kann, wenn man die ANR-Edits inhaltlich beurteilt? --Global Fish (Diskussion) 21:36, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt zwei Arten Benutzersperren die das SG nicht bearbeitet oder bearbeiten darf. Feststellungsanträge wie "ich wurde gesperrt - überprüft mal ob das alles korrekt war und ggf. Sperrloglöschung" und die Langzeitsperre von Benutzern die mit guten Grund gesperrt wurden (BSV, CUA o.ä.). Letzteres kann das SG nur Sperren aufheben die es selber oder ein Vorgänger-SG verhängt hat.
Jede Überprüfung einer Sperre wegen POV usw. hat eine inhaltliche Komponente. Das betrifft die SP aber auch das SG. Abhängig davon wie die Anfrage lautet würde ich eine potentielle Annahme bejahen aber dies ist nur meine Meinung dazu. Das SG würde hier mit der Zuständigkeit "Konflikt um Adminfunktionen" annehmen wenn das die Kollegen auch so sehen bzw. ich ggf. auch wenn ich mich besser eingelesen habe. --codc Disk 22:09, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
DAnke für die Erklärung! --Global Fish (Diskussion) 22:10, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten