Diskussion:Anton Schlecker

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Apraphul in Abschnitt Einleitung
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Überarbeitungswürdig[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Doppelungen zu den biografischen Angaben auf der Seite Schlecker. Es wäre von juristisch-fachlicher Seite zu prüfen, ob die Namen der Täter überhaupt veröffentlicht werden dürfen (Lebach-Urteil). Bis dahin habe ich die Namen entfernt.--Kauko 13:17, 4. Jun 2006 (CEST)

Vielleicht kann man das Privatvermögen von ca. 15MRD Euro und die schlechten Bedingungen der Filialen und Arbeitnehmer in irgendeinen Bezug für Kritik setzen?(nicht signierter Beitrag von 84.185.88.246 (Diskussion) 14:07, 3. Okt. 2006 (CEST)) Beantworten

Schlechte Arbeitsbedingungen gehören nur in den Artikel Schlecker. -- ESFP 23:45, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Entführung der Schlecker-Kinder[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass die Kinder gegen eine Zahlung von rund 9,6 Mio. DM freigelassen wurden. Im Artikel über die Entführung der Schlecker-Kinder steht, dass diese sich zum Zeitpunkt der Geldübergabe selbst befreien und fliehen konnten. Was ist denn nun richtig? --Holger 14:28, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Überarbeitungswürdig 2[Quelltext bearbeiten]

Anton Schlecker = Firmengründer:

Wikipedia-Text: "Im selben Jahr, 1965, baute er sein erstes SB-Warenhaus"

Diese Aussage ist unrichtig. 1965 habe ich in Ehingen gewohnt. Der von Ihnen genannte "Anton" ist Sohn des tatsächlichen Firmengründers Anton Schlecker. 1965 hat "der junge" Anton Schlecker kein SB-Warenhaus gebaut, das gab es da schon. Der Sohn fiel als "Playboy" mit einem der ersten Chevrolet Camaro in unserer Kleinstadt auf.

Günther LUDWIG (nicht signierter Beitrag von 78.50.194.195 (Diskussion) 19:42, 20. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Quelle dazu? -- NyanDog 13:24, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Bitte auch Wikipedia:Artikel über lebende Personen beachten. -- ESFP 13:26, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Umgedreht wird ein Schuh daraus: was ist die Quelle dazu, dass er mit 21 (!) Jahren ein SB-Warenhaus gebaut hat? Das erscheint hinterfragenswert. Schauen wir was Schlecker selbst schreibt: "Im Alter von 21 Jahren trat Anton Schlecker im Jahr 1965 in das von seinem Vater gegründete Unternehmen ein. [..] Bereits im Jahr seines Eintritts in das väterliche Unternehmen baute Schlecker das erste Selbst-Bedienungs-Warenhaus." ([1]) Das klingt doch etwas zurückhaltender. Übersetzt heißt das, gebaut hat das väterliche Unternehmen, Anton Schlecker war Ideengeber oder im besten Fall Projektleiter. Gleichzeitig heißt es aber in Wikipedia "Mit 21 Jahren arbeitete Anton Schlecker zunächst als Metzgermeister im elterlichen Betrieb." Also: Anton Schlecker hat mit 21 Jahren als Metzgermeister gearbeitet und gleichzeitig ein SB-Warenhaus gebaut? Man darf, ja man muss das hinterfragen. --84.172.23.220 20:05, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Fehler ...[Quelltext bearbeiten]

Schlecker war kein Konzern sondern ein Einzelunternehmen ... ein EINGETRAGENER KAUFMANN ... (nicht signierter Beitrag von 84.189.163.254 (Diskussion) 11:38, 4. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Zusatz[Quelltext bearbeiten]

Es darf darüber hinaus bezweifelt werden, daß 1965, als A.S. 21 wurde - zu einer Zeit, in der man mit 21 erst die Volljährigkeit erreicht hatte - der Sohn Anton Schlecker bereits einen Meistertitel führen konnte. Siehe auch unter "Handwerksordnung".

Günther LUDWIG (nicht signierter Beitrag von 78.50.192.130 (Diskussion) 12:30, 22. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Insolvenzverschleppung als e.K. straffrei?[Quelltext bearbeiten]

Ich wundere mich über diese Pressemeldung: „Anton Schlecker selbst kann als Einzelperson in der Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden.[2] – Kennt jemand juristische Belege dafür? --Trofobi (Diskussion) 10:53, 13. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Bereits der zweite Satz des Artikels Insolvenzverschleppung beantwortet Deine Frage. --80.129.94.160 00:15, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Nicht wirklich. --80.171.162.164 09:19, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung: Siehe § 15a Insolvenzordnung. Strafbarkeit ist da nur bestimmt für juristische Personen (klassischerweise GmbHs und AGs) und für solche Gesellschaften, bei denen letztlich die Haftung ebenfalls beschränkt ist (Bsp. eine OHG, bei der zwei GmbHs Gesellschafter sind). Wo jemand persönlich haftet, sei es als OHG-Gesellschafter, sei es als KG-Komplementär, sei es als e. K., kann er sich nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen.--2001:A61:2085:9F01:4B7:795D:4475:3C63 15:46, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Ist er Unternehmer? Ich hätte jetzt "ehemaliger Unternehmer" angenommen. --MannMaus (Diskussion) 21:47, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hat sich (vermutlich) geklärt, die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. --MannMaus (Diskussion) 18:36, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Du meinst die Insolvenzverfahren? Noch laaange nicht. (Guckst Du ...) Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 19:10, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Genau, die Insolvenzverfahren. Das war die Antwort auf WP:FZW. Nur, Schlecker hat man halt schon lange bis laange nicht mehr gesehen, da wird man doch mal fragen dürfen. --MannMaus (Diskussion) 19:18, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Natürlich kann man fragen! Habe ich anders geklungen? Ich persönlich würde die noch andauernden Insolvenzverfahren sowieso nicht als Grund ansehen, Anton Schlecker weiterhin als Unternehmer zu bezeichnen. Das Schlecker-Imperium liegt in Händen des Insolvenzverwalters. Falls die Eigenschaft "Unternehmer" vergehen kann (wovon ich ausgehe) und Anton Schlecker nicht noch irgendwo andere Firmen (meinetwegen als Mitgesellschafter oder sowas) leitet, könnte er meiner bescheidenen Meinung nach durchaus als Ex-Unternehmer eingestuft werden, denn seine ehemalige Unternehmung ist insolvent und nicht mehr in seinen Händen. Deine Frage fand ich persönlich also mehr als berechtigt. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 19:28, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Nein, pardon, du hast nicht so geklungen, ich hab mich da falsch ausgedrückt, ich hatte nur das Gefühl, ich bin der einzige, der hier nicht gaanz genau weiß, was ein Unternehmer ist. Meine Ansicht war, Schlecker gibt's nicht mehr, von anderen Unternehmen weiß ich nichts, das heißt, ich kann die nicht belegen, also ist er kein Unternehmer mehr. und ehemalige Unternehmer gibt's bestimmt, und Schlecker ist mindestens auf dem Weg dahin, einer zu werden. Aber, wenn ich da Schlecker#Konzernstruktur lese, dann bin ich mir nicht sicher, wie das zu verstehen ist. --MannMaus (Diskussion) 19:43, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Durch solche Firmengeflechte steigt eh kein Normalsterblicher durch. Laut diesem Spiegel-Artikel waren die tschechischen Filialen nicht von der Insolvenz betroffen, zählten zum Privatvermögen von Anton Schlecker hinzu und wurden aber vom Insolvenzverwalter verkauft, um den Erlös in die deutsche Insolvenzmasse mit einzugliedern. Also ich muss das nicht verstehen ... ;-) Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 08:06, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Das heißt aber, dass Anton Schlecker diese Firmen nicht mehr hat. Das heißt also umgekehrt nicht, dass er sie noch hat. Manches wird aufgelöst wegen Insolvenz, das in den übrigen Ländern ist verkauft, das macht ihn in der Summe irgendwann zum ehemaligen Unternehmer. --MannMaus (Diskussion) 10:30, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Sehe ich genauso - wenn es denn so ist. Man müsste sich halt sicher sein können, dass er wirklich aus allen ehemaligen Firmen raus ist, die nicht insolvent sind und die vielleicht (noch) nicht verkauft sind. Außerdem müsste man sich sicher sein, dass er nicht doch noch irgendwo unternehmerisch (als Mitgesellschafter oder sowas) tätig ist. Das könnte ja auch die Hundefutterfabrik um die Ecke sein. Will sagen: Jemand als Unternehmer zu bezeichnen, von dem man weiß, dass er ein Imperium führt, ist einfach. Jemand als Ex-(oder Nicht-)Unternehmer zu bezeichnen wird schon schwieriger, wenn man nicht 100%-ig weiß, dass er keinerlei unternehmerische Tätigkeit (mehr) ausübt. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 10:58, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten