Diskussion:Führerschein/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Filzstift in Abschnitt Österreich-Ergänzung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieses Archiv besitzt eine relevante Versionsgeschichte, da zum Beispiel die Artikel-Diskussionsseite hierher verschoben wurde. Es soll deshalb nicht gelöscht werden!

Rechtsproblematik des EU-Führerscheins in Deutschland

Darf man nicht mit den alten Klassen 2 und 3 in einem Kraftomnibusse auch bis zu acht Fahrgästen transportieren? Im Abschnitt "Rechtsproblematik des EU-Führerscheins in Deutschland" klingt es so als dürfte man das nicht.

Zitat:

Eine weitere nationale Besonderheit, die sich aus den Vorschriften zur Besitzstandswahrung ergibt, ist die Tatsache, dass mit einem alten nationalen deutschen Führerschein der Klassen 2 und 3 auch Kraftomnibusse geführt werden durften, wenn sich in diesen außer dem Fahrer maximal eine weitere Person als Fahrpersonal befand.

(Stichworte: Überführungs- und Werkstattfahrten)--Polli75 10:27, 26. Okt. 2009 (CET) Wobei sich das befördern von "Fahrgästen" gewerblich klingt.

Es muß dann "Personen" heißen. Soviel ich weiß, brucht man für die berufliche Beförderung von Personen einen Personenbeförderungsschein.

Bei Überführungsfahrten, klingt der "Beifahrer" logisch, da es sich hierbei nicht um eine Personenbeförderung handelt.

Wenn ich als Inhaber von einem Klasse 3 Führerschein aber "Privat" unterwegs bin, darf ich Kraftomnibusse bis 7,5 Tonnen führen, die mit höchstens 9 Personen besetzt sein dürfen (incl.Fahrer). Oder Kraftomnibusse unbeschränkter Größe, wenn das Fahrzeug höchstens 24 Sitzplätze hat.

Solche Busse darf ich aber dann gar nicht fahren, sowie eine "Beförderung von Personen" anliegt. Da ich ja keinen Busführerschein bzw. unbeschränkten Klasse 2 Führerschein besitze. Daher dürfte ich mit einem Bus auch dann keine Personenbeförderung vornehmen, wenn ich einen Personenbeförderungsschein besäße.

Geschichte

Weiss hier jmd etwas über die frühere Geschichte des Führerscheins?

Seit wann z. B. können auch Frauen einen Führerschein machen? --Jjkorff 14:08, 14. Jul. 2009 (CEST)

Lebensjahre

m.M.n. sind die Jahresangaben durcheinandergeraten Ab. 25 Lebensjahr (bei A Führerschein, Tabelle) wäre ab 24 Jahren, was aber falsch ist. Bitte um Überarbeitung, da selber nicht ganz sicher. (nicht signierter Beitrag von 93.104.53.52 (Diskussion | Beiträge) 22:21, 19. Jan. 2010 (CET))

Geschichte

Weiss hier jmd etwas über die frühere Geschichte des Führerscheins? (nicht signierter Beitrag von 93.104.53.52 (Diskussion | Beiträge) 22:21, 19. Jan. 2010 (CET))

Klasse M

Ich habe mal das Mindesalter für die Klasse M geändert. Klasse M ist nach den Quellen

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php sowie http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm

erst ab 16 zu erlangen. (mit 15 kann man nur die Mofaprüfbescheinigung machen, mit der man jedoch max. 25km/h fahren darf)

EDIT: hallo? wenn ihr einfach wieder das alter für klasse m ändert, dann gebt mal bitte ne quelle an oder schreibt hier wenigstens was in die diskussion rein! danke

Der Industrieverband Motorrad wollte gerne etwas mehr verkaufen und hat lange Zeit versucht, Politiker weichzuklopfen, das Alter auf 15 zu senken (daher möglicherweise das Gerücht). Das Thema ist aber vom Tisch, Führerscheinverordnung $10 sagt es ganz eindeutig: Klasse M ab 16.--92.193.95.225 22:28, 13. Jul. 2010 (CEST)

Unklarheit für alte Führerscheine

"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C müssen sich alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung stellen." >>gillt das auch für diejenigen, die einen alten Klasse 3 führerschein besitzen und den bis zum 50. Lebensjahr behalten können??

Umtausch alter Führerschein Klasse drei (nach dem 31.12.88) in EU-Führerschein

Wenn ich das richtig sehe müßte, bei einer Umschreibung der Klasse 3 die Klassen B, BE, C1, C1E, CE79(C1E>12.000kg,L<=3), L, M und T (C171, L174, L175) eingetragen werden (wobei die miteingschlossenen Klasse 4 entsprechend M und L und die Kl. 5 entsprechend L ist). Mit Klasse M dürfen in dem Fall dann auch die älteren 50ccm-Kleinkrafträder bis 50 km/h weitergefahren werden. --172.158.66.51 21:19, 12. Mär. 2007 (CET)

Umtausch des deutschen Führerscheins in der Schweiz

Gibt es hier noch nähere Informationen? Kann man nach Rückkehr nach Deutschland seinen deutschen Führerschein zurückverlangen und den schweizer Führerausweis behalten?

Gebühren

Weis jemand was zu den Gebühren?

Ich mache gerade den Führerschein und muss 38,30 Euro für das Landratsamt und 5,10 Euro für das Rathaus bezahlen...wofür ist das? Gary Luck 18:46, 12. Mär 2005 (CET)

Nur geraten: Für die Herstellung des Führerscheins plus Bearbeitungsgebühr?
Das kann gut sein. Kann das jemand bestätigen? Gary Luck Diskussion 15:47, 18. Apr 2005 (CEST)
Genau - das Rathaus will 5,10 EUR bei Abgabe des Antrags als Bearbeitungsgebühr; das Landratsamt will zwischen 37 und 45 EUR (unterschiedlich nach LRA und Führerscheintyp) als Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins.
Sonstige Gebühren für Autoführerschein in Deutschland: Sehtest ca. 5 EUR, Sofortmaßnahmen-Kurs ca. 15-20 EUR, theoretische Prüfung 10 EUR (an TÜV/DEKRA), praktische Prüfung ca. 75-80 EUR (an TÜV/DEKRA). Siehe auch [1] - Marcika 19:14, 9. Jun 2005 (CEST)
Die Kommune muß eine Meldebescheinigung ausstellen, die Kostet eben ca. 5€. Der Landkreis/die Stadt will/wollen ca. 40€ für den Führerschein, als Bearbeitungsgebühr. Natürlich kommt auch ein Passfoto dazu (ca. 7€). mfg --Thopas 00:20, 27. Dez. 2009 (CET)


frü ein lebenslanges dokument ist das aber glaub ich verschmerzbar.--141.30.234.63 13:42, 15. Jun. 2008 (CEST)

Führerscheinarten

In der Tabelle der alten deutschen Führerscheinklassen ( ziemlich weit unten ) sind 2 Fehler:


1. Klasse 4 galt für motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum unter 50 ccm und ohne Beschränkung hinsichtlich Geschwindigkeit oder Leistung - das waren die so genannten Kleinkrafträder.

2. Klasse 5 galt u.a. für motorisierte Zweiräder mit eine Hubraum unter 50 ccm und einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h - das waren die Mopeds und Mokicks


Gruss - Jörg from Cologne

Hallo Jörg, bei dir schleicht sich auch ein Fehler ein. Klasse 5 galt nur bis 40 km/h.

Mit Erteilung eines "Rosa Führerscheins" wurde dies auf 50 km/h erhöht. Und erst seit den neuen EU Fahrerlaubnissen auf 45 km/h beschränkt. MfG

Vorfeldführerschein

Vielleicht sollte noch der Vorfeldführerschein erwähnt werden, der gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für das Führen von KFZ auf dem Flughafen-Vorfeld erforderlich ist.

Gruss, B.

Ich habe mal einen Satz hierzu geschrieben. In der Wiki habe ich leider keinen Artikel gefunden. Falls jemand einen findet, kann man das ja noch integrieren. (Bitte denk daran Deine Beiträge zu siegnieren!) mfg --Thopas 00:48, 27. Dez. 2009 (CET)

Klassen

Vielleicht sollte man noch eine Liste aller vorhandenen Klassen plus Erklärungen hinzufügen.

Die gibt es bei Fahrerlaubnis schon. - Marcika 19:15, 9. Jun 2005 (CEST)
oder Lenkberechtigung in Österreich --K@rl 22:32, 9. Jun 2005 (CEST)

Begleitetes Fahren

Ich hab mal fix nen Artikel zum Thema begleitetes Fahren geschrieben. Ich nehme den Wiki-Link für Führerschein mit 17 raus, da das das Selbe ist. - Skippy1411 7. Jul 2005 23:53 (CEST)

UPDATE:: Habe selbigen Artikel in gleicher Schreibweise über Google gefunden (http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php). Ich nehme an er ist einfach kopiert worden. Urheberrechtsverletzung? MFG Medoxx


Was in dem Artikel nicht klar rüberkommt ist, auf welche Führerscheinklassen sich das begleitete Fahren ab 17 beschränkt. Gilt das nur für den Autoführerschein Kl.B oder auch den Motorradführerschein der Kl.A ?


Die Angabe, dass maximal 5 Begleitpersonen eingetragen werden können, ist meines Wissens nicht korrekt. Mir wurde auf dem Amt gesagt, man könne beliebig viele Begleitpersonen haben. Kann es sein, dass das je nach Bundesland verschieden ist? Weiß da jemand genaueres? --87.179.212.202 14:24, 25. Mär. 2007 (CEST)

Weder in §6e STVG, noch in §48a FeV steht eine Begrenzung der Anzahl der begleitenden Personen, die eingetragen werden können. Ich weiß nicht, wo diese 5 bzw. 3 die inzwischen drinstehen herkommen, und werde das mal mangels Nachweis korrigieren. Sollte jemand einen Nachweis für die Beschränkung haben, kann er es ja wieder einfügen. --Markus Großmann 19:20, 9. Mai 2008 (CEST)
Im Artikel steht "Man darf maximal drei Begleitpersonen eintragen lassen.". Ich hatte auch am begleiteten Fahren teilgenommen und hatte fünf Begleitpersonen eintragen lassen. Mir wurde gesagt, dass die Anzahl nicht beschränkt ist. Dass das in den Bundesländern unterschiedlich ist glaube ich nicht, da das StVG und die FeV ja Bundesgesetz bzw. Bundesrechtsverordnung sind. --Jan 23:33, 10. Jan. 2009 (CET)

Aus dem gesamten Beitrag zu BF17 sollte die Formulierung "Führerschein mit 17" entfernt werden, da sie irreführend ist. Zum einen heißt der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" zum anderen sind die Teilnehmer nicht im Besitz eines Führerscheines, sondern sie besitzen eine PRÜFBESCHEINIGUNG. Den Führerschein gibt es erst mit Vollendung des 18 Lebensjahres.

Auch lautet die Anforderung an die Begleiter nicht, sie müssten 5 Jahre lang eine entsprechende Fahrerlaubns haben. Einheitliche Rechtsauslegung der Länder ist, dass der Führerschein 5 Jahre UNUNTERBROCHEN vorhanden gewesen sein muss. Begleitperson kann demnach nicht werden, wer seit 20 Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, die vor drei Jahren für sechs Monate entzogen war, da er nicht 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein FahrVERBOT ist unschädlich. (nicht signierter Beitrag von 141.91.129.5 (Diskussion) 11:16, 5. Jun. 2008)

Führerschein

Kann vielleicht jemand was über Führerscheintourismus schreiben. Wäre nicht ganz uninteressant. Im Internet findet man nur unseriöse Werbung...

Zusammführung der Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis!?

Hallo, ich möchte den Vorschlag machen, die beiden Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis in geeigneter Form zusammenzuführen. Thematisch gehören die beiden Begriffe ja zusammen. Bei der jetzigen Trennung werden Informationen häufig doppelt bereitgestellt. Was haltet ihr davon? --Schorsch 05:24, 28. Jan 2006 (CET)

Ad.ac 15:15, 17. Mär 2006 (CET) Davon würde ich unbedingt abraten. Die beiden Artikel gehören zwar thematisch zusammen. Es ist aber vernünftig, die Begriffe separat zu behandeln. Der Führerschein ist etwas ganz anderes, als die Fahrerlaubnis. Das wird durch die getrennte Darstellung hervorragend deutlich (vgl. die Ausführungen im Text.

--Ronald McD 19:32, 25. Mär 2006 (CET) Ok, dass durch eine getrennte Darstellung der Unterschied evtl. deutlicher wird, dem stimme ich zu. Man kann jedoch beide Begriffe auch nicht klar voneinander trennen. Auf jedenfall müsste, wenn die getrennte Darstellung beibehalten wird, etwas sortiert werden. So müsste z.B. die Fahrerlaubnis Kl. S auch bei "Fahrerlaubnis" eingeordnet werden. Genauso die Fahrerlaubnis mit 17. Umgekehrt müssten die Schlüsselzahlen beim "Führerschein" stehen und nicht bei der "Fahrerlaubnis".

Unter der Klasse S stehen zuviele technische Infos zu den Leichtmobilen. Unter den verlinkten Leichtmobilen sind diese teilweise auch enthalten, ist also redundant. Die Infos sollten in Fahrerlaubnis und Leichtmobile integriert und hier gelöscht werden. Die Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis in 2 Artikel ist eher verwirrend, das könnte man geschickter machen.

Argument hat mich überzeugt (keine getrennte Darstellung). Habe mich deshalb mal an einer Zusammenführung versucht, und das Ganze neu geordnet und ´internationalisiert´. Ob Lenkberechtigung nun sinnvoll zu integrieren wäre, sollten die Ö´s entscheiden. Ad.ac 08:06, 22. Aug 2006 (CEST)

--Ronald McD 05:52, 18. Sep 2006 (CEST) Hab den Artikel eben kurz überflogen und finde die Zusammenführung gut gelungen!

Durchfallversicherung

Ich finde es etwas unpassend, daß man durch Klick auf das Wort Durchfallversicherung auf den Artikel über Durchfall im Sinne von Diarrhöe kommt!


Situation in Deutschland

Hier muss ganz klar noch mehr über andere Länder kommen. Da muss auch so ein 'Dieser Arikel beschreibt nur die Situation in Deutschland' Stempel hinunter. Wollte mich gerade über die USA, von wegen ab 16, informieren, aber Fehlanzeige. Ich werde woanders, beziehungsweise auf der englischsprachigen mal schauen.


Beschränkungen

Kann jemand auflisten, was die Zahlen in Kategorie 12 (Beschränkungen/Zusatzangaben) zu bedeuten haben? 84.158.196.82 13:08, 16. Jun 2006 (CEST)

Hier findest du alles dazu: [2] - kannst du ja dann auch in den Text einbauen ;) Andreas 06 13:12, 16. Jun 2006 (CEST)
Ja, hab ich grade gemacht, aber als Link ganz unten, da das dann vielleicht etwas viel Text wäre 84.158.196.82 13:22, 16. Jun 2006 (CEST)
Gute Idee, sehr schön. --Andreas 06 13:24, 16. Jun 2006 (CEST)

Grundsätzlich

Wenn ich nicht auf die Schnelle etwas übersehen habe, ist der begriff "Führerschein" hier eingeengt auf den Landverkehr. Es gibt noch viel andere Arten von Führerscheinen. --888344

Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheins

Aus dem zweiten Abschnitt über die Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheins: Er hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr. Dies ist nicht zutreffend, da internationale Führerscheine drei Jahre gültig sind. Das war früher so und hat sich auch jetzt nach der Einführung des EU-Führerscheins nicht geändert. Wer mir nicht glauben mag, sei beispielsweise verwiesen auf die entsprechende Seite beim ADAC: Deutsche Internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt. Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses Abkommen ratifiziert und stellen auf seiner Grundlage mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten. Ich war deswegen so frei, die entsprechende Angabe im Artikel zu korrigieren. --AFBorchert 20:16, 21. Aug 2006 (CEST)

Fahrerlaubnis

Der Artikel ist etwas eigenartig, denn er verweist einerseits auf die Fahrerlaubnis, Lenkberechtigung und Führerausweis. Die Fahrerlaubnis lenkt aber gleich wieder zurück. Nur für die Beschreibung des Dokuments würden vier Zeilen reichen, also eine erweiterte Begriffsklärung und den Rest zu Lenkberechtigung, wie es auch die anderen Länder vorsehen. --K@rl 16:24, 28. Aug 2006 (CEST)

EU-Führerschein

Ich vermisse noch Links zu praktischen Infos, um einen EU-Führerschein zu erhalten, wie beispielsweise bei http://www.euro-fuehrerschein.com/ oder http://www.mpu-idiotentest.com/eu-auslaendischer-fuehrerschein-mpu-umgehen.htm oder andere. Peter 84.179.223.79 23:03, 30. Aug 2006 (CEST)

oder hier: http://eufuehrerschein.wordpress.com/ 84.179.213.60 15:29, 31. Aug 2006 (CEST)

EU-Fahrerlaubnisklassen gemäß 3. Richtlinie [Bearbeiten]

Da stimmt auch wieder was nicht: Im EU Führerschein beinhaltet A1 bestimmt nicht M höchstens AM!!! Genauso A2 und A Außerdem sollte A2 auch A1 beinhalten.

"Krafträder über 50 cm³ oder über 45km/h, auch mit Beiwagen." ist auch nicht logisch, mit A darf man alle Motorräder fahren; also auch die unter den Zahlenwerten, welche auch unlogisch sind da man diese schon mit AM (45km/h) bzw A1 (125cm³) fahren darf.

Führerausweis in der Schweiz

Der Abschnitt über das schweizer Recht zum Führerausweises ist ein wenig dürftig. Der Titel "EU-Fahrerlaubnisklassen" weiter oben zeigt nicht, dass die Klassen auch in der Schweiz angewandt werden (ok, es steht im Text danach, das kann aber leicht übersehen werden). Ich würde einen Verweis auf die Tabelle empfehlen, z.b. "Zu den in der Schweiz gültigen EU-Fahrzeugklassen kommen folgende hinzu:", oder ein Unterkapitel "Nationale Fahrzeugklassen" wie im Kapitel über Deutschland. Ausserdem fehlt eine Abhandlung über den Erwerb des Führerausweises komplett. --Seto 23:55, 24. Sep 2006 (CEST)

Führerscheinklassen/Fahrerlaubnisklassen

da gehörte mal aufgeräumt, auch weil bis jetzt alle vergessen haben, die REDIRECTs zu setzten. wir haben:

und deutsche Fahrerlaubnisklassen in

wie heissen aber die nationalen Klassen in der schweiz? -- W!B: 06:40, 6. Okt 2006 (CEST)

80 MB sind zuviel und kein ende abzusehen..

jetzt schaut es sehr so aus, als ob der artikel in 5 stück aufgespalten werden könnte:

-- W!B: 02:19, 8. Okt 2006 (CEST)

Ich bin auch der Meinung, dass dieser Artikel (oder besser gesagt: Themenbereich) in der derzeitigen Form extrem unüberscihtlich un damit auch BENUTZERUNFREUDNLICH! geworden ist. Könnte man da vielleicht mit einem Portal Abhilfe schaffen?!?

LG Kksen 11:29, 8. Okt 2006 (CEST)

driver´s licence international

Der Artikel wird übersichtlicher und nützlicher, wenn die Redundanzen verschwinden. Die europäischen Fahrerlaubnisklassen müssen nur einmal dargestellt werden. Die nationalen Besonderheiten lassen sich dann in - kurzen - Abschnitten getrennt darlegen. Im Grundsatz geht´s ja immer um dasselbe. Nur die Unterschiede der jeweiligen historisch gewachsenen nationalen Rechtlage zwingen zu Unterscheidungen.

Auch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten (Austriazismen, etc.) sind nur am Rande von Interesse. Wichtiger erscheinen mir die grundlegenden Konzepte, die sich - vermutlich - in jedem nationalen Rechtssystem irgendwie wiederfinden, etwa die Unterscheidung zwischen "Erlaubnis" und "Urkunde".

Der Artikel sollte also ´internationalisiert´ werden. Schade, dass es in Wikipedia keine zwei- und mehrsprachigen Versionen gibt. So bosselt jede Nation vor sich hin. Immerhin: Eine deutschsprachige Fassung gibt es schon mal, auch wenn es bis zur ´Exzellenz´ noch ein weiter Weg ist.

Ad.ac 11:43, 8. Okt 2006 (CEST)

Regelung in Österreich

Ich werde mir in Kürze erlauben, den Teil über Österreich wieder herauszunehmen und eigenständig stehen zu lassen. Begründung: 1) So wie der Artikel gestaltet ist, ist er völlig unübersichtlich. 2) Nach der momentanen Textierung müsste man glauben, dass Österreich die Klassen A1 und D1 sowie D1+E aus dem Gemeinschaftsrecht der EU übernommen hat, das ist aber definitiv nicht der Fall! Ich schlage weiters (nochmals) vor, die ganze Thematik in ein Portal "Führerschein" oder so ähnlich einzufügen und dort in EU-Recht sowie nationales Recht, Codes, etc. aufzuteilen. So wie bisher sollte der Artikel meines erachtens keinesfalls belassen werden. Kksen 18:15, 24. Okt. 2006 (CEST)

Ich schlage vor, zwischen EU-Regelungen und nationalen Regelungen klar zu trennen. Es macht wenig Sinn, 25 mal die gleichen EU-Regelungen im Wikipedia darzustellen, das dient der Übersicht am wenigsten. Dagegen sollte zu nationalen Regelungen jeweils ein eigener Artikel zur Verfügung stehen.
Der Vorschlag Führerscheinportal ist gut, wenn er den Gesichtspunkt nationalen und übernationalen Rechts sorgfältig beachtet.

Ad.ac 23:25, 24. Okt. 2006 (CEST)

Angenehm wäre etwas mehr Prägnanz im österreichischen Teil.

Ad.ac 23:29, 24. Okt. 2006 (CEST)

Wer weiß, wie man ein "Portal Führerschein" macht? (damit es etwas europäischer wird!)

Ad.ac 00:17, 25. Okt. 2006 (CEST)

Lieber Ad.ac, K@rl kann uns da sicherlich weiterhelfen. Da ich mich an einer Überarbeitung des Österreich-Teiles gerne beteiligen möchte, ersuche ich dich, deinen Wunsch nach mehr Prägnanz zu präzisieren. Besten Dank im Voraus! LG Kksen 07:46, 25. Okt. 2006 (CEST)
Vielleicht ist´s gar nicht so schwer. Über [3] gibt es recht gute Informationen. Aber wenn K@rl was davon kennt...?
Das Ziel wäre wirklich attraktiv! Ich finde den Artikel wichtig, weil er sicher von vielen gelesen wird.
Zur Prägnanz: Habe selbst schon versucht, den Artikel durch Tabellen zu straffen und Teile auszulagern (Historisches, Ausbildung/Prüfung). Das ist mühselig, scheint mir aber in solchen überbordenden Artikeln sehr sinnvoll.
Ich halte mich auch selbst an, mich auf das Notwendige zu beschränken und Redundantes wegzulassen. Gar nicht so einfach. Vielleicht wäre für die "nationalen" Klassen in Österreich auch eine Tabelle nützlich.

Ad.ac 16:58, 25. Okt. 2006 (CEST)

bin noch immer für aufspalten s.o. -- W!B: 19:24, 25. Okt. 2006 (CEST)

Ich weiß nicht ob das international oder national ist, aber die Einteilung der Trikes nach Gewicht (unter 400kg -> A; darüber -> B) gehört definitiv ins Wikipedia Man77 17:34, 9. Nov. 2006 (CET)

War natürlich im für Österreich relevanten Artikel "Lenkberechtigung" enthalten; ist aber der unsachlicherweise der Zusammenführung zu "Führerschein und Fahrerlaubnis" zum Opfer gefallen. Nicht jede gut gemeinte Verbesserung ist auch eine solche! LG Kksen 08:26, 10. Nov. 2006 (CET)

Geht der Weg zurück zu nationalen Artikeln? Gerade im Fahrerlaubnisbereich sollten wir über die Landesgrenzen hinaus denken. Ad.ac 22:31, 10. Nov. 2006 (CET)

Klasseneinteilung

ich finde das ziemlich verwirrend und unübersichtlich mit den Klassen. Ich würde mich freuen, wenn eine kompetente person das hinrichten würde, sodass man einen guten, zusammenhängenden überblick der klassen hat.

