Diskussion:Bundesmeldegesetz

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Im Text wird was ueber Schiffer geschrieben, dass sie eine Meldeadresse im Heimathafen bekommen koennen. Woher stammt die Aussage? Quellenangabe? Weiss jemand wie das aussieht bei internationalen Seemaennern? (nicht signierter Beitrag von 67.21.16.210 (Diskussion) 18:20, 13. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Historie zum Bundesmeldegesetz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird der Eindruck erweckt, dass erst in der letzten Zeit (seit ca. 2007) an einem bundesweit gültigen Meldegesetz (und damit einer bundesweiten zentralen Datenhaltung) gearbeitet würde. Derzeitiger Diskussionsstand scheint mir immer noch ein Referentenentwurf zum Bundesmeldegesetz aus dem Dezember 2007 zu sein. Allerdings habe ich in einer Art Chronik der RAF folgenden Eintrag gefunden:

"...[..]...am 4.10.1971, bringt die Bundesregierung einen Antrag für ein Bundesmeldegesetz ein, das lückenlose Erfassung von Personendaten und deren Verfügbarkeit für alle staatlichen Behörden ermöglichen soll. ...[..]..."

Der Text stammt vermutlich aus 2001; eine genaue Quelle dafür habe ich leider nicht (mehr). Weiss jemand mehr dazu?

Danke & Gruß -- Sir James 06:01, 12. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Im SPIEGEL-Archiv fand ich gerade einen Artikel aus 1973, der das Thema streift. "Untertanen-Kartei"–spannend zu lesen, über was man damals gestritten hat...

Da ich die Zahlen des folgenden Satzes nur durch eigenhändiges Nachlesen im dem Bundestags-Video belegen kann, möchte ich ihn noch nicht in den Artikel aufnehmen. Wer die Zahlen gut belegen kann, möge das gerne tun.
Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:59, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie hier zu sehen, sind noch fünf (?) Abgeordnete mehr im Plenarsaal zu sehen, sodass der Entwurf möglicherweise mit 22 zu 10 Stimmen angenommen wurde. Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:30, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Zuständigkeit für die Meldepflicht wurde schon mit der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938 von den Ländern auf den Bund übertragen, die am 1. Mai 1938 inkraft trat. Die Geschichte des Meldegesetzes ist also viel älter; und berührt auch dunkle Kapitel der Geschichte, was im Artikel überhaupt nicht dargestellt wird. --2A02:8109:9A40:1778:7D6F:BFAF:62D8:BA7E 13:32, 27. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/adressen-fuer-werbung-kritik-am-neuen-meldegesetz-a-842814.html --Profiteur (Diskussion) 16:51, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

P.S.: Meldegesetze gibt es ja wohl weltweit, nicht nur in Deutschland. Der Artikel gehört in dieser Hinsicht ergänzt.

Der neue § 44 im Wortlaut[Quelltext bearbeiten]

Da in den Medien und auch in diesem Artikel falsche Angaben stehen, habe ich hier mal den Paragrafen angegeben, so wie er beschlossen wurde[1][2] --94.221.82.8 10:35, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

§ 44 Einfache Melderegisterauskunft

(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Sofern die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, sind diese anzugeben. Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu den in Satz 2 genannten Zwecken zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer Vielzahl von Personen verlangt wird.

(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Anga- ben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
  2. im Falle einer Angabe gemäß Absatz 1 Satz 2 die betroffene Person der Übermittlung für jeweils diesen Zweck nicht widersprochen hat.

