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Rumänisierung (rumänisch românizare) bezeichnet eine Reihe von Maßnahmen verschiedener Regierungen Rumäniens im 18., 19. und besonders im 20. Jahrhundert mit dem Ziel, durch nationalistische und legislativ geförderte Politik die Assimilation von ethnischen Minderheiten oder die „ethnische Homogenisierung und die Sicherung eines generellen Vorrangs für Rumänen“[1] herbeizuführen und den Einflussbereich der rumänischen Sprache und rumänischen Kultur zulasten der anderen Sprachen und Kulturen in einem Transkulturationsprozesses auszuweiten. Hiervon betroffen waren besonders die in Rumänien lebenden Minderheiten der Juden, Ungarn, Ukrainer und Rumäniendeutschen. In Moldawien hält dieser Prozess bis in die Gegenwart an.

Das problembehaftete Nationsverständnis Rumäniens lässt seit der ersten Verfassung von 1866 zurückverfolgen; es prägte den Nationscode. Auch in den Verfassungen von 1923, 1938 und 1991[2] wurden wiederholt nur die Rumänen als Träger der Nation begriffen, während den nationalen Minderheiten lediglich ein untergeordneter Status zugebilligt wurde.[3] Seit 1993 fordert die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien (UDMR), dass Minderheiten in einem gesonderten Gesetz als „konstituierende Faktoren des Staates“ „neben der rumänischen Nation“ erwähnt werden, stößt allerdings bei Rumänen damit größtenteils auf Unverständnis und Ablehnung.[4]

Vor dem Ersten Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Demografie des Fürstentums Rumänien 1877
Gesamtbevölkerung 5.073.000[5]
Volksgruppe Anteil in
Zahlen Prozent
Rumänen 4.292.000 84,6
Juden 400.000 7,9
Zigeuner 198.000 3,9
Slawen Russen, Bulgaren, Serben, u.a.) 86.000 1,7
Armenier 10.000 0,2
andere 56.000 1,1
Rumänische Bevölkerung vor dem ersten Weltkrieg

Der Begriff Rumänisierung bezeichnet in der frühen Phase der rumänischen Geschichte die Bildung eines rumänischen Nationalbewusstseins unter der rumänisch sprechenden Bevölkerung, hervorgerufen unter anderem durch den Horea-Aufstand in Siebenbürgen 1784, das Ende der Phanariotenzeit durch die Erhebung unter Tudor Vladimirescu bzw. Alexander Ypsilantis 1821, sowie die Rumänische Revolution von 1848.[6][7]

Gleichzeitig beschreibt der Begriff den zwischen dem späten 18.[8] und dem frühen 19. Jahrhundert in den Fürstentümern Moldau und Walachei stattfindenden Wandel von der bisher kirchenslawischen Sprache in der Liturgie der Rumänisch-Orthodoxen Kirche und den bisher verwendeten slawischen und griechischen Sprachen in der Politik hin zur rumänischen Sprache.[6]

Als Ergebnis des Krimkriegs fand 1859 die Vereinigung der beiden Donaufürstentümer Moldau und Walachei zunächst in Personalunion, 1862 dann in Realunion unter dem gewählten Fürsten Alexandru Ioan Cuza statt.[3] Unter Cuza wurden große Teile der Kirchendomäne säkularisiert, deren Einnahmen bisher an die Mönchsrepublik Athos und das Patriarchat von Konstantinopel gingen. Hierfür fand der Begriff Rumänisierung erneut Anwendung.[6][7][9]

1864 wurde Prinz Karl von Hohenzoller-Sigmaringen zum neuen Herrscher des Fürstentums Rumänien (rumänisch Principatele Române) ausgerufen. Nach der völkerrechtlichen Anerkennung seiner Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich erklärte sich Rumänien zum Königreich und blieb ein solches bis 1947.[3]

Die Rumänen dominierten zu dieser Zeit die Bevölkerungsstruktur des Landes eindeutig mit etwa 85 Prozent[3] und begriffen sich als „Träger der Nation“,[10] während den anderen nationalen Minderheiten wie den Juden mit etwa 8 Prozent und den Zigeunern mit etwa 4 Prozent[3] lediglich ein untergeordneter Status zugebilligt wurde.[10]

Das „zentrale Minderheitenproblem“ Rumäniens war bis zum Ersten Weltkrieg die Gewährung der Staatsangehörigkeit für nichtchristliche Einwohner, was fast ausschließlich die Juden in Rumänien und, statistisch vernachlässigbar, in geringem Umfang auch die Türken in Rumänien betraf. Das rumänische Staatszugehörigkeitsrecht dieser Zeit hatte eine antisemitische Ausrichtung; Artikel 7 Absatz 2 der Verfassung von 1866 legte fest, dass nur „christliche Fremde [...] die Naturalisierung erlangen“ konnten.[3]

Nach der Unabhängigkeitserklärung 1877 setzte außenpolitischer Druck zur Änderung dieser Bestimmung ein, und nachdem die Regierung nach langem Sträuben die Zusage einer vollständigen Emanzipation der Juden gegeben hatte, erfolgte 1880 die Anerkennung Rumäniens als unabhängiger Staat. In der Praxis führten jedoch komplizierte Voraussetzungen und schikanöse Bearbeitung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges dazu, dass von den etwa 270.000 der um die Jahrhundertwende in Rumänien lebenden Juden nur etwa 2.000 die rumänische Staatsangehörigkeit besaßen.[3]

Zwischenkriegszeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Rumänische Altreich erhielt nach dem Ersten Weltkrieg mehrere Territorien von Ungarn (Siebenbürgen sowie Teile des Banats, des Kreischgebietes und der Maramuresch), von Österreich (Bukowina), von Russland (Bessarabien), sowie von Bulgarien (Rückgabe der Süddobrudscha). In diesen Gebieten wurde der Anschluss zu Rumänien durch Volksversammlungen gefordert, der später in den internationalen Verträgen von Trianon, Sèvres und Neuilly-sur-Seine bestätigt wurden. Das neue Großrumänien (rumänisch „România Mare“) erreichte damit seine größte territoriale Ausdehnung.[11] Nach den Landgewinnen setzte unter Führung der Partidul Național Liberal eine zielgerichtete Rumänisierung ein.[12]

Demografie Rumäniens 1920
Gesamtbevölkerung 16.045.300[3]
Volksgruppe Anteil in
Zahlen Prozent
Rumänen 11.545.300 71,9
Ungarn 1.463.600 9,1
Juden 778.100 4,9
Deutsche 713.600 4,5
Urainer 500.500 3,1
Bulgaren 351.300 2,2
Türken und Tataren 222.400 1,4
Russen 174.300 1,1
Zigeuner 133.000 0,3
Serben 52.600 0,3
Polen 35.000 0,2
Slowaken 26.900 0,2
andere 48.700 0,3
Historische Regionen in Großrumänien (1918–1940); die Westmoldau (Moldova) in dunkelgrün gekennzeichnet.
Historische Regionen in Großrumänien (1918–1940); die Westmoldau (Moldova) in dunkelgrün gekennzeichnet.
Ethno-linguistische Karte von Rumänien (1930).
Ethno-linguistische Karte von Rumänien (1930).

Nach der Volkszählung von 1930 stellten die Rumänen als Titularnation 76 Prozent der Bevölkerung des Staates dar, trotzdem definierte sich Rumänien als einheitlicher Nationalstaat. Das Land wurde von Bukarest aus zentralistisch regiert, autonome Rechte für einzelne Landesteile wurden nicht gewährt. Vielmehr strebte die Regierung eine wirtschaftliche und kulturelle Vereinheitlichung aller Regionen, die Rumänisierung des Landes an. Die Zusicherungen von Kollektivrechten, die den Minderheiten in den Karlsburger Beschlüssen 1918 gemacht worden waren, gingen in die Verfassung von 1923 nicht ein. Ebenso wenig wurden die Minderheitenschutz-Auflagen des Völkerbundes umgesetzt, die im Rahmen des Friedensvertrages von 1920 noch zugesichert worden war. Eine Agrarreform beschnitt den Grundbesitz der Kirche und der Gemeinden erheblich, aus deren Erträgen die Schulen und andere kulturelle Einrichtungen finanziert wurden. Deren Kosten waren nun von den Gemeindemitgliedern selbst zu tragen. Außerdem verbitterte die Minderheiten die Entlassung nicht-rumänischer Amtsträger. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sich aus einer Währungsreform und der Weltwirtschaftskrise ergaben, führten zu verbreiteter Armut. Hieraus entstand in weiten Teile der Minderheiten eine große Unzufriedenheit mit dem neuen Staat.[13]

Als die Nationale Bauernpartei 1928 an die Macht kam entspannte sich die Situation in einer Phase der Liberalisierung.[12] Die Bauernpartei versuchte in den ersten zwei Jahren die Minderheiten zu integrieren. Es gab wieder mehr Schulunterricht in der Muttersprache sogar für Ukrainer, die bis dahin besonders starkem Assimilationsdruck ausgesetzt waren. Doch durch die Weltwirtschaftskrise konnte die Regierung 1931 die rumänischen Lehrer nicht mehr bezahlen und reduzierte drastisch die Subventionen an die Institutionen der Minderheiten.[10]