Hallo

Falls Sie mit dem Überblick über die Klassen die deutschen Klassen meinten, dann hoffe ich, mit der Überarbeitung der Tabelle „Nationale Klassen“ eine gute Grundlage als Vorraussetzung für die solide Basis geschaffen zu haben ^^

Sorry, ich glaube da ist mir was entgangen: Das sind doch alles gerade keine "nationalen" Klassen, sondern sie sind EU-weit einheitlich geregelt. Wenn überhaupt, dann gehören sie doch wohl unter die Überschrift "EU-Führerschein". Sie gelten ja genauso in Österreich und der Schweiz. Das trägt eher noch zur Verwirrung bei, zumal sie alle schon in Liste der Fahrerlaubnisklassen schön aufgeführt sind.
Da sehe ich jetzt keine Verbesserung, eher Redundanz. Soll Liste der Fahrerlaubnisklassen denn verschwinden?
Ad.ac 21:34, 13. Jan. 2007 (CET)
Vielleicht sollte man die Überschrift "Regelungen in Deutschland" eher durch "Besondere Regelungen in Deutschland" oder "Nationale..." ersetzen (ebenso für die anderen...)

Ad.ac 21:37, 13. Jan. 2007 (CET)

Neue Führerscheinklassen

Mein Fahrlehrer hat uns mitgeteilt, dass ab 1. April die neuen EU Klassen wie AM oder A2 hier in Deutschland gültig werden. Jedoch finde ich hier in Wikipedia keinen einzigen Hinweis drauf.

Dann soll dein Fahrlehrer mal nachgucken, ob´s so stimmt.
Und ggf. nachbessern...
Ad.ac 17:52, 21. Jan. 2007 (CET)
wie wärs wenn in der tabelle mal die Klasse S eingetragen wird?

Ab 17 in Baden-Württemberg

Bei uns in BW gibts den 17er ab Juli 2007. Stand zumindest heute in der Zeitung. Ich habs demnach mal eingetragen...

=Tja leider steht das nun nicht mehr fest, die Politik ist sich zu unsicher, soweit ich das der Presse entnehme ist der Termin nicht endgültig abgesegnet, daher halte ich es für unwahrscheinlich das er tatsächlich durchgesetzt wird. --84.174.83.177 15:50, 24. Mai 2007 (CEST) (Morl99)

Tabellen

Wer kann die Tabellen optisch verbessern? (Linien sind unterbrochen); Ad.ac 17:52, 21. Jan. 2007 (CET)

Ab 15 Jahren

Ist das Einstiegsalter für Klasse AM bereits geregelt? Nach meiner Kenntnis erlaubt die 3. Richtlinie nationale Regelungen zwischen 14 und 18 Jahren. Für die drei deutschsprachigen Länder sind mir noch keine solchen Regelungen bekannt. Ad.ac 17:40, 14. Feb. 2007 (CET)


Falsch Ab 16 darf man den Führerschein Klasse M machen. Da liegt eine verwechselung mit der Mofa Prüfbescheinigung vor die ist nämlich ab 15. --87.160.109.111 20:44, 6. Mär. 2008 (CET)

Macht ein Aufkleber einen Führerschein ungültig?

Es gibt dort eine Firma http://www.lapid.de/. Zur einfachen Überwachung der Fahrerlaubnisse soll auf den Führerschein ein RFID-Aufkleber angebracht werden. Meines Wissens hat der Führerschein den Status einer Urkunde. Ist das dann Urkundenfälschung, wenn so ein Aufkleber angebracht wird?

Also der Begriff der Urkundenfälschung behinhaltet lediglich das unautorisierte Erstellen, Reproduzieren oder Ausstellen eines Dokuments. Ein dir überreichtes Dokument, das Urkundenstatus hat, darf von dir so behandelt werden, wie du es magst. Hauptsache ist, dass die ursprüngliche Aussage nicht vrlorgengeht oder verändert wird. XraYSoLo 19:59, 4. Nov. 2008 (CET)

EU-Führerschein -> EU-Fahrerlaubnisklassen gemäß 3. Richtlinie --> Tabelle Klasse A enthält fehler / ist unvollständig

Für den direktzugang gilt ein mindestalter von 25 Jahren nicht wie im artikel steht 24 Jahre. Außerdem wird der Sonderfall: führerschein mit 24 gemacht nicht abgedeckt. denn hier ist es nicht so das man mit vollendung des 25. Lebensjahres automatisch A uneingeschränkt fahren darf, sondern es gilt hier immer noch die 2 Jahres frist. Erst wenn die prüfung ab dem 25 LJ. absolviert wurde gilt der A uneingeschränkt. Man kann die 2-Jahresfrist nur "abkürzen" wenn man ab seinem 25. Geburtstag eine erneute Fahrprüfung absolviert! Was meist nicht im Verhältnis steht.

internette grüße Bruder-tack81 17:33, 14. Mär. 2007 (CET)


Bitte ändern!
Wer soll´s sonst tun?
Ad.ac 22:28, 14. Mär. 2007 (CET)

Diskussionsbeiträge aus Redirects

Diskussion:Liste_der_Fahrerlaubnisklassen 84.172.81.158 12:53, 16. Mär. 2007 (CET)

Sicherer Einsatzfahrer

Es steht ..Die Bestimmungen für die Ausbildung werden von den Bundesländern weitestgehend autonom festgelegt. - Heißt das von der jeweiligen Landesregierung oder von den Landesverbänden, was ich eher glaube, sonst würde es auch für den ASB gelten und nicht nur für das Rote Kreuz. Das ist doch im Gegensatz zum Feuerwehrführerschein eine rein interne Angelegenheit des Roten Kreuzes (und hat da im Artikel eigentlich außer einem Hinweis nichts verloren. --K@rl 08:53, 12. Apr. 2007 (CEST)

Du sprichst mir aus der Seele! LG Kksen 20:21, 12. Apr. 2007 (CEST)

Klasse A ab 20?

kann man es nicht schon ab 18 machen? habe ich etwas falsch verstanden?

Hier handelt es sich um eine Vorwegnahme der Bestimmungen der 3. Führerscheinrichlinie, welche seit 19. Januar 2007 in Kraft ist. Diese muß bis spätestenes 18. Januar 2011 in nationales Rrecht umgesetzt werden. Ziele der neuen Richtlinie:

- Verringerung der Betrugsmöglichkeiten - Gewährleistung der Freizügigkeit der EU-Bürger - Sicherheit im Straßenverkehr - Schaffung einer eigenen Klasse AN - stufenweiser Zugang zum Zweirad - Qualitätskriterien für Prüfer - neue Anhängerbestimmung der Klasse B - Austausch der Führerscheine binnen 20 Jahren

Streitpunkte: - Befristung des Führerscheines - Beschränkung der Geltungsdauer, aber keine verpflichtenden Untersuchungen oder Tests - Anhängerregelung der Klasse B - Klasse B nur mehr noch leichte Anhänger (wie bei Klasse C) oder hzG der Kombination max. 4250 kg

Kritikpunkte: - nationale Klassen - Führerschein für lanwirtschaftliche Fahrzeuge bleibt weiterhin national und muss bei Anrkennung bilateral verhandelt werden; - Anerkennung von Nicht-EWR-Führerscheinen bleibt auf nationaler Ebene; - Einführung der Unterklasse D 1 (16 "Sitzer" bei Autobus)

Führerscheinklassen

Es wird eine eigene Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder (Mopeds) eingeführt – Mindestalter 16 Jahre (eventuell 14 oder 18).

Bei der Führerscheinklasse A kommt es zu einer „Dreiteilung“.

Die derzeitige Unterklasse A1 wird als Klasse A1 beibehalten – Mindestalter 16 Jahre (eventuell 17 oder 18).

Die Klasse A2 wird begrenzt mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg – Mindestalter 18 Jahre.

Die Klasse A (voll) Mindestalter 20 Jahre bei Fahrpraxis von Klasse A 2 bzw 24 Jahre bei Direkteinstieg.

Klasse B : Der Umfang der Klasse B wird neu definiert. Gleichgeblieben ist die Grenze von 3,5 t hzG FahrzG max 8 Personen und leichte Anhänger dürfen jedenfalls mitgeführt werden.

Bei der Anhängerregelung für die Klasse B kommt es jedoch zu einer Neuordnung. Prinzipiell darf die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeugkombination nunmehr maximal 4250 kg betragen. Ist die Summe der Kombination jedoch mehr als 3,5 t hzG so bedarf es einer besonderen Schulung und/oder einer Prüfung von Fähigkeiten und Verhaltensweisen, wobei diesbezüglich ein Code im Führerschein einzutragen ist.

Die bisherige Unterklasse B1 bleibt optional, dh nicht verpflichtend.

Bei den anderen Führerscheinklassen wird der Umfang nicht geändert.

Nunmehr wird die Unterklasse D1 obligatorisch: max. 16 Personen, Kraftwagen die nicht länger als 8 m sind, und leichte Anhänger dürfen mitgeführt werden. Mindestalter ist 21 Jahre.

Bei Klasse D (voll) wird das Mindestalter auf 24 Jahre angehoben.

Befristungen des Führerscheines: Ab 2013 sollen alle Führerscheine eine Gültigkeitsdauer von max. 10 Jahren für die Klassen A und B haben. Für die Klassen C (C1 und D und D1) wird dann die Gültigkeitsdauer von 5 Jahren festgelegt (vergleiche heute Unterklasse C1 auf 10 Jahre befristet).

Führerscheinmuster: Es soll nunmehr noch Scheckkartenführerscheine ausgestellt werden und bis spätestens 2032 sind alle derzeit gültigen Führerscheinmodelle (bei den EU 25 110 verschiedene Modelle) auf dieses einheitliche Modell umzutauschen. Kksen 09:24, 14. Apr. 2007 (CEST)


Könntest Du die Ergebnisse Deiner sorgfältigen Analyse nicht in den Artikel einbauen? Ad.ac 08:49, 16. Apr. 2007 (CEST)

Wirklich nur M, L und S bei Klasse B?

Sehe ich das richtig, dass ich als Klasse B-Besitzer zusätzlich nur M, L und S fahren darf, und nicht einmal AM oder A1? Müsste ich dafür noch einmal den Führerschein für die entsprechende Klasse machen?

Ja, das ist richtig. Allerdings sind - soweit ich das verstanden habe - AM und M das gleiche, AM ist die offizielle (europäische) Bezeichnung und M die deutsche.
-JLubo 00:49, 7. Jul. 2007 (CEST)

Fehler bei A1

Im WP:OTRS haben wir folgende E-Mail (Ticket 2007041710009181) erhalten:

An:  <info-de@wikimedia.org>
Betreff: Falscher Artikel zu Führerschein Klasse A1
Erstellt: 17.04.2007 11:19:47

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Wikipedia steht zum A1 Führerschein folgender Text, was jedoch falsch ist

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, mit einer Motorleistung von bis zu
11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von bis zu 15 kW

Richtig ist:   Quelle  die Führerscheinstelle, Fahrschulen und Fahrlehrerverbandes
folgendes:
Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
(Leichtkraftrad). (Außerdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h).

Bitte informieren Sie den Autor, damit er das richtig stellen kann

Könnte sich bitte jemand die Quelle ansehen und den Artikel ggfs. korrigieren? Danke. --Raymond Disk. Bew. 18:06, 18. Apr. 2007 (CEST)

Hab hier gerade ein aktuelles Blatt rumliegen da ich vor kurzem mich selber informieren musste... ich zitiere:
A1 | Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Dürfte aber landesabhängig sein, meine Quelle ist schweizlastig. --83.77.211.246 03:30, 10. Jun. 2007 (CEST)


http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php ist Gesetz und nennt kein Mindestleistungsgewicht. Ich änder das dann mal.--Badpeon 21:09, 15. Apr. 2008 (CEST)

Deutscher Fahrlehrerverband

"Der Autor" (zu dem ich mich hier eigentlich nicht aufschwingen wollte) hat lediglich aus der 3. Führerscheinrichtlinie zitiert (Amtsblatt der EU vom 30.12.06) - und dort sollte es ja eigentlich stimmen. Was der deutsche Fahrlehrerverband dazu sagt, halte ich schon für wesentlich weniger verbindlich.

In der Richtlinie steht übrigens auch die Klasse "AM" (nicht "M"). Dass dem deutschen Publikumsgeschmack das "M" besser gefällt, mag sein. Steht aber so nicht in der Richtlinie. Ich stelle es also wieder zurück.

Ad.ac 06:29, 10. Jun. 2007 (CEST)


Umtausch des deutschen Führerscheins in Schweiz

Mir sind mehrere Fälle bekannt (unter anderem meine Eltern) in denen der deutsche Führerschein mit der Ausstellung des Führerausweises nicht eingezogen wurde. Akzeptierter Grund (neben den "irrelevanten" verloren gehenden Klassen ;-)) dafür: Mit einem Schweizer F. darf man (oder durfte man zumindest vor 15 Jahren) kein in Deutschland zugelassenes Auto innerhalb der Schweiz fahren -- also zum Beispiel von meinen Grosseltern, falls diese aufgrund ihres Alters "akut fahruntüchtig" würden. Im Schweizer F. befindet sich ein Eintrag über das Vorhandensein des deutschen, umgekehrt nicht. Ich weiss nicht, wo diese Handhabung geregelt ist, aber mir sind wie gesagt mehrere Fälle bekannt in denen das so gelaufen ist; und ich bin mir auch nicht sicher, ob und wie das in den Artikel eingebaut werden sollte. --213.189.156.238 23:04, 20. Jun. 2007 (CEST)


Alkohol im Straßenverkehr

Ich vermisse bei diesem Artikel Informationen zur rechtlichen Situation rund um Alkohol/Promillegrenzen. Zwar findet man beim Lemma Promille was zu dem Thema, aber ich finde zumindest die rechtlichen Grenzwerte gehören hier erwähnt. Vielleicht sogar eher hier als bei Promille. Dann lieber dort einen Link auf den Führerschein. Ide 11:21, 27. Jun. 2007 (CEST)

Nö, weil dann müßte man hier auch alle anderen Gründe erwähnen, wegen derer man seine Fahrerlaubnis wieder loswerden kann. Zum Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gibt es einen Artikel und einen Haufen Weiterleitungen darauf, ein Link darauf ist jetzt auch bei Promille eingearbeitet. Das sollte reichen. -- Universaldilettant 15:12, 6. Jul. 2007 (CEST)

Ab wann gilt eine Wechselpflicht?

Ab wann (welchen Jahr) darf man eigentlich nicht mehr den alten Papier-Führenschein/Lappen verwenden und muss sich die Plastikkarte holen? MfG, 217.237.148.103 20:23, 6. Jul. 2007 (CEST)

Es gibt keine Wechselpflicht. Der alte Führschein bleibt weiterhin gültig. --Ide 10:59, 11. Jul. 2007 (CEST)
Im Artikel heißt es "Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst [2]. Ab dann ist der EU-Führerschein bei der Neuausstellung verbindlich. Die alten Formulare gelten noch 26 Jahre weiter, erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend." Das würde bedeuten, dass die alten Führerscheine spätestens im Jahr 2038 umgetauscht werden müssten. Wohingegen es weiter unten heißt "Die alten Führerscheine behalten bis 2032 ihre Gültigkeit." - Was stimmt denn jetzt?


Jetzt soll es ja ab 2012 (oder zumindest zeitlich in dieser Richtung) den nächsten "neuen" EU-Führerschein geben, wobei langfristig bis etwa 2032 alle bisherigen Führerscheine (also die "Lappen" genauso wie die bisherigen "Karten") umgetauscht werden sollen. Meine Frage an fachkundigere Wikipedianer: Ich muss als Inhaber von C/CE sowieso alle 5 Jahre eine neue "Karte" beantragen. Bekomme ich dann schon bei einer der nächsten "Verlängerungen" automatisch den "neuesten" Kartenführerschein oder nicht? Und vielleicht weiß auch jemand, wie lange die Gültigkeitsfristen für eben diesen "neuesten" in Bezug auf die PKW-Klassen sind? Danke schonmal ... --Biller24 09:36, 19. Sep. 2007 (CEST)

Klasse B

Sollte man nicht Klasse B noch mal gesonder aufführen, da ja vile nicht wissen, das die Fahrerlaubniss sich nicht auf Anhänger <= 750KG beschränkt. Kenne selbst mehrer, die in Unwissenheit, den BE gemacht habe, dabei hätten sie die Kombination auch mit B fahren können. Beispiel, unser großer , hat 1670KG Leermasse, und und ein Zulassiges Gesamtgewicht von 2000 KG das heist, ich darf mit diesem Zugfahrzeug, Anhänger bis 1500 KG zulässige Gesamtmasse fahren. Ich finde, das dies eine Wichtige Information ist, die dort reingehört, vorallem, da sie ja EU weit gilt. --by Kollyn Diskussion 11:03, 26. Jul. 2007 (CEST)

Wieso? Steht doch alles in der Tabelle sauber drin: Anhänger bis 0,75 t zulässiges Gesamtgewicht oder als Zug bis 3,5 t Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges)--Ide 12:20, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ok, pber die Tabelle bin ich voll drüber weggestolpert, bin vom Bild aus gleich weiter nach unten, hatte die Tabelle noch garnicht gesehen. --by Kollyn Diskussion 12:28, 26. Jul. 2007 (CEST)

Hallo mache gerade den B Führerschein mit 17 in Bekleidung, meine frage wer kann mir sagen ob ich dann mit meinem Führerschein mit 17 Jahren auch ein Quad was mehr als 50cm hat fahren darf. Keiner kann mir weiter helfen, Fahrlehrer sagt ja, Führerscheinstelle sagt nein, also ich weis es nicht. Wer kann mir da weiter helfen..?????

Gruß blauflo

Trike

In den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen tauchen ja vereinzelt auch "dreirädrige Fahrzeuge" auf, jedoch zumeist mit recht geringer Leistung. Meine Frage: In welche Fahrerlaubnisklasse ist das "klassische Trike" einzuordnen (dreirädriges Fahrzeug, Motor z. B. aus VW Käfer, Leistung z. B. 25 kW/34 PS oder größer)? Kann ich das "nur" mit Klasse "A" fahren oder auch mit Klasse "B"? Danke für die Infos ... --Biller24 09:41, 19. Sep. 2007 (CEST)

Für Trikes wird ein Führerschein der Klasse "B" benötigt. Klasse "A" erlaubt nicht das Fahren eines Trikes!! Genaueres steht auch im Artikel zum Dreirad --Markus Großmann 10:29, 19. Sep. 2007 (CEST)
In Ö darf mit Klasse A ein Trike mit bis zu 400 kg Eigenmasse gelenkt werden. Kksen 21:16, 9. Okt. 2007 (CEST)

Darf ich mit der Klasse B,L,S,M einen Lkw mit 7,5 t fahren??? Gruß Bodo

1. Diese Frage hat hier eher weniger zu suchen ; 2. (Meines Wissens nach) Nein, weil ein LKW in die Klasse C1 bzw. C fällt, mit L darf man auch nur landwirtschaftliche Maschinen für landwirtschaftliche Zwecke benutzen. mfg --Thopas 00:56, 27. Dez. 2009 (CET)

Quellenangaben

Folgende Aussagen sollten meiner Meinung mit einer Quellenangabe belegt werden:

  • „Deutschland beruft sich derzeit in manchen Fällen auf das Rechtsmissbrauchsargument (Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung), dessen Bestand der europäische Gerichtshof prüfen wird; entsprechende Vorlagefragen liegen vor.“
  • „Nach Ansicht von Fahrlehrern bedrohen derzeit bis zu 100 000 Personen mit gefälschten Führerscheinen die Sicherheit auf deutschen Straßen.“
  • Das Zitat des Vorsitzenden der BVF

--Candid Dauth 19:58, 23. Sep. 2007 (CEST)

Ich hätte auch noch eine:

  • Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden, sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. Österreichische Polizeibeamte gehen oft noch davon aus, dass z.B. eine deutsche Fahrerlaubnis (Grau / Rosa) bei ständigem Aufenthalt in Österreich in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden muss, dies ist jedoch nicht der Fall.

Was genau soll das sein? Ein How-to? Wohl eher persönliche Meinung, oder? Ich bin für löschen. --Flingeflung 13:16, 9. Okt. 2007 (CEST)

Listennummer

Hi, des öfteren wird nach einer Listennummer (= Fahrerlaubnisnummer?) gefragt. Auf einem EU-Führerschein steht nur eine Führerscheinnummer. Ist Listennummer = Führerscheinnummer, oder wo bekommt man die her? --134.245.140.27 14:10, 17. Okt. 2007 (CEST)

In Ö wird diese Nummer bei der Anlage des Führerscheinverfahrens in der zentralen Führerschein-DV (Führerscheinregister) automatisch fortlaufend vergeben. Nomenklatur: führende zwei Stellen = jahr; dann fortlaufend 6 weitere Stellen. Dabei wird am 1. Jänner jeden Jahres wieder neu begonnen. Beispiel: 08286097 = der 286.097-igste Führerscheinantrag des Jahres 2008. LG Kksen 12:23, 9. Feb. 2008 (CET)
Heuer sind aber sicher noch keine 286.000 Ansuchen gestellt worden, oder? :-)) K@rl 15:46, 9. Feb. 2008 (CET)
Nein; gestern waren es 51.297 LG Kksen 19:26, 9. Feb. 2008 (CET)
Danke für die Recherche, ist auch ganz interessant in 40 Tagen die Anzahl, meine Antwort war aber als Spaß gedacht :-) --K@rl 20:11, 9. Feb. 2008 (CET)
Ich habe es auch so aufgefasst. Nebenbei: natürlich sind das nicht nur neue Führerscheine, sondern alle Vorgänge, welche letzendlich zu einem neuen Führerschein (Scheckkarte) führen. Also auch Umtausch wegen zu "junger" Bilder im alten Papierführerschein; neuer FS nach ärztlicher Untersuchung Klassen C/D; Umtasuch ausl. Führerscheine usw. usw. Trotzdem - ein Haufen Anträge in so kurzer Zeit! LG Kksen 20:19, 9. Feb. 2008 (CET)

3. EU-Führerscheinrichtlinie?

Hallo, kann einer vielleicht rein schreiben was 2009 alles in Deutschland geändert wird? Quellen?

Gruß DJBO1991


Und noch ne Frage von mir: Welche Quellen gibt hierfür? „Die Richtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung am 19. Januar 2009.“ --92.229.178.181 14:46, 24. Okt. 2008 (CEST)

Was ich in der Richtlinie finden konnte ist:

Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung
im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b,
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9, Artikel 11 Absätze 1,
3, 4, 5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I, II und III gelten ab
dem 19. Januar 2009.

Aber der 19.01.2009 interessiert nur die Mitgliedsstaaten. Wo steht, dass die Richtlinie mit einem Gesetz mit Anwendung am 19.01.2009 umgesetzt wurde? Weiter finde ich nur:

Umsetzung
1. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum
19. Januar 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften (…)

und

2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.

Der Artikel ist also falsch und/oder ungenau. So heißt es im Text:

muss jedoch bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Richtig wäre bis zum 19.01.2011 umgesetzt und ab 19.01.2013 angewendet werden.

Außerdem ensteht der Eindruck, dass die Richtlinie in DE schon ab dem 19.01.2009 angewendet wird (z.B. in der Tabelle Klasse B inkludiert „A1 sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde“. Bitte Quellen dafür, wenn vorhanden! --92.229.178.181 15:17, 24. Okt. 2008 (CEST)

Sicherer Einsatzfahrer (SEF) nur ÖRK oder amtlich?

Ist der Sichere Einsatzfahrer im Gesetz erwähnt oder ist das nur vom Roten Kreuz selbst? Wenn es nur vom Roten Kreuz selbst ist, dann sollte es beim ÖRK erwähnt werden, aber nicht hier. Wenn es ihm im Gesetz gibt, dann sollte noch ergänzt werden §, Ausweis, etc. --K@rl 10:26, 9. Feb. 2008 (CET)

P.S. Bis jetzt habe ich es nur als Dienstvorschrift für das ÖRK gefunden, deshalb habe ich den Teil in der Zwischenzeit auskommentiert. Vielleicht kann man einen eigenen Artikel im Rahmen des ÖRK machen.
Das ist eine rein interne Vorschrift des ÖRK. Kraftfahrrechtlich reicht ein Lenkberechtigung der Klasse B bzw. C aus, um jede Art von Einsatzfahrzeugen lenken zu dürfen. Insofern ist es sicher richtig, diesen Absatz aus dem Artikel zum Führerschein herauszunehmen. LG Kksen 12:18, 9. Feb. 2008 (CET)


darf man den alten Führerschein behalten ?

Kurze Frage: Ich möchte mir gerne den neuen Führerschein ( Plastik-Karte ) besorgen, aber gleichzeitig auch meinen alten rosa Lappen behalten ( als Souvenir ). Geht das ? Bekommt man den alten Führerschein entwertet wieder ausgehändigt ? Oder wird dieser bei der Übgergabe des neuen Führerscheins eingezogen ? Rainer E. 10:20, 13. Feb. 2008 (CET)

In Ö bekommt man ihn auf Wunsch entwertet zurück. LG Kksen 10:55, 13. Feb. 2008 (CET)
Und in Deutschland ? Rainer E. 19:41, 13. Feb. 2008 (CET)
In Deutschlad erhält man ihn ebenfalls entwertet zurück -- Küfi 12:04, 28. Mai 2008 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [4]. --SpBot 22:38, 21. Apr. 2008 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [5]. --SpBot 22:38, 21. Apr. 2008 (CEST)

Probeführerschein in Österreich

Zur Streichung der Hinweise zur Klasse A: diese Bestimmungen haben nichts mit dem Probeführerschein zu tun. Es handelt sich hier um eine Regelung im Rahmen des Stufenführerscheines; wenn die Klasse A Vorstufe VOR dem 21. Geburtstag erworben wurde, dann sind die 2 Jahre Besitz der Klasse AV abzuwarten, ehe diese Lenkberechtigung (automatisch) in eine unbeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A übergeht. Das geschieht automatisch und ist auch von Anfang an so im Führerschein eingetragen. Ausnahme: AV wird knapp vor dem 21. Geburtstag erworben, dann kann durch eine zusätzliche praktische Fahrprüfung ab dem 21. Geburtstag die Wartezeit auf eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse abgekürzt werden. Bei der Probezeit kommt es dagegen bei bestimmten Verstößen zu einer Verlängerung der Probezeit. Kksen 08:00, 27. Apr. 2008 (CEST)

Klasse A1 unter 18 gilt nicht im Ausland

In vielen Nachbarstaaten Deutschlands darf man mit A1 nicht fahren, wenn man 16 oder 17 ist. EU-weit gilt der Schein wohl erst ab 18. Definitive Quelle gesucht.

Evtl. Klasse B - Änderung für Feuerwehrangehörige in Deutschland

Es sollte hinzugefügt werden, dass im Augenblick evtl. Überlegungen (konkret von seiten der bayerischen Regierung) angestellt werden für Feuerwehrangehörigen eine Sonderregelung der Klasse B einzuführen sodass auch mit dem B-Klasse Führerschein Fahrzeuge bis zu einer zlGM von 4,25t ohne ein Zusatzerlaubnis geführt werden dürfen. Dies hätte zur Folge dass nun auch "kleinere" Feuerwehrfahrzeuge von solchen Angehörigen gefahren werden dürfen und nicht extra der LKW-Führerschein nötig ist. (6.8.2008)

Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Muss bei der Klasse C die Untersuchung aus irgendwelchen Gründen auch schon vor dem 50sten Lebensjahr durchgeführt werden ?

Alter Führerschein

Muß man den alten "Rosa" Schein auf diese Karte umschreiben lassen , oder ist er weiterhin bis auf unbestimmte Zeit gültig ? Und wie schaut es mit der alten Klasse 2 genau aus ? Bleibt er gültig , wenn ich den alten Rosa Schein nicht umschreiben lasse ? Danke

Im Artikel steht, wenn du gelesen hättest ;-), dass der rosa Zettel noch drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig ist. Danach brauchst wenn du weiterhin fahren möchtest, den normalen Führerschein.

Also es scheint sie haben nicht richtig gelesen . Ich habe gefragt , ob der "rosa"schein (der alte , bevor es die Karten gab) weiterhin gültig ist . Das was sie aufgegriffen haben steht unter dem Punkt Führerschein mit 17 . Also wenn jemand Rat hat bitte melden . Bleibt der alte Führerschein weiterhin gültig ? Speziell Klasse 2 ? Danke

Der alte rosa DDR-Führerschein ist immer noch gültig. Wie es beim westdeutschen ist, weiß ich nicht. Saxo 13:47, 19. Jan. 2009 (CET)
Der rosafarbene EU-Führerschein bleibt weiterhin gültig mit all seinen Klassen (gleiches git für den 'grauen Lappen' auch) da die Fahrerlaubnis ein Verwaltungsakt auf Dauer ist. Jedoch wird es immer mehr LKW (bereits bis 3.5 to) geben, bei denen man eine Fahrerkarte (anstelle Tachoscheibe) braucht, welche nur ausgestellt wird wenn man einen 'Kartenführerschein' hat. Beim Umschreiben vom alten 'dreier' unbedingt darauf achten, daß alle KLassen eingetragen wurden (B,BE,C1,C1E,CE79,M,L. Gruß--92.194.36.127 22:55, 6. Jul. 2009 (CEST)

Österreich

Warum bezieht sich dieser Artikel so oft auf Österreich? Haben die nicht ihr eigenes Wikipedia?

Da haben sich Österreicher eben stark engagiert :)
Warum auch nicht? Ist doch verständlich nach den Kapriolen eines Jörg Haider. Außerdem ist Internationalität gefragt. Ad.ac 07:16, 23. Okt. 2008 (CEST)
Nein. Österreich hat kein eigenes Wikipedia. "de.wikipedia.org" deckt alle deutschsprachigen Länder ab und muss somit die Situation in Österreich, Liechtenstein und in der Schweiz gleichberechtigt abbilden. -- Ijbond 08:34, 23. Okt. 2008 (CEST)

Weiteres Problem bei der Umstewllung von alten Klasse 3 Führerschein auf den EU-Führerschein

Hallo liebe Experten,

es sind schon einige Umstellungsprobleme (Klasse 3 und die 18,5 Tonnen als Beispiel) schön dargestellt. Nun möchte ich euch ein weiteres Problem schildern, bei dem ich nicht weiß, wie es gehandhabt wird:

Es ist ein Wendeproblem. Folgender Fall: In der DDR hatte jemand einen DDR-Klasse-M-Führerschein. Das bedeutet Kleinkrafträder bis 50 ccm aber bis 60 km/h (Simson-Mopeds wie z.B. die Schwalbe). Nun machte Anfang der 90iger nach BRD-Recht diese Person einen Klasse 3 Führerschein bis 7,5 Tonnen inkl. Klasse 4: d.h. Kleinkrafträder 50ccm bis 50 km/h. Diese Klasse 4 wurde durch Eintrag im Rosa-Führerschein auf 60 km/h erweitert, so dass eine Art Zwischenklasse zwischen Klasse 1b und Klasse 4 entstand.

Meine Frage an euch, wollen wir dies ebenfalls darstellen? Was würde dann bei der Umschreibung auf einen EU-Führerschein damit geschehen. Ich bin gespannt.

Hallo, darstellen ja, aber... Eine Zwischenklasse entstand nicht. Es hätte als 1b beschränkt eingetragen werden müßen. Sachlich müßte dies bei Umschreibung auf EU-Führerschein seitens der Führerscheinstelle als "A1 beschränkt" (50 ccm + 60 km/h) eingetragen werden. Die Praxis sieht sicher anders aus... (nicht signierter Beitrag von 88.64.251.55 (Diskussion) 16:21, 3. Jun. 2010 (CEST))

Führerschein mit 17 in richtigen Führerschein umtauschen

Hallo, kann mir einer von den Experten sagen, ob man wenn man den rosa Schein hat, man erst noch den richtigen Führerschein beantragen muss oder liegt der schon am 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle (automatisch) vor?

83.189.1.44 04:45, 28. Dez. 2008 (CET)

DDR-Führerscheinklassen

Ich vermisse die Erwähnung der Führerscheinklassen in der DDR. Wir hatten in den 80er Jahren bereits ähnliche Klassen wie beim EU-Führerschein (A bis E, M und T), aber sie sind nicht identisch. Es wäre schön, wenn jemand was über diese Klassen schreiben könnte, über die Vergleichbarkeit mit den aktuellen Klassen, über Umtauschmodalitäten und Bestandsschutz. Saxo 13:45, 19. Jan. 2009 (CET)

Sattelzug

Sattelzug ist die falsche Bezeichnung, es müsste Sattelkraftfahrzeug heißen. --Der sebbl 17:42, 9. Feb. 2009 (CET)

Klasse M mit über 60 km/h

Hallo,

leider wird auch hier wichtiges ausgelassen.
Richtig ist, dass Klasse M auf 45 km/h beschränkt ist. Unrichtig ist, dass man damit nicht auch trotzdem schneller fahren darf:
Alle DDR-Mopeds vor 1992 dürfen unverändert in den Straßenverkehr gebracht werden (z.B. Simson S51), und dürfen daher mit Klasse M und 60 km/h legal gefahren werden.
Eine ähnliche Regelung gilt für Roller vor Bj. ~2001 (oder ähnlich), die dürfen auch weiterhin 50 km/h fahren - auch mit Klasse M.
Quelle: §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1 sowie Kleinkraftrad.
-- bmhm 13:35, 23. Feb. 2009 (CET)

Ja sicher dürfen diese weiter gefahren werden bzw.in den Verkehr gebracht werden, allerdings nur mit einem Führerschein der dies erlaubt. Inhaber des EU Führerscheins B z.B. dürfen keine ungedrosselte Schwalbe fahren, da das Fahrzeug in dem neuen System in die Fahrerlaubnis für Motoräder bis 125 ccm fallen, da sie zwischen über 45 km/h und 80 km/h schnell sind.

Die 60 km/h Zweiräder dürfen nur gefahren werden von Personen mit dem passenden DDR Führerscheis oder im Westen der Klasse 1b oder der späteren 125ccm EU Klasse.

Ein Westdeutscher Mopedführerschein hat nur Gültigkeit für 2 Räder bis 45 bzw. 50 km/h.

Und bei Umschreibung eines alten DDR Führscheins in einen neuen EU Führerschein, ergibt sich eine beschränkte Klasse A1 bis 60km/h und 50ccm.

Für alle Inhaber von Führerscheinen bis 45 oder 50 km/h bestünde die Möglichkeit der Drosselung des Fahrzeugs auf 45 oder 50 km/h und der gang zum TÜV um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs an die eigene Fahrerlaubnis anzupassen.


edit: Die letzten Absätze sind keinesfalls richtig - die erlaubten 60km/h hängen interessanterweise am Fahrzeug, genauer, an der Rahmennummer - und nicht am Führerschein! Gibt dazu diverse Threads in Foren und vor allem auch einen Absatz im Einigungsvertrag. edit2: http://bundesrecht.juris.de/einigvtr/BJNR208890990BJNE020000301.html Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21ff.

sowie Fahrerlaubnisverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

   § 6 Abs. 1 zur Klasse A 1 (Leichtkrafträder)
   Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. (nicht signierter Beitrag von 88.66.185.43 (Diskussion) 21:18, 16. Sep. 2010 (CEST)) 

begleitendes fahren aktuell

ich habe von meinem lehrer gehört das die begleitende person nicht mehr 30 jahre sein muss. weiß dasjemand genaueres?--91.21.7.134 13:55, 15. Mai 2009 (CEST)

Führerschein auf Probe in der Schweiz

Im Schweizer Teil fehlt noch ein Abschnitt darüber, dass der Führerschein für Autos und Motorräder nur noch "auf Probe" ausgegeben wird. In einer bestimmten Zeit nach der praktischen Prüfung müssen zusätzliche Ausbildungskurse besucht werden. Zudem kann in der Zeit der Führerschein schneller entzogen werden wie "normale". Weitere Infos z.B. hier: http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/ausweise/aw_probe.html -- Thoemsn 18:21, 15. Mai 2009 (CEST)

Abbildung dt. Führerschein aktualisieren

Sollte die Abbildung des dt. Führerscheins mal aktualisiert werden? Denn zum einen ist darauf auch noch nicht die Klasse S aufgeführt, und zum anderen werden aktuelle Führerscheine seit Ende Okober 2008 nur noch mit biometrischem Foto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, ausgestellt (was übrigens auch noch im Artikel erwähnt werden könnte). --134.130.4.46 16:13, 27. Mai 2009 (CEST)

Klasse BE - Fehlinformation

Die Klasse BE ist rechtlich nicht in der Gesamtzugmasse geschränkt. Die in der Tabelle angegebene Beschränkung von 8,75t ergibt sich aus der FZV, nach der hinter Geländewagen und LKW mit durchgehender Bremsanlage nur Anhänger bis zum 1,5-fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs mitgeführt werden dürfen. Diese Einschränkung ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant und z.B. gilt nicht für Zugmaschinen. Hier ist die zulässige Anhängelast allein durch die Motorleistung der Zugmaschine begrenzt. Es ist also problemlos möglich und mit Klasse BE zulässig, hinter einem auf 3,5t abgelasteten Unimog einen druckluftgebremsten Anhänger mit 13t Gesamtmasse mitzuführen. Bis zur Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie 2013 wird sich das auch nicht ändern. Ich werde daher die Bemerkung über 8,75t ersatzlos löschen.

Gruß --91.4.184.144 16:35, 4. Aug. 2009 (CEST)

Kombiausbildung C/CE bei Vorbesitz Klasse B

Sind bei o.g. Ausbildung jeweils zwei Prüfungen Theorie/Praxis notwendig oder reicht da eine einzige, ohne zuvor eine Prüfung ohne Zug abgelegt zu haben? Steht nicht im Artikel Ronny Michel 13:42, 6. Aug. 2009 (CEST)

  • Es sind zwei Prüfungen. Dabei werden die beiden Theorieprüfungen üblicherweise zusammen gemacht. Muss aber nicht. Zuerst die Klasse C und erst wenn man die bestanden hat darf man den Fragebogen der Klasse CE ausfüllen. Genauso praktsich: Erst wenn man die Prüfung der Klasse C bestanden hat, darf man die Prüfung der Klasse CE machen. Man kann sie aber direkt hintereinander an einem Tag machen. Grüße -- Kettenkrad 20:47, 7. Okt. 2009 (CEST)

bestand fahrerlaubnisklasse B

ich finde diese zahl von 8mio erteilten fahrerlaubnissen klasse b etwa irritierend. heisst das, dass nur ca. 8mio menschen in deutschland auto fahren dürfen? das könnte ja nicht so recht sein. --92.50.74.14 16:32, 15. Sep. 2009 (CEST)


Na ja, da hat sich halt einer was ausgedacht!

Lt. [6] wurden vom KBA so viele ausgestellte Fahrerlaubnisse registriert. Die Gesamtzahl ist natürlich viel größer. Kennt nur leider keiner! (...wer sollte denn sonst die 56 Mio Kfz in Deutschland steuern?)

Jahr Krafträder(A,A1) Pkw(B,BE,BF17,BEF17) Lkw(C1,C1E,C,CE) Busse(D1,D1E,D,DE) Sonstige(M,S,L,T) Zusammen Ausgestellte Führerscheine
2002 270.659 1.065.312 154.623 16.848 116.150 1.623.592 1.520.589
2003 250.925 1.021.103 140.163 13.143 114.760 1.540.094 1.442.990
2004 255.373 1.094.899 168.134 16.566 136.293 1.671.265 1.571.492
2005 237.153 1.086.710 176.899 16.351 128.588 1.645.701 1.544.396
2006 210.813 1.090.528 138.542 11.024 101.035 1.551.942 1.466.421
2007 200.799 1.114.766 144.425 11.160 100.350 1.571.500 1.490.933
2008 200.203 1.133.329 159.115 14.294 90.201 1.597.142 1.518.948
Summe 1.625.925 7.606.647 1.081.901 99.386 787.377 11.201.236 10.555.769

ad.ac 20:50, 15. Sep. 2009 (CEST)

  • Der Grund ist ganz einfach: Im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim KBA sind nur die neuen Kartenführerscheine mit den EU-Klassen A, B, C usw. registriert. Alle alten grauen und rosa "Lappen" mit den Klassen 1, 2, 3 usw. fehlen darin. Die sind jeweils nur bei der örtlichen Führerescheinstelle registriert, wo sie mal ausgegeben wurden. Eine bundesweite Erfassung erfolgte erst mit dem Plastik-Kartenführerschein.

Grüße -- Kettenkrad

Österreichischer Führerschein Klasse H

Nach meiner erinnerung gab es in Österreich in den 1970er Jahren eine Gruppe H für Tankwagen (es gab noch keinen ADR-Schein) habe aber leider keine Unterlagen und auch keinen alten mehr - ich weiß historisch - aber auch das sollte hier stehen - wer weiß da mehr darüber --K@rl 20:58, 7. Okt. 2009 (CEST)

Klasse F und Anhänger

Da steht: "Bezüglich des Ziehens von Anhängern im Rahmen der Klasse F siehe Absatz weiter unten!" leider steht aber in keinem Absatz weiter unten (außer bei der Feuerwehr) was von Anhängern. Könnte jemand der sich mit dem Recht in Österreich auskennt das bitte wieder ergänzen -- Analfabet 18:36, 17. Okt. 2009 (CEST)

Überarbeiten

Der Artikel erscheint sehr unübersichtlich und mühsam zu lesen, hier geht vieles durcheinander, teilweise sind eng zusammengehörige Themen auch über andere Artikel verstreut.

Zentralthema ist doch wohl die "Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", der Führerschein lediglich die Plastikkarte bzw. das amtliche Dokument der Erlaubnis dazu? Könnten die Artikelinhalte in "Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" eingearbeitet sowie mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis zusammengefasst werden?

Sachen wie „Fälschungen, Führerscheintourismus“, „Europäisches Fahrerlaubnisregister“ „Null-Promille-Grenze“, die Aufzählung „Fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge“ „Nicht-österreichische Lenkberechtigungen“ scheinen eher themenfern und wären vielleicht besser auszugliedern. --Autodias 13:06, 28. Okt. 2009 (CET)

Geschichte Auslagern

Ich finde man solte die gesamte Geschichte mindestnes auslagern, ich will den aktuellen Stand des Führerscheines zu erst wissen, und dann die Geschichte. MfG --Xrjpk 11:04, 25. Feb. 2010 (CET)

Klasse B in Grafik Falsch Definiert

Laut Wiki eintrag Klasse B: Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)


Somit ist die Grafik falsch angeschrieben, was bedeutet, dass Ein Fahrzeug mit 1.75T auhc ein Hänger mit 1.75t ziehen darf! In der Grafik hingegen ist, definiert: Hänger 750kg. Das ist somit Falsch! Da ich selbst schon in Kontrollen darauf nachgefragt wurde, wurde mir dies auch Bestätigt. Das Einzige, das nicht Sein darf ist, als B-Inhaber, einen schwereren Hänger zu haben als das Zugfahrzeug (Fahrzeug: 1.3t und Hänger 2.2t) Das Einzige, was dies dürfte, wäre der BE-Schein mit entsprechenden Fahrzeug (meist Geländewägen/Transporter) -- 93.104.12.49 11:13, 4. Dez. 2009 (CET)

Nicht zu vergessen wäre, das der Führer (Inhaber der Klasse B) eines Kleintransporters mit 3,5t ZGG zusätzlich einen Anhänger mit max. 750kg GG führen darf. Was z.B. auch für Anhänger gilt, die unbeladen leer dieses Gewicht nicht überschreiten, wenn sie nicht beladen sind. (nicht signierter Beitrag von 94.216.124.153 (Diskussion) 16:24, 16. Jul 2010 (CEST))

Klasse M zweimal und widersprüchlich aufgeführt

In der oberen Tabelle steht "Klasse M - Wird in Deutschland bisher (Stand Oktober 2009) nicht erteilt.". In der unteren bei Besonderheiten in Deutschland: "Bestand 1. Jan. 2009: 65.448 Fahrerlaubnisse (M)". Sieht für mich widersprüchlich aus. Entweder ist eins falsch oder es wird nicht klar, was der Unterschied in den Tabellen sein soll... (nicht signierter Beitrag von 84.74.106.187 (Diskussion | Beiträge) 17:58, 24. Jan. 2010 (CET))

fahrerlaubnis

LIEBE LEUTE;

ich brauche DRINGEND rat, mein mann wurde heute von der zulassungsbehörde sein führerschein entnommen BEGRÜNDUNG:angeblich hätte er einen schreiben im jahre 2000 bekommen.darin steht erhätte geschwindigkeit überschritten von 20-46 kmh genaue anzahl VON DER GESCHWIDIGKEITSÜBERSCHREITUNG STEHT NICHTSvon dem gezeigtem schreiben ,danach hat mein mann flenSburg angerufen und die haben gesagt nicht die klasse 3 sondern klasse 2 wurde ihm entzogen, komisch das die polizei uns mal angehalten hat und nicht war mit dem führerschein. ALSO FÄHRT ER 10 JAHRE OHNE FÜHRERSCHEIN ER BRAUCHT DEN FÜHRERSCHEIN WEGEN SEINER ARBEIT BITTE ANTWOTET (nicht signierter Beitrag von 188.108.117.200 (Diskussion | Beiträge) 17:11, 22. Feb. 2010 (CET))

Das führen von Kfz bis 25 km/h bei Erwerb von Klasse 3,4,5 bis 31.12.1988

Zu diesem Thema finde ich hier nirgends etwas. Ich habe meine Klasse 3 1983 gemacht.

Womit ich also z.B. einen auf 25 km/h gedrosselten Doppeldeckerbus führen dürfte. Unabhängig vom Gewicht oder der Fahrzeugart.

Auch nach meinem 50. Lebensjahr. Ohne Gesundheitscheck.

Fahrzeuge bis 25 km/h sind zulassungsfrei. Obwohl ihnen heutzutage ein Kennzeichen zugeteilt wird.

Wie da die rechtliche Lage ist, was Versicherung, TÜV und Fahrzeugpapiere angeht weiß ich leider nicht.

Sehe auch öfters Pandas mit nem 25 Schild.

Aber generell ginge das ja mit jedem Fahrzeug.

Frage am Rande...in der DDR gabs solche Sachen nicht, oder ? (nicht signierter Beitrag von 88.64.245.155 (Diskussion) 16:07, 28. Mai 2010 (CEST))

BF17: mit Begleitperson selbstständig fahren ab erster Fahrstunde

Tach zusammen,

der Artikel sagt im Abschnitt über das Begleitete Fahren ab 17 in Deutschland folgendes:

"Zum begleiteten Fahren gehört es, dass der Fahrschüler schon ab seiner ersten Fahrstunde unter Aufsicht einer der eingetragenen Begleitpersonen selbstständig fahren darf. Diese Regelung ist jedoch stark umstritten."

Wie soll das denn funktionieren? Ab der ersten Fahrstunde, hat der Fahrschüler noch gar nichts, worin eine Begleitperson eingetragen sein könnte.

Außerdem wäre mir diese Regelung neu, und auch in sämtlichen Infobroschüren über BF17 konnte ich darüber nichts finden. Gibt es dazu eine Quelle, oder habe ich den Absatz falsch verstanden? --Nummer30 23:19, 5. Jun. 2010 (CEST)

Klasse L

Wieso zweimal unterschiedlich Klasse L? --jhartmann 17:13, 1. Jul. 2010 (CEST)

Befristung auf 15 Jahre ab Januar 2013

Ab Januar 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen dann wie der Personalausweis neu beantragt werden. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist aber nicht erforderlich. 188.118.130.195 13:36, 26. Aug. 2010 (CEST)

Also das ist nicht ganz richtig, denke ich mal. Die Polizeiliche Erlaubnis zum Fahren eines KFZ/PKW ist ein reines Polizeidokument(Bundesland). Diese wird einmal erteilt und gilt dann das ganze Leben. Worum es geht ist, dass jeder der 450 Millionen Menschen in der Europaeischen Union zur Polizeilichen Ueberwachung und Polizeilichen Kontrolle ein Identitaetsmittel haben soll, ein solches ist zum Beispiel in Grossbritannien allein der Reisepass. Wenn es wirklich darum geht festzustellen ob jemand einen Führerschein hat, braucht eigentlich niemand diesen dritten Staatskontrollenueberwachungsausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Dafuer hat die Polizei ja in ganz Europa drei verschiedene Datenbanken (nationale Datenbanken). Ganz einfach, sie kommen in eine Polizeikontrolle und koennen sich nicht ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Was macht die Polizei dann? Und wieso? Es gibt in Deutschland keinerlei Pflicht einen Staatskontrollenueberwachungsausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) staendig mit sich zufuehren. Selbst die Autovermieter duerfen eigentlich nicht den Führerschein verlangen, weil der von der Polizei (Dekra TUEV Zulassungsstelle) ausgegeben wird. Also wozu wird dann 4 bis 5 mal im Leben neuerdings von der Europaeischen Union ein neuer Fuehrerschein (elektronisch) gebraucht?
194.83.172.121 17:33, 26. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe gerade mit der Führerscheinstelle (FFm) telefoniert und es gibt keine Umtauschpflicht (Außer LKW)! hier noch der alte Satz
..., erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend.

