Diskussion:DVB-T in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von H7 in Abschnitt Alter Zeitplan
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DVB-T2 - CODEC? - Verschlüsselungsverfahren?[Quelltext bearbeiten]

DVBT2 beschreibt die physikalische Schicht eines Modulationsverfahrens. Damit bewegte Bilder sichtbar werden, muss jemand entscheiden, welcher freie (VP9) oder nicht freie (H265) Codec für die Bewegtbildkompression zum Einsatz kommen soll. Wer entscheidet das? Wann? Ist das bereits entschieden? Wenn ja, durch wen? Ist in dem gemeinsamen Markt der EU nationalstaatliche Sonderwurstelei zu dieser Frage (Österreich) eigentlich kein Fall für die EU-Kommission? --93.230.23.186 16:18, 12. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Für DE nicht endgültig entschieden ist derzeit (März 2015) auch, welches Verschlüsselungsverfahren bei DVB-T2 eigesetzt werden wird, - ebenfalls nicht, welche Rückwirkungen ("alternativlosen Sachzwänge") diese Entscheidung auf den Empfang unverschlüsselter Sendungen haben wird. Quelle u.a.: http://www.dehnmedia.info/?page=update (Meldung vom 3.3.2015). --93.230.26.41 12:35, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Die Einführung von DVB-T2 in Deutschland soll offenbar nicht über die Einführung technischer Regeln (DIN xyz) zur Sicherung der Kompatibilität sondern über ein (rechtmäßiges?) markenrechtlich abgesichertes Kartell betrieben werden. Dies jedenfalls kann man diesem Artikel entnehmen, - Quelle: www.dehnmedia.info, Artikel vom 8.6.2015 "DVB-T2: Projektbüro nimmt Arbeit auf, Logo vorgestellt". Danach dürfen Set Top Boxen, die nur unverschlüsselte DVB-T2 Signale in HD-Qualität wiedergeben können, nicht das künftige Logo "DVB T2 HD" tragen. (Das "DVB-T2 HD"-Projekt-Logo ist deshalb sachlich Verbrauchertäuschung: Das Besondere an den Logo-Geräten ist nicht "T2" oder "HD" (also: H265 bzw. HEVC) sondern die Verschlüsselungsoption, an der nur die Privatsender-Anbieter ein Interesse haben, die in dem Logo aber gerade ungenannt bleibt.)
Zudem ist derzeit (Juni 2015) offenbar weiterhin unklar, welcher Verschlüsselungsalgorithmus genau künftig in DE implementiert werden soll.
Unklar bleibt bis zu einer EuGH-Klärung schließlich auch die europarechtliche Zulässigkeit nationalstaatlicher (deutscher, österreichischer, ...) Produktsonderwege im EU-Binnenmarkt bei der geplanten antennenterrestrischen Programmverschlüsselung. --93.230.27.166 11:55, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Artikelkonsistenz[Quelltext bearbeiten]

Nach der hier https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:DVB-T2#Auslagerung_der_l.C3.A4nderspezifischen_Abschnitte.3F gefundenen Lösung zur Gestaltung länderspezifischer Abschnitte zu DVB T und DVB T2 wäre es konsequent, den Artikel am Anfang zu ändern.

Jetziger Text: Dieser Artikel beschreibt den Betrieb von DVB-T in Deutschland.

Vorgeschlagener künftiger Text: Dieser Artikel beschreibt den Betrieb von DVB-T und DVB T2 in Deutschland.

--87.164.113.154 12:07, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Verschlüsselungsverfahren: IRDETO[Quelltext bearbeiten]

Verschlüsselungsverfahren: IRDETO, vgl. http://www.media-broadcast.com/uploads/media/pm_MB_irdeto_final.pdf --217.236.115.73 23:38, 5. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Artikel-Ergänzung erbeten zu: DVB-T2 (H.265), Anforderungen an die Hardware[Quelltext bearbeiten]

Es sind derzeit (März 2016) in Deutschland und Österreich DVB-T2 -Geräte (etwa: TV, Set-Top-Boxen) im Handel, die nur H.264 können, von denen aber behauptet oder im Verkauf vermutet wird, sie würden ein "Software-Update auf H.265" erhalten. Das kann zutreffend oder Verkäufergeschwätz sein. Möglicherweise nutzt so ein Update aber gar nichts. Wenn nämlich die Hardware des H.264 -Geräts für H.265 unterdimensioniert ist.

