Diskussion:Christina Schulze Föcking

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Relevanz Missstände in Schweinemast der Familie Schulze Föcking[Quelltext bearbeiten]

Sehe eindeutig eine Relevanz da die Frau nun für Tierschutz in ganz NRW zuständig ist!--Falkmart (Diskussion) 12:10, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ich sehe keine eindeutige Relevanz, da die Vorwürfe nicht repräsentativ für die Stallanlagen sind. Die Videoaufnahmen sind zusammengeschnittene Momentaufnahmen, die durch Einbruch auf dem Stallgelände entstanden sind. Das darf auf Wikipedia keine Relevanz haben. --PNJansen 12:27, 14. Jul. 2017 (CEST)
Das wurde in den Medien ausreichend rezipiert und ist bei einer Politikerin mit speziell diesem Amt natürlich relevant. Grüße --EH (Diskussion) 16:49, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Insbesondere da der Fall breit in Medien ist. Aussage nicht repräsentativ für die Stallanlagen ist schlicht Unsinn, es reicht dass ein Teil der Anlage betroffen ist.--Falkmart (Diskussion) 18:01, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten


Hat der Betrieb Schulze Föcking eigentlich schon Strafanzeige gegen die Tierschutzorganisation wegen Einbruchs, Hausfriedensbruchs oder dergleichen gestellt? Kann mir nicht vorstellen, dass man die Leute dahin "eingeladen" hat, sich umzusehen. --212.8.208.204 10:17, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Das Amtsgericht Haldensleben (bei Magdeburg) hat am Montag drei Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) nach §34 StGB „Rechtfertigender Notstand" freigesprochen. Sie waren wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, weil sie 2013 in einen Schweinemastbetrieb mit 63.000 Tieren in Sandbeiendorf in Sachsen-Anhalt eingestiegen waren.
Aufgrund der Missstände in der Tierhaltung war das Betreten der Ställe durch die Aktivisten gerechtfertigt, urteilte das Gericht. ARIWA hatte die Aufnahmen 2013 veröffentlicht. Die Bilder zeigten zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, auch die zuständige Veterinärbehörde bestätigte im Nachhinein das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten. Stall-Eindringlinge freigesprochen. -- 87.79.190.98 13:47, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Was hat das mit diesem Fall zu tun? --Mikered (Diskussion) 14:00, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Warum die Frage nach Anzeige - wenn keine Straftat vorliegt? -- 87.79.190.98 14:49, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Danke für die Ausführungen. War mir bislang nicht klar, dass man das auch unter "Rechtfertigender Notstand" sehen könnte. Allerdings muss sich so ein Tierschützer schon recht sicher sein, wenn er da rein geht. Denn ohne effektives (!) Vorliegen von Missständen wäre sein Eindringen dann ja nicht mehr gerechtfertigt gewesen. --212.8.208.204 14:51, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Lag denn ein Notstand vor? Soweit ich weiß wird noch ermittelt. Oder weißt du mehr? Gruß --Mikered (Diskussion) 14:52, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, ich weiß nicht mehr. Ich sagte lediglich, dass sich ein Tierschützer beim widerrechtlichen Eindringen auf den Hof schon ziemlich sicher sein muss, überhaupt etwas verwertbares zu finden - da man ihm sonst ja eben wegen dem widerrechtlichen Eindringen strafrechtlich was könnte ... --212.8.208.204 11:44, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Jedenfalls ist die Frage der Strafbarkeit des Handelns der filmenden "Tierschützer" irrelevant für die Bewertung der Frage, ob dieses Thema in den Artikel gehört. Schon aufgrund des Berechtigten öffentlichen Interesses und der politischen Rolle als genau für diesen Bereich zuständige Ministerin ist eine Besprechung der Vorwürfe ohne Zweifel relevant für einen Wiki-Artikel. Zudem ist das Film-Material nach Aussage der Staatsanwaltschaft unabhängig vom Zustandekommen ermittlungstechnisch verwertbar. Allein rechtswidrig entstandenes Beweismaterial der Behörde selbst wäre nach StPO-Vorschriften juristisch nicht nutzbar. Alstersegler (Diskussion) 18:51, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Also, jetzt mal ehrlich, die ganze Diskussion um die mutmaßliche Tierquälerei, wo heute von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, dass nicht gegen Schulze Föcking ermittelt wird, steht doch in keinerlei Relation mit ihrem bisherigen Einträgen auf Wikipedia. Die sog. Affäre muss hier nicht mit allen Einzelheiten niedergeschrieben werden und sollte in einem kurzen Absatz zusammen gefasst werden. --Ansgar Rieth (Diskussion) 11:52, 28. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Der Fall ist nicht durch! Gegen anderen Personen, also Ehemann, dauern die Ermittlungen an. Ihr gehörte zum fraglichen Zeitpunkt 50 % und war auf dem Hof. Oder willst Du behaupten die Frau hatte keine Infos?--Falkmart (Diskussion) 14:08, 28. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Lieber Falkmart, was hat das mit dem Profil von Frau Schulze Föcking zu tun. Der "Fall" für sie ist abgeschlossen. Es gibt keine Ermittlung, keine Anklage gegen sie, rein gar nichts. Die Detailversessenheit im sog. Tierskandal ist lächerlich! --Ansgar Rieth (Diskussion) 14:21, 28. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

<linksrück> Ich denke auch, der Umfang den das mittlerweile hier im Artikel einnimmt, ist doch arg übertrieben. das könnte man sehr stark zusammen kürzen. Gruß --Mikered (Diskussion) 07:45, 2. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Volle Zustimmung. Ich werde das in den nächsten Tagen eindampfen. Da wurde immer die nächste Pressemitteilung rangeklatscht ohne den Bezug zum restlichen Text herzustellen.--Kabelschmidt (Diskussion) 15:28, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Na ja, hat zwar gedauert, aber jetzt erledigt.--Kabelschmidt (Diskussion) 19:13, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Verwendung des Begriffs WLAN-Netzwerk[Quelltext bearbeiten]

Da das "N" ja schon für "Network" steht, ist der Begriff dann nicht ein redundantes Akronym? --Panirom10 18:34, 22. Mär. 2019 (CEST)