Benutzer:Lodewicus de Honsvels/Baustelle/Pannonische Sanddünen

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Pannonische Sanddünen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Sanddünen im Schutzgebiet

Sanddünen im Schutzgebiet

Lage Österreich
Fläche 2,524 km²
Natura-2000-ID AT1213000
FFH-Gebiet 2,524 km²
Vogelschutzgebiet 2,524 km²
Geographische Lage 48° 18′ N, 16° 45′ OKoordinaten: 48° 17′ 50″ N, 16° 44′ 45″ O
Lodewicus de Honsvels/Baustelle/Pannonische Sanddünen (Österreich)
Lodewicus de Honsvels/Baustelle/Pannonische Sanddünen (Österreich)
Meereshöhe von 140 m bis 172 m
Einrichtungsdatum Dezember 2004
Rahmenplan Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Naturschutz
Verwaltung Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Naturschutz
Besonderheiten Teilfläche des europäischen Vogelschutzgebietes „Sandboden und Praterterrasse“ (AT1213V00)

Das Natura-2000-Gebiet Pannonische Sanddünen ist ein nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) (kurz „FFH-Richtlinie“) ausgewiesenes Schutzgebiet mit der Gebietsnummer AT1213000, das der Erhaltung mehrerer Lebensraumtypen und Arten dient. Gemäß Definition ist es in Österreich ein Europaschutzgebiet und befindet sich im Bezirk Gänserndorf in der Hauptregion Weinviertel von Niederösterreich und besitzt Flächenanteile in den Gemeinden Engelhartstetten, Gänserndorf, Lassee, Marchegg, Matzen-Raggendorf, Obersiebenbrunn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March und Weikendorf.[1] Insgesamt wurden vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2,524 km² Fläche als Natura 2000-Gebiet durch die Verordnung über die Europaschutzgebiete (LGBl. 5500/6) ausgewiesen. Dem Vorschlag zur Schutzgebietsausweisung aus dem Januar 1998 folgte die Anerkennung als Natura 2000-Gebiet im Dezember 2004 und anschließend erfolgte die Deklaration zum FFH-Gebiet im März 2011.[2]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das FFH-Gebiet „Pannonische Sanddünen“ ist vollständig im Vogelschutzgebiet „Sandboden und Praterterrasse” eingeschlossen und seine geschützten Flächen befinden sich im östlichen Bereich des Marchfeldes mit Teilflächen von der Gänserndorfer Terrasse, der Praterterrasse und des Weinviertler Hügellandes. Durch die intensive Nutzung der Flächen im Umfeld und historisch teilweise in der ausgewiesenen Schutzfläche besteht ein mosaikartiges Areal mit kleinen Flächen welche weitgehend naturnahe Lebensräume aufweisen. Für das Schutzgebiet bestehen verschiedene Typen von Lebensräumen wie zum Beispiel Sandstandorte mit Binnendünen, landwirtschaftlich genutzte Offenländer und Magerwiesen, Trockenrasen und wärmeliebende Mischwälder mit einer angepassten Gehölz- und Strauchschicht. Die für das Gebiet namensgebenden Sanddünen wurden durch Winderosion der Kies- und Sandbänke an der Donau und der March aufgebaut welche am Ende einer Eiszeit vor rund 10000 Jahren von Pflanzen besiedelt wurden.[1] Die Naturschutzgebiete Sandberge Oberweiden, die „Ernestinenhof-Remise“, die „Wacholderheide Obersiebenbrunn“ (ID 30), der „Lassee“ (ID 6) und die Weikendorfer Remise sind Bestandteil des FFH-Gebietes.[2]

Lebensraumtypen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der FFH-Richtlinie wurden die folgenden Lebensraumtypen von europaweiter Bedeutung (LRT) des Anhang I klassifiziert. Wacholderheiden auf Kalk (Code 5130), Osteuropäische Steppen (Code 6240) , Pannonische Steppen auf Sand (Code 6260), Eichen-, Ulmen- und Eschenauen (Code 91F0), Pannonische Eichen-und Hainbuchenwälder (Code 91G0) klassifiziert.[1][3]

Beweidung der Wacholderheiden im Schutzgebiet mit Schafen
  • Der Lebensraumtyp „Wacholderheiden auf Kalk“ kommt in Österreich sehr selten vor und ist schwerpunktmäßig im pannonischen Osten, in Tirol und Kärnten vorhanden. Die Bestände der Wacholderheiden sind nur kleinräumig vorzufinden aufgrund der nicht mehr wirtschaftlich durchführbaren Beweidung der Flächen. Im Gebiet der Sanddünnen weisen sie für Österreich einen einzigartigen Bestand auf. Die geschätzte Fläche für Österreich betrug insgesamt rund 100 ha, davon entfielen 30 ha auf Niederösterreich wovon etwa 6 ha im Schutzgebiet „Pannonische Sanddünen“ erhalten waren und die Schutzwürdigkeit wurde mit „Hoch“ eingestuft.[3]
  • Für den Lebensraumtyp „Osteuropäische Steppen“ wurden für Österreich insgesamt 4000 ha Fläche geschätzt, davon entfielen 3000 ha auf Niederösterreich wovon etwa 51 ha im Schutzgebiet „Pannonische Sanddünen“ erhalten waren und die Schutzwürdigkeit wurde mit „Hoch“ eingestuft.[3]
  • Im Lebensraumtyp „Pannonische Steppen auf Sand“ wurden für Österreich insgesamt 175 ha Fläche geschätzt, davon entfielen 100 ha auf Niederösterreich wovon etwa 75 ha im Schutzgebiet „Pannonische Sanddünen“ erhalten waren und die Schutzwürdigkeit wurde mit „Hoch“ eingestuft.[3]
  • Die Eichen-, Ulmen- und Eschenauen als Lebensraumtyp wurden für Österreich insgesamt auf eine Fläche von 30000 ha geschätzt, davon entfielen 20000 ha auf Niederösterreich wovon etwa 27 ha im Schutzgebiet „Pannonische Sanddünen“ erhalten waren und die Schutzwürdigkeit wurde mit „Hoch“ eingestuft.[3]
  • Für den Lebensraumtyp „Pannonische Eichen-und Hainbuchenwälder“ wurden für Österreich insgesamt 43000 ha Fläche geschätzt, davon entfielen 10000 ha auf Niederösterreich wovon etwa 2 ha im Schutzgebiet „Pannonische Sanddünen“ erhalten waren und die Schutzwürdigkeit wurde mit „Hoch“ eingestuft.[3]

Flora und Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flora[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende stark gefährdete Pflanzenarten im Anhang II der FFH-Richtlinie wurden bei einer durchgeführten Untersuchung des Gebietes aufgezeichnet:[2]

Bild Anhang II oder
LRT „D“
EU
Code
Art wissenschaftlicher Name
Adria-Riemenzunge * 4104 Adria-Riemenzunge Himantoglossum adriaticum

Weitere schützenswerte Pflanzenarten die im Gebiet vorkommen und im Standarddatenbogen aufgeführt wurden (sortiert nach wissenschaftlichem Artnamen):

Die Ungarische Wiesen-Schafgarbe (Achillea pannonica), die Feinblättrige Schafgarbe (Achillea setacea), die Strand-Grasnelke (Armeria maritima), der Österreich-Tragant (Astragalus austriacus), der Boden-Tragant (Astragalus exscapus), der Echte Wiesenhafer (Helictochloa pratensis (L.)), die Sand-Radmelde (Bassia laniflora), die Echte Mondraute (Botrychium lunaria), die Glanz-Segge (Carex liparocarpos Gaudin), die Steppen-Segge (Carex supina), der Österreich-Zwerggeißklee (Chamaecytisus austriacus, Syn.: Cytisus austriacus), das Piemont-Kreuzlabkraut (Cruciata pedemontana), die Steinnelke (Dianthus carthusianorum), die Spät-Nelke (Dianthus serotinus), der Ästige Schachtelhalm (Equisetum ramosissimum), „Andrzejowskis Schöterich“ (Erysimum diffusum), der „Scheiden-Schaf-Schwingel“ (Festuca vaginata), der „Walliser Schaf-Schwingel“ (Festuca valesiaca), der Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis), der Zwerg-Gelbstern (Gagea pusilla), die Echte Kugelblume (Globularia bisnagarica, Syn: Globularia punctata), das Büschelige Gipskraut (Gypsophila fastigiata), das Rispige Gipskraut (Gypsophila paniculata), die Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium), das Natterkopf-Habichtskraut (Hieracium echioides), der Schwert-Alant (Pentanema ensifolium), die Weiche Silberscharte (Jurinea mollis), das Blaugrüne Schillergras (Koeleria glauca), der Österreichische Lein (Linum austriacum), der Schmalblättrige Lein (Linum tenuifolium), „Slowakischer Hornklee“ (Lotus borbasii), der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima), der Acker-Wachtelweizen (Melampyrum arvense), die Frühlings-Miere (Minuartia verna), der Gelbe Zahntrost (Odontites luteus), der Zierliche Hauhechel (Ononis pusilla), das Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), Ornithogalum gussonei (Milchsterne Gatt.), der Zottige Spitzkiel (Oxytropis pilosa), der Dreifinger-Steinbrech (Saxifraga tridactylites), die Duft-Skabiose (Scabiosa canescens), die Rote Schwarzwurzel (Podospermum purpureum), das „Steppen-Greiskraut“ (Senecio integrifolius), Seseli osseum (Bergfenchel Gatt.), das Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites), das Ästig-Leinblatt (Thesium ramosum Hayne), das Dolliner-Leinblatt (Thesium dollineri), die Acker-Spatzenzunge (Thymelaea passerina), der Frühlings-Ehrenpreis (Veronica verna) und das Steppen-Veilchen (Viola ambigua).[2] Typische Arten der Trockenrasen sind das Grauscheidige Federgras (Stipa joannis) und das Brand-Knabenkraut (Neotinea ustulata). Die Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria) ist mit Ihren weißen Blüten in den Wacholderheiden aufzufinden und wird wie der Rosmarin-Seidelbast (Daphne cneorum) durch Beweidung der Flächen mit Schafen gefördert.[4]

Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Arten werden im Anhang II der FFH-Richtlinie als besonders schützenswert eingestuft und wurden bei einer durchgeführten Untersuchung des Gebietes aufgezeichnet. Anhang II Arten sind mit * gekennzeichnet:[2] Nicht signifikante Arten im Lebensraum sind mit einem „D“ gekennzeichnet und weisen Arten aus deren Bestand im Gebiet nicht typisch ausgebildet oder die nur zufällig bei der Erfassung im Gebiet vorhanden waren.[3]

Bild Anhang II oder
LRT „D“
EU
Code
Art wissenschaftlicher Name
Skabiosen-Scheckenfalter D 1065 Skabiosen-Scheckenfalter Euphydrias aurinia
Hecken-Wollafter D 1074 Hecken-Wollafter Eriogaster catax
Russischer Bär D 6199 (1078) Russischer Bär Euplagia quadripunctaria
Hirschkäfer (weiblich) D 1083 Hirschkäfer Lucanus cervus
Großer Feuerfalter * 1060 Großer Feuerfalter Lycaena dispar
Steppeniltis * 2633 Steppeniltis Mustela eversmanii
Europäischer Ziesel * 1335 Europäischer Ziesel Spermophilus citellus
Donau-Kammmolch D 1993 Donau-Kammmolch Triturus dobrogicus

Insekten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für das FFH-Gebiet wurden folgende Insektenarten bei einer Untersuchung des Gebietes festgestellt und im Standarddatenbogen aufgeführt (sortiert nach wissenschaftlichem Artnamen):

Ammophila terminata (Sandwespen Gatt.), Andrena decipiens (Sandbienen Gatt.), Bembix tarsata (Kreiselwespen), die Italienische Schönschrecke (Calliptamus italicus), Cerceris albofasciata (Knotenwespen Gatt.), der Warzenbeißer (Decticus verrucivorus), die Rotbeinige Wegwespe (Episyron rufipes), Harpactus elegans, die Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus), die Dünen-Steppenbiene (Nomioides minutissimus), die Bunte Steppenbiene (Ceylalictus variegatus), der Rotleibige Grashüpfer (Omocestus haemorrhoidalis), die Graue Beißschrecke (Platycleis grisea), die Steppen-Beißschrecke (Montana montana, früher Platycleis montana), Prionyx kirbii (Sphecidae Fam.), Sphex flavipennis (Sphex Gatt.), die Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans), der Schwarzfleckige Grashüpfer (Stenobothrus nigromaculatus) und das Östliche Heupferd (Tettigonia caudata).[2] Häufig auf den Magerwiesen zu beobachten ist der Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus).[4]

Reptilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Gebiet vorhanden waren die Schlingnatter (Coronella austriaca) und die Zauneidechse (Lacerta agilis).[2]

Avifauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie wurden folgende signifikanten Arten im FFH-Gebiet beobachtet:[3]