1934 hatte sich die wirtschaftliche Lage stabilisiert, doch nun waren wieder die Nationalliberalen an der Regierung, die erneut die Rumänisierung aller Institutionen vorantrieben. Das führte dazu, dass sich die Minderheiten zunehmend um finanzielle Unterstützung aus dem Ausland bemühten. Bei den Deutschen hatte dies eine schnelle Zunahme des Einflusses des Nationalsozialismus zur Folge. Aber auch bei den Ukrainern, die keine Unterstützung von außen bekommen konnten, wurden seit Mitte der dreißiger Jahre die gemäßigten Führer durch Rechtsradikale zunehmend verdrängt, da die Verhandlungspolitik keine Erfolge verbucht konnte. Bleibende Folge dieser Radikalisierung war, dass sich die Deutschen und Ungarn nun als Teile ihrer Mutterländer begriffen und die Ukrainer einen eigenen Staat anstrebten. Die Juden waren nun völlig isoliert, da sich eine sogenannte „christliche Abwehrfront“ der Rechten verschiedener Ethnien bildete.[10]

Ab 1934 jedoch war Rumäniens Politik von einer eine aggressiven Minderheitenfeindlichkeit geprägt, die sich ab diesem Jahr in Gesetzesverordnungen und Dekrete zur „Förderung der Rumänisierung“ niederschlug. Ein numerus clausus sollte nun bei der Zulassung zu Hochschulstudien, für Staatsämter und in wichtigen Industriebetrieben Anwendung finden. Diese Verordnungen galten für alle Minderheiten Rumäniens, sie trafen aber besonders die ukrainische und jüdische Bevölkerung.[14]

Das Parlamentarische System Rumäniens war noch wenig gefestigt, so kam es zu häufigen Regierungswechseln, was eine langfristige Politik erschwerte. Die politischen Schwierigkeiten und die tiefgreifenden Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise führten, wie in fast allen Staaten Europas, zur Bildung von faschistischen Bewegung wie der „Legion des Erzengels Michael“, die sich später die Eiserne Garde (rumänisch Garda de Fier) nannte. Gegen deren wachsenden Einfluss errichtete König Karl II. 1938 die Königsdiktatur in Rumänien, löste das Parlament und alle Parteien auf und regierte autoritär,[13] worauf erneut eine Phase der Rumänisierung folgte.[12] Diese wirkte sich die Minderheiten unterschiedlich aus, die besonders stark in der Bukowina, in Bessarabien, dem Banat in Siebenbürgen und der Dobrudscha vertreten waren.

Bukowina[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Demografie der Bukowina 1910
Gesamtbevölkerung 794.929[15]
Volksgruppe Anteil in Prozent
Ukrainer 38,4
Rumänen 34,4
Juden 12,0
Deutsche 9,3
andere 5,9
Verteilung der ethnischen Gruppen in der Bukowina, 1930

Nach der Eröffnung der Universität in Czernowitz 1875 verstärkten sich die bis dahin marginal vertretenen Nationalbewegungen. Nationalbewusste Rumänen sahen sich in der Bukowina in einem Abwehrkampf gegenüber Ukrainern und Juden, vor allem sahen sie die Entwicklung einer „eigenen“ Mittelschicht durch aus Galizien einströmende Juden bedroht, obwohl gleichzeitig ein breiter Verarmungsprozess innerhalb der jüdischen Bevölkerung einsetzte. Diese Entwicklungen wirkten im 20. Jahrhundert weiter.[12]

Das von dem bukowinisch–rumänischen Historiker und Politiker Ion Nistor (* 1876, † 1962) – einem der lautstärksten Befürworter des Großrumänischen Nationalismus[16][17] – in der „Theorie der Bodenständigkeit“ vorgetragene, gegen die ukrainische Bevölkerung gerichtete rumänische Argument eines unterschiedlichen Ansässigkeitsverhältnisses, demzufolge die Bukowina vor 1775 als Teil des Fürstentum Moldau ein „rumänisches Land“ gewesen sei, hatte bereits vor Ende des Ersten Weltkrieges die Chancen für einen multikulturellen Weg in die Moderne beeinträchtigt und bedroht, obwohl insgesamt für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg das multikulturelle bukowinische Modernisierungsprojekt als durchaus gelungenen gilt.[12]

Viele Rumänen sahen ihre nationale Situation nach dem Ersten Weltkrieg gefährdet, da die Schutzverträge der Pariser Friedenskonferenz die Gleichberechtigung der Minderheiten festgelegt hatten, was weitreichende Auswirkungen auf die Region hatte. Die Bevölkerung des ehemaligen Habsburgischen Kronlands bestand in der Zwischenkriegszeit aus 34 Prozent Rumänen, 40 Prozent Ukrainern, 13 Prozent Juden , 8 Prozent Deutschen, Polen, Zigeunern und anderen. Damit gab es dort im Unterschied zu anderen multikulturell geprägten Gebieten Rumäniens wie Siebenbürgen oder Bessarabien in der Bukowina den höchsten Anteil von Nichtrumänen (59 Prozent).[12]

Das agrarisch geprägte Großrumänien wies 1930 eine bäuerliche Bevölkerung von fast 80 Prozent, wodurch Landbesitz ein zentrale Bedeutung hatte. Der seit 1786 bestehende griechisch-orthodoxe „Religionsfond“ blieb nach der Aufhebung der Leibeigenschaftsordnung bis ins 20. Jahrhundert hinein der größte Landbesitzer in der Bukowina und diente, von Rumänen dominiert, auch als nationales Instrument.[12]

Die 1920er Jahre Jahre waren von der Zentralisierung und der Verstaatlichung gesellschaftlicher Bereiche geprägt. Mit dem Verweis auf „historische Rechte“ wurde eine Politik verfolgt, welche die nicht-rumänische Bevölkerung entrechtete und benachteiligte. Kulturelle Institutionen der Ukrainer wie das ukrainische Gymnasium in Czernowitz oder die ukrainische Presse wurden angegriffen und teilweise aufgehoben, die Czernowitzer Universität rumänisiert. Die Bodenreform von 1921 begünstigte rumänische Großgrundbesitzer und benachteiligte ukrainische Kleinbauern. Das in entscheidenden Passagen unklare Staatsbürgerschaftsgesetz von 1924 grenzte viele Ukrainer und Juden aus. Ausschreitungen gegen Juden häuften sich. Die Minderheiten der Ukrainer und der Juden reagierten auf die Situation mit Petitionen an den Völkerbund sowie mit politischer Selbstorganisation. Nationalistische Bestrebungen machten sich in weiten Teilen der rumänischen Bevölkerung breit, so gewannen die „Liga zur national-christlichen Verteidigung“ und nach 1936 die stark autoritär organisierte Eisernen Garde an Bedeutung. Parallel radikalisierten sich große Teile der Ukrainer unter dem Einfluss der „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN); Rumäniendeutsche zeigten sich empfänglich für nationalsozialistisches Gedankengut. Demgegenüber blieb die jüdische Selbstorganisation stark zersplittert. Die Arbeiterbewegung war zwar multikulturell, blieb aber noch schwach.[12]

Bessarabien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ethnische Verteilung in Bessarabien, 1930
Demografie Bessarabiens 1930
Gesamtbevölkerung 2.468.402 [18]
Volksgruppe Anteil in Prozent
Rumänen 57
Russen 12
Ukrainer 11
Juden 7
Bulgaren 6
Deutsche 3
andere 1

In der ehemals russischen Provinz Bessarabien westlich des Flusses Dnistr sank der Anteil der russischen und ukrainischen Bevölkerung stark und die staatliche Rumänisierungspolitik setzte ein, zusätzlich kam es zum Zuzug zahlreicher rumänischer Siedler. In den zu Rumänien gehörenden Regionen wurde die Strategie eines „Kulturprojektes zur Rumänisierung“ einschlagen, nachdem Schulinspektoren unter den dort ansässigen Ukrainern, Russen und Juden „Unwillen“ beim Erlernen der rumänischen Sprache festgestellt hatten.[15] Die von Alexandru Constantin Cuza 1930 neu gegründete „Liga zur national-christlichen Verteidigung“ (rumänisch Liga Apărării Național-Creștine) setzte sich in Iași für einen Numerus clausus für jüdische Studenten an den rumänischen Universitäten ein.[12]

Nach der Zugehörigkeit zu Rumänien ab 1918 kam es im Schulwesen zu Rumänisierungsbestrebungen, die auch der Entrussifizierung dienten. Der rumänische Staat übernahm die Schulgebäude, wandelte sie in Volksschulen um und bezahlte die nun der Lehrer. Die deutsche Unterrichtssprache wurde mehr und mehr durch die rumänische Sprache verdrängt, wie auch die deutschen Lehrer durch rumänische ersetzt wurden. Deutschunterricht gab es nur noch auf freiwilliger Basis als Überstunden der Lehrer. Ausgenommen davon waren die höheren gymnasiumsähnlichen Schulen in Tarutino sowie die Werner-Schule zur Lehrerausbildung in Sarata. Ab 1937 gab es Lockerungen in der rumänischen Schulpolitik. Die deutsche Sprache wurde in der Schule wieder vermehrt eingeführt und 1939 kamen die enteigneten Schulgebäude durch königlichen Erlass in den Besitz der Gemeinden zurück.[19]

