Amt Camberg

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Das Amt Camberg war im Alten Reich ein zweiherriger Verwaltungs- und Gerichtsbezirk und von 1803 bis 1816 ein Amt im Herzogtum Nassau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Camberg war ein ehemaliger Bestandteil der Grafschaft Diez. Adolf von Nassau-Dillenburg erhielt durch Heirat die Grafschaft Diez, wodurch das Amt Camberg nassauisch wurde. Dessen Erbtochter Jutta heiratete Gottfried VII. von Eppstein-Münzenberg. Hierdurch wurde das Amt zu 3/4 eppsteinisch und zu 1/4 nassauisch. 1453 verkaufte Eppstein 1/4 an Katzenelnbogen. Dieser Anteil fiel 1587 an Nassau-Dillenburg. Damit war das Amt zur Hälfte Eppsteinisch und zur Hälfte Dillenburgisch. Nach dem Aussterben der Eppsteiner und der sie beerbenden Königsteiner 1581 zog Trier diesen Anteil als heimgefallenes Lehen ein.

Von 1535 bis 1803 stand das Amt Camberg unter der gemeinsamen Verwaltung von Nassau-Diez und von Kurtrier. Die Amtsbeschreibung des trierschen Amtsmanns Ernst Cornelius Pagenstecher vom 28. März 1772 nannte folgende Orte und Einwohnerzahlen:

Ort Ehepaare Ledige Männer Ledige Frauen Feuerstätten
Stadt Camberg 140 222 198 158
Würges 103 109 102 79
Erbach 100 169 155 110
Oberselderß (Oberselters) 48 57 84 52
Haintgen (Haintchen) 101 96 102 75
Dombach 30 34 47 47
Schwickershausen 43 70 46 38

[1]

In der einer Aufstellung, die Kurfürst Johann II. von Baden 1498 beauftragt hatte, ist das Amt Hasselbach als eines der damals 59 Ämter erwähnt.[2] Hasselbach war gemeinsam mit dem Amt Limburg an Kurtrier gekommen, nachdem mit Johann II. im Jahr 1406 der letzte männliche Vertreter des Hauses Limburg gestorben war. Nach dem Tausch eines Viertels von Hasselbach (dieses war zuletzt im Besitz von Nassau-Usingen) war Kurtrier bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1803 Besitzer von 3/4 des Ortes, den der kurtrierische Amtmann von Camberg mitverwaltete. Eisenbach gehörte seit 1427 zur Hälfte zu Kurtrier, je ein Viertel besaßen Nassau-Oranien und die Freiherren von Hohenfeld bzw. danach die Freiherren von Schütz zu Holzhausen. Auch hier erfolgte die Verwaltung des trierischen Anteils von Camberg aus, auch wenn Pagenstecher 1772 diese beiden Orte nicht aufführt.[3]

Die rechtsrheinischen kurtrierischen Gebiete, damit auch der Anteil am Amt Camberg, wurden im Reichsdeputationshauptschluss dem Fürsten von Nassau-Weilburg zugesprochen, ab 1806 war das Amt Teil des Herzogtums Nassau. Mit Ministerialresolution vom 26. Januar 1808 wurde das Amt aus dem Regierungsbezirk Ehrenbreitstein in den Regierungsbezirk Wiesbaden überführt, Mensfelden in das Amt Kirberg übertragen und das Patrimonialgericht der Freiherren von Hohenfeld aufgehoben.[4]

1812 wurden die benachbarten Ämter Amt Camberg, Amt Dauborn und Amt Kirberg zusammengelegt.[5] Der Sitz des neuen Oberamtes Kirberg lag in Camberg. Zum 1. Juli 1816 wurde das Gebiet des ehemaligen Amtes Camberg im Rahmen einer Neuorganisation der nassauischen Verwaltung Teil des nassauischen Amtes Idstein.[6]

Brandschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem in vielen Dörfern der kurtrierischen Gebiete ganzen Häuserreihen abbrannten, erließ das Kurfürstentum Trier am 27. November 1783 eine Gesamtverordnung über den vorbeugenden Feuerschutz und die Feuerbekämpfung. Darin hatten ihre Ämter gemäß § 17 „große dauer- und meisterhafte Feuerspritzen“ anzuschaffen, und zwar kleinere Ämter eine, größere, aber zwei.[7] Damit waren erstmals nicht nur die einzelnen Bewohner und Gemeinden in der Pflicht, Vorsorge zu treffen, sondern auch die Ämter als unterste Verwaltungseinheiten.

