Benutzer:Marnal/Baustelle

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Am 6. September 2017? verabschiedete das Parlament der spanischen Region Katalonien ein Gesetz, nach dem am 1. Oktober 2017 ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien stattfinden soll. Bei dem Referendum soll den Wahlberechtigten folgende Frage gestellt werden: "Wollen Sie, dass Katalonien ein unabhängiger Staat mit der Staatsform einer Republik wird?"

Da die spanische Regierung gegen dieses Gesetz Klage beim Verfassungsgericht erhoben hat, ist derzeit unklar ob und in welcher Form das Referendum stattfinden wird.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 2012[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1979 hat die Region Katalonien den Status einer Autonomen Gemeinschaft in Spanien.

Nachdem das spanische Verfassungsgericht im Jahr 2010 Teile des katalonischen Autonomiestatuts von 2006 für verfassungswidrig erklärt hatte und mitbedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, von der Spanien besonders hart getroffen wurde, spitzten sich die Beziehungen zwischen der Regional- und der Zentralregierung zu. So lehnte die Zentralregierung ab, in Verhandlungen über einen fianziellen Sonderstatus Kataloniens einzutreten, wie ihn etwa das Baskenlandes und Navarra besitzen(vgl. Finanzbeziehungen zwischen dem Staat und den Autonomen Gemeinschaften).

Am 11. September 2012, dem Nationalfeiertag Kataloniens, fand in Barcelona unter dem Motto „Catalunya nou Estat d’Europa“ („Katalonien, ein neuer Staat Europas“) eine Demonstration der Unabhängigkeitsbewegung statt. Der Zustrom übertraf die Erwartungen erheblich. Die Teilnehmerzahl betrug (je nach Quelle) zwischen 600.000 und 2 Mio. (also zwischen 8 und 25 % der Gesamteinwohnerzahl der Region). Am nächsten Tag äußerte der katalanische Ministerpräsident Artur Mas im Rahmen einer offiziellen Erklärung, dass jetzt die Zeit gekommen sei, Katalonien mit „staatlichen Strukturen“ zu versehen. Das katalanische Parlament verabschiedete kurz darauf eine Resolution, in der die Durchführung einer Volksbefragung gefordert wurde, in der "das Volk von Katalonien frei und demokratisch über seine kollektive Zukunft entscheidet". Mas setzte Neuwahlen für den 25. November 2012 an.

X. Legislaturperiode des Regionalparlaments (2012-2015) und Volksbefragung vom 9. November 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Wahlkampf war stark durch das Thema der zukünftigen Beziehungen Kataloniens zu Spanien geprägt. Nach der Wahl traten die katalanisch-bürgerliche CiU und die linkskatalanische ERC in Verhandlungen über ein Tolerierungsabkommen ein. In diesem vereinbarten sie, einen Prozess einzuleiten, der möglichst im Jahre 2014 in einer Volksbefragung darüber münden soll, ob aus Katalonien ein „Staat im europäischen Rahmen“ werden soll. Daraufhin wurde Artur Mas mit den Stimmen der ERC erneut zum Ministerpräsidenten einer CiU-Minderheitsregierung gewählt.

Am 23. Januar 2013 verabschiedete das Regionalparlament daraufhin eine Resolution, in der es u.a. heißt, dass „das Volk von Katalonien aus Gründen demokratischer Legitimität den Charakter eines souveränen politischen und rechtlichen Subjekts hat“ und in der der Entschluss zur Abhaltung eines Referendums erneut bekräftigt wurde.

Am 12. Dezember 2013 verkündete Artur Mas gemeinsam mit Vertretern der Parteien CiU, ERC, ICV-EUiA und CUP, dass die Durchführung der Volksbefragung am 9. November 2014 angestrebt werde. Die Fragestellung sollte lauten: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortete, sollte sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“

Nach der spanischen Verfassung ist die Abhaltung eines Referendums ohne die Mitwirkung der Zentralregierung nicht möglich (vgl. XXXX). Da aber sowohl die konservative PP des spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy als auch die sozialdemokratische PSOE ein solches Referendum ablehnten, konnte ein förmliches Referendum von der katalanischen Regierung nicht anberaumt werden.

