Diskussion:Bundestagswahl

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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:40, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wanderung des Wahltermines in den September[Quelltext bearbeiten]

Man beachte dass in den 1950ern immer Ende September gewählt wurde. Nach Neuwahlen 1972 wurde zweimal Anfang Oktober gewählt. Nach der Neuwahl im März 1983 ließ Kohl jeweils den Wahltermin um die 2 maximal möglichen Monate vorziehen, Januar 1987, Dezember 1990, bis 1998 wieder Ende September gewählt wurde. Das war Absicht, u.a. weil am Ende des Sommers die allgemeine Stimmung besser (und daher für die Regierung) sei und die Wahlkämpfer nach der Sommerpause noch gutes Wetter und helle Abende vorfänden. Die vorgezogene Neuwahl 2005 per auflösungsgerichteter Vertrauensfrage wurde ebenfalls so terminiert. --87.141.24.27 20:39, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Weitere Gründe für Ende September, abgesehen von Wetter, Helligkeit, Stimmung, sind Ende der Ferienzeit, Ende der Erntezeit, keine Schneeglätte o.ä., keine Sommerhitze, so dass eine hohe Wahlbeteiligung in den Wahllokalen möglich ist. Durch Briefwahl wird aus dem Wahltermin eine längere Wahlzeit. --87.141.27.100 18:35, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Das ist doch alles Spekulation und vor allem für 1990, aber auch für 2005 stimmt das so nicht. Nur bei 1983 kann man sich das vorstellen (aber auch nur das), da ja die Regierung Kohl nicht auf Neuwahlen zu diesem Zeitpunkt angewiesen war. Aus dem März 1983 ergibt sich dann die Möglichkeit im Januar 1987 zu wählen. Str1977 (Diskussion) 09:11, 28. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Nein, das ist keine Spekulation und gerade nicht für 1990, es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Wiedervereinigung eine Rolle spielte. Nach den Erfahrungen des Wahlkampfes 1987 (Schnee, Eis, Kälte, Weihnachten, Adventszeit, letzteres weiß sogar die Wikipedia: Bundestagswahl 1990#Wahltermin), war man sich parteiübergreifend schon vor dem Mauerfall 1989 einig, den Wahltermin 1990 vorzuziehen, siehe z.B. Hans Apel, Der Abstieg, 1990, ISBN 3-421-06559-4. --Jeansverkäufer (Diskussion) 08:08, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Um die Ecke formuliert[Quelltext bearbeiten]

„zum anderen von Verfechtern der Mehrheitswahl, die bemängeln, dass durch die personalisierte Verhältniswahl das Parteiensystem in der Regel nicht so stark konzentriert wird, dass ohne die stärkste Partei keine Regierung möglich ist.“ Ich kenne zwar die Position der Mehrheitswahlbefürworter, aber diesen Satz als solchen verstehe ich nicht, da dreifache bzw. – je nach Ansicht – sogar vierfache Verneinung: „…die bemängeln, … nicht so stark …, dass ohne … keine …“ --2003:D0:2F1C:7FD8:D5B8:943F:FE3D:9CF 23:10, 29. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Die Kritik teile ich, zumal der letzte Teil dieses Satzes aus meiner Sicht nicht 100%ig korrekt ist. Ich habe einen Änderungsvorschlag unterbreitet. --Funnyeric (Diskussion) 20:08, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Solche Schachtelsätze sind zwar etwas unübersichtlich, aber man kann sie trotzdem verstehen, wenn man sie entsprechend "entschachtelt":
Es gibt Verfechter der Mehrheitswahl, die etwas bemängeln. Nämlich was? Daß durch die personalisierte Verhältniswahl auch eine Regierung ohne die stärkste Partei möglich ist. Und warum? Weil die personalisierte Verhältniswahl dazu geführt hat, daß das Parteiensystem mittlerweile ziemlich zersplittert ist, sprich viele unterschiedliche Parteien und einzelne Abgeordnete im Bundestag vertreten sind.
Man müßte sich jedoch überlegen, was diese "Bemängeler" statt dessen wollen. Wollen sie, daß eine Regierung auf jeden Fall mit der stärksten Partei gebildet werden muß? Und ist das in jedem Fall sinnvoll? --Wikilaser (Diskussion) 09:31, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Hmm[Quelltext bearbeiten]

Am häufigsten kamen die Kanzlerkandidaten aus Nordrhein-Westfalen (Konrad Adenauer, Rainer Barzel, Erich Ollenhauer, Willy Brandt, Johannes Rau, Peer Steinbrück, Martin Schulz, Guido Westerwelle, Armin Laschet), aus Bayern (Franz Josef Strauß, Hans-Jochen Vogel, Edmund Stoiber) und aus Brandenburg (Frank-Walter Steinmeier, Annalena Baerbock, Olaf Scholz). Mit Helmut Kohl und Rudolf Scharping traten zwei Rheinland-Pfälzer an, ebenfalls zwei Kanzlerkandidaten kandidierten in Baden-Württemberg (Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger) und Niedersachsen (Kurt Schumacher, Gerhard Schröder). Hamburg (Helmut Schmidt), Berlin (Willy Brandt), das Saarland (Oskar Lafontaine), und Mecklenburg-Vorpommern (Angela Merkel) waren jeweils einmal die politische Heimat eines Kanzlerkandidaten.

Barzel ist in Ostpreußen, Ollenhauer in Sachsen-Anhalt, Brandt in Schleswig-Holstein, Steinbrück in Hamburg, Vogel in Niedersachsen, Steinmeier in NRW , Baerbock in Niedersachsen, Scholz in Niedersachsen, Erhard in Bayern, Schröder in NRW.

Brandt wird zusätzlich zum NRWler auch noch zum Berliner gemacht. Richtig absurd wird es aber bei Scholz: In Niedersachsen geboren, dann Innensenator und Erster Bürgermeister von Hamburg (und vorher Parteiämter in Hamburg) und jetzt ist er Brandenburger, weil ihm dort ein sicherer Wahlkreis zugeschanzt wurde? Welchen Mehrwert soll diese Auflistung haben? --2A02:908:C33:8D80:8571:8B3C:55E9:2A0F 20:27, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Vergessen hast Du, dass nicht nur Ludwig Erhard, sondern auch Helmut Kohl in Bayern geboren wurde, es gab also schon zwei bayerische Kanzler. Genau wie Hamburg, neben Schmidt ist auch Angela Merkel in Hamburg geboren. -- Perrak (Disk) 23:47, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ja, das ist alles etwas verquer, was auch dadurch zustande kommt, dass man bei einem Kandidaten Herkunft, Ort des hauptsächlichen politischen Wirkens und Landesliste/Wahlkreis angeben könnte. Die Herkunft ist sicherlich vernachlässigbar (weshalb dann Barzel bei der Wahl nicht aus Ostpreußen kam usw.) und Landesliste/Wahlkreis wäre am eindeutigsten, aber auch oft nichtssagend. "Politische Heimat" würde am ehesten zum mittleren Kritierium passen.
Scholz kann noch zehnmal in Brandenburg antreten - er bleibt trotzdem ein Hamburger und wird nie irgendeine Beziehung zu Brandenburgern haben. Ob Willy Brandt formal irgendwo in NRW kandidiert hat, kann ich nirgendwo ersehen. Sein Artikel sagt dazu nichts.
Str1977 (Diskussion) 08:59, 28. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Laut unserem Artikel Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (4. Wahlperiode) wurde Brandt 1961 in Berlin gewählt, laut Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (6. Wahlperiode) und folgenden jeweils in NRW ohne Wahlkreis, also nur über die Liste, wo er als Parteivorsitzender vermutlich jeweils der Spitzenkandidat war. -- Perrak (Disk) 20:15, 28. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Wahlrechtsreform 2023 bzgl. Grundmandatsklausel nicht berücksichtigt?[Quelltext bearbeiten]

Die Grundmandatsklausel, wonach auch Parteien die mindestens drei Direktmandate erringen, ihren Zweitstimmen entsprechend in den Bundestag einziehen, wurde 2023 abgeschafft. Scheint nicht berücksichtigt zu sein. --M.G.Berberich (Diskussion) 21:31, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Die Wahlrechtsreform wird in diesem Artikel insgesamt nicht erwähnt, nicht nur in Bezug auf die Grundmandate. Könnte man ergänzen. Andererseits wird sie das Verfahren vor dem BVerfG vermutlich ohnehin nicht in der Form überstehen, die momentan gilt. -- Perrak (Disk) 21:52, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten