Amtsgericht Wetter (Hessen)

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Das Amtsgericht Wetter (bis 1867 Justizamt Wetter) war bis 1945 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Wetter (Hessen) im heutigen Landkreis Marburg-Biedenkopf in Mittelhessen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem Mittelalter bestand das Gericht Wetter. Die Rechtsprechung der niederen Gerichtsbarkeit wurde in der Landgrafschaft Hessen-Kassel durch den Amtmann des Amtes Wetter wahrgenommen.

Die Neuregelung des Justizwesens im Königreich Westphalen 1807 führte zu der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Der Kanton Wetter war nun für die Verwaltung, das Friedensgericht Wetter für die Rechtsprechung zuständig. Das Friedensgericht unterstand dem Distriktgericht Marburg, das für den Distrikt Marburg zuständig war.

Mit dem Ende des Königreichs Westphalen im Jahre 1813 wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung rückgängig gemacht und das Kurfürstentum Hessen führte 1814 das Amt Wetter wieder ein.

Mit Verordnung vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt (§ 137)[1]. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen[2] (hier der Kreis Marburg, Landkreis erst nach 1930). In Wetter wurde das Justizamt Wetter eingerichtet. Nächsthöhere Instanz war das Obergericht Marburg (seit 1867 unter dem Namen Landgericht Marburg).

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt 1867 zum Preußischen Amtsgericht Wetter[3]. Es war nun dem Kreisgericht Marburg zugeordnet. Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) 1877 blieb das Amtsgericht bestehen.

Am 14. Juni 1943 musste das Amtsgericht Wetter seine Tätigkeit als selbständiges Gericht einstellen. Es wurde vom 15. Juni 1943 an Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg. Am 1. Juli 1946 wurde auch die Zweigstelle geschlossen. Der Bezirk des Amtsgerichts Wetter ging im Bezirk des Amtsgerichts Marburg auf.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Richter wirkten am Gericht:

  • Justizbeamter Johann Konrad Theiß (1821–1828)
  • Justizbeamter Johann Heinrich Georg Theiß (1828–1847)
  • Justizbeamter Georg Wolfram (1849–1853)
  • Justizamtmann Georg Collmann (1853–1869) (ab 1867: Amtsrichter)
  • Amtsrichter Dorn (1869–1871)
  • Amtsrichter von Hagen (1872–1876)
  • Amtsrichter Ludwig von Dehn-Rotfelser (1876–1882)
  • Amtsrichter Wodick (1882–1890)
  • Amtsrichter Born (1890–1895) (ab 1893: Amtsgerichtsrat)
  • Amtsrichter Steinhauss (1895–1903)
  • Amtsrichter Schreiber (1803–1908)
  • Amtsrichter Thormeyer (1908–1920)
  • Amtsgerichtsrat Ferdinand Lohrmann (1921–1929)
  • Amtsgerichtsrat Wilhelm Rabe (1929–1943)

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am Obertor und an der Straße nach Goßfelden befanden sich mehrere staatliche Gebäude, in denen unter anderem auch das Justizamt untergebracht war. Das Amtsgefängnis befand sich im Torturm.

1845 mietete die Justizverwaltung Räume im Rathaus und riss die alten Gebäude ab, um dort das neue Gerichtsgebäude zu errichten. Dieses konnte 1848 bezogen werden. Es enthielt neben den Amtsräumen die Dienstwohnung des Richters, das Gefängnis und Nebengebäude (Ställe und Schuppen). Der Bau des Sandsteinhauses kostete 8.080 Gulden. Das Gerichtsgebäude wurde nach der Aufhebung des Gerichtes 1976 an einen Privatmann verkauft und wurde danach zu Wohnzwecken genutzt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Otfried Keller: Die Gerichtsorganisation des Raumes Marburg im 19. und 20. Jahrhundert, ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der „Landschaft an der Lahn“, Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 4, Presseamt der Stadt Marburg 1982, ISBN 3-9800490-5-1, S. 208–209

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung vom 29. Juni 1821 über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821 (Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel), kurhessGS 1821, S. 29–62; auch in: Wilhelm Möller und Karl Fuchs (Hrsg.): Sammlung der im Kurfürstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860. Elwert’sche Universitäts-Buchhandlung, Marburg und Leipzig 1866, S. 311–351
  2. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August., (kurhessGS 1821) S. 69 (70-77)
  3. Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlichen Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte (Num. 61 - K. 2575. O.74 -) des [preußischen] Justiz-Ministers in: Justiz-Ministerial-Blatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege (JMBl.). Herausgegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, zum Besten der Justiz-Offizianten-Wittwen-Kasse. XXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag den 9. August 1867 No 31 S. 221 mit Wirkung zum 1. September 1867 (Anlage: Plan für die Organisation der Gerichte in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf. JMBl. 1867 S. 223, Zahl der Amtsrichter: 1)