Diskussion:CE-Kennzeichnung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „CE-Kennzeichnung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Geltungsgebiet[Quelltext bearbeiten]

Die CE-Kennzeichnung gilt für Staaten, in denen die EG-Richtlinien gelten. Es macht keinen Sinn, hier alle Länder aufzuführen, in denen sie nicht anuzuwenden sind. ~ghw .oO( ) 07:56, 26. Feb 2006 (CET)

O.K., interessant ist aber, daß die Anforderungen der harmonisierten Normen bzgl. verschiedener Produkte (Sportboote) auch über den eigentlichen Geltungsbereich der EU hinausgehen, so beispielsweise die Schweiz, Tunesien und die Türkei. (UhuAC)

Die Richtlinien regeln die Konditionen und Produktanforderungen für das Inverkehrbringen der jeweiligen Produkte innerhalb der Gemeinschaft. Dazu ist die CE-Kennezichnung erforderlich. Wenn Drittlänger die Normen für gute befinden, und in die nationale Normung aufnehmen, ist das ein anderes Kapitel, als jenes der CE-Kennzeichnung. --~ğħŵ 22:24, 26. Sep 2006 (CEST)

Seit wann gibt es die CE Kennzeichnung ? Vielen Dank.

> Wir sehen uns mit widersprüchlichen Aussagen zum CE-Geltungsbereich konfrontiert: Sind Anlagen CE-konform zu liefern, wenn diese unter einem Europäischen Vertragsrecht beispielsweise nach Asien geliefert werden? Kann/Darf/Muss die CE Prozedur aus dem öffentlich-rechtlichen Vertragsrecht wegbedungen werden? Kann sich der chinesische Kunde nach einem Unfall auf CE beziehen, weil er einen Vertrag unter deutschen oder englischem Recht abgeschlossen hat? Besten Dank für fundierte Rückmeldungen. Fem / 13.07.2007

Da gibt es überhaupt keine Widersprüche. Das neue Konzept definiert ebenso wie die EG-Richtlinien den Geltungsbreich für die Konformitätsbewertung von den darin regulierten Produkten. Insofern ist die Konformitätsbewertung innerhalb des EU-Raumes unabdingbar. Werden Produkte in Drittländer geliefert, ist die CE Kennzeichnung primär nicht erforderlich, es sei denn, das ganze ist vertraglich (als Anforderung) geregelt. Es liegt also einzig am Vertragsinhalt, nicht an den Regelungen zur CE Kennzeichnung. Wenn der Vertrag schelcht gemacht ist, ist der Vertrag das Problem, nicht das Neue Konzept. (Also: Vertrag genau durchlesen, Juristen zahlen... Es kommt bei Verträgen auf Buchstaben und Satzzeichen an, ergo kann hier niemand eine Antwort auf diese Frage geben.)-- ~ğħŵ 07:47, 15. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die CE-Kennzeichnung ist (speziell bei Medizinproduken) in der Schweiz Pflicht. -- Androef 10:09, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann kannst du sicherlich den § des schweizer Heilmittelgesetzes bzw. der Medizinprodukteverordnung nennen, wo das gefordert wird. Odr? -- ~ğħŵ 12:39, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

In der Schweiz müssen Maschinen der Maschinenrichtline entsprechen. Diese schreibt die CE-Prüfung vor. Deshalb ist die Kennzeichnung auch in der Schweiz Vorschrift! Oder liege ich da falsch?

Nach der schweizer Medizinprodukteverordnung müssen die Produkte den gesetzlich definierten Anforderungen. Diese decken sich mit den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG. Die Schweiz hat jedoch eine eigene Konformitätskennzeichnung "MD" vorgesehen. Statt des Konformitätskennzeichens nach Anhang 1 (MD) kann auch ein in der Schweiz im Rahmen einer Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen anerkanntes ausländisches Konformitätskennzeichen angebracht werden. Die entsprechenden Konformitätskennzeichen sind in Anhang 2 aufgeführt. Und das ist dann die CE-Kennzeichnung. Ich nehme an, es ist mit Maschinen ähnlich. Es ist nicht zwingend erforderlich, ein CE auf einem Produkt drauf zu haben, aber es hilft. -- ~ğħŵ 15:15, 15. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

In der Schweiz sind auch Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie unterstehen, verpflichtet, das CE - Zeichen an zu bringen: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Technische_Handelshemmnisse/Mutual_Recognition_Agreement_MRA0/CE-Kennzeichnung.html bzw.: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers_en

--Marquis4057 (Diskussion) 20:11, 14. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Betroffene Produktgruppen[Quelltext bearbeiten]

Hier wird unter Produktgruppen die "Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten)" aufgeführt.

Welche Produktgruppen sind denn hiervon betroffen? Muss ein Hersteller alle Elektro- und Elektronikprodukte einem EMV-Test unterziehen? Es ist undverständlich bzw schwer vorzustellen die EMV als Prodkutgruppe zu bezeichnen. Ich würde mich über eine Anpassung oder einen entsprechenden Kommentar freuen. Vielen Dank. -- anonym - 14:20, 10. März 2008

Das gleiche habe ich mir auch gerade gedacht, schade dass es immer noch keine korrektur gibt.--78.48.171.129 09:47, 6. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Grundsätzlich ist jeder Hersteller von Elektro-(nik-)produkten verpflichtet sicherzustellen, dass seine Produkte allen anwendbaren Normen entspricht und CE-konform sind. Wie er das macht, ist erst mal seine Sache. Zumindest bis zum Tage X, wenn ein Herr von der BNetzA vor der Tür steht und Einsicht in den TCF (technical construction file) verlangt, weil das Produkt doch nicht konform war. Was glaubst Du, auf welcher Basis der gute Mann wohl seine Entscheidung hinsichtlich evtl. Bussgelder entscheidet. :o) Neben den EMV-Prüfungen (Störaussendung und Störfestigkeit) kommt übrigens auch nahezu immer die Produktsicherheit ins Spiel, die meistens auch noch teurer zu prüfen ist. Ich verstehe allerdings nicht die Aussage: "die EMV als Prodkutgruppe zu bezeichnen". EMV ist keine Produktgruppe sondern eine Eigenschaft! --Dipl-Ingo (Diskussion) 10:09, 21. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auch diese neueste Meldung von 2012 verunklart mehr, als daß sie erhellt. In letzter Zeit stoße ich immer wieder auf Streitfälle, wo es um die Einfuhr gebrauchter analoger Spiegelreflexkameras geht, die angeblich ein CE-Siegel bräuchten, bloß weil das Teil eine handelsübliche Knopfbatterie für den Belichtungsmesser braucht, die man in jedem Elektroladen an der Ecke kaufen kann. Was von daher auch der größte Blödsinn ist, weil die betreffenden Modelle in den 80ern und 90ern massenweise ohne jede Beanstandung in EG/EU hergestellt oder von Großhändlern importiert wurden. Kauft man dann für umgerechnet 20 EUR eine solche nach 1985 womöglich in der EG oder EU hergestellte Kamera über eBay per Versand, die sich gerade in den USA oder Japan befindet, quängelt der Zoll plötzlich was von angeblich benötigtem CE-Zeichen und einem originalen Datenblatt bzw. technische Dokumentation des Herstellers, die der Privatkäufer angeblich beibringen müsse, denn sonst könne der eBay-Privatkäufer, der in der EU sitzt, angeblich wegen illegaler Einfuhr hinter Gitter kommen. --2003:EF:13DB:3B65:A822:F329:FCAD:8EB8 09:17, 13. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist oder nicht, ist der Sache nach ein sehr komplexes Thema, das nicht im Rahmen eines Wikipedia-Artikels abschließend behandelt werden kann. Geht es nur um die elektromagnetische Verträglichkeit, ist es noch relativ eionfach, herauszufinden, ob ein Gerät unter die Richtlinie fällt oder nicht (ist es ein Gerät, das elektromagnetische Störungen verursachen kann? Dann auf jeden Fall ja). Aber es ist nur sehr selten der Fall, dass nur eine einzige CE-relevante Richtlinie anzuwenden ist. Dazu bedarf es in jedem Einzelfall eine fundierte Prüfung durch ausgebildete Personen. --Tuluqaruk (Diskussion) 09:35, 15. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Rechtliche Auswirkungen[Quelltext bearbeiten]

Wie werden die strafrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung abgeleitet. Die Kennzeichnung ist ja "nur" für den freien Warenverkehr innerhalb des EG-Raums, der bei vorliegen dersleben (durch die nationale Gesetzgebung) nicht behindert werden darf. Bei Vorliegen der einer "Chinese Export"-Kennzeichnung wird wohl kaum der chinesische Produzent oder der inländische Importeur strafrechlich belangt werden. Allenfalls der Betreiber aber nicht wegen einer falschen Kennzeichnung.-- @xqt 15:25, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Na klar gibt es Konsequenzen für widerrechtliches Inverkehrbringen. Verantwortlich ist immer derjenige, der ein (Import-)Produkt in der EU erstmalig inverkehrbringt. Strafrahmen stehen in den einschlägigen nationalen Gesetzen. "Dran" ist immer der Hersteller - bei Herstellern außerhalb der EU der "Importeur".
Eine Bitte an die jüngsten Editoren: Bitte zuerst die einschlägigen Richtlinie/Gesetze lesen, bevor am Text "rumgepfuscht" wird. Hier gehts um knallharte Fakten, die in Gesetzen definiert sind und nicht um persönliche Meinungen oder Vorlieben. -- ~ğħŵ 18:43, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bitte genau lesen!, die strafrechtlichen Auswirkungen sind dann zu befürchten, wenn das Produkt ein CE Zeichen trägt, aber keine Konformitätsuntersuchung durchgeführt wurde! In diesem Fall ist der Sachbestand der Täuschung und evtl. eines Betrugsversuchs gegeben. Also BGB, GPSG, nicht Prod.HaftGes., letzteres kann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Bewußtes unsicheres Konstruieren) zu strafrechtlichen Konsequenzen führen (Privat Klage eines Opfers gegen den Hersteller). Davon hab ich aber gar nicht gesprochen. Als Quelle kann IHK dienen oder KomNet für die Haftung von Geschäftsführern siehe auch Geschäftsführer... Im Detail ausgeführt: also BGB823 bzw StGB223, siehe auch Hochschule Ulm Vorlesung Dr. J.P. Bläsing oder am Lehrstuhl für Produktentwicklung Prof. Dr. Ing Lindemann. Ich entferne nun die Marke aus dem Artikel. Sollten aber noch Zweifel offen sein, dann setze sie bitte wieder ein und kontaktiere mich. Düsentrieb 19:02, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dich und das hab ich nicht direkt gemenint - es wurdet sind und dann die nationalen Gesetze. Bevor jemand am Artikel rumpfuscht, sollte derjenige BG und Richtlinien gelesen am Artikel in der letzten Zeit mehrfach rumgepfuscht, Hörensagen eingebaut usf... Basis für den Artikel ist immer noch der Bluie Guide (als Leitfaden) dann kommen die einzelnen Richtlinien, die im großen und ganzen zum BG harmonisierhaben. -- ~ğħŵ 18:48, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kennzeichnung & Kennzeichen[Quelltext bearbeiten]

Im Text stand:

Die CE-Kennzeichnung wird fälschlicherweise immer wieder „Zeichen“ genannt.

