Diskussion:Arzneimittel-Rabattvertrag

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von MrMischelito in Abschnitt Folgen für Patienten
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SW-Review Arzneimittel-Rabattvertrag[Quelltext bearbeiten]

Die Arzneimittel-Rabattverträge sind ein komplexes Thema, das seit April 2007 viele gesetzlich versicherte Patienten betrifft, Heilberufler, Rechtsanwälte, Richter und Politiker beschäftigt und für erhebliche Verwirrung sorgt. Besonders der Konflikt zwischen Sozialgerichten und wettbewerbsrechtlich ausgerichteten Vergabekammern über die Zuständigkeit bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Vergaberichtlinien stellt wahrscheinlich ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland dar. Dieser Artikel ist ein Betätigungsfeld für die Ärzte unter den Wikipedianern über die praktischen Folgen und womöglich auch für unsere Wiki-Juristen. --Omphalos ἀγορά 03:17, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Gratulation zu Deinem gut geschriebenen und ausgewogenen Artikel. Redlinux 16:09, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Oh, vielen Dank. --Omphalos ἀγοράRM 22:42, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

SW-Review von Nina[Quelltext bearbeiten]

(Das Review bezieht sich auf die Schreibwettbewerbsversion)

Zunächst mal: Lob für die Wahl des Themas! Nicht viele kümmern sich um diese aktuellen politischen Entwicklungen im Gesundheitsbereich. Bei den Naturwissenschaften halte ich den Artikel zwar für falsch angesiedelt, das gehört eher in den Bereich aktuelle Gesundheitspolitik oder Recht, aber weil die anderen Sektionen diese Bereiche nicht explizit abdecken und die NaWis diesmal etwas unterbesetzt sind, halte ich die Einordnung für vertretbar.

Einleitung: Ein bisschen zu kurz. Das Datum, seit wann es diese Verträge gibt und durch welches Gesetz sie beschlossen wurden, könnte ruhig kurz dargestellt werden. Auch die sich dadurch ergebenden ungeklärten rechtlichen Fragen wären eine Erwähnung wert.

Aufbau und Inhalt: Nach der Einleitung und der wichtigen Formulierung der gesetzlichen Grundlage fehlt mir eine Einordnung, warum die Politik das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz entworfen hat, und die geschichtliche Entwicklung: Welche Faktoren haben zu dem Rabattmodell geführt, aus welchen Parteien kamen die Vorstöße, was waren die Grundannahmen? Der Abschnitt "Zuzahlungen" wäre besser ein Unterabschnitt im Abschnitt "Folgen".

Teilweise etwas missverständlich: Der Satz "In der Apotheke erwartet den Patienten meist eine deutlich verlängerte Wartezeit.." endet mit "was aber in der Praxis kein großes Problem darstellt". so bleibt unklar, ob es denn nun zu nennenswerten Verzögerungen kommt oder nicht.

Stil: der Autor bemüht sich um Neutralität, der Text ist überwiegend gut verständlich. Verlinkung: Sehr gut, da sparsam und sinnvoll. Einzelnachweise: Fast alle wichtigen und potenziell kontroversen Aussagen des Artikels werden belegt. Die Formatierung der Einzelnachweise sollte verbessert werden: sinnvoll ist, den Link mit dem Artikeltitel zu verbinden, und nicht mit dem Titel der Zeitschrift