(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,

  1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, oder
  2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, da gibt es einen großen Widerspruch zwischen dem was in Artikel und Medien über das Gesetz gesagt wird und was (siehe oben) tatsächlich drinsteht. Dementsprechend müsste der Artikel deutlich überarbeitet werden. --94.221.82.8 11:24, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Habe es überarbeitet und den § 44 im Wortlaut rein genommen. --ken-nedy (Diskussion) 13:19, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es passt weiterhin nicht, vor allem was die Widerspruchsmöglichkeit angeht, es steht doch im Entwurf:
"Sofern die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, sind diese anzugeben. Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu den [im vorherigen Satz] genannten Zwecken zu widersprechen" --94.221.82.8 13:31, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dass widersprochen werden kann, steht drin. Allerdings wird kritisiert, dass dieser Widerspruch aufgeweicht ist, indem vorhandene Datenbestände einfach bestätigt und/oder korrigiert werden können: "Eine Ausnahmeregelung im neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht auf: Es gilt nicht, wenn die Informationen dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen bzw. zu korrigieren, was allerdings regelmäßig der Fall sein könnte. Dann bliebe dem Verbraucher nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müsste er erst beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen die Daten überhaupt weitergegeben wurden." --ken-nedy (Diskussion) 13:51, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Kann mir mal eine kopetente Person erklären warum dieser unsägliche § 44 überhaupt vorhanden ist ? Da haben doch wieder nur die Loobyisten ihre Hand im Spiel. Eine Meldebehörde darf grundsätzlich nicht persönliche Daten die angabepflichtig sind nach außen geben, an wen auch immer!

--Molly.38 (Diskussion) 18:26, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel heißt es, im Land Brandenburg werde nicht erfasst, an wen die Daten eines Einwohners im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft herausgegeben werden. Diese Feststellung gilt aber nicht nur für Brandenburg, sondern auch für alle anderen Bundesländer. Weder im Melderechtsrahmengesetz noch in der Meldegesetzen der Länder gibt es eine entsprechende Vorschrift. Das sollte im Artikel korrigiert werden, um keinen falschen Eindruck zu erwecken.--178.24.243.17 21:55, 19. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Übernachtungen in Hotel/Gasthäuser etc. Meldepflichtig ?[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich der vermehrten Datensammelleidenschaft sollte auf das sog. "Hotelmeldewesen" bzw. die "Hotelmeldepflicht" aufmerksam gemacht werden. Welche nun wieder bundesweit eingeführt werden soll. Damit gemeint ist die Meldung eine jeden Übernachtung an die zuständige Gemeinde, bzw. das Land, etc. Die Bundesregierung möchte jene auch auf alle Bundesbürger ausweiten:"Die Hotelmeldepflicht sei vom Schengener Abkommen zumindest für Ausländer vorgegeben, sodass sie "auch für Deutsche gelten sollte".

Bisher werden jährlich in der BRD ca. 123 Mio. Hotelmeldescheine - ausländischer Übernachtungsgäste - gemäß § 29 Absatz 2 erfasst, die einer Vorgabe folgt nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a des Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19.Juni 1990 (BGB1. II 1993 S. 1013)

Nun soll dies bundesweit geregelt werden nach §29 (Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten) ["Bundestag Drucksache 17/7746">: [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707746.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/7746 - Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG).]


Der sog. Hotelmeldeschein ist gemäß §29 auszufüllen, ansonst drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Nur inländische Personen die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen o. Wasserfahrzeugen übernachten sind von der Meldepflicht gem. §17 ABsatz 1 u. 2 ausgenommen. Befreit von der - zumindest kurzfristigen - Übernachtungserfassung sind weiterhin die Jugendherbergen, Berghüttten und bestimmte Heime.