und das ist auf jeden Fall falsch bzw. sehr ungenau formuliert - denn die Kennzeichnung geschieht ja gerade mit dem CE-Zeichen. Es handelt sich bei dem genau definierten CE um ein Zeichen - und das wird zur Kennzeichnung eines Sachverhalts eingesetzt. Dazu muss es in einer bestimmten Art und Weise auf einem Produkt angebracht werden (sichtbar, bestimmte Größe etc.). Ich habe das im Artikel korrigiert. -- Schusch 15:14, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist nicht richtig. Es gibt in sämtlichen Richtlinien und Regulatorien im Rahmen des Neuen Konzepts nur eine einzige Bezeichnung: CE-Kennzeichnung. Auch wenn es dem einen oder anderen im "deutschen SPrachgebrauch" besser gefallen mag, von "Zeichen" zu sprechen, so handelt es sich gemäß dem Regulativ trotzdem um eine "CE-Kennzeichung", die "angebracht wird". Daran hat sich beispielsweise auch in der vor einem Monat erschienenen aktualisierten Richtlinie zur CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten nichts geändert. Ich würde gerne sehen, in welcher Richtlinie von "CE-Zeichen" geschrieben wird. -- ~ğħŵ 07:49, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es bleibt weiterhin falsch, dass es sich bei dem CE-Zeichen um eine CE-Kennzeichnung handelt: in den Richtlinien ist, wenn explizit von dem Zeichen die Rede ist, vom CE-Kennzeichen die Rede - ein Kennzeichen ist die Untermenge eines Zeichens. Gerne darf das CE-Zeichen auch CE-Kennzeichen genannt werden (so ziehen es die Juristen wohl vor), aber es ist eben keine Kennzeichnung - die Ausfertiger der Text wissen sehr wohl mit sprachlicher Logik umzugehen. Eine Kennzeichnung wird daraus erst, wenn das Kennzeichen in vorgeschriebener Weise eingesetzt wird - das ist in der deutlichen Mehrzahl der Fälle die Anbringung am Produkt. Ich ändere noch mal, diesmal auf CE-Kennzeichen, sonst ist es einfach sprachlich falsch. Grüße -- Schusch 13:08, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
hm, hmhm :-) ich muss zugeben, so ganz recht habe ich wohl nicht und mit der Verwendung des Wortes "Kennzeichen" liege ich wohl komplett falsch (da hätte ich besser vorher nachgeschaut als mich auf mein Gedächtnis zu verlassen). Ich vertiefe das Thema hier mal ein wenig. Vor allem fehlt dem Artikel der Link zur zentralen (?) Richtlinie, die ich inzwischen hier gefunden habe. Der Text gibt halb dir und halb mir recht. (Ich schätze, dass ist die zentrale Richtlinie und verlinke diese konsolidierte Fassung gleich im Artikel.) Im Verlauf des gefundenen Textes finden sich neben der mehrfachen Bemerkung, das jeweils "EG-Konformitätszeichen" bzw. "EG-Zeichen" durch "CE-Konformitätskennzeichnung" bzw. "CE-Kennzeichnung" und "CE-Zeichen" durch "CE-Kennzeichnung" zu ersetzen sind, folgende Zeilen:
8. In Anhang IV wird Abschnitt 1.1 wie folgt geändert:
a) Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
"a) - die CE-Kennzeichnung, die aus dem in Anhang VI beschriebenen CE-Zeichen besteht, gefolgt von den beiden letzten Stellen der Jahreszahl, die das Jahr ihrer Anbringung angibt;
- die Kennummer(n) der benannten Stelle(n), die die EG-Überwachung oder die EG-Eichung durchgeführt hat (haben).
Die hier genannten Kennzeichnungen und Aufschriften sind deutlich einander zugeordnet an der Waage anzubringen."
es wird mehrfach erwähnt, dass die Kennzeichnung aus den Buchstaben CE (in einer bestimmten Form, genau das macht diese Buchstaben zu einem Zeichen, aber das steht da nicht) und je nach Fall zusätzlichen Zahlen oder Buchstaben besteht. Genau da widerspricht sich die Richtlinie also selbst.
Sprachlich gesehen erfordert eine Kennzeichnung eine bestimmte Aktion im Gegensatz zu einem Kennzeichen, das eben nur eine bestimmt Form hat. Insofern ist teilweise eine deutliche Unschärfe in der deutschsprachigen Ausfertigung der Richtlinie (die anderen Sprache mag ich nicht beurteilen), die wir keineswegs in unserem Artikel übernehmen müssen. Die rechtlich nicht verbindlichen Ausführungen und Erklärungen möchte hier mal beiseite lassen, deren Sprachwahl sollte vorwiegend von der Richtlinie abhängen und wird wohl auch nicht ganz so sorgfältig gewählt.
In der Richtlinie wird ein Mal vom CE-Zeichen gesprochen, wo es eben genau um das Zeichen geht. Hier kann also die Bezeichnung des reinen Zeichens als CE-Zeichen nicht falsch sein. Es geht bei Diskussionen jedoch meistens um die Kennzeichnung, insofern ist den Benutzern von "CE-Zeichen" eine sprachliche Unschärfe vorzuwerfen, aber diese macht eben den Gebrauch des Wortes "CE-Zeichen" nicht falsch.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal deutlich für meine vorhin vollzogene Änderung aussprechen, werde aber keineswegs noch einmal revertieren, falls sie wieder geändert wird.
Grüße, -- Schusch 14:36, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
(Nachsatz: vielleicht macht es auch einfach Sinn, die sprachliche Unschärfe der Richtlinie kurz zu kommentieren - ich habe das in der Bildunterschrift einfach mal gemacht ... -- Schusch 14:41, 23. Nov. 2007 (CET))[Beantworten]
hm, inzwischen bin ich ja der Meinung, dass "CE-Zeichen" wieder für das reine Buchstabenzeichen in den Artikel kann, weil es ja sogar in der Richtlinie so bezeichnet wird, aber ich höre jetzt erstmal auf. Gruß, -- Schusch 15:02, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Die von dir zitierte Richtlinie ist eine Richtlinie, durch welche eine Reihe "alter" RL geändert wurden, und zwar u.A. dahingehend, dass die alte Formulierung "CE-Zeichen" oder "CE-Kennzeichen" duch die neue Formulierung "CE-Kennzeichnung" ersetzt worden sind. DIe Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist nunmal der "New Approach" bzw. der "Neue Konzept", welches im so genannten "Blue Guide" dargelegt wird. DIeser enthält die gemeinsame Grundlage sämtlicher Richtlinien. Wenn du darin auch nur ein einziges "CE-Zeichen" oder "CE-Kennzeichen" findest, können wir übner die von dir vorgeschlagene Formulierung reden, ich habe bis dato keine solche alte Formulierung gefunden. Ebenso ist in keiner mir bekannten Richtlinie nach dem Neuen Konzept auch nur irgendwo der Begriff "CE-Zeichen" bekannt, alle enthalten den einheitlichen Terminus "CE-Kennzeichnung". Hier geht es um die die Beschreibung des Konzeptes der EG und nicht um irgendwelche linguistischen Spitzfindigkeiten. Also werde ich den Text des Artikels (der übrigens direkt aus dem Blue Guide entnommen ist) wieder herstellen. Die von dir zitierte Richtlinie ist eine Änderung, aber keine relevante, denn relevant sind die einzelnen Richtlinien selbst (in deren konsolidierter Fassung). Es ist richtig, dass bis 1993 der Begriff "CE-Kennzeichen" für "CE mark" verwendet worden ist. Seit dem Neuen Konzept und dem Ablauf der Übergangsfrist (1996) wird aber einheitlich CE-Kennzeichnung in den einschlägigen Richtlinien und Gesetzen verwendet (im englischen heißt es auch CE mark und nicht CE character).-- ~ğħŵ 00:25, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Erstmal: Es passt zum Eindruck, den ich von deiner Aktion hier habe, dass du den Link auf die konsolidierte Fassung dieser Richtlinie gelöscht hast. Sieht für mich nach einem Unter-den-Teppich-kehren aus. Ich habe dir ja nun mindestens eine Richtlinie genannt, in der es die Formulierung CE-Zeichen explizit gibt - relevant ist sie, das entscheidest wohl nicht du. Gibt es denn eine zentrale Richtlinie, in der das mit dem CE-Zeichen zentral und erstmals geregelt wird bzw. wurde? Das muss ja weit vor dieser Neuen Annäherung passiert sein. Das wäre dann auch die wichtigste Richtlinie, zu der ein Link im Artikel noch fehlt. Schließlich gehören die Anfänge dazu.
Wofür ich gar kein Verständnis habe, ist, warum man in der Wikipedia kritiklos juristische Spitzfindigkeiten und falsche sprachliche Anwendung hinnehmen sollte, wo doch gerade hier der Raum besteht, auf Falsches aufmerksam zu machen. Da von irgendwelchen linguistischen Spitzfindigkeiten zu reden, verkehrt die Sachlage. Lies doch mal aufmerksam diese Formulierung, die du eins zu eins aus dem blauen Leitfaden übernommen hast: Die Anbringung einer Kennzeichnung. In der Schule würdest du für diese Formulierung zurecht Punktabzug bekommen. Wir sind hier nicht die kritiklosen Nachplapperer irgendwelcher Gesetze und Richtlinien, sondern dürfen, nein müssen sogar, falschen Sprachgebrauch durchaus herausstellen. Mir ist das viel zu obrigkeitshörig, einen solchen Sachverhalt einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Aber jeder ganz nach seiner Kragenweite.
Im Englischen heißt es nicht mehr CE mark sondern CE marking, hier scheint deine Argumentation auf falschem Sachstand zu sein. Und das Beispiel mit dem CE character verstehe ich nicht - im deutschen Text steht durchaus etwas von Buchstaben.
Schau dir einfach mal den englischen Artikel zum Thema an - die haben das Thema ganz einfach im Einleitungssatz geklärt:
The CE mark (officially CE marking)
so einfach kann die Welt sein, wenn man sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlässt und nicht einfach den Amtsschimmel mitreitet.
-- Schusch 12:40, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
ich habe gerade gesehen, dass selbst Arthur Eisenmenger schon unter den sprachlichen Missbildungen den "New Approach" zu leiden hatte - zu der Zeit, als er das CE-Zeichen (!) kreiert hat, gab es den Terminus CE-Kennzeichnung für das Zeichen noch nicht - das Zeichen existiert schon länger als die sprachliche Verrenkung. Ich hoffe, es ist klar, dass da im historischen Zusammenhang CE-Kennzeichnung falsch ist. Und in diesem Sinne ist es auch einfach klar, dass das Zeichen (ohne seine Funktion) einfach ein CE-Zeichen ist. -- Schusch 13:10, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das hat nichts mit "unter den Teppich kehren" zu tun. Kennst du dich mit der Materie aus? Kennst du den Zweck der von dir zitierten Richtlinie? Sie wurde veröffentlicht, um die darin genannten EG-Richtlinie aus der Zeit von den New Approach an die geänderten Vorgaben zu novellieren. Eine der Änderungen war, dass im Rahmen des Neuen Konzepts zur Konformitätsbewertung nun (nach einer 3-Jahres Übergangsfrist) statt (alt) CE-Zeichen ab 1996 fortan "CE-Kennzeichnung" die korrekte Bezeichnung war. Alle ab 1993 veröffentlichen Richtlinien, beispielsweise die 93/42/EWG enthalten die neue Bezeichnung. Du kannst die von dir zitierte Richtlinie ruhig bei den geänderten Richtlinien zitieren (wobei es meist schon eine Änderung der Änderung gegeben hat, wie z.B. mit der 2007/47/EG als Änderung der 90/385/EWG), dort mag es eine gewissen Relevanz haben. Für die "CE-Kennzeichnung", welche durch den "Art. 95 EG-Vertrag" und den "Blue Guide" definiert sind, ist die von dir zitierte Richtlinie insofern, als dass sie betroffe Alt-Richtlinien (aus der Zeit vor dem Neuen Konzept zur CE-Kennzeichnung) novelliert, das wars dann aber auch schon. Generische Vorgaben enthält sie jedoch nicht. Vor 1993 wurde der Begriff Zeichen verwendet, ab 1993 nicht mehr. Der Artikel sollte jedoch die aktuellen gesetzlichen VOrgaben beschreiben, findet du nicht?
Die Aufgabe der Wikipedia ist nicht Theoriefindung (was du hier mit deiner persönlichen Interpretation von EG-Rechtstexten bzw. nationalen Gesetzen tust - auch die entsprechenden deutschen und österreichischen Gesetze enthalten die Formulierung "CE-Kennzeichnung"). Hier im speziellen geht es um gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung nach EG-Recht bzw. nationalem Recht. Juristendeutsch ist nach dem alltäglichen Sprachverständnis bisweilen durchaus etwas holprig (das beginnt schon beim Rechtsinstitut, unter dem sich "der Bürger" ein Institut vorstellt... Bei der Produktregulierung geht es (zum Glück) nun mal um exakte Definitionen. (Dass beispielsweise chinesische Hersteller einfach CE drauf schreiben und sich um nichts scheren, steht auf einem anderen Blatt und hat viel mehr mit der unzureichenden Überwachung der Richtlinien zu tuna, als mit deren Inhalten - was nebenbei bemerkt seit Jahren bekannt ist). Wenn du einen Fön in der Hand hältst, wirst du vermutlich froh sein, wenn sich der Hersteller exakt an die Regelungen gehalten hat (und du daher nicht mit 230 V Netzspannung Bekanntschaft machst), und sie nicht nach seinem Gutdünken interpretiert, weil er ein anderes Sprachverständnis hat. Hier in diesem speziellen Artikel ein alltagstaugliches Sprachverständnis einflechten zu wollen, ist fehl am Platz. Dafür mag es in der WP genug Raum geben, bei Rechtsthemen ist das sicherlich nicht der Fall. Und schließlich empfehle ich noch die Lektüre des ersten Satzes zu EU-Richtlinie. -- ~ğħŵ 14:45, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wir kommen der Sache näher (ich rutsche mal wieder nach links).
Deine Vorlage kann ich nicht ungenutzt lassen ;-) (aus dem Artikel EG-Richtlinie):
oder (umgangssprachlich falsch) EU-Richtlinie
wobei ich mit der Verwechslung kein Problem habe. Zurück zum Thema ...
Erstmal: ja, ich weiß schon ein bißchen mehr als ungefähr, um was es geht, da ich mit Produkten zu tun habe, wo das auch gerne mal fehlt oder die auch gerne mal unberechtigt gekennzeichnet sind. Deswegen habe ich den, sagen wir mal unvollständigen und in kleinen Formulierungen falschen Artikel halt verbessert. Nun ist er immer noch besser als vorher, aber trottet der Amtssprache in einigen unnötigen Aspekten einfach hinterher.
Ursprünglich geht es ja um diesen Satz - den du vermutlich absichtlich nicht wieder aufgenommen hast:
Die CE-Kennzeichnung wird fälschlicherweise immer wieder „Zeichen“ genannt.
der Satz ist wie ja oben geschrieben, so pauschal wie er da steht falsch, denn ein CE-Zeichen gibt es sehr wohl, ich denke, da sind wir uns einig. Dass dieses Zeichen, wenn es entsprechend seiner Bestimmung angebracht ist, CE-Kennzeichnung heißt und in diesem Zusammenhang (!) fast immer auch CE-Kennzeichnung in den Richtlinien genannt wird, darüber will ich gar nicht mit dir streiten. Das ist ein von mir akzeptierter Fakt, falls sich dazu Ausnahmen finden, so ist es auch nicht das, worauf ich hinaus will. Aber die inzwischen ja schon fast als geschichtlich zu bezeichnende Entwicklung beinhaltet auch die explizite Bezeichnung CE-Zeichen in den Richtlinien - leider unscharf im Zusammenhang mit der Kennzeichnung. In diesem Zusammenhang wollten die Juristen sicherlich klarstellen, dass es immer um diese ganz spezielle Kennzeichnung geht, in der eben auch das Zeichen verwendet wird. Das nun dabei auch leider auch das Zeichen umgetauft wird, ist wohl eher ein nicht beabsichtigter Nebeneffekt.
Und da kommen wir zu meinem Anliegen. Ich zitiere mal aus Wie schreibe ich gute Artikel:
Die Wikipedia ist eine allgemeine Enzyklopädie und kein Fachbuch und sollte auch für Laien verständlich sein. Wenn das Verständnis eines Themas Spezialwissen erfordert, dann sollte die Einleitung dem Laien ermöglichen, den Artikelgegenstand zumindest einzuordnen.
Fachausdrücke, die nicht allgemein bekannt sind, solltest du möglichst sparsam einsetzen. Lässt sich ein Fachausdruck nicht vermeiden, erkläre oder verlinke ihn.
Das bedeutet auch, das man dem Leser klar machen kann, dass die Kennzeichnung eines Produktes in der EG eben durch das Aufkleben eines (CE-)Zeichens geschieht, dass im Rahmen der Gesetzgebung seit 19xx als CE-Kennzeichnung bezeichnet wird. Damit erübrigt sich auch der auslösende Satz, denn damit wird sofort klar, dass das Zeichen in seiner speziellen Anwendung eben CE-Kennzeichnung heißt. Für mich gehört das einfach in den Artikel. Außerdem gehört in den Artikel, dass das Zeichen zuerst eben CE-Zeichen oder CE-Kennzeichen genannt wurde und später dann umbenannt wurde. Das Weglassen dieser Information vergrößert nur die Verunsicherung bei der Begriffsanwendung. (Es geht nicht um die Menschen, die das nur oberflächlich interessiert, sondern um die, die wirklich dazu etwas wissen wollen.)
Es geht mir also gar nicht darum, den Begriff CE-Zeichen für die Kennzeichnung zu etablieren oder zu rehabilitieren, sondern eher darum klarzumachen, dass das Zeichen in seiner speziellen Anwendung eben CE-Kennzeichnung heißt. Der Unterschied wird nur klar, wenn man ihn herausstellt. Evtl. wäre zum eigentlichen Zeichen sogar ein kleines Unterkapitel "CE-Zeichen" sinnvoll, in dem man kurz auf den Urheber Eisenmenger eingeht - dazu sollte dann aber auch belastbare Information vorhanden sein, ich finde im www und auch bei uns hier dazu nicht mehr als einen Nebensatz.
So, ich hoffe, ich konnte mein Anliegen etwas verständlicher ausdrücken. Grüße, -- Schusch 16:40, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

missbräuchliche Verwendung einer sehr ähnlichen CE-Kennzeichnung (China Export)[Quelltext bearbeiten]

Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um einen Scherz, der mit Frau Roithová getrieben wurde.

Die einzigen Quellen die sich im Internet zu diesem Thema finden lassen verweisen direkt oder indirekt auf die auch hier verlinkte Anfrage an das EU Parlament.

Die Abkürzung "CE" mit "China Export" zu übersetzen ist ein seit Jahren gebräuchlicher Witz in vielen Vorträgen zu diesem Thema und zielt auf die kaum vorhandene Aussagekraft dieses Zeichens ab, da es für die meisten Produkte vom Händler selbst vergeben wird.

Wo kann man China Export Produkte Listen lassen?--193.57.156.241 17:43, 19. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Bei der BNEtzA, die ist in D für falsche CE-KEnnzeichnungen zuständig (siehe RL 2004/108/EG Art. 8 (4)). --Dipl-Ingo (Diskussion) 09:16, 11. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne für CE auch noch die Übersetzung für "China Engineering", dabei handelt es sich dann meist um peinlich mangelhafte Produkte aus Fernost, wie z.B. Netzkabel ohne aufgelegten PE, Spielzeuge mit krebserregenden Substanzen, leichtentzündliche Magnetschwebebahnen etc... --134.102.114.18 11:05, 2. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo zusammen. Meine beruflich veranlassten Recherchen in Sachen "China Export" in Brüssel und China (EU-Außenstelle in Schanghai) und meine Gespäche mit der Assistentin von Frau MEP Roithová ergaben, dass es nie eine eigenständige Bedeutung "China Export" gegeben hat. Es handelte sich nur um ein schlecht gemachtes Fake (Fälschung der CE-Kennzeichnung). Ich schlage daher vor das Thema nicht allzu ernst zu nehmen und daher die Passage komplett zu streichen.-- Mprechtler 16:31, 29. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nun, die Passage würde ich nicht streichen. Es sollte aber deutlicher herausgearbeitet werden, dass das ganze eigentlich ein Hoax ist. ƺeitɠeisterɹǝɹɥɐɟ \ 23:20, 29. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so. Ganz streichen, und damit ignorieren, ist der falsche Weg. Der Tom 11:56, 30. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich werde mir dieses Kapitel mal ordentlich zur Brust nehmen. Es ist ein Hoax und die vermeintliche Verkürzung "China Export" bzw. ""Chinese engineering" für CE ist ausschließlich ein Insiderwitz und sollte auch genauso dargestellt werden. Die gute Frau Roithová kann man bestenfalls als Randerscheinung erwähnen. Die EMV-RL 2004/108/EG besagt in Art. 8 (2) ganz klar, es darf nichts auf Produkte was mit dem CE verwechselt werden kann.--Dipl-Ingo (Diskussion) 09:16, 11. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was noch im Artikel fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ich schreibe hier mal die Punkte auf, von denen ich denke, dass sie eine Erwähnung im Artikel wert sind und die noch fehlen. -- Schusch 16:47, 24. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

  • kurzer Abriss zur Entwicklung von der Enstehung des CE-Zeichens und der Änderung von "CE-Zeichen" in "CE-Kennzeichnung" in den EG-Richtlinien; dazu vielleicht erstes EG-Papier bzw. die erste EG-Richtlinie, in der eine gemeinsame Konformitätskennzeichnung geplant bzw. genannt wird
Vorschlag: 1.) Verweis auf EWG-Vertrag als Ausgangspunkt, 2.)Verweis auf Neue Konzept (New Approach) als Basis für die EG-Richtlinien, 3.) Verweis auf die erste EG-Richtlinie, die das CE-Kennzeichen definiert. Leider habe ich bis heute nicht herausgefunden, ob es einfach die erste Produkt-Richtlinie das CE-Kennzeichen definiert hat, oder ob es eine spezifisches Dokument zum CE-Kennzeichen gibt. Hat jemand einen Tipp?-- DROK 21:59, 12. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
  • Herkunft des speziellen CE-Zeichens
  • Hintergrund zur Schärfung des Begriffs CE-Kennzeichnung in den Richtlinien
  • Unicode-Codierung (wenn es sie gibt) bzw. Hintergründe, warum es noch keine Unicode-Codierung gibt (nicht signierter Beitrag von Tedu (Diskussion | Beiträge) )

Anbringen der CE-Kennzeichnung[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung im dritten Unterpunkt hat mich irritiert, nachdem ich konkret Maschinen mit einer "CE05"-Kennzeichnung begegnet bin, was nach dortiger Lesart seit 1996 unzulässig wäre.

Nach kurzer Sichtung der Quelle http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01993L0068-19980812 (aus einer älteren Diskussion) scheint man hier zwischen den einzelnen Richtlinien und Produktkategorien unterscheiden zu müssen. Für Maschinen sehe ich den Aufbau einer Mindestkennzeichnung wie folgt:

- "CE"-Symbol - Name und Anschrift des Herstellers (oder Inverkehrbringers), - Bezeichnung der Serie oder des Typs, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr - weitere Angaben, die für die Sicherheit relevant sind: Höchstdrehzahl, Tragkraft

Wenn ich also den Rest noch finde, wäre zumindest inhaltlich alles i.O., formal wahrscheinlich trotzdem nicht

Wenn sich jemand in der nötigen Tiefe mit der Gesetzeslage beschäftigt hat (soweit bin ich leider noch nicht), wäre eine Korrektur oder zumindest ein entsprechend fundierter Hinweis im Artikel bestimmt hilfreich. Auf die Diskussion bin ich aber gespannt... (nicht signierter Beitrag von 192.109.50.10 (Diskussion) 14:56, 5. Mär 2008)

Sind »Grauimporte« (ohne CE) OK – oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Ich versteh schon, dass man eine CE-Kennzeichnung nicht irreführend oder fälschlich draufpappen darf. Aber dürfen nun el. Geräte ohne CE bei uns verkauft werden oder nicht? (Oder muss nur beim Verkauf darauf hingewiesen werden?) Das wird mir nicht klar. Ist doch eine rel. wichtige Frage, die bitte möglichst klar beantwortet werden sollte. (Hab in D ein Gerät gekauft, es kam ohne CE, kann ichs reklamieren? »Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.« ließe darauf schließen, oder? Mach ich mich strafbar, wenn ichs einstecke? Ist recht verklausuliert gesagt.) --Fritz Jörn 21:29, 17. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich versuche das mal zu beantworten, ohne den Anschein der Rechtsberatung zu erwecken. Kurz gesagt ist es so: Der Hersteller bzw. der Importeur erklären durch Erstellen der Konformitätserklärung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung, daß die Mindestanforderungen der EG-Richtlinien bezüglich "Gerätesicherheit" etc. eingehalten wurde. Wenn er die Kennzeichnung also nicht anbringt, wird er wohl selbst nicht so von der Einhaltung überzeugt sein, jedenfalls hat er keinen Marktzugang und darf die Geräte nicht Inverkehrbringen. Und noch ein Tip, ich würde mir beim Betrieb solcher Geräte weniger Sorgen um die Strafbarkeit als um die Unversehrtheit von Leib und Leben machen. -- Gustavf (Verbum peto!) 11:55, 6. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Dazu hätte ich eine spezielle Frage. Es passiert ja immer wieder, dass unser Zoll Sachen "einkassiert", die kein CE Zeichen haben obwohl es sich hierbei um einzelne Artikel handelt, die sich eine Privatperson lediglich zum persönlichen Gebrauch aus dem nicht-EU Ausland liefern lässt. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss dieses Zeichen doch nur dann vorhanden sein, wenn ein Inverkehrbringen des betreffenden Artikels innerhalb der EU vorliegt. Also wenn nun z.B. ein Händler sich Artikel in entsprechender Anzahl aus Fernost bestellt um diese hier zu verkaufen. Sowas wird ja jedes Mal unterstellt wenn eine Lieferung vom Zoll beschlagnahmt wird. Aber wenn es sich um eine einzelne Sendung handelt, die einen einzigen Artikel enthält, der von mir als Privatperson zum persönlichen Gebrauch bestellt wurde, gibt es nach meinem Verständnis der rechtlichen Situation keine Grundlage für eine Beschlagnahmung dieses Artikels. Selbst wenn dieser Artikel aus Sicht der Behörden gefährlich, nichtkonform oder was auch immer sein mag. Gefährliche Dinge kann ich mir als Privatperson auch hier in Deutschland kaufen ohne dass ich dabei in irgendeiner Weise bevormundet werde weil die Verantwortung dafür bei mir selbst liegt.
Es wäre aus meiner Sicht wünschenswert, wenn jemand, der sich mit der rechtlichen Materie und den gesetzlichen Hintergründen auskennt, hierzu mal etwas sagen könnte. Ehrlich gesagt, habe ich schon ein wenig den Verdacht, dass es gewissen Händlern in Deutschland überhaupt nicht gefällt wenn der kleine Mann von der Strasse sich selbst seine Artikel aus Fernost bestellen kann und das sogar noch inklusive Versandkosten zu einem erheblich niedrigeren Preis. Da nimmt man gerne mal Einfluss auf Politik und Gesetzgeber um entsprechende "Umstände" zur Abhilfe solcher "Mißstände" zu schaffen.--79.206.61.19 17:18, 3. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Was bedeutet ce?[Quelltext bearbeiten]

Anders als im Artikel findet man im Netz auch, dass "ce" "Communauté Européenne" bedeutet, siehe z. B.: http://www.evz.de/UNIQ127258213027408/doc821A.html Was ist nun richtig? Gibt es da zuverlässige Quellen? --Blerfog 01:07, 30. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich konnte bisher kein Amtsblatt der EG finden, das CE explizit ausschreibt. Auf http://ec.europa.eu/enterprise/faq/ce-marking_de.htm heißt es "Conformité Européenne". Diese Website wird nach eigenen Angaben von der "Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission" betrieben, das scheint mir einigermaßen belastbar. Die Bedeutung "Communauté Européenne" ist nach oberflächlicher Durchsicht der aktuellen Suchergebnisse vorwiegend im Umfeld der Handelskammern und der TÜVs zu finden. Letztendlich spielt es aber keine Rolle, da die Bedeutung von "CE" sich nicht aus urspünglich abgekürzten Worten erschließt, sondern aus dem umfangreichen Regelwerk. Es könnte sich so ähnlich verhalten wie mit "ok". (Das gilt natürlich nicht für Historiker und Etymologen...) -- DROK 22:43, 16. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hier ist ein als Beleg imho nicht ausreichender Text zum Thema, der sich mit aber meiner Einschätzung deckt: http://de.over-blog.com/CE_Kennzeichen_Bedeutung_und_Herkunft-1228321776-art321023.html Die CE-Kennzeichnung hat historisch gesehen eine Bedeutung, heute ist es nur noch ein Logo. Falls ich etwas besseres finde ändere ich den Abschnitt. --Dipl-Ingo (Diskussion) 11:07, 21. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

China Export[Quelltext bearbeiten]

Zunächst einmal gibt es keinerlei belastbare Quellen, dass es ein "China Export" Zeichen mit dem kolportierten geringerem Abstand und ansonsten gleich tatsächlich (geschweige denn offiziell) gibt. Weiters gibt es tausende "Verunhunzugen" auf konformen Produkten, weil Hersteller schlicht nicht in der Lage oder fähig sind, das Zeichen in den Richtlinien nachzuzeichnen. Und der verlinkte Artikel ist eine schlichte Meinungsbekundung der Autoren, aber keine hinreichende Quelle (jedenfalls enthält der Artikel hinreichende Formalfehler, die ihn als Quelle disqualifizieren). Mit dem Umstand, dass etliche Produkte aus aller Herren Länder (auch aus europäischen) auf dem Markt sind, die nicht den Richtlinien entsprechen, hat das wenig zu tun. Das Bildchen mag zwar hübsch sein, trägt aber mitnichten zur Verbesserung des Artikels bei (ich hätte 34 Beispiele für verunglimpfte CE-Zeichen, die wir ebenfalls einbauen könnten im Talon). -- ~ğħŵ 11:51, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß nicht, was das soll. Wenn, dann musst Du den ganzen Abschnitt zu China Export entfernen. Und ob der Artikel hinreichend ist oder nicht, ist allein Deine Privatmeinung. Also entweder den ganzen Absatz löschen oder das Bild wieder rein. Da ich einen Editwar vermeiden will, warte ich erstmal auf eine Antwort. Der Tom 12:57, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Also ich persönlich halte das Thema China Export ohnedies für eine Urban Legend. Und ich bilde mir aufgrund meiner Qualifikation und Berufspraxis ein bisserl Expertise zu diesem Thema ein. Ganz löschen würde ich den Absatz nicht, da das Thema immer wieder mal aufkommt. Welche Verbesserung am Artikel eine einzelne (von vielen möglichen und noch mehr kolportierten) falsche Darstellung des CE-Zeichens jetzt ganz konkret mit sich bringt, hast du noch nicht dargelegt (um wieviel genau ist jetzt der Abstand zwischen c und e in China Export geringer, und wo ist die belastbare Quelle dafür?). ~ğħŵ 17:05, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Quelle ist für mich belastbar genug, Das "falsche" Zeichen sieht eben genauso aus, wie auf dem Bild dargestellt, nämlich dass der zweite Buchstabe dort anfängt, wo der erste aufhört. Aber ich geb´s auf, da ich hier nicht gegen Windmühlen kämpfen will. Ich (und sicherlich jede Menge andere Mitarbeiter) weiß, wie das Zeichen in Fälschung aussieht, wenn es aber für den unbedarften Leser geheim bleiben soll - bitte schön. Man könnte ja auch die Bildunterschrift relativieren, aber sei´s drum. Warum den Artikel unnötig verbessern, viel Text ist sowieso besser. --Der Tom 18:17, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Gut, dann unterstellen wir der Kommission mal böse Absicht und Vertuschung des gewaltigen "Fälschungs-Problems"... Nochmal: Nur weil das CE-Zeichen nicht der Richtlinie entspricht, bedeutet das noch lange nicht, dass kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden ist. Auf mindestens 10-20% der Produkte ist ein nicht normkonformes Zeichen drauf, obwohl es zu Recht drauf ist. Und weiters ist ein normkonformes Zeichen noch lang keine Garantie für ein ordnungsgemäß durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren. Und schließlich erachte ich das Verbreiten von falschen CE-Zeichen als kontraproduktiv, da dieses dann von Unwissenden anstatt des richtigen CE-Zeichens verwendet werden könnte.
Und schließlich hast du noch immer keine belastbare Quelle als Beleg gebracht (und zur Entkräftung der UL) gebracht. -- ~ğħŵ 11:32, 22. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Doch, für mich ist die Quelle belastbar genug. Und alles andere geht am Thema vorbei, ich zweifle Deine Aussagen zu den Konformitätsbewertungsverfahren nicht an. Und außerdem hast Du immer noch nicht begründet, warum Du Deine sog. Urban Legend nicht ganz löscht bzw warum Du nicht in den Artikel reinschreibst, dass das Ganze ins Fabelreich gehört (aufgrund Deiner Qualifikation und Berufspraxis). EOD meinerseits. Der Tom 12:59, 22. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Weil's eh schon im Artikel drin steht:
In seiner Antwort vom 9. Januar 2008 erklärte Industriekommissar Günter Verheugen, dass ihm keine Anhaltspunkte vorlägen für eine gezielte Verwendung der CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Abkürzung „China Export“. Wie bei jeder Marke sei ein Missbrauch nicht zu verhindern, unabhängig davon, ob Produkte mit einer missbräuchlichen Kennzeichnung in China oder anderswo hergestellt wurden. Die Überwachung des Marktes und die Entfernung von Produkten, die nicht den Vorschriften entsprechen, sei Sache der Mitgliedsstaaten. Die Kommission stehe in ständigen Gesprächen auch mit den chinesischen Behörden, um sicherzustellen, dass die Ausfuhren von dort in die EU den einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entsprechen. [2]
und durch die Quelle noch weiter ausgeführt wird. Und genau deswegen machts auch Sinn, dass es im Artikel steht. ~ğħŵ 15:14, 22. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe da praktische Erfahrungen.

Ihr könnt Euch die Bilder ansehen und das PDF runter laden unter http://manorainjan.de/temp/index.html Stichwort Hunter. Ein gebraucht erworbenes PC-Netzteil. Das CE-Zeichen scheint mir die beschriebene falsche Form zu haben. Das Netzteil ist offensichtlich nicht CE-konform. Es besitzt z.B. nicht die obligatorische Schutzfolie zwischen Platinenunterseite und Metallgehäuse. (Daher wurde ich misstrauisch). Der TÜV-Rheinland hat mir bestätigt, dass das TÜV-Label nicht gültig ist. (PDF). Das Gerät kommt aus China. Es ist eines von dreien, die ich habe, die ähnliche Probleme aufweisen. Es sind keine Einzelfälle, sondern eine echte Pest! Das ist kein Fall von Produktpiraterie, sondern eine Gefährdung von Leib und Leben, mangels Sicherheitsmaßnahmen.--Manorainjan 16:01, 17. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Also, mein original-Netzteil von Philips (MNade in Malaysia) hat auch das "böse" CE-Zeichen. Meine Maus von Microsoft auch (ok, Made in China). Merhfachstecker (Made in Germany) auch. Muss ich das jetzt aufschrauben?
Klar gibt's Müllprodukte mit gefälschtem CE-Logo. Aber wieso sollen die sich die Mühe machen, es falsch zu fälschen? Ich denke, diese Dinge haben mit einander nichts zu tun. Es gibt das eine wie das andere Logo auf guten Produkten und auf Müll. Was natürlich bedeutet dass das Siegel nicht viel Wert ist. Sich aber bei der Unterscheidung auf typographische Feinheiten zu verlassen halte ich für den falschen Ansatz...
Gibt es irgend eine brauchbare quelle, die diesen Zusammenhang irgendwie belegt? -- Duesentrieb 22:03, 10. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

ich halte es nicht unbedingt für eine "urban legend", aber welchen Chinesen schert es einen Dreck, irgend ein x-beliebiges Zeichen auf ein Produkt zu kleben wenn man dam it Kohle machen kann? Wozu sollten die das CE modifizieren? Da helfen nur zwingende Importprüfungen und radikales Vorgehen mit langjähriger Haftsstrafe für jeden Importeur, der falsch deklarierte Ware importiert und jeden Vertreter des Herstellers den man erwischen kann. - Andreas König (Diskussion) 22:10, 10. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

ALso aus langer leidvoller Erfahrung weiß ich, dass sich die Asiaten trotz frei verfügbarer Vorlagen (z.B.: Anhang V von http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:390:0024:0037:de:PDF) schwer tun, das CE-Zeichen vernünftig zu drucken. Bei den anderen Symbolen wie FCC, Ghost-R, C-Tick etc. geht es anscheinend schon... --Dipl-Ingo (Diskussion) 09:27, 11. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zu der Datei:Image:Comparison of two used CE marks.svg ist auf Commons zur Löschung vorgeschlagen Quelle: fr:Discussion:Fabriqué en Chine#Fichier proposé à la suppression sur Commons The file is based on a false premise, the EU has officially denied that there is such a thing as the China Export mark, the file is therefore bogus! The EU denial can be found here: http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=P-2007-5938&language=EN AVS (Diskussion) 13:45, 14. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Der blue-guide-Link funktioniert nicht (mehr) und die übrigen Links weisen überwiegend auf Websites von Unternehmen. Es ist nicht ohne weiteres möglich, eine offizielle Website zu finden (EU oder national). Kann jemand weiterhelfen?. -- DROK 21:59, 12. Jul. 2010 (CEST

Hat sich erledigt -- DROK 22:17, 15. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Seite mit kostenlosen Informationsvideos der BG mit Antworten auf grundlegende Fragen der CE-Kennzeichnung: www.safetyreport.tv ((habe diese Seite schon mehrmals eingetragen, finde sie sehr hilfreich. Verstehe aber nicht, warum sie von dem/n Wikipedia-Autor/en immer wieder entfernt wird !??) (nicht signierter Beitrag von 80.120.87.250 (Diskussion) 17:00, 14. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]

In dem Artikel ist immer wieder von der EG die Rede, allerdings gibt es die mittlerweile gar nicht mehr, wenn ich das richtig sehe. Sollte man die Bezeichnung EG durch EU ersetzen? (nicht signierter Beitrag von 109.91.236.142 (Diskussion) 20:59, 19. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Es ist dort von EG die Rede, wo die Bezeichnung so lautet. Und von EU, wenn EU gemeint ist.  @xqt 22:17, 19. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
So ist es. Die Richtlinien sind als "EG-Richtlinie" bzw. "EWG-Richtlinie" veröffentlicht worden. An dieser Historischen Tatsache hat sich nichts geändert. Eine Änderung im Artikel würde eine "Geschichtsfälschung" bedeuten, denn zum damaligen Zeitpunkt gab es keine EU-Richtlinien. --ƺeitɠeisterɹǝɹɥɐɟ \ 14:49, 20. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

CE = Conformité Europeénne![Quelltext bearbeiten]

Ich habe grad nicht die Zeit, das zu ändern, aber CE steht laut EU homepage eindeutig für Comformité Europeénne.

