Diskussion:Binnenwasserstraße

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 84.190.207.169 in Abschnitt Höhe
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Frage[Quelltext bearbeiten]

sind das Verwaltungsbegriff aus dem Schiffsverkehrsrecht? Oder wo kommt das her? --888344

Ich möchte gern wissen,wo ich die Klassifizierung Kategorie VII für Waal und Niederrhein finden kann. Bei Elwis ist sie zwar aufgeführt, aber kein Fahrgebiet. Ich habe auch noch nie einen Neuner-Verband auf dem Rhein gesehen. --Frila 23:55, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Hallo Frila, bin leider seit über 25 Jahren raus aus der Schifffahrt. Aber bereits zu meiner Lehrzeit bei Stinnes (1973 - 1976) war das ein heiß umstrittenes Thema. Meines Wissens nach sollte die Klassifizierung bis kurz vor Duisburg (Hafen von ThyssenKrupp - Name fällt mir gerade nicht ein - Schwelgern?) vorgenommen werden. Gruß Jens.--SVL Bewertung 01:53, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Hallo Jens,danke für die schnelle Antwort. Da der Rhein bis an die Grenze mit VIc klassifiziert ist, können da auch keine Neuner-Verbände fahren. Also Artikel bearbeiten. Waren sowieso etliche Fehler drin.z.B.Lahn.Da konnten früher nur Schiffe bis 38,5m fahren, und ist heute keine Bundeswasserstrasse mehr,Kategorie 0. Heute nur noch Passagier-und Sportschiffahrt. Gruß Friedhelm--Frila 10:35, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Neufassung[Quelltext bearbeiten]

Ich lösche jetzt mal den gesamten Beitrag. Grund: Die Definition im ersten Absatz ist Nonsens. SV Jens Leschmann meint ganz offensichtlich die Binnenschiffahrtsstraße. Der Rest des Beitrags gehört in einen neuen Beitrag mit dem Titel: "Welche Frachtschiffe verkehren auf Binnenwasserstraßen". Auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehren jedoch neben Frachtschiffen auch Personenschiffe und die gesamte Sportschiffahrt.

Ich habe keine Lust, hier den gesamten Beitrag neu zu schreiben, aber zumindest die grundlegende Definition muß schon stimmen, deshalb stelle ich sie hier ein.

--Mineur 19:01, 16. Sep 2006 (CEST)

Hallo Mineur, ist schon erschreckend, wenn man vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat und trotzdem zur Treibjagd bläst. Binnenwasserstraße ist der behördliche Oberbegriff. Alles klar? Danke. --SVL Bewertung 19:33, 16. Sep 2006 (CEST)

Tja, Jens, du erschreckst dich? Warum wohl? Belege doch mal, wo der "behördliche Oberbegriff" her kommt. Ich hätte keine Ahnung? Wollen wir wetten, daß ich mehr Befähigungsnachweise in der Binnen- und Seeschiffahrt habe als du? Es geht um eine Flasche Linie. Hast du als Binnenschifferlehrling überhaupt ein Patent erworben? Warum sind die von mir bei Wiki eingestellten Stichwörter zu "Binnenwasserstraße" und "Binnenwasserstraßen-Ordnung" ganz schnell wieder verschwunden? Das erkläre mal. --89.53.213.206 21:50, 16. Sep 2006 (CEST) Mineur

Binnenwasserstrassen - Klassifizierung Du kannst dir aber auch hier was aussuchen. Gruß --SVL Bewertung 21:59, 16. Sep 2006 (CEST)

Gibts wirklich eine "Binnenwasserstraßen-Ordnung"? Was steht da drin ? --888344 09:02, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ja, gibt es. Die BWSO regelt den gesamten Ablauf auf den BWS. --SVL Bewertung 13:59, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke! In welchem Land gilt sie? Was meinst Du mit "Ablauf"? Etwa Verkehrsregeln und -zeichen? Beim deutschen ELWIS habe ich keine BWSO gefunden. --888344 15:54, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

In allen Ländern Europas, genauer Name: Europäische Binnenwasserstraßen-Ordnung. Ist allerdiings nicht direkt im Netz zu erhalten. Kannst aber mal hier schauen. Gruß --SVL Bewertung 22:40, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo SVL ! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, gelten die Kategorien (römische Nummern) weltweit einheitlich, auch in der Schweiz und in Afrika. Danke für den Link. Wer hat die "Europäische Binnenwasserstraßen-Ordnung" erlassen und wann? Wenn ichz das richtig sehe, gilt sie nirgednwo unmittelbar, sondern muss von den nationalen Gesetzgebern in nationales Recht umgesetzt werden; stimmt das? Wenn ja: Durch welches nationale Reht ist sie in A, A, CH und früher in der DDR umgesetzt worden? --888344 11:26, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Verschieben nach CEMT-Klasse ?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel behandelt fast nur die Klassifizierung, daher ist eine Verschiebung auf einen anderen Titel zu überlegen. Diskussion bitte auf Diskussion:Wasserstraße führen ! -- Gerd Fahrenhorst 20:13, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wo finde ich[Quelltext bearbeiten]

Elbe, Ilmenau und die Edertalsperre? mfG --888344

Nationen beachten[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Übersichtlichkeit versucht zu erhöhen und die Lokalität hervorgehoben. Österreich ist nicht Deutschland und sollte nicht wie ein Unterpunkt in der Liste der deutschen Paragraphen stehen. Zudem habe ich die österreichischen Flüsse verlinkt. -- Maxian D-C 13:21, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Binnenwasserstraße in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Binnenwasserstraße in Deutschland" enthält mehrere unpräzise bis fehlerhafte Angaben. Die Definition der BiWaStr als "schiffbarer Verkehrsweg im Binnenland" ist unpräzise, da die Abgrenzung "Binennland" problematisch ist. So ist z.B. die Elbe ab (binnenwärts) Kugelbake eine BiWaStr, obwohl kaum jemand diese Gegend als "Binnenland" bezeichnen würde. Die (rechtlich) korrekte Definition ergibt sich m.E. nur als Pendant zur "Seewasserstraße" aus dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).

Ebenfalls nicht präzise ist "schiffbar", zumindest im Sinne des WaStrG sind nicht alle schiffbaren Wasserstraßen BiWaStr, sondern nur diejenigen, die der allgemeinen Schifffahrt dienen.

Ebenfalls unpräzise bis ist die Angebe zur schifffahrtsrechtlichen Abgrenzung der SeeSchStrO und BinnenSchStrO. Richtig ist, dass es BiWaStr gibt, auf denen die SeeSchStrO gilt, und welche, auf denen die BinnenSchStrO gilt. Diese Abgrenzung ergibt sich aber aus der SeeSchStrO (die in § 1 genannten Binnenwasserstraßen). Die im Artikel genannte topografische Definition "Unterlauf mit Nebenflüssen.." ist m.E. zu ungenau. --Tomcat1965 12:52, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die BinnenSchStrO gilt auf der Elbe bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens, km 607,.. -- Frila 13:47, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Du die Definition Unterlauf mit Nebenflüssen nicht korrekt findest, wende Dich dann an den Gesetzgeber, so steht das nämlich im Gesetzestext. Wenn Du etwas Ändern willst, dann gib bitte auch die Quellen an. -- Frila 14:12, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Landeswasserstraßen werden m.M. stiefmütterlich behandelt, eine Kategorie Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2018/Dezember/30#Kategorie:Landeswasserstraße wäre doch ein Anfang ... DeltaIndiaRomeoKilo-- (Diskussion) 18:53, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Nur Flüsse und Kanäle?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es auf dem Bodensee keine Binnenwasserstraßen oder heißen die anders? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:40, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Auf dem Bodensee gibt es in dem Sinne keine "Wasserstraßen". Allerdings gibt es an einigen Stellen, wo flachere Bereiche sind, Seezeichen die Verbotszonen und Fahrrinnen ausweisen, z.B. an Hafeneinfahrten, im Seerhein (also der Verbindung von Ober- und Untersee) und im Rheinsee. Auf dem Bodensee gibt es jede Menge Sportboote und Fahrgastschiffe sowie Fähren, aber keine Frachtschiffe und Frachtverkehr (sieht man mal von "Spezialschiffen" zum Ausbaggern etc. ab) Der See hat ja keine schiffbare Verbindung zum sonstigen Fluß- und Kanalnetz (weil Rheinfall und Kraftwerke den Hochrhein "unterbrechen"). Obwohl interessanterweise der km 0 der Rheinkilometrierung an der Rheinbrücke in Konstanz liegt. Für die Schifffahrt auf dem Bodensee gelten andere Regeln als im Binnenwasserstraßennetz und es gibt ein eigenes Schifffahrtspatent für den See. Auch auf den anderen Seen Süddeutschlands (Chiemsee, Starnberger See etc.) gibt es keine "Binnenwasserstraßen". Aber interessante Frage: wie stehts bei den Seen in Berlin/Brandenburg und McPomm, die von Kanälen berührt werden bzw. die befahren werden? Ich bin kein Binnenschiffer und habe keinen Bootsführerschein, bin aber Anlieger am Bodensee, wo wir auch ein kleines "führerscheinfreies" aber registriertes Boot haben. ManfredV (Diskussion) 13:46, 19. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Moin, falls Du interesse an den etwas komplizierten Gesetzen für die Bundeswasserstraßen / Landeswasserstraßen hast, hier ein kleiner Anfang. Bundeswasserstraße + [1] (pdf-Datei, ziemlich umfangreich, aber hilfreich + [2]. Das erst einmal als Einstieg. Dazu kommen zahlreiche Ausnahmen, so gibt es in Brb und McPom führerscheinfreie Fahrtgebiete mit PS-Begrenzung und,und und. Gruß von der Havel -- Biberbaer (Diskussion) 14:46, 19. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Außereuropäisch[Quelltext bearbeiten]

Schubverbände mit bis zu neun Leichtern findet man oft auf der unteren Donau. Wie es da mit der Klassifizierung aussieht, weiß ich allerdings nicht - man interessiert sich dort nicht so dafür und macht, was machbar scheint. --Skipper Michael - Diskussion 17:41, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

VI c[Quelltext bearbeiten]

Die Klassenbezeichnung VI c scheint in der Tabelle zweimal auf.

Ist das Absicht , korrekt? --Helium4 (Diskussion) 15:11, 23. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Höhe[Quelltext bearbeiten]

Wie sonst auch im Thema Binnenschifffahrt findet sich auch hier nichts zu Schiffs- bzw. Durchfahrtshöhen. --84.190.207.169 04:29, 28. Jun. 2021 (CEST)Beantworten