Diskussion:Champagner

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hfst in Abschnitt Champagner# Abgrenzung zu Sekt
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Beleg für Flaschengroße "Imperial"[Quelltext bearbeiten]

Hier. --Slartibartfass (Diskussion) 23:05, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Zwei Punkte: 1. Das ist kein Beleg. 2. Dieses Fläschchen ist auch "Imperial", d.h. die Bezeichnung bezieht sich nicht auf die Flaschengröße sondern es handelt sich um eine Marke. --Millbart talk 23:31, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Und ich gewinne den Eindruck, dass ausschließlich Moët & Chandon diese Bezeichnung verwendet. Ich hatte nur eine Bildunterschrift revertiert und dann die Versionsgeschichte angeschaut. Und auf dem Bild ist eine Konkurrenzmarke vertreten! --Slartibartfass (Diskussion) 00:10, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Natürlich, "Brut Imperial" ist eine Marke von Moët & Chandon, siehe Link. Es gibt eine Flaschengröße "L’Impériale", allerdings nicht für Champagner sondern für Bordeaux und das sind dann 6 Liter ("...höchstens eine Flasche zum Essen." ;-)). --Millbart talk 00:56, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Farbe[Quelltext bearbeiten]

Muss Champagner zwingend weiß sein, oder kann dieser auch dunkelrot sein? soweit mir bekannt, gibt es auch rote Rebsorten, die zur Herstellung verwendet werden. Und im Handel habe ich bisher nur hellen Champagner gesehen (aber auch schon roten Sekt). --H.A. (Diskussion) 09:30, 11. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Champagner# Abgrenzung zu Sekt[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz geht einiges durcheinander

Die französische Bezeichnung „Champagne“ ist seit dem 29. Juni 1936 als Appellation d’Origine Contrôlée durch die INAO geschützt.

Ja, aber nur in Frankreich, denn anderswo hat die INAO nichts zu melden. Daher heißt es auch in [1]

2013 Mitgliedsländer der Europäischen Union und zahlreiche andere Nationen (darunter Südkorea und Kolumbien) gestehen der Appellation Champagne einen Schutz zu, der alle Arten von Produkten und Dienstleistungen umfasst. 

In Deutschland war der Begriff auch schon vorher geschützt, aber da war die Grundlage nicht die INAO sondern ein Staatsvertrag (Vertrag von Versailles)

Andere Schaumweine müssen nach deutschem Lebensmittelrecht, je nach Herstellung und Herkunftsland, als Sekt bezeichnet werden.

Was bedeutet hier der Einschub "je nach Hertstellung und Herkunftsland"? Das ergibt doch nur Sinn, wenn 2 oder mehr Begriffe für das Getränk genannt werden. Da rumkritteln einfacher als richtig machen ist hoffe ich, das jemand mit mehr Kenntnis das korrigiert. --Hfst (Diskussion) 20:59, 10. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Der französische Schutz ist aber über eine EU-Verordnung für die ganze EU ausgeweitet. Grüße --h-stt !? 14:46, 13. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Heute ja, aber nicht 1936.--Hfst (Diskussion) 15:51, 13. Nov. 2020 (CET)Beantworten