Denn die echtzeitige Dekompression von H.265 dürfte gegenüber H.264 nur mit leistungsfähigerer Hardware erreichbar sein. Ist das so? Gibt es für die Beurteilung angebotener H.264 -Geräte "mit in Aussicht gestelltem H.265-Update" Hardware -Parameter, die dazu eine verbrauchertaugliche Einschätzung erlauben? Also: etwa: Mindest-RAM, Mindest -Takt des Prozessors, ungeeignete Prozessoren, usw. ? --217.236.116.203 00:28, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Urheberrechtsverletzung[Quelltext bearbeiten]

Zumindest ein Abschnitt ist eine Urheberrechtsverletzung. Es wurde zwar nicht wortwörtlich kopiert, aber die wenigen Änderungen reichen bei weitem nicht aus. Zum Nachweis bis zur Beseitung der Urheberrechtsverletzung:

Original[1]:

Voraussichtlich ab Mitte 2016 wird es in den Ballungsräumen eine vorlaufende DVB-T2-Einführungsphase geben, bei der erste ausgewählte Programme in HD-Qualität zum Testen angeboten werden. Im ersten Quartal 2017 sollen in den Ballungsräumen grundsätzlich alle Programme von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt werden. Bis dahin wird DVB-T verfügbar sein. Nach der Umstellung auf DVB-T2 in den Ballungsräumen ist der DVB-T-Empfang in Form eines stark eingeschränkten Simulcast-Betriebes mit einem Multiplex für maximal 9 Monate weiterhin möglich. Für einen umfangreicheren Simulcast-Betrieb stehen keine Frequenzen zur Verfügung.

Die Umstellung in den weiteren Regionen soll dann im Zeitraum 2017 bis 2019 erfolgen.

Kopie:

In Ballungsräumen wird ab dem 31. Mai 2016 eine vorlaufende DVB-T2-Test- und Einführungsphase stattfinden, bei der bereits erste Kanäle in HD-Qualität angeboten werden. Es ist geplant, bis zum ersten Quartal 2017 in den Ballungsräumen grundsätzlich alle Programme von DVB-T auf DVB-T2 umzustellen. Solange wird weiterhin DVB-T verfügbar sein. Nachdem die Umstellung auf DVB-T2 in den Ballungsräumen abgeschlossen ist, wird der DVB-T-Empfang in Form eines stark eingeschränkten Simulcast-Betriebes mit einem Multiplex für maximal 9 Monate weiterhin möglich sein. Es stehen keine Frequenzen für einen umfangreicheren Simulcast-Betrieb zur Verfügung.

Die Umstellung in weiteren Regionen Deutschlands soll im Zeitraum von 2017 bis 2019 erfolgen. (nicht signierter Beitrag von 92.73.24.55 (Diskussion) 14:29, 8. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Woher weißt du, dass es der NDR ist, der hier abgeschrieben hat? Mittlerweile ist der von dir zitierte Text eh veraltet und überarbeitet worden. --87.123.4.55 11:55, 27. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Konsolidierung inhaltsähnlicher Artikel[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel DVB-T in Deutschland und DVB-T2 HD sollten im Artikeltext jeweils Verweisungen aufeinander erhalten. Besser noch wäre es, die alte Logik ("DVB-T in Deutschland", "DVB-T in Österreich", ...) beizubehalten und den Inhalt beider Artikel unter "DVB-T in Deutschland" zusammen zu fassen. --93.192.192.249 10:54, 23. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"DVB-T2-Antennen" - Digitale Dividende - Band IV-Tiefpassfilter[Quelltext bearbeiten]

Mit der für 2017 vorgesehenen Einführung des antennenterrestrischen DVB-T2 Betriebs in Deutschland sind nun im Herbst 2016 neben Set-Top-Boxen auch "neue DVB-T2 -Antennen" im Handel. Mit der DVB-T2 -Einführung geht der Wegfall der Frequenzen von 700-862 MHz für die TV-Nutzung einher. Diese Frequenzen werden künftig für LTE genutzt werden ("Digitale Dividende"). Antennen, die als "für DVB-T2 entwickelt" (oder als dafür "optimiert") angeboten werden, sollten, - wenn es sich um seriöse Angebote handelt-, einen LTE-Tiefpass enthalten, der das LTE-Signal aus dem breitbandigen TV-Eingang heraushält. Ein positives Beispiel für ein solches Produkt sieht man hier: https://www.technishop.de/digitenne-tt2-mit-lte-filter.html.--93.192.192.249 11:12, 23. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Alter Zeitplan[Quelltext bearbeiten]

Sollte der Zeitplan für die Einführung von DVB-T nicht mal aus dem Artikel gelöscht werden? --Berthold Werner (Diskussion) 07:53, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich würde mich nicht dagegen aussprechen wollen, wenn wenigstens eine kurze Zusammenfassung für die gelöschten Daten eingestellt wird. Wahrscheinlich ist das ja über den Abschnitt "Verlauf der Umstellung" bereits ausreichend abgedeckt, das sollte vor der Löschung nochmals kurz gecheckt werden. --H7 (Diskussion) 11:07, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten