Diskussion:Barbara Dürk

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kaethe17 in Abschnitt Musterprozess
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Musterprozess[Quelltext bearbeiten]

Der unter "Leben" im ersten Absatz beschriebene Musterprozess bis zum BVerfG ist eine sehr interessante Sache. Freilich fehlt leider ein Beleg dafür, dass Frau Dürk die Klägerin war. Das Einzige, was ich fand, ist ein GoogleBooks-Suchergebnis aus einer Nummer des ÖTV-Magazins 1993: https://www.google.com/search?q=%221+BvR+258/86%22+d%C3%BCrk&source=lnms&tbm=bks&sa=X&ved=2ahUKEwjw24rtxITtAhWS66QKHcACDZ8Q_AUoAXoECAYQCw&biw=1920&bih=910 . Ich kann aber nicht mal ausmachen, welche Nummer das war. Ich halte es kaum für zweifelhaft, dass die Aussage im Artikel stimmt, aber ein sauberer Beleg wäre sehr wichtig. Kann sich da jemand mal auf die Suche machen? --Mautpreller (Diskussion) 13:26, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Zur Vorgeschichte könnte auch dieser Link zu Emma 1986 helfen: https://www.google.com/search?biw=1920&bih=910&tbm=bks&ei=ix6xX_-yMtKRsAfVsaiwDw&q=%22+Eine+Schlossern%2C+so+hatte+er+Barbara+D%C3%BCrk+mitgeteilt%22&oq=%22+Eine+Schlossern%2C+so+hatte+er+Barbara+D%C3%BCrk+mitgeteilt%22&gs_l=psy-ab.3...12576.14065.0.15173.3.3.0.0.0.0.76.205.3.3.0....0...1c.1.64.psy-ab..0.0.0....0.GrWBnjUOuL4 . --Mautpreller (Diskussion) 13:29, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