Quelle:

http://ec.europa.eu/enterprise/faq/index_de.htm#09012624859cd6ee

Herzliche Grüße,

Johann Bauer (nicht signierter Beitrag von 99.48.214.38 (Diskussion) 20:04, 13. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Leider kaputt der Link. Ein offizielles Statement für oder gegen diese Aussage habe ich aber leider nicht finden können. --Dipl-Ingo (Diskussion) 11:10, 21. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich hake da nach. Die englische Fassung des Artikels erklärt ganz eindeutig: ""CE" originated as an abbreviation of Conformité Européenne, meaning European Conformity".
Die Erläuterung am Anfang der deutschen Fassung "Die Buchstaben „CE“ standen anfänglich (1985) in vier von neun EG-Amtssprachen für „Communauté Européenne“, „Comunidad Europea“, „Comunidade Europeia“ und „Comunità Europea“, auf Deutsch Europäische Gemeinschaft (EG)." steht im Widerspruch zur englischen Fassung. Möglicherweise wurde das CE missgedeutet und daher durch EG ersetzt, das sollte aber dann gesagt werden. Es ist aber jedenfalls nur eine Deutung richtig. In neueren Dokumenten, zum Beispiel Council Directive 93/68/EEC of 22 July 1993, wird der Ursprung der Buchstabenkombination nicht mehr erwähnt. Eine Prüfung müsste also auf ältere Dokumente, eventuell zB Directive 73/23/EEC (mir nicht verfügbar), zurückgreifen. Ich habe bis jetzt kein Originaldokument der EU gefunden, in dem die Bedeutung der Buchstabenkombination erwähnt wird. Es gibt zwar andere Sekundärquellen als Wikipedia, diese müssen aber nicht zuverlässiger sein. Wer kann helfen?
Im Zweifel sollte der Hinweis auf den Ursprung der Buchstabenkombination gelöscht werden. Mregelsberger (Diskussion) 12:04, 29. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Richtlinie 73/23/EWG findest du hier. Hilft aber auch nicht weiter.... --Tuluqaruk (Diskussion) 12:16, 29. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ein bisschen im Amtsblatt-Archiv gewühlt. Ich habe ein Protokoll und einen Vorschlag für eine Richtlinie gefunden (Amtsblatt Nr. C 89/2 v. 15.04.1986, siehe hier), wo in Artikel 16 Abs. 1 das EG-Zeichen erwähnt wird. In der verabschiedeten Richtlinie wurde dies geändert in CE-Kennzeichnung. Witzig finde ich, dass der Vorschlag folgendes ausführt: Das EG-Zeichen besteht aus den Kurzzeichen CE. Ich kann aber leider kein Quelldokument finden, wo auf diese Umstellung genauer eingegangen wird. Ich vermute weiterhin, dass es sich um eine Abkürzung für EG in französisch handelt, die sich mehr oder weniger stillschweigend in alle anderen Amtssprachen durchgewurschtelt hat und mittlerweile völlig losgelöst von der ursprünglichen Bedeutung steht. --Tuluqaruk (Diskussion) 12:31, 29. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Gefälschte CE-Zeichen (unabhängig von "Chinese Export")[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir den Artikel gerade durchgelesen, da ich gehört hatte, dass es gefälschte CE-Zeichen gäbe die man daran erkennen könne, dass der mittlere Strich beim E gleich lang wie die beiden anderen sei und wissen wollte was da dran ist. Jetzt habe ich im Artikel nur einen kurzen Abschnitt gefunden, in dem auf das sogenannte "Chinese Export"-Zeichen eingegangen wird und dieses im Wesentlichen als Hoax abhandelt, sonst aber keine aufschlussreichen Informationen zu gefälschten CE-Zeichen liefert. Hier auf der Diskussionsseite drehen sich die Diskussionen ebenfalls fast nur darum ob es jetzt einen "Chinese Export" gibt oder nicht.

Die Frage die ich mir als Verbraucher jedoch Stelle (und die der Artikel deshalb beantworten sollte) ist: Wie kann ich erkennen ob ein CE-Zeichen echt oder gefälscht ist und zwar ganz unabhängig davon ob das gefälschte Zeichen jetzt für "Chinese Export" oder sonst irgendetwas steht? Nach den Informationen die ich bisher gefunden habe scheint es ja vier Fälle zu geben:

  1. Ich habe ein Produkt welches den Anforderungen genügt und ein echtes CE-Zeichen mit den richtigen Proportionen trägt.
  2. Ich habe ein Produkt welches zwar den Anforderungen genügt, jedoch auf Grund von Unfähigkeit des Herstellers ein falsches CE-Zeichen trägt (falsche Abstände, Proportionen oder was auch immer).
  3. Ich habe ein Produkt welches den Anforderungen nicht genügt, jedoch ein echt aussehendes (aber eben gefälschtes) CE-Zeichen aufgedruckt hat.
  4. Ich habe ein Produkt welches den Anforderungen nicht genügt, und ein gefälschtes CE-Zeichen mit falschem Aussehen trägt.

So wie ich das sehe kann ich mich zum einen nicht auf das echt aussehende CE-Zeichen verlassen, da ich Fall 3 vor mir haben könnte. Gleichzeitig ist jedoch auch nicht gesagt, dass ein falsch aussehendes CE-Zeichen wirklich gefälscht ist, da ich Fall 2 vor mir haben könnte. Im Wesentlichen kann ich mich auf ein CE-Zeichen also überhaupt nicht verlassen... oder doch?

Ich denke es wäre gut wenn der Artikel genau diese Fragen beantworten könnte (denn ich werde bestimmt nicht der einzige Leser sein, der sie stellt). -- Patrick87 (Diskussion) 03:33, 3. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Ich denke, Du hast gerade ein fundamentales Verständnisproblem. Der Einleitungssatz besagt ganz klar, dass der Hersteller (bzw. Importeur) selber das CE-Kennzichen anbringt, wenn er der Meinung ist, dass er alle geltenden für sein Produkt einhält. An der äußeren Form der CE-Zeichen kann niemand eine Aussage über die Konformität ablesen.
Die Entscheidung ob ein Produkt konform ist oder nicht, lässt sich ausschließlich über die durchgeführten Prüfungen, die Dokumentation (z.B dem [2] TCF) und ggf. eine Bescheinigung einer unabhängigen Prüfstelle (z.B. GS-Zeichen) feststellen. Aber auch das GS-Zeichen kann natürlich ein Fake sein, was durchaus bei Billigst-Importen aus Fernost vorkommt.
Kleine Anekdote zur Form des CE-Zeichens: Die Form ist in diversen Normen publiziert und die Konstruktionsvorschriften dazu auch. Das Bild im Artikel ist 1:1 aus einer der öffentlich einsehbaren Vorschriften übernommen. Das nicht per MS Paint nachbauen zu können, zeugt von grober Unfähigkeit. Trotzdem wird bei vielen Herstellern seitens der Regulierungsbehörden häufig die Form und oder Größe bemängelt.
Und nein: Das CE-Kennzeichen bietet keinerlei Schutz. Nur die Marktüberwachung und ggf. Produkttests von Zeitschriften etc. können Dir da weiterhelfen.
Wie man das sinnvoll in den Artikel einbauen könnte? Keine Ahnung. Wenn Du Vorschläge hast, immer her damit. --Dipl-Ingo (Diskussion) 13:19, 15. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Im Wesentlichen bedeutet das also, dass eine CE-Kennzeichnung keinerlei Aussagekraft besitzt, da diese ohnehin jeder nach Gutdünken auf sein Produkt aufdrucken kann, verstehe ich dich richtig? Wie man das in der Artikel einbauen kann? Man könnte es genauso schreiben, auch wenn der Sinn der Kennzeichnung damit ad absurdum geführt wird. Allerdings ist die Gewissheit nichts zu wissen immer noch besser als Ungewissheit. -- Patrick87 (Diskussion) 16:10, 15. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]
Nein, auch falsch! Eine CE-Kennzeichnung sagt aus, das der Hersteller öffentlich kund gibt, sich an gewisse regeln zu halten. - Volker Siegel (Diskussion) (20:40, 29. Mai 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
Ja. Wie alle Kennzeichen: Sie sind das Papier nicht Wert. Es ist lediglich eine Behauptung, die aber kaum einer überprüft und überprüfen kann. "GS", TÜV" und wie sie alle heißen, haben das gleiche Problem. Die Idee ist natürlich, daß wie alle ehrlich sind und keiner auf die Idee kommt, zu lügen und zu betrügen (komisch, daß gerade Politiker das immer von den anderen erwarten...). In dem Fall wäre das CE-Zeichen eine ernstzunehmende Aussage. Aber so: jeder kann es draufpappen. Und tut es! Selbst Markenhersteller machen es falsch: falsches und damit fehlendes CE-zeichen => nicht verkehsfähig Ich kann auch "Öko" und "vegan" drauf kleben. Solange es keine wirksamen Maßnahmen gegen Betrug gibt (und die gibt es nicht, sondern nur Tropfen auf heißen Stein), hast Du Recht. Gedacht ist es anders.--2003:E7:2749:4800:90EB:85E6:17CC:E0F6 10:36, 17. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es gibt immerhin auch Fälle, in denen man eine vermeintliche CE-Kennzeichnung relativ leicht als „Fake“ entlarven kann, nämlich bei Produkten, die aufgrund ihrer Art grundsätzlich nicht verkehrsfähig sind und/oder nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Ein typisches Beispiel sind einzelne Eurostecker, die zwar auf einschlägigen Plattformen zahlreich angeboten werden (oftmals mit CE- oder CE-ähnlichen Kennzeichnungen), die aber eigentlich nicht in dieser Form verkauft werden dürfen, da eine Reparatur oder sonstige Manipulation von Kabeln mit Eurosteckern durch private Endverbraucher unzulässig ist. Ein CE-Zeichen auf solchen Produkten ist ein klarer Missbrauch. --Winof (Diskussion) 13:05, 11. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Warum sollte das so sein? Es gibt ja nun auch sachkundige Leute, die Euro-Stecker anbringen können und dürfen, Stichwort: Elektrofachkraft.
Das auch elektrotechnische Laien die Dinger kaufen können (und tun) ändert aber nichts an deren Verkehrsfähigkeit.
Und offenbar ist es doch nicht so einfach Produkte zu erkennen, die zu Unrecht eine CE-Kennhzeichnung tragen. Dein Beitrag zeigt davon. Flossenträger 19:54, 11. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Mit genau der genannten Begründung wurden aber Eurostecker aus dem Sortiment von Baumärkten entfernt, bzw. werden nur noch an gewerbliche Kunden verkauft. Ich glaube nicht, dass dort freiwillig auf eine Einnahmequelle verzichtet wird. --Winof (Diskussion) 20:51, 11. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja, und? Was kann denn der Stecker dafür, wenn er an die falschen Leute verkauft wird? Das macht ihn doch nicht nicht verkehrsfähig. Versuche doch Mal einen 20mW Laser zu kaufen, wird wohl nicht klappen, kann aber dennoch verkauft werden, ganz legal mit CE-Zeichen. Ist halt nur nicht für den Hausgebrauch geeignet. Flossenträger 21:38, 11. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung, da einige Abschnitte seit Inkrafttreten der neuen Bauproduktenverordnung zum 01.07.2013 nicht mehr korrekt sind. --195.69.193.53 11:22, 7. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wer oder was hindert dich daran? -- Der Tom 03:27, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]
Möglicher Weise das gleiche, das Dich daran hindert? Und mich? -- Volker Siegel (Diskussion) (20:40, 29. Mai 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
Mich hindern fehlende Quellen. Und wer einen Artikel kritisiert, der darf ihn auch verbessern! -- Der Tom 08:37, 30. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Rechtliche Besonderheiten für Medizinprodukte[Quelltext bearbeiten]

