Diskussion:Arztvorbehalt

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Wo st 01 in Abschnitt Artikelsperre
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Arztvorbehalt“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ich finde es schade, dass Wikipedia von Interessengruppen dazu missbraucht wird, falsche Behauptungen zu verbreiten!

Es gibt in Deutschland keinen Arztvorbehalt! Viel mehr besteht allgemeine Kurierfreiheit! Die Bundesärzteordung (lesen!!!) schützt nur die Bezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" (§ 2 Abs. 5 BÄO, lesen!!!). Das einzige Gesetz, dass eine diesbezügliche Regelung enthält, ist das Heilpraktikergesetz. Dort wird aber in § 1 nur ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt konstituiert. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob ein Antragsteller auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis unter anderem mindestens 25 jahre alt ist und den Hauptschulabschluss hat. (Dies ist in der Durchführungsverordnung zum HeilprG geregelt.) Daneben müssen, abhängig von dem Bundesland, marginale rechliche und medizinische Kenntnisse gezeigt werden. Liegen diese - sehr geringen - Voraussetzungen vor, MUSS die Heilpraktiererlaubnis erteilt werden. Der Heilpraktiker ist dann zu ALLEN medizinischen Maßnahmen, die er beherrscht (wobei dies zunächst seiner Beurteilung überlassen bleibt) berechtigt. Ausnahmen gibt es lediglich in wenigen Spezialgebieten, wie dem Seuchenschutzgesetz, dem Kastrationsgesetz, dem Gesetz über die Hebammen und Geburtshelfer, etc.. Ein wirklicher Arztvorbehalt, wie ihn der der falsche und nicht recherchierte Text der Wikipedia-Seite behauptet, existiert nur im Zahnheilkundegesetz (§ 1 - lesen!!!)! Dort ist definert, was Zahnheilkunde ist und gleichzeitig festgelegt, dass diese nur von approbierten Zahnärzten vollzogen werden darf. Für den "normalen" ärztlichen Bereich existiert eine solche Regelung NICHT!

Wie gesagt: es würde helfen, die von mir angegebenen Quellen und Gesetze einmal zu lesen, bevor mit dem Vandalismus und der Verbreitung Eurer Lügen fortgefahren wird!

Im Übrigen fällt leicht auf, dass der bisherige Text widersprüchlich ist!

Ich persönlich bin sehr traurig darüber und werde mich für`s erste nicht mehr bei Wikipedia engagieren! - SCHADE!!!
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 91.32.206.197 11:16, 11:20, 2. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-07 10:02Beantworten

Ich habe das auch schon erlebt: Wenn jemenad wie du Artikel korrigiert, wird das von diesen Vandalen zerstört. Aber an der Diskussion nimmt niemand Teil. Leider geht Wiki so zu grunde.
Hast Du es schon mal bei dem neuen Portal bei Google versucht? Dort ist man besser dagegen geschützt! - Oder schreib doch deine eigene Seite über das Theme, in dem du die Sache richtig stellst!
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 91.32.194.85 09:25, 3. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-07 10:02Beantworten
von. AUFKLÄRER:
Habe gerade den Artikel gelesen. Da steht wirklich totaler Stuss! Hoffentlich wird das Geändert! - So weit ich es überblicken kann, ist das, was du in der Diskussion geschrieben hast, die derzeitige (Rechts-)Lage in Deutschland! BLEIB BITTE DRAN!!!
Es ist verdächtig offensichtlich, dass sich die Vandalen und Deppen, die deinen Artikel immer wieder gelöscht haben, sich jetzt nicht an der Diskussion beteiligen!!!
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 213.139.151.68 08:20, 08:37 5. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-07 10:02

Rückgängig gemachte Änderung[Quelltext bearbeiten]

Es wurden leider viele Tippfehler eingefügt, satt sie zu beseitigen! - Das ist aber nicht so schlimm.

Allerdings wurde der Sinn entfremdet, teilweise ins Gegenteil umgewandelt!

Ob ein "Laie" wirklich zu dumm ist, das Schriftzeichen "§" zu verstehen, bezweifle ich stark!

Eine Umstellung der Reihenfolge ist u.U. sinnvoll! Bitte verändere aber nicht so viel an den Texten! Lies sie bitte noch mal genau durch! Du wirst sehen, sie sind sehr verständlich geschrieben!

Letztlich frage ich mich, ob von Deiner Seite überhaupt Interesse zur diskussion besteht. Da Du den Artikel schon wieder geändert hast, macht es auch mich den Eindruck, dass Du nur Deine Macht ausspielen willst! - Muss das wirklich von höherer Seite geklärt werden???

Ich begründe einige sehr wichtige Punkte kurz:

Das Verbot von labordiagnostik, etc. hat NICHTS mit dem Sozialgesetzbuch zu tun! Die geänderte Version ist so aber (wie auch die alten Versionen) zu verstehen. Dasn SGB V wirkt lediglich mittelbar über die Kostentübernahme durch die gesetzl. Krankenkasse auf den Arztvorbehalt ein.

Für die Physiotherapeuten gilt keine neue Rechtslage. Das zitierte Urteil stellt nur klar, dass die derzeitige Rechtslage den Physiotherapeuten zugesteht, wie früher die Psychotherapeuten eine auf ihre berufliche Tätigkeit beschränkte Heilpraktikererlaubnis zu bekommen. Da eine umfangreiche Ausbildung in dem Beruf besteht, können die Voraussetzungen an die Prüfung vor der Erteilung der Heilpraktikererkaubnis stakr reduziert werden, bzw. auf die Prüfung kann ggf. verzichtet werden.

Gruß GeistesKraft
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von GeistesKraft 20:00 – 20:14, 30. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-07 10:02Beantworten

Artikelsperre[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde von mir wegen eines Hinweises auf der Vandalismusmeldung wegen eines Edit-Wars für die Dauer von vier Wochen gesperrt. Ab hier besteht nun die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu diskutieren. Sofern diese erreicht ist, könnt ihr bei mir oder unter Entsperrwünsche eine Mitteilung hinterlassen. Hinweise auf meiner Diskussionsseite im Tenor "Sperrung in der falschen Version" sind nicht nötig: für irgend jemanden ist es immer die falsche Version. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:29, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten