Autonomie

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Autonomie (Begriffsklärung) aufgeführt.

Als eine Autonomie (von altgriechisch αυτονομία, (αὐτονομία) autonomía = sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang Bestrebungen nach Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit. Ein Beispiel für solche Bestrebungen auf dem Gebiet der Politik ist das Recht nationaler Minderheiten, einen Teil ihrer Angelegenheiten selbst zu bestimmen.

Autonomie ist ein rechtlicher, politischer und sozialwissenschaftlicher Begriff, der in vielen Wissenschaften wie beispielsweise der Soziologie, Psychologie, Erziehungswissenschaft oder der Sozialen Arbeit Verwendung findet. Soziologisch definiert Max Weber sie auf diese Weise: „Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesetzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt)[1]

Autonomie besteht in der Regel im Rahmen eines Systems. Besondere Bedeutung hat sie in der Privat- und Tarifautonomie.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Politik

[Bearbeiten] Volle Autonomie

Staaten oder Gebiete werden als autonom angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:

[Bearbeiten] Teilautonomie

Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Zum Beispiel hat die französische Region Elsass eine Teilautonomie im sonst zentralisierten Bildungswesen. Davon betroffen sind Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts sowie Regelungen zur Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht.

[Bearbeiten] Sonderfall Italien

Der Staat Italien hat in den letzten Jahren durch Devolution einige seiner Kompetenzen an die Regionen übertragen. Diese genießen seither eine gewisse Autonomie. Das Gesundheitswesen und der Tourismus zum Beispiel fallen nun mehr in den regionalen Zuständigkeitsbereich.

Die Inseln Sizilien und Sardinien und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol verfügen über eine von einem Sonderstatut (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie. In Italien werden diese Regionen als autonome Regionen bezeichnet. In der Tat geht vor allem die finanzielle Autonomie weiter als die etwa der deutschsprachigen Bundesländer, da 60 bis sogar 100 Prozent aller Steuern den genannten Regionen zustehen. (Siehe auch Südtirol-Paket)

[Bearbeiten] Sonderfall Spanien

Nach 1978 entstanden in Spanien 17 Autonome Regionen. Die Verfassung garantiert den Regionen ausdrücklich ihre Autonomie. Sie stellt aber für die jeweiligen Autonomiestatute nur einen flexiblen Rahmen dar, der für jede Region individuell eine weitergehende oder engere Autonomie ermöglicht. Das Baskenland, Navarra und Katalonien, mit dem Autonomiestatut von Katalonien, nehmen daher eine Sonderstellung ein. Die drei Regionen haben ihren eigenen Polizeikörper, die Ertzaintza im Baskenland, die Policía Foral in Navarra und die Mossos d’Esquadra in Katalonien. Diese besondere Rolle ist vor allem auf die jeweilige Geschichte zurückzuführen, die jahrhundertelang von Bevormundung und Unterdrückung durch die Zentralregierung in Madrid geprägt war.

[Bearbeiten] Eingeschränkte Autonomie

Eine Verwaltungseinheit oder ein Bundesstaat eines Staates kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Zum Beispiel haben die Kantone der Schweiz Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden, und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen. Hierunter fallen Teile des Bildungswesens, der inneren Sicherheit, des Sozial- und des Gesundheitswesens.

[Bearbeiten] Autonomie als Protest

Der Begriff „Autonomie“ zur Kennzeichnung einer politischen oder kulturellen Protesthaltung kam in den 70er Jahren auf und ging aus von der italienischen Bewegung Autonomia Operaia. In den USA gab es jedoch schon in den 40er Jahren literarische Protestbewegungen gegen die politischen und moralischen Ansichten der Mittelschicht. Das Ziel war, den herrschenden Werten und Regeln in Form einer „zweiten Gesellschaft“ entgegenzutreten und diese gegen die Mehrheitsgesellschaft durchzusetzen.

Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol, die sich aus diesem Konzept ergaben, führten zur Militarisierung von Teilen der Protestbewegung, die in Deutschland seit den frühen 80er Jahren als „Autonome“ bekannt wurden.

[Bearbeiten] Autonomie in der Psychologie

Die Psychologie betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen Fremdbestimmung (Heteronomie) und Selbstbestimmung (Autonomie), während die Entwicklungspsychologie die Entwicklung des Kindes thematisiert, das eine „frühe Bindung“ (L. Ahnert: Frühe Bindung, München 2004) zu einer erwachsenen Person aufbaut, um zu einer Person heranzuwachsen, welche autonom Entscheidungen zur Planung und Gestaltung des eigenen Lebens treffen kann.

Für eine sozial eingebundene Person steht eine partielle Fremdbestimmung nicht grundsätzlich im Widerspruch zur eigenen Entwicklung. Als Anschauungsbeispiel wird unter anderem das eines Orchesters angeführt, in dem verschiedene Musiker als Teil zum Ganzen beitragen. Eine ausgeprägte Selbstbestimmung kann sogar Probleme bereiten, wenn sie aus sozialer Perspektive als soziale Isolation betrachtet wird.[2]

[Bearbeiten] Autonomie als zentrales Ziel der Erziehung

Erziehung und Sozialisation haben, wenn sich Erziehung legitimieren muss, vor allem das Ziel, den Heranwachsenden von seinen Erziehenden zu emanzipieren (Psychologie), sodass ihm ein Leben in Unabhängigkeit und Freiheit möglich ist. Dieses Ziel muss nicht zwangsläufig erreicht werden, der Erziehungsprozess kann vielmehr so strukturiert sein, dass er das Ziel (weitgehend) verfehlt.

  • Mangelnde Autonomie eines jungen Erwachsenen kann auf einem Beziehungsproblem mit den Erziehenden beruhen.
  • Es kann auch am situativen Kontext liegen, der Autonomie grundsätzlich be- oder verhindert.
  • Auch mangelnde Fähigkeiten (des Erzogenen) können dazu führen, dass Autonomie nicht gewollt oder (faktisch) herbeigeführt wird. (Die Abhängigkeit von Erziehenden mag z. B. bequemer sein als eine Selbstständigkeit, die die letzten intellektuellen und emotionalen Reserven fordert.)


Gesellschaftliche und politische Verantwortung ist nur denkbar, wenn die Mitglieder einer sozialen Gruppe oder Gemeinschaft die Möglichkeit zum autonomen Handeln besitzen.

Aus diesen Gründen werfen Erziehungsprozesse fortwährend die Frage auf, durch welche Erziehungsmethoden die Bildung einer autonomen Persönlichkeit gefördert werden kann. Dies muss eine der zentralen Fragestellungen der am Erziehungsprozess beteiligten Personen sein.

  • Weitgehend besteht Einverständnis darüber, dass in der Erziehung lenkende Methoden ungeeignet sind, wobei der Teufel im Detail liegt: Wie viel Lenkung ist in Erziehungsprozessen notwendig? Wie viel Lenkung darf im Sinne der Autonomie realisiert werden? Wie viel Selbstständigkeit (Autonomie) ist z. B. in Gruppen möglich und akzeptabel?
  • Andererseits ist auch eindeutig, dass extreme Gängelung und Unselbstständigkeit in der Erziehung Abhängigkeiten schaffen, die die Entstehung von Autonomie verhindern.

Letztendlich kann Autonomie nur durch denjenigen erarbeitet oder erstritten werden, der sich Autonomie wünscht. Insofern spielt die Eigendynamik des Betroffenen (Entwicklungspsychologie) beim Erreichen der Autonomie die bedeutende Rolle. Ein Kind oder Jugendlicher ohne Vorstellung von Autonomie wird es schwer haben, sich von seinen Erziehenden zu emanzipieren.

Auch der verantwortungsvollste Erzieher hat zur Autonomie des Zöglings ein zwiespältiges Verhältnis, da die faktische Autonomie des Heranwachsenden emotional als Verlust bewertet werden kann, ganz abgesehen von den Risiken, die sich aus den ersten Erfahrungen mit Autonomie für das Kind oder den Jugendlichen ergeben.

[Bearbeiten] Autonome Kirchen

Als autonome Kirchen werden in der Orthodoxie Kirchen bezeichnet, die nach innen selbstständig sind, während sie nach außen einem Patriarchat unterstehen. Bei der Wahl eines neuen Kirchenoberhaupts hat das zuständige Patriarchat ein Mitspracherecht. Voll selbständige, unabhängige Kirchen werden demgegenüber als autokephal bezeichnet.

[Bearbeiten] Autonomie in der Technik

Der Begriff der Autonomie gewinnt auch in der Fahrzeugtechnik zunehmend an Bedeutung. Hier bezieht er sich auf selbsttätig fahrende Fahrzeuge. Vor allem im Bereich der Straßenfahrzeuge konnten in den letzten Jahren verstärkte Forschungsaktivitäten beobachtet werden. Diese sind auf eine Kombination aus in aktuellen Fahrzeugen häufig serienmäßig verbauter by-wire Technologie (z.B. eine EPS) und der Förderung dieser Aktivitäten durch Veranstaltungen wie die DARPA Grand Challenge. Das autonome Fahrzeug Stanley hat es aufgrund des Gewinns der Grand Challenge 2005 zu hoher Popularität gebracht.

[Bearbeiten] Literatur

  • Thomas Benedikter, Autonomien der Welt - Eine Einführung in die Regionalautonomien der Welt mit vergleichender Analyse, ATHESIA, Bozen 2007

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblink

Wiktionary Wiktionary: Autonomie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Max Weber in: Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12
  2. Günter Burkart (Hrsg.): Die Ausweitung der Bekenntniskultur – neue Formen der Selbstthematisierung?. ISBN 3531147595 (http://books.google.com/books?id=myhILq4manQC&pg=PA327&lpg=PA327&dq=selbstbestimmung+fremdbestimmung+einssein&source=web&ots=5WS6sFXfvn&sig=rcTugxN_6Pf2KfzcCO3z2zL-C3c#PPA327,M1; Stand: 28. Januar 2008).. Darin: Günter Burkart, Melanie Fröhlich, Marlene Heidel und Vanessa Watkins: Gibt es Virtuosen der Selbstthematisierung?, S. 27.
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