Banat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Demografie des Banats 1930
Gesamtbevölkerung 939.958[20]
Volksgruppe Anteil in Prozent
Rumänen 54,37
Deutsche 23,74
Ungarn 10,41
Serben und Kroaten 4,31
andere 7,17

Um ihre Interessen besser vertreten zu können, arbeiteten nun erstmals die Siebenbürger Sachsen und die Banater Schwaben politisch zusammen. Im Parlament in Bukarest traten die deutschen Politiker als gemeinsame Parlamentsfraktion auf, die sich ab 1929 „Deutsche Partei“ nannte. Sie setzte sich für die Rechte der deutschen Minderheit ein und forderte staatliche Subventionen für deutsche Schulen. Die Forderungen blieben jedoch meist unerfüllt. Dies förderte die Gründung und den Zulauf zu radikaleren politischen Gruppierungen mit faschistischen bzw. nach der Machtergreifung Hitlers eindeutig nationalsozialistisch ausgerichteten Programmen. Die wirtschaftliche Not und die Erfahrung politischer Machtlosigkeit ließ viele Rumäniendeutsche hoffen, dass Hitler ihre Lage verbessern werde.[13]

Die katholisch-konservativ orientierte Deutsch-Schwäbische Volksgemeinschaft wurde 1921 in Timișoara als überparteilicher Interessenverband ins Leben gerufen, der alle Deutschen im östlichen Banat und die weiter nördlich gelegenen Sathmarer Schwaben vertrat. Neben den beschränkten Möglichkeiten der Volksgemeinschaft, deren Arbeit unter der zerstreuten Lage der Deutschen im Ostbanat zu leiden hatte, spielte die katholische Kirche eine gewichtige Rolle, die unter Bischof Augustin Pacha das kulturelle Leben der deutschen Volksgruppe betreute. Im ganzen rumänischen Banat wurden deutschsprachige Schulen errichtet, deren Lehrerschaft vornehmlich in der Lehrerbildungsanstalt Banatia in Timișoara ausgebildet wurde. Diese bildungspolitischen Initiativen erwirkten einen spürbaren Rückgang der Magyarisierung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts, das etwa bei den 45.000 Sathmarer Schwaben fast zur vollständigen Verdrängung der deutschen Identität geführt hatte.

Zum ungarischen Erbe gehörte auch das landwirtschaftliche Genossenschaftssystem und das schwäbische Bankwesen, die 1919 in den Schwäbischen Landwirtschaftsverein mündeten, der gemeinsam mit dem im selben Jahr gegründeten Banater Deutschen Kulturverein eine deutschnational ausgerichtete Oppositionsbewegung zur Deutsch-Schwäbischen Volksgemeinschaft darstellte. Die Folgen der rumänischen Bodenreform, die sich in den wirtschaftlichen Krisenerscheinungen der Jahre 1929 bis 1933/34 besonders negativ auf die Situation der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe auswirkte, und die Maßnahmen der rumänischen Staatsführung gegen die Minderheiten provozierten innerhalb der deutschen Volksgruppe des Ostbanats eine Situation, die der im siebenbürgischen Raum ähnlich war. Die Erneuerer unter den Banater Schwaben, die sich in der Jungschwäbischen Bewegung oder in der Freien Deutschen Gemeinschaft formierten, waren mit der Konsenspolitik der alten Volksgruppenführung nicht mehr einverstanden. In diesem internen Konfliktfeld kam es zur Spaltung zwischen der alten Führung, der sich auch die gemäßigten, katholisch ausgerichteten Erneuerer zuwandten, und dem radikalen Erneuerungsflügel, der sich dem Verband der Deutschen in Rumänien anschloss. Durch die ideologischen Annäherungen zwischen der rumänischen Königsdiktatur und dem Dritten Reich gerieten auch die Banater Schwaben ins Fahrwasser der nationalsozialistischen Volksgruppenpolitik.

Der Anschluss an Rumänien hatte für die Banater Schwaben vor allem kulturell zunächst positive Auswirkungen, denn mit dem Ende der ungarischen Herrschaft endete auch die Magyarisierung. Erstmals seit 1867 war nun wieder deutschsprachiger Schulunterricht möglich. Das Kulturleben blühte auf. Es gab wieder ein Deutsches Theater in Temeswar sowie mehrere deutschsprachige Zeitungen in Rumänien. Die bildungspolitischen Initiativen resultierten in einem spürbaren Rückgang des magyarischen Erbes, das zum Beispiel bei den 45.000 Sathmarer Schwaben zu einer fast vollständigen Verdrängung der deutschen Identität geführt hatte.[21]

Die wirtschaftliche Lage der Banater Schwaben, die 1919 mit 23 Prozent der Bevölkerung im rumänischen Banat stark vertreten waren,[22] gestaltete sich jedoch in der Zwischenkriegszeit als schwierig, nicht letztendlich durch die staatlichen Reformen, die eine „deutliche Diskriminierung der ethnischen Minderheiten“[23] im allgemeinen „Versuch der Rumänisierung“[24] nach sich zogen.[25] In den Jahren bis 1933 wehrte sich die Deutsch-Schwäbische Volksgemeinschaft vor allem gegen den zunehmenden Druck dieser Rumänisierung.[22]

Zusammen mit der ungarischen Volksgruppe opponierte die deutsche Volksgruppe im rumänischen Parlament 1926 gegen die „Rumänisierung des katholischen Schulwesens in Rumänien“. Mithilfe der katholischen Kirche unter Bischof Augustin Pacha gelang dem Politiker Franz Kräuter ein Kompromiss, in dem die Rumänisierung des Mädchengymnasiums der Armen Schulschwestern Notre Dame und des Piaristengymnasiums in Timișoara zwar hingenommen wurde, die Muttersprache der Schüler als Unterrichtssprache in den restlichen deutschsprachigen Schulen aber erhalten werden konnte.[26] Im gleichen Jahr wurde das Partikularschulgesetz erlassen, das die Errichtung der Banatia als größtes deutsches Schulzentrum Südosteuropas in Timișoara und den Ausbau eines höheren deutschen Schulwesens ermöglichte.[27]

Siebenbürgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Demografie Siebenbürgens 1910 und 1930
Gesamtbevölkerung 5.263.602 (1910),[15] 5.549.806 (1930)[3]
Volksgruppe Anteil in Prozent
1910 1930
Rumänen 53,8 57,8
Ungarn 31,6 24,4
Deutsche 10,7 9,8
Juden 3,5 3,2
andere 0,4 4,8

Nach dem Ersten Weltkrieges wurde Siebenbürgen von der rumänischen Armee besetzt. Der rumänische Nationalrat und die Vertreter der Siebenbürger Sachsen stimmten für eine Eingliederung in das neue rumänische Staatsgebilde, die ungarische Minderheit (25,5 Prozent in der Volkszählung von 1920) sprach sich jedoch dagegen aus. Ein Teil der Magyaren wanderte nach der Einverleibung des Gebietes in den neuen, nun kleineren ungarischen Staat aus, die meisten verblieben jedoch in Rumänien. Insgesamt erhöhte sich in den 1930er Jahren ihr Anteil auf 26,7 Prozent der siebenbürgischen Bevölkerung.

Die Volksgruppen, welche die Region jahrhundertelang politisch, wirtschaftlich und kulturell dominiert hatten, sahen sich im Zuge der nun folgenden Rumänisierung mit dem Verlust ihrer historischen Vormachtstellung konfrontiert. Maßnahmen wie Enteignungen, Konfiszierungen, Entlassungen, Diskriminierung und das Auflösen von bzw. Herausdrängen aus Institutionen durch den rumänischen Staat und Übergriffe gegen die ungarische Bevölkerungsgruppe zielten auf eine totale Kontrolle über Siebenbürgen. Mit der Agrarreform von 1921 wurde eine Reihe von Besitzständen und Ländereien des wirtschaftlich meist besser gestellten ungarischen Adels konfisziert, in geringeren Ausmaß waren auch die Szekler und Siebenbürger Sachsen betroffen. Rumänen wurden bei der Verteilung offen begünstigt. Die Betroffenen nahmen diese Politik als Affront, Unrecht und Marginalisierungs- bzw. Assimilierungsversuch wahr.