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Camberg bestand aus der Stadt Camberg, die gleichzeitig Amtssitz war und den Orten Erbach, Würges, Oberselters, Dombach, Schwickershausen und Haintchen.

Amtssitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amthof

Der Sitz des Amtmanns war von 1564 bis 1803 der Amthof in Camberg. Der ehemalige Amthof ist eine umfangreiche Mehrflügelanlage mit 700-jähriger Baugeschichte. Er liegt zwischen dem Obertor und der Amthofstraße. Die Anlage steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

(Ober-Amtmänner)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bedingt durch die Zweiherrigkeit gab es jeweils einen kurtrierischen und einen Nassau-Oranischen Amtmann. Anweisungen mussten von beiden gemeinsam erlassen werden.

Kurtrier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kurtrierschen Amtmänner waren meist als Oberamtmänner auch für die benachbarten kurtrierschen Besitzungen wie das Amt Wehrheim zuständig.

Nassau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nassau-Weilburg / Herzogtum Nassau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Helfrich Bernhard Wenck: Hessische Landesgeschichte, Band 1, 1783, S. 533 (online bei Google Books)
  • Heinrich Jakob Müllers: Geschichte von Stadt und Amt Camberg, 1977, ISBN 3874600106
  • Norbert Zabel: Räumliche Behördenorganisation im Herzogtum Nassau 1806-1866, 1981, ISBN 3-922244-39-4
  • Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band 1870, S. 283 (online bei Google Books)
  • Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 155 (online bei Google Books).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ulrich Lange: E. C. Pagenstecher, seine Familie und das Ende beider Ämter und beigefügt: Ernst Cornelius Pagenstecher: Beschreibung des Amtes Camberg / durch den Kirberger Amtmann. Nr. 27 der Schriftenfolge Goldener Grund, 1988, ISBN 3-87460-064-5.
  • Heinrich Jakob Müllers: Geschichte von Stadt und Amt Camberg. 1879, Neuabdruck als Heft 12 der Schriftenfolge Goldener Grund, 1977.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 211–226.
  2. Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg; in: Johannes Mötsch, Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtsjahres. (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Bd. 53). Verlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1985 S. 289 ff., Digitalisat
  3. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, 1832, S. 619, Digitalisat
  4. Eckhardt Treichel: Der Primat der Bürokratie – bürokratischer Staat und bürokratische Elite im Herzogtum Nassau 1608-1866, 1991, ISBN 3515054464, S. 69
  5. Norbert Zabel: Räumliche Behördenorganisation im Herzogtum Nassau 1806-1866, 1981. ISBN 3-922244-39-4, S. 38
  6. Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online bei Google Books).
  7. Franz-Josef Sehr: Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022. Limburg 2021, ISBN 3-927006-59-9, S. 223–228.
  8. Franz Josef Heyen, Wolf Heino Struck, Das Erzbistum Trier, Band 5 von Bistümer der Kirchenprovinz Trier: Das Erzbistum Trier, 1988, ISBN 9783110115666, S. 166, online
  9. Ulrich Lange: „Wen Gott lieb hat dem gibt er Wohnung und Nahrung im Amt Camberg“: Sitte, Charakter und Leben der Bürger und Adeligen: Tiere, Pflanzen, Landschaft, Straßenbau und Post in der Amtsbeschreibung von 1788-1791; in: Johann Georg Wilhelm Fischer, Benedikt Marian Schütz von Holzhausen: Ausgabe 21 von Schriftenfolge Goldener Grund, 1983, ISBN 9783874600477, S. 95, online

Koordinaten: 50° 17′ 53,2″ N, 8° 16′ 15″ O