Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit/Archiv/1

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Abstammungsfälle (erledigt)

Eine Frage zum Inhalt:

Unter dem Abschnitt "durch Geburt (Abstammungsfälle)" steht folgender Text:

"Durch Geburt im Ausland wird das Kind eines Deutschen nicht Deutscher, wenn der deutsche Elterteil schon länger als 10 Jahre im Ausland lebt und das Kind nicht staatenlos würde."

So gesehen dürfte ich nicht deutscher Staatsbürger sein... Mein Vater lebt seit fast 50 Jahren in der Schweiz, Mutter ist Schweizerin. Trotzdem besitze ich seit ca. 8 Jahren (damaliges Alter 16 oder 17) einen deutschen Pass (deren Beantragung problemlos verlief trotz vorhandenem Schweizer Pass); Kann mir dies jemand aufklären bzw. den Text anpassen? --Filzstift 16:18, 27. Apr 2005 (CEST)

  • Der Artikel wurde angepasst, weil diese 10-Jahres-Regelung mit dem aktuellen Gesetz liberalisiert wurde, die Regierung fokussiert diese Regel nur auf die "2. ausländische Generation" und der Tatbestand ist für alle leicht überprüfbar (Geburt etc.)... Was deinen Fall angeht, ist vorab zu sagen, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft weder nach altem noch nach neuem Recht ein Problem ist. Jedoch der Umstand, dass dein Vater Jahrzehnte vor und während deiner Geburt seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, könnte ungünstig wirken – je nach geltender RuStAG-Version. Psssst ,-) Gruß --Calvin Ballantine 17:24, 27. Apr 2005 (CEST)


Optionsmodell (erledigt)

Ich finde, der Abschnitt "Verfassungsrechtliche Probleme beim Optionsmodell" hält sich kaum am Prinzip des neutralen Gesichtspunkts (NPOV). Er ist eindeutig ein Argument gegen das Optionsmodell. Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht gut genug aus, um das zu verbessern, aber irgend jemand soll sich schon drum kümmern. --Angr/(comhrá) 23:33, 11. Mai 2005 (CEST)Beantworten

  • Die Kritik ist in der Tat massiv. Das WIKI Gebot des NPOV bedeutet jedoch nicht, dass massive Kritik abzumildern, sondern in sachlicher Form widerzugeben ist. Fachlich gesehen gibt es hier keine guten pro-Argumente, das ist der Stand der Dinge… Sollten die einzelnen Formulierungen einseitig wirken, arbeite mit sie auszubalancieren. Ich habe schon einige in Konjunktiv umgeschrieben. --Calvin Ballantine 14:48, 12. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Auch dieser Absatz stellt eine Parteinahme dar und sollte gestrichen oder umformuliert werden: "Die Problematik lässt sich so zusammenfassen: Die Staatsbürgerschaft ist permanent. Die Verfassung erlaubt nicht ein "Geben unter Vorbehalt". -- Beblawie 17:52, 10. Jun 2005 (CEST)

  • Ein Wort in eigener Sache: Aktuell merke ich, dass meine Beiträge zu (auch-politischen) Artikeln als konservativ empfunden werden, obwohl ich jenseits von WIKI als ein „ziemlich linkes Stück“ (Zitat) gelte. Vielleicht mag es am trockenen Schreibstil liegen, aber meine eigene politische Meinung ist weder gegen das Optionsmodell noch gehen die schlichteren Sätze (s.o.) in die andere Richtung. Ich war selbst amüsiert von der politischen Debatte in Deutschland und meine, dass einige Vorstöße einen ganz anderen finalen Effekt haben könnten als von ihren Urhebern gewollt (etwa § 29 StAG). Abwarten und Tee trinken =) --CJB 15:54, 7. Aug 2005 (CEST)


BRD/DDR (vergessen)

Hallo!

sehr guter Artikel!

Ich habe gelesen, dass noch die Differenzierund ziwschen der BRD und der DDR fehlt. Ich würde gerne einen ersten Vorschlag machen, jedoch glaube ich nicht, dass der Artikel vollständig ist. Es fehlen noch einige Sachen. Ich muss fairerweise dazu sagen, dass ich (noch) kein Jurist bin und die Informationen aus dem Leistungskurs Geschichte habe. Aber es wäre schön, wenn sich Fachleute finden, die es überprüfen, verbessern und vervollständigen. Daher lasse ich es mal hier stehen und gebe es zur Verbesserung frei:


Differenzierung BRD/DDR

Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 bekamen beide ein jeweils unterschiedliches Staatsbürgeschafftsrecht. In der Bundesrepublik galt jeder, der auf deutschem Boden lebte (also auch in der DDR), als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Das hatte zu Folge, dass jeder, der eine Republikflucht aus der DDR erfolgreich geschafft hat und auf bundesdeutschen Boden kam, die Staatsbürgerschafft der Bundesrepublik erwerben konnte. Die Vorstellung der Bundesrepublik, die dahinter steckte, war der Alleinvertretungsanspruch. Dieser besagte, dass der bundesdeutsche Staat der einzige legetime auf deutschem Boden ist. Die Rechtmäßigkeit der DDR war damit natürlich in Frage gestellt. Für die Bundesrepublik exestierten faktische nur bundesdeutsche Bürger, ein Teil von ihnen (die Bevölkerung der DDR) war ledeglich im Augenblick nicht im Eiflussbereich der Bundesregierung. Die DDR hatte ein eigenes Staatsbürgerschafftsrecht. Dort war jeder, der in der DDR lebte, Staatsbürger der DDR, ein Staatsbürger der Bundesrepublik hingegen war im DDR-Recht Ausländer. In der Bundesrepublik gab es die später (wann???) die These, dass es eine deutsche Nation gibt, die in zwei Staaten lebt. Die DDR hingegen unterteilte das deutsche Volk in zwei Nationen, wobei der reaktionäre auf bundesdeutschem, der Fortschrittliche auf DDR Boden lebte. - Benutzer:I am what I am

  • Die Geschichte darzustellen, ist keine schlechte Idee. Die o.a. Formulierungen sollten aber dem sonst recht stringenten Stil des Artikels angepasst undeindeutiger werden. Inhaltlich will ich das nicht anfassen, da bereits mein Baujahr nach der Zeit liegt, als Willy Brandt diesen Konflikt löste. Aber ich denke zur Geschichte der Staatsaneghörigkeit ab 1913/1945 kann Benutzer:Beblawie weiter helfen, von dem diese Baustelle aufgemacht wurde... --Calvin Ballantine 23:40, 8. Jun 2005 (CEST)

"Geschichte" ausgelagert (erledigt)

Benutzer:Beblawie hat mehrere Abschnitte kommentarlos gelöscht und sie hier als "Geschchte" ausgelagert. Dies ist unzulässig:

  • Der Artikel trägt das gegenwärtig relevante und anzuwendende Staatsbürgerschaftsrecht zusammen. Dazu gehören Normen aus der Zeit vor 2005.
  • Dieses umfangreiche Löschen von Content dient nicht der Weiterntwickung des Artikels. Es verstößt gegen die WIKI Regeln massiv und grenzt an Vandalismus.

Sachliche Überlegngen über Straffung u.ä. sollten hier vorher zusammengeführt werden. --Calvin Ballantine 17:03, 10. Jun 2005 (CEST)

Wenn historische Entwicklungen nicht Gegenstand des Artikels sein sollen, dann sollte das konsequent umgesetzt werden. Das alte Erwerbs- und Verlustrecht macht den Artikel zudem ziemlich übersichtlich. Wenn aber ältere rechtliche Regelungen Gegenstand des Artikels sein sollen, dann muß auch die Entstehung der deutschen Staatsangehörigkeit behandelt werden sowie die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit zur Zeit der deutschen Teilung. Aber vielleicht sollte das in einem eigenständigen Artikel behandelt werden. -- Beblawie 17:11, 10. Jun 2005 (CEST)

Wieso sollen denn historische Entwicklungen nicht Gegenstand des Artikels sein?? Schreibt doch was drüber... Sollte dieser Baustein gemeint sein, den ich entfernte, bedeutet es nicht, dass man über diesen "BRD/DDR Konflikt" schrieben kann. Wie die dt. Staatsangehörigkeit entstanden ist, also die Kodifizierung 1913, ist genauso ein Punkt. Wäre spannend drüber zu lesen, da habe ich als Jurist keine Ahnung...

Was auf keinen Fall geht, ist das für Fälle bis 2005 geltende Recht zu entfernen. Diese Darstellung ist nicht historisch, sondern weiterhin ziemlich aktuell! --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)

Unter "Altes Erwerbs-Recht" steht: "Obwohl heute unerheblich, war früher die bestehende oder nicht bestehende Ehe zweier Menschen für viele Rechtsbereiche relevant. Dies galt auch für die Staatsbürgerschaft. Mit den Gleichstellungsgesetzen ist diese Komponente jedoch kein Bestandteil des Staatsbürgerschaftsrechts mehr." Das heißt, daß diese Normen nur noch von historischem Interesse sind. Wenn solche detaillierten Regelungen Bestandteil des Artikels sein sollen (wogegen ich nichts habe), dann sollte auch die Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zumindest in Grundzügen dargestellt werden. Hier hat der Artikel noch eine Lücke. Es wäre auch sinnvoll, die veralteten Regelungen zum Erwerbs- und Verlustrecht am Ende anzufügen und nicht in die Ausführungen zur gegenwärtigen Rechtslage einzubetten. -- Beblawie 17:43, 10. Jun 2005 (CEST)

Dazu lässt sich sagen

  • Geschichte - schreib doch...
  • Die Gliederung at schon ihren Sinn und das ist nicht nur rein historisch. Denn diese Regeln betreffen Menschen, die heute leben (das Volk besteht ja nicht nur aus Staatsbürger Jahrgangt 2005, also aus Babys ,-). Dass ab 2005 mehrere Kodifikationen zusammengeführt wurden, bedeutet nicht, dass alte Erwerb- & Verlust-Regeln außer Kraft getreten sind. Es ist lesefreundlicher, dies wie in der jetzigen Fassung auszulisten, anstatt mit Übergangsregelungen einen Extra-Abschnitt nach unten zu stellen.

--Calvin Ballantine 17:54, 10. Jun 2005 (CEST)


1. Es ist auch nur von historischem Interesse, wie die heutige Deutschen Deutsche geworden sind.

2. Die jetzige Gliederung ist wenig lesefreundlich. Insbesondere der Abschnitt "Verlust der Staatsbürgerschaft" ist dadurch im alten Recht versteckt.

    • Ich finde es klar, dass Punkt 5 nich tzu Punkt 4 gehört... --Calvin Ballantine 18:35, 10. Jun 2005 (CEST)

3. Die Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sollte am Anfang des Artikels, nicht am Ende stehen. Am Anfang des Artikels ist der Baustein außerdem auffälliger, so daß er eher zu einer Ergänzung des Artikels animiert. -- Beblawie 18:17, 10. Jun 2005 (CEST)

Neutralisierung der Rechtsproblematik beim Optionsmodell (erledigt)

Auch hier sollte abgestimt werden, wie wir weiter editieren... --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)

Jedenfalls sollte die Kritik an den Pro-Argumenten nicht in demselben Abschnitt stehen, weil das eine Parteinahme bedeutet. -- Beblawie 17:36, 10. Jun 2005 (CEST)

Den Abschnitt Deutsche Staatsangehörigkeit#Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells können wir streichen. Das ist eher eine Duplik. --Calvin Ballantine 17:42, 10. Jun 2005 (CEST)

Wenn der gesamte Abschnitt ersatzlos gestrichen wird, habe ich nichts dagegen. Der diente nur dazu, die Gegenargmente aus dem Absatz mit den Pro-Argumenten zu übernehmen. -- Beblawie 17:54, 10. Jun 2005 (CEST)

Einleitung (erledigt)

Ich finde, es sollte eine bessere Formulierung gefunden werden, als dass der Staat über das Volk verfüge. Strange.... --Calvin Ballantine 17:25, 10. Jun 2005 (CEST)

Es heißt nicht, daß der Staat über das Volk verfügt, sondern daß er über eines verfügt (daß also das Merkmal Staatsvolk vorhanden ist). -- Beblawie 17:34, 10. Jun 2005 (CEST)

Es ist klar, was gesagt werden soll. Das Verb verfügen ist aber unglücklich und nuanciert das in Richtung einer Denke aus nichtso angenehmen Zeiten. formuliere es neutral. - --Calvin Ballantine 17:38, 10. Jun 2005 (CEST)

Wenn klar ist, was gesagt werden soll, verstehe ich nicht, warum das Verb verfügen an dieser Stelle unpassend sein soll. Aus stilistischen Gründen fand ich an dieser Stelle das Wort hat nicht so gut. -- Beblawie 17:46, 10. Jun 2005 (CEST)

Es ist der Stil: verfügen doch viel colorierter. Formuliere es halt um ohne hat und ohne verfügen...--Calvin Ballantine 17:58, 10. Jun 2005 (CEST)

Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells (erledigt)

Folegnden Passus habe ich entfernt, weil er zum Abschnitt nicht passt oder zumindest missverständlich sein dürfte:

Die meisten Gegner des Optionsmodells lehnen dieses jedoch deshalb ab, weil es zumindest vorübergehend Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft schaffe.

Der Abschnitt behandelt die Bedenken gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Erklärungspflicht. Ich wollte auch nicht Optionsmodell-Gegner bauchpinseln... Vielleicht sollten aber die Formulierungen umgestellt werden, damit die Meinungen eindeutig zugeordnet sind: Bedenken gegen das ganze Otionsmodell und Bedenken gegen einzelne Punkte wie die Erklärungspflicht. --CJB 17:27, 5. Aug 2005 (CEST)

  • Mißverständlich sind meines Erachtens die Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Problematik, weil unterschlagen wird, daß die meisten Gegner des Modells nicht gegen die Entscheidung für eine einzige Staatsangehörigkeit sind, sondern auch die vorübergehende Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeit ablehnen. Deshalb ist zumindest obiger Satz notwendig, solange die Stoßrichtung der Kritik nicht aus dem vorherigen Text hervorgeht. -- Beblawie 19:09, 5. Aug 2005 (CEST)

Aha? Die hier zitierten Herzog und Papier haben sich nicht gegen das Optionsmodell im rechtspolitischen Sinne, sondern dahin gehend geäußert, das die Erklärungspflicht aus juristischen Gründen ziemlich zweifelhaft ist. Also eine Art handwerklicher Fehler...

Dass die meisten Gegner des Modells u.a. wegen der multiplen Staatsbürgerschaft diese Position beziehen, ist klar. Aber wo bringen wir das konsitent unter...? Es ist kein verfassungsrechtliches Problem - was macht der (rechts)historische Abschnitt, da könnte man sicher etwas über die Genese des StAG sagen?? Gruß --CJB 19:28, 5. Aug 2005 (CEST)

  • Die rechtspolitische Motivation sollte man aber schon nennen. Die Kritik an der Erklärungspflicht ist bei den Gegnern des Optionsmodells schließlich kein Argument, das völlig isoliert vorgebracht wird. -- Beblawie 19:34, 5. Aug 2005 (CEST)

Wenn die rechtspolitische Motivation wichtig sei, sollte dies am passenden Ort und separat erwähnt werden. Rechtlage/-probleme (Ist-Zustand) sollten nicht mit Ansichten, wie es (nicht) sein sollte, also dem Soll-Zustand, vermengt werden. Dies ist dem enzyklpädischen Anspruch nicht gerecht. Auch sollte man den oben Genannten nichts in den Mund legen, mir ist nicht bekannt und es würde mich wundern, dass sie die Regierung gestaltungspolitisch kritisierten.
Formulierungen zu Anfang des Abschnitts hingegen sind ein anderes Argument: Dort ist das Rechtsproblem klar umrissen, sollte die Bezugnahme zum "Optionsmodell" zu allgemein sein, kann man sie natürlich "omakompatibler" machen...--CJB 21:19, 5. Aug 2005 (CEST)

  • Der Satz "Manche Gegner des Optionsmodells betonen, es möge ein öffentliches Interesse daran geben, Mehrfachstaatsbürgerschaften zu vermeiden, es habe aber keinen Verfassungsrang und könne eine Grundrechtseinschränkung nicht rechtfertigen." erweckt den Eindruck, den Kritikern am Optionsmodell ginge es darum, Mehrfachstaatsbürgerschaften verfassungsrechtlich zu begründen. Am besten sollte dieser Satz geändert werden. Dann braucht man diesen Satz auch nicht durch einen weiteren relativieren. -- Beblawie 21:29, 5. Aug 2005 (CEST)

Achso, ist das das Problem... so ist der Satz nicht stimmig, da hast du Recht. Ich fürchte durch die vielen Edits sind da zwei Sachen in einer Formulierung vermengt worden. Sollte man trennen, das sehe ich auch so. ...Und den Abschnitt ganz auflösen.--CJB 09:59, 6. Aug 2005 (CEST)


  • Die beiden Punkte zu "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" und "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" sind schon ziemlich lange im Artikel.
  • Danke für Deine Umformulierung. Die hat das Problem geklärt. Ich habe noch die "Argumente für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" weiter oben in den Text eingebaut. Es sind ebenfalls eher rechtspolitische als verfassungsrechtliche Argumente. Außerdem wäre es ungleichgewichtig, nur die "Argumente für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" unter eigener Überschrift zu erwähnen, die "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" aber nicht. -- Beblawie 01:03, 7. Aug 2005 (CEST)

Yep, ich habe sogar noch ein Tick mehr mehr gestrafft. Das politische ist je kanpper desto besser. --CJB 15:27, 7. Aug 2005 (CEST)

Gliederung

Wieso wurde die knappere Gliederung, die ich vorgeschlagen hatte, revertiert? Brauchen wir wirklich vollwertige Abschnitte für Regelungen, die nicht mehr angewandt werden? Dann bräuchten wir auch vollwertige Abschnitte für Regelungen aufgrund der rechtlichen Situation vor 1934, etc. Meiner Meinung nach gehört das doch alles in den Abschnitt (rechtspolitische) Geschichte. Was spricht denn dagegen? --Bhuck 11:48, 19. Aug 2005 (CEST)

  • Naja Geschichte?... das ist vorschnell, vielmehr ist das gelebte Gegenwart. Aber die Gleiderung ist auch technisch sehr unpraktisch - ausführlich hatte ich schon auf deiner Diskussionsseite geschrieben. --CJB 12:55, 19. Aug 2005 (CEST)

Ach so...das hatte ich übersehen. Habe dort jetzt auch geantwortet. Aber die jetzige Gliederung überzeugt noch weniger.--Bhuck 13:50, 19. Aug 2005 (CEST)

Erwerb ≠ Seinszustand

Ok, ok, der Satz ist verschnorkelt. Aber mit "Bei Fällen bis 1.1.2000 gilt weiterhin die bisherige Gesetzgebung:" habe ich ein Problem, denn es ist nicht klar für was die bisherige Gesetzgebung gilt. Sie gilt nämlich nicht für den Erwerb (bzw. Verlust), sondern es ist eigentlich der Erwerb der dann noch Gültigkeit behält, und nicht die Gesetzgebung an sich. Bevor ich den Kopf zerbreche mit einem weiteren Vorschlag, wie das so heißen könnte, versuch Du doch einmal eine Formulierung zu finden, die diesen Unterschied klarstellt... --Bhuck 14:35, 7. Sep 2005 (CEST)

Fälle

Staatenlosigkeit durch deutsche Behörden?