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Bundesmeldegesetz-Experten-fordern-Nachbesserungen-1573017.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17175.pdf Deutscher Bundestag : Plenarprotokoll 17/175 vom 26.4.2012

Übrigens wünscht das Bundesministerium des Inneren die Erfassung aller Übernachtungen - insbesondere auch für deutsche Staatsbürger ==> eine zweite Art einer unnötigen VorratsDatenSpeicherung, wer wann wo genächtigt hat. -- 84.61.24.42 13:41, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ist jetzt drin. --ken-nedy (Diskussion) 16:20, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Meldegesetz (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel sollte ein Hinweis auf die Meldegesetze in den anderen Ländern des Gebietes D-A-CH-FL angelegt werden. Meldegeetz 1991 ist das Bundesgesetz, gültig ab 1992 in Österreich. Langtitel: Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG) Siehe: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005799 --Helium4 (Diskussion) 01:34, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sobald weitere Artikel existieren, sollte dieser Artikel nach Meldegesetz (Deutschland) verschoben und unter Meldegesetz eine BKL eingerichtet werden. So ist das m.E. die sauberste Lösung. -- H7 (Diskussion) 11:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es ist wahrscheinlich sinnvoll, diesen Artikel nach Bundesmeldegesetz zu verschieben. Eine BKL sollte dann auf dieses und das Meldegesetz 1991 sowie weitere Gesetze verweisen.

Der Artikel hat eine bedenkliche Schieflage. Die Landesmeldegesetze - immerhin die bestehende Rechtslage! - werden im ersten Satz kurz erwähnt und das wars. Kein Wort zu den Inhalten. Dafür kommt dann ein Riesenbohei zum Zustande- oder Nicht-Zustande-Kommen des Bundesmeldegesetzes, ausgeschmückt bis ins kleinste, mit Einzelkritiken von zum Teil unbekannten "Persönlichkeiten", und penibler Berichterstattung wo die Gesetzesvorlage an welchem Tag war und wer da ein Komma geändert hat. Ich empfehle eine Auslagerung in einen Artikel Gesetzgebungsverfahren des Bundesmeldegesetzes. --Jeansverkäufer (Diskussion) 10:58, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zur Schieflage volle Zustimmung! Ich wollte mich hier über den gegenwärtigen Ist-Zustand informieren, wie der Adresshandel bisher geregelt ist. Fehlanzeige! Es steht nichts darüber drin. Es steht auch nichts darüber drin, ob tatsächlich nach dem derzeitigen Entwurf eine Verbesserung des Datenschutzes erreicht würde, wie in Politik und Medien behauptet wird. Wenigstens das sollte hinein, samt Angabe des derzeit gültigen Paragraphs. -- H7 (Diskussion) 11:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Protest im Netz[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Protest im Netz" ist sehr anekdotenhaft formuliert und mglw. POV. RalfHuels (Diskussion) 13:49, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

§ 49 sollte vielleicht auch erwähnt werden[Quelltext bearbeiten]

§ 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

(1) Einfache Melderegisterauskünfte können auch auf Datenträgern erteilt werden, die sich automatisiert verarbei- ten lassen. Die der Meldebehörde überlassenen Datenträger oder die der Meldebehörde übermittelten Daten sind nach Erledigung des Antrags unverzüglich zurückzugeben, zu lö- schen oder zu vernichten. § 40 gilt entsprechend.

(2) Einfache Melderegisterauskünfte können auch durch einen automatisierten Abruf über das Internet erteilt wer- den. Die Antwort an den Antragsteller ist verschlüsselt zu übertragen. Die betroffene Person hat das Recht, dieser Form der Auskunftserteilung zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzu- weisen. Im Falle eines Widerspruchs nach Satz 3 ist der au- tomatisierte Abruf über das Internet unzulässig.

(3) Eine einfache Melderegisterauskunft über das Inter- net kann auch über ein Portal oder mehrere Portale erteilt werden. Wird ein Portal nicht in öffentlich-rechtlicher Form betrieben, bedarf es der Zulassung durch die oberste Lan- desbehörde. Portale haben insbesondere die Aufgabe,

1. die Anfragenden zu registrieren,

2. die Auskunftsersuchen entgegenzunehmen und an die Meldebehörde oder andere Portale weiterzuleiten,

3. die Antworten entgegenzunehmen und an Meldebehör- den oder andere Portale weiterzuleiten,

4. die Zahlung der Gebühren und Auslagen an die Melde- behörden sicherzustellen und

5. die Datensicherheit zu gewährleisten.

Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn

1. der Antragsteller die betroffene Person sowohl mit Fa- milienname oder früheren Namen und mindestens einem Vornamen sowie mit zwei weiteren auf Grund von § 3 Absatz 1, ausgenommen die Nummern 1 bis 4, 7, 10 und 11, gespeicherten Daten bezeichnet hat, wobei für Familienname, frühere Namen und Vornamen eine pho- netische Suche zulässig ist, und

2. die Identität der betroffenen Person durch einen automa- tisierten Abgleich der im Antrag angegebenen Daten mit den im Melderegister gespeicherten Daten der betroffe- nen Person eindeutig festgestellt worden ist.

(5) § 10 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Die Streichung ergab sich mit der Ausschussfassung, d.h. dieser Art der Auskunft kann man nicht mehr widersprechen, damit gilt der allgemeine Widerspruch, der bei "Korrekturen" sowieso nicht gilt. Mit dieser Fassung ist es also möglich, bei Angabe der Namen aus dem Telefonbuch von z.B. Berlin und zusätzlich der Angabe "ledig" und "verheiratet" und der Angabe "Berlin" mal so eben das gesamte Melderegister zu "Korrekturzwecken" abzufragen. Da in der zusätzlich noch fälligen Kostenverordnung wohl so etwas wie "Datensätze die nicht bestätigt wurden, kosten nichts" stehen wird, könnte man anstelle des Ortes zu Sicherheit das Berlin auch als früheren Wohnort angeben, nur treffer kosten, als maximal 82 Mio x Kosten pro erfolgreiche Bestätigung.

Bliebe noch die Frage, was wohl zu erst bearbeitet wird - die Widersprüche, die sowieso wenig helfen oder die automatisierte Auskunftsanfrage? Holt man dann die Daten wieder zurück, wenn der eigentlich vorher eingegangene Widerspruch endlich erfasst wurde? Und wer bei Inkrafttreten des voll ausgerüstet bereitsteht, dürfte ja wohl klar sein. Wenn die Daten erstmal raus sind, ist es zu spät. Da hilft ein späteres BVerfG-Urteil herzlich wenig. Dann soll man doch dieses fadenscheinige Datenschutz-Gefasel gleich ganz lassen und deutlich "Jedermann erhält auf Antrag Einsicht ins Melderegister" und das für die üblichen Stammdaten. --91.66.0.236 11:36, 15. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Einnahmen der Gemeinden mit Meldedaten[Quelltext bearbeiten]

Einen informativen Überblick, wie und für wieviel die Gemeinden die Meldedaten verkaufen, gibt es hier: Einnahmen der Meldeämter: Wie Bürgerdaten zu Geld gemacht werden, u.a. "Den Preis für eine Melderegisterauskunft können Kommunen selbst festlegen. Der Preis schwankt dabei zwischen 1-2 Euro und 25 Euro je Datensatz." --Atlasowa (Diskussion) 23:37, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Informationen über die Meldegesetzänderungen seit 1. November[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte zur Diskussion stellen, ob das von mir unter Weblinks hinzugefügte Ziel www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/

www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/ Sammlung der wichtigsten Änderungen im Bundesmeldegesetz mit Gültigkeit seit 1.11.2015

als Marketing-Seite einzustufen ist. Benutzer Alnilam entfernte den Link. Er wurde im November hinzugefügt, weil er redaktionell die Veränderungen seit dem 1.11. im Meldegesetz behandelt. Auf der Seite befinden sich keine kommerziellen Inhalte, sondern ausnahmslos sachliche Informationen, die m. E. alle Richtlinien für weiterführende Links erfüllen, lt. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks

Die Änderungen gibt es sicherlich auch von offizieller Stelle und nicht nur auf einer Pronto-Business-Marketing-Seite. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 13:22, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Änderungsauflistung findet sich nicht in dieser Form auf offiziellen Seiten, sonst hätte ich sie nicht referenziert. Weder zum Zeitpunkt der Referenzierung, noch in diesem Umfang. Ich weiß nicht, wazs hier für ein Problem vorliegt. Es geht um die Inhalte auf die verwiesen wird. Das sich diese Inhalte auf einer Webseite befinden die von einem Unternehmen betrieben wird, verstößt nicht gegen WP-Richtlinien und ist überhaupt nicht ungewöhnliches, sofern die Wikipedia-Weblink-Vorgaben eingehalten werden. Ich würde mich gerne in einer Diskussion wieder finden in der Sachargumente ausgetauscht werden statt immer nur mit dem stumpfen Mktg.-Vorwurf konfrontiert zu werden. (nicht signierter Beitrag von Carmen65 (Diskussion | Beiträge) 13:40, 28. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Noch einmal die Frage: Warum verlinkst du nicht die offiziellen Quellen, die die Marketingfirma ja hoffentlich verwendet hat?
Und warum ist es dir so wichtig, Links auf Pronto-Seiten unterzubringen? --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 13:58, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Es gibt offizielle Seiten zum Bundesmeldegesetz, dort ist das Meldegesetz als PDF oder als HTML-Version einzusehen. Wenn jemand hingeht und das neue Meldegesetz mit dem alten Meldegesetz vergleicht, anhand der offiziell verfügbaren Gesetzestexte, dann ist diese Zusammenfassung unique, so wie im Fall von ummelden.de. Dort finden sich Dutzende Infos dieser Art, z. B. zum Thema GEZ, zur Kfz-Ummeldung, Adressänderung bei Behörden wie Jobcenter, Finanzamt u.s.w. Alles Non-Profit-Infos... Diese Infos sind genauso einzigartig, wie ein Zeitungsartikel. Du scheinst nicht zu verstehen oder akzeptieren zu wollen, dass die beschriebenen Inhalte nicht vertrieblich sind. Deshalb möchte ich gerne auf diesem Wege weitere Meinungen einholen und nicht nur Deine Meinung, die aus meiner Sicht weder sachlich noch objektiv die Lage beurteilt. Mir ist es nicht sonderlich wichtig Links auf Pronto-Seiten zu verweisen. In meiner Autoren-Historie sieht man, dass das in den vergangenen 6 Jahren gerade mal 7 x der Fall war und sich immer auf additive nützliche Informationen bezog, wie Checklisten, PDF-Vorlagen, Gesetzeshintergründe, etc. Alles unique, nicht marketinggetrieben und völlig unkritisch, genauso wie der kürzlich von Dir entfernte Copytest im Nachsendezusammenhang, bei dem wie bei dem Meldegesetz-Inhalt auch, recht und links keine kommerziellen Informationen vorzufinden waren. Mein Eindruck ist, es gibt entweder eine Connection, die Dich antreibt mir als Autor in die Suppe spucken zu wollen oder Du bist in punkto Spam-Links übersensibel. Gerne würde ich vor diesem Hintergrund weitere Meinungen einholen, die sich auf den Artikel "Meldegesetz" beziehen und sich anschauen, was von mir hinzugefügt wurde. (nicht signierter Beitrag von Carmen65 (Diskussion | Beiträge) 14:19, 28. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Nach WP:WEB "weiterführende Informationen zum Thema" sind nur Webpages erwünscht, die sich mit dem Thema befassen, nicht mit Unterpunkten und nicht mit Überbegriffen. Da der Artikel nicht die Änderungen als Thema hat, behandelt die Seite nur einen Aspekt und ist damit unbrauchbar. Die Seite mag nützlich sein, aber die Wikipedia ist kein Dienstleistungsportal, sondern ein Lexikon. --GiordanoBruno (Diskussion) 15:43, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

