Amtsgericht Veckerhagen

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Rathaus Reinhardshagen, vorher Sitz des Gerichtes

Das Amtsgericht Veckerhagen war ein preußische Amtsgericht mit Sitz in Veckerhagen.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Sababurg mit Sitz in Veckerhagen eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Niederhessen zugeordnet.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Sababurg wurde entsprechend in das Amtsgericht Veckerhagen umgewandelt. Dieses war dem Kreisgericht Kassel zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Veckerhagen behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.

Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. In Oedelsheim wurden Gerichtstage abgehalten.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Hofgeismar die Gemeindebezirke Arenborn, Gieselwerder, Gottstreu, Heisebeck, Holzhausen, Oedelsheim, Vaake, Veckerhagen und Vernawahlshausen und die Gutsbezirke (Oberförstereien) Gahrenberg, Heisebeck, Sababurg und Veckerhagen.[2]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Veckerhagen zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Hofgeismar, Amtsgericht Grebenstein und Amtsgericht Karlshafen aufgeteilt.[4]

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amtsgericht nutzte das heutige Rathaus Reinhardshagen als Amtsgebäude. Es steht heute als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 405 online
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 538, Digitalisat
  3. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  4. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat

Koordinaten: 51° 29′ 41,1″ N, 9° 36′ 3,9″ O