Bezirksamt Schopfheim

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Lage der Bezirksämter in Baden im Jahr 1890

Das Bezirksamt Schopfheim war ein staatlicher Verwaltungsbezirk im Land Baden, der vom 23. April 1810[1] bis 1. April 1938 existierte.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schopfheim war bereits zu Zeiten der Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg Zentralort einer Verwaltungseinheit, Schopfheimer Viertel der Landgrafschaft Sausenberg.

Als 1809 beschlossen wurde das Oberamt Rötteln aufzulösen, wurden dessen Gemeinden den neu gebildeten Bezirksämtern Lörrach, Kandern und Schopfheim zugeteilt.[2] Das neue Bezirksamt wurde dem Wiesenkreis zugeordnet und kam nach dessen Auflösung 1815 zum Dreisamkreis.

Das Bezirksamt Kandern wurde 1819 aufgelöst und die Gemeinden Endenburg, Kirchhausen[3] und Schlächtenhaus[4] dem Bezirksamt Schopfheim zugeordnet.[5]

Nach der badischen Verwaltungsreform von 1832 gehörte das Bezirksamt Schopfheim zum Oberrheinkreis. Nach der erneuten Reform von 1864 wurde das Schopfheimer Amt Teil des Landeskommissärbezirks Freiburg, der bis 1938 die übergeordnete Staatsbehörde blieb. 1864 wurden in Baden auch Kreisverbände errichtet, die zur gemeinsamen Wahrnehmung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden mehrerer staatlicher Amtsbezirke dienten. Die Gemeinden des Amtsbezirks Schopfheim gehörten hier zum Kreis Lörrach, das Bezirksamt selbst hatte keine Selbstverwaltungsaufgaben, sondern war nur Teil der Staatsverwaltung.

1857 wurden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[6]

Zum 1. April 1885 wurde die Gemeinde Neuenweg-Heubronn vom Bezirksamt Schopfheim abgetrennt und dem Bezirksamt Schönau zugewiesen.[7]

Durch die Verordnung über die Vereinfachung der inneren Verwaltung vom 18. Januar 1924[8] wurde das Bezirksamt Schönau aufgehoben und die bisher dort zugehörigen Gemeinden dem Bezirksamt Schopfheim zugeschlagen. Außerdem wurde die Gemeinde Todtmoos des ebenfalls aufgehobenen Bezirksamtes St. Blasien dem Amt Schopfheim zugeordnet.

Das Bezirksamt wurde durch das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936.[9] per 1. Oktober 1936 aufgehoben.

Die Gemeinden Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg wurden dem Amtsbezirk Neustadt und damit dem Kreis Freiburg zugeteilt. Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen und damit zum Kreis Waldshut. Alle übrigen Gemeinden des Schopfheimer Bezirks kamen zum Amtsbezirk Lörrach und blieben damit auch beim Kreis Lörrach. Durch Verordnung vom 1. Juli 1936 wurde der Aufhebungstermin 1. Oktober zunächst aufgeschoben, während die Verschiebungen zu anderen Amtsbezirken per 1. Oktober erfolgten.

Mit Verordnung vom 28. Oktober 1936 wurde nur für Aufgaben der Wehrbezirkseinteilung die Aufhebung doch sofort wirksam.[10] Mit Verordnung vom 25. November 1937 wurde auch für den bisherigen Amtsbezirk Schopfheim das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 per 1. April 1938 voll in Kraft gesetzt.[11]

Durch das Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[12] wurden die bisherigen Kreise per 15. Juni 1939 aufgelöst und die neuen Landkreise traten an deren Stelle. Der bisherige Kreis Lörrach als Verband der kommunalen Selbstverwaltung und das staatliche Bezirksamt Lörrach wurden durch den Landkreis Lörrach als unterer staatlicher Verwaltungsbezirk (Organleihe) und gleichzeitig Selbstverwaltungskörperschaft ersetzt. Die Gemeinden des ehemaligen Bezirksamtes Schopfheim gehören heute zum Landkreis Lörrach.

Amtmänner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landräte[13]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S. 82.
  • Adam Ignaz Valentin Heunisch: Geographisch-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden: nach den Bestimmungen der Organisation vom Jahre 1832 größtentheils nach officiellen Quellen : nebst einer ausführlichen Karte des Großherzogthums Baden, nach der neuen Kreis-Eintheilung, mit Zufügung der Nachbarstaaten und mit Angabe der Poststationen und Stundenentfernungen. Heidelberg 1833, 14) Bezirksamt Schopfheim. S. 335–337 Digitalisat
  • Klaus Strütt: Bezirksamt Schopfheim, 1810–1938 : Eine fast 130 Jahre alte Verwaltungs- und Baugeschichte; die Amtmänner, Oberamtmänner und Landräte in dieser Zeit. In: Jahrbuch 2020. Stadt Schopfheim, S. 13–57 ISSN 0930-3146

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Beilage Lit. A: zum Organisations-Rescript vom 26. November 1809. In: Großherzoglich Regierungsblatt Nr. L vom 9. Dezember 1809, S. 403–414; hier S. 404; die neue Organisation sollte gemäß Organisations-Rescript spätestens per 23. April 1810 umgesetzt sein
  2. Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S. 80.
  3. Eintrag Kirchhausen auf Landeskunde entdecken online - leobw
  4. Eintrag Schlächtenhaus auf Landeskunde entdecken online - leobw
  5. Entschließung vom 11. Dezember 1819. In: Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt Nr. XXX. vom 1. Dezember 1819, S. 196–198; hier insbesondere S. 196
  6. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  7. Landesherrliche Verordnung vom 18. Januar 1885. In: Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt Nr. III. vom 28. Januar 1885, S. 25
  8. Verordnung über die Vereinfachung der inneren Verwaltung vom 18. Januar 1924. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 3 vom 22. Januar 1924, S. 8–10
  9. Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 20 vom 1. Juli 1936, S. 80–82
  10. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 39 vom 30. Oktober 1936, S. 177
  11. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 40 vom 29. November 1937, S. 295
  12. Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 11 vom 28. Juni 1939
  13. Diese Bezeichnung wurde in Baden seit 1924 für die Leiter der Bezirksämter (bisher Oberamtmann) verwendet. Bekanntmachung vom 20. September 1924. Änderungen der Amtsbezeichnungen. In: Badisches Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 54 vom 30. September 1924, S. 267–268