Mit einem Urteil vom 25. März 2014 erklärte das spanische Verfassungsgericht die vom katalanischen Parlament am 23. Januar 2013 verabschiedete Resolution insoweit für verfassungswidrig und nichtig, als dort von Katalonien als einem „souveränen politischen und rechtlichen Subjekt“ die Rede ist. In dem Urteil heißt es auch,

dass im Rahmen der Verfassung eine Autonome Gemeinschaft nicht einseitig ein Selbstbestimmungsreferendum anberaumen kann, um über ihre Zugehörigkeit zu Spanien zu entscheiden.

Da die Abhaltung eines formellen Referendums aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage und der ablehnenden Haltung der beiden großen gesamtspanischen Parteien PP und PSOE unmöglich war, beraumte der katalanische Ministerpräsident am 27. September 2014 gestützt auf ein kurz zuvor verabschiedetes Regionalgesetz eine „nicht-referendielle Volksbefragung“ per Dekret für den 9. November 2014 an.

Gegen dieses Dekret legte die spanische Regierung Verfassungsklage ein, was nach der spanischen Verfassung automatisch die vorläufige Außervollzugsetzung der Norm für zunächst fünf Monate zur Folge hatte.

Am 13. Oktober 2014 kam es zu einem Zusammentreffen der die Volksbefragung befürwortenden Kräfte. An deren Ende wurde bekannt, dass die für den 9. November 2014 angesetzte "nicht-referendielle Volksbefragung" von der Regionalregierung nicht weiterverfolgt werde. Am 14. Oktober 2014 gab Ministerpräsident Mas in einer Pressekonferenz jedoch bekannt, dass es am 9. November 2014 Abstimmungslokale, Stimmzettel und Wahlurnen geben werde. Es handele sich um eine alternative Art der Abstimmung organisiert durch Freiwillige, die später als "Bürgerbeteiligungsprozess" bezeichnet wurde.

Obwohl die Zentralregierung auch hiergegen Verfassungsklage einreichte und damit das Verfassungsgericht auch diesen "Bürgerbeteiligungsprozess" aussetzte, ergriff die Zentralregierung am 9. November 2014 keine Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung dieser "alternativen Abstimmung". Die Regionalregierung teilte mit, dass es insgesamt 6.430 Abstimmungslokale in 941 Gemeinden gegeben habe. Lediglich in sechs Gemeinden habe damit kein eigenes Abstimmungslokal gegeben.

Da es für diesen "Bürgerbeteiligungsprozess" keine gesetzliche Grundlage gab, fehlten wichtige Merkmale einer echten Volksabstimmung. So konnten keine Wahlbenachrichtigungen versandt und keine Wählerverzeichnisse erstellt werden und es gab auch kein Verfahren der Wahlprüfung. Daher hatte Ministerpräsident Mas die Abstimmung im Vorfeld auch nur als eine "Vor-Abstimmung" bezeichnet.

Nach Angaben der Regionalregierung nahmen 2.305.290 Personen am 9. November 2014 an der Abstimmung teil. Weil es kein Wählerverzeichnis gab, lässt sich die Beteiligung nicht genau ermitteln, sondern nur anhand anderer statistischer Daten schätzen. Die Medien gingendavon aus, dass sich damit etwa ein Drittel der Abstimmungsberechtigten beteiligten.

Das Ergebnis teilte die Regionalregierung wie folgt mit: 1.861.753 Stimmen (80,76 %) mit einem "Ja" auf beide Fragen (also für die Unabhängigkeit), 232.182 Stimmen (10,07 %) mit "Ja" auf die erste und "Nein" auf die zweite Frage (also für eigenen, aber nicht unabhängigen Staat), 22.466 Stimmen (0,97 %) mit "Ja" auf die erste und keiner Angabe zur zweiten Frage, 104.772 Stimmen (4,54 %) mit "Nein" auf die erste Frage, 12.986 leere Stimmzettel (0,56 %) und 71.131 "andere" (3,09 %). Da es sich um einen Bürgerbeteiligungsprozess handelte, bestand keine Bindung an die Fragen und Antworten auf dem Stimmzettel, sodass jede beliebige Meinungsäußerung zulässig war. Solche Stimmzettel wurden unter "andere" zusammengefasst.

Am 25. November 2014 kündigte Ministerpräsident Mas in einer Rede an, dass er vorgezogene Neuwahlen zum Regionalparlament mit "plebiszitärem Charakter" über die Frage der Unabhängigkeit der Region von Spanien anstrebe. Dies solle dadurch erreicht werden, dass sich alle die Unabhängigkeit unterstützenden Kräfte zu einer gemeinsamen Wahlliste zusammenschließen mit dem gemeinsamen Ziel, dann nach der Wahl binnen 18 Monaten die Unabhängigkeit zu erreichen. Am 15. Januar 2015 kündigte er dann an, diese Wahlen für den 27. September 2015 ansetzen zu wollen.

Im Juni 2015 lösten die beiden katalanisch-bürgerlichen Parteien CDC und UDC ihr seit 1979 bestehendes Parteienbündnis Convergència i Unió (CiU) auf, weil die UDC eine einseitige Unabhängigkeitserklärung und die Abhaltung eines nicht von der spanischen Verfassung gedeckten Referendums ablehnte. Nachdem sich die CDC von Ministerpräsident Mas mit der ERC auf eine gemeinsame Kandidatur mit dem Namen Junts pel Sí ("Zusammen für das Ja") verständigt hatten, setzte Mas die Neuwahlen für den 27. September 2015 an.

XI. Legislaturperiode des Regionalparlaments (ab 2015)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Wahl am 27. September 2015 entfielen auf die für eine Unabhängigkeit Kataloniens eintretenden Kandidaturen Junts pel Sí (39,6%) und CUP (8,2%) insgesamt 47,8% der Stimmen. Dieses Ergebnis reichte jedoch für 72 Sitze (Junts pel Sí 62, CUP 10) und damit eine Mehrheit im Regionalparlament, das insgesamt über 135 Sitze verfügt.

In seiner Sitzung vom 9. November 2015 verabschiedete das katalanische Parlament mit den Stimmen von Junts pel Sí und CUP und gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen eine "Resolution über den Beginn des politischen Prozesses in Katalonien als Folge des Wahlergebnisses vom 27. September 2015". In dieser Resolution heißt es u.a., dass das Parlament den Beginn des Prozesses der Schaffung eines unabhängigen Staats und der Einleitung eines verfassungsgebenden Verfahrens proklamiert. Besonders brisant ist weiter die Passage, nach der das Parlament erklärt, dass es sich „als Wahrer der Souveränität und als Ausdruck der verfassungsgebenden Gewalt“ in dem Prozess der „demokratischen Loslösung vom spanischen Staat“ Entscheidungen von dessen Institutionen und insbesondere des Verfassungsgerichts nicht unterwerfen werde. Die Zentralregierung in Madrid reichte gegen die Resolution des Parlaments vom 9. November 2015 Verfassungsklage ein. Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 gab das Verfassungsgericht der Klage statt und erklärte diese Parlamentsresolution für verfassungswidrig und nichtig.

Eine Regierungsbildung gelang zunächst nicht, da die antikapitalistische CUP es ablehnte, Ministerpräsident Artur Mas zur Wiederwahl zu verhelfen. Erst am 9. Januar 2016 (einen Tag vor Ablauf der Frist für die Wahl eines Ministerpräsidenten, die eine Neuwahl des Parlaments erforderlich gemacht hätte) einigten sich Junts pel Sí und die CUP auf Carles Puigdemont, den bisherigen Bürgermeister von Girona, als neuen Regierungschef.

1974-1997 Felipe González Márquez spanischer Ministerpräsident 1982-1996
1997-2000 Joaquín Almunia Amann
2000-2012 José Luis Rodríguez Zapatero spanischer Ministerpräsident 2004-2011
2012-2014 Alfredo Pérez Rubalcaba
2014-2016 Pedro Sánchez Pérez-Castejón

Höchstes Organ der PSOE ist der Parteitag (congreso federal). Regulär finden Parteitage alle drei oder vier Jahre statt. Die Einberufung erfolgt durch den Parteirat (comité federal). Mit der Einberufung eines regulären Parteitags (oder eines außerordentlichen Parteitags, dessen Gegenstand vorgezogene Vorstandswahlen sind) beginnt der Prozess der Wahl des Generalsekretärs (secretario general), der noch vor dem Parteitag in einer Urwahl aller Mitglieder gewählt wird. Um für das Amt des Generalsekretärs kandidieren zu können, muss der Bewerber die Unterstützungsunterschriften von 5% der Parteimitglieder beibringen. Zum Generalsekretär gewählt ist, auf wen in der Urwahl die meisten Stimmen entfallen. Gibt es nur einen Kandidaten, findet keine Wahl statt, sondern dieser wird automatisch Generalsekretär.

Die Delegierten des Parteitags werden ganz überwiegend von den territorialen Parteigliederungen gewählt. Hinzu kommen eine Delegation der Jugendorganisation JSE (2% aller Parteitagsdelegierten) und kleinere Delegationen der "Sektororganisationen" (organicaciones sectoriales). Zur Zeit existieren sechs Sektororganisationen, die sich jeweils mit einem bestimmten Politikfeld befassen. Jedes Parteimitglied kann sich zur Mitarbeit in einer Sektororganisation registrieren lassen.

Das politische Leitungsgremium ist der Parteivorstand (comisión ejecutiva federal). Dessen bedeutendstes Mitglied ist der in Urwahl gewählte Generalsekretär, der eine Art Richtlinienkompetenz besitzt und die Partei politisch vertritt. Die restlichen Mitglieder des Parteivorstands werden vom Parteitag auf Vorschlag des Generalsekretärs gewählt. Dabei handelt es sich um den Parteivorsitzenden (presidente), der aber lediglich eine repräsentative Funktion hat, 25 Sekretäre (secretarios) und 11 Beisitzer. Einer der Sekretäre (secretario de organización) hat die Rolle eines Parteigeschäftsführers und -sprechers. Die übrigen Sekretäre sind jeweils für bestimmte Politikfelder zuständig.

Höchstes Beschlussgremium zwischen den Parteitagen ist das comité federal, mit zurzeit etwa 300 Mitgliedern, von denen 110 vom Parteitag gewählt werden. Hinzu kommen Delegierte der Regionalgliederungen sowie eine Anzahl von "geborenen" Mitgliedern (z.B. die Mitglieder der comisión ejecutiva federal, die Generalsekretäre der Regionalgliederungen und die Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus und im Senat).

Javier Fernández Fernández (* 7. Januar 1948 in Mieres) ist ein spanischer Politiker der sozialdemokratischen PSOE. Er ist seit dem 26. Mai 2012 Ministerpräsident der Region Asturien. Seit dem 1. Oktober 2016 ist er Vorsitzender der "geschäftsführenden Kommission" (comisión gestora), die nach dem Rücktritt des Parteivorstands und des Generalsekretärs Pedro Sánchez kommissarisch die PSOE leitet.

Biographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Javier Fernández wurde 1948 in der asturianischen Bergbaustadt Mieres geboren. Nach dem Abitur studierte er in Oviedo Bergbauingenieurwesen. Ab 1978 führte er mit zwei Kollegen ein Ingenieurbüro, bevor er 1984 in die staatliche Bergbauverwaltung wechselte, in der er auch weiter tätig blieb als sie 1987 im Zuge der Dezentralisierung von der Zuständigkeit des spanischen Staats in die der Region Asturien überging. Von 1991 bis 1995 war er im Regionalministerium Abteilungsleiter für Bergbau.

Politische Laufbahn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fernández trat 1987 in die PSOE ein. Von 1996 bis 1999 war er Mitglied des spanischen Abgeordnetenhauses. Als die PSOE 1999 in Asturien an die Regierung kam, wurde er Regionalminister für Industrie, Handel und Tourismus.

Im November 2000 übernahm er den Posten des Generalsekretärs der asturianischen PSOE, worauf er den Ministerposten aufgab. Von 2003 bis 2012 war er einer der Vertreter der Region Asturien im spanischen Senat und seit 2007 auch Abgeordneter des Regionalparlaments von Asturien.

Bei den Regionalwahlen 2011 und den vorgezogenen Regionalwahlen 2012 war er Spitzenkandidat der asturianischen PSOE. Am 23. Mai 2012 wurde er vom Regionalparlament zum Ministerpräsident der Region gewählt. Diesen Posten konnte er auch nach der Regionalwahl 2015 behaupten.

Nach dem schlechten Abschneiden der PSOE bei den spanischen Parlamentswahlen vom 26. Juni 2016 und den Regionlawahlen im Baskenland und in Galicien vom 25. September 2016 kam es in der Partei zu einer schweren Führungskrise. Zunächst traten 17 mit dem Kurs des Generalsekretärs Pedro Sánchez unzufriedene Mitglieder des Parteivorstands zurück und nach einer Abstimmungsniederlage im Parteirat (comité federal) erklärte auch Sánchez selbst am 1. Oktober 2016 seinen Rücktritt. Bis zum einzuberufenden nächsten Parteitag wird die PSOE von einer zehnköpfigen "geschäftsführenden Kommission" (comisión gestora) geleitet. Zu ihrem Vorsitzenden wurde Javier Fernández bestimmt.