Der Silberreiher (Ardea alba), der Seeadler (Haliaeetus albicilla), die Rohrweihe (Circus aeruginosus), die Kornweihe (Circus cyaneus), die Wiesenweihe (Circus pygargus), der Merlin (Falco columbarius), die Großtrappe (Otis tarda), der Triel (Burhinus oedicnemus), der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), der Mittelspecht (Leiopicus medius), die Heidelerche (Lullula arborea), der Brachpieper (Anthus campestris), die Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), der Neuntöter (Lanius collurio), der Östliche Kaiseradler (Aquila heliaca) und Blutspecht (Dendrocopos syriacus). Sehr selten ist der Sakerfalke (Falco cherrug) im Schutzgebiet anzutreffen.[2]

Nicht signifikante Arten aus dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind mit einem „D“ gekennzeichnet und weisen Arten aus deren Bestand im Gebiet nicht typisch ausgebildet oder die nur zufällig bei der Erfassung im Gebiet vorhanden waren.[3]

Bild Anhang I und
LRT „D“
EU
Code
Art wissenschaftlicher Name
Steinadler D A091 Steinadler Aquila chrysaetos
Wanderfalke D A103 Wanderfalke Falco peregrinus
Schwarzspecht D A236 Schwarzspecht Dryocopus martius
Adlerbussard D A403 Adlerbussard Buteo rufinus

Managementplan und Schutzmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Erhaltung und Wiederherstellung der vorhandenen Lebensräume wurden folgende Erhaltungsziele und notwendige Maßnahmen als Grundlage für das Natura 2000-Gebietsmanagement definiert und in einem Managementplan in Verbindung mit dem EU-Vogelschutzgebiet „Sandboden und Praterterrasse“ (AT1213V00) vereinbart.[5]

Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sandberge und Trockenrasen im Schutzgebiet

Die vorhandenen steppenartigen Offenlandbereiche welche in Teilbereichen durch landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt wurden sollen als offene gehölzfreie Areale dem Ziesel, der Großtrappe und den stark gefährdeten Greifvögeln als Lebensraum erhalten bleiben. Von besonderem Interesse sind die Sandrasen und Steppenrasen mit ihren spezialisierten Arten die durch menschliche Eingriffe wie zum Beispiel Sandabbau und die Errichtung von Windschutzanlagen in den letzten Jahrhunderten grundlegend verändert wurden. Die Sicherung und Wiederherstellung dieser Flächen ist ein prioritäres Erhaltungsziel um die stark gefährdeten oder gemäß Einstufung vom Aussterben bedrohten Arten zu erhalten. Ein weiteres Ziel ist die Ausweisung von Stilllegungs- bzw. Brachflächen um für die hohe Anzahl an Vogelarten störungsfreie Brut– und Nahrungsflächen zu ermöglichen. Die kleinteilig und lückig bewachsenen Ackerbrachen in den Schotterterrassen und offene Kies- und Schotterbänke sollten für Vogelarten wie den Triel und den Brachpieper durch gezielte Eingriffe gefördert werden. Für die in den Naturschutzgebieten „Wacholderheide Obersiebenbrunn“, „Weikendorfer Remise“ und „Sandberge Oberweiden“ vorhandenen Wacholderbestände sollten Pflegemaßnahmen und eine Beweidung durchgeführt werden um diese Bestände aufzuwerten und zu sichern. Im Bereich von Siedlungen und Dörfern ist der Blutspecht (Dendrocopos syriacus) ein besonderes Zielschutzobjekt das den Erhalt und gegebenenfalls die Nachpflanzung von Obst- und Nussbäumen voraussetzt. Auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte eine abwechslungsreiche Fruchtfolge angebaut werden um Vogelarten wie der Sperbergrasmücke, dem Neuntöter und dem Blutspecht Nahrungsflächen zur Verfügung zustellen. Die mit Halbsträuchern und kleinteiligen Waldbeständen bewachsenen Flächen sollten in ihrem halboffenen Status für den Ziegenmelker erhalten bleiben. Insgesamt sind Sonderstrukturen wie Hecken, Buschgruppen, Einzelgehölze, Waldränder, Ruderalflächen, Brachen, breite und unbehandelte Ackerraine als Landschaftsbestandteile erstrebenswert um den Artenreichtum zu erhalten.[5]

Erhaltungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sandwege durch Offenlandbereiche im Schutzgebiet

Gemäß der definierten Erhaltungsziele wurden Erhaltungsmaßnahmen beschlossen und in einem Managementplan für das FFH-Gebiet und in Verbindung mit dem Vogelschutzgebiet abgestimmt und festgelegt.[5]

  • Keine weitere Planung und Errichtung von Windschutzanlagen und Aufforstungen durch Gehölze oder Wirtschaftswälder und die offenen Landschaftsteile zu erhalten und die Winderosion der dynamischen Sandflächen zu ermöglichen.
  • Entfernung von Gehölzen und durchwachsenden Bäume aus den Wachholderbeständen und Beweidung oder angepasste Mahd der vorhandenen Flächen. Zurückhalten der natürlichen Sukzession auf anderen Offenlandstandorten durch die vorgenannten Pflegemaßnahmen.
  • Gezielter Bodenabtrag um kleinteilige Areale für spezialisierte Arten zu schaffen.
  • Verringerung des Biozid- und Düngemitteleinsatzes auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen und unter Umständen vollständiger Verzicht in den Brutgebieten der Großtrappe und des Triels
  • Erhaltung der Kies- und Schottergruben und abgelagerter Sedimente ohne eine weitere wirtschaftliche Nutzung und keine Nutzung für Freizeitaktivitäten.
  • Auf geeigneten Standorten die Schaffung von Senken und Vernässung der Standorte zur Erzielung von Feuchtbrachen und Erweiterung der mosaikartigen Vernetzung der Lebensräume.
  • Ausweisung von Stilllegungs- und Brachflächen und gegebenenfalls Verschiebung der Erntetermine auf speziell festzulegenden Flächen.
  • Auspflanzung von Nuss- und Obstbäumen in siedlungsnahen Bereichen und Förderung verschiedener Arten im Besonderen Aufwertung des Lebensraumes für den Blutspecht.

LIFE-Projekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Großtrappen im Lebensraum

Ergänzend wurde das Schutzgebiet im Rahmen eines LIFE-Projektes mit dem gleichen Namen „Pannonische Sanddünen“ und der Projektnummer LIFE98 NAT/A/005418 gefördert.[2] In diesem Projekt wurde die im Schutzgebiet aufgegebene Beweidung mit Schafen wieder eingeführt und durch die finanzielle Unterstützung wurden die entstandenen Gehölze aus Waldkiefern (Pinus sylvestris), Liguster (Ligustrum) und Robinien (Robinia pseudoacacia) auf den Trockenrasenflächen entfernt. Auch die Zurückdrängung des konkurrenzstarken Land-Reitgrases (Calamagrostis epigejos (L.) Roth) wurde durch die Förderung einmal jährlich im Sommer abgemäht.[4] Nach dem Laufzeitende des Projektes wurde das FFH-Gebiet als Teil des LIFE-Projektes „Grenzüberschreitender Schutz der Großtrappe in Mitteleuropa“ (LIFE15 NAT/AT/000834) aufgenommen. Dieses Großprojekt zur Verbesserung der Lebensräume der Großtrappe (Otis tarda) und einer Laufzeit von 2016 bis 2023 stellt eine länderübergreifende Zusammenarbeit von Österreich und Ungarn mit neun großflächigen FFH-Gebieten dar. Die geplanten Projektkosten wurden für den gesamten Zeitraum mit 8.399.265 Euro ausgewiesen.[6]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Amt der NÖ Landesregierung: Gebietsbeschreibung Pannonische Sanddünen. In: Dokument Version 1.0 (PDF). Amt der NÖ Landesregierung; (englisch).
  2. a b c d e f g h i Natura 2000 Network Viewer: Pannonische Sanddünen. In: Standard Data Form. Natura 2000 Network Viewer, August 2018; (englisch).
  3. a b c d e f g h i Amt der NÖ Landesregierung: Beschreibung der Schutzobjekte. In: Dokument Version 2.0 (PDF). Amt der NÖ Landesregierung; (englisch).
  4. a b c NFI-Pannonische Sanddünen. In: Faltblatt(PDF). Naturfreunde Internationale;.
  5. a b c Amt der NÖ Landesregierung: Managementplan Pannonische Sanddünen. In: Dokument Version 1.0 (PDF). Amt der NÖ Landesregierung; (englisch).
  6. LIFE Projekt Großtrappe. Österreichische Gesellschaft Großtrappenschutz, 30. September 2017;.

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