Benutzer:Benatrevqre/AH

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Porträtaufnahme Hitlers, 1937
Adolf Hitler 1933
Unterschrift von Adolf Hitler
Unterschrift von Adolf Hitler

Adolf Hitler (* 20. April 1889 in Braunau am Inn, Österreich-Ungarn; † 30. April 1945 in Berlin) war Diktator des Deutschen Reiches von 1933 bis 1945.

Als Vorsitzender der NSDAP prägte er ab 1921 die antisemitische und rassistische Ideologie des Nationalsozialismus, die er in seiner Programmschrift Mein Kampf darlegte. Am 30. Januar 1933 wurde er zum deutschen Reichskanzler ernannt und ließ dieses Amt 1934 durch die Reichsregierung mit dem des Reichspräsidenten vereinigen. Als „Führer und Reichskanzler“ übernahm er 1938 zudem den Oberbefehl über die Wehrmacht.

Hitlers Regime beseitigte ab 1933 die pluralistische Demokratie durch Notverordnungen, Partei- und Organisationsverbote. Es zerstörte den Rechtsstaat, indem es politische Gegner willkürlich verhaften und in Konzentrationslager sperren, foltern und in großer Zahl ermorden ließ. Die deutschen Juden wurden verfolgt und systematisch entrechtet, etwa durch die Nürnberger Gesetze. Später folgten weitere Massenmorde an religiösen, ethnischen und gesellschaftlichen Gruppen. Gleichwohl gewann Hitler durch wirtschafts- und außenpolitische Erfolge enorme Popularität.

Sein Regime löste 1939 mit dem Angriff auf Polen den Zweiten Weltkrieg aus und führte ab 1941 einen als „Kampf um Lebensraum“ gerechtfertigten Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion. Damit beschritt es auch den Weg zum Holocaust, dem Völkermord an den europäischen Juden. Hitlers Politik forderte Millionen Kriegsopfer, zerstörte weite Teile Deutschlands und Europas und hatte die Spaltung des Kontinents[1] zur Folge.

Zur Überlegung, dass „es für Hitler wegen seiner politischen Ambitionen“ grundsätzlich nahelag, „sich in Deutschland in einem der Bundesstaaten einbürgern zu lassen und damit vom Staatenlosen zum Deutschen zu werden“, siehe Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, S. 44 f.</ref> jeder Gliedstaat des Deutschen Reiches die Möglichkeit zum Einspruch gehabt hätte – zum Beispiel unter Verweis auf den Hitlerputsch vom 9. November 1923[2] –, bemühte sich Hitler um die Einbürgerung durch Eintritt in den Staatsdienst.[3]


  1. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945, Stuttgart 2000, S. 1081.
  2. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, S. 44 f.
  3. Gemäß § 14 Absatz 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 galt die „von der Regierung oder der Zentral- oder höheren Verwaltungsbehörde eines Bundesstaats vollzogene oder bestätigte Anstellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst […] für einen Ausländer als Einbürgerung“. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. In: documentArchiv.de, 3. März 2004, abgerufen am 27. September 2010.