Gleichzeitig fand in der Zwischenkriegszeit eine gezielte Ansiedlung ethnischer Rumänen aus dem Altreich (Regat) in Siebenbürgen statt. Diese Politik wurde nach dem Zweiten Weltkrieg massiv fortgesetzt und führte in fast allen Kreisen Siebenbürgens zur Umkehrung der alten Mehrheitsverhältnisse in vormals mehrheitlich ungarisch oder deutsch bevölkerten Regionen zu Gunsten ethnischer Rumänen. Ausnahmen bilden bis heute die Szeklerkreise Harghita und Covasna, in denen die ethnischen Ungarn noch über dreiviertel der Bevölkerung stellen.[28]

Für die rasche Rumänisierung Siebenbürgens wurde das Bildungswesen Siebenbürgens in die Verantwortung des Regierungsrates überführt. Nach 1918 wurden nicht nur die staatlichen ungarischen Institutionen übernommen, sondern auch der Bau neuer rumänischer Schulen vorangetrieben. Ziel war, von Dezember 1918 bis September 1919 1.306 staatliche Grundschulen, 20 Lyzeen, 40 Zivilschulen und 8 Normalschulen mit rumänischer Unterrichtssprache zu eröffnen. Bestanden in Siebenbürgen vor 1918 2.392 Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache, war diese Zahl bis 1922 auf insgesamt 3.611 angewachsen. Gleichzeitig sank die Anzahl der Schulen, in denen Ungarisch die erste Unterrichtssprache benutzt wurde, von 2.588 auf 1.669, also waren 919 Schulen rumänisiert worden. Die Anzahl der deutschen Schulen wuchs von 287 auf 403. In privat geführten Schulen sollte der Geldgeber (in der Regel die Kirchen) entscheiden, in welcher Sprache der Unterricht durchgeführt werden sollte. In staatlichen Schulen richtete sich die Unterrichtssprache nach den nationalen Mehrheiten in den jeweiligen Gemeinden. Fand sich eine größere Zahl von Schulpflichtigen, konnte Parallelunterricht in der Muttersprache der jeweiligen Minderheit angeboten werden. Für Sekundärschulen entschied die sprachliche Mehrheit im Kreis, in höheren Bildungseinrichtungen die der ganzen Region. Rumänen, die durch die Magyarisierung „ihre Muttersprache verloren haben“, wurden zum Besuch von Schulen mit rumänischer Unterrichtssprache verpflichtet. Ungarischsprachige Lehrer hatten Prüfungen über ihre Kenntnisse der rumänischen Sprache, Literatur, Geschichte, Geographie und Sozialkunde zu absolvieren. Im mit überwiegender Mehrheit von Ungarn bewohnten Szeklergebiet sollte ein umfassendes „Kulturprogramm“ die rumänische Minderheit fördern und den Geist der „Rumänität“ in das Szeklerland bringen.[29]

Siedlungsgebiete der Deutschen in Siebenbürgen und im Banat, 1918

Besonders die Reform des Grundschulwesens wurde als ein Meilenstein der „nationalen Erziehung“ gesehen. Unter der Leitung des liberalen Unterrichtsministers Constantin Angelescu fand eine „radikale Reform“ statt, die nicht nur „an der Fassade“ oder „ornamental“ vonstatten gehen, sondern zu einem einheitlichen und integrativen Unterrichtswesen führen sollte. Die pädagogische Fachzeitung „Școala nouă“ erwartete ein „neues Zeitalter, ein goldenes Zeitalter“ (rumänisch o epochă nouă, o epoca de aur) für das Schulwesen. Den wichtigsten Punkt dieser Reform stellte eine Festlegung auf sieben Pflichtschuljahre dar, wobei die ersten vier für eine allgemeine Grundschulausbildung und weitere drei für staatsbürgerlichen und praktischen Unterricht vorgesehen waren. Fächer von besonderer nationaler Relevanz mussten auch in Schulen mit einer Minderheitensprache als Hauptunterrichtssprache auf Rumänisch vorgetragen werden.[29]

Um die Kontinuität der römisch-rumänischen Kultur in Siebenbürgen zu bekräftigen, wurde auf Beschluss des Regierungsrats die Franz Josefs-Universität (ungarisch Magyar Királyi Ferenc József Tudományegyetem) in Cluj unter Anspielung auf die antike römische Provinz Dakien erst in Universität von Oberdakien (Universitatea Daciei Superioare), später dann in König Ferdinand-Universität (rumänisch Universitatea „Regele Ferdinand I“) umbenannt. Rektor Iştván Schneller verweigerte gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Personal den Eid auf den rumänischen Staat, was den Behörden den offiziellen Grund lieferte das Universitätspersonal auszutauschen. Auch in den einzelnen Dekanaten brauchte es behördlichen Druck, um die Professoren und ihre Mitarbeiter auszutauschen, so musste der angehende Dekan Pavel Roşca zwei Soldaten bemühen um seinen Vorgänger, den „Renegaten“ Gergely Moldován, von seinem Abtritt und der Übergabe seiner sprachwissenschaftlichen Fakultät zu überzeugen.[29]

Reiterstatue mit Matthias Corvinus, nach dem siebenbürgischen Kunsthistorikers Coriolan Petranu eine der wenigen ungarischen Statuen „von künstlerischem Wert“.[29] Postkarte, etwa 1902.

Bildungseinrichtungen wie die römisch-katholischen Gymnasien in Satu Mare (ungarisch Szatmárnémeti, gegründet 1670), Alba Iulia (ungarisch Gyulafehérvár, gegründet 1579), in Târgu Secuiesc (ungarisch Kézdivásárhely, gegründet 1696), die Hochschule der Unitarischen Kirche Siebenbürgen in Cluj (ungarisch Kolozsvár, gegründet 1566),[30] und das reformierte Hauptgymnasium Liceul Teoretic „Bolyai Farkas“ in Târgu Mureș (ungarisch Marosvásárhely, gegründet 1557)[31] wurden zwischenzeitlich geschlossen.

Für eine Rumänisierung des öffentlichen Raumes in Siebenbürgen wurden zahlreich neue „eigene“ Denkmäler für rumänische Nationalhelden errichtet, die den öffentlichen Raum in den Städten „nachhaltig verändern und die neue Herrschaft im Lande anzeigen“ sollten. Materielle und ästhetische Qualitätsansprüche spielten jedoch eine untergeordnete eine Rolle, sodass viele der oftmals von Laienhand errichteten Konstruktionen schon nach kurzer Zeit Verfallserscheinungen zeigten. Gleichzeitig entstand ein Streit um den Verbleib „nichtrumänischer“, aus der ungarischen Zeit übernommenen, im 19. Jahrhundert errichteten Denkmäler, die vornehmlich als Symbole der ungarischen Herrschaft und damit als „andauernde Provokation“ der einst unterdrückten Rumänen empfunden wurden. Gerüchte über die drohende Zerstörung ungarischer Denkmäler in Siebenbürgen resultierten unter anderem in einer Protestnote einiger Oxforder Professoren und Studenten beim Völkerbund. An der Reiterstatue mit Matthias Corvinus in dessen Geburtsstadt Cluj entluden sich die Emotionen der vom schleppenden Rumänisierungsprozess enttäuschten Rumänen. 1920 riss eine Gruppe maskierter Studenten randalierend die ungarische Inschrift vom Sockel und pflanzte der Statue eine rumänische Fahne auf. Die Sockelinschrift wurde mehrmals verändert, 1921 verblieb nur Corvinus’ eigenes Wappen und ein provisorischer Schriftzug mit seinem rumänischen Namen „Matei Corvin“. Die Gazeta Ardealului wünschte sich den Schriftzug: „Matthias Corvinus, der größte ungarische König, von rumänischer Herkunft“.[29]




Dietmar Müller: Staatsbürger aus Widerruf: Juden und Muslime als Alteritätspartner

Hausleitner: Minorities and sociopolitical crises in three regional societies. In: Borbala Z. Torok, Viktor Karády (Hsg.): Cultural Dimensions of Elite Formation in Transylvania (1770–1950). EDRC Foundation 2008. ISBN 9-738-62396-0, 280S. on yumpu

MARIANA HAUSLEITNER: Minorities and Sociopolitical Crises in Three Regional Societies: Bukovina, Bessarabia, and Transylvania-Banat (1918–1944) -> pdf

ION I. NISTOR IN ROMANIAN POLITICS, SCHOLARSHIP, AND CULTURE, 1919-19331 Paul E. Michelson

Günther Guggenberger: Das kulturelle Leben im Czernowitz der Zwischenkriegszeit im Kontext der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Dobrudscha[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ethnografische Karte der Dobrudscha, 1918

1924 wurde ein Gesetz zur Staatsbürgerschaft erlassen, durch das ca. 80.000 Juden wieder zu Staatenlosen wurden. Gegenüber den Kritikern aus dem Ausland wurde dieses Gesetz damit begründet, dass die Lage der zugewanderten Auslandsrumänen geregelt werden müsste. Etwa 10.000 Aromunen waren aus Griechenland, Albanien, Bulgarien und Jugoslawien nach Rumänien gezogen und hatten Bodenparzellen in der Süddobrudscha erhalten. Sie sollten dieses vor allem von Türken, Tataren und Bulgaren bewohnte Gebiet „rumänisieren“. Viele Muslime verließen danach Rumänien (MÜLLER 2005, S 362).

Zweiter Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siedlungsgebiete der Juden in Rumänien, 1930

Rumänisierung war die wirtschaftliche Bezeichnung für den legislativ geförderten Antisemitismus und die einhergehende Enteignung der Juden in Rumänien zur Zeit des Zweiten Weltkrieges (ähnlich der Arisierung im Deutschen Reich), mit der Absicht eine „nationale rumänische Bourgeoisie“ zu schaffen und die Wirtschaft durch die Beseitigung „nicht-heimischer Elemente“, vor allem von Juden, zu „reinigen“.[32] Von 1940 bis 1944 befassten sich die für „Rumänisierung“ zuständigen Einrichtungen jedoch ausschließlich mit jüdischen Vermögensangelegenheiten.[14]

Von Ende Juni 1940 bis Anfang September 1940 war die Eiserne Garde, auch Legion, erstmals an einer rumänischen Regierung beteiligt.[32] Der von ihr gestellte Außenminister, der Ökonom Mihail Manoilescu, sah Korporatismus als „Garantie für die Rumänisierung“ und befand, dass „die rassische Basis Rumäniens die gleiche“ sei „wie die des arischen Europas“.[33] Er unterteilte die rumänischen Unternehmen in drei Gruppen:

  1. Unternehmen in ausländischem Besitz (vom Ausland finanziert, mit Gewinnrepatriierung)
  2. Unternehmen im Besitz rumänisch-jüdischer Anleger, die weder Gewinne noch Zinsen ins Ausland repatriieren, von dem aber Nicht-Rumänen profitierten
  3. Unternehmen im Besitz von rumänischen Anlegern, deren Gewinne in rumänischen Besitz verbleiben.[32]

Monoilescu erläuterte weiter, dass bei der Übertragung von ausländischem und jüdischem Kapital in rumänischen Besitz zwischen Ausländern und einheimischen Juden nicht unterschieden werde, dass aber „das deutsche Volk Rumäniens nicht zu den zugewanderten fremden, zu eliminierenden Kräften gehören“ werde. „Die deutsche Volksgemeinschaft hat einen eigenen Charakter, der sich von dem der anderen ethnischen Gruppen unseres Landes unterscheidet. In diesem Teil der Welt genießt diese Gemeinschaft historische Rechte, die mit unseren eigenen vergleichbar ist und verkörpert eine Zivilisation und Kultur, die der des Deutschen Reiches ähnelt.“[32]

Vom 6. August bis zum 3. September entließen neun Ministerien in Bukarest insgesamt 609 jüdische Angestellte; in den Städten begann eine „Säuberung von jüdischen Beamten“ in öffentlichen Ämtern. Vom 4. September 1940 bis 23. Januar 1941 errichtete die Eiserne Garde unter Horia Simas gemeinsam mit General Ion Antonescu eine faschistische „nationallegionäre“ Diktatur, die Rumänien an die Seite der Achsenmächte führte.[32]

Antonescu erklärte kurz nach seinem Amtsantritt als mit diktatorischen Vollmachten ausgestatteter Ministerpräsident die Juden Rumäniens für staatenlos, soweit sie nicht bereits vor Abschluss der Friedensverträge Bürger geworden waren. Das betraf so gut wie alle Juden, etwa 590.000.[34] Er legte am 28. September 1940 in einem Interview mit der italienischen Zeitung La Stampa seine Vorstellung einer antijüdischen Wirtschaftsgesetzgebung in Rumänien dar. Seiner Ansicht nach bildeten Juden das größte Hindernis für die Expansion der rumänischen Wirtschaft. Er kündigte an, das „Problem zu lösen“, indem er „Juden mit Rumänen ersetzten“ würde, in erster Linie mit Legionären, die sich in der Zwischenzeit auf ihre Aufgaben vorbereiten würden. „Der überwiegende Teil des jüdischen Besitzes wird gegen Entschädigung enteignet werden. Juden, die nach 1923 nach Rumänien gekommen sind […] werden so schnell wie möglich entfernt werden, selbst wenn sie die rumänische Staatsbürgerschaft angenommen haben, während der Rest […] nach und nach ersetzt werden wird."[32]

Am 13. September bestellte die Eiserne Garde „Kommissare für Rumänisierung“, die mit großer Machtfülle gegenüber dem verarbeitenden Gewerbe ausgestattet waren. Diese frühe Phase der Rumänisierung verlief chaotisch und nahm vielfach die Form von Plünderungen an. So zwangen Legionäre viele Juden ihre Unternehmen für bescheidene Summen zu verkaufen oder übernahmen ihre Unternehmen ohne jede Entschädigung. Die „Kommissare“ stellten sich vielfach als korrupt oder unfähig heraus und verursachten in nur wenigen Monaten erheblichen Schaden für die Wirtschaft. Antonescu verfügte am 18. Januar 1941 die Abschaffung der Kommissarfunktion. Um Repressionen zu entgehen verkauften einige jüdische Eigentümer ihren Besitz an Deutsche, die durch eine Vereinbarung mit dem Deutschen Reich spezifische extraterritoriale Rechte genossen, was einen Anstieg deutschen Investitionskapitals in Rumänien zur Folge hatte.[32]

Mit Gesetz Nr. 3347 vom 5. Oktober 1940 wurden jüdische Ländereien ausnahmslos verstaatlicht. Artikel 2 des Gesetzes definierte breit gefasst einen „Juden“ als eine Person, dessen Eltern Juden waren, unabhängig von der Ausübung ihrer Religion, ihrer Staatsbürgerschaft oder Ansässigkeit auf rumänischem Boden. Eine ergänzendes Dekret vom 17. November ordnete die Verstaatlichung der Wälder, Mühlen, Brennereien, Holzlagern Getreidespeichern sowie nicht landwirtschaftlich nutzbaren Ländereien an. Zusammen mit stattfindenden Vertreibungen und Deportationen schlossen diese Dekrete die Rumänisierung der ländlichen Gebiete ab. Am 4. Dezember wurden Boote und Kähne aus jüdischem Besitz konfisziert. Gesetz Nr. 825 verpflichtete am 16. November 1940 alle Unternehmen ihre jüdischen Angestellten und Freiberufler - mit Ausnahme einiger Veteranen und deren Nachkommen - gegen eine Zahlung eines Trennungsgelds im Wert von zwei Wochen bis zu drei Monaten Arbeit (abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) zu entlassen. In diesem Gesetz behielt sich der Ministerrat vor Ausnahmeregelungen für bestimmte staatliche Bauvorhaben zu gewähren, in denen qualifizierte Juden unabkömmlich waren. Weitere Verordnungen schränkten zwischen Ende 1940 / Anfang 1941 jüdische Geschäftsaktivitäten ein. Die Regierung verbot Juden den Vertrieb von Gütern mit Staatsmonopol, so zum Beispiel Salz, Streichhölzer, Tabak. Das „Ministerium für Arbeit“ verfügte, dass in jüdischem Besitz befindliche Lebensmittelgeschäfte sonntags geschlossen zu bleiben hatten um Vorteile gegenüber rumänischen Geschäften, welche nur sechs Tage in der Woche geöffnet waren, zu verhindern.[32]

Ein Putschversuch der Eisernen Garde wurde Ende Januar 1941 unter der Führung Antonescus niedergeschlagen, in der Folge wurde die Legion in Rumänien verboten. Die Rumänisierung setzte sich jedoch fort; am 18. März 1941 wurde Dekret Nr. 842 veröffentlicht, welches sich mit der „Übertragung von in jüdischem Besitz befindlichen Gebäuden zu staatlichen Vermögenswerten“ befasste. Der Begriff „Jude“ wurde wie im o.g. Artikel 2 des Gesetzes 3347 definiert, jedoch wurden hiervon ausgenommen:

Monitorul Oficial al României (Amtsblatt) vom 2. Mai 1942 mit der Verkündigung der Einrichtung des „Nationalen Zentrum für Rumänisierung“ (S.3)
a. Juden, die im Einzelfall vor dem 15. August 1916 eingebürgert wurden;
b. Juden, die in der rumänischen Armee gekämpft haben und verwundet oder ausgezeichnet wurden;
c. Nachkommen von Juden, die im Feld für Rumänien gestorben sind;
d. Juden, die vor mindestens zwanzig Jahren zum Christentum übergetreten sind, wenn sie mit Rumänen verheiratet waren;
e. andere Juden, die vor mindestens 30 Jahren übergetreten sind; und
f. Nachkommen von jenen, für welche die vorausgehenden Ausnahmen zutreffen.[32]

Zur Enteignung jüdischer Immobilien in den Städten wurde im März 1941 die „Polizei zur Rumänisierung“ (rumänisch poliţia romanizării) aufgestellt, die alle Transaktionen überprüfen und Korruptionsfälle dem Rechnungshof melden sollte.[35] Ein Dekret von 14. März 1942 legte Strafen für den Versuch der Verschleierung jüdischen Eigentums durch fiktive Verkäufe fest. Ab dem 25. März 1941 mussten sich jüdische Aktionäre in rumänischen Unternehmen registrieren lassen.[32] Die Aktien wurden mit der sogenannten „Nostrifizierung“ von jüdischen Eigentümern auf Rumänen übertragen. Für Posten in der Verwaltung der „rumänisierten“ Unternehmen bewarben sich auch ehemalige Führungsmitglieder der bürgerlichen Parteien.[36] Die Verwaltung der Weiterveräußerung des enteigneten jüdischen Eigentums wurde durch die gesetzlichen Verordnungen vom 3. Mai 1941 und 6. März 1942 geregelt, auf deren Grundlage das „Nationale Zentrum für Rumänisierung“ (rumänisch Centrul Național de Românizare) eingerichtet wurde, mit dem stellvertretenden „Minister für Rumänisierung, Kolonisierung und Inventar“ an dessen Spitze.[32] Im April 1941 wurde dieses Staatssekretariat dem Ministerrat direkt unterstellt, an das Justizminister Constantin Stoicescu den Besitz aller jüdischen Institutionen übereignete.[36] Am 23. August 1941 wurde die rumänische Nationalbank ermächtigt, Sonderkredite für den Erwerb von gewerblichem und industriellem Eigentum von Juden zu gewähren, wobei das rumänische Finanzministerium oftmals finanzielle Risiken durch Bürgschaften absicherte.[32]