Nach dieser Arte-Doku https://www.youtube.com/watch?v=ggglgbd6gh8 ist die ganze "Zertifizierung" ein für die Patienten z.T. lebensgefährlicher Witz, Augenwischerei und Scharlatanerie vom "feinsten". Welche Nummern die gesetzl. Bestimmungen tragen, mag für Anwälte interessant sein, für den gemeinen Verbraucher ist aber ehr wichtig, zu wissen, welchen Wert diese Kennzeichnungen in Bezug auf Qualität und Vertrauenswürdigkeit haben. --2A02:8109:9A40:1778:C8E0:BF8F:FD5A:D980 23:42, 18. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

"Bei manchen Versandhändlern im Internet gibt ..."[Quelltext bearbeiten]

Ich bezweifle die Richtigkeit der Aussage im Abschnitt "Missbräuchliche Verwendung" im letzten Absatz "Bei manchen Versandhändlern im Internt ...", dass ein Versandhändler nur als Lieferant agiert. Meines Erachtens ist der Versandhändler immer mein Vertragspartner für den Kauf der Ware. Vielleicht war hier nicht Versandhändler sondern Handels-Platform gemeint (Beispiel: Amazon Marketplace, Ebay,...), wobei es unglücklich ist, den Artikel zu Versandhänder verlinkt zu haben. Meiner Ansicht nach stützen weder der genannte verlinkte Artikel noch der referenzierte Weblink die Aussage. --Peter J. W. (Diskussion) 14:19, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Dito. Der verlinkte Artikel nennt vielmehr explizit Amazon Marketplace, wo ja nicht Amazon, sondern der eigentliche Anbieter der Vertragspartner ist. --SpitzerBleistift (Diskussion) 16:08, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
UND die Quellenangabe beruht offenbar auf einem Kommentar zum Artikel der Stiftung Warentest. Das ist sicherlich keine verwendbare Quelle. Der Absatz davor besitzt auch keine Quellenangabe. Ich empfehle für's erste beide Absätze zu löschen. --Sappalott (Diskussion) 18:27, 28. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Zeitpunkt der Anbringung - Wichtige Frage/Ungeklärt[Quelltext bearbeiten]

Wan muss das CE-Kennzeichen und damit verbunden auch Impressum, des Inverkehrsbringer, angebracht werden? Vor oder nach der Einfuhr? Es gibt Zollämter, die Behaupten, das Ware ohne ein CE-Zeichen nicht Importiert/Eingeführt werden darf.

Da haben die Zollämter in der Regel Recht. Die CE-Kennzeichnung wird gemäß den EU-Richtlinien regelmäßig vom Hersteller des Produkts angebracht und bestätigt die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens (Vgl. VO (EG) Nr. 765/2008 Art. 30). Die Zollämter haben die Verantwortung eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen um nicht konforme Betriebsmittel oder Produkte noch vor dem Inverkehrbringen zu erkennen und dafür zu sorgen, dass sie nicht auf den Markt gelangen (Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!) --Tuluqaruk (Diskussion) 14:39, 13. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]
Vor der Inverkehrbringung muss es dran. Ein Gewerbetreibender etc. kann importieren und dann abringen. Er bringt es selber später in Verkehr. Eine Privatperson kauft bei einem Inverkehrbringer (in China) und kann nicht selber etwas anbringen oder auch nur nachweisen. --2003:E7:2749:4800:90EB:85E6:17CC:E0F6 10:27, 17. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Hallo!

Es wäre mal zu prüfen, ob die Aussagen noch richtig sind. Das Zeichen EG steht nicht (mehr) für Europäische Gemeinschaft sondern neu für "Egypt" Das Zeichen "EU" (Europäisch Union) ist die korrekte Bezeichnung und mit "CE" gleichzusetzen

Als Beispiel wäre das Ausfüllen einer präferenzbegünstigten Ursprungserklärung anzuführen, bei der EG für Europäische Gemeinschaft nicht mehr als Gültig erachtet wird

Freundlicher Gruss Rolf

"Vollständige Kennzeichnung"[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht: Die vollständige Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen sowie Firmennamen und postalischer Adresse des Inverkehrbringers. Mal abgesehen davon, dass "Firmenname" umgangssprachlich ist (korrekt muss es "Firma" heißen): Gibt es dazu irgendwelche Quellen? In den einschlägigen Vorschriften finde ich das nur für die Konformitätserklärung, nicht für die Kennzeichnung, und ich habe das auch noch nicht erinnerbar auf einem Produkt gesehen. -- H005 (Diskussion) 21:01, 28. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Da es keine Reaktion gab, habe ich die Aussage nun entfernt und durch eine belegte Aussage ersetzt. -- H005 (Diskussion) 09:40, 16. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich schlage vor, dass noch mal zu überdenken. So weit ich weiß, steht das mit der Firma nicht in den CE-Richtlinien aber in den allgemeinen Produktrichtlinien. "Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift entweder auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen an. In der Anschrift muss eine zentrale Stelle angegeben sein, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann." 768/2008/EG Kapitel R2, Artikel R2, Pkt. 6. Da steht "auf dem Produkt". Nur "wenn dies nicht möglich ist" bedeutet, es ist eine Ausnahme unter engen Grenzen. Die Angabe gehört also zu den Anforderungen, die ein Produkt erfüllen muss. Wenn die nicht erfüllt sind, ist auch eine CE-Kennzeichnung nicht korrekt, da eine Voraussetzung nicht erfüllt ist. Ich kenne auch nur wenige Produkte, wo das der Fall ist. Aber das heißt ja nicht, das es nicht gemacht werden muss. Eigentlich auch logisch: wie sonst will man einen Hersteller etc. in die Pflicht nehmen, wenn man gar nicht feststellen kann, wer das Ding gemacht hat? --2003:E7:2749:4800:90EB:85E6:17CC:E0F6 10:23, 17. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mal einiges an Inhalt ergänzt und dabei auch einen Hinweis auf die Firmenangaben --MAbW (Diskussion) 12:29, 19. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Danke an den IP-User für den Hinweis. Ich denke, das kann man durchaus ergänzen, aber die vorherige Aussage, die Firma samt Anschrift gehöre zur CE-Kennzeichnung, halte ich dennoch für nicht korrekt, denn es wird nicht in dem Abschnitt zur CE-Kennzeichnung beschrieben und es wird - anders als bei der Kennnummer - auch kein räumlicher Zusammenhang zwischen dieser Angabe und dem CE-Zeichen gefordert. Die Firma kann also auch irgendwo anders auf dem Produkt stehen. Zudem definiert Richtlinie 765 : „CE-Kennzeichnung“: Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Diese Erklärung ist alleine durch das CE-Symbol mit ggf. der Nummer bereits gegeben. Ebenso im Anhang II dazu: Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: (...) - ohne Nennung des Erfordernisses einer Angabe der Firma. -- H005 (Diskussion) 14:35, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
"Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift entweder auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen an. In der Anschrift muss eine zentrale Stelle angegeben sein, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann." Da die Vorschrift 768/2008/EG erfüllt sein muß, um CE-Konform zu sein (einfach, weil es eine Vorschrift ist, die für (alle) Produkte gilt und CE besagt, alle Vorschriften wurden eingehalten), ist man zur Angabe verpflichtet. Da steht zudem, daß von der Anbringung auf dem Produkt nur abgewichen werden darf, wenn dies nicht möglich ist, nicht, wenn man keine Lust dazu hat. Wo die Firmenangabe auf dem Produkt steht, ist in der Tat unwichtig, wird aber auch nicht im Text anders dargestellt.--MAbW (Diskussion) 09:53, 7. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Alles richtig, aber die Richtlinie schreibt vieles vor - die CE-Kennzeichnung ist nur ein Teil davon. Das Erfordernis der Angabe der Firma sagt nichts darüber aus, ob sie zur CE-Kennzeichnung gehört. Da gilt weiterhin das, was in der Richtlinie steht: Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: (...) - da steht nichts von der Firma. Es spricht natürlich nichts dagegen im Artikel zu erwähnen, dass zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auch die Firma genannt werden muss. -- H005 (Diskussion) 20:14, 7. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

@BITKOM: Der Text dieser Änderung ist meiner Meinung nach kaum verständlich bzw. falsch formuliert. Es wird doch sicher nicht in Zukunft verboten sein, Waren mit CE-Kennzeichen in UK in Verkehr zu bringen. Welche Quelle legst du den Aussagen zugrunde? -- H005 (Diskussion) 14:25, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Mir fehlt der Überblick bezüglich Brexit. Fliegt jedoch UK aus dem Europäischen Binnenmarkt raus ohne entsprechendes Abkommen so ist es einem Hersteller aus UK nicht erlaubt, ohne entsprechende Zertifizierung, ein CE anzubringen. --Marquis4057 (Diskussion) 14:52, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Zertifizierungen braucht man nur bei Medizinprodukten, und da ist es völlig egal, ob der Hersteller aus der EU, UK oder aus Timbuktu kommt. Das hat eigentlich nichts mit der Frage zu tun. :) -- H005 (Diskussion) 20:05, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Das ist falsch. Zertifizierungen braucht es auch - unter Umständen - für Geräte, welche der EU-Niederspannungsrichtlinie entsprechen müssen.
Und ja, solche Geräte dürfen in UK nur in Verkehr gesetzt werden, falls sie ein UKCA - Zeichen haben. Ein CE - Zeichen genügt nicht.
Die Quelle ist hier:
https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-mark-from-1-january-2021 --Marquis4057 (Diskussion) 21:23, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Von mir aus auch bei Niederpannungsprodukten, aber das ändert ja nichts: Für die Kennzeichnung spielt es keine Rolle, woher das Produkt kommt. "Ein CE-Zeichen genügt nicht." ist ja völlig korrekt, aber momentan steht da im Text, dass man Produkte mit CE-Zeichen nicht einführen darf. Sprich: Jeder Hersteller müsste zwei Versionen seiner Produkte anfertigen, eines mit CE-Zeichen (mit oder ohne UKCA) für den EU-Markt und und eines ohne CE-Zeichen (mit UKCA) für den UK-Markt. Ich halte es für schwer vorstellbar, dass das so ist. Es wird sicherlich auch weiter erlaubt sein, Produkte mit CE- und UKCA-Zeichen zu importieren. -- H005 (Diskussion) 09:53, 5. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Sie können sich das nicht vorstellen? Es ist aber so. Die Produkte können ja beide Zeichen enthalten. Und ja, der Hersteller muss zwei Versionen seines Produktes herstellen, falls die Vorschriften zu stark abweichen. Das war eben vor der Einführung des Europäischen Binnenmarktes so und es ist so, falls nach Amerika und Europa geliefert wird. --Marquis4057 (Diskussion) 10:52, 5. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Ich fühle mich nicht verstanden: Die Produkte können ja beide Zeichen enthalten. Genau der Meinung bin ich ja auch. Das steht aber nicht so da. Da steht, dass ein Produkt mit CE-Zeichen nicht nach UK eingeführt werden dürfte. Das aber glaube ich nicht. -- H005 (Diskussion) 14:00, 5. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
So im Detail kenne ich es nicht. Ich kann mich erinnern, dass der Eurostecker früher viele Prüfzeichen hatte und heute bloss das CE. Dieser Stecker ist in UK nicht betroffen. Mit einem Freihandelsabkommen ist sowieso erlaubt, entsprechende Produkte zu importieren. Bei elektrischen Geräten stellt sich aber die Frage, ob sie in Betrieb gesetzt werden dürfen. Natürlich können Produkte mit CE und UKCA Zeichen versehen werden. Mehrere Prüfzeichen sind aber heute eher unüblich. --Marquis4057 (Diskussion) 19:53, 5. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Da muss ich aber deutlich widersprechen. Ich hab mir gerade das nächstbeste Steckernetzteil gegriffen (von Sony), und siehe, es trägt neben dem CE-Zeichen auch das EAC-Zeichen. Und das ist doch wohl auch logisch; wenn ein Produkt mehreren Normen gerecht wird, dieses Produkt nicht in verschiedenen Varianten herzustellen, sondern einfach die notwendigen Kennzeichnungen gemeinsam auf dem Produkt anzubringen. --LokleitungRN (Diskussion) 15:36, 10. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Da BITKOM nicht reagiert hat, habe ich die Änderungen erst mal rückgängig gemacht; bitte nicht böse sein, aber so wie es derzeit da steht, kann es m. E. nicht stimmen, und Belege wurden nicht mitgeliefert. Bitte ggf. mit entsprechenden Belegen oder korrigierten Formulierungen wieder einbringen. Danke! -- H005 (Diskussion) 16:15, 10. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
H005: im Absatz zum Brexit war noch mehr zu korrigieren, guck bitte noch mal drüber. Was immer noch fehlt ist der Aspekt, dass UK die CE-Kennzeichnung für Bereiche nicht mehr akzeptiert, wo die EU die Regeln ändert (m.W.n. noch nicht passiert, eher theoretischer Fall). Dann muss sofort das UKCA drauf. Flossenträger 09:15, 5. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Parlamentarische Anfrage von 2017[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nach wie vor nicht, welchen Mehrwert die parlamentarische Anfrage von 2017 im Artikel haben soll. Die Anfragen von 2008 und 2021 sind relevant, weil in den Antworten jeweils offiziell bestätigt, wird, dass es kein "China Export" gibt. Die Anfrage von 2017 zeugt allenfalls von der Ahnungslosigkeit der Anfragesteller, die offensichtlich auch auf den Hoax hereingefallen sind. Das ist schon tausenden davor passiert und passiert auch heute laufend noch. Warum soll das hier in den Artikel? -- H005 (Diskussion) 11:56, 28. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Es gibt keinen, deswegen entfernt. Die Richtlinien hierzu sind für jeden noch so depperten Laien klar formuliert. Vermutlich war die Anfrage ausschließlich politisch/taktisch motiviert, aber das gehört dann auch schon nicht mehr in diesen Artikel. Salvini ist zwar MR. Lega Nord, aber sicher kein Dummkopf, das war ziemlich sicher keine Ahnungslosigkeit. Mein POV... Flossenträger 13:23, 28. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Frage: Wenn die Bundestagsanfrage aus 2021 relevant ist, wie können dann die EU-Anfragen P-5938/2007 und E-001822/2017, auf die sie sich bezieht, dann nicht relevant sein? Es geht hier auch nicht darum, ob es China Export wirklich gibt, sondern ob im Rahmen dieses WP-Artikel relevant ist, was bei gut 1 mio Treffern sicher der Fall ist. Oder wollen wir Klimawandelleugnung als nächstes löschen? Und auch klasse, dass der Text mit dem Einzelnachweis entfernt wird, auf den sich der folgende Satz ja unmittelbar bezieht "...einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten an den Deutschen Bundestag, welche sich auf diese Anfragen P-5938/2007 und E-001822/2017 an das Europäische Parlament beziehen..." Also, bitte wieder rückgangig machen, solange es keinen Konsens gibt. --Bert (Diskussion) 16:14, 28. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Tut mir leid, ich verstehe deine Argumentation nicht. (Also damit meine ich wirklich, dass ich sie nicht verstehe, nicht, dass ich sie nicht richtig finde!) Der Abschnitt heißt "China Export", und es geht um das verbreitete und bisher unbelegte Gerücht, es gäbe ein Zeichen "China Export", das leicht anders, aber sehr ähnlich aussehe, und Herstellern dazu diene, die Anforderungen nicht erfüllende Produkte auf den Markt bringen zu können. Die zu beantwortende Frage ist, ob dieses Gerücht stimmt. Die Anfrage von 2017 wiederholt lediglich das Gerücht ohne einen Beleg oder eine Begründung, und die Antwort geht nicht auf die Frage nach der Existenz eines solchen Symbols oder Zertifikats ein. Die anderen beiden Antworten aber tun dies und bestätigen daher, dass es kein Symbol/Zertifikat "China Export" gibt. Deswegen sind diese beiden Antworten auch relevant für den Artikel. Die Anfrage von 2017 hingegen gibt keine Antwort auf diese Frage.
Warum spielt es eine Rolle, dass die Anfrage von 2021 auch die Anfrage von 2017 erwähnt? Es wird dort auch vieles andere erwähnt. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Und was hat das mit Klimawandelleugnung zu tun? Die 1 Mio. Treffer sind überwiegend Treffer, in denen zufällig die Wörter "China" und "Export" hintereinander enthalten und nichts mit einem Logo o. ä . zu tun haben.
Ich bin allerdings der Meinung, dass der Text erheblich gekürzt werden solle. (Aus meiner Sicht würde es reichen in ein oder zwei Sätzen darzulegen, dass die EU-Kommission 2008 und die Bundesregierung 2021 bestätigt haben, dass es kein "China Export" gibt.) Und du hast völlig Recht, dass durch die Kürzung Inkonsistenzen entstanden sind, die bereinigt werden sollen. -- H005 (Diskussion) 17:48, 28. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es gibt zwischen uns den Konsens, dass es ein Zeichen "China Export" offiziell nicht gibt. Nach meinem Verständnis (und so wie ich es gesehen habe) wird das "China Export" Logo (oft) auf Produkte aufgebracht, die den EU-Vorgaben nicht entsprechen oder wo die Konformität zumindest nicht nachgewiesen ist. So habe ich das "China Export" z. B. auf mehreren chinesischen Trafos gefunden, auf dem auch ein Grüner Punkt angebracht war (was eine Betrugsabsicht ziemlich offensichtlich macht, da ein elektronisches Gerät keinen grünen Punkt tragen darf). Da das Logo nicht dem offiziellen CE-Logo entspricht, könnte der Hersteller, im Falle eines nachgewiesen Verstoßes, damit argumentieren, dass er auf seinem Produkt ja gar kein CE Zeichen angebracht habe, sondern das Phantasiezeichen "China Export", was die strafrechtliche Verfolgung zumindest erschwert. Dass der Importeur oft nicht der Hersteller ist, verkompliziert das Ganze noch zusätzlich. Daneben gibt es dann sicher zahlreiche Fälle, wo das "echte" CE-Zeichen in betrügerischer Absicht verwendet wird und auch Fälle, wo der Hersteller die Vorgaben der CE-Kennzeichnung möglicherweise erfüllt und aus Schlampigkeit das falsche Logo verwendet. Dass es 2017 und auch 2021 immer noch Anfragen zu dem Thema gibt, zeigt für mich, dass das Thema immer noch aktuell ist, ob es sich dabei einfach nur um einen langlebigen Hoax - wie der hohe Eisengehalt von Spinat - oder doch um ein echtes Problem (s. Bsp. Trafo) handelt, können wir in der WP sicherlich nicht abschließend beantworten. Diese Gemengelage macht das Thema nmM aber viel zu komplex, um es in 2 Sätzen abzuhandeln. Und da wir hier kein Platzproblem haben, schadet es nicht, dass Thema umfassender zu behandeln. WP lebt davon, dass sich der Leser umfassend informieren kann und nmM sind parlamentarische Anfragen relevant genug um sie hier zu zitieren. Zu deinem ersten Punkt: die Logik ist einfach: wenn die Antwort auf die kleine Anfrage relevant ist, muss es auch die Anfrage selbst sein, korrekt? Und diese Anfrage bezieht sich genau auf die beiden EU-Anfragen, vor der nun eine gelöscht wurde. Dem interessierten Leser war es vor der Löschung möglich, sich über den Inhalt der beiden EU-Anfragen zu informieren. Also warum entfernen, um dem Leser dadurch die Informationsquelle vorenthalten. Gruß --Bert (Diskussion) 11:25, 29. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Ja, Konsens zum ersten Satz. Im Weiteren scheint mir dann aber noch ein Missverständnis vorzuliegen - danke dafür, denn es zeigt, dass der Abschnitt im Moment einfach noch nicht klar genug ist. Zu

„Da das Logo nicht dem offiziellen CE-Logo entspricht, könnte der Hersteller, im Falle eines nachgewiesen Verstoßes, damit argumentieren, dass er auf seinem Produkt ja gar kein CE Zeichen angebracht habe, sondern das Phantasiezeichen "China Export", was die strafrechtliche Verfolgung zumindest erschwert.“

Das trifft nicht zu - ganz im Gegenteil. Wie auch im Artikel dargelegt, ist es nicht zulässig, ein Symbol anzubringen, dass dem CE-Symbol ähnlich sieht. Daher nützt ihm diese Argumentation überhaupt nichts, sondern im Gegenteil würde er damit zugeben, nicht versehentlich im guten Glauben nur falsche Proportionen verwendet zu haben, sondern bewusst täuschen zu wollen. Das würde den Strafverfolgungswillen der Behörden nur steigern und nichts an der Strafbarkeit ändern.
Fakt ist (ich glaube, das ist auch Konsens):
  1. Es gibt CE-Zeichen, die die Proportionen einhalten und solche, die es nicht tun.
  2. Es gibt CE-Zeichen an Produkten mit erfolgreich durchgeführter Konformitätsprüfung und an Produkten ohne eine solche.
  3. Es gibt aber keinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Aspekten. Legal geprüfte Produkte können ein CE-Symbol mit falschen oder richtigen Proportionen aufweisen und ungeprüfte Produkte ebenso.
Ein Zeichen mit falschen Proportionen gibt also keinen Hinweis darauf, ob eine Konformitätsprüfung durchgeführt wurde, es dokumentiert lediglich, ob der Designer des Etiketts / Aufdrucks ordentlich oder schlampig gearbeitet hat.
Zur Relevanzfrage: Wir wissen nicht, warum diese Anfragen jeweils gestellt wurden. Ich persönlich glaube, dass die jeweiligen Parlamentarier auch nur auf diesen Hoax hereingefallen sind, denn es gab und gibt wirklich zahlreiche seriös und kompetent wirkende Internetseiten, die das so beschreiben (es werden immerhin weniger, vor einigen Jahren waren es noch mehr). Auch in Foren liest man laufend davon. ABER: Mir ist bis heute kein dokumentierter Fall bekannt, wo ein Händler sich wirklich auf ein "China Export" berufen hätte. Alle behaupten immer nur, es sei ein Problem, ohne dass jemand tatsächlich mal Indizien, geschweige denn Beweise dafür vorgelegt hätte. Daher sehe ich auch keine besondere Relevanz, dass hier eine Anfrage gestellt wurde, sie dokumentiert lediglich, dass es ein solches Gerücht gibt, aber das dokumentieren auch tausende Webseiten, Forenbeiträge usw. Es gibt keinen Grund, zwei fehlgeleitete Abgeordnete aus dieser Masse der Verwirrten besonders hervorzuheben.
Zur Logik: Fast jede Quelle, die in Wikipedia als Beleg dient, bezieht sich wieder auf andere Quellen, welche sich wieder auf andere Quellen beziehen usw. Die führt man ja nicht alle auf - deswegen werden die Quellen ja benannt, damit man sich bei Interesse diese ansehen kann und herleiten, wie der Autor zu seinen Aussagen gekommen ist. Es reicht aber völlig aus, die jeweilige letzte Quelle aufzuführen, denn sonst entstände ja ein riesiger Rattenschwanz.
Ja, es gibt kein Platzproblem bei Wikipedia. Aber Themen sollten, damit die Leser sie verstehen, ohne endlos lesen zu müssen, so präzise und knapp wie möglich aufbereitet werden. -- H005 (Diskussion) 14:10, 29. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Die BNetzA unterscheidet deswegen ja auch zwischen technischer und formaler Nichtkonformität. Dazu braucht man sich nur mal die Marktüberwachungsberichte anzusehen.
Im Übrigen muß der Hersteller oder Importeur oder Bevollmächtigte auch nicht die Konformität nachweisen, sondern nur ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Flossenträger 20:34, 29. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Da WP kein Platzproblem hat, gibt es keinen Grund Wissen zu entfernen. Es gibt auch keine Vorgabe ein Thema so knapp wie möglich darzustellen - das Gegenteil ist der Fall, siehe Wikipedia:Artikel#Umfang:
Die Wikipedia ist nicht wie eine gedruckte Enzyklopädie vom Gesamtumfang her begrenzt und braucht sich daher nicht darauf zu beschränken, nur Fakten zu beschreiben. Stattdessen sollen auch Gründe und Zusammenhänge erklärt werden.
Zudem gibt es meiner Sicht keine Rechtfertigung Artikel zu zensieren, indem sauber recherchierte und belegte Informationen aus diesem (wiederholt) entfernt werden.
Wie bereits gesagt, bin ich der Meinung, dass diese EU-Anfragen relevant sind und ich habe auch dargestellt warum. Ihr seid der Meinung, dass sie nicht relevant sind und den Leser nicht interessieren (sollten). Da werden wir uns offensichtlich nicht einig. Um dem Leser, der sich - entgegen euer Auffassung - doch für mehr interessiert, die mühsame Suche, die ich gemacht habe, zu ersparen, habe ich beide EU-Anfragen als Einzelnachweise verlinkt. Das ist eine Minimallösung, die ich als Kompromiss akzeptieren könnte. Den Inhalt so zu verbessern, dass das Thema "China Export" - inklusive Historie und Hintergründe - sauber recheriert dargestellt wird, überlasse ich dann erstmal Euch. Frohes Schaffen. --Bert (Diskussion) 10:32, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Es geht auch nicht um Zensur (aber vielen Dank für diese sehr unverschämte Unterstellung), sondern um einen ziemlich nebensächlichen, wenig bis gar nicht zum Verständnis des Themas CE beitragenden, Nebenaspekt, der bereits ziemlich ausführlich dargestellt wird. Nicht der Speicherplatz ist das Problem, sondern um die Lesbarkeit. Ausufernde Artikel sind für die allermeisten Leser wohl eher ein Grund unsere Artikel nicht zu lesen. Wir reden hier von 423 kByte Text, der erst mal gelesen werden will.
Im Abschnitt "China Export" ist bereits mit der Aussage Verheugens, der EU sei so etwas nicht bekannt, bereits alles gesagt. Auch die Anfrage 2021 ist schon mehr als flüssig, nämlich überflüssig. Hätte die Hinterbänkler im Vorfeld bereits ihre Hausaufgaben gemacht oder ein echtes Interesse an einer Information hierzu, so wäre die Anfrage an die BNetzA gegangen. So riecht das nur politischen Spielchen. Das Thema China Export ist schon seit 2007 durch, den Rest haben die Regulierungsbehörden im Blick. Eine ILNAS kann da deutlich mehr zu sagen als die EU-Kommission. Was bringt nun dieser Absatz unserem Leser? Nur die Erkenntnis, das da ein paar Politiker eine bzw. zwei "ich mein ja nur"-Anfrage(n) gestellt haben. Flossenträger 07:31, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Nochmal: Es gibt kein Platzproblem in Wikipedia. Wenn ein Artikel zu einem Thema zu lang/schlecht lesbar wird, dann wird in Wikipedia nicht gekürt, sondern ausgelagert! D. h. wenn der Abschnitt China Export im Artikel CE-Kennzeichnung nach deiner Meinung zu lang ist, dann wird er eben ausgelagert und bekommt ein eigenes Lemma - so einfach ist das hier. Wenn Du der Meinung bist, dass es sich um einen Hoax handelt (wobei ich Dir ausdrücklich nicht widerspreche), kannst Du das recherchieren und sauber belegen. Auch wenn Du das anders siehst, die Aussage von Günther Verheugen aus dem Jahre 2008 ist nmM kein allumfassender Beleg, denn diese ist immerhin schon mehr als 13 Jahre alt und die Diskussion über China Export hält bis heute an. Aber auch als Hoax ist und bleibt das Thema relevant. Was wir hier nicht machen sollten, ist, bestehende belegte Informationen zu einem Thema zu löschen, weil ein Artikel aus Sicht einzelner Autoren zu lang wird. Denn, WP lebt und wächst durch das Sammeln (belegter) Information nicht vom Löschen derselben. Wenn dich das Thema nicht interessiert, kein Problem. Aber dann hindere andere Autoren, die das Thma interessiert, bitte wenigstens nicht daran, wenn sie sich die Arbeit machen wollen. Gruß --Bert (Diskussion) 09:13, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Siehe Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Länge_eines_Artikels: Der Artikel sollte eine dem Thema angemessene Länge haben und nicht zu detailliert sein. Es ist auch nicht das Ziel von Wikipedia, Informationen zu "sammeln", sondern ein Thema für Laien verständlich in allen wesentlichen Punkten zu beschreiben. Wenn man alles in den Artikel packt, was irgendeinen Bezug zum Lemma hat, entsteht ein unlesbarer Wust an Informationen, der Leser nur abschreckt und verwirrt. Man stelle sich nur einmal vor, es würden im Artikel Sozialhilfe (Deutschland) alle parlamentarischen Anfragen aufgeführt, die sich je um das Thema gedreht hätten. Die Kunst, gute Artikel zu schreiben, besteht vor allem darin, relevantes von irrelevantem zu trennen und so zu strukturieren und aufzubereiten, dass ein Leser beim ersten Durchlesen alles wesentliche erfassen kann. Auch wissenschaftliche Arbeiten werden daran gemessen, dass sie sich auf relevantes beschränken.
Natürlich kann man einen eigenen Artikel anlegen, wenn es zu lang wird, aber so ein Artikel muss die Relevanzkriterien erfüllen. Und derzeit haben wir einen solchen Artikel nicht. Wenn du der Meinung bist, dass das Thema noch umfassender dargestellt werden müsste, dann kannst du ja einen solchen Artikel schreiben. Und, mit Bezug auf deine Aussage: Was wir hier nicht machen sollten, ist, alle möglichen Informationen aufzulisten, weil sie aus Sicht eines einzelnen Autors wichtig sind.
So, wie du es im Moment bearbeitet hast, ist es für mich in Ordnung. Ich werde aber bei nächster Gelegenheit den Abschnitt noch mal insgesamt überarbeiten, denn er ist nicht sehr verständlich geschrieben. -- H005 (Diskussion) 09:43, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Nur weil ein einzelner Autor dieses Thema wichtig findet und als Beleg eine nicht mehr aktualisierte (Support-) Homepage eines Dienstleisters aus dem Bereich bemüht ist es noch lange nicht relevant für den Artikel. Flossenträger 10:28, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Wie angekündigt habe ich den Abschnitt einmal komplett überarbeitet. Ich denke, dass er so deutlich besser verständlich ist. Kritik ist ausdrücklich willkommen. -- H005 (Diskussion) 19:53, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

"Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind."[Quelltext bearbeiten]

...hmh, eigentlich nicht. Der Hersteller muss nicht zwingend die Normen anwenden, sondern kann auch (mit Begründung) davon abweichen. Siehe dazu z.B. die Radio Equipment Directive:

Artikel 17 Konformitätsbewertungsverfahren

4) Hat der Hersteller bei der Bewertung der Konformität von Funkanlagen mit den grundlegenden Anforderungen in Artikel 3 Absätze 2 und 3 harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, nicht oder nur zum Teil angewandt oder sind solche harmonisierten Normen nicht vorhanden, so sind die Funkanlagen im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen einem der folgenden Verfahren zu unterziehen:

a) EU-Baumusterprüfung und anschließend Prüfung der Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang III, b)Übereinstimmung aufgrund einer umfassenden Qualitätssicherung gemäß Anhang IV.

Dann muss er zwar eine Benannte Stelle einschalten, aber die Aussage "vollständige Einhaltung" ist in dieser Absolutheit falsch. Ich überlege nur gerade, wie man das besser formulieren könnte. Mir fallen gerade nur schwer verständliche Monstersätze einm, die nicht OMA- (oder OPA-) tauglich sind. Flossenträger 19:35, 26. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

"Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen."[Quelltext bearbeiten]

...dieser Satz ist (etwas spitzfindig, ich weiß) auch falsch. Dem Hersteller können die Richtlinien völlig wumpe sein, die richten sich nämlich nur an die Mitgeliedsstaaten, die das dann jeweils in nationales Recht umsetzen müssen: Arten von EU-Rechtsvorschriften.

Also konkrekt: Radio Equipment Directive / Richtlinie 2014/53/EU --> FuAG:

Zitat: "Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt ..."

Auch hier wieder: wie könnte man das besser formulieren? Oder belassen wir es einfach bei der sprachlichen Unsauberkeit? Denn die Hersteller ziehen sowieso die Richtlinien heran und nicht die einzelnen Gesetze. Spätestens bei der EU-Konformitätserklärung wird ja doch auf die Richtlinien verweisen, siehe z.B. Anhang VI der Richtlinie 2014/53/EU. Flossenträger 19:49, 26. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Falsches Bild[Quelltext bearbeiten]

Das Bild Internes WLAN-Modul eines Druckers mit CE-Kennzeichnung zeigt eine Fehl-Anwendung: Die CE-Kennzeichnung gilt nur für PRODUKTE, nicht für Bauteile oder Komponenten. Sollte man das nicht klarer darstellen? --Cms metrology (Diskussion) 15:31, 15. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Wenn der auf dem Modul angebrachte Chip selbst ein Produkt ist (was anzunehmen ist), dann benötigt er zwecks EU-Import auch eine CE-Kennzeichnung. Die muss der Hersteller des Druckers nicht abfriemeln, bevor er den Chip verbaut. -- H005 (Diskussion) 18:28, 15. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Beides falsch... Der Chip ist kein Chip, sondern der Aufkleber ist auf einem Weißblechgehäuse mit dem Chip (-Satz) darunter. Ist also alles richtig. Zudem gibt es keine Vorgaben, worauf die CE-Kennzeichnung genau anzubringen ist.
Im Übrigen hatte ich diese Diskussion schon mit einem sehr großen, wenn nicht größten Hersteller von Mobilfunkmodulen geführt, am Ende hat die BNetzA ihnen klar gemacht, das Module sehr wohl eigenständige Produkte sind. Und ob Wunder, jetzt prangen schicke CE-Kennzeichen auf jedem einzelnen Modul. Schade nur, daß das alles interne Dokumente/Briefe waren. Tat richtig gut, ihnen die Arroganz auszutreiben. Flossenträger 19:18, 15. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Ihr habt beide teilweise Recht: Das CE-Kennzeichen ist relevant für die Inverkehrbringung auf dem Gemeinsamen Markt Inverkehrbringen von Produkten (EU-Wirtschaftsrecht). Import ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Inverkehrbringung Und dasZeichen wird tatsächlich nur auf Produkten angebracht. Nun ist es aber die Entscheidung des Herstellers, ob er eventuell ein Modul sowohl als Komponente als auch als eigenständiges Produkt vermarktet und in Verkehr bringt, das darf er. Nur wird im fraglichen Bild ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein "internes"(!) Modul handelt. In diesem Kontext ist die CE-Kennzeichnung falsch und vermutlich sogar widerrechtlich. In jedem Fall ist das Bild als Beispiel unglücklich gewählt --Cms metrology (Diskussion) 07:25, 16. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Wie meinen? Weil es nicht von außen sichtbar ist es kein gutes Beispiel für ein Modul mit entsprechenden Zulassungen und CE-Kennzeichnung? Das solltest Du dann aber schleunigst, den ganzen Herstellern von z.B. weißer Ware mitteilen, die machen das dann offensichtlich total falsch.
Etwas weniger polemisch: das Modul durchläuft alle EN3xxx-Prüfungen, manchmal ohne die Punkte die eine Antenne benötigen (e.i.r.p. & Co). Dann kommt das CE drauf und der Integrator (=Hersteller der weißen Ware) macht für sein Produkt alle Prüfungen für Geräte ohne Funk. War keine Antenne Teil des Moduls oder Teil der Prüfung muss er diesen Teil dann mit "seiner" Antenne nachholen (cleverer ist da allerdings ein Modul samt Antenne zu kaufen oder ein Modul das mit einer Antenne geprüft wurde und nimmt dann diese Antenne).
Wer der Inverkehrbringer ist, ist unterschiedlich. Kauft der Hersteller der weißen War das Modul selber in China, ist er es selber, hat der Chinese eine Niederlassung in der EU ist er es. In jedem Fall wird das Modul im Zoll hängenbleiben, wenn es keine CE-Kennzeichnung trägt (und der Zöllner richtig hinschaut). Das war im oben genannten Beispiel dann auch mal der Fall.
Um es mal ganz konkret zu machen: Espressif ESP32-S3-WROOM-1. Die geben sich ziemlich viel Mühe mit ihren Modulen, dort kannst Du dann alle Unterlagen bekommen, für Nichtkunden allerdings ist nur die DoC zu sehen. Das ist ein typisches Modul, wie Du es in einer ganzen Reihe von unterschiedlichen Produkten finden wirst. Und wenn das z.B. eine Wwaschmaschine ist, dann hat die unter Garantie noch nie eine EMV-Prüfung >1GHz hinter sich gebracht.
Summa summarum: das Bild ist okay, weil es offenbar als Produkt auf den Markt gebracht wird und deswegen auch zu Recht eine CE.-Kennzeichnung trägt. Übrigens ist das Askey Modul (von 2011 btw., also uralt) mit Antenne unterwegs und damit offensichtlich ein Produkt, siehe [3]. Flossenträger 08:24, 16. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Wir kommen hier wohl nicht weiter (divergierende Erfahrungen und Rechts-Auslegung) und ich beende die Diskussion an dieser Stelle. --Cms metrology (Diskussion) 10:44, 16. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]