Diskussion:Bandelow

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zitronenpresse in Abschnitt Karli Bandelow
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Karli Bandelow[Quelltext bearbeiten]

Tohma, du versuchst hier den Begriff Spionage herauszuvandalieren. Bandelow ist wegen Spionage verurteilt worden. Darüber ist international berichtet worden. Und Spionage ist per se nichts ehrenrühriges. Es gibt Spione, die als Helden verehrt werden. Auch die Bundesrepublik gab schon immer und gibt immer noch etliche unserer Steuergelder für Spionage aus. Er hat einfach spioniert. Na und? Kann man doch schreiben. --Zitronenpresse (Diskussion) 23:00, 15. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Solange du das noch nicht mal im Artikel durch eine nach WP:Q zulässige Quelle belegst, gehört es hier erst recht nicht hin. 60 Jahre alte australische Zeitungen zweifelhafter Qualität und ohne eigene Recherche gehören bei so einem Thema nicht zu den reputablen Quellen. Wenn es nirgendwo in der wissenschaftlichen Literatur zum Thema steht, gehörts erst recht nicht hierhin.--Tohma (Diskussion) 10:49, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Siehe z.B. Einzelnachweis Nr. 7 im Artikel. --Rita2008 (Diskussion) 12:08, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nochmal der Hinweis auf WP:Q.--Tohma (Diskussion) 12:18, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Liest Du eigentlich die Kommentare zu Änderungen? "Begriff "Schauprozess" impliziert fehlende Rechtsstaatlichkeit", damit ist klar, dass das Sicht der DDR war, da ist Neues Deutschland als Quelle zulässig. --Rita2008 (Diskussion) 12:29, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das Neue Deutschland mag als Quelle unter Vorbehalt zulässig sein. Das belegt aber lediglich den Ablauf des Prozesses und nicht etwaige tatsächliche Taten. --Rodomonte (Diskussion) 10:44, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Meiner Meinung nach gehören keine Quellen in Begriffserklärungen. In den Artikeln muss natürlich dann belegt sein, was hier steht. und das ist bei Bandelow der Fall. Anna-Liese (Diskussion) 14:06, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Da wir uns offensichtlich alle darüber einig sind, dass die Quelle nicht hierhin gehört, habe ich sie entfernt. Abgesehen davon ist dieser Spiegel-Artikel nicht wissenschaftlich relevant, weil die wenigen Sätze, die sich auf diesen Fall beziehen, nachweisbar direkt dem veröffentlichten Prozessurteil entnommen sind und dazu keinerlei Quellenangaben gemacht wurden. Die ganze Artikelserie ist außerdem veraltet (1971) und von zweifelhafter Qualität (Rezension der "Zeit"). --Rodomonte (Diskussion) 10:44, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Inzwischen dürfte ja auch Zitronenpresse erkannt haben, dass Bandelow nicht wegen Spionage verurteilt wurde. Nach nochmaliger Durchsicht der vorhandenen Belege muss ich aber zugeben, dass auch der von mir zwischenzeitlich angebotene Kompromiss-Begriff „Spionage-Prozess“ nicht wirklich passt. Bandelow wurde zwar unter dem Vorwurf der Industriespionage festgenommen (Beleg: Evans S. 1000), aber im Prozess selbst ging es vorrangig um andere Dinge. O-Ton Plenikowski: Das Ziel der durchzuführenden Prozesse ist die weitere Entlarvung der Organisation Gehlen als einer Bande von Kriegsverbrechern, Faschisten und Revanchisten, die nicht nur den Frieden des deutschen Volkes, sondern den Frieden der Welt gefährden. (belegt bei Evans S. 1001 und bei Fricke/Engelmann S. 132). Evans schreibt auf S. 1002 auch deutlich: Als sie vor Gericht standen, wurden Bandelow, Misera und die anderen nicht der Industriespionage beschuldigt. Man warf ihnen weit Schlimmeres vor: die Planung von Bombenanschlägen zur „Massenvernichtung der Bevölkerung“ und Zerstörung der DDR-Wirtschaft. In diesem Fall wurden der Boykotthetze-Paragraph und die KD 38 also im Gegensatz zu anderen Prozessen nicht nur deshalb herangezogen, weil Spionage damals noch kein Straftatbestand war. Ob die ursprünglichen Spionage-Vorwürfe der Wahrheit entsprachen, ist übrigens in wissenschaftlicher Literatur auch nicht schlüssig belegt. --Rodomonte (Diskussion) 11:10, 7. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Nein, es war ein Spionageprozess. Über diesen Prozess haben auch westliche Journalisten berichtet, die zum Prozess eingeladen waren. [1]. Es ging um Spionage. Wenn Evans schreibt, dass die Angeklagten nicht der Spionage beschuldigt worden wären, dann ist das offensichtlich einfach nur Schwachsinn, und es disqualifiziert den Evans einmal mehr. WIr haben ja schon in der vorausgegangenen Diskussion festgestellt, dass Evans Behauptungen dazu aufgestellt hat, die einfach nicht stimmen. --Zitronenpresse (Diskussion) 04:10, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Du wurdest mehrfach aufgefordert, einen ordentlichen Beleg vorzulegen. Warum passiert das nicht? Dir wurde auch schon mehrfach gesagt, dass ein 60 Jahre alter Text, der in einer australischen (!) Zeitung vor (!) Prozessende erschien, untauglich ist. WP:Q bitte dringendst beachten!--09:39, 8. Jun. 2014 (CEST)
@Zitronenpresse: So ein Unsinn! Evans ist als anerkannter Historiker definitiv eine gültige Quelle nach WP:Q. Du dagegen bist das nicht. Deine unbelegten Behauptungen sind schlicht POV. --Rodomonte (Diskussion) 14:06, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
@Tohma, da du den Spiegel für ein reputables Medium hältst, kann ich dir als eine Quelle einen Link zum Spiegel geben: [2]. Darin wird Bandelow als Top-Spion bezeichnet. Ebenso hier: Jefferson Adams: Historical Dictionary of German Intelligence. --Zitronenpresse (Diskussion) 16:28, 9. Jun. 2014 (CEST)Beantworten