Laut dieser Seite http://islam.de/4401.php steht im "Baden-Württemberg: Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden" folgendes:

" Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte."

Und das ist ja wohl nicht rechtens, laut http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft

"Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren."

Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind

  • Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September
  • Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August

Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten.

Also was jetzt? --Chrisqwq 22:08, 15. Mär 2006 (CET) ...der oben zitierte Text aus dem WIKI Artiel zur Staatsbürgerschaft ist valide (deiser behandelt übrigens das allgemeine Lemma und nicht die deutsche Rechtslage). Dieser Leitfaden ist rechtlich problematisch und zwar aus massiveren Bedenken wegen Art. 16 GG, jedoch enzyklopädisch uninteressant - wir brauchen ja nicht jedes nervöse Gewusel der Verwaltung zu kommentieren, solange sich nicht eine spezifischhe Rechtstendenz manifestiert. --CJB 13:18, 16. Mär 2006 (CET)

Soll-Einbürgerung

Wie kann man sich denn anders als bloß geduldet rechtmäßig 8 Jahre lang hier aufhalten ohne die Staatsangehörigkeit zu haben? Morgenstar 00:59, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich denke, du meinst die Regeln zur Anspruchseinbürgerung (da sind die 8 Jahre relevant). Die Terminologie in der deutschen Verwaltungspraxis ist:
  • Duldung = Aussetzung der Abschiebung bei illegalem Aufenthalt
  • rechtmäßiger Aufenthalt = Aufenthaltserlaubnis oder Niederlasungserlaubnis, bis 2005 eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem alten Gesetz in Form von befristetter AErlaubnis, unbefristeter AErlaubnis, ABerechtigung, ABefugnis, AGestattung, ABewilligung.

--CJB 08:49, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Illegal hier aufhalten heißt über die EU-Außengrenze bis nach Deutschland gehüpft sein? Gibt es nicht Flüchtlinge, die auch nur geduldet sind, ohne dass sie etwas Illegales getan haben? Morgenstar 15:22, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Naja... Illegaler Aufnethalt ist nicht von einem Hüpfvorgang abhängig udn schon gar nicht hat es etwas mit der EU zu tun, sondern erfasst alle Fälle des Aufenthalts ohne Auftennthaltstitel obwohl eine Genehmigungspflicht besteht. Aber diese Details gehören nicht zum Thema. --CJB 12:05, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Mehrstaatigkeit vor 2000

Im Artikel steht "Bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die Kinder deutscher Staatsbürger (per Gesetz), hat Deutschland die Mehrstaatigkeit als völlig unproblematisch gesehen", gemeint ist hier vor dem Inkrafttreten der letzten Regelungen 2000. Aber soweit ich weiß stimmt das nicht so ganz, denn ich kenne Deutsche - in Deutschland zu einem deutschen Vater und einer ausländischen Mutter geboren - die sich mit 16 oder 18 für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden mussten. Oder kann es sein, dass das völlig an den Regelungen des Zweitstaates lag, und aus deutscher Sicht doch unproblematisch war? Danke! --Dub8lad1 20:01, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hmm, wo steht dieser Passus genau? An welcher Stelle im Artikel? --CJB 22:06, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Es steht unter "Rechtspolitische Geschichte der Deutschen Staatsangehörigkeit", und zwar im fünften Absatz.--Dub8lad1 14:58, 1. Jun 2006 (CEST)

Der o.a. Passus ist valide (der Abschnitt ist aber im Übrigen etwas gewöhnngsbedürftig formuliert). Aber das von dir zitierte Beispiel ist nicht plausibel, da die meisten Staaten das Ius Sanguinis praktizieren. Welche Bürgerschaft hatte die Mutter? --CJB 12:01, 4. Jun 2006 (CEST)

Italien. Und ich nehme an, dass die Kinder auch ein Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft gehabt hätten - sie durften aber offenbar nicht beide behalten. Lag das denn am italienischen Gesetz, und nicht am deutschen?--Dub8lad1 22:56, 4. Jun 2006 (CEST)

Nun, ich bin kein Spezalist für italienisches Recht, aber die Falldarstellung klingt nicht plausiber, weil (a) solche Gestaltungen wie in der dt. Gesetzgebung die Ausnahme sind und (b) das relevante Alter nicht bei 16-18 liegen dürfte. Der Sachverhalt hat wenig mit der Artikeldiskussion zu tun. --CJB 17:20, 5. Jun 2006 (CEST)

Staatsangehörigkeit von im Ausland geborenen Kinder mit einem Deutschen Elternteil?!

Hallo, ich bin Deutsche (geb. in Deutschland am 01.07.74), mein Ehemann ist Venezolaner (geb. in Venezuela am 21.03.74). Wir sind seit dem Jahr 2001 verheiratet und erwarten dieses Jahr unser Baby. Aus Arbeitsgründen ziehen wir dieses Jahr nach Spanien, ich selbst werde meinen Erziehungsurlaub für 3 Jahre in Anspruch nehmen. Das bedeutet, unser Kind wird in Spanien geboren, jedoch möchte´n wir dass unser Kind auch die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt denn dies sollte nach Abstammungsprinzip eigentlich kein Problem sein oder etwa doch ? Können Sie uns evtl. Ratschläge bzw. Ihre Kenntnisse zu solch einem Fall mitteilen ? Denn wir haben in einem Internet Forum gelesen, dass ein Deutscher Vater deren Tochter auch in Spanien geboren ist, viele Probleme mit der Anerkennung der Deutschen Staatsangehörigkeit seiner Tochter hatte und prktisch 5 Jahre lang kämpfen musste bis seine Tochter diese bekommen hat. Anscheinend hat es etwas mit Spanien zu tun? Wissen Sie evtl., näheres hierzu ? Danke für Ihre Rückmeldung und hilfe ! Antworten bitte an - EMAIL ENTFERNT - Danke !

Nein. Bei so wichtigen Fragen geht bitte zu einem Anwalt. --C.Löser Diskussion 18:39, 20. Jun 2006 (CEST)

Sonderfall

Ich bin in Deutschland geboren. Meinen Eltern sind beide aus Chile. Ich wohnte in Berlin meine erste 4 Lebensjahre. Später wohnte ich nochmal fur 2 Jahre in Deutschland, ein Jahr in Stuttgart, und noch eins in Göttingen. Ich will jetzt in Deutschland studieren, falls das geht, weisst jemand ob ich nür noch 2 Jahre warten muss bis ich Deutsch werden kann? Oder muss ich erst noch 8 Jahre in Desutscland leben bis das möglich ist.

Kann mi jemand dies erklarenn?:

- ausländische Staatsbürger, die im Ausland leben und besondere Bindungen zu Deutschland haben (§ 14 StAG).

- ausländische Staatsbürger, die im Ausland leben und besondere Bindungen zu Deutschland haben (§ 14 StAG).

Deutsche Staatsangehörigkeit ist demnach nicht deckungsgleich mit der Eigenschaft als Deutscher im ethnischen Sinne.

Was ist denn ein "Deutscher im ethnischen Sinne"? Der entsprechende Artikel in der Onlineenzyklopädie "Wikipedia" (zu finden hier) gibt dazu auch nichts her--schreibvieh muuuhhhh 00:44, 17. Aug 2006 (CEST)

Dieser Satz ist in der Tat purer blödsinn. Von deutscher Ethnie zu sprechen ist eine Rassenideologie. Jeder der eingebürgert ist (auch der Schwarzafrikaner) trägt zur gesamtdeutschen Gesellschaft und zum gesamtdeutschen Genpool bei. Somit ändert sich die "deutsche Ethnie" mit jedem eingebürgerten Individuum. Würde man nicht nach diesem Grundsatz handeln, dann hätten wir ein Deutschland mit Deutschen deutscher Ethnie und Deutschen der "Ethnie X" und Deutschen der "Ethnie Y" usw... Dann kann man auf die Idee kommen, alle Deutschen der "Ethnie Y" rauszuwerfen. Was ? Kann man nicht ? Ist an den Haaren hergezogen ? Nur zur Erinnerung, "Ethnie X" hat man bereits versucht, rauszuwerfen. Ist gar nicht mal solange her.

Sinnlosen Text, der absolut keine relevante Aussage tätigt, entfernt. BillFromTheHill 23:49, 31. Aug 2006 (CEST)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Postet nicht solche Sprüche so vorschnell. Was ihr unterstellt, ist nicht Gegenstand dieses Passus' --CJB 01:54, 1. Sep 2006 (CEST)
"Von deutscher Ethnie zu sprechen ist eine Rassenideologie" - Von einer deutschen Ethnie zu sprechen, hat mit Rassenideologie nichts zu tun. Man sollte Ethnie und Nation (Staatsvolk) strikt unterscheiden. Nicht die deutsche Ethnie ändert sich durch Einbürgerung - jedenfalls nicht kurzfristig - aber die Nation, also die Gesamtheit der Staatsbürger. Es ist wirklichkeitsfremd, wenn man leugnet, daß Einwanderer häufig aus anderen, nichtdeutschen Ethnien stammen und diese ethnischen Eigenschaften und die damit verbundene Identität(en) nicht einfach ablegen. Gerade wegen ganz anderer Identitäten und Gepflogenheiten gibt es auch Integrationprobleme, die man nicht übertreiben, aber auch nicht negieren sollte. Nation und Bürgerschaft haben mit den damit verbundenen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten zu tun, mit "Genpool" allerdings überhaupt nichts. Einen "gesamtdeutschen Genpool" gibt es nicht - davon zeugen auch zahlreiche Einbürgerungen, die das Ergebnis (nicht die Ursache) von Heiratsbeziehungen über die deutschen Grenzen sind. Einen "gesamtdeutschen Genpool" würde es nur geben, wenn es ein Verbot der Zeugung von Kindern mit Ausländern (womöglich als "Rassenschande") gäbe. Einen "gesamtdeutschen Genpool" anzunehmen, ist also weit mehr rassenideologisches Denken als von einer deutschen Ethnie zu sprechen, die mit dem "deutschen Volk" im Sinne des Staatsvolkes oder der Nation, jedenfalls begrifflich, überhaupt nichts zu tun hat. -- W.R. 02:23, 1. Sep 2006 (CEST)

Wenn wir schon dabei sind

Im Artikel heisst es:

  • Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
    • dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
    • weiterhin dort lebt und
    • das Kind dadurch nicht staatenlos würde.

Das erscheint mir ziemlicher Unsinn, ist es doch biologisch völlig unmöglich, dass ein Elternteil eines im Ausland geborenen Kindes selbst am 1. Januar 20000 oder später im Ausland geboren hätten werden könne, da ein solches Elternteil zum heutigen Zeitpunkt gerade mal zarte 6 Jahre sein könnte.--schreibvieh muuuhhhh 00:22, 1. Sep 2006 (CEST)

Das ist kein Unsinn, du durchdringst die Materie nicht. --CJB 01:51, 1. Sep 2006 (CEST)
Bitte ein Mindestmaß an Höflichkeit wahren. Eine kurze Erklärung hat noch niemandem weh getan. Morgenstar 02:02, 1. Sep 2006 (CEST)
Smile. Da ist was dran, ich fasse mich wegen der Tageszeit dennoch kurz: Lieber Benutzer:Schreibvieh, das ist kein "ziemlicher Unsinn" es handelt sich um ein Zitat des Gesetzeswortlauts. --CJB 02:07, 1. Sep 2006 (CEST)
Calvin, woher Dein unfreundlicher Ton mir gegenüber kommt verstehe ich nicht. Aber egal, zur Sache: Es hat ja einen Grund, warum wir hier nicht einfach Gesetztestexte abdrucken, sondern diese erklären. Und in der jetzigen Fassung sorgt dieser Satz nun mal für Verwirrung.--schreibvieh muuuhhhh 11:13, 1. Sep 2006 (CEST)
Dieses objektive Werturteil, das du als unfreundlich empfindest, basiert darauf, dass ich an mehreren Stellen gestern aufräumen musste und ich die Handlungsmaxime "Was ich nicht verstehe, mache ich kaputt" für nicht vorzugswürdig halte. Auch ist der Passus nicht verwirrend, er ist nicht verstanden worden. Dass die heute 6-jähirgen in medizinischem Sinne steril sind, bedarf keiner enzyklopädischen Vertiefung, da es in der Natur der Sache liegt. Bei Verständnisproblemen würde ich dazu raten, diese als solche zu formulieren und hier zu äußern. Oft kommt erläurterndes Feedback und vieles klärt sich ganz schnell. --CJB 14:35, 1. Sep 2006 (CEST)
"Objektives Werturteil" scheint mir schönstes Juristendeutsch für "meine Meinung" zu sein :-)) Anyway, ich gehe mal davon aus, das wir über §4 des StAG sprechen? Dann würden mich zwei Dinge interessieren, die m.E. noch Aufnahme in diesen Absatz finden sollten: 1. Wie kam es zu dieser doch etwas seltsamen Regelung, die eine Folge beschreibt, die doch frühestens in 10, 11 Jahren zum Tragen kommen kann? Was also ist der politische Hintergrund für diese Regelung? 2. Vielleicht sollte man den Satz ergänzen um den Punkt "und er die Geburt nicht innerhalb eines Jahres einer zuständigen Auslandsvertretung anzeigt"?--schreibvieh muuuhhhh 14:49, 1. Sep 2006 (CEST)
Smile, wir haben einen ziemlich verschiedenen Sprachstil und das sollte nicht weiter irritieren: Ja, Werturteil und Meinung sind synonym. Und objektiv beziehe ich nicht auf dich als Person (zumal ich dich nicht kenne), sondern lediglich drauf, was du hier konkret tust. Zur Sache: 1. Seltsam ist die Rechtstechnik der Regelung nicht, wegen der Rückwirkungsbeschränkungen dürfen solche Gesetze grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft erlassen werden. Für dich gilt das StAG also nicht, vermute ich... Die politische Idee.. hm, ist wohl eine Art registerhafte Publizität, mehr steht evtl. in der Entwurfbegründung. 2. Ja, das kann man einfügen, es ist eine negative Tatbestandsvraussetzung. --CJB 15:34, 1. Sep 2006 (CEST)
Vermutlich wollte der Gesetzgeber nicht die Rechte von schon geborenen Kindern, ihre Staatsangehörigkeit vererben zu können, einschneiden, sondern es auf künftige Kinder beschränken. In etwa 15 Jahren wird diese Vorschrift an Bedeutung zunehmen.--Bhuck 09:46, 1. Sep 2006 (CEST)

"Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn" a) und b) und c) "das Kind dadurch nicht staatenlos würde." C) auf deutsch: Wenn das Kind dadurch staatenlos würde, erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit. Drei mal Verneinung ist auch ein wenig viel für bloß einen Satz. Morgenstar 02:29, 1. Sep 2006 (CEST)

Mit der Formulierung "...bereits eine andere Staatsangehörigkeit hat" auf dem Zeitpunkt des Geburts bezogen, würde es heissen, dass das Kind vor der Geburt die andere Staatsangehörigkeit hätte erwerben müssen.--Bhuck 09:50, 1. Sep 2006 (CEST)
Dreifache Verneinung ist schlechter Stil, der zur Verwirrung führt, allein schon dadurch belegt, dass sie zwei mal sachlich falsch eingestellt wurde. Dass sich "eine andere Staatsangehörigkeit haben" auf den gleichen Zeitpunkt, die Geburt, bezieht und nicht auf die Sekunde davor, ist demgegenüber vernachlässigbar und meiner Meinung nach für die Verständlichkeit und den Stil eine klare Verbesserung. Morgenstar 20:20, 1. Sep 2006 (CEST)

Unbekanntes Kind

"Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird und dessen Eltern nicht bekannt sind, gilt als Deutscher." wurde zurück geändert in "Ein unbekanntes Kind, das im Inland aufgefunden wird, gilt als Deutscher." Die erste Formulierung erscheint mir verständlicher. Morgenstar 02:04, 1. Sep 2006 (CEST)

Hab's aus dem Gesetzeswortlaut übernommen: § 4 (2) StAG "Ein ... Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen." Morgenstar 02:23, 1. Sep 2006 (CEST)
Ich finde es halt sprachlich nicht so schön, denn ein gefundenes Kind ist nicht unbekannt, sondern die Eltern sind unbekannt. --schreibvieh muuuhhhh 11:11, 1. Sep 2006 (CEST)
Das wurde aber bereits in Findelkind umgeändert. Aber Du hast bezüglich der nicht mehr aktuellen Formulierung recht.--Bhuck 11:37, 1. Sep 2006 (CEST)
Uuups, hatte ich wirklich übersehen. Sorry. --schreibvieh muuuhhhh 13:20, 1. Sep 2006 (CEST)

Staatsangehörigkeitsrecht der DDR

Die Rechtslage der DDR fehlt bislang im Artikel völlig. Da der Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft jedoch ausnahmslos zur jetzigen deutschen Staatsbürgerschaft führte, sind die Erwerbs- und Verlusttatbestände auch heute noch relevant.

Leider ist anscheinend nicht mal mehr das Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR online verfügbar.

--Giraldillo 17:47, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Einige Anmerkungen:

  • Es erleichtert die Lesbarkeit, neue Beiträge hinten anzuhängen
  • Staatsbürgerschaft der DDR ist in der Tat ein wichtiges Lemma und besteht daher. Dort gehören die Erwerbs- und Verlusttatbestände hin. Hier wäre lediglich ein kurzer Verweis sinnvoll.
  • Hier ist das Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR [1]
  • Führte der Erwerb der DDR-Staatsangehörigkeit wirklich automatisch zur Deutschen Staatsangehörigkeit? Das 99,9999 der DDR-Bürger Deutsche im Sinne des GG waren ist klar. Aber ein Automatismus? Gibt es da eine Quelle?
  • Einzige Ausnahme war der Einigungsvertrag. Hier ist klar das die DDR-Staatsangehörigkeit in die Deutsche übergeleitet wurde. Meinst Du dies?Karsten11 18:40, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Jemand der die DDR-Staatsbürgerschaft erworben hatte, wurde damit letztlich (BRD-)Deutscher (spätestens über den Einigungsvertrag). Wenn ich nicht irre gab es auch eine nicht ganz kleine Zahl an vientamesischen, koreanischen und div. zentralafrikanischen 'Gastarbeitern' in der DDR. --Giraldillo 22:01, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Deutsche Staatsangehörigkeit

Der gesetzgeberische Eingriff in das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) stellt eine unzulässige Manipulation der tatsächlichen Gegebenheiten dar. So kommt es in diesem Text zum Ausdruck. Ich weise darauf hin, daß Artikel 116 nach wie vor ein gültiger Verfassungstext ist. Die Rechtsgrundlage für das reguläre Staatsbürgerschaftsrecht ist das zwei Mal reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) mit dem StAG 2000 und dem Aufenthaltsgesetz 2004 zusammenführte. Gestrichen wurden in dieser Neukodifikation der Schröder-Fischer-Bundesregierung der Begriff „Reichsangehörigkeit und „Bundesstaat“. Demgegenüber enthält der Artikel 116 des Grundgesetzes in bezug auf die Staatsangehörigkeit weiterhin den Verweis auf das „Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937". Explizit wird auf den Status „früherer deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30.Januar 1933 und dem 08.Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge" eingegangen."

Demgegenüber enthält dieser Text die ideologieinduzierten Wertungen "vielerlei Hinsicht überholte RuStAG" und ohne inzwischen überholte Begriffe wie „unmittelbare Reichsangehörigkeit“. Dies ist der Duktus der kommunistisch infiltrierten, überwiegend durch den ("offiziell" aufgelösten) Kommunistischen Bund Westdeutschland gesteuerten, Schröder-Fischer-Regierung, die 2005 abdanken mußte.

  • "Die Rechtsgrundlage für das reguläre Staatsbürgerschaftsrecht ist das zwei Mal reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das das in vielerlei Hinsicht überholte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) grundlegend erneuerte und mit dem StAG 2000 und dem Aufenthaltsgesetz 2004 zusammenführte. Das StAG findet eine einfache Regelung ohne inzwischen überholte Begriffe wie „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ und „Bundesstaat“." (nicht signierter Beitrag von 84.187.166.187 (Diskussion) )
Der Satz "Das StAG findet eine einfache Regelung ohne inzwischen überholte Begriffe wie „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ und „Bundesstaat“." stammt in der zitierten Fassung von mir. Begriffe wie „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ und „Bundesstaat“ sind tatsächlich überholt, weil es Staatsangehörigkeiten der „Bundesstaaten“ nicht mehr gibt und „Bundesstaaten“ in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes „Länder“ heißen. Übrigens war mir bisher nicht bewußt, kommunistisch infiltriert oder gesteuert zu sein. Ich gehörte auch niemals dem KBW oder einer anderen K-Gruppe an und war nicht einmal Parteigänger der rot-grünen Bundesregierung, die übrigens 2005 nicht „abdanken“ mußte - schließlich leben wir ja nicht mehr in einer Monarchie. -- WR 17:49, 30. Jul 2006 (CEST)
Es hat sich scheinbar um den relativ seltenen Fall einer kommunistisch infiltrierten Monarchie gehandelt, die da abdanken musste ;-) Wäre interessant, von wem die derzeitige Regierung infiltriert ist... --Der Gumbo 16:38, 12. Aug 2006 (CEST)

Mehrstaatigkeits-Übereinkommen vom 6. Mai 1963

Im Artikel wird behauptet, das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 wäre aufgehoben worden. Soweit ersichtlich ist dieses Übereinkommen aber nach wie vor auch für Deutschland in Kraft. Kann das bitte jemand überprüfen? Danke!

[2] - Benutzer:Henning Blatt

  • Dass das Abkommen und das Zustimmungsgesetz in der Datenbank des Bundes sind, bedeutet nicht unbedingt, dass sie auch für heutige Erwerbs-/Verlusttatbestände gelten. Deutschland hat das Abkommen gekündigt. Die Regeln gelten für Tatbestände zwischen 1963 und 2002. Entsprechendes gilt auch für die alte Gesetzgebung, Bsp: für dich gilt nicht das StAG, da du wohl älter bist als 6 Jahre... --CJB 19:02, 26. Jul 2006 (CEST)
Okay. Ich habe die entsprechende Fundstelle gefunden. Das Überein­kom­men ist von der Bundes­re­publik Deutschland am 20. Dezember 2001 gekündigt wor­den und am 21. Dezember 2002 außer Kraft getreten, BGBl. 2002 II S. 171. Allerdings bedeutet dies nicht, dass das Übereinkommen in Gänze beendet wird; nur gilt es für Deutschland nicht mehr. Die Aussage im Artikel macht doch nur dann Sinn, wenn noch eine Reihe weiterer Staaten das Übereinkommen ebenfalls gekündigt hätte, oder?


Wer ist für Einbürgerung verantwortlich?

Ich bin kein deutscher Staatsbürger, wohne aber seit mehr als acht Jahren in Deutschland und bin mit einem Deutschen verheiratet. Wenn ich also eingebürgert werden möchte, besteht bei mir sowohl die Muss-Einbürgerung als auch die Soll-Einbürgerung. Aber bei wem melde ich mich? Welche Behörde ist für die Einbürgerung verantwortlich? --Angr/ʁeːdə 18:44, 20. Nov 2005 (CET)

Ich würde mich immer noch auf eine Antwort freuen! Angr/häh? 10:31, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, dies ist je nach Wohnort unterschiedlich. Staatsangehörigkeitsbehörde sind Ordnungbehörden und werden als Abteilungen der unteren Verwaltung eingerichtet, also entweder Stadt oder Landkreis, in Bayern jedoch beim Regierungspräsidium. In Berlin, wo du wohnst, gibt es in jedem Bezirk ein Amt für Bürgerdienste/Wohnen und da ist eine Abteilung als Staatsangehörigkeitsbehörde eingerichtet.

Zu deiner Frage nach den Muss-Soll-Regeln: Wenn beide bei dir einschlägig sind, kannst du natürlich die Rechtsgrundlage nach Oppportunität wählen, sie sind jedoch nicht kombinierbar, da die Kriterien nicht deckungsgleich sind. Also es besteht kein bloß gradueller Unterschied. Juristen würden sicherheitshalber natürlich den Rechtsanspruch wählen (§ 10 StAG), aber es gibt mehr Voraussetzungen zu erfüllen... --CJB 11:15, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Eigentlich habe ich in der Zwischenzeit herausgefunden, dass meine eingetragene Lebenspartnerschaft noch nicht lange genug gedauert hat: man muss schon zwei Jahre verheiratet sein und ich bin erst seit knapp einem Jahre verheiratet. Aber die andere Regelung trifft zu, da ich inzwischen auch schon fast neun Jahre in Deutschland bin. Und vielen Dank für die Infos! Angr/häh? 17:17, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Smile, Heiraten und Lebenspartnerschaft sind nicht deckungsgleich. Zu diesem Problem steht ja was im Artikel... Bei US-Bürgern dürfte eher problematisch sein, dass sie die amerikanische Staatsbürgerschaft vor der Einbürgerung verlieren müssen – (sofern natürlich der Antragsteller Bauchschmerzen hat, die alte Staatsbürggeschaft zu verlieren). Dies fordern die deutschen Staatsbürgerschaftsbehörden ganz strikt ein, während etwa das US State Department nicht wirklich ensthaft die analoge Regelung umsetzt. --CJB 12:14, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

So weit ich weiß, sind Heiraten und Lebenspartnerschaft schon gleichgestellt, was das Einbürgern angeht (nur steuerrechtlich nicht). Aber wie gesagt, es sind noch keine zwei Jahre, also irrelevant. Ich weiß, dass ich meine US-amerikanische Staatsbürgerschaft erstmal abgeben muss, aber die nutzt mir eh nichts mehr. Sie zu verlieren wird mir keine Bauchschmerzen verursachen. Angr (DB) 20:44, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Könnt Ihr bitte Privates anderswo austauschen? Dies ist eine Artikeldiskussion. Morgenstar 03:02, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Ethnischer Hintergrund / Zahlen

Ich weiß nicht, ob dieser Aspekt bei einem sehr verrehctlichten Institut wie die D.S. interessant ist, aber ich habe folgende Passage aus dem Übergeordneten Lemma hierher verschoben: :In Deutschland bilden zwar ethnische Deutsche mit etwa 70 Mio. die Mehrheit, aber auch viele Menschen anderer Völker (Nationalitäten, Ethnie), etwa 14 Mio., darunter ethnische Minderheiten in angestammten Siedlungsgebieten (z.B. Dänen in Südschleswig, Sorben in der Lausitz), Zigeuner (darunter Sinti, Roma, u.a.), zahlenmäßig weit überwiegend jedoch Zugewanderte und deren Abkömmlinge haben die Deutsche Staatsangehörigkeit und gehören damit zum Staatsvolk. Stimmen die Zahlen? Gibt es z.z. 84 Mio. Einwohner... Hat jemand eine ordentliche & aktuelle Quelle? Dann kann ggf. weiter unten ein neuer Absatz ausgebaut werden... --CJB 13:36, 16. Mär 2006 (CET)

Adoption

Im Abschnitt "Adoption" steht ein Satz, der keinen Sinn ergibt. Er lautet wie folgt:

Seit dem 1. Januar 1977 geht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption eines Deutschen durch einen Staatsbürger Eltern verloren.

Hier besteht akuter Änderungsbedarf!!!!!! --84.58.14.175

  • erledigt --CJB 11:33, 19. Jul 2006 (CEST)


Staatsbürgerschaftsskandal vor der Landtagswahl 2005 in NRW

Folgende Passage ist nicht mit Quellen nachgewiesen und enthält ungenaue/missverständliche Aussagen:

Vor der Landtagswahl in Nordrheinwestfalen in Jahre 2005 wurde auf Initiative der CDU wurde von einem Teil der Wählerschaft eine Auskunft über die doppelte Staatsbürgerschaft verlangt. Dabei richtete sich das Augenmerk auf die große türkischstämmige Bevölkerung, die sich traditionell verstärkt aus SPD-Wählern zusammensetzt. Hintergrund war die Tatsache, daß man annahm, einige türkischstämmige Deutsche hätten nach ihrer Einbürgerung nachträglich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt und wiedererlangt. Während die vor dem Jahre 2000 Eingebürgerten keinen Rechtsverstoß begangen hatten sahen sich diejenigen Einbürgerungskandidaten ab den Jahre 2000 gezwungen, eine Verzichtserkläung auf die türkische Staatsbürgerschaft zu unterschreiben, da sonst die Einbürgerung verweigert worden wäre. Diese Verzichtserklärung verstößt sowohl gegen internationales als auch europäisches Recht. Eine Klage wurde im Europäischen bereits eingereicht. Brisant ist der Zwischenfall vor allem, weil dieser Konflikt nicht nur unmittelbar vor der Wahl hervorgebracht wurde, die schriftliche Befragung zu einer Straftat wurde im selben Briefumschlag mit den Wahlunterlagen an alle türkischstämmigen Wähler in NRW versand. Folge war die Irritation und Unsicherheit der Angeschriebenen, womit eine äußerst geringe Wahlbeteiligung dieser Gruppe resultierte. CDU-Politiker wie Jürgen Rüttgers und Roland Koch hatten öffentlich mit der Ausbürgerung und eventuellen Ausweisung gedroht, sollte jemand zu unrecht sich passiv an der Wahl beteiligen.

Daher habe ich sie aus dem Artikel genommen und zur weiteren Bearbeitung vorerst hierher verschoben. --CJB 23:32, 31. Aug 2006 (CEST)

Bitte genau angeben, welche stellen "Citation needed" benötigen und welche Aussagen zu ungenau sind, sonst kann ich einen 11-Zeiligen Text 100mal bearbeiten, bis er von irgend jemandem für "ok" gehalten wird ... BillFromTheHill 23:42, 31. Aug 2006 (CEST)

  • "Nordrheinwestfalen " - Wo ist das denn?
  • "wurde auf Initiative der CDU wurde"...
  • "von einem Teil der Wählerschaft eine Auskunft über die doppelte Staatsbürgerschaft verlangt" Wer verlangte von welchem Teil auf Grundlage welcher Gesetze eine Auskunft worüber?
  • "Dabei richtete sich ..." Wobei?
  • "Dabei richtete sich das Augenmerk auf die große türkischstämmige Bevölkerung, die sich traditionell verstärkt aus SPD-Wählern zusammensetzt." - Quelle für die SPD-Tendenz der türkischstämmigen Bevölkerung?
  • "Hintergrund war die Tatsache, daß man annahm, einige türkischstämmige Deutsche hätten nach ihrer Einbürgerung nachträglich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt und wiedererlangt." - Wer nimmt hier was an? Quellen? Relevanz für das Lemma hier?

Auf den Rest habe ich keinen Bock mehr. Calvin hat völlig richtig gehandelt mit dieser Löschung. --schreibvieh muuuhhhh 00:06, 1. Sep 2006 (CEST)

Bereitschaft ausreichend?

nachgewiesene Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft reicht nur für Ausstellung einer Einbürgerung szusicherung, die keine Rechte eines dt. Staatsangehörigen vermittlet.) -- 15:47, 7. Sep 2006 Dr-er

(falsch: erst mit der Einbürgerungszusicherung können z.B. US-Bürger sich ausbürgern lassen und so den Nachweis der Bereitschaft erbringen. Iran bürgert generell nicht aus, und die Bereitschaft reicht) -- 15:50, 7. Sep 2006 Bhuck

((falsch. die Ausbürgerung aus der US-StA und Einbürgerung in die dt. StA sind zwei Geschichte. Bis der Ausbürgerung ist er keiner dt. Bürger. Die Iran Geschichte kann man an diese Seite unten nachvollz) -- Dr-er

Klar, das sind zwei verschiedene Sachen. Als ich meine Ausbürgerung aus den USA beantragte, verlangte der Konsulat, ich möge meine Einbürgerungszusicherung vorlegen. Das habe ich dann getan (ich hatte ja bereits die schriftliche Zusicherung). Dann wurde ich ausgebürgert. Dann musste ich warten, bis das US-Aussenministerium den Fall geprüft hatte (vielleicht habe ich nur unter Androhung von Folter oder sowas meinen Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft erklärt?)--erst 3 Monaten später stellten sie mir eine Bescheinigung über den Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft aus. Mit dieser Bescheinigung in Hand, wurde ich dann in den deutschen Staatsverband eingebürgert.

