Diskussion:Chef der Staatskanzlei

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Lou.gruber in Abschnitt Unterschied Chef / Behördenleiter?
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Unterschied Chef / Behördenleiter?[Quelltext bearbeiten]

Lauf Def. im Artikel ist der "Chef" der Amtschef, und ein Amtschef ist ein Behördenleiter. Im Falle von Bayern und Baden-Württemberg sind die Verhältnisse unübersichtlich, so dass eine detailliertere Beschreibung Klärung bringen sollte:

  • Bayern: In Bayern ist Staatsrätin Karolina Gernbauer Amtschef der Staatskanzlei, aber laut Artikel Bayerische Staatskanzlei hat Minister Marcel Huber die Behördenleitung inne. Im Artikel "Bayerische Staatskanzlei" verlinkt "Behördenleitung" auf "Behördenleiter" (gemeint ist Marcel Huber), andererseits ist "Amtschef" ein Redirect auf "Behördenleiter", das müsste laut Artikel "Chef der Staatskanzlei" Karolina Gernbauer sein. Was ist nun der Unterschied zwischen dem "Chef der Staatskanzlei" und dem "Leiter der Staatskanzlei"?
  • In Baden-Württemberg hat Klaus-Peter Murawski in Personalunion zwei Ämter inne: Er ist Staatsminister im Staatsministerium Baden-Württemberg und Chef der Staatskanzlei. Ist in Baden-Württemberg neuerdings das Staatsministerium Baden-Württemberg dasselbe wie eine Staatskanzlei? Wie grenzt sich Murawskis Tätigkeit als Staatsminister von der als CdS ab?

Wie lässt sich dies durch eine detailliertere Beschreibung klarer darstellen? --Pinguin55 (Diskussion) 00:16, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Für Bayern habe ich versucht, das klarzustellen.Lou Gruber (Diskussion) 14:07, 21. Okt. 2018 (CEST)Beantworten