Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Neumarkt in Steiermark
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Murau
Sitz des Gerichts Neumarkt in Steiermark
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 345,85 km2
(1991)
Einwohner 12.095
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Gerichtsbezirk Murau


Der Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark war ein dem Bezirksgericht Neumarkt in Steiermark unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Murau und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Murau zugeschlagen.

Der Gerichtsbezirk Murau wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als „Gerichtsbezirk Neumarkt“ geschaffen und umfasste ursprünglich die 19 Gemeinden Adendorf (heute Mariahof), Dürnstein, Feßnach, Jakobsberg, Kulm, Lind, Lorenzen, Marein, Margarethen, Mülln, Neumarkt, Perchau, Scheifling, St. Blasen, St. Georgen, St. Lambrecht, St. Veit, Teufenbach und Zeitschach.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Neumarkt bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Murau und Oberwölz den Bezirk Murau.[4]

Das Gebiet des Gerichtsbezirks blieb während der Dauer seines Bestehens nahezu unverändert. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Murau zugeteilt.[5]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den zwölf Gemeinden Dürnstein in der Steiermark, Kulm am Zirbitz, Mariahof, Mühlen, Neumarkt in Steiermark, Perchau am Sattel, Sankt Blasen, Sankt Lambrecht, Sankt Lorenzen bei Scheifling, Sankt Marein bei Neumarkt, Scheifling, Teufenbach und Zeutschach den östlichen Teil des Bezirks Murau.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“