Bezirkstag (Bayern)

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Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Die kommunale Selbstverwaltungskörperschaft Bezirk existiert in Bayern parallel zur staatlichen Mittelbehörde Regierungsbezirk. Die Bezirke und die jeweils gleichnamigen Regierungsbezirke umfassen die gleichen Gebiete.

Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Seine Mitglieder werden als Bezirksräte bezeichnet und bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden des Bezirkstags und Leiter der Bezirksverwaltung. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig. Bei der Wahl hat jeder Bezirksbürger zwei Stimmen für Direktkandidaten und Listen. Für die Stimmauszählung gilt das d’Hondt’sche Verfahren. Auf eine Fünf-Prozent-Klausel wird wie im bayerischen Kommunalwahlrecht üblich verzichtet.

Die Bezirkstage können Ausschüsse bilden. In der Bezirksordnung vorgeschrieben ist der Bezirksausschuss, dem neben dem Bezirkstagspräsidenten acht (in Oberbayern 12) weitere Bezirksräte angehören.

Die Größe der Bezirkstage hängt von der Anzahl der Landtagsabgeordneten ab, die im jeweiligen Bezirk für den Bayerischen Landtag gewählt werden:

Da die Bezirke als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein Bezirkstag mit einem Stadtrat oder einem Kreistag funktional vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der Bezirke zuständig, von denen angenommen wird, Landkreise und kreisfreie Städte könnten sie nicht selbst wahrnehmen:

  • Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke)
  • Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen)
  • Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen)
  • Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
  • Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Sitzverteilung in den Bezirkstagen

Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit dem Landtag gewählt.

[Bearbeiten] Bezirkstagswahlen seit 1954

Die Sitzverteilung in den sieben Bezirkstagen (Gesamtergebnis aller sieben Bezirke):

Wahl CSU SPD FW Grüne1 FDP Die Linke ödp BP REP NPD GDP2 KPD Gesamt
2008 90 39 24 18 14 5 2 1 193
2003 113 38 10 14 2 2 1 180
1998 111 65 9 10 1 1 1 6 204
1994 113 63 15 3 4 1 5 204
1990 116 56 14 8 1 1 8 204
1986 123 59 14 5 3 204
1982 126 67 7 4 204
1978 127 67 1 9 204
1974 132 64 8 204
1970 121 72 8 1 2 204
1966 101 76 8 5 14 204
1962 104 75 9 7 9 204
1958 101 65 8 14 16 204
1954 83 60 13 27 19 2 204

1 1978 AUD mit Kennwort Die Grünen
2 1954 und 1958 GB/BHE

Bei der Wahl 2008 kam es erstmals zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten, so dass in den Bezirken Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken die Sitzzahl über dem Sollwert liegt.

[Bearbeiten] Bezirkstagswahl 2008

Die Sitzverteilungen nach der Wahl 2008 in den einzelnen Bezirkstagen:

Bezirk CSU SPD FW Grüne FDP Die Linke ödp BP Gesamt
Oberbayern 28 13 7 9 7 2 1 1 68
Niederbayern 9 3 3 1 1 1 18
Oberpfalz 9 4 2 1 1 17
Oberfranken 9 4 2 1 1 17
Mittelfranken 12 7 3 2 1 1 26
Unterfranken 10 4 3 2 1 1 21
Schwaben 13 4 4 2 2 1 26


[Bearbeiten] Ausschussgemeinschaften

Kleinere Parteien können sich, um Sitze in den Ausschüssen zu erhalten, zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen.

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