Diskussion:Daniel Haaksman

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Horst Gräbner in Abschnitt Geburtsdatum
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ffwd[Quelltext bearbeiten]

2000 hat er in Berlin die Galerie ffwd betrieben: http://www.tagesspiegel.de/berlin/electronic-plastic-grenzueberschreitend/177798.html178.8.182.200 19:21, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Geburtsdatum[Quelltext bearbeiten]

Von dort nach hierher „verpflanzt“. --Horst Gräbner (Diskussion) 14:17, 29. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Horst Gräbner, zu diesem Thema gibt es in dem entsprechenden Abschnitt folgende Passage: Kommt es hier zu Beschwerden, wird im Einzelfall die Information entfernt, wenn anzunehmen ist, dass die Veröffentlichung einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Person darstellt oder der Person ein nicht nur unerheblicher Schaden entsteht.. Weder wurde zunächst sichergestellt, dass es sich bei dem Benutzer um die Person aus dem Lemma handelt, noch ist erwiesen, dass ein erheblicher Schaden entsteht. Außerdem stellt das Handelsregister sehr wohl einen gültigen Beleg dar und fällt sicher nicht unter „Primärrecherche“. Dein Vorgehen ist also in der Form leider nicht nachvollziehbar. --RonaldH (Diskussion) 13:59, 29. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo, RonaldH! Die Veröffentlichung des Geburtsdatums ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Es besteht kein öffentliches Interesse an dessen Bekanntgabe. Dass hier offensichtlich der Wunsch des Betroffenen an der Tilgung dahintersteht, ist der Entfernung des Datums aus anderen Webseiten zu entnehmen. Ein Handelsregisterauszug ist so „öffentlich“ wie ein Geburtsregister, in das ebenfalls jeder einzutragen ist (bzw. eingetragen wird, ob er es will oder nicht). Hier handelt es sich zudem auch noch um ein Datum aus dem Webarchiv, daher fällt das unter Primärrecherche (zudem ist durch nichts bewiesen, dass die Personen identisch wären). Der Betroffene selbst hat sein Geburtsdatum jedenfalls freiwillig nicht in der Öffentlichkeit preisgegeben (zumindest habe ich keinen Beleg dafür gefunden), und selbst wenn, hätte er das Recht, dies rückgängig zu machen. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 14:20, 29. Aug. 2018 (CEST)Beantworten