Die Enteignung jüdischer Betriebe ging nur langsam voran, da sich Mitarbeiter des „Amtes für Rumänisierung“ vielfach bestechen ließen. So ging die Anzahl von Handelsunternehmen unter jüdischer und ausländischer Führung zwischen September 1940 und Juni 1943 lediglich von 38 auf 28 Prozent zurück.[36] Zum anderen fehlten geeignete rumänische Arbeitskräfte um die entstandenen Lücken zu füllen. Obwohl die meisten Juden bis 1943 entlassen worden waren, arbeiteten nach wie vor Tausende für rumänische Unternehmen, die durch Sonderfreigaben und Genehmigungen eine Weiterbeschäftigungen erwirkten, da sich die „rumänisierte“ Wirtschaft ohne die qualifizierten jüdischen Arbeitnehmer vielfach funktionsunfähig zeigte.[32]

Die Unterdrückung der Juden während der „Rumänisierung der Wirtschaft“ wurde begleitet von massenweisen „Ausbürgerung“, dem Verlust ihrer Staatsbürgerrechte,[12] Massakern, Pogromen und Deportationen.[34] Nach Kriegsbeginn im Sommer 1941 entfernte sich Antonescus Politik der Willkür hin zu einer „gnadenlosen Vertreibung“, bei der es zwischen dem 15. September 1941 und dem 13. Oktober 1942 unter Beteiligung deutscher Einsatzgruppen und ukrainischer Milizen zu Massenmorden und drei Deportationswellen aus der Bukowina und aus Sammellagern in Bessarabien in das rumänische Besatzungsgebiet Transnistrien kam.[12] Insgesamt kamen in Transnistrien zwischen 250.000 und 300.000 Juden ums Leben.[37] Zum Zeitpunkt der Kapitulation Rumäniens am 23. August 1944 waren mehr als die Hälfte der Juden des Landes ermordet.[34]

Das damalige rumänische Besatzungsgebiet war deutlich ausgedehnter als das heutige Transnistrien und reichte weit in die Ukraine hinein. Von den 2,33 Millionen Einwohnern im Besatzungsgebiet waren insgesamt nur 8,4 % Rumänen.[38] Dennoch begann in dieser kurzen Zeit eine Periode der intensiven Rumänisierung.[39] Antonescu hatte erkannt, welchen großen Einfluss die Rumänisch-Orthodoxe Kirche auf die Durchführung einer „Nationalisierungspolitik im rumänischen Sinne“ besaß und begann, die Kirche gezielt zu fördern, was „allgemein das rumänische Bewusstsein in Transnistrien vergrößern“ sollte. Die Kirche sollte „durch die Verkündung des Evangeliums im rumänischen Sinne“ wirken, die sich dabei als Gegengewicht zur Russisch-Orthodoxen Kirche, „der höchsten panslawischen Gefahr“, betrachtete und sich berufen sah „den orthodoxen christlichen Geist im Osten wiederzuerwecken“. In diesem Sinne fühlte sie „eine große missionarische Verpflichtung“. Nicodim Munteanu, der rumänisch-orthodoxe Patriarch von 1939 bis 1948, setzte zur Missionierung des besetzten Gebietes die dem Patriarchat in Bukarest unterstehende „Mission für Transnistrien“ (rumänisch: Misiunea ortodoxă română) ein, deren Aufgabe darin bestand alle religiösen Tätigkeiten zu überwachen und rumänische Geistliche für vakante Stellen zu ernennen. Aktivitäten der mit dem Moskauer Patriarchat vereinigten Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche und der ukrainischen Emigrantenkirche wurden verboten. Darüber hinaus sollte der Anspruch Rumäniens auf Transnistrien historiografisch nachgewiesen werden. Die rumänische Sprache wurde in den Schulen als Pflichtfach eingeführt, rumänische Straßenschilder wurden aufgestellt, und Siedler aus Rumänien sollten zur Einwanderung veranlasst werden.[40]

[15]

Zimmer Romanization -> [1]

Volksrepublik und Sozialistische Republik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg galten nur die Deutschen am Kriegsgeschehen als kollektiv schuldig. Durch die fast vollkommene Anlehnung der Siebenbürger Sachsen an das nationalsozialistische Deutsche Reich (vgl. 3.1.6), hatte dies schwerwiegende Folgen für die Siebenbürger Sachsen. Auf Veranlassung der Sowjetunion wurde Rache an den Deutschen geübt.82 Der Vormarsch der Roten Armee löste noch vor 1945 eine panikartige Flucht, später auch eine planmäßige Evakuierung ganzer Siedlergemeinschaften aus. Die Evakuierungs- und Fluchtwelle erfasste rund 100.000 Deutsche aus Siebenbürgen und dem Banat. Sie alle hinterließen dort zahlreiche Angehörige. Eine Evakuierung der Bevölkerung Nordsiebenbürgens konnte noch rechtzeitig angeordnet werden. Im November 1944 trafen die ersten Trecks in Österreich ein. Die mit der Eisenbahn evakuierten Alten, Gebrechlichen und Mütter mit Kleinkindern wurden weit entfernt von ihren Verwandten in Sachsen, Oberschlesien, dem Sudetenland und dem Kulmer Gebiet untergebracht. Für Südsiebenbürgen konnte eine solche Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden.83 Unmittelbar nach der Evakuierung waren Plünderungen in den verwaisten Dörfern und Belästigungen der wenigen Zurückgebliebenen an der Tagesordnung.84 Im Januar 1945 wurden rund 75.000 arbeitsfähige deutsche Frauen und Männer zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. 26.000 von ihnen stammten aus Siebenbürgen.85 Viele starben durch Kälte, Hunger und Seuchen. Ungefähr die Hälfte der Überlebenden wurden nicht wieder in ihre Heimatorte entlassen, sondern in den deutschen Ost- oder Westzonen zwangsangesiedelt. Damit verschärfte sich das Problem der getrennten Familien und die Notwendigkeit ihrer Zusammenführung.86 Rund 250.000 Rumäniendeutsche gelangten infolge Umsiedlung, Flucht, Kriegsgefangenschaft und Deportation zwischen 1940 und 1950 in die Bundesrepublik (145.000), in die ehemalige DDR (60.000), nach Österreich (40.000), nach Westeuropa und in die USA (5000).87

Den deutschfeindlichen Maßnahmen in Rumänien aus der letzten Periode des Weltkrieges schlossen sich weitere Repressalien an. Die Folge war eine Auswanderungswelle, die in der Zeit des Kommunismus ab 1958 im Zuge der legalen Familienzusammenführung (vgl. 3.2.1) ihren Anfang nahm und sich zu einem wahren Massenexodus entwickelte. Die Ursachen dazu waren die folgenden Ereignisse: Die nach dem Zweiten Weltkrieg in Siebenbürgen verbliebenen Siebenbürger Sachsen waren politisch rechtlos und der örtlichen Willkür ausgesetzt. Zudem kam es durch die Agrarreform im März 1945 zu einer totalen Enteignung des Grundbesitzes der deutschen Bauern. Davon waren etwa 60.000 sächsische Grundeigentümer betroffen.88 Durch die Enteignung und die Kollektivierung der Landwirtschaft verloren die Bauern die Verfügungsrechte über die Produktionsmittel. Der Verlust des Landbesitzes hatte zur Folge, dass den hierarchischen Normvorstellungen der Gruppe (vgl. 2.2.3), dem Eigenwertgefühl des einzelnen und den damit verbundenen sozialen und kulturellen Erscheinungen die Grundlage entzogen wurde.89 Im Juni 1948 wurde die Totalenteignung auch auf das deutsche Bürgertum ausgeweitet. Die Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Geldinstitute, Agrargenossenschaften und Konsumgenossenschaften wurden verstaatlicht (sprich: rumänisiert). Die Enteignung erfolgte im Zuge der allgemeinen Wirtschaftssozialisierung. Im August 1948 wurde dann das gesamte Schulwesen verstaatlicht und Religion als Unterrichtsfach gestrichen. Im gleichen Zuge gehen deutsche Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Archive und Gemeindesäle in den staatlichen Besitz über. Im April 1950 wurde schließlich bis auf einige Ausnahmen der private städtische Immobilienbesitz im Zuge seiner allgemeinen Verstaatlichung enteignet. Die Rumänen bewohnten von nun an die zwangsgeräumten Immobilien. Dadurch wurden die historischen Stadtkerne zunehmend rumänisiert und gleichzeitig das deutsche Element daraus verdrängt. Die rumänische Sprache wurde in den vormals deutschen Ortschaften (vgl. 2.1.3) zur Primärsprache. Die organisierte deutsche Volksgruppe wurde so in entrechtete, besitzlose, deklassierte Einzelindividuen aufgesplittert, deren Dasein Furcht und Not widerspiegelte. Der Liquidierung der deutschen gemeinschaftlichen Einheit folgte eine individuelle Integration in das jetzt „volksdemokratische“ rumänische Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Nachdem der deutschen Minderheit alles genommen war, erhielten sie generös gepriesene Zugeständnisse. Es erfolgten die Rückgabe ihrer staatsbürgerlichen Rechte, die Errichtung deutschsprachiger Schulen und die Herausgabe deutschsprachiger Publikationen. Was für die einen wie ein hoffnungsvoller Neuanfang erschien, stellte für die Tieferblickenden eine Bedrohung dar. Diese Befürchtungen bewahrheiten sich in der Praxis: Der Integration folgte die Assimilation als übergreifender Prozess. Durch die Totalenteignung und Rumänisierung der deutschen Unternehmen wurde das Rumänische zwangsläufig zur alleinigen Berufssprache. Als Primärsprache drang sie immer mehr in den privaten und familiären Bereich ein. Der sprachlichen Selbstentfremdung folgte zunehmend auch der ethnische Identitätsverlust. Vor 1945 bestand der sächsische Volksstamm in Siebenbürgen zu 70 % aus freien Bauern. Nach der Integrationsphase lag der Anteil der Arbeiter und Hilfsarbeiter bei 70 %. Das hatte eine gewaltige Veränderung der Sozialstruktur zur Folge. Vor allem die Jugend wurde durch ihre national unterschiedslose Integration in den sozialistischen Produktions- und Gesellschaftsprozess aus ihren heimatlichen, sprachlichen und ethnischen Bindungen gelöst und in die meist vom Elternhaus weit entfernte Umwelt integriert. Dadurch wollte das System die deutsche Minderheit in Einzelindividuen ohne gemeinschaftlichen Zusammenhalt aufsplittern. Das Ziel des Systems war der so genannte „Schmelztiegel-Effekt“, d. h. die unaufhaltsame Herbeiführung der Absorbierung ethnischer Minderheiten ohne jeden direkten politischen Zwang.


