Zugeteiltes Frequenzband

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Zugeteiltes Frequenzband (englisch assigned frequency band) ist – entsprechend Artikel 1.147 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Frequenzband, innerhalb dessen die (Funk)Aussendung einer Funkstelle erlaubt ist; die Breite des Frequenzbandes ist gleich der erforderlichen Bandbreite, vermehrt um den doppelten absoluten Wert der Frequenztoleranz. Bei Weltraumfunkstellen umfasst das zugeteilte Frequenzband die doppelte maximale Dopplerverschiebung, die sich in Bezug auf irgendeinen Punkt der Erdoberfläche ergeben kann.“[1]

Hierbei handelt es sich auch um einen besonderen Begriff der Frequenzverwaltung, der in der Regel im Zusammenhang mit der Zuteilung einer Funkfrequenz oder eines Frequenzkanals Verwendung findet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.147, Definition: assigned frequency band / zugeteiltes Frequenzband