Das amtliche Endergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus:

Wahlberechtigte: 36.520.913

Wähler: 24.279.259 (Wahlbeteiligung: 66,48 %)

ungültige Stimmen: 225.504

gültige Stimmen: 24.053.755

Spanische Parlamentswahl, 26. Juni 2016
Partei Stimmen % Stimmen Diff. Sitze Diff. Anmerkung
Partido Popular (PP) 7.941.236 33,01 +4,30 137 +14 1
Partido Socialista Obrero Español (PSOE) 5.443.846 22,63 +0,63 85 -5 2
Unidos Podemos (Podemos/IU/Equo)

En Comú Podem-Guanyem El Canvi (Podemos/ICV/EUiA/Barcelona en Comú)

Podemos-Compromís-EUPV

En Marea (Podemos/IU/Anova)

5.087.538 21,15 -3,34 71 ±0 3
Ciudadanos (C's) 3.141.570 13,06 -0,88 32 -8
Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) 639.652 2,66 +0,26 9 ±0 4
Convergència Democràtica de Catalunya (CDC) 483.488 2,01 -0,24 8 ±0 5
Partido Nacionalista Vasco (EAJ-PNV) 287.014 1,19 -0,01 5 -1 6
Partido Animalista Contra el Maltrato Animal (PACMA) 286.702 1,19 +0,32 0 ±0
EH Bildu 184.713 0,77 -0,10 2 ±0
Coalición Canaria-Partido Nacionalista Canario (CCa-PNC) 78.253 0,33 +0,01 1 ±0
Geroa Bai 14.343 0,06 -0,06 0 ±0 7
andere Wahlvorschläge 286.207 1,20
leere Stimmzettel8 178.521 0,75
1 
Ergebnis der PP inklusive der Gemeinschaftskandidaturen PP-PAR in Aragonien (Wahlkreise Saragossa, Teruel und Huesca), PP-FAC in Asturien und UPN-PP in Navarra.
2 
Ergebnis der PSOE inklusive Partit dels Socialistes de Catalunya (PSC-PSOE) in Katalonien (Wahlkreise Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona) und der Gemeinschaftskandidatur PSOE-NCa auf den Kanaren (Wahlkreise Las Palmas und Santa Cruz de Tenerife)
3 
Gemeinschaftskandidatur von Podemos, Izquierda Unida (IU), der grünen Partei Equo, der balearischen Linkspartei Més per Balears-Més per les Illes und weiteren kleinen Linksparteien (Batzarre-Asamblea de Izquierdas, Unidad Popular en Común, Izquierda Asturiana, Construyendo La Izquierda-Alternativa Socialista, Segoviemos, Izquierda Castellana, Democracia Participativa) in allen Wahlkreisen außer denen der Regionen Katalonien, Valencia und Galicien; Katalonien: Gemeinschaftskandidatur En Comú Podem (Podemos, ICV, EUiA und Barcelona en Comú); Valencia: Gemeinschaftskandidatur Podemos-Compromís-EUPV (Podemos, Bloc Nacionalista Valencià, Iniciativa del Poble Valenciá, Verds Equo del País Valencià, Coalició Compromís und IU); Galicien: Gemeinschaftskandidatur En Marea (Podemos, IU und Anova-Irmandade Nacionalista). Vergleich mit dem Ergebnis von Podemos, Izquierda Unida-Unidad Popular, En Comú Podem, En Marea, Podemos-Compromís und Més bei der Wahl 2015.
4 
In Katalonien Gemeinschaftskandidatur der ERC mit der Kleinpartei Catalunya Sí, auf den Balearen Gemeinschaftskandidatur Sobirania per a les illes (ERC und Kleinpartei Acord Independentista). Ergebnis verglichen mit dem der Gemeinschaftskandidatur ERC/Catalunya Sí (Katalonien) und der Gemeinschaftskandidatur ERC/Esquerra Nacionalista Valenciana/Els Verds del País Valencià (Region Valencia) bei der Wahl 2015.
5 
Ergebnis verglichen mit dem der Gemeinschaftskandidatur Democràcia i Llibertat (CDC, Demòcrates de Catalunya und Reagrupament Independista) bei der Wahl 2015.
6 
Ergebnis von EAJ-PNV in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (Wahlkreise Gipuzkoa, Bizkaia und Araba). In Navarra war EAJ-PNV sowohl bei der Wahl 2016 als auch bei der Wahl 2015 Teil der Gemeinschaftskandidatur Geroa Bai (Ergebnis in der Tabelle separat ausgewiesen).
7 
Gemeinschaftskandidatur von EAJ-PNV und der Kleinpartei Atarrabia Taldea (unterstützt von der linken Bewegung Zabaltzen) in Navarra.
8 
Leere Stimmzettelumschläge bzw. ungekennzeichnete Stimmzettel (Votos en Blanco) gelten nach spanischen Wahlrecht als gültig (Art. 96.5 LOREG) und zählen daher z. B. auch bei der Berechnung der Prozenthürde mit.