Vor 1945 bestanden die Siebenbürger Sachsen zu 70 Prozent aus freien Bauern, nach der Integrationsphase lag der Anteil der Arbeiter und Hilfsarbeiter bei 70 Prozent.[41]

Szeklerland, Ungarische Autonome Provinz, 1952–1960

Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen aus Rumänien 1958 nach dem Tode Stalins kam es zu keiner Entstalinisierung sondern lediglich zu einer Rumänisierung des Herrschaftsapparates.[42] Die Fixierung auf die Sowjetunion ließ in allen Bereichen merklich nach, und so setzte auch eine „Rumänisierung der nationalen Geschichte“. Am 24. Januar (Vereinigung der Fürstentümer Moldawien und Walachei 1859) wurde ganz ausdrücklich die Grundsteinlegung des rumänischen Nationalstaates gefeiert. Davon war 1953 noch nicht die Rede. Während in der rumänischen Geschichtsschreibung 1953 die Vereinigung der Fürstentümer Moldau und Walachei noch mit „russischer Waffenhilfe“ geschehen war, hatte 1954 diese Leistung allein das rumänische Bürgertum mit Unterstützung der breiten Massenvollbracht.[43]

Unter Ceausescu wurden die Sicherheitsorgane von Angehörigen der Minderheiten gesäubert.[42]

Ab 1971 durften nur noch rumänische, nicht mehr ungarische, deutsche oder serbische Ortsbezeichnungen benutzt werden. In ungarischen Kommunen wurden systematisch Rumänen als behördliche Funktionäre eigesetzt.[44]

In den 1980er Jahren leitete Elena Ceaușescu die Geschicke der Bereiche Kultur, Wissenschaft und Unterricht. Unter ihrer Leitung reduzierte sich das Unterrichtsangebot für Fremdsprachen an den Hochschulen Rumäniens, so fand an den meisten Universitäten des Landes neben Rumänisch nur jeweils eine weitere Sprache Zulassung; die Hauptstadt Bukarest bildete hier ein Ausnahme. Die Leitung der West-Universität Temeswar in Timișoara entschied sich für Französisch. Vasile Şerban, Leiter der dortigen Lehrstühle für Rumänistik und Germanistik ließ das Thema Sprachgeschichte aus dem Studienplan für Germanistik entfernen. Die Zahl von Studenten und Lehrkräften – vielfach wegen mit Ausreiseanträgen einhergehendem Berufsverbot – sank. Erst 1990 wurde die Deutsche Sprache wieder als Hauptfach an der Universität zugelassen.[45]

In der Endphase des kommunistischen Regimes zeichnete sich ein immer stärker werdender Druck mit dem unverhohlenen Ziel der „totalen Rumänisierung“ durch Assimilation, administrative Bevormundung und Gängelung der Minderheiten ab. Durch weitere gelenkte Zuwanderungen aus anderen Landesgebieten fand eine zunehmende Überfremdung der Dörfer in den Minderheitsgebieten statt. Hierbei wurden vielfach versucht, Teile der über das ganze Land verstreuten etwa 2 Millionen Roma durch Zwangseinweisungen in von Aussiedlern geräumte Häuser in ländlichen Gebieten sesshaft zu machen.[46]

Nach der Rumänischen Revolution von 1989[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik entstand seit Mitte der 1980er eine an Rumänien angelehnte Nationalbewegung, die sich insbesondere gegen die Zugehörigkeit zur Sowjetunion und die als übermächtig empfundene und staatlich geförderte Stellung der Russischen Sprache richtete. Die Partei Frontul Popular din Moldova (Volksfront Moldawiens), ursprünglich von jungen Intellektuellen und Reformern gegründet, die Demokratie, Selbstbestimmung und Perestroika forderten,[47] wandte sich immer stärker dem rumänisch-moldauischen Nationalismus zu, bestand bald fast nur noch aus ethnischen Moldauern und galt schließlich als chauvinistisch und nationalistisch.[48] Der seit der Perestroika immer offener zu Tage tretende Verteilungskonflikt um Hierarchie und Besitztum fand auf der Ebene der Eliten zwischen den aufstrebenden moldauischsprachigen nationalkommunistischen Kadern und der alten sowjetisch geprägten russophonen Nomenklatura statt. Während in den meisten Teilen Moldawiens die Bevölkerung eine Unabhängigkeit Moldawiens befürwortete, waren in Transnistrien und Gagausien die pro-sowjetischen Kräfte in der Mehrheit. Die Spannungen nahmen immer weiter zu, insbesondere als die nationalistisch ausgerichtete moldauische Führung in Chișinău 1989 Russisch als zweite Amtssprache abschaffte. Ihre „Politik der Rumänisierung“ (einige Kräfte sprachen von „Entrussifizierung“)[49] führte zu Entrüstung der russischsprachigen Minderheiten in den Regionen Transnistrien, Gagausien, der Hauptstadt Chișinău sowie der Umgebung von Bălți, deren Bevölkerungsanteil 1989 bei etwa 35 Prozent lag.[50]

Demonstration der PPCD „Rumänisches Volk – Rumänische Sprache“ in Chișinău, 2002

Nach dem Zerfall der Sowjetunion erklärte sich die Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik (Moldauische SSR) im Juni 1990 zur unabhängigen Republik Moldawien. Die drohende Rumänisierung der Moldauischen SSR widerstrebte auch der turksprachigen Volksgruppe der Gagausen, die im August 1990 die Sozialistische Republik Gagausien ausriefen.[51] Die Führung in Transnistrien um Igor Smirnow und Grigori Marakuza rief schließlich 1990 den östlich des Dnister gelegenen Landesteil zur eigenen Transnistrischen Sowjetrepublik innerhalb der Sowjetunion aus, was von Moldawien jedoch nicht anerkannt wurde.

Im August 1991 erklärte sich die Moldauische SSR als Republik Moldawien für unabhängig und trat aus der Sowjetunion aus. Die rumänische Sprache wurde die einzige Amtssprache des neuen Staates, das Russische erhielt keine offizielle Stellung mehr. Es folgte eine Nationalisierung der administrativen Apparate und ökonomischen Strukturen des Landes und kam zu minderheitenfeindlichen Demonstrationen. Die nationalistische Volksfront Moldawiens um Premierminister Mircea Druk strebte zwischenzeitlich eine Vereinigung Moldawiens und Rumäniens an.[50]

Der Transnistrien-Konflikt eskalierte in einem kurzen Krieg von März bis August 1992, in dem Transnistrien eine De-facto-Unabhängigkeit erreichte und Moldawien seine Souveränität über das Gebiet einbüßte. Die bewaffneten Auseinandersetzungen forderten zahlreiche Todesopfer auf beiden Seiten.[52] Die politische Entwicklung des Landes wird durch den Transnistrien-Konflikt wesentlich behindert.[53][54] Seit 1994 ist Limba Noastră (deutsch Unsere Sprache) die Nationalhymne Moldawiens. 2014 besaßen bereits 300.000 Moldauer die rumänische Staatsbürgschaft; doppelt so viele hatten schon einen Antrag in Bukarest gestellt.[55]

Bewertung:

Renata Verejanu, Schriftstellerin und Leiterin des moldawischen Presseagentur meinte 1997: „Die Russen waren früher die Herren, wir Rumänen die Sklaven. Jetzt müssen sie sich eben unseren Gesetzten unterordnen.“[56]

Traian Băsescu, Präsident Rumäniens von 2004 bis 2014, hatte die Vereinigung Moldawiens mit Rumänien zu einem „nationalen Projekt“ erklärt und forderte 2013, man solle endlich offen propagieren, dass die Moldau „rumänischer Boden“ sei. Mihai Ghimpu von den moldauischen Liberalen äußerte, dass die Unabhängigkeitserklärung von 1991 nur als Zwischenschritt zur späteren „Wiedervereinigung“ gedacht gewesen sei.[51]

Das Russische Außenministerium zeigte sich 2013 besorgt „über die Politik der ‚Rumänisierung‘, die [...] im Hinblick auf die politisch-ethnische Zusammensetzung der moldawischen Bevölkerung [...] von der Regierung in Bukarest betrieben wird“, „aber auch über deren Bestrebung, unionistische Ideen in der Bevölkerung zu schüren“.[57]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Armin Heinen: Rezension: Sammelrezension zur rumänischen Geschichte. In: sehepunkte 3, Ausgabe 10 vom 15. Oktober 2003 → online
  2. Verfassungen der Welt, gegenwärtige und historische nationale und internationale Verfassungstexte: Verfassungen Rumäniensonline
  3. a b c d e f g h i Günther H. Tontsch: Minderheitenschutz im östlichen Europa. Rumänien. 2004, S.76 → online
  4. Ioana Eleonora Rusu: Minderheitenschutz in Rumänien: eine Analyse der verfassungsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen Rumäniens. Band 73 von Studien zum Völker- und Europarecht. Kovač Verlag, Hamburg 2009. ISBN 3-83004-634-0, S.77
  5. Rudolf Henke: Rumänien, Land und Volk. In geographischer, historischer, statistischer und ethographischer Beziehung, sowie Reiseerinnerungen nach dreijährigen eigenen Beobachtungen und mit Benutzung authentischer Quellen geschildert. Wigand Verlag, Leipzig 1877, S.32
  6. a b c Claude Karnoouh: L'invention du peuple: chroniques de Roumanie et d'Europe Orientale. L'Harmattan Paris 2008, ISBN 978-2-296-05859-0, in französischer Sprache.
  7. a b Catherine Durandin: Histoire de la nation roumaine. Complexe Paris 1994, in französischer Sprache.
  8. Gunther Barth, Laura Dobrescu, Alina Pãtru: Die Rumänisch-Orthodoxe Kirche.] Hannover 2004. → online
  9. Krista Zach: Von den übrigen Bewohnern der Moldau. In: Konrad Clewing, Oliver Jens Schmitt: Südosteuropa: von vormoderner Vielfalt und nationalstaatlicher Vereinheitlichung: Festschrift für Edgar Hösch. Band 127 von Südosteuropäische Arbeiten, Oldenbourg Verlag 2005, ISBN 3-486-57888-X, 518S. → online
  10. a b c d Mariana Hausleitner: Nation und Nationalismus in Rumänien 1866–2008. In: Wilfried Heller: Am östlichen Rand der Europäischen Union: geopolitische, ethnische und nationale sowie ökonomische und soziale Probleme und ihre Folgen für die Grenzraumbevölkerung. Universitätsverlag Potsdam, Potsdam 2009, ISBN 3-94079-397-3, S.73-87 → online
  11. Erik Goldstein: The First World War Peace Settlements, 1919–1925. Longman, London u. a. 2002, ISBN 0-58231-145-4, in englischer Sprache.
  12. a b c d e f g h i j k Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens 1918–1944. Südosteuropäische Arbeiten, Bd. 111. R. Oldenbourg Verlag, München 2001, 500 S., ISBN 3-486-56585-0
  13. a b c Hannelore Baier, Martin Bottesch, u. a.: Geschichte und Traditionen der deutschen Minderheit in Rumänien. Mediaș 2007, S.19-36.
  14. a b Michael Liska: Ein Vergleich der rumänischen und bulgarischen Judenpolitik im Zweiten Weltkrieg. Wien 1997. 111S. → online
  15. a b c d Oliver Zimmer: Nationalism in Europe, 1890-1940. Palgrave Macmillan 2003, ISBN 1-137-20048-0, 160S., in englischer Sprache. → online
  16. Oleksandr Derhachov (Hrsg.): Ukrainian Statehood in the Twentieth Century: Historical and Political Analysis, Abschnitt: Ukraine in Romanian concepts of the foreign policy, Kiew 1996, ISBN 9-66543-040-8, in englischer Sprache.
  17. Mariana Hausleitner: Cernauti University, 1919-1940: Concepts and Consequences of Romanization. Culture and the Politics of Identity in Modern Romania, Palatul Elisabeta, Bukarest 27.–30. Mai 1998, in englischer Sprache.
  18. Arthur E. Flegel: Die Bessarabiendeutschen, California Journal, American Historical Society of Germans from Russia, Lincoln, Nebraska, 1993. → online
  19. Ute Schmidt: Die Deutschen aus Bessarabien. Eine Minderheit aus Südosteuropa. (1814 bis heute), Böhlau Verlag Köln 2004, ISBN 3-412-01406-0, 572S.
  20. Deutsche Rentenversicherung: Informationen für die Prüfung der Voraussetzungen nach § 20 WGSVG.online
  21. Peter Wassertheurer: Geschichte der deutschen Volksgruppen in Südosteuropa. Ansiedlung, Nationales Zusammenleben, Vertreibung, Integration. Dr. Karl Kummer Institut, Reg.Nr. 84128, S. 38-39. (→ online, PDF, 7,8 MB)
  22. a b Mariana Hausleitner: Buchprojekt: Die Donauschwaben im rumänischen und serbischen Banat. Die Beziehungen zu ihren Nachbarn 1918-1948. Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschichte Osteuropas und Südeuropas.
  23. Anton Sterbling: Die Entwicklung der ethnischen Konflikte und Beziehungen in Rumänien im 20. Jahrhundert. In: Die Deutschen in Ostmittel- und Südosteuropa, S.297-311, hier S.306
  24. Walter König: Die Deutschen in Rumänien seit 1918. In: Gerhard Grimm (Hsg.), Krista Zach (Hsg.): Die Deutschen in Ostmittel- und Südosteuropa : Geschichte, Wirtschaft, Recht, Sprache. Band 1, Südostdeutsches Kulturwerk, München 1995. ISBN 3-88356-069-3, 327S., hier S.257
  25. Petteri Laihonen: Die Banater Schwaben und Ideologien über die Mehrsprachigkeit. In: Zsolt K. Lengyel (Hsg.): Ungarn-Jahrbuch. Zeitschrift für interdisziplinäre Hungarologie. Ausgabe 28 (2005-2007), S.96 → online
  26. William Totok: Der vergessene stalinistische Schauprozess gegen die „Spione des Vatikans“ in Rumänien 1951. In: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 2005, herausgegeben von Hermann Weber, Ulrich Mählert u.a., Aufbau Verlag, Berlin 2005, S. 233-259.
  27. Kräuter, Franz. In: Ostdeutsche Biografie (Kulturportal West-Ost)
  28. Ernst Wagner: Geschichte der Siebenbürger Sachsen. Wort und Welt Verlag, Thaur bei Innsbruck 1990.
  29. a b c d e Florian Kührer-Wielach: Siebenbürgen ohne Siebenbürger? Staatliche Integration und neue Identifikationsangebote zwischen Regionalismus und nationalem Einheitsdogma im Diskurs der Siebenbürger Rumänen. 1918–1933. Universität Wien, Dissertation zum Doktor der Philosophie (Dr. phil.), Wien 2013 → online
  30. Institutul Teologic Protestant: Scurt istoric.online
  31. Liceul Teoretic „Bolyai Farkas“: Scurt istoric.online
  32. a b c d e f g h i j k l m Radu Ioanid: The Holocaust in Romania: The Destruction of Jews and Gypsies Under the Antonescu Regime, 1940-1944. Ivan R. Dee 2008, 380 S., in englischer Sprache. → online
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  38. Anton Golopenția "Românii de la est de Bug", vol. I, Editura Enciclopedică, București, 2006, in rumänischer Sprache.
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  43. Annemarie Weber: Rumäniendeutsche? Diskurse zur Gruppenidentität einer Minderheit (1944-1971). Band 40 von Studia Transylvanica. Böhlau Verlag Köln Weimar, 2010. ISBN 3-412-20538-9, 342 S. → online
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  45. Hans Gehl, Dieter Michelsbach (Hrsg.): 50 Jahre Temeswarer Germanistiklehrstuhl. Tübingen / Regensburg 2005. → online (PDF; 3,1 MB)
  46. Horst G. Klein, Katja Göring: Rumänische Landeskunde, Gunter Narr Verlag 1995, ISBN 3-823-34149-9, 179S., hier S.46
  47. Pal Kolstø: Political Construction Sites: Nation-building in Russia and the Post-Soviet States. Westview Press, 2000, ISBN 0-8133-3752-6., S. 139, in englischer Sprache.
  48. Will Kymlicka, Magdalena Opalski: Can Liberal Pluralism Be Exported? Oxford University Press, 2001, ISBN 0-19-924063-9, S. 208, in englischer Sprache.
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  56. Hannes Hofbauer, Viorel S. Roman: Bukowina, Bessarabien, Moldawien: vergessenes Land zwischen Westeuropa, Russland und der Türkei. Brennpunkt Osteuropa. Promedia, Wien 1997, ISBN 3-85371-126-X, S.150
  57. Gajane Chanowa: Russland und Rumänien: Eiszeit oder Neuanfang? In: Stimme Russlands vom 28. Mai 2013 → online

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