Winden (Ingolstadt)

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Winden
Kreisfreie Stadt Ingolstadt
Koordinaten: 48° 42′ N, 11° 23′ OKoordinaten: 48° 42′ 6″ N, 11° 23′ 19″ O
Eingemeindung: 1971
Eingemeindet nach: Zuchering

Winden ([ˈvɪndn̩Audiodatei abspielen) ist ein Gemeindeteil der kreisfreien Stadt Ingolstadt (Oberbayern, Bayern).

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kirchdorf Winden liegt etwa acht Kilometer südsüdwestlich der Stadtmitte von Ingolstadt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Winden war seit 1818 (Zweites Gemeindeedikt) eine selbstständige Ruralgemeinde (ab 1835 Landgemeinde genannt) im Bereich des Landgerichtes Neuburg an der Donau. Bei der Trennung von Justiz und Verwaltung ab 1. Juli 1862[1] kam die Gemeinde in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Neuburg. Mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde die Gemeinde am 1. Oktober 1879 dem Amtsgericht Ingolstadt zugeteilt.[2] Am 1. Januar 1880 folgte bezüglich der Verwaltung der Wechsel zum Bezirksamt Ingolstadt (ab 1939: Landratsamt Ingolstadt).

Die Gemeinde schloss sich im Zuge der Gebietsreform in Bayern zunächst 1971 der Gemeinde Zuchering an und wurde mit dieser am 1. Juli 1972 in die Stadt Ingolstadt eingegliedert.[3] Winden gehört zum Stadtbezirk Süd von Ingolstadt.

Baudenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Katholische Kirche St. Andreas ist eine Chorturmkirche aus dem 13. Jahrhundert, barock erweitert und überformt 1757–1771; sie ist eine Filiale der Pfarrei Zuchering, Dekanat Pfaffenhofen im Bistum Augsburg. Weitere Baudenkmäler sind die Häuser im Glöckelweg 9, 10 und 26 sowie eine Feldkapelle in der Nähe des Dreiweiherweges, alle aus dem 19. Jahrhundert.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861, die Gerichtsverfassung betreffend (Regierungsblatt 1862 Spalte 369http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10345206~SZ%3D193~doppelseitig%3D~LT%3DRegierungsblatt%201862%20Spalte%20369~PUR%3D)
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend.
  3. Die Gemeinden Bayerns am 25. Mai 1987, darin Änderungen im Bestand von 1840 bis 1987

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]