Wilhelm-Sander-Stiftung

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Wilhelm Sander-Stiftung
Rechtsform rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Gründung 1974
Gründer Wilhelm Sander
Sitz Neustadt an der Donau
Zweck Medizinische Forschung
Vorsitz Bernhard Knappe[1]
Umsatz 19.805.000 Euro (2018)
Stiftungskapital 140.915.000 Euro (2018)
Beschäftigte 28
Website www.wilhelm-sander-stiftung.de

Die Wilhelm Sander-Stiftung ist aus dem Nachlass des am 31. Dezember 1973 in Neustadt an der Donau verstorbenen Fabrikanten Wilhelm Sander hervorgegangen. Stiftungszweck ist die Förderung der medizinischen Forschung, insbesondere der Krankheits- und Krebsbekämpfung. Der Schwerpunkt der Förderung ist zunehmend die Krebsforschung.

Für diesen Zweck hat die gemeinnützige Wilhelm Sander-Stiftung seit ihrer Gründung rund 250 Millionen Euro für vornehmlich Projekte der klinischen und klinisch-experimentellen Krebsforschung zur Verfügung gestellt, womit bislang über 2.330 Forschungsprojekte gefördert wurden.[2]

Leben des Stifters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsgebäude Neustadt

Wilhelm Sander wurde am 26. August 1897 als Sohn eines Arztes in Roth bei Nürnberg geboren. Im Jahre 1923 gründete er in Nürnberg unter der Firma Dr. Ruhland Nachf. eine Fabrik für medizinisches Nahtmaterial. Nachdem der Betrieb während des Zweiten Weltkriegs bei einem Luftangriff zerstört worden war, verlegte Sander das Unternehmen nach Neustadt an der Donau, wo er auch seinen Wohnsitz nahm.

Bereits vor der Währungsreform hatte Wilhelm Sander begonnen, in Mietwohngebäude zu investieren, zunächst durch den Kauf von älteren Gebäuden in Herne und Gießen, später durch den Bau von Mietwohnungen. Ab Ende der fünfziger Jahre betrieb Wilhelm Sander dann den Bau von Wohnungen in großem Stil. Er ließ in München, Nürnberg und vor allem im Raum Leverkusen Wohnsiedlungen erbauen. In den sechziger Jahren richtete Wilhelm Sander sein Augenmerk auch auf den Wohnungsmarkt in der Schweiz und erwarb dort mehrere Objekte. Zuletzt war er unmittelbar Eigentümer von 4.404 Wohnungen in Deutschland und der Schweiz und über Beteiligungen an Gesellschaften im Besitz weiterer 227 Wohnungen in der Schweiz.

Das Bild des Stifters, der die Höhen und Tiefen des 20. Jahrhunderts erlebte, lässt eine facettenreiche Persönlichkeit erkennen: Er galt als sparsam, nüchtern kalkulierend und in den Augen mancher Zeitgenossen sogar als geizig. Er ließ auch unkonventionelle Methoden zu, wenn es um die Mehrung seines Besitzes ging, und zeigte außerhalb des persönlichen Umfelds weder karitatives Engagement noch soziale Verantwortung.

Den Entschluss, die Erträge der Stiftung ausschließlich Projekten der medizinischen Forschung, insbesondere der Krankheits- und Krebsbekämpfung zugutekommen zu lassen, fasste Wilhelm Sander wohl auch aus persönlichen Gründen. In seinem direkten Umfeld wurde er mit dem Krebsleiden seiner langjährigen Mitarbeiterin und Haushälterin Lina Burkhardt konfrontiert, die an einem Multiplen Myelom – einer Art Knochenmarkkrebs – verstarb. Der schmerzhafte Verlust eines ihm nahestehenden Menschen sowie die Furcht vor einer Erkrankung gaben Wilhelm Sander den entscheidenden Anstoß zur Errichtung dieser Stiftung.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Satzung der Wilhelm-Sander-Stiftung sieht in § 4 drei Stiftungsorgane vor, nämlich den Stiftungsrat, den Vorstand und den Wissenschaftlichen Beirat.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Ihm obliegen alle Aufgaben, soweit sie nicht nach Gesetz oder der Satzung anderen Organen zugewiesen sind (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Dazu gehören insbesondere die Bestellung, die Überwachung und Abberufung des Vorstands, die Vertretung der Stiftung gegenüber dem Vorstand, die Feststellung des alljährlich aufzustellenden Finanzplans sowie der Vermögensrechnung und die Entscheidung über die Verwendung der für den Stiftungszweck satzungsgemäß zur Verfügung stehenden Mittel.

Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen immer zwei Mediziner sind und zwar ein ständiger Vertreter der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und, jeweils wechselnd nach Ablauf einer Berufungsperiode von vier Jahren, ein Vertreter der Medizinischen Fakultät einer anderen bayerischen Universität. Die drei anderen Mitglieder des Stiftungsrats werden je einzeln vom Präsidenten der IHK Regensburg, dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg sowie dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst berufen.

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Ihm obliegt die Verwaltung des umfangreichen Stiftungsvermögens sowie die Organisation und Abwicklung des Förderantragswesens.

Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats ist es, die anderen Stiftungsorgane bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere koordiniert jeweils ein Mitglied des Beirats das Begutachtungsverfahren der einzelnen an die Stiftung gestellten Sachbeihilfeanträge und fasst das Ergebnis der Begutachtung in einer Vorlage für die Beiratsmitglieder und den Stiftungsrat, verbunden mit einem Entscheidungsvorschlag, zusammen. Die Mitglieder des Beirats beschließen sodann in mündlicher Verhandlung oder im Umlaufverfahren über die einzelnen Anträge, und der mehrheitlich gefasste Beschluss dient dann dem Stiftungsrat als Vorschlag für seine endgültige Entscheidung.

Dieses Verfahren ermöglicht es der Wilhelm-Sander-Stiftung, bei den eingereichten Anträgen die hohe Qualität des Bewilligungsverfahrens und die Unabhängigkeit von Einzelinteressen zu gewährleisten.

Stiftungsrat

  • Harald Spiegel (Vorsitzender), Thomas Kirchner (stellv. Vorsitzender), Wolfgang Herr, Michael Mihatsch, Jochen Schenk, Jörg Koppenhöfer

Wissenschaftlicher Beirat

Hermann Einsele (Vorsitzender), Anja Katrin Bosserhoff, Thomas Gudermann, Thomas Hünig, Olaf Ortmann, Wilko Weichert, Jens Werner, Sabine Werner, Ralf Bartenschlager

Vorstand

  • Bernhard Knappe, Diplom-Ökonom, München
  • Manuel Mokosch, Diplom-Geograph, München

Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und ihre Gremien betrachten die Grundsätze guter Stiftungspraxis[3] als verbindlich.

Förderziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterstützt werden Forschungsprojekte aus dem Bereich der Humanmedizin mit dem Schwerpunkt Krebsforschung (klinisch und klinisch-experimentell). Forschungsprojekte, die sich nicht mit onkologischen Fragestellungen befassen, müssen einen unmittelbaren Bezug zum Patienten aufweisen.

Die Förderung ist beschränkt auf Deutschland und die Schweiz.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Sander-Stiftung (Hrsg.): Sander-Stiftung. 1975 bis 2005. Stifter – Entstehung – Tätigkeit. Gorbach GmbH, Utting 2005, ISBN 3-929691-06-X.
  • Wilhelm Sander-Stiftung (Hrsg.): Wilhelm Sander-Stiftung Bericht 2009–2011. Gorbach GmbH, Utting 2012, ISBN 978-3-929691-18-4.
  • Wilhelm Sander-Stiftung (Hrsg.): Wilhelm Sander-Stiftung Bericht 2006–2008. Gorbach GmbH, Utting 2009, ISBN 978-3-929691-15-3.
  • Wilhelm Sander-Stiftung (Hrsg.): Wilhelm Sander-Stiftung Bericht 2003–2005. Gorbach GmbH, Utting 2006, ISBN 3-929691-07-8.
  • Wilhelm Sander-Stiftung (Hrsg.): Wilhelm Sander-Stiftung Bericht 2000–2002. Urban & Vogel, München 2003, ISBN 3-89935-198-3.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Initiative Transparente Zivilgesellschaft. In: wilhelm-sander-stiftung.de. Abgerufen am 18. März 2020.
  2. https://www.wilhelm-sander-stiftung.de/stiftung/wilhelm-sander/ https://www.wilhelm-sander-stiftung.de/stiftung/
  3. Grundsätze guter Stiftungspraxis