Hätte ich aber nicht die US-Bürgerschaft, sondern die iranische gehabt, so hätte Iran sich trotz Einbürgerungszusicherung geweigert, mich aus der iranischen Staatsbürgerschaft zu entlassen. Ich hätte dann mehrfach dagegen schriftlich protestieren müssen, und die Ablehnungsbescheide der iranischen Regierung sammeln müssen, und diese dann den deutschen Behörden vorlegen können. Dann wäre meine Bereitschaft, die iranische Staatsangehörigkeit aufzugeben, nachgewiesen, und ich würde eingebürgert werden, weil ich ja nichts dafür kann, dass mein bisheriger Staat Iran da so stur ist. Dies war zwar auch vor der Reform des StAG möglich, aber die Reform hat diese Konstellation etwas erleichtert, so dass es nun nicht mehr ein notwendiges Ding ist, dass der bisherige Staat sich kooperativ zeigt.--Bhuck 16:53, 7. Sep 2006 (CEST)

Gentlemen, das ist ein nur scheinbarer Widerspruch. Die Bereitschaft im Sinne einer Willensbekundung ist natürlich weder ein Tatbestandsmerkmal noch ausreichend - wohl aber notwendig. Wenn auf die Bereitschaft und ein ordnungsgemäßes Betreiben des Antragstellers kein Verlust in angemessener Zeit und unter angemessenen Voraussetzungen erfolgen kann, kommt ein Absehen von diesem Kriterium in Betracht. Es ist eine Kette von Verfahrennsschritten. --CJB 20:22, 8. Sep 2006 (CEST)
Deswegen ja auch meine Formulierung "nachgewiesene Bereitschaft"--damit ist mehr als nur eine Willensbekundung gemeint. Der Nachweis ist ja eigentlich nur durch das ordnungsgemäße Betreiben des Antragstellers zu erbringen.--Bhuck 09:14, 11. Sep 2006 (CEST)
Schmunzel weder die unstreitige noch die nachgewiesene Bereischaft reicht allein aus. Wie gesagt: eine notwendige, keine hinreichennde Bedinung. --CJB 21:29, 13. Sep 2006 (CEST)

Staatszugehörigkeit juristischer Personen

Da der Artikel die juristischen Personen ins Spiel bringt, sollte es wohl erlaubt sein darauf hinzuweisen, dass man im Völkerrecht von Staatszugehörigkeit spricht. Wieso wurde der Hinweis entfernt? Hätte es ein Umformulieren nicht auch getan? --Henning Blatt 14:52, 31. Jul 2006 (CEST)

An welcher Stelle in der internationalen Politik findet solches Wordig Platz und wie relevant ist es? Wie sehen solche Präfixe in anderen Sprachen v.a. in den UNO-Sprachen aus? Quellen? --CJB 19:08, 12. Aug 2006 (CEST)
Siehe zur Thematik statt aller: Epping/Gloria in: Ipsen, Völkerrecht, 5. Aufl., München 2004, § 24 Rdnr. 21 ff. -- Henning Blatt 19:30, 13. Aug 2006 (CEST)

Widerspruch?

Mich würden da auch andere Ansichten interessieren, denn logisch scheint das nicht: "Wer Deutscher ist, regelt Art. 116 Abs. 1 GG. Deutsche Staatsangehörigkeit ist demnach weder mit der Eigenschaft als Deutscher noch mit einem ethnischen Begriff identisch." Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Ist das kursive (Wiki-Edit) nicht ein Widerspruch zum fetten (Gesetzestext) in grober Weise? Uffty 21:58, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich weise darauf hin, dass der Artikel die erste Gruppe behandelt (Art. 116 Abs. 1 Alt. 1 GG). Die Aussage ist valide. --CJB 23:15, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten
..ist letztlich kein Wiederspruch...da sich die BRD an den Staatsdeutschen sowie an den Volksdeutschen orientiert, orientieren mußte

Wenn das bedeutet, deutsche Staatsangehörige sind deutsche Staatsangehörige, dann wirkt die Nennung dieser logischen Schlussforgerung aber irgendwie "hohl", oder nicht? Vielleicht sollte man diese generell rausnehmen, da es keiner Zeile bedarf zu wissen, dass deutsche Staatsangehörige (Artikel) deutsche Staatsangehörige sind (erste Gruppe). Da witter ich (mit einem Lächeln) eine gewisse Liebe zur Bürokratie a la "Deutsche Staatsbürger sind Bürger deutscher Staatangehörigkeit mit deutscher Staatsbürgerschaft" :) Uffty 23:53, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Nun, du wolltest einen groben Widerspruch gesehen haben... Jetzt wechselst du irgendwie den Punkt: Dass "Deutscher" und "deutscher Staatsangehöriger" rechtlich nicht identische Begriffe sind, ist eine separate Baustelle. --CJB 00:20, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Deutscher und somit "deutscher Staatsangehörigkiet" sind identische Begriffe, steht ja nun in § 1 StAG, man muss eben den deutschen Staat angehören um der BRD anzugehören
Die Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Staat und seit 1990 völkerrechtlich vollidentisch zum Deutschen Reich. Von daher sind deine Einwürfe allesamt obsolet. --Mannerheim 09:46, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Vllt hab ich dich missverstanden. Ich hab aus deiner Antwort herausgelesen, dass der Artikel (Deutsche Staatsangehörigkeit) auf den ersten Teilsatz des Abs. 1 (Deutscher ist, wer die dt. St. besitzt..) eingeht. Für mich war die logische Schlussfolgerung daraus, dass damit gesagt wird: Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt der, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. DEMNACH (und nur demnach) würde mir der Passus unsinnig erscheinen. Ich setze es denklogisch voraus, dass Deutscher im Sinne der Staatsangehörigkeit jemand ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ich hoffe, wir reden nicht aneinander vorbei :) Uffty 00:32, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Smile, das sind halt die Feinheiten des dt. Verfassungsrechts und die Bundesgesetze à la Hallstein sind noch feinsinniger. Art. 116 sagt, dass Deutscher ist
  1. wer die dt. Staatsangehörigkeit hat oder ferner
  2. wer als Flüchtling oder Vertriebener ...
Der WP-Artikel hier beschäftigt sich im Wesentlichen mit Nr. 1 und die darüber hinausgehenden Geschichten sind nur sehr grob erwähnt. Sie haben heute eine sehr marginale Bedeutung und angesichts der gegenwärtigen Artikellänge nicht unbedingt erwähnenswert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob sie enzyklopädietuglich sind. --CJB 00:50, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten
  • grins* Ich denke, ich bin nicht der Einzige auf der Welt, der die Bürokratie diesbezüglich missversteht. Sorry, wenn ich Unannehmlichkeiten verursacht habe :-) aber nun bin ich ja schlauer! LG aus Wien Uffty 01:17, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

De rien, mon ami --CJB 21:01, 25. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Juristendeutsch

Es würde zu Verständlichkeit des Artikels beitragen den Gebrauch juristischer Fachbegriffe einzuschränken bzw. deren Verwendung ihre Bedeutung zu erklären. Ich bin kein Jurist und weiss z.B. nicht was "de lege" bedeutet.--PeterSchwertner 08:27, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hi Peter, de lege bedeutet kraft Gesetzes. Dies erklärt sich im Artikel unmittelbar durch den Kontext, die Überschrift 1 Zeile höher lautet "...durch gesetzlichen Automatismus"... Ob sich die Verwendung juristischer Begriffe weiter einschränkt, in konsistenter Weise, ist so eine Sache. Wir sind als Autoren eigentlich immer für Vereinfachungen, haben aber ein juristisches Lemma und versuchen den Inhalt zu balancieren zwischen Laienverständlichkeit und Tiefe. Das o.a. Beispiel ist nicht besonders problematisch, wenn dir weiteres auffällt, einfach hier listen, dann schaun wir mal ;-) --CJB 08:45, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Fach- und Fremdwörter kann man manchmal aus dem Kontext schließen, manchmal kann man damit aber auch daneben liegen. Wenn man ein Wort nicht kennt, weiß man ja gerade nicht, ob die naheliegende Erklärung wirklich stimmt. Gerade im Zusammenhang mit juristischen Aussagen wäre ich als Nicht-Jurist ohnehin skeptisch gegenüber meinen Fähigkeiten, juristische Aussagen korrekt zu interpretieren. Davon abgesehen: Wenn "de lege" ein Fachwort ist, das hier zur Tiefe beträgt, dann verdient es erst recht eine Erklärung, z.B. einen Link auf einen eigenen Artikel, einen Verweis auf eine Seite mit Erläuterungen lateinischer oder juristischer Fachbegriffe, einen Verweis auf die Wiktionary oder zumindest eine deutsche Übersetzung in Klammern dahinter. Wenn es aber kein Fachwort ist und nicht zur Vertiefung beiträgt, stellt sich die Frage, ob man es dann wirklich verwenden muß. Erhöht es die Eleganz oder Präzision der Aussage, bin ich für stehenlassen, aber eine zusätzliche Übersetzung in Klammern. Das gibt nebenbei auch dem Leser die Möglichkeit, den eigenen Wortschaftz zu erweitern. Man muß sich ja nicht zum kleinstmöglichen gemeinsamen Vokabular zwingen lassen, kann ja aber Nicht-Juristen und Nicht-Lateinern gegenüber trotzdem zuvorkommend sein und die unmißverständliche Verständigung sicherstellen. Danke! --Idna 17:16, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Staatsbürger oder Untertan

Manchmal erzähle ich, mein Großvater sei bei seiner Geburt kein deutscher Staatsbürger, sondern Untertan des Königs von Württemberg gewesen. Vielleicht ist das falsch. Frage: Seit wann gab es in den deutschen Ländern eine "Staatsbürgerschaft" und keine Untertanen mehr? Geschah dies in allen Ländern gleichzeitig? Wann?--Peter 14:39, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Das Deutsche Reich von 1871 war in dieser Hinsicht ein Staatenbund. Die Bürger waren Staatsangehörige (oder Untertanen) von Preußen, Württemberg etc.. Eine einheitliche Reichsstaatsangehörigkeit gab es nicht.

Art. 3 der Bismarckschen Reichsverfassung regelte:

Für ganz Deutschland besteht einen gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugniß durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden.

Diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die Aufnahme in den lokalen Gemeindesverband betreffen, werden durch den im ersten Absatz ausgesprochenen Grundsatz nicht berührt.

Ebenso bleiben bis auf Weiteres die Verträge in Kraft, welche zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Uebernahme von Auszuweisenden, die Verpflegung erkrankter und die Beerdigungen verstorbener Staatsangehörigen bestehenden.

Hinsichtlich der Erfüllung der Militairpflicht im Verhältniß zu dem Heimathslande wird im Wege der Reichsgesetzgebung das Nöthige geordnet werden.

Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Faktisch gab es also schon (zumindest nach außen hin) eine einheitliche Regelung. Formell wurde aber erst nach dem Weltkrieg eine Reichsstaatsangehörigkeit geschaffen.

Details regelt das Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870

Ob der Staatsangehörige in seinem Heimatland als "Staatsangehöriger" oder als "Untertan" bezeichnet wird, hängt von der Verfassung seines Heimatlandes ab. In Württemberg spricht § 19 der Verfassung Königreich Württemberg von Staatsangehörigen.

Daher war der Großvater

Vielen Dank für diese ausführliche Auskunft! Als "Bürger" hat sich Opa wohl zeitlebens nicht gefühlt. Leider funktioniert der Link zur württembergischen Verfassung nicht. Sollte man einiges von dem, was du hier geschrieben hast, nicht auch in den Artikel einbauen? Zumindest, dass die Begriffe Staatsbürger und Untertan eine zeitlang (in der 1871er Verfassung) nebeneinander benutzt wurden?--Peter 06:13, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Unklar

Es bestünde ein öffentliches Interesse daran, dies zu vermeiden. Die Befürworter, sofern sie überhaupt ein öffentliches Interesse bejahen, meinen gerade mit dem Optionsmodell sei gesetzgeberisch die Vermeidung von Mehrstaatigkeit auf Dauer gelungen.

Der erste Satz ist indirekte Rede. Wessen Meinung wird dort wiedergegeben? Im zweiten Satz wird von Befürwortern gesprochen. Befürworten diese die mehrfache Staatsbürgerschaft oder genau das Gegenteil, also die Meinung, daß es ein öffentliches Interesse gäbe, diese zu vermeiden? --Idna 16:53, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

In welchem Kontext steht dieses Zitat? --CJB 17:11, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Fragst Du danach wo es steht (direkt unter Verfassungsrechtliche Probleme beim Optionsmodell), oder möchtest Du sagen, daß die Bedeutung eindeutig aus dem Kontext hervorgeht? --Idna 17:36, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nun die Zitierweise ist nicht gerade verständnisfördernd gewesen, wenn du aus dem Zusammenhang zitierst ;-) Das ist keine wörtliche indirekte Rede, sondern Konjunktiv. Wir Juristen benutzen das, um zu kennzeichnen, dass zwar jemand das behauptet hat, man ihm aber kein Stück beipflichten will. Eine praktische Markierung, die der Umgangssprache z.T. entgangen sein mag.
Es geht dabei um die Regelungen der §§ 4 udn 29 StAG und die Standpunkte ihrer Befürworter und Gegner. Und so steht es auch im Artikel, wenn man konsistent den Punkt 2.3 durchliest. Satz 2 des 1. Absatzes in diesem Abschnitt zu isolieren, macht in der Tat keinen Sinn. --CJB 11:21, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Erst einmal danke für die Antwort, auch wenn Du auf meine eigentliche Frage noch nicht eingegangen bist. Zum "konsistent durchlesen": An die Wikipedia stelle ich den Anspruch, leicht verständlich geschrieben zu sein. (Auch wenn ich weiß, daß das umso schwieriger wird, je anspruchsvoller die Inhalte sind.) Erfahrungsgemäß verstehe ich auch schwierige Texte verhältnismäßig gut. Treffe ich auf Passagen in der Wikipedia, die ich hinsichtlich der Verständlichkeit für verbesserungsfähig halte, so hoffe ich, daß wir uns einig sind, daß ein Überarbeitungsversuch nicht schaden kann. Es bringt niemandem etwas, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß man den Text ja verstehen könne, wenn man sich nur genügend anstrengte. Zumal ja die unanzweifelbare Leistung der Autoren nicht geschmälert wird. Wenn Du mir meine Fragen beantwortest, dann versuche ich, einen konstruktiven Alternativvorschlag zu formulieren. Die Fragen sind: Welche Positionen gibt es und wie begründen sie ihre Standpunkte? Konkret: Sind die "Befürworter" aus dem zweiten von mir zitierten Satz die selben Meinungsvertreter, die mit dem Konjunktiv aus Satz eins gemeint sind, oder sind es genau deren Gegner? Das ist m.E. leider nicht eindeutig und verkompliziert daher das Verständnis. Diese Uneindeutigkeit würde ich gerne beseitigen. Ich kann mir auch gut vorstellen (weil ich das aus eigener Erfahrung kenne), daß Du die Uneindeutigkeit gar nicht siehst, da Du Dich so gut mit der Materie auskennst, daß Du ohnehin weißt, was gemeint ist. --Idna 11:33, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Smile, ich habe gar kein Problem damit. But: Make it simple, not simpler... Also um vorauszuschicken, was der Kontext ist, hier eine Kopie aus dem Artikel:
Durch Geburt (sogenanntes Optionsmodell)
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
Verfassungsrechtliche Probleme beim Optionsmodell
Aus politischen Gründen werden die Regelungen, die umgangssprachlich als Optionsmodell bezeichnet werden, vielfach abgelehnt, weil sie zumindest vorübergehend Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft schaffen. Es bestünde ein öffentliches Interesse daran, dies zu vermeiden. Die Befürworter, sofern sie überhaupt ein öffentliches Interesse bejahen, meinen gerade mit dem Optionsmodell sei gesetzgeberisch die Vermeidung von Mehrstaatigkeit auf Dauer gelungen.
Nun zu deinen Fragen: (1) Es gibt Gegner der Regelungen und Befürworter. (2) Motive sind unterschiedlich. Ihre (genannten) Gründe richten sich nach den Motiven. (3) Die Befürworter im 3. Satz kommen im 1. Satz nicht vor. Die Rollen Befürworter/Gegner sind dieselben in den allen Sätzen. Das ist eigentlich selbstverständlich.
Was du möglicherweise meinst, ist das Lustargument der "bösen" mehrfachen Staatsbürgerschaft und ihrer Anhänger/Tolerierer und Gegner – dieses als Grundrechtseinschränkung ins Spiel zu bringen, ist aber nicht so einfach wie üblich gemeint wird. Und daher wird es mit diesem Kontext nicht unnötig vermengt. --CJB 15:31, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

nationale spackos

Ich habe im Absatz 9.1 ein in diesem Zusammenhang unrelevantes Zitat von Himmler entfernt und "Reichsführer" in Anführungszeichen gesetzt sowie dessen Beschreibung als "groß" und "neu" entfernt. Dieser Absatz erscheint mir sehr Naziaffin und hat nicht sehr viel mit dem Thema zu tun. --78.53.39.4 19:22, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zustimmung. --Orangerider …?! 12:39, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe den Absatz nicht gelesen, aber Himmler hatte nun mal den Titel Reichsführer. Deshalb sind Anführungszeichen fehl am Platze. Ich schreibe ja auch nicht "Kaiser" Napoleon, nur weil ich finde, dass er ein A...loch war. -- Orthographicus 18:02, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Richtig gutes Deutsch

Deutschfrage: (Beantwortung kann dann in die Trivia-Ecke aufgenommen werden)

Wenn man in einem Formular aufgefordert wird, anzugeben, welche Staatsangehörigkeit man inne hat, wie füllt man diese Stelle dann richtig aus?

