Berschweiler (Marpingen)

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Berschweiler
Gemeinde Marpingen
Wappen der ehemaligen Gemeinde Berschweiler
Koordinaten: 49° 26′ N, 7° 2′ OKoordinaten: 49° 25′ 55″ N, 7° 1′ 40″ O
Höhe: 253 m
Fläche: 6,84 km²
Einwohner: 1127 (30. Jun. 2008)[1]
Bevölkerungsdichte: 165 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1974
Postleitzahl: 66646
Vorwahl: 06827

Berschweiler ist ein Ortsteil von Marpingen. Es ist die südlichste der drei Talsiedlungen im Tal des Alsbachs. Geologisch gesehen gehört der Ort zum Blies-Prims-Hügelland, das ein Teil des Nordpfälzer Berglandes ist. Der Ort hat rund 1100 Einwohner und eine Fläche von 6,84 km².

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ort Berschweiler wurde 1281 erstmals urkundlich erwähnt, jedoch ist von einer früheren Besiedlung auszugehen. Funde aus der Römerzeit, die Nähe zur Römerstraße TholeySchwarzenacker und der Fund von Teilen einer Streitaxt aus der jüngeren Steinzeit lassen darauf schließen. Seit Einführung der Reformation im Jahre 1575 ist der überwiegende Teil der Bevölkerung evangelisch.

Am 1. Januar 1974 wurde Berschweiler, das bis dahin eine selbständige Gemeinde im Landkreis Ottweiler war, in die Gemeinde Marpingen eingegliedert.[2]

Feste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kirmes am letzten Wochenende des Oktobers
  • Dorffest am ersten Augustwochenende in ungeraden Jahren

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ortsteil Berschweiler auf www.marpingen.de (Memento des Originals vom 24. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.marpingen.de
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 809.