@GiodanoBruno - Danke, das ist der erste Hinweis, der mir weiterhilft Weblinks einzuordnen. Bei der Seite handelt es sich quasi um eine FAQ-Seite, die verschiedenste Aspekte der Wohnsitz-Ummeldung behandelt und nicht ausschließlich den Aspekt "Meldegesetz". Wobei das m. E. schwer zu trennen ist, bei einem derart komplexen Thema wie eine Meldegesetzänderung, weil es viele Einzelaspekte betrifft. Nun gut, dann müssen die User des Meldegesetz-Artikels eben auf Einzelhinweise zu den Unterschieden vor und nach 1. November verzichten oder sich die Gesetzestexte zur Hand nehmen. :-) Doch grundsätzlich habe ich Deinen Hinweis verstanden und werde ihn beherzigen. Besten Dank. Grüße --Carmen65 (Diskussion) 17:07, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Es handelt sich selbstverständlich nicht um eine rein redaktionelle Seite: sie wird von der T-com betrieben, die ihrerseits (genauso wie in den diversen "Informationsbroschüren" bei Umzug ihre Partner hat: die stehen ja auch aufgelistet unten auf der Seite und zahlen natürlich dafür, dass man von dieser Seite aus weiter klickt. Zitat von Oben: "Auf der Seite befinden sich keine kommerziellen Inhalte": Da wird der Wohnungskredit über einen Klickbutton bei einer (!) bestimmten Bank angepriesen. Der dazugehörige Text enthält nicht mal den Hinweis "Anzeige" (naja, es ist ja auch offensichtlich). 2. Zitat von oben " ... dass die beschriebenen Inhalte nicht vertrieblich sind" - allerdings heißt genau die Seite, die die Partner nennt: "Vertriebspartner". Es ist also damit mMn offensichtlich, dass es sich um einen kommerziellen Link handelt, der gegen WP:WEBverstößt. Gruß, --AnnaS.aus I. (Diskussion) 16:28, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

@Anna. Ich hätte nicht gedacht, dass so unpräzise diskutiert wird auf WP, habe ich wieder etwas dazugelernt. Es wurde nie behauptet, dass die Seite ummelden.de rein redaktionell ist. Auf das Linkziel trifft das zu. Übrigens, wenn Du Dir Weblinks anschaust ist das selten der Fall, das nirgendwo weit und breit kein Geld verdient wird. Geschätzte 70 Prozent aller in WP verlinkten Weblinks beinhalten AUCH kaufmännische Aspekte. Selbst die Stiftung Warentest ist ein Wirtschaftsunternehmen und auch der ADAC. Vielleicht war das noch nicht bekannt. Und wenn Du behauptest die Seite wäre von der Telekom betrieben ist das schlichtweg falsch. Die Telekom ist ein Partner, das ist richtig. Auf der Seite befinden sich keine Inhalte die kostenpflichtig sind, das ist richtig. Und die kommerzielle Ausrichtung steht nicht im Vordergrund, sondern die Ratgeberinhalte tun es. Deshalb hat die Seite überhaupt Nutzer. Die Tipps, PDF-Vorlagen, Checklisten und Gesetzesinterpretationen schreiben sich im Gegensatz zu Wikipedia aber nicht von alleine und deshalb ist es durchaus zulässig Umzugskreditangebote nebenan zu stellen. Vorschlag: Entferne alle Links zu https://de.wikipedia.org/wiki/Verivox - das Unternehmen ist rein kommerziell orientiert. Und ist die https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bahn nicht auch kommerziell aktiv? --Carmen65 (Diskussion) 17:23, 28. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Das ist ein reiner SEO-Link. Auf keinen Fall einbringen. --Unscheinbar (Diskussion) 22:39, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Seit wann gibt es den Meldezwang in Deutschland? (nicht signierter Beitrag von 84.60.163.102 (Diskussion) 12:08, 29. Apr. 2018‎)