-- Woelle ffm 15:14, 11. Okt. 2010 (CEST)

Def. Klasse L

Ich finde die Beschreibung der Klasse L etwas verwirrend geschrieben wurde. Ausschnitt : "land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h), Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h"

Es müsste "land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis [bauartbedingt] 32 km/h [...]" heißen. http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987061866121511207/1_137.PDF (Seite 4) Annsonsten hört es sich so an als ob man nur max. 32 kmh fahren dürfte, die Fahrzeuge allerdings eine höhere Max.-Geschwindigkeit haben darf. Dies wäre falsch. --Waserd 20:05, 21. Okt. 2010 (CEST)

Führerscheinklasse T

Wollte eigentlich wissen was ich damit fahren darf und wie diese Klasse definiert ist aber der Autor hat die Klasse T total ignoriert und gar nicht aufgeführt! (nicht signierter Beitrag von 91.8.180.32 (Diskussion) 20:59, 1. Nov. 2010 (CET))

Der Autor geht doch auf die Klasse T kurz ein. Unter dem Unterpunkt: Zusätzliche deutsche Fahrerlaubnisklassen. Desweiteren beinhaltet die Klasse T, die Unterklassen M,L und S --Waserd 15:24, 4. Nov. 2010 (CET)

Internationaler Führerschein, Akzeptanz USA

Im Artikel wird erwähnt, dass ab 2009 einige Staaten der USA den "Internationalen Führerschein" sehen wollen.

a) Welchen? Denjenigen gemäß „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ oder den gemäß „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949“ ? Vmtl. nämlich zweiten, da die USA das Wiener Abkommen nicht unterzeichnet hat, sondern nur das Genfer. Somit ändert sich für einen Deutschen nix, da man an einen „Genfer“-Führerschein als Deutscher sowieso nicht dran kommt.

b) Belege oder ein Weblink für die Aussage "ab 2009 nötig" würden mich interessieren.

--arilou 12:13, 20. Okt. 2010 (CEST)

Wenn in den nächsten 2-3 Wochen kein Widerspruch HIER erschallt, ändere ich den entsprechenden Halbsatz bzw. füge obige Beschränkung hinzu! --arilou 13:34, 13. Jan. 2011 (CET)
Habe jetzt nachgewassert: Diese Aussage nach dem Zwang zum Internationalen Führerschein (IFS) kam mit diesem Edit einer IP hinein. Begründet wurde mit einem Google-Link im Bearbeitungshinweis, woraus sich ergibt, dass der Bundesstaat Georgia gemeint gewesen sein sollte:
  • Es ging dabei nicht um die Einführung dessen mit 2009, sondern im Gegenteil, die Aufhebung dieser Zwangsforderung in Georgia. Siehe: hier, hier. Wobei diese Forderung offensichtlich bis dato in Georgia nicht zurückgenommen wurde, wie hier bzw. hier zu lesen.
  • Diese Aussagen, wonach diese unbedingte Forderung nach dem IFS bestünde, beziehe sich darin behauptet auch auf andere US-Bundesstaaten.
  • Dies steht im Widerspruch zu den Angaben bei ADAC, ÖAMTC, VCÖ, help.gv.at, etc.
  • Nach all diesen Stellen ist der IFS nicht verpflichtend, ihn dennoch mitzuführen sei aber empfohlen. Mindestens eine Übersetzung des nationalen FS auf Englisch sei empfohlen mitzuführen. Vgl. dagegen die Praxis: hier, jedoch aus Sicht 2007.
  • Mietwagenfirmen verlangen, soweit aus den Quellen ersichtlich, für gewöhnlich den Vorweis des IFS. Oder auch nicht, wie hier oder hier zu lesen, dass auch diesbezüglich nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Siehe auch Beispiel Alamo, die für USA-Reisende aus D (und wohl auch aus A und C) keine Verpflichtung, aber ein empfohlen ausgeben.
  • Die Frage betreffend welcher IFS es denn sein sollte: Keine Panik, es gibt (wiederum soweit den aus den genannten Quellen ersichtlich) keine Vorgabe ob nach Wiener oder anderem internationalen Abkommen ausgestellt. Vorgabe ist nur - das ergibt sich aus der Verpflichtung, dass der nationale Führerschein mind. ein Jahr gültig sein muss, dass auch der IFS mind. ein Jahr Gültigkeitsdauer hat. Wenn es einer mit drei Jahren nach Wiener Abkommen ist, ist das nicht schädlich. Siehe z.B. hier.
HTH - Wie das am besten in den Artikel hineinzupflegen, ist mir im Moment nicht klar. --Elisabeth 00:52, 14. Jan. 2011 (CET)
Nachtrag: Wenn obiges nicht verlässlich genug als Information, was das deutsche Auswärtige Amt dazu meint: Allgemeine Reiseinformationen – Straßenverkehr / Mietwagen:
  • „Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link http://www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.“
--Elisabeth 01:25, 14. Jan. 2011 (CET)

Quellen:

(nicht signierter Beitrag von Arilou (Diskussion | Beiträge) 19. Januar 2011, 10:22 Uhr)

Klasse B

Meine Frage lautet, ob man noch einen normalen PKW mit z.B. Caravan ziehen darf solange das zul.Ges.Gew. des Caravans kleiner ist als das Leergewicht des PKW.? (nicht signierter Beitrag von 93.130.147.58 (Diskussion) )

Meinst du jetzt in Bezug auf Führerschein oder in Bezug auf Fahrzeuggewicht. In Bezug Führerschein sind die Obergrenze 3,5 t gesamtes Gewicht beider Fahrzeuge, darüber Klasse E. In Bezug auf Fahrzeuggewicht ist es von der Bremse des Anhängers abhängig --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:20, 12. Jan. 2011 (CET)
Grundsätzlich darf man hinter jeden PKW 750kg anhängen, womit man bei einem 3.5t Kfz auf eine zGM des Gespanns auf 4,25t kommt. Schwerere Anhänger dürfen gezogen werden, solange die zGM des Anhängers die Leermasse des PKW nicht übersteigt und die zGM des Gespanns nicht über 3,5t beträgt. Liegt das Gespann darüber oder soll ein schwererer Anhänger gezogen werden, ist Klasse BE nötig. Dann sind alle Kombinationen bis zur technisch zulässigen maximalen Anhängelast des Zugfahrzeugs möglich. Grüße, Hajj0 ms 18:41, 24. Jan. 2011 (CET)

Füfrerschein

ich habe ein Tunesischen Führerschein, was soll ich machen um in Deutschland fahren zu können? (nicht signierter Beitrag von 93.134.208.232 (Diskussion) 21:21, 17. Feb. 2011 (CET))

Alte Klassen und Übergangsregelungen

Hallo, vielleicht schon tausend Mal gefragt, aber trotzdem: welche heutigen Führerscheinklassen beinhaltet mein "alter grauer" Führerschein? Weiter gibt es automatische Fahrerlaubnisse auf Grund des Alters des Fahrers, d.h. es ist kein Führerschein notwendig, für die ich heute einen Führerschein brauchen würde (Mofa usw.); welche sind das? Herzlichen Dank für eine Antwort und Gruß --Roland1952DiskBew. 19:23, 30. Apr. 2011 (CEST) PS: Habe ich etwas überlesen?

Bitte die länderspezifischen Details in eigenständige Artikel auslagern

Hallo zusammen, ich bitte darum die länderspezifischen Details für die D-A-CH-Länder in eigenständige Artikel auszulagern. Vielen Dank kandschwar 11:10, 12. Dez. 2010 (CET)

? Sicher ? So wie's jetzt ist, kann man leicht auf vorherige (deutsche) Regelungen Bezug nehmen. In eigenen Artikeln müsste dann etliches aus dem deutschen mit übernommen werden...
Aber wenn man allein mal das Inhaltsverzeichnis ansieht - das würde deutlich kürzer & übersichtlicher ohne A und CH.
Also ein ganz klares jein von mir *g* --arilou 13:39, 13. Jan. 2011 (CET)
Hallo zusammen! Sehe ich auch so! Ich persönlich finde diesen Artikel sehr informativ, aber auch äußerst unübersichtlich. Würde es sich nicht anbieten hier nur einen allgemeinen Text zum Thema Führerschein (sozusagen den ersten Absatz ausbauen) und dann die (Länder)spezifischen Inhalte in jeweilige Artikel auszugliedern. So ist es ja z.B. auch beim Personalausweis/Identitätskarte geschehen. So könnte man praktisch den restlichen Inhalt dieses Artikels in ein Lemma Führerschein (Europäische Union) bzw. in jeweilige Länder-Lemma z.B. Führerschein (Vereinigte Staaten) ausgliedern. Meiner Meinung nach ein großer Gewinn für alle Inhalte hier wenn sie klarer strukturiert würden. Man stelle sich nur vor, dass hier zu jedem Land der Erde ein Absatz in diesem Lemma entsteht... --Chtrede 11:20, 20. Feb. 2011 (CET)
Nachtrag und Vorschlag:
somit könnten weitere Landes-/Regionalregelungen z.B. Führerschein (Singapur) und Führerschein (SADC) angelegt werden
--Chtrede 14:07, 21. Feb. 2011 (CET)
Keine weiteren Meinungen dazu? Dann würde ich die Thematik in der kommenden Woche mal angehen! --Chtrede 09:17, 24. Feb. 2011 (CET)

Oh, ich traue mich ja kaum noch was zu schreiben, nach gut fünf Monaten. Aber die oben genannten Ideen finde ich gut. Leider ist die Umsetzung in der Zwischenzeit noch nicht erfolgt, aber da ich mich eh nicht gemeldet habe, soll das auch kein "Vorwurf" oder sonst was sein. Würde mich jedenfalls immer noch über die entsprechende Umsetzung freuen. Vielen Dank und Gruß kandschwar 17:32, 13. Jun. 2011 (CEST)

Ich hänge mich da sicher nicht mehr rein, da ich das schon einmal für AT gemacht habe, und dann wurde wieder alles zusammengeschmissen :-( --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:49, 13. Jun. 2011 (CEST)
Soweit umgesetzt. Es müssten jedoch noch die unter "Regelungen in verschiedenen Ländern" in eigenen Artikel ausgegliedert werden. --Chtrede 09:55, 8. Jul. 2011 (CEST)

Fahrerlaubnis 25 kmh

Ich möchte meinen Roller 50 ccm / 50 kmh an Jemand verkaufen, der eine Fahrerlaubnis hat zum Führen eines Mofa/Rollers bis 25 kmh. Darf der neue Besitzerdieses Fahrzeug führen ? Hans König Berlin (nicht signierter Beitrag von 77.186.132.159 (Diskussion) 14:17, 17. Sep. 2011 (CEST))

Nein. Die Antwort ist doch bereits in der Frage drin. Wenn man nur eine FE für Fahrzeuge bis 25 km/h hat, dann darf man doch kein Fahrzeug führen, das 50 km/h fährt, es sei denn, das Fahrzeug wird auf 25 km/h gedrosselt (mit entspechendem Beleg). Ansonsten: Auskunftsfragen zum Artikelthema solltest du nicht hier, sondern →dort stellen. --Detlef Emmridet 22:30, 18. Sep. 2011 (CEST)

Für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis, denn es ist fahrerlaubnisfrei nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Zum Führen von Mofas benötigt man eine Prüfbescheinigung nach § 5 FeV. Dies mag manchem kleinlich erscheinen, ist aber aus rechtlicher Sicht ein großer Unterschied. So ist das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung eine bloße Ordnungswidrigkeit, das Führen eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs (wie beispw. der 50 ccm Roller)eine Straftat. -- 141.91.129.6 10:16, 3. Feb. 2012 (CET)

"Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden"

Der Link zu "Fahrzeugklasse" führt zu der Seite, wo die Klassen Kompakt, Mittelklasse, Van usw. gegenübergestellt werden, nicht jedoch die Führerscheinklassen, wie man sie erwartet (B, C etc.) --212.122.44.253 09:29, 3. Feb. 2012 (CET)

Artikelname "Führerschein und Fahrerlaubnis"

Ich wäre dafür, den Artikel entweder in Führerschein oder in Fahrerlaubnis umzubenennen und dann eine Weiterleitung einzurichten. «Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist.» → WP:NK. Laut Google wird der Begriff Führerschein 26x häufiger als Fahrerlaubnis verwendet. Der Artikel Wasserstoff heißt auch nicht Wasserstoff und Wasserstoffgas, obwohl es um beides geht, und die Wörter definitiv nicht synonym zu verwenden sind. Im Übrigen gibt es in anderssprachlichen Wikipediaartikeln zum Thema kein ähnliches Titelkonstrukt. --Theoriefinder 13:03, 28. Feb. 2012 (CET)

Guter Vorschlag: Ich könnte mir auch das Lemma Führerschein vorstellen. --Detlef Emmridet 14:09, 28. Feb. 2012 (CET)
Und Führerschein und Fahrerlaubnis (Europäische Union) ist in Führerschein und Fahrerlaubnis (Europa) oder so ähnlich zu verschieben, denn das meiste dort beschriebene gilt auch für die Schweiz und Liechtenstein, da dort das EU-Recht übernommen worden ist (gleiche Führerscheinklassen mit Ausnahme der in diesem Artikel aufgeführten Sonderregelungen), d.h. wenn man sich über die Schweiz informieren möchte, muss man zwei Artikel konsultieren. Eigentlich unsinnig. --Filzstift  16:57, 28. Feb. 2012 (CET)

Nach Anfrage im Chat habe ich die sinnvoll erscheinende Verschiebung durchgeführt. --Theghaz Disk / Bew 21:43, 28. Feb. 2012 (CET)

Anteil Führerscheinbesitzer

Es wäre sehr nützlich, den Anteil Führerscheinbesitzer, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Geschlecht und Jahren hier mit aufzunehmen. Ein Artikel im Spiegel bringt mich zu dieser Idee. Selber mach ich es nicht, weil mir schon zuviel rausgelöscht wurde hier in WP: 84.73.123.149 22:08, 7. Apr. 2012 (CEST)

Das versteh ich. Jetzt kommt's erst gar nicht rein --78.52.145.222 20:15, 16. Jul. 2012 (CEST)Jo

Fehler bei den Fahrzeugklassen

Guten Tag, folgender Fehler ist mir aufgefallen: Die Führerscheinklasse M beinhaltet nicht Mofas (Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 25 Km/H , sondern Kleinkrafträder bis 49ccm und je nach Zulassung und Alter des Fahrzeuges 60 Km/H ( viele Simsons bis Erstzulassung vor 1.1.1992), 50 Km/H für Roller/ Mopeds mit Erstzulassung vor dem Fixdatum aus dem Jahre 2002, oder 45 Km/H für neu zugelassene Fahrzeuge. Für Mofas bis 25 Km/H gibt es keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. (nicht signierter Beitrag von 37.247.85.208 (Diskussion) 19:03, 14. Aug. 2012 (CEST))

GiftBot (Diskussion) 09:40, 9. Sep. 2012 (CEST)

Die Seite ist erreichbar. 301 Moved Permanently auf http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/118771_Kompaktes-Plastik-statt-rosa-Papier.html . Kann im Artikel später ausgewechselt werden. Gruß, -- IvlaDisk. 13:41, 23. Okt. 2012 (CEST)

Kopierverbot

mich würde interesieren, ob es ein Kopierverbot gibt, wie beim Personalausweis. (nicht signierter Beitrag von 80.139.63.63 (Diskussion) 21:48, 22. Jan. 2013 (CET))

Nein, das steht in keiner Verordnung. --Detlef Emmridet (Diskussion) 23:20, 22. Jan. 2013 (CET)

Schweiz Klasse F

Auf einem Formular sehe ich Klasse F, das scheint hier zu fehlen.

Freimatz (Diskussion) 08:39, 8. Feb. 2013 (CET)

Erledigt. --LouvainE (Diskussion) 09:20, 8. Feb. 2013 (CET)

Neuregelung der europäischen Führerscheinklassen ab 19.1.2013 (erl.)

Aufgrund der 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union wurden die einzelnen Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen) angepasst. Eine Übersicht finden Sie auf http://dein-fuehrerschein.net/fuehrerscheinklassen-2013/
--http://www.dein-fuehrerschein.net 15:32, 8. Jan. 2013 (CET)
(Der vorstehende Beitrag stammt von TobiasHaag (Beiträge) – 15:32, 8. Jan. 2013 (MEZ) – und wurde nachträglich vollständig – mit Nutzername – unterschrieben.)

Die Frage ist aber, welche Länder schon die Anpassungen durchgeführt haben oder welche noch evt. Übergangsfristen ausnützen. Denn das ist ja eine rein deutsche Seite --K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 16:16, 8. Jan. 2013 (CET)
Das diese Regelung für Deutschland in Kraft tritt stand schon am 19.12.2012 fest! Und das Recht ist bereits in Kraft, also sollte die Klasse B96 ergänzt werden, AM wurde ja schon ergänzt.
Zudem muss bei BE noch ergänzt werden, dass der Anhänger nicht schwerer als 3,5t sein darf!
Des weiteren vermisse ich Klasse A2!
(nicht signierter Beitrag von 84.149.160.234 (Diskussion) 21:06, 21. Jan. 2013 (CET))
Steht doch alles im Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht) genauestens aufgeführt, auch die Spezialitäten in Deutschland im dortigen Unter-Kapitel Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU-Recht)#Besondere_Regelungen_in_Deutschland. --LouvainE (Diskussion) 11:55, 21. Mär. 2013 (CET)

Dazu sollte dann auch mal das neu eingeführte Ablaufdatum – für neu ausgestellte Führerscheine und ab 18.1.2033 für alle Scheine in Europa gültig – (hier im Artikel nebenan) genannt werden. Siehe auch:

Ach ich seh grad, das wird ja im oben bereits genannten Artikel (unter „Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht)“) schon genannt. MfG, 92.226.60.239 09:25, 31. Mär. 2013 (MESZ)

Führerscheinklasse "G" oder "L" und "T" ?

War am Samstag bei TÜV. Da war ein Plakat mit den aktuellen Führerscheinklassen. Da stand nichts von "Klasse G". (Habe es fotografiert)

Es gibt eine "Klasse L" für

  1. ) Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger (bis 25 km/h).
  2. ) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25km/h, auch mit Anhänger bis 25km/h), ab jeweils 16 Jahren.
  • Desweiteren wurde eine "Klasse T" aufgeführt, die "Klasse L" beinhaltet, aber bis 60km/h und selbstfahrende bis 40km/h , aber der Fahrer muß älter 18 Jahre sein.
  • Was ist denn nun mit der "Klasse G" ? Gibt´s die noch?
  • Frage: Selbstfahrende Baumaschinen bis 20km/h benötigten früher keinen Führerschein. Ist das noch so?

--RobertDietz (Diskussion) 14:02, 20. Mär. 2013 (CET)

Habe das hier gefunden, scheint also auch so zu sein: [www.Verkehrsportal.de] --RobertDietz (Diskussion) 14:08, 20. Mär. 2013 (CET)
Hier behauptet ja niemand etwas anderes. Ist alles im Artikel Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht) genauestens aufgeführt, auch die Spezialitäten in Deutschland im dortigen Unter-Kapitel Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU-Recht)#Besondere_Regelungen_in_Deutschland. --LouvainE (Diskussion) 11:50, 21. Mär. 2013 (CET)
Hallo LouvainE, nur für den Fall, dass meine Frage vielleicht als Angriff verstanden wurde: das war nicht die Absicht. Ich bin Deinem Link gefolgt und tatsächlich: da stand alles haarklein drin. Was mir aber dennoch bei dem schönen "TÜV-Plakat" gefallen hatte - es war so herrlich übersichtlich. Und wohl auch deshalb mit "Copyright"-Vermerk versehen. Ich würde Dir die Bilder gerne zukommen lassen: vielleicht können wir was ähnliches hier auch machen. Viele Grüße, --RobertDietz (Diskussion) 22:53, 25. Mär. 2013 (CET)

internationaler führerschein

hi,

ich finde die aussage, dass der internationale Führerschein kaum noch verwendung findet, falsch. das kommt ganz auf den betrachterstand an:

wenn man hauptsächlich in deutschland ist und nur ab und an über die grenze ins nachbarland fährt, braucht man ihn nicht.

ich lebe seit 6 jahren in afrika und fahre taeglich mit dem Dokument. ich vermute, reisende in die meisten Länder ausserhalb der eu benötigen den internationalen Führerschein ebenso zwingend!

grüsse,

martin --41.151.42.191 14:34, 24. Jun. 2013 (CEST)

(sorry, find gerade mein login passwort nicht - bin unterwegs)

Da wäre ich nicht so sicher: In keinem der 44 von mir bereisten Länder habe ich bisher einen internationalen FS benötigt. Deshalb sollte die Aussage wieder rein. --Detlef Emmridet (Diskussion) 17:00, 24. Jun. 2013 (CEST)
Die von Deutschland ausgestellten internationalen Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Inhaber in einem anderen Staat einen ordentlichen Wohnsitz annimmt, für diesen Staat. Steht auch vorne im Dokument so drin. Beispiel: Ein deutscher Führerscheininhaber mitsamt einem in Deutschland ausgestellten internationalen FS zieht nach Südafrika und begründet dort einen festen Wohnsitz. Der internationale Führerschein verliert seine Gültigkeit für Südafrika, auch wenn er für Drittstaaten seine Gültigkeit behält (für Deutschland besaß er nie Gültigkeit, dort kommt es auf den nationalen deutschen Führerschein an). Hintergrund ist die in den meisten Staaten der Welt, darunter auch Deutschland (§ 29 Fahrerlaubnisverordnung) geltende Regelung, dass ausländische Führerscheine nicht mehr, oder nur noch für eine Gnadenfrist, anerkannt werden, sobald der Inhaber im Inland einen Wohnsitz begründet. Dann muss ein inländischer Führerschein her. Das wird in Deutschland auch durchaus so angewandt - ich kenne ein amerikanisches Ehepaar, das nach Deutschland gezogen ist und jetzt erstmal für die theoretische Führerscheinprüfung lernt. Wenn du, martin, also seit sechs Jahren in Afrika lebst und dort mit einem deutschen Führerschein, zusammen mit einem internationalen Führerschein, fährst, dann klingt das für mich so, als ob du seit sechs Jahren permanent schwarzfährst. Glück für dich, wenn das bisher noch nicht aufgeflogen ist, aber ich würde mich schleunigst um einen Führerschein des Staates, in dem du lebst, bemühen. SchnitteUK (Diskussion) 16:00, 25. Mai 2014 (CEST)

Führescheinklassen

Hallo an alle und ganz besonders an die, die mir eine RICHTIGE ANTWORT geben.

Ich habe wieder einmal an einem Fahrsicherheutstrainig teilgenommen, mache ich, um mich als alter Hase auch weiter zu bilden. Diese Seminare sind freiwillig und kostenlos, ich informiere mich bei Firmen und Fahrzeugbauern um daran teil zunehmen. Jetzt habe ich an einem Fahrtraining in Friedewald teilgenommen und da wurde mein Führeschein als F Ä L S C H U N G eingestuft, vom Leitenden Seminarleiter. Dazu ist zu sagen, daß A L L E Anwesenden das gleiche Problem hatten.

Auf dem Führerschein M Ü S S E N V O R N E die gleichen Klassen angegeben sein, die auf der Rückseite vermerkt sind.

Also wer hat... A1-A-B-C1-D1-D-BE-C1E-CE-D1E-DE-M-L-T/S

Entspricht das den Regularien? wer hatte schon mal Probleme mit den Eintragungen? (nicht signierter Beitrag von Kilometerfresser (Diskussion | Beiträge) 14:09, 23. Aug. 2013 (CEST))

Ich denke, dass deine Frage auf Wikipedia:Auskunft besser aufgehoben ist (gib noch das Land an, um das es geht, also Deutschland oder Österreich, Schweiz wohl kaum, denn die haben kein T ;-)). Dies hier ist die Diskussionsseite zum Artikel Führerschein (d.h. hier wird z.B. diskutiert, wie man den Artikel verbessern könnte). --Filzstift  15:13, 23. Aug. 2013 (CEST)

Österreich-Ergänzung

Hallo Benutzer:Helium4, wäre es nicht besser, deine Ergänzung auf Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich) zu übertragen? Denn nationales gehören eigentlich in die nationalen Unterartikel. --Filzstift (Diskussion) 15:47, 7. Sep. 2023 (CEST)

Gute Idee, war mir des nationalen Artikels nicht bewusst. Magst du die Inhalte vielleicht übertragen? Helium4 (Diskussion) 16:21, 7. Sep. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Filzstift (Diskussion) 11:17, 26. Okt. 2023 (CEST): warum nicht selbst?