Diskussion:Adolf von Bomhard

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Aschland in Abschnitt Braunbuch
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Braunbuch[Quelltext bearbeiten]

Adolf von Bomhard wird im Braunbuch auf S. 370 aufgeführt. In VEJ Band 7 nicht im Personenregister. --Holgerjan (Diskussion) 19:38, 6. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Es scheint eine Menge solider Infos über Bomhard zu geben. Das Braunbuch dürfte da verzichtbar sein. Allenfalls wäre es interessant welchen Vorwurf da die DDR machte.--Elektrofisch (Diskussion) 20:33, 6. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Es geht dort nicht über die im Lemma aufgeführten Daten zur NS-Zeit hinaus. Aber dass Bomhards NS-Vergangenheit 1965 aufgezeigt/bekannt wurde, für seine weitere Tätigkeit bzw. Auszeichnungen aber keinerlei negative Auswirkung hatte, wäre erwähnenswert. --Holgerjan (Diskussion) 23:31, 6. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Füg es doch ein.
Vielleicht fehlt in der Tat etwas wie moderne Rezeption.--Elektrofisch (Diskussion) 00:17, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Gibt es eine Erklärung, warum Bomhardt nie angeklagt wurde? Er leitete das Kommandoamt der Ordnungspolizei, organisierte den Einsatz der Polizei-Bataillone im Krieg, zudem war ab Oktober 1942 Befehlshaber der Ordnungspolizei in der Ukraine. --Aschland (Diskussion) 10:15, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Bomhard ist ein Negativbeispiel für die "Aufarbeitung" der NS-Zeit in der BRD. Er wurde nie belangt, durfte sogar offiziell (!) mitarbeiten am Standardwerk des Bundesarchivs über die Deutsche Ordnungspolizei im Krieg "Zur Geschichte der Ordnungspolizei", Teil II (Georg Tessin, Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei). Und diese Abwieglungssystem funktioniert immer noch, siehe Beitrag oben: Das Braunbuch wird als "verzichtbar" abgetan... (nicht signierter Beitrag von Aschland (Diskussion | Beiträge) 14:14, 21. Dez. 2022 (CET))Beantworten