Podemos 2016:

44 Podemos, 6 IU, 4 Compromís, 3 Equo, 5 BeC, 2 ICV, 2 EUiA, 4 Unabh., 1 Anova

Das Ergebnis (Stimmen und Sitze) in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften (Regionen) und den beiden Autonomen Städten Ceuta und Melilla:

Sitze
gesamt
Andalusien 33,56 %
23
31,24 %
20
18,56 %
11
13,58 %
7
61
Aragonien 35,89 %
6
24,86 %
4
19,68 %
2
16,20 %
1
13
Asturien 35,28 %
3
24,48 %
2
23,78 %
2
12,63 %
1
8
Balearen 25,09 %
3
20,10 %
2
25,38 %
2
14,57 %
1
8
Baskenland 12,85 %
2
14,24 %
3
29,05 %
6
4,09 %
0
24,91 %
5
13,30 %
2
18
Extremadura 39,94 %
5
34,57 %
4
13,04 %
1
10,53 %
0
10
Galicien 41,49 %
12
22,25 %
6
8,63 %
0
22,18 %
5
23
Kanaren 34,07 %
6
22,54 %
3
20,24 %
3
12,02 %
2
7,99 %
1
15
Kantabrien 41,56 %
2
23,55 %
1
17,69 %
1
14,41 %
1
5
Kastilien-La Mancha 42,79 %
12
27,31 %
7
14,64 %
2
13,06 %
0
21
Kastilien-León 44,33 %
18
23,17 %
9
15,50 %
3
14,15 %
1
31
Katalonien 13,36 %
6
16,12 %
7
10,93 %
5
24,51 %
12
18,17 %
9
13,92 %
8
47
La Rioja 42,63 %
2
24,33 %
1
16,58 %
1
13,98 %
0
4
Madrid 38,27 %
15
19,62 %
7
21,23 %
8
17,75 %
6
36
Murcia 46,74 %
5
20,29 %
2
14,39 %
1
15,69 %
2
10
Navarra 31,88 %
2
17,36 %
1
28,33 %
2
6,09 %
0
9,38 %
0
5
Valencia 35,49 %
13
20,81 %
6
14,96 %
5
25,37 %
9
33
Ceuta 51,91 %
1
22,60 %
0
10,90 %
0
11,52 %
0
1
Melilla 49,90 %
1
24,64 %
0
9,77 %
0
12,38 %
0
1



Senat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat setzt sich aus direkt vom Volk gewählten Mitgliedern und weiteren Senatoren, die von den Parlamenten der einzelnen Autonomen Gemeinschaften (span.: Comunidades Autónomas) bestimmt werden, zusammen. Die Direktwahl findet gleichzeitig mit den Wahlen der Abgeordneten des Congreso statt. Die Zahl der indirekt gewählten Senatoren richtet sich nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Region (einer plus ein weiterer je 1 Mio. Einwohner).

In der 12. Legislatur besteht der Senat aus 266 Mitgliedern: 208 direkt gewählten und 58 von den Regionalparlamenten entsandten.