@Mautpreller: Der Artikel ist online einsehbar, Emma 1986/2 S. 7, Artikel „Überfordert", im Emma-Online-Archiv. Ich persönlich finde darin nur nichts, was den Artikel ergänzt. --Kaethe17 (Diskussion) 10:56, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Einen ersten Beleg habe ich schon mal eingebracht.--Mautpreller (Diskussion) 15:45, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Laut Stabi-OPAC gibt es für 1993 exakt ein ÖTV-Magazin – kann das sein? Ich habe es bestellt, die Plätze für den Lesesaal sind aber grad alle ausgebucht. Melde mich, wenn ich's hab und noch Bedarf bestehen sollte.--Kaethe17 (Diskussion) 18:52, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Gut! Ich nehme an, dass die StaBi den Jahrgangsband hat, also alle Hefte zusammengebunden. Das wäre auf jeden Fall eine gute Quelle.--Mautpreller (Diskussion) 18:56, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Im Jahrgangsband fehlten die Ausgaben 9 bis 11, in den Ausgaben 1 bis 8 hab ich nichts gefunden. Suche weiter.--Kaethe17 (Diskussion) 18:43, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Danke! Ich vermute, dass es Ausgabe 12 ist, da die Entscheidung Mitte November fiel. Das wird kaum mehr ins Novemberheft gegangen sein.--Mautpreller (Diskussion) 18:54, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Zur Darlegung von Relevanz würde ich erwarten, dass aus dem Artikel hervorgeht, welche Auswirkungen die BVG-Entscheidung auf die weitere Rechtsprechung im Arbeitsrecht beziehungsweise Gesetzgebungsverfahren bis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hatte, das erst 2006 in Kraft trat. Wenn es eine Entscheidung war, auf die nicht wesentlich Bezug genommen wurde, ist sie für mich nicht relevanzstiftend. Dass Dürk die Klägerin war, bezweifle ich wegen der Übereinstimmung der biografischen Angaben nicht. Gruß --Autumn Windfalls (Diskussion) 07:17, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Unsaubere Arbeit ist ärgerlich. Beim Nachruf, EN 10--Autumn Windfalls (Diskussion) 07:57, 16. Nov. 2020 (CET), finde ich gleich zwei Fehler: Ulrich Mückenberger gehört nicht zu den Autoren, und die Seitenangabe ist auch falsch – S. 25 statt 27/36. Das korrigiere ich jetzt, aber mehr Fehler sollte der Artikel nicht enthalten, um keine Zweifel an der Seriosität zu wecken. --Autumn Windfalls (Diskussion) 07:40, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Als Publizistin würde ich Dürk angesichts der genannten spärlichen Veröffentlichungen, die einen eher gelegentlichen Eindruck machen, auch nicht bezeichnen und aus dem Artikel entfernen. – EN 1 ist so ungenau gehalten, dass man wirklich nicht wüsste, wonach man in dem Archiv suchen sollte. Bitte dringend genauer angeben: Welche Pressemitteilung von wem unter welcher Überschrift beispielsweise, Datum usw. – Dass ausgerechnet das Foto aus dem Nachruf (das PDF-„Magazin“ verzichtet offenbar generell auf erforderliche Nennung von Fotografen) hier im Artikel mit OTRS-Freigabe als angeblich aus "private collection" stammend akzeptiert wird, mag das Geheimnis der Bearbeiter bleiben. Es interessiert durchaus, wer das Foto aufgenommen hat. --Autumn Windfalls (Diskussion) 07:57, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Was EN 1 angeht, was soll da unklar sein? Der Link führt auf eine Beschreibung des Aktenbestands, die online steht. Es sind grad mal 15 Zeilen. Dort steht "Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde Barbara Dürk". Das ist die hier gemeinte Verfassungsbeschwerde. Das Urteil erwähnt die Stellungnahme des Frauenrats übrigens auch.--Mautpreller (Diskussion) 09:48, 16. Nov. 2020 (CET) Ich hab ihn nur eingefügt, damit im Artikel überhaupt eine Referenz zur Person der Verfassungsbeschwerdeführerin steht, sozusagen als ersten Hinweis. Das kann man natürlich auch anders lösen, die Suchlinks auf GoogleBooks schienen mir dafür nicht so günstig. Kann man natürlich auch anders lösen bzw. später ersetzen, wenn man es genauer angeben kann. Völlig ohne Nachweise dafür, dass es Barbara Dürk war, die diese Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, wollte ich den Artikel nicht lassen.--Mautpreller (Diskussion) 09:59, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Der Wunsch, die Auswirkungen der BVG-Entscheidung aufzuarbeiten, ist verständlich, doch das ist viel verlangt. Mir scheint zunächst mal sehr naheliegend, dass eine solche erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem so heiklen Gebiet in den 90ern weitreichende Bedeutung hatte. Weiterreichende Behauptungen wollte ich nicht aufstellen. Ob das in der Lit. aufgearbeitet worden ist, weiß ich gar nicht.--Mautpreller (Diskussion) 10:06, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Zu Mückenberger: Es gibt auf der entsprechenden Seite zwei Texte, einen kurzen Text von Mückenberger und den Nachruf von Kraus und Herzog. Es stimmt, die Angabe war ungenau. Zu "Publizistin": Ja, könnte man weglassen. Mir scheint, es sollte zwischen "Leben" und "Wirken und Rezeption" getrennt werden. Dürks Texte, insbesondere die von 1991 und 1994, werden in der Literatur bis heute immer wieder als erste Thematisierungen der "Frauenberufe"-Thematik im BAT zitiert und gewürdigt. Das scheint mir schon von Bedeutung (Pionierrolle). Wird im Artikel aber bislang nicht ausgeführt.--Mautpreller (Diskussion) 10:06, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Betr. Bildrechte: Als Urheberin wird K. Kraus im Jahre 2010 angegeben. Das finde ich zunächst mal eine sehr plausible Angabe. Sie hat insofern natürlich die Möglichkeit, das Foto unter freie Lizenz zu stellen. Das hat sie offenbar getan (Ticket scheint vorzuliegen). Niemand hindert sie daran, das Foto auch dem "Zeitpolitischen Magazin" für den Nachruf zur Verfügung zu stellen. Ich versteh nicht, wo hier ein Problem liegen soll.--Mautpreller (Diskussion) 10:25, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Noch eine Anmerkung zur Verfassungsbeschwerde: Das Ergebnis wird jedenfalls noch 2014 in einem Beitrag von Susanne Baer breit gewürdigt: Gleichheitsrechte: Klassisch – europäisch – fordernd. In: Soziales Recht, Jg. 4, Nr. 4, S. 133−139, insbes. S. 135, hier online verfügbar.--Mautpreller (Diskussion) 11:58, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Vgl. auch die Diskussion in Henrik Schramm: Ungewisse und diffuse Diskriminierung. Gründe privater Willenserklärungen vor den Diskriminierungsverboten des AGG. Mohr Siebeck, Tübingen 2013. S. 356ff ("Schlosserinnen-Entscheidung").--Mautpreller (Diskussion) 12:24, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Beim Foto hast du recht. Wenn die BVG-Entscheidung als „Schlosserinnen-Entscheidung“ bekannt ist, wäre ein Artikel darüber möglicherweise sinnvoller als einer über Barbara Dürk. Gruß --Autumn Windfalls (Diskussion) 17:32, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Das schreiben ein paar Autoren, andere nennen sie BverfGE "Maschinenschlosser". Wäre denkbar, möglicherweise auch sinnvoll, müsste aber einen Personenartikel nicht zwingend ausschließen.--Mautpreller (Diskussion) 17:47, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten