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Gerald Spindler im August 2007.

Gerald Spindler (* 18. Dezember 1960 in Braunschweig)  ist ein deutscher Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen zum nationalen und internationalen Gesellschafts-, und Kapitalmarkt- und Medienrecht.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Studium und Habilitation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spindler studierte ab 1979 Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Frankfurt am Main, Hagen, Genf und Lausanne und schloss das Studium mit dem zweiten juristischen Staatsexamen und einem wirtschaftswissenschaftlichen Diplom ab. Zwischen 1985 und 1990 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Wirtschaftsrecht bei Hans-Joachim Mertens an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1993 wurde er mit einer rechtsvergleichenden Dissertation zum Thema „Recht und Konzern“ promoviert.

Spindler habilitierte sich 1996 mit einer Arbeit zum Thema „Unternehmensorganisationspflichten – zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Regulierungskonzepte“.[1] Hierdurch wurde ihm die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arbeitsrecht verliehen.

Seit 1997 ist Spindler ordentlicher Universitätsprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen. Rufe an die Universitäten zu Köln, Bielefeld, Frankfurt sowie die ETH Zürich lehnte er ab. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich mit E-Commerce, Internet- und Telekommunikationsrecht, Urheber- und Immaterialgüterrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Engagements und Forschung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Universität Göttingen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spindler war 2000/2001 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität zu Göttingen und von 2002 bis 2004 Finanzdekan. Er ist Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht[2] und des Instituts für Landwirtschaftsrecht,[3] Mitglied im Zentrum für Medizinrecht[4] und Zweitmitglied im Göttingen Center for Digital Humanities (GCDH).[5] Zudem ist Spindler Mitglied in der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen,[6] Zweitmitglied im Centrum für Europa-, Governance- und Entwicklungsforschung (CeGe)[7] und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Publikationsfragen der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften.[8]

Medienrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der medienrechtliche Forschungsschwerpunkt von Spindler liegt primär in den Bereichen des Urheber-, IT- und Datenschutzrechts. Speziell ist die Arbeit auf die Klärung rechtlicher Problemfelder der Haftung für Informationen im Internet, Online-Präsentationen, Vertragsrecht im Online-Umfeld und der Telekommunikation ausgerichtet. Spindler war stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. Zu Fragen des Telemedienrechts beriet er den Deutschen Bundestag sowie das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. 2012 war er Gutachter für den Deutschen Juristentag in der Abteilung „Persönlichkeitsschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung“.[9] Seit 2013 ist Spindler Mitglied des PRACTICE-Projekts zur Entwicklung einer sicheren Cloud-Infrastruktur und ist in diesem Rahmen mit seinem Lehrstuhl für die datenschutzrechtlichen Fragen zuständig.[10] Auch ist er beteiligt an einem Auftrag der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit zum Datenschutz für Brasilien, China und Deutschland.[11] Seit 2010 veranstaltet Spindler zusammen mit Andreas Wiebe die „Göttinger Urheberrechtstagung“[12] sowie mit Andreas Wiebe und Torsten Körber seit 2015 das „Göttinger Forum für IT-Recht“.[13]

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spindler forscht außerdem zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts und hat hier deutschen und den europäischen Gesetzgeber beraten. Das Hauptaugenmerk der gesellschafsrechtlichen Forschung liegt auf dem Organisationsrecht von Kapitalgesellschaften, dem Konzernrecht und dem Europäischen Gesellschaftsrecht mit Bezügen vor allem zu Delikts-, Straf- und öffentlichem Recht. Seine Forschung berücksichtigt die Neue Institutionenökonomik und die Ökonomische Analyse des Rechts. Kapitalmarktrechtliche Schwerpunkte liegen vor allem auf den Gebieten der deutschen und europäischen Regulierung elektronischer Handelssysteme und Marktplätze sowie der Börsenorganisationspflichten.

Position zur „Anonymität im Internet“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. und 2. Dezember 2015 nahm Spindler an einer Konferenz der Initiative Urheberrecht in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht zum Thema „Zukunft des Urheberrechts“ in Berlin teil. Zum Ziel hatte die Konferenz die Klärung der Frage, wie angesichts der technischen Entwicklungen das Urheberrecht im Allgemeinen angepasst werden muss. Im Zusammenhang mit seinem Vortragsthema „Verantwortlichkeit und Haftung von Intermediären“ behandelte Spindler auch Haftungsprobleme von Nutzern durch deren Anonymität im Internet. So sei für viele Nutzer die Anonymität zwar eine „heilige Kuh“, die jedoch keine grundrechtliche Grundlage habe. Eine Pseudonymität genüge. Zudem befürwortet er die subsidiäre Haftung der jeweiligen Plattform, solange diese die Identifizierung der Nutzer und damit eine Rechtsverfolgung nicht ermöglicht.[14] Diese Position erfuhr heftige Kritik.[15]

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spindler ist Mitautor verschiedener Kommentare, darunter des Münchener Kommentars zum Aktiengesetz, des Urheberrechtskommentars von Schricker und Loewenheim, und des BGB-Kommentars von Heinz Georg Bamberger und Herbert Roth. Darüber hinaus gibt er gemeinsam mit Eberhard Stilz einen Kommentar zum Aktiengesetz und mit Fabian Schuster einen Kommentar zum Recht der elektronischen Medien heraus. Spindler ist darüber hinaus Mitherausgeber mehrer wirtschafts- und medienrechtlicher Schriftenreihen und gibt unter anderem die Zeitschrift „Multimedia und Recht“ heraus und ist Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Computer und Recht“.

Monografien (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Recht und Konzern. Interdependenzen der Rechts- und Unternehmensentwicklung in Deutschland und den USA zwischen 1870 und 1933, Tübingen 1993, ISBN-10 3161461231.
  • Unternehmensorganisationspflichten. Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Regulierungskonzepte, 2. Auflage Göttingen 2011, ISBN 978-3-86395-003-3.
  • Vertragsrecht der Internet-Provider, 2. Aufl. Köln 2004, ISBN 978-3-504-56037-9.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gerald Spindler: Unternehmensorganisationspflichten - Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungskonzepte. Universitätsverlag Göttingen, 2011, abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  2. Direktoren des Instituts für Wirtschaftsrecht. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  3. Direktoren. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  4. Personen. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  5. people. Abgerufen am 11. Juli 2016 (englisch).
  6. Mitglieder. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  7. Mitglieder. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  8. akademienunion. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  9. 69. Deutscher Juristentag München. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  10. PRACTICE. Abgerufen am 12. Juli 2016 (englisch).
  11. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Abgerufen am 12. Juli 2016 (englisch).
  12. Göttinger Urheberrechtstagung. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  13. Göttinger Forum IT-Recht. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  14. Gerald Spindler: Verantwortlichkeit und Haftung von Intermediären. Abgerufen am 12. Juli 2016 (deutsch).
  15. Stefan Krempl: Urheberkonferenz: "Heilige Kuh der Anonymität gehört geschlachtet". In: heise online. 2. Dezember 2015, abgerufen am 3. Dezember 2015.