Für die Direktwahl ist das Wahlgebiet in 59 Wahlkreise unterteilt. Dabei handelt es sich um die 47 Festlandprovinzen (mit jeweils – unabhängig von der Bevölkerungszahl – vier Senatoren), die Inselwahlkreise Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa (je drei Senatoren), Ibiza-Formentera, Menorca, Fuerteventura, Gomera, Hierro, Lanzarote und La Palma (je ein Senator) sowie die beiden Autonomen Städte Ceuta und Melilla (je zwei Senatoren), so dass sich eine Gesamtzahl von 208 direkt gewählten Senatoren ergibt. Es handelt sich um eine Personenwahl. Der Wähler kann in den Viermann-Wahlkreisen für bis zu drei, in den Drei- und Zweimannwahlkreisen für bis zu zwei und in den Einmannwahlkreisen für einen Kandidaten stimmen und zwar auch verteilt auf mehrere Wahlvorschläge („Panaschieren“). Gewählt sind die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen. Die Parteien stellen in den Wahlkreisen nur die Anzahl an Kandidaten auf, die der Anzahl der Stimmen, über die der Wähler verfügt, entspricht (in Viermannwahlkreisen also drei), um eine Zersplitterung des Wählerpotentials zu verhindern. Dies und der Umstand, dass die meisten Wähler ihre Stimmen geschlossen den Kandidaten der von ihnen präferierten Partei geben, führt dazu, dass das Verhältnis der von der stärksten Partei errungenen Sitze zu denen der zweitstärksten Partei in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle in den Viermannwahlkreisen 3:1, in den Dreimannwahlkreisen 2:1 und in den Zweimannwahlkreisen 2:0 ist. Bei den Wahlen 2016 war dies nur in der Provinz Gipuzcoa (PNV und Unidos Podemos jeweils zwei Senatoren) nicht der Fall. Es liegt daher eine Form der Mehrheitswahl vor (siehe Wahlen in Spanien), was die absolute Mehrheit der PP im Senat bei der Wahl 2016 erklärt.

Die Zusammensetzung der von den Regionalparlamenten entsandten Senatoren kann sich während der Legislatur ändern (wenn während der Legislaturperiode neue Regionalparlamente gewählt werden), deshalb wird im Folgenden nur die Zusammensetzung des Senats zu Beginn der Legislatur wiedergegeben:

Zusammensetzung Senat, XII. Legislatur
Partei Senatoren
gesamt
Senatoren
Direktwahl
Senatoren
indirekt
Anmerkung
Partido Popular (PP) 151 130 21 1
Partido Socialista Obrero Español (PSOE) 63 43 20 2
Unidos Podemos (Podemos/IU/Equo)

En Comú (Podemos/ICV/EUiA/Barcelona en Comú)

En Marea (Podemos/IU/Anova)

Podemos-Compromís-EUPV

23 16 7 3
Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) 12 10 2 4
Partido Nacionalista Vasco (EAJ-PNV) 6 5 1
Convergència Democràtica de Catalunya (CDC) 4 2 2
Coalición Canaria-Partido Nacionalista Canario (CCa-PNC) 2 1 1
Agrupación Socialista Gomera (ASG) 1 1 0
Ciudadanos 3 0 3
EH Bildu 1 0 1
1 
PP inklusive Gemeinschaftskandidaturen PP-PAR in Aragonien (Wahlkreise Saragossa, Teruel und Huesca), PP-FAC in Asturien und UPN-PP in Navarra.
2 
PSOE inklusive Partit dels Socialistes de Catalunya (PSC-PSOE) in Katalonien (Wahlkreise Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona) und Gemeinschaftskandidatur PSOE-NCa auf den Kanaren.
3 
Gemeinschaftskandidatur von Podemos, Izquierda Unida (IU), der grünen Partei Equo, der balearischen Linkspartei Més per Balears-Més per les Illes und weiteren kleinen Linksparteien (Batzarre-Asamblea de Izquierdas, Unidad Popular en Común, Izquierda Asturiana, Construyendo La Izquierda-Alternativa Socialista, Segoviemos, Izquierda Castellana, Democracia Participativa) in allen Wahlkreisen außer denen der Regionen Katalonien, Valencia und Galicien; Katalonien: Gemeinschaftskandidatur En Comú Podem (Podemos, ICV, EUiA und Barcelona en Comú); Valencia: Gemeinschaftskandidatur Podemos-Compromís-EUPV (Podemos, Bloc Nacionalista Valencià, Iniciativa del Poble Valenciá, Verds Equo del País Valencià, Coalició Compromís und IU); Galicien: Gemeinschaftskandidatur En Marea (Podemos, IU und Anova-Irmandade Nacionalista).
4 
Gemeinschaftskandidatur der ERC mit der Kleinpartei Catalunya Sí


Spanische Parlamentswahl, 26. Juni 2016
Partei Stimmen % Stimmen Diff. Sitze Diff. Anmerkung
Partido Popular (PP) 7.906.185 33,03 +4,32 137 +14 1
Partido Socialista Obrero Español (PSOE) 5.424.709 22,66 +0,66 85 -5 2
Unidos Podemos (Podemos/IU/Equo)

En Comú Podem-Guanyem El Canvi (Podemos/ICV/EUiA/Barcelona en Comú)

Podemos-Compromís-EUPV

En Marea (Podemos/IU/Anova)

5.049.734 21,10 -3,39 71 ±0 3
Ciudadanos (C's) 3.123.769 13,05 -0,89 32 -8
Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) 636.707 2,67 +0,27 9 ±0 4
Convergència Democràtica de Catalunya (CDC) 481.839 2,01 -0,24 8 ±0 5
Partido Nacionalista Vasco (EAJ-PNV) 286.215 1,20 ±0 5 -1 6
EH Bildu 184.092 0,77 -0,10 2 ±0
Coalición Canaria-Partido Nacionalista Canario (CCa-PNC) 78.080 0,33 +0,01 1 ±0
Geroa Bai 14.289 0,06 -0,06 0 ±0 7
andere Wahlvorschläge 571.055 2,39
leere Stimmzettel8 178.521 0,75
1 
Ergebnis der PP inklusive der Gemeinschaftskandidaturen PP-PAR in Aragonien (Wahlkreise Saragossa, Teruel und Huesca), PP-FAC in Asturien und UPN-PP in Navarra.
2 
Ergebnis der PSOE inklusive Partit dels Socialistes de Catalunya (PSC-PSOE) in Katalonien (Wahlkreise Barcelona, Girona, Lleida und Tarragona) und der Gemeinschaftskandidatur PSOE-NCa auf den Kanaren (Wahlkreise Las Palmas und Santa Cruz de Tenerife)
3 
Gemeinschaftskandidatur von Podemos, Izquierda Unida (IU), der grünen Partei Equo, der balearischen Linkspartei Més per Balears-Més per les Illes und weiteren kleinen Linksparteien (Batzarre-Asamblea de Izquierdas, Unidad Popular en Común, Izquierda Asturiana, Construyendo La Izquierda-Alternativa Socialista, Segoviemos, Izquierda Castellana, Democracia Participativa) in allen Wahlkreisen außer denen der Regionen Katalonien, Valencia und Galicien; Katalonien: Gemeinschaftskandidatur En Comú Podem (Podemos, ICV, EUiA und Barcelona en Comú); Valencia: Gemeinschaftskandidatur Podemos-Compromís-EUPV (Podemos, Bloc Nacionalista Valencià, Iniciativa del Poble Valenciá, Verds Equo del País Valencià, Coalició Compromís und IU); Galicien: Gemeinschaftskandidatur En Marea (Podemos, IU und Anova-Irmandade Nacionalista). Vergleich mit dem Ergebnis von Podemos, Izquierda Unida-Unidad Popular, En Comú Podem, En Marea Podemos-Compromís und Més bei der Wahl 2015.
4 
In Katalonien Gemeinschaftskandidatur der ERC mit der Kleinpartei Catalunya Sí, auf den Balearen Gemeinschaftskandidatur Sobirania per a les illes (ERC und Kleinpartei Acord Independentista). Ergebnis verglichen mit dem der Gemeinschaftskandidatur ERC/Catalunya Sí (Katalonien) und der Gemeinschaftskandidatur ERC/Esquerra Nacionalista Valenciana/Els Verds del País Valencià (Region Valencia) bei der Wahl 2015.
5 
Ergebnis verglichen mit dem der Gemeinschaftskandidatur Democràcia i Llibertat (CDC, Demòcrates de Catalunya und Reagrupament Independista) bei der Wahl 2015.
6 
Ergebnis von EAJ-PNV in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (Wahlkreise Gipuzkoa, Bizkaia und Araba). In Navarra war EAJ-PNV sowohl bei der Wahl 2016 als auch bei der Wahl 2015 Teil der Gemeinschaftskandidatur Geroa Bai (Ergebnis in der Tabelle separat ausgewiesen).
7 
Gemeinschaftskandidatur von EAJ-PNV und der Kleinpartei Atarrabia Taldea (unterstützt von der linken Bewegung Zabaltzen) in Navarra.
8 
Leere Stimmzettelumschläge bzw. ungekennzeichnete Stimmzettel (Votos en Blanco) gelten nach spanischen Wahlrecht als gültig (Art. 96.5 LOREG) und zählen daher z. B. auch bei der Berechnung der Prozenthürde mit.