Diskussion:Behinderung

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Bedeutung des Teilhabechancengesetzes[Quelltext bearbeiten]

Eine vorsichtige Abkehr von der Hartz IV-Logik, die noch 2016 von Peter Masuch verteidigt wurde, ist schon in dem 2019 in seiner Grundfassung in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz zu erkennen ([1]). Die Unterstellung, dass ein Mensch ohne Behinderung, der seit sechs Jahren arbeitslos sei, seine „Pflicht zur Eigenverantwortung“ nicht erfüllt habe (Masuch), ist heute nicht mehr mehrheitsfähig. Selbst wenn es für ihn keine Möglichkeit zum Erhalt des Status eines „Schwerbehinderten“ gibt, hat er aufgrund seiner inzwischen eingetretenen „Arbeitsmarktferne“ ähnliche Probleme wie ein gleich lange arbeitsloser Mensch mit Behinderung. Nur noch durch den „Rabatt“ von einem Jahr bei der Anerkennung als Mensch mit „sehr langer“ Zeit als „Arbeitssuchender“ werden Langzeitarbeitslose mit und ohne Behinderung von Gesetzes wegen ungleich behandelt.
Geklärt werden müsste in diesem Artikel noch, wie diejenigen, die dafür plädieren, das Wortfeld „Behinderung“ zu meiden, auf die Instrumentaliserung des Behindertenstatus reagieren, da die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu erhalten, für die Betroffenen durchaus vorteilhaft ist. Die eigentliche Frage ist: Wie kann man Menschen mit Behinderung Nachteilsausgleiche zukommen lassen, ohne sie durch den Sprachgebrauch zu stigmatisieren? Gibt es gute Ersatzformulierungen für den Satz: „Person A erhält den Nachteilsausgleich x, weil sie/er Probleme mit y hat, aber Person B steht dieser Ausgleich nicht zu, weil…“? Spätestens mit dem zweiten Kausalsatz wird die Sache schwierig. --CorradoX (Diskussion) 12:28, 12. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Aktualisierung: Es gibt Texte, in denen genauer auf den zentralen Kritikpunkt an Masuchs Position eingegangen wird: er denkt überwiegend noch in den Kategorien des medizinischen Modells der Behinderung. Das Nicht-Eingehen auf Barrieren aller Art (auf das „Behindert-Werden“) gilt aber spätestens seit Inkrafttreten der UN-Konvention als veraltet (vgl. [2]); insbesondere die Kategorie der „wesentlichen Behinderung“ steht „unter Beschuss“.
Auch die Definition des Begriffs „Inklusiver Arbeitsmarkt“ durch die EU-Kommission ([3]) macht deutlich, dass diesbezüglich eben nicht eine Grenze zwischen Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohten Menschen und auf andere Weise „gefährdete[n] und benachteiligte[n]“ Menschen“ gezogen werden soll. --CorradoX (Diskussion) 10:08, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Nachteile der Geltendmachung einer Schwerbehinderung[Quelltext bearbeiten]

Auch in der aktuellen Fassung ist noch davon die Rede, dass Menschen Probleme bekämen, wenn sie ihre (zugegebenermaßen konstruierte) „Eigenschaft, schwerbehindert zu sein“, amtlich feststellen ließen, und eine solche Feststellung deshalb unterließen (vgl. die Überschrift zu Abschnitt 3.1.5)?
Die entsprechende Befürchtung wird nicht näher ausgeführt (was genau könnte nach Ansicht Betroffener geschehen?). Außerdem fehlen Hinweise auf empirische Untersuchungen, die belegen müssten, dass es wirklich in größerem Ausmaß Diskriminierungen von solchen Menschen mit Behinderung gibt, deren Behinderung Außenstehende nicht wahrnehmen können, und zwar dadurch, dass sie einen offiziellen Status haben und dass dieser (auch „Unbefugten“) bekannt ist.
Wahrscheinlicher ist es, dass diskriminierendes Verhalten an wahrnehmbare Eigenschaften und/oder Verhaltensweisen einzelner Menschen mit (oder schlimmer: ohne!) Behinderung anknüpft (z. B. im Fall einer haltlosen Beschimpfung als „behindert“).
Eine konkrete reale Situation, die für eine Problematisierung geeignet wäre, ist die zu unterschreibende „Kenntnisnahme“ aller Lehrkräfte eines bestimmten Schülers über in dessen Personalakte registrierte chronische Krankheiten und Behinderungen, verbunden mit einer Belehrung über die Schweigepflicht der Lehrkräfte. Wenn der Schüler im Unterricht in eine gesundheitliche Notsituation gerät, ist das entsprechende Wissen des davon betroffenen Lehrers auf jeden Fall positiv zu bewerten. Gegen „Tratsch“ müssten eigentlich die beamtenrechtlichen Vorschriften über Schweigepflichtverletzungen ausreichen.
Also: Welche Vorteile hätte im konkreten Fall das Nichtwissen der Schulleitung und der Lehrkräfte? --CorradoX (Diskussion) 10:49, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

@corradox etc. Mag/kann jemand für mich bitte diesen Film dazu nehmen? Darin kommen gleich 4 verschiedene Behinderungen vor: https://www.fernsehserien.de/filme/niemand-ist-perfekt

Danke (ME/CFS-)Kredenzia

Bewchreibung: Der taube Rubén und der einbeinige Dani wollen mit dem blinden Carlos dessen Junggesellenabschied feiern. (Komödie) Spanien 2006 --Kredenzia (Diskussion) 14:56, 7. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]