Bebilderung:fast unmöglich, sinnvolle Bilder zu finden- gut wäre ein dokumentierter Mustervertrag oder so etwas. Die gewählten Bilder hauen mich nicht vom Hocker, sind aber vertretbar. Gar kein Bilder wären auch okay. Fazit: Ein sehr guter Artikelstart zu einem wichtigen Thema, der die Lesenswert-Hürde mit geringen Verbesserungen nehmen kann. Die Entstehung sollte noch eingearbeitet werden und Sinn und Zweck (oder auch Unsinn und Nicht-Zweck) des ganzen noch stärker herausgestellt werden. -- Nina 17:24, 20. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Nina, vielen lieben Dank für Deinen SW-Review. Ich habe den Artikel an einigen Stellen erheblich erweitert und hoffentlich nicht unverständlicher gemacht ;-). Die Einleitung ist nun richtig bildschirmfüllend geworden und umreißt (so hoffe ich) die wesentlichen Fakten der Rabattverträge. Die Entstehung der gesetzlichen Regelungen ist insoweit eingearbeitet, dass eine zeitliche Einordnung zur Schröder-Regierung klar wird, welche die wesentlichen Elemente (außer dem Gesundheitsfonds und Detailregelungen) erarbeitet hatte. So konnte ich auch die beteiligten Parteien unterbringen. Super Tipp mit den Einzelhinweis-Formatierungen, war in der Masse an Einzel-Refs wirklich unübersichtlich. Ich hoffe, ich habe den (wie Du so treffend bemerkt hast) „Unsinn und Nichtzweck“ einigermaßen treffend beschrieben, der ja unbestreitbar ist und den Intentionen der Gesetze (die ja u.a. Sparbemühungen, Bürokratie-Abbau und Versorgungssicherheit der Patienten waren) zuwiderläuft. Mit Bildern wird es schwierig, Du hast recht. Vielleicht photographiere ich die Tabelle, die alle Sortimentsverträge aller GKVs mit allen beteiligten Herstellern aufzeigt: Der blanke Bürokratie-Horror und eine anschauliche Demonstration ;-). Und vielen Dank für Dein Lob: Das Arzneimittelrecht, die Gesundheitspolitik und auch die Arzneimittelzulassung und Arzneimittel-Sicherheit sind personell unterbesetzte Themen bei uns Wikipedianern. Ist ja aber auch verwirrend und größtenteils trocken;-) , gleichwohl wichtig. Viele Grüße -- Omphalos ἀγοράRM 21:03, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Omphalos, danke für die Rückmeldung und vor allem für die Verbesserungen am Artikel. Ich schaue mir das jetzt noch mal an, und wärst Du eventuell bereit, eine Lesenswert-Kandidatur zu wagen? -- Nina 22:30, 1. Mai 2008 (CEST)Beantworten
So, noch aufgefallen: es fehlen doch noch einige Quellenangaben. Vor allem für solche Aussagen wie "Dieses Zuständigkeits-Paradoxon ist wohl bislang ohne Beispiel in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik."- da wird wahrscheinlich ein Quellennachweis verlangt werden, hast Du sowas zur Hand? Ebenso für die nächste Aussage, dass die ersten Forderungen zur Wieder-Abschaffung laut wurden, und für etliche weitere, wie: "Der im GKV-WSG beschlossene Gesundheitsfonds, der seine Wirkungen ab dem Jahr 2009 entfalten soll, führt wahrscheinlich zu einer vermutlich großen Mehrbelastung der Beitragszahler" -- Nina 22:47, 1. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Nina, die Forderungen nach der Abschaffung der Rabattverträge habe ich zweimal im Text erwähnt. Der Beleg ist in der Einleitung nicht referenziert, soll ich das ändern ? Ich habe einen zweiten Beleg vom Artikel-Ende nach oben gezogen, nämlich die Forderung vom Deutschen Generika-Verband nach Abschaffung der Verträge. Den Beleg über die Steigerung der GKV-Beiträge habe ich wiedergefunden. Zu der Einmaligkeit dieser Streitigkeiten zwischen den Gerichtsarten: Ich glaube, eine ähnlichlautende Formulierung in irgendeiner Ausgabe irgendeiner Fachzeitschrift gelesen zu haben, kann die Quelle aber nicht mehr auftreiben. Ich werde die Aussage „entschärfen“ oder ganz entfernen. Lesenswert-Kandidatur: sehr gerne möchte ich das wagen, warte aber erstmal Deine Einschätzung ab, ob der Artikel schon dafür taugt. Viele Grüße -- Omphalos ἀγοράRM 00:22, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die Quellenangabe sollte unbedingt bei der ersten Erwähnung genannt werden. Kleine Doppelungen sind mir auch aufgefallen, vielleicht kann man das inhaltlich noch etwas straffen? Insgesamt liest sich der Artikel inzwischen sehr sehr kritisch, da müsste vielleicht an der einen oder anderen Stelle ein bisschen neutralisiert werden? Ich schau mir das noch mal an. Du erwähnst jetzt den Gesundheitsfonds- der hat mit den Rabattverträgen ja nicht viel zu tun, daher wäre eine Darstellung, ob denn nun die Rabattverträge unabhängig davon die Kosten senken, wichtig. -- Nina 08:51, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

So, nach einer Kreativpause und anschließend daran multiplen Sichtungen in WP:RM-Bereichen: Ich hab den Artikel zunächst etwas neutralisiert, meistens hab ich verstärkende Beiwörter herausgenommen und dann versucht, die Positionen und Meinungen der einzelnen Akteure klarer herauszuarbeiten (Zweck der Gesetze zur Lohnnebenkosten-Senkung etc.). Die Einleitung hat nun eine bärenstarke Bequellung und nimmt zumindest auf meinem kleineren Laptop-Bildschirm fast eine Bildschirmseite ein. Den Gesundheitsfonds habe ich wieder ganz rausgenommen, die Problematik, daß er die Sparanstrengungen der Rabattverträge zunichte machen könnte, paßt wohl eher in den übergeordneten Artikel zur Gesundheitsreform. Viele Grüße -- Omphalos Δ μ 02:47, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Prima, danke- dann ab zu den KLA, oder? -- Nina 14:42, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ist nun Kandidat, bin gespannt, wie der Artikel ankommt. -- Omphalos Δ μ 21:15, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Archivierung der erfolgreichen Lesenswert-Kandidatur vom 7. bis 14. Juni 2008[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel entstand als Beitrag für den Schreibwettbewerb März 2008. Ein Review fand auf der Diskussionsseite des Artikels statt, im Anschluß an den Schreibwettbewerb. Nachdem der Artikel nun auch die gesetzlichen Grundlagen und die rechtlichen Probleme der Arzneimittel-Rabattverträge darstellt, möchte ich ihn nun als KLA vorstellen. -- Omphalos Δ μ 21:14, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

  • Lesenswert. Allerdings sind mir beim nochmaligen Durchlesen ein paar kleinere Redundanzen aufgefallen. Zum Beispiel wird die Intransparenz bei den Vertragsabschlüssen insgesamt drei mal erwähnt. Und: gibt es vergleichbare Modelle außerhalb von Deutschland? -- Nina 22:08, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Redundanz ist jetzt beseitigt, vielen Dank. -- Omphalos Δ μ 17:22, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Artikel ist eindeutig lesenswert – (Artiversion bei Auswertung) -- Rolf H. 07:22, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gesetzliche Grundlagen, Marktanteile, Zuzahlungs-Befreiung[Quelltext bearbeiten]

Beim ersten Lesen sind mir drei mehr oder minder große Fehler aufgefallen, die ich jetzt mal grob korrigiert habe. Feintuning kommt später. 1. Die Rabattverträge gibt es bereits seit 2003 im BSSichG. Im AVWG wurde nur die Möglichkeit eingeräumt Dritte an den Verträgen zu beteiligen und wirklich interessant sind sie erst mit dem GKV-WSG geworden weil der Apotheker nun rabattierte Arzneimittel bevorzugt abgegeben muss. 2. Die Verschiebung der Marktanteile ist allein eine Folge der AOKen, welche aber 40% Marktanteil haben. Bei den großen Ersatzkassen z. Bsp. kamen faktisch nur die großen Hersteller zum Zug. Auch hat sich bei der AOK u.a. Teva beteiligt. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für Generika, war in Deutschland aber bisher schwach vertreten. 3. Für die Zuzahlungsbefreiung im Rahmen eines Rabattvertrages ist unerheblich ob nach Festbetrag eine Zuzahlungsbefreiung besteht. Ich interpretiere den § 31 Abs. 3 vielmehr so, dass die Kasse nicht auch noch selbst das Arzneimittel von der Zuzahlung befreien muss, wenn es eh schon befreit ist. In der Apothekensoftware finden sich aber trotzdem Überschneidungen, d.h. eine Arzneimittel ist quasi doppelt befreit. --Dodothegoof 17:33, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Interessant, was da in dem riesigen Sozialgesetzbuch schlummert, aber tatsächlich, manche ZZ-Befreiung hat mich vor kurzem stutzig gemacht. Danke für die detaillierte Paragraphen-Arbeit. Die Lesenswert-Kandidatur jedoch ist schon lange vorbei, ich habe deshalb einen neuen Abschnitt eingerichtet, damit jeglichem Betrachter klar wird, dass dies hier mit nachträglicher Korrekturarbeit zu tun hat. Viele Grüße -- Omphalos Δ μ 01:48, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Link zum Gesundheitsministerium[Quelltext bearbeiten]

Der Link bzw. die Fußnote 2, die zur Informationsseite des Gesundheitsministeriums über das Wettbewerbsstärkungsgesetz führen soll, führt ins Leere, da es diese Seite wohl nicht mehr gibt. 134.34.19.135 11:34, 4. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Folgen für Patienten[Quelltext bearbeiten]

Der zweite und dritte Absatz des Kapitels "Folgen für die Patienten" enthält logische Lücken und Sprünge.

Im zweiten Absatz heißt es: "In der Apotheke kann den Patienten deshalb eine deutlich verlängerte Wartezeit drohen, weil der Apotheker mit Hilfe des Computers erst bestimmen muss, welches Rabattarzneimittel [...] gültig ist. 9,8 Millionen Datensätze wurden hierfür zusätzlich in die Arzneimittel-Datenbanken aufgenommen.[16]"

Ein solche Datenbanksuche mit dem Computer bedeutet doch keineswegs unmittelbar "eine deutlich verlängerte Wartezeit"! Die Angabe für 9,8 Millionen Datensätze bezieht sich zudem wohl kaum auf einen einzelnen Wirkstoff. Dies wird auch im folgenden Absatz bestätigt: "Für jedes Medikament kommen allerdings oft nur wenige Ersatzmedikamente in Frage, so dass de facto durch den Computer nur relativ wenige Datensätze abgeglichen werden müssen." Also alles Unsinn, was da steht. Die Verwendung des Wortes "drohen" ist zudem unsachlich; wesentlich prägnanter wäre "bedeuten".

Der dritte Absatz enthält im Prinzip die gleiche logische Schwäche. Erst wird von verzögerung geschrieben, dann von der Leistungsfähigkeit des Distributionssystems.

Die beiden Absätze zeigen deutliche inhaltliche Schwächen auf und verleiten zur Fehlinformation. Sie hören sich eher nach Stimmungsmache und Reklame an. Da der Informationsgehalt verschwindend ist, empfehle ich deshalb, die beiden Absätze aus dem Artikel zu streichen. (nicht signierter Beitrag von MrMischelito (Diskussion | Beiträge) 20:02, 15. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Meiner Ansicht nach ein überwiegend informativer Artikel. Es fehlen aber leider für viele Aussagen noch Quellen/Belege.