  • Staatsangehörigkeit: deutsch
  • Staatsangehörigkeit: deutsche
  • Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
  • ?

Danke! --Abdull 19:25, 20. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

"Üblich" ist: Staatsangehörigkeit: deutsch!
Jedoch findet man hierfür keinerlei juristische Begründung, weil
es keine gibt! Der Grund hierfür liegt darin, dass es die sogenannte
Bundesrepublik völkerrechtlich gar nicht mehr gibt!
Schreibe am besten einfach rein, was dir gefällt. Es hat keine Bedeutung und interessiert auch keinen. (nicht signierter Beitrag von 153.96.232.2 (Diskussion) )
Ach laber doch keine Scheiße, und informier dich doch erstmal richtig! Wenn ich solch einen Bockmist lese, dann krieg ich die Krätze!! Vor allem, wenn man den Rotz fern jeglichen juristischen Sachverstandes auch noch ungeprüft glaubt (– ach ja, die Erde ist wohl immer noch eine Scheibe, oder?!)
Hier, LESEN und VERSTEHEN (und komm mir bloss nie wieder mit diesem KRR-Müll!):
-Mannerheim 20:49, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
deutsch, deutsche, Bundesrepublik Deutschland ist falsch. Es gibt nur eine Deutsche Staatsangehörigkeit, die Resultiert aus § 116 GG in Verbindung § 1 RuStAG 1913 und StAG.
Deutsche Wikipedia => Deutsches Reich => Staatsrechtliche Fragen
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]):
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in :::Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.


-HanSold-1987 03:59, 07. November. 2010 (CEST)

furchtbarer Artikel

Inhaltlich mag alles gut und richtig sein, verstaendlich ist er deshalb fuer einen Normalbuerger deshalb noch lange nicht. Der gesamte Artikel liest sich wie eine juristische Definition. Wikipedia ist aber eine Enzyklopaedie, kein Lexikon des Rechts. Es waere schoen, wenn jemand, der ansatzweise Ahnung hat, was gemeint ist, diesen Artikel "uebersetzen" koennte. Thoralf 09:25, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Du machst es dir zu einfach. Was genau soll denn nicht verständlich genug sein? Denn ein bisschen sollte man schon fähig sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen. --Mannerheim 11:32, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
ja ne ist klar, der Inhalt soll verständlich sein? Ich bitte dich, seit wann ist Juristendeustch verständlich??? z. B. bei "Verlust der Staatsangehörigkeit" kapiere ich nicht ob man deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert, wenn man eine andere annimmt, oder kann die behalten. Denn ich kenne einige Leute die Angehörige zwei Staaten sind und somit haben zwei Staatsangehörigkeiten, deutsch und russich. <-- und das ist kein Illigaler bzw. hat keine verfälschte Papiere! -- 88.130.185.217 10:24, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Frage an Alle zur Bayerischen Staatsangehörigkeit

Hallo Ihr da draußen, wer kann mir bitte sagen, wie es zustande gekommen ist, dass ein 1946 in Bayern von Bayerischen Eltern geborenes Kind, welches nach der unverändert seit 08. Dezember 1946 geltenden Bayerischen Verfassung Artikel 6 (1) durch Geburt die Bayerische Staatsangehörigkeit erworben hat und lt. Artikel 7 (1) mit Vollendung des 18. Lebensjahres Bayerischer Staatsbürger ist, seine - nicht aberkennbare - Bayerische Staatsangehörigkeit zwangsweise in "Staatsangehörigkeit deutsch" angeben muss ? In welchen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland steht, dass ein Bayerischer Staatsbürger ein deutscher Staatsbürger sein muss ? Wer kann mir darauf antworten ? Lothar Bredl

Also um die Frage zu beantworten fehlen eigentlich ein paar relevante Informationen, aber ich gehe mal davon aus, dass es auch so zu klären geht: die Bayerische Staatsangehörigkeit ist keine Staatsangehörigkeit, an die auch das Völkerrecht anknüpft. Wenn man irgendwo die Staatsangehörigkeit angeben muss, ist das - auch ohne dass es ausdrücklich gesagt wird - in der Regel die, an die auch das Völkerrecht anknüpft. Ob es überhaupt irgendeine Konstellation gibt, in der die Bayerische Staatsangehörigkeit wichtig ist, weiß ich nicht. Angesichts der Tatsache, dass die anderen Bundesländer keine eigene Staatsangehörigkeit haben, dürfte die Antwort aber eher nein sein. Dass jemand, der irgendwo die (auch völkerrechtlich relevante) Staatsangehörigkeit angeben muss dort nicht die Bayerische Staatsangehörigkeit angeben kann ist klar. Das bedeutet ja aber nicht die Aberkennung selbiger. Sie bleibt daneben bestehen. Ich hoffe das hilft weiter? --C. Löser 22:33, 20. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
P.S.: Dass die Bayerische Verfassung von 1946 seit 1946 keine Änderungen erfahren hat halte ich doch eher für unwahrscheinlich ;-) --(nicht signierter Beitrag von C.Löser (Diskussion | Beiträge) )
Die Antwort auf die Frage von Lothar Bredl ist ganz einfach: Die Gesetzgebungszuständigkeit für das Staatsangehörigkeitsrecht liegt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes beim Bund (Art. 73 Nr. 2 GG). Die Länder haben hier keine Zuständigkeiten mehr. Entgegenstehendes Landesrecht - auch Verfassungsrecht - ist außer Kraft getreten (Art. 31 GG). Art. 6 der Bay. Verfassung gilt also nicht mehr; die Bürger Bayerns haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. --Opihuck 22:33, 25. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Uuups, da habe ich aber voll daneben gelegen und muss mich gleich korrigieren. Ich bin dem Thema inzwischen wissenschaftlich nachgegangen und habe dazu (für mich) Erstaunliches gefunden. Wer es lesen möchte: Statt einer Zusammenfassung meines Erkenntnisgewinns an dieser Stelle verweise ich auf den gerade überarbeiteten Beitrag zur Bayerischen Staatsangehörigkeit, nämlich hier. --Opihuck 15:27, 26. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Erbe des Kolonialismus

Hier handelt es sich in der Tat um ein verzwicktes Thema. Klar ist, dass gewöhnliche Eingeborene in deutschen Kolonien, die nie ihre Heimat verlassen haben, zu keinem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren. Klar ist ebenfalls, dass Kinder, die ein nach deutschem Recht verheirateter Deutscher mit seiner Frau in einer Kolonie gezeugt hat, gemäß dem ius sanguinis als Deutsche gelten. Klar ist ferner, dass eine Vaterschaftsanerkennung durch den Deutschen bei nicht-ehelichen Kindern dieselbe Wirkung hat. Problematisch ist es nur, dass viele, die sich als verheiratet fühlten und es nach der Sitte des Koloniallandes auch waren, nicht nach deutschem Recht verheiratet waren. Dass die Nachkommen solcher Kinder heute noch deutsche Familiennamen tragen, ändert hieran nichts.
Es wäre übrigens schön, wenn dieser Sachverhalt noch an anderen Fällen als an dem des Togolesen Gerson Liebl ([3]) verdeutlicht werden könnte. --CorradoX 9:15, 15. Mär. 2009 (CET)

Ich habe es mit den Begriffen Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat und Deutscher immer schon sehr genau genommen, aber seit dem zur Debatte stehenden Fall nehme ich es supergenau, denn gerade durch die ungenaue bzw. schlicht falsche Ausdrucksweise entsteht viel Verwirrung. Es gab bis in die nationalsozialistische Zeit einfach keine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine deutsche Staatsbürgrschaft und ist danach ja auch wieder mehr oder weniger abgeschafft worden. Man war eben Deutscher oder man war es nicht (Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.) -- Merker Berlin 12:15, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe über den als Quelle angegebenen Fall auch schon was im Fernsehen gesehen und meine mich daran zu erinnern, daß die Regelung mit der Ehe nur für afrikanischen Kolonien und da auch nicht mal für alle galten. Hat denn jemand das Originalgesetz, das das Verhältnis des BGB in den Kolonien regelt?--HolgerB 19:34, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Es gibt ja nicht nur ein Originalgesetz, das hier zur Anwendung kommt. Leider kann von Aussenstehenden auch schwerlich entschieden werden, welche Gesetze zur Anwendung kommen könnten, denn man ist mit dem Sachverhalt schon nicht ehrlich. Der Großvater des Afrikaners hat die Kindsmutter sitzen lassen und in Deutschland eine andere geheiratet. Bigamie? Nein, er hat behauptet, nicht verheiratet zu sein. Das Kind hat er nicht anerkannt. Das ist heute nicht anders als damals, wenn ich irgendwo nach Stammesritus (ohne Urkunden?) heirate und Kinder habe, die ich nicht anerkenne, sind diese Kinder keine Deutschen. Das hat nichts mit Kolonialismus oder Rassismus zu tun. Oder sehe ich da etwas falsch? -- Merker Berlin 19:58, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Das ist richtig. Die Kinder hätten erst dann einen Anspruch Deutscher zu sein, wenn die Vaterschaft anerkannt wird. Und wenn man heute ohne Urkunden und vielleicht noch nicht einmal nach den Vorschriften des Landes heirate, dann kann mir auch normalerweise kaum einer was wegen Bigamie. Aber dennoch wäre es interessant, welche Gesetze auch wenn es mehrere waren, damals auf diesem gebiet gültig waren.--HolgerB 19:07, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Das ist ja das Ärgerliche an dem Fall, dass die Presse die Stimmung aufheizt ohne Genaueres zu sagen, und der Betroffene nur sagt, dass ihm Unrecht geschehe, ohne dass er irgendwelche Gesetze aus dem 17-jährigen Streit benennt, die Unrecht sein sollen. Er sagt nur Ich bin Deutscher, weil mein Großvater Deutscher war. Das ist die umgekehrte (rassistische) Argumentation von du kannst kein Deutscher sein oder werden, weil du nicht von Deutschen abstammst. Für diesen Artikel ist der Fall kein gesichertes Wissen, sondern höchst unsicher, insbesondere weil die Geburt des Vaters 1908 war, also noch vor dem RuStAG (Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.) -- Merker Berlin 19:26, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Anmerkungen zu deutscher Vater, Kinder im Ausland geboren

Aus dem Artikel: "Nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Juli 1993, sofern eine Vaterschaftsanerkennung vorlag."

Vom Auswärtigen Amt: "Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).": http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht.html

(Ich gehe mal davon aus, dass niemand, der nach 2000 geboren wurde, schon Kinder hat. Was *vorher* der Fall war, weiss ich leider nicht, aber ich nehme an, dass es das Gegenteil war.)

Warum ist es für Herrn Jan B. so schwierig, deutsche Pässe für seine Leihmutter-Zwillinge zu bekommen? Es sollte völlig unerheblich sein, ob die Mutter "geliehen" war oder nicht, wenn er der biologische Vater ist. Oder anerkennt das dt. Recht nicht, dass ein Mann außerhalb seiner Ehe Kinder bekommen kann? Mal davon abgesehen, dass niemand staatenlos sein sollte: http://www.unhcr.ch/grundlagen/staatenlosigkeit.html

Erkläre mir das bitte jemand, am besten jemand der sich wirklich juristisch auskennt.

-- Anonyma 23:35, 3. Mai 2010 (CEST)

Die Ehe spielt hier nur zweitrangig oder gar keine Rolle. Nach deutschem Recht ist es leider eben nicht "völlig unerheblich […], ob die Mutter "geliehen" war oder nicht", wenn das Kind im Ausland geboren wurde und selbst wenn er der biologische Vater ist. Es ist auch ausschlaggebend, welche Staatsangehörigkeit die Mutter hat, die das Kind gebärt, den die Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht anerkannt bzw. aufgrund der Menschenwürde ist sie verboten. Die Kinder haben nach dt. Recht die Staatsbürgerschaft der leiblichen Leihmutter. Das hat auch seine zum Teil berechtigten Gründe, wenn man sieht, wie z.B. hier das Kind von der einen „Mutter“ zur anderen wandert.
Vgl. zu dem Fall auch [4].
Tipp: Besser ist es daher, die Schwangerschaft bei der (unfruchtbaren?) Frau vorzutäuschen, wenn man dennoch die illegalen Dienste einer Leihmutter in Anspruch nehmen will. Am Ende bleibt sonst wie in solchen Zwangslagen nur die Adoption der eigenen Kinder. --Benatrevqre …?! 06:21, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Noch besser ist es, eine eventuelle Kinderlosigkeit hinzunehmen oder auf herkömmlichen Wege ine Adoption vorzunehmen, als einen Menschenhandel zu betreiben und die Armut der Frauen dahingehend auszunutzen sie als Brutkästen zu mißbrauchen (nicht signierter Beitrag von 89.245.106.173 (Diskussion) 16:21, 27. Jul 2010 (CEST))

Das Problem lag hier darin, dass die Leihmutter in einer (intakten) Ehe lebte und dadurch der Ehemann der Leihmutter zum Vater wurde. Da muss dann der "falsche Vater" die Schwangerschaft anfechten. Das eine Übertragung der Sttatbürgerschaft auch bei Geburt im Ausland möglich ist, geht auch aus dem zitierten Statement des Auswärtigen Amts hervor. Wäre die Leihmutter unverheiratet, wären die Problme so nicht aufgetreten. (nicht signierter Beitrag von 84.147.15.105 (Diskussion) 18:36, 22. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Habe den umstrittenen Halbsatz entfernt (bitte Reihenfolge der Beiträge belassen; ansonsten einrücken). --Benatrevqre …?! 22:45, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Gespaltene Loyalität

Aus dem Artikel:

"Gespaltene Loyalität: Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie sei ein Mindestmaß an Zusammengehörigkeitsgefühl. Dieses sei bei mehrfacher Staatsangehörigkeit gefährdet.":

Natürlich! Weil die doppelte Staatsbürgerschaft entscheidend für den Charakter einer Person ist. Die doppelten Staatsbürger leben ja alle isoliert und machen heimlich Pläne um die Regierung zu stürzen und sie durch ein totalitäres Regime zu ersetzen, wie es in der Heimat schon so gut funktioniert hat. Einem Österreicher ist es vor 70 Jahren sogar gelungen.

Das mit der Gefährdung der Demokratie ist sehr weit hergeholt. Die Zwiespaltigkeit, die bei langen Auslandsaufenthalten enstehen kann, mag als Bereicherung oder Gefahr gesehen werden. Wer die Welt da draußen nicht kennt, fürchtet sich vor dem Unbekannten. Der Demokratie können frische Ideen nicht schaden. Gespaltene Loyalität und doppelte Staatsbürgerschaft haben keinen kausalen Zusammenhang. Es ist ein Vorurteil. (nicht signierter Beitrag von 85.179.174.209 (Diskussion) 00:31, 26. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Zumindest ist es fragwürdig, was allgemeine Probleme der mehrfachen Staatsbürgerschaft in diesem Artikel zu suchen haben, geschweige denn, wieso der Kaukasus-Konflikt 2008 in diesem Artikel erwähnt wird. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 00:45, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Einen Sinn ergibt der Abschnitt im Kontext des Lemmas „Deutsche Staatsangehörigkeit“ nur dann, wenn verdeutlicht wird, welche Probleme jemand bekommen kann, der neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat, bzw. welche Probleme Staatsorgane mit Menschen bekommen können, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit haben.
Zumindest der Kaukasuskonflikt hat mit diesem Kontext nichts zu tun. Dass es möglich sein soll, bei Wahlen zum Europäischen Parlament mehr als einmal abzustimmen, bezweifle ich.
Was den Loyalitätskonflikt anbelangt: Da Deutschland mit keinem Staat der Welt Krieg führt (auch nicht gegen den Staat Afghanistan), wüsste ich nicht, welche rechtlichen Pflichten jemand mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland erfüllen müsste, deren Erfüllung einem Deutschen verboten wäre (Beispiel im Text: Teilnahme am Krieg auf beiden Seiten). --CorradoX, 10:45, 26. Mai 2010
Der kommentarlose Revert von Giro war jetzt nicht wirklich das richtige Signal... --Braveheart Welcome to Project Mayhem 16:30, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Zitat: "Dass es möglich sein soll, bei Wahlen zum Europäischen Parlament mehr als einmal abzustimmen, bezweifle ich." Es ist möglich.--Nasagriel 09:12, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die deutsche Staatsbürgerschaft eröffner Bewerbern Zugang zu öffentlichen Ämtern in Politik, Beamtenapparat, Richterschaft und Militär. Bundestagsabgeordnete, Minister, Staatssekretäre, Ministerialbeamte, Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Zollbeamte, Mitarbeiter von Verfassungsschutz und Bundesgrenzschutz sowie Soldaten der Bundeswehr sollten uneingeschränkt loyal zu ihrem Land sein. Bei Doppelstaatlern können sich durchaus Loyalitätskonflikte ergenen, wenn sie sich ihrem Herkunftsland und dessen Menschen und dessen Werten und dessen Interessen mehr verbunden und mehr verpflichtet fühlen als der Bundesrepublik Deutschland. Dementsprechend gibt es auch zahlreiche Länder auf der Welt, die genau aus solchen Gründen keine doppelte Staatsbürgerschaft haben wollen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.186.212 (Diskussion) 22:02, 26. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Das ist sehr plausibel und vermutlich auch vollkommen richtig, trotzdem braucht man zumindest für die letzte Aussage einen Beleg. --Benatrevqre …?! 15:51, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Satz "Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie sei ein Mindestmaß an Zusammengehörigkeitsgefühl. Dieses sei bei mehrfacher Staatsangehörigkeit gefährdet" ist schlicht und einfach ein Vorurteil. Viele Länder in der Welt (z.B. USA, Italien, Kanada) akzeptieren mehrfacher Staatsangehörigkeit und haben sich als stabile Demokratien erwiesen. (nicht signierter Beitrag von 141.20.53.1 (Diskussion) 15:36, 27. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Das mag vielleicht sein, doch übertragbar auf Deutschland und die Mentalität der Deutschen ist dies nicht ohne Weiteres. Darüber hinaus kannst du nicht einfach den Satz entfernen, zumal er durch den Link begründet ist und auch sonst der Bezug zum Folgesatz und dessen Argumentation verloren geht sowie der transportierte Inhalt des ganzen Absatzes nicht mehr nachvollziehbar ist. --Benatrevqre …?! 16:13, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Dann soll dieser Punkt unter dem Titel "Argumente gegen Mehrfache Staatsangehörigkeit" oder so was ähnliches stehen. Vor allem der Begriff "Loyalität" ist sehr strittig. Der Zusammenhang zwischen die Loyalität und die Demokratie ist immer noch eine Diskussionsthema und nach meiner Meinung sehr fragwürdig. In der Welt sieht man dass die Länder die auf Loyalität viel Wert legen sind meist keine demokratische Länder sondern Diktaturen sind (Kuba ist ein sehr gutes Beispiel). So wie geschrieben ist eine einseitige Meinung ist hier als absolute Wahrheit dargestellt. (nicht signierter Beitrag von 92.78.181.146 (Diskussion) 11:02, 28. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Wer behauptet das? Wenn du meinst, der Begriff sowie der Zusammenhang zwischen Loyalität und Demokratie sei strittig, dann führe diese Diskussion bitte in der dortigen Artikeldiskussion, hier aber ist der falsche Ort dafür. --Benatrevqre …?! 16:21, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Mein Problem ist der Satz "Dieses sei bei mehrfacher Staatsangehörigkeit gefährdet". Nach diesem Satz sind fast alle Demokratien der Welt ausser Deutschland im Gefahr. Dieser Satz kann die Meinung von Mehrheit in Deutschland schildern aber Demokratie ist nicht mit Meinungsumfragen definiert. Nach dem Motto kann man in Wikipedia auch schreiben "Die Blondine sind doof" bei dem Thema "Haarfarbe". (nicht signierter Beitrag von 134.61.78.43 (Diskussion) 16:49, 31. Okt. 2011 (CET)) Beantworten

Deine Angst bzw. der von dir postulierte Sachverhalt ist gänzlich unbegründet, allein schon deswegen, weil der Satz im Konjunktiv formuliert ist und der Inhalt der Aussage nicht zu eigen gemacht wird. --Benatrevqre …?! 16:09, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Dann soll man eine Quelle zitieren oder korrekt betiteln. Demokratie "sei" im Gefahr. Wer sagt das? das Gesetz? Nein. Irgendjemand? keiner weiss. Ist es eine Behauptung vom Autor? Kann sein. Wer ist denn der Autor? Undefiniert. So ist der Satz sehr schwammig und fehlt jede Menge Seriosität. Wikipedia ist doch kein Blog dass man irgendeine Meinung einfach reinhauen kann. (nicht signierter Beitrag von 141.20.193.66 (Diskussion) 15:26, 8. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Dafür wird auf den Wiki-Artikel referenziert. Und nein, das ist keine Meinung irgendeines Autors, sondern eine gerechtfertigte Meinung aus der Wissenschaft bzw. im akademischen Diskurs.--Benatrevqre …?! 13:37, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wissenschaftliche Artikeln werden mit Zitaten geschrieben nicht nachdem Bauchgefühl. Als Wiki Leser möchte ich sehen wer das sagt. Ich sehe unter "Loyalität" kein Zitat. Es gibt Wiki Referenz für die Loyalität und für die Demokratie aber für den Zusammenhang zwischen die Loyalität und die Demokratie Fehlanzeige. Einfach zu sagen dass diese Meinung aus der Wissenschaft kommt ist viel zu viel wenig. (nicht signierter Beitrag von Siemoezk (Diskussion | Beiträge) 00:07, 19. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Zitate? Wo steht, dass wissenschaftliche Artikel mit Zitaten geschrieben würden? Zitate sind zweitrangig, jedenfalls nicht notwendig; sie dienen lediglich als Ergänzung.
Für den Zusammenhang bzw. den beschriebenen akademischen Diskurs empfehle ich fürs erste Josef Isensee, Abschied der Demokratie vom Demos, Fn 19, wo auf die ‘Gefahr’ einer doppelten Loyalität eingegangen wird und diese im bestimmten Fall als das zentrale Argument gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer in Deutschland angeführt wurde. Siehe dazu außerdem J.H.H. Weiler, Der Staat „über alles“, JöR 44 (1996), S. 91 ff., hier S. 133 ff. --Benatrevqre …?! 02:10, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zur Diskussion sind zwei Sätze aus Wikipedia (unter "Zitat") sind hilfreich: "Wissenschaftliche Arbeit muss nachprüfbar sein, daher muss genau angegeben werden, worauf man sich beruft.", "Wissenschaftliche Arbeit muss anerkannt werden. Die Übernahme von Erkenntnissen ohne Erwähnung des benutzten Autors ist geistiger Diebstahl; sie ist unmoralisch und kann soziale und rechtliche Folgen haben." Die Referenzen die Sie hier schreiben können auch an der Stelle zitiert werden. (nicht signierter Beitrag von 134.61.78.13 (Diskussion) 17:18, 21. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Wo ist bitteschön jetzt konkret das Problem? Ich verstehe deinen Einwand nicht. Es handelt sich hier um ein zentrales Argument aus dem Diskurs, und zwei Literaturnachweise, wo über diesen Sachverhalt referenziert wird, sind nun in den Artikel eingearbeitet worden. Damit ist der Zusammenhang zwischen den Begriffen, also der Diskussion um eine gespaltene bzw. doppelte Loyalität hinblicklich einer mehrfachen Staatsbürgerschaft, hinreichend belegt und nachprüfbar; dass dieses Argument auch mehrheitlich vertreten würde, davon spricht der Artikel gar nicht. Zudem sind beide Werke wissenschaftlich anerkannt und von renommierten Autoren der Staatsrechtslehre verfasst.
Willst du denn bestreiten, dass es dieses Argument gibt, so brauchst du jedenfalls reputable wissenschaftliche Literaturbelege. --Benatrevqre …?! 10:38, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Behauptungen ohne jegliche Zitat kann vom Leser falsch verstanden werden. (nicht signierter Beitrag von 134.61.78.13 (Diskussion) 14:43, 22. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Das ist Unsinn, denn Zitate angeben ist wie gesagt nicht notwendig. Wichtig – so wie man es aus und von jeder wissenschaftlichen Arbeit her kennt – sind die Fundstellennachweise bzw. reputablen Belege. --Benatrevqre …?! 18:32, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Überdies würde ich gern erfahren, was denn der Leser hier überhaupt falsch verstehen könnte. Es wird doch keine unumstößliche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern ein bedeutendes und belegtes Argument angeführt. --Benatrevqre …?! 18:32, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wie soll ein Argument ohne Zitat belegt werden ? Wir schreiben doch hier kein Märchen. p.s. Das Zitat soll am Ende von einem Satz stehen. (nicht signierter Beitrag von Siemoezk (Diskussion | Beiträge) 03:05, 7. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Um was geht’s eigentlich? Argumente werden üblicherweise mittels Einzelnachweisen belegt. --Benatrevqre …?! 16:03, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Frage... .

Zählen die Kinder von Ausländern die die Staatsangehörigkeit durch Geburt erlangen auch als eingebürgerte oder stehen die hier außen vor?--Weiter Himmel 16:24, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Eingebürgert im engeren Sinne sind sie nicht, da die Einbürgerung ein einzelfallbezogener Verwaltungsakt (Einbürgerungsurkunde) ist und bei den ausländischen Kindern, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, der deutsche Staatsangehörigkeitserwerb ausschließlich kraft Gesetzes (eben durch die gesetzlich verlangte Geburt im Inland) eintritt. Diese Kinder erhalten keine Einbürgerungsurkunde; der Standesbeamte stellt bei der Ausstellung der Geburtsurkunde lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes fest. Ich weiß aber nicht, ob das deine Frage beantwortet, da sie sehr allgemein formuliert ist und nicht zu erkennen gibt, in welchem Zusammenhang sich diese Frage für dich stellt. --Opihuck 16:42, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nun ja die Frage ist ob diese Kinder bei den veröffentlichten Einbürgerungszahlen mit berücksichtigt werden.Was anscheinend nicht der Fall ist.Im Klartext bedeutet das doch falls ich es richtig verstanden habe das bei sämtlichen Kindern bei denen das Optionsmodell angewendet wird es zu keiner Einbürgerung kommt und sie damit in der Statistik nicht berücksichtigt werden.Oder um es anders auszudrücken die Anzahl der "tatsächlichen" Einbürgerungen ist höher als es die Zahlen vermuten lassen.--Weiter Himmel 21:07, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Das mag sein. Ich weiß leider immer noch nicht, worum es konkret geht. Es ist Sache desjenigen, der die Statistik erstellt hat, klar zu stellen, ob er nur die klassischen Einbürgerungen darstellt oder auch die Fälle eines Staatsangehörigkeitserwerbs kraft Gesetzes erfasst hat. Das lässt sich für mich aus der Ferne nicht beurteilen – sorry. --Opihuck 21:16, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Prinzipiell geht es darum ob dieser Sachverhalt im Artikel erwähnenswert ist.Im Verständniss vieler Menschen dürfte es schon so sein das ein Kind Ausländischer Eltern was die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangt "Eingebürgert " wurde.Das dem offensichtlich nicht so ist sollte velleicht angemerkt werden.--Weiter Himmel 22:56, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ja, das ist durchaus möglich, dass das landläufig so gesehen wird. Aber da gäbe es dann viele Dinge, auf die besonders eingegangen werden müsste. Im Artikel wird deutlich unterschieden zwischen ‚Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus‘ und ‚Einbürgerung (Naturalisation) – Erwerb durch Verwaltungsakt‘. Einem aufmerksamen Leser des Artikels müsste dadurch deutlich werden, dass ein ausländisches Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit qua Geburt im Inland erwirbt, nicht eingebürgert wird. --Opihuck 23:29, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Man braucht es in diesem Fall nicht gesondert im Artikel erwähnen, da ein Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit kraft Geburt ausdrücklich und auch selbstverständlich keine Einbürgerung ist. --Benatrevqre …?! 01:14, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten
@ Opihuck: Der Denkfehler steckt in dem Wort „ausländisches Kind“: „Ausländer“ ist jemand nur dann, wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Neugeborenes, das von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mag von „Ausländern“ abstammen, hat aber selbst die Eigenschaft, „Ausländer“ zu sein, nie besessen. Folglich kann es auch nicht „eingebürgert“ werden. Wenn WP auf alle möglichen Denkfehler eingehen würde, müssten alle Artikel mindestens doppelt so lang ausfallen. --CorradoX, 9:37, 31. Dez. 2010 (CET)
@ CorradoX: Die Bezeichnung ausländisches Kind ist in der Tat eine sprachliche Ungenauigkeit. Kompliment für diesen guten Hinweis und deine überzeugende Erläuterung! Aber darunter leidet nicht der Artikel und auch nicht das Gesetz, sondern allein mein edit von oben. Ich gelobe hiermit Besserung ;-) --Opihuck 11:39, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten

doppelter negativ?

Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

   * dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
   * weiterhin dort lebt und
   * das Kind sonst nicht staatenlos wäre.


Man bekommt sie nicht, wenn man dadurch nicht staatenlos wäre? Das heißt, wenn man schon automatisch durch den Ort seiner Geburt eine Staatsbürgerschaft bekommt, bekommt man eine deutsche, auch wenn die anderen Kriterien nicht erfüllt sind? Kann man das irgendwie anders formulieren? --Louisana Benutzername geändert, siehe Spezial:Log/renameuser 23:05, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Mir scheint, du hast die Präpositionen überlesen, die UNDs ;-) --CJB 12:14, 5. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Staatsbürgerschaftssituation ab 18. Lebensjahr

Mich würde einmal interessieren welche Folge das Vollenden des 18. Geburtstags auf die Staatsbürgerschaft einer Person hat. Hierzulande ist es ja so, dass man i.d.R. nach der Geburt auf Wunsch/Antrag der Eltern bzw. automatisch per Verwaltungsakt als dt. Staatsbürger beim Standesamt registriert wird. Müsste die so erlangte Staatsbürgerschaft nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag auslaufen und jeder der es wünscht mit 18. Jahren in die Staatenlosigkeit entlassen werden? Die Eltern lassen einen ja schließlich in ihrer Funktion als gesetzlicher Stellvertreter eines minderjährigen Kindes als Staatsbürger registrieren/anmelden. Da ihre Stellvertreterfunktion - und damit das Recht stellvertretende Entscheidungen für einen zu treffen - mit dem 18. Lebensjahr ausläuft, müsste die auf Wunsch/Antrag der Eltern nach der Geburt zustande gekommene Staatsbürgerschaft also logischerweise auslaufen sobald ein junger Mensch 18, also volljährig und damit fähig wird selbst für sich zu entscheiden.

Die Entscheidungsbefugnis der Eltern bezieht sich ja nur auf seinen Lebensabschnitt als Minderjähriger und nicht auf den Lebensabschnitt als Erwachsenen, demnach müsste doch eigentlich eine Neuregelung der Staatszugehörigkeit oder -nichtzugehörigkeit mit der Volljährigkeit fällig werden (an einen Vertrag den man sich selbst unterschrieben hat/ eingegangen ist ist man schließlich nicht gebunden; das die Staatsbürgerschaft begründende Vertragsverhältnis ist ja nach der Geburt eines Menschen auf Wunsch seiner Eltern und nicht auf seinen eigenen Wunsch hin zustandegekommen, so dass er an dieses Vertragsverhältnis [das die Eltern im Rahmen ihrer Eigenschaft als stellvertretende Entscheidungsträger für die Dauer der Minderjährigkeit getroffen haben] nicht mehr gebunden ist sobald die Stellvertreterfunktion der Eltern mit 18 endet und das Selbst-Entscheidungsrecht in Kraft tritt [das ja umfasst seine Lebensverhältnisse in Abweichung der vorher von den Eltern getroffenen Regelungen/Entscheidungen nach eigenen Wünschen neu zu regeln]).

Müsste demnach nicht jeder 18jährige gefragt werden ob er die dt. Staatsbürgerschaft auf sein Erwachsenenalter ausdehnen möchte bzw. ob er verzichten möchte über seinen 18. Geburtstag hinaus dt. Staatsbürger zu sein und damit logischerweise das Recht haben das Weitergelten der Staatsbürgerschaft auf die Zeit nach der Volljährigkeit zu verweigern bzw. ein Rechtsanspruch darauf haben in die Staatenlosigkeit entlassen zu werden? --Zsasz 20:53, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hast du dir das selber zusammengereimt? Tut mir leid, aber ein biserl Schmunzeln sei mir erlaubt. Davon abgesehen dass selbst Beamte und der Gesetzgeber an dieser Stelle Augenmaß und gesunden Menschenverstand haben und auf so einen, Pardon, Unfug nicht kämen ist die Staatsangehörigkeit keine "Entscheidungssache". Zum einen wird dies jedem deutlich der entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Staates erwerben will, zum anderen ist die Staatsbürgerschaft kein "Vertragsverhältnis" oder gar Entscheidungssache der Eltern sondern, im normalen Sprachgebrauch würde man sagen, ein "Geburtsrecht". Es gibt hier Grundsätzlich zwei Verschiedene Prinzipien, jeder Staat hat da eigene Variationen davon. Das Abstammungsprinzip, danach hängt die Staatsbürgerschaft des Kinder von der Staatsbürgerschaft der Eltern ab und das Geburtsortprinzip (klassisches Beispiel: jedes in den USA geborene Kind ist allein dadurch Amerikaner). Eltern sind auch keine stellvertretenden Entscheidungsträger sondern die Erziehungsberechtigten. Schon lange vor dem 18. Geburtstag kann man viele Dinge selbst entscheiden, beispielsweise die eigene Religionszugehörigkeit auch gegen den Elternwille oder bei welchem Elternteil man im Falle einer Scheidung leben möchte. Auch hier ist das "Geben und Nehmen" von Rechten und Pflichten zu sehen, mit den Rechten (wie z.B. Religionsfreiheit, eingeschränkte Geschäftsfähigkeit) kommen eben auch neue Pflichten/Einschränkungen (z.B. erste Strafmündigkeit). Im übrigen hat das nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun sondern alleinig mit dem Lebensalter des Kindes, so beschränkt sich Schulpflicht (der unterliegt das Kind, nicht dessen Erziehungsberechtigten!) ja nicht auf deutsche Staatsbürger. Und warum jemand zu einem Staatenlosen werden wollen sollte... aufjedenfall sind derlei Gedankenexperimente nichts für eine Enzyklopädie und wenn du wirklich zuviel Freizeit hast dann empfehle ich dir die entsprechenden Gesetzeswerke in der nächsten Bücherei auszuleihen und durchzulesen, damit hast du wirklich zu tun ;-) 84.155.74.127 16:14, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Neutralität

Der Abschnitt "Staatsrechtlicher Hintergrund der multiplen Staatsbürgerschaft" stellt völlig Quellenlos das Thema Mehrfache Staatsangehörigkeit so dar, als gäbe es einen breiten Konsens, dass Mehrfachstaatsangehörigkeit allgemein akzeptiert sei (und nur Deutschland da ein wenig rückständig sei). Zu diesem hoch umstrittenen Thema gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und sicher jede Menge Literatur, die man zu Rate ziehen kann.Karsten11 20:03, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Toter Weblink

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--SpBot 18:39, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

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--SpBot 18:40, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

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Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [5]. --SpBot 18:40, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

link gefixt. --Orangerider …?! 08:44, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Toter Weblink 4

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [6]. --SpBot 18:40, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

link gefixt. --Orangerider …?! 08:43, 11. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kolonialzeit

Kinder, die von Deutschen während der Kolonialzeit in den damaligen Kolonien des Deutschen Reiches mit autochthonen Einwohnern der betreffenden Kolonien gezeugt wurden, und deren Nachkommen können sich trotz ihrer Abstammung nicht darauf berufen, deutsche Staatsangehörige zu sein. Bitte nicht ohne genaue Angabe von Quelle und Rechtsgrundlage wieder einfügen. Außerdem unter =Erwerb=, nicht unter =Rechtsgrundlagen=. MfG --Atlasowa

Zum Fall: ([7]) --CorradoX 22:51, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Multiple Staatsangehörigkeit

Ist die Liste der EU-Staaten bei denen mehrfache Staatsbürgerschaft möglich ist denn erschöpfend? Heinrich 13:08, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Sein und Geltung

Gerson Liebl darf auch weiterhin behaupten, er sei Deutscher. Wenn er sich als solcher fühlt, ist er auch einer. Er darf allerdings nicht erwarten, dass diese Ansicht offiziell bestätigt wird. Denn wenn es um Rechtsfragen geht, dann wird auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen, Erlassen, Gerichtsurteilen usw. verbindlich festgelegt, was gelten soll. In diesem Sinne gilt auch der Ehemann einer Kindsmutter so lange als Vater von deren Kind, wie seine Vaterschaft nicht rechtskräftig angefochten ist, und zwar auch dann, wenn allen klar ist, dass er nicht der Kindsvater ist. Wer Letzteres geltend machen will, kann dies nur unter den gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erreichen. Ein letztes Beispiel: Die Unschuld vieler verurteilter Mörder kann heute, im Zeitalter der DNA-Analysen, bewiesen werden. Sie galten also jahrelang als schuldig, obwohl sie es nicht waren. --CorradoX 10:31, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Genau diesen Unterschied muss man auch bei Menschen machen, die beanspruchen, deutsche Volkszugehörige zu sein: Jemand, der in einem Nachfolgestaat der UdSSR lebt, muss als deutscher Volkszugehöriger anerkannt werden, wenn er als Spätaussiedler Aufnahme in Deutschland finden und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will. Bei mangelhaften Sprachkenntnissen bekommt ein Bewerber bescheinigt, er könne nicht anerkannt werden. Damit ist aber nicht die Demütigung verbunden, die darin bestünde, dass man ihm verböte, sich trotz des Nationalitäteneintrags „deutsch“ in seinem Pass „Deutscher“ zu nennen; verboten ist ihm nur, bei einer amtlichen Frage nach der Staatsangehörigkeit die Antwort „deutsch“ zu geben. --85.16.36.113 12:08, 17. Mär. 2009 (CET)

Zahlen zu "Durch Geburt im Inland (sogenanntes Optionsmodell)"

Hat jemand Zahlen zu dieser Art des Erwerbs der Staatsangehörigkeit? Wieviele Kinder werden also jährlich in Deutschland als Deutsche Kinder geboren, obwohl die Eltern beide Ausländer sind und müssen sich dann später lediglich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden? 85.179.36.136 10:17, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Genaue Zahlen habe ich nicht, aber aus dem Ausländeranteil in Deutschland ([8]) und der etwas höheren Geburtenrate von Ausländern im Vergleich zu Deutschen würde ich schätzen, dass ca. 10% der geborenen Kinder betroffen sind ausländische Eltern haben, also rund 70.000 Personen jährlich. Bisher musste sich aber noch keiner von diesen entscheiden, da die Regelung nur für nach 1990 Geborene gilt, die erst ab 2013 23 Jahre alt werden. --Roentgenium111 18:18, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Selbstkorrektur: Es werden zwar jährlich rund 70.000 "Ausländerkinder" in D geboren, aber deren Eltern erfüllen ja nicht alle die Kriterien für Aufenthaltsdauer und Bleiberecht. Die Regelung betrifft also wohl deutlich weniger als 70.000 Kinder jährlich... --Roentgenium111 (Diskussion) 19:36, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik

Die beiden letzten Absätze scheinen mir nicht dahin zu passen, oder ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Deutschland ist bis 2000 selektiv als Verfechter gegen die Mehrstaatigkeit aufgetreten. Bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die Kinder deutscher Staatsbürger per gesetzlichem Anspruch hat Deutschland die Mehrstaatigkeit als völlig unproblematisch angesehen; im Gegensatz zur Verleihung an Migranten oder deren Nachkommen per Verwaltungsakt.
Bis in die 1990er bestand in Deutschland kein Anspruch auf Einbürgerung, abgesehen von Wiedergutmachungsfällen nach Art. 116 GG. Die einzelnen Kriterien richteten sich nach uneinheitlich praktizierten Einbürgerungsrichtlinen (Verwaltungsvorschriften). Erste gesetzliche Regelungen fanden sich im AuslG für junge Einwanderer der 2. und 3. Generation, die auch die Zumutbarkeitskriterien für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit kodifizierten.

Könnte jemand das bitte neu einordnen oder Zusammenhang herstellen. --Abe Lincoln 12:07, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Versteh nicht, wo da das Problem sein soll oder warum die Absätze angeblich nicht zusammen passen würden. --Orangerider …?! 04:47, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Beweis Staatszugehörigkeit

Also dieser "Beweis der Staatsbürgerschaft" ist glaube ich unmöglich: http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1288020.html

Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltung) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die angeforderten Urkunden oder sonstige Beweismittel beizugeben. Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr beträgt 25,00 €.

Rechtsgrundlagen : - Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) - Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden - Allgemeine Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen ( StAUrkVwV) http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de , http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehörigkeit Ralf U. Hill "Das Deutschland Protokoll" J. K. Fischer Verlag 2007 Seite 86 --89.246.169.30 11:15, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Schön, alles bekannt. Nur dass das Buch von Hill sicherlich nicht als Quelle angeführt werden kann. Denn es ist einfach nur grottenschlecht, schlecht recherchiert und bis auf wenige Ausnahmen falsch. Der Typ betet im Grunde nur den ganzen Müll und Unfug der "KRRs" nach und hat selbst nicht den blassesten Schimmer von der Rechtsmaterie. --Orangerider …?! 14:39, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

SS-Angehörige

Hier fehlt ein Abschnitt über den "Führer-Erlass" von 1943, nach dem SS-Angehörige automatisch als reichsdeutsche Staatsbürger galten. Dieser Erlass gilt bis heute und verhindert z.B. die Auslieferung von Kriegsverbrechern an ausländische Gerichte. --Rita2008 18:10, 9. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist eine von mehreren Lücken im Abschnitt Geschichte, wird aber immerhin bei Klaas Carel Faber und Herbertus Bikker erwähnt (siehe auch nl:Toon Soetebier, nl:Siert Bruins). Dazu Leon de Winter "Der Führer schützt die Mörder noch", 25.08.2003: "Am 25. Mai 1943 wurde im Reichsgesetzblatt ein Führererlass veröffentlicht, der sechs Tage zuvor von Adolf Hitler unterzeichnet worden war. Der Erlass besteht aus zwei Paragrafen. Im ersten wird erklärt, dass "deutschstämmige" Ausländer, die Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, der deutschen Polizei oder der Organisation Todt (...) sind, vom Tag ihrer Einstellung an, also rückwirkend, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im zweiten Paragrafen wird mitgeteilt, dass der Reichsaußenminister die Ausführung dieses Erlasses übernimmt." Komisch, dass davon nichts im Artikel Ausländische Freiwillige der Waffen-SS steht, nur oft der Begriff "germanisch" fällt... Auch in den Artikeln Volksdeutsche und Deutsche Volksliste kommt der Führer-Erlass nicht vor. Sollte man vielleicht dort mit einschlägiger Literatur nacharbeiten und dann hier im Geschichtsabschnitt kurz erklären und verlinken (bloß keine Einzelfälle). Findet sich hier ein Mutiger, der durch diesen Blut-und-Boden-Sumpf waten kann? Wäre toll. Grüsse --Atlasowa 20:23, 9. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Dieser Erlass bezog sich nicht generell auf ausländische Freiwillige, sondern nur auf Ausländer deutscher Volkszugehörigkeit.--Špajdelj (Diskussion) 16:18, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Ich kann mich irren, aber so ganz stimmt letzteres wohl auch nicht. Ich verweise auf Berichte aus den letzten Jahrzehnten, in denen es hieß, daß lettische, dänische und holländische SS-Freiwillige ebenfalls die Staatsangehörigkeit "deutsch" erhielten. Kann es sein, daß sich dieser Erlaß nicht auf Volksdeutsche etc. bezog, sondern sich, im Nazisprachjargon, auf "Germanische" Volksgruppen? Literatur zu diesem Thema ist Mangelware.--84.150.60.176 19:18, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Abschnitt „Komplikationen“

So richtig zufrieden bin ich mit dem Abschnitt immer noch nicht. Als echtes Problem empfinde ich nur die Frage nach dem Heimatrecht. Alle anderen Aspekte scheinen aus einem Seminar zum Staatsrecht zu stammen, in dem angehende Juristen daraufhin geprüft werden, ob sie die Rechtssystematik verstanden haben. Selbst bei der kniffligen Materie „Mehrfache Wehrpflicht“ zeigt sich, dass Lösungen bei gutem Willen möglich sind (vgl. den Fall Deutschland / Türkei).
Was das Anrufen konsularischer Vertretungen des einen Landes gegen das andere anbelangt, so handelt es sich dabei keineswegs um eine Verletzung einer Loyalitätspflicht: Jeder Bürger eines Landes hat das Recht, mit rechtlich zulässigen Mitteln gegen Organe „seines“ Staates vorzugehen: Inwiefern stellt die Inanspruchnahme von Rechtsschutz durch nicht-deutsche Stellen einen Akt der Illoyalität dar? Nach dieser Logik müsste man auch Deutsche ächten, die den Europäischen Gerichtshof oder den Menschenrechtsgerichtshof gegen deutsche Staatsorgane in Anspruch nehmen. --CorradoX 10:43, 28. Mai 2010 (CET)Beantworten

Das ganze Thema gehört in Staatsbürgerschaft ausgelagert. Dasselbe trifft nämlich auch auf mehrfache Staatsbürgerschaften in anderen Ländern zu. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:13, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Rechte/Pflichten

rechte und pflichten der Staatsangehörigkeit könnten finde ich deutlicher erkennbar sein.

Vielleicht sollte man auch etwas zu den steuerrechtlichen Problemen sagen. Sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweils anderen Staat vorliegt, kann das ganze sehr kompliziert werden, und, wenn man Pech hat, dazu führen, das man zumindest für eine Übergangszeit an zwei Staaten Steuern zahlen muss. Oft sind die Betroffenen dazu nicht bereit und begehen dann einfach zumindest zu Lasten eines Staates Steuerhinterziehung (manchmal auch aus Unkenntnis). (nicht signierter Beitrag von 91.52.186.212 (Diskussion) 22:02, 26. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Vor 100 Jahren

Genau vor 100 Jahren wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Bitte Eintrag im Monatsartikel - Juli 1913 - kontrollieren. Danke. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert) (Diskussion) 12:05, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Falsch, da trat die reformierte Fassung in Kraft. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es seit 1871. --Hardcore-Mike (:±) 12:10, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
stimmt es so? Möglicherweise sollte man die Umstände hier auch genauer beschreiben. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert) (Diskussion) 12:47, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Kann man jetzt so lassen, den heutigen Jahrestag. Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass es seit etwa 1908 Versuche gab, das seit 1871 bestehende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zu reformieren. Es gab diesbezüglich drei bzw. vier "Knackpunkte":
Erster Knackpunkte war, dass vor dem Jahre 1913 jeder die Staatsangehörigkeit seines Landes und damit die Reichszugehörigkeit verlor, wenn er sich seit zehn Jahre im Ausland befand. Das heißt, dass man im Ausland quasi alle zehn Jahre seine Reichs- und Staatsangehörigkeit bei einer Botschaft oder einem Konsulat verlängern lassen musste. Unter "Ausland" fielen vor 1913 auch die deutschen Kolonien. Versäumte man den Termin, so war man staatenlos. Reformvorschlag des Alldeutschen Verbandes war, hier die Reichs- und Staatsangehörigkeit auf Dauer auszulegen und die Kolonien zum "Inland" zu erklären.
Zweiter Knackpunkt war, der Wiedererwerb der deutschen Reichszugehörigkeit. Diese wurde mit der erneuten Verleihung der betreffenden Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes verliehen. Hier sollte bei einer Reform eine Erleichterung stattfinden.
Dritter Knackpunkt war die Erschwerung des Erwerbs der Reichs- und Staatsangehörigkeit für Ausländer und fremdsprachige Minderheiten. Hier sollte bei einer Reform die Grenzen für Ausländer möglichst hoch angesetzt werden. Fremdsprachigen Minderheiten wie Beispielsweise den Polen in Posen (die ja über ihre preußische Landeszugehörigkeit deutsche Staatsangehörige waren) sollte der Status der deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeit entzogen werden, sofern sich die betreffende Minderheit einer vollständigen Assimilation (Germanisierung) verweigerte.
Der kaum beachtete vierte Knackpunkt betraf die Staatsangehörigkeit von Findelkindern, die offensichtlich "fremden" Ethnien angehörten. Da sollte das bestehende Territorialprinzip durch das Blutrecht ersetzt werden. Das hieß, vor einer möglichen Reform war beispielsweise ein dunkelhäutiges Findelkind bei Auffinden im oldenburgischen Territorium automatisch Staatsangehöriger des Staates Oldenburg und damit gleich Reichszugehöriger, sprich: völkerrechtlicher Deutscher. Das "Blutrecht" sollte bewirken, dass nur hellhäutige Findelkinder Reichs- und Staatsangehörige des Reiches wurden.
Als Kompromiss kam dann 1913 das bis de facto in Jahre 2000 gütige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zustande.
Die Alldeutschen setzen sich vor allem bei Punkt 1. und 2. durch. Es wurde im 1913er Gesetz verabschiedet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verfiel (Punkt 1), sondern dass sie vom Betreffenden schriftlich begründet aufgegeben werden musste. Der Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Punkt 2) für deutsche Minderheiten im Ausland wurde erleichtert und die Kolonien dem Inland gleichgestellt. Damit war den Kolonialdeutschen sichergestellt, völkerrechtlich weiterhin Deutsche zu sein.
Einen Teilerfolg erreichten die Alldeutschen bei Punkt 3: Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde für Ausländer erschwert. Für die nationalen Minderheiten im Reich wurde nichts weiter festgelegt, diese galten weiterhin über die Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes als Deutsche.
Bei Punkt 4 konnten sich die Alldeutschen nicht durchsetzen, hier blieb die bisherige Regelung bestehen.
Vielleicht kann man noch hinzufügen, dass sich das deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom "preußischen Untertanengesetz" von 1842 ableitet, das bis etwa 1860 von den übrigen Staaten des Deutschen Bundes übernommen wurde. Das preußische Untertanengesetz war Vorlage des "Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes" des Norddeutschen Bundes, das 1870 (mit Gründung des Kaiserreiches) in deutsches Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde.
Eine Quelle dieser Angaben ist: Nation - Volk - Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890-1914 (Peter Walkenhorst), hier besonders die Seiten ab 151ff. Gruß, --Hardcore-Mike (:±) 17:00, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Noch ein Hinweis zum preußischen Untertanengesetz von 1842: Dieses besagt, "Preuße ist, wer in Preußen geboren wird." Religion, Sprache und Herkunft des Betreffenden spielten keine Rolle. --Hardcore-Mike (:±) 17:09, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke für die ausführliche Antwort. Sollte das aber nicht in einem Artikel stehen? Soll ich etwas davon in Juli 1913 erwähnen? Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert) (Diskussion) 11:43, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Kein Problem. Wer möchte, kann den einen oder anderen Punkt von hier in den Artikel einbauen.
Ins Projekt Juli 1913 kann man eintragen, das nach mehreren Reformversuchen 1913 die vorliegende Fassung als Kompromiss angenommen wurde und dass diese Reform hauptsächlich auf Betreiben des Alldeutschen Verbandes und des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes (auch alldeutsch ausgerichtet) durchgeführt wurde. --Hardcore-Mike (:±) 13:30, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
ich hab es nochmal angepasst. Tagesgeschehen (Hilf mit beim „Projekt Jahrhundert) (Diskussion) 13:57, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Jupp, passt! :-D ,--Hardcore-Mike (:±) 19:35, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Blödsinn, passte überhaupt nicht! Das RuStAG ist vom 22.7.1913 und trat gemäß seinem § 41 erst am 1. Januar 1914 in Kraft. Im Übrigen bitte ich um Literaturbelege. --Benatrevqre …?! 23:27, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Wie viele Menschen haben die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ich wollte eben einmal auf die Schnelle nachsehen, wie viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und war überrascht, dass ich nichts finden konnte. Eigentlich doch eine Information, die in die Einleitung des Artikels gehört?!? Auch das erste schnelle googeln ergab keine Informationen. Kennt sich jemand aus und weiß, wo man aktuelle Zahlen herbekommen kann?? Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 21:37, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hm, ich weiß auch nicht, wieviele es sind. Aber warum erachtest du diese Information als relevant und wichtig? Ja, gut, interessant zu wissen wäre es vermutlich schon. Und nach dem Zensus weiß man eh mehr… --Benatrevqre …?! 03:20, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Laut [9] gab es 2009 ca. (82 Mio. minus 7 Mio.=) 75 Millionen Deutsche, die in Deutschland lebten. Ich weiß nicht, ob es zur Anzahl Deutscher im Ausland verlässliche Quellen gibt... --Roentgenium111 18:23, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Laut [10] gibt es "mehr als eine Million" Auslandsdeutsche. Insgesamt dürfte es also gut 76 Millionen Deutsche auf der Welt geben... --Roentgenium111 (Diskussion) 21:03, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Weder das Statistische Bundesamt noch das Innenministerium, noch der Bundeswahlleiter hat nach eigenen Aussagen Informationen über die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland. Damit ist diesen Behörden auch die Gesamtzahl unbekannt. (nicht signierter Beitrag von 2001:8D8:1FE:100:2D12:CD51:132D:2B9A (Diskussion | Beiträge) 14:09, 4. Feb. 2013 (CET))Beantworten
Wieso gibt es die Zahl immer noch nicht am Artikelanfang? Die Zahl muss es geben, allein schon damit der Bundeswahlleiter seine Statistiken veröffentlichen kann?! 78.35.203.35 15:34, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Wozu? Seit dem 8. Dezember 2010 sind wir doch eh alle Staatenlos (Streichung der Reichsangehörigkeit, über die sich seit 4. Februar 1934 die deutsche Staatsangehörigkeit definierte: "Die Staatsangehörigkeit in den Ländern ist weggefallen, es gibt nur noch eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit [Reichsangehörigkeit]") ----87.161.1.199 17:01, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Angebrachter Stil

Sei gegrüßt, Benatrevqre! Zu diesem Revert: Ja, ein angebrachter Stil ist wichtig; aus genau dem Grund halte ich die Formulierung … wenn einer der beiden Elternteile deutsch war. für unglücklich: Max Muster ist deutsch kann man nicht sagen, genausowenig wie Edmund Stoiber ist bayerisch, Barack Obama ist amerikanisch oder Gianna Nannini ist italienisch. Quelle: Duden-Grammatik, § 481,ii: Nur attributiv gebraucht werden Adjektive, die (a) die Zugehörigkeit, (b) die Herkunft, (c) den Bereich oder (d) den Stoff angeben. Hier haben wir natürlich ein Beispiel für Fall (a); es muß also heißen: … wenn einer der beiden Elternteile Deutscher oder deutscher Staatsangehöriger war, alles andere wäre ungrammatisch. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 16:53, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich hätte noch Helbig/Buscha (Dt. Grammatik, S. 285) zu bieten, dort heißt es: "Wenn diese Adjektive [gemeint sind: "alle mit -isch von Länder- und Kontinentnamen abgeleiteten Adjektive und das Adjektiv deutsch"] nicht die Herkunft, sondern Besitz, Zugehörigkeit u. Ä. bezeichnen, sind sie auch prädikativ möglich: Die Insel Korsika ist seit 1768 französisch." Die Frage wäre also, ob damit die Herkunft (also Max Muster aus Deutschland. [so im Grammatik-Duden für französischer Wein, bayrisches Bier]) oder die Zugehörigkeit gemeint (Im Beispielsatz der Grammatik würde ich etwa so denken: Die Insel Korsika gehört zu Frankreich.). Die Staatsangehörigkeit kann nun auch die jetzige Herkunft bezeichnen, muß es aber nicht, denn Max Muster kann ja auch in Frankreich wohnen, aber trotzdem Deutscher sein. Die Insel Korsika kommt nicht aus Frankreich, sondern ist Bestandteil Frankreichs. Das Adjektiv "deutsch" scheint damit also hier "die Deutschen [...] betreffend" (Duden Dt. Universalwb.) zu bedeuten. Die Wörterbücher nennen nur attributive Beispiele (für beide Bedeutungen): "das -e Volk; die -e Sprache, Nationalhymne; die -e Staatsangehörigkeit besitzen; ein -er Autor; die -e Presse; die -e Öffentlichkeit; -er Abstammung sein; ein -es Auto (ein Auto deutschen Fabrikats od. mit deutschem Kennzeichen)" (Duden Deutsches Universalwb.). Der Rechtschreib-Duden kennt auch nur derartige Beispiele. Das gilt auch für andere Staatsbezeichnungen (englisch, französisch). Möglich wäre auch adverbialer Gebrauch (deutsch schreiben).
Fleischer/Barz (Wortbildung der dt. Gegenwartssprache, S. 238) äußern sich auch zum Gebrauch der von Eigennamen abgeleiteten Adjektive auf -isch (darunter fielen ja viele topographische Bezeichnungen), jedoch ist die Aussage eher spekulativ: "Die nur attributiv mögliche Verwendung als Zugehörigkeitsadjektiv ist der 'Normalfall'; 'ob eine qualitative Variante entwickelt wird', bestimmen 'komplexe pragmatische Bedingungen' (Eichinger 1982, 85f.); diese ist dann auch für adverbiale und prädikative Verwendung offen (spartanisch 'bewußt einfach', salomonisch 'klug, weise')." Die Beispiele zeigen jedoch bereits übertragenen Gebrauch, ähnlich wie "deutsch reden" 'offen reden', allerdings kann "deutsch reden" auch in der Bedeutung 'in deutsche Sprache reden' vorkommen.
Deutlicher sind Sommerfeldt/Starke (Einführung in die Grammatik der dt. Gegenwartssprache, S. 124): "Relative Adjektive treten fast nur attributiv und in deklinierter Form auf, z. T. aber auch adverbial und undekliniert. qualitativ: das hohe Haus - Das Haus ist hoch. relativ: die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch."--IP-Los (Diskussion) 21:37, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Hallo, ich verweise an dieser Stelle nochmals auf den von mir angegebenen Link des Auswärtigen Amts, wonach es an der Formulierung "ein Elternteil deutsch ist" offenbar weder inhaltlich noch grammatisch etwas auszusetzen gibt. Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Ich sehe allerdings keinen Grund, die Aussage des AA oder seine Sprachkompetenz hinsichtlich Ausdruck und Grammatik in Zweifel zu ziehen. Meines Erachtens überwiegt daher das Argument, unnötige sprachliche Wiederholungen strengstens, wenigstens aber nach Möglichkeit im Artikeltext zu vermeiden. --Benatrevqre …?! 17:13, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Das ist jetzt kleinlich, aber wohl nötig, um zu zeigen, daß es sinnvoller ist, Grammatiken zu konsultieren als Internetseiten als Referenz anzugeben: "Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email [sic] in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören." Diese Wort ist z. B. falsch geschrieben, denn Eamil ist nicht das, was hier gemeint ist: "Email [e'mai , e'mail], das; -s, -s, Email|le [e'malj , auch e'mai ], die; -, -n <franz.> (Schmelzüberzug)" (Duden, Dt. Universalwb.). Gemeint ist das hier: "E-Mail [': ], die; -, -s, auch, bes. südd., österr., schweiz.: das; -s, -s [engl. e-mail, Kurzwort aus electronic mail = elektronische Post]: Electronic Mail: eine/(auch:) ein E. schreiben, schicken, senden, empfangen; seine -s beantworten." Richtig ist es hier geschrieben: "Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per E-Mail in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören."
"Bis Ende diesen [sic] Jahres werden noch bis zu 40 weitere ägyptische Ärzte die Möglichkeit haben, von der guten fachlichen und technischen Ausstattung der Berliner Charité zu profitieren und mit zusätzlichem Wissen und vielen neuen Eindrücken in ihrem Heimatland zu arbeiten." Es heißt "dieses Jahres", vgl. Duden, Richtiges und gutes Deutsch, S. 195 sowie Helbig/Buscha, Dt. Grammatik, S. 324.
Mal ein simpler Fehler: "Er rief dazu auf, gegen Korruption vorzugehen, um Rechtsstaatlichkeit und Integrität zu sichern, damit die Hoffnungen und Träume von Millionen von Menschen eine Chance hätten, über das unrechtmäßige Verhalten einer undemokratischen Minderheit zu triumphieren [sic]" Der Punkt fehlt.
"Wir haben mit großem Interesse und Spannung die Genese dieses einzigartigen Projekts verfolgt und deshalb freue ich mich heute so sehr, dabeisein [sic] zu können, wenn sich die Türen hier in den Reiss-Engelhorn-Museen öffnen." Siehe amtliches Regelverzeichnis, § 35: "Verbindungen mit sein werden getrennt geschrieben." Dazu gehört auch "dabei sein" (siehe das Wörterverzeichnis, das den Regeln beigegeben wurde), vgl. auch den Rechtschreib-Duden: "Getrenntschreibung in Verbindung mit 'sein': - dabei sein; weil sie dabei ist - wir sind dabei gewesen".
Das waren als Beispiele zwei Rechtschreib- und ein Grammatikfehler (den Punkt habe ich nicht mitgezählt). Jeder macht eben Fehler - schau Dir meine Beiträge an. Im übrigen wird in den Erläuterungen zum "Staatsangehörigkeitsrecht" das Adjektiv grundsätzlich attributiv verwendet: "Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)."--IP-Los (Diskussion) 18:49, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Formulierung im Text korrekt ist und sie keiner Änderung bedarf, was man übrigens auch hier anhand einer Publikation der bpb erkennt. Ich finde, wir können diese Diskussion daher erledigen, denn ein wichtiger und für eine Änderung erheblicher Grund liegt nachweislich nicht vor. --Benatrevqre …?! 07:03, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Auf welcher Seite des Auswärtigen Amtes wird denn eigentlich deutsch prädikativ verwendet? Die habe ich immer noch nicht gefunden. Fehler der BPB müssen wir natürlich nicht abschreiben; man kann für jeden beliebigen sprachlichen Fehler mindestens drei Stellen in halbamtlichen Texten finden; richtig wird er dadurch nicht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 12:35, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Formulierung im Text korrekt ist und sie keiner Änderung bedarf Du hast meinen Beitrag gelesen, oder? Wie soll denn an einer nichtstandardsprachlichen Verwendung gezeigt werden, daß sie nicht standardsprachlich ist? Das kann ich nur anhand von Grammatiken. Also habe ich Dir Positionen daraus zitiert. Daher habe ich Beispiele aus der von Dir zitierten Seite gewählt, um Dir zu zeigen, daß diese Seiten mitnichten fehlerfrei (Orthographie) sind bzw. auch nichtstandardsprachliche Wendungen enthalten!
Ich stelle Dir mal ein paar Aufgaben: Folgender Satz entstammt einem offiziellen Dokument des AA (S. 34). Deine Aufgabe: Ist dieser Satz standardsprachlich (denn darum geht es in der Wikipedia)? Begründe Deine Entscheidung! "Gemäß eines Beschlusses des Europäischen Rats vom Dezember 2008 werden in allen neuen Drittstaatsabkommen Elemente zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Kleinwaffenstrategie aufgenommen (sog. Kleinwaffenklausel)." (Bericht zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung 2009 [Hier ist bereits der Titel grausig. Was soll nicht verbreitet werden - offensichtlich Waffen. Hier empföhle sich ein Valenzwörterbuch])
Überprüfe, ob folgender Satz den aktuellen Regeln der Orthographie entspricht! "Im Rahmen dieses Unterrichts wird unter anderem die Bedeutung des Menschenbildes für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt sowie die Reflektion eigener persönlicher Überzeugungen auch im Hinblick auf den Umgang mit Straftätern behandelt." (16. – 18. Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, S. 75, hier mal das BM für Justiz, ich hätte auch hier ein Dokument des AA zitieren können, siehe hier, S. 67)
Stilistik: Beurteile folgenden Satz und begründe Deine Entscheidung! "Aus dem Haushalt des BMZ entstammen 21,5 Mio. Euro der zugesagten Mittel, 12,2 Mio. Euro kommen aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts."--IP-Los (Diskussion) 16:30, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, das ist immer noch kein triftiger und kein überzeugender Grund, der für eine Änderung spricht. Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Weitere Ausführungen sind in diesem Zusammenhang m.E. nicht von vonnöten. Du kannst deine Kritik aber gerne an die Presseinformationsstelle des AA stellen; eigene Beurteilungen sind nämlich grundsätzlich unzulässig i.S.v. WP:KTF. Über eine offizielle Antwort wäre ich gespannt. Auf dieser Grundlage könnten wir dann gegebenenfalls weiterdiskutieren, aber zuvor sehe ich dazu gewiss keine Notwendigkeit. Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege. Im Übrigen geht es hier um keine Frage der Rechtschreibung. --Benatrevqre …?! 18:58, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Du sagst es: deutsch wird als Antwort auf die Frage nach der Staatsangehörigkeit zweifellos als Attribut verwendet, aber nicht als Prädikatsnomen. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 20:26, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
eigene Beurteilungen sind nämlich grundsätzlich unzulässig i.S.v. WP:KTF Lies Dir bitte erst diesen Artikel durch, bevor Du ihn hier anführst. Ich habe nämlich keine Theorie aufgestellt, sondern dargelegt, daß es auf der Internetseite Fehler und nichtstandardsprachliche Ausdrücke gibt. Ich bin damit Deiner obigen Forderung nachgekommen (Es müsste also zunächst einmal hinreichend belegt und triftig dargelegt werden, dass auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes falsche Informationen verbreitet würden, und seien sie auch nur grammatikalischer Art. Das habe ich Dir mit den Beispielen oben bewiesen, und zwar indem ich dafür relevante Literatur angeführt habe.)
Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege. Das willst also allen Ernstes sagen: Das AA und bdp sind reputable Quellen, wenn es um die deutsche Grammatik geht (denn darum geht es hier, nicht um inhaltliche Sachen), wohingegen Deutsche Grammatiken, d. h. Aussagen von Sprachwissenschaftlern, völlig irrelevant sind?
Es besteht kein hinreichender Zweifel an der Formulierung der bpb oder des Auswärtigen Amts, da das Attribut "deutsch" im Sinne der Frage nach der Staatsangehörigkeit verwendet wird. Das hat Hermine ja schon kommentiert, daher nur mal kurz ein Verweis auf Attribut (Grammatik) und Prädikative Verwendung, denn den Unterschied solltest Du kennen, da der für diese Diskussion wesentlich ist!--IP-Los (Diskussion) 22:14, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, so einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nicht. Bewiesen hast du es nicht hinreichend, sondern lediglich mit persönlicher Meinung dargelegt, was nicht genügt. Deiner Meinung widerspreche ich insoweit, als nicht eindeutig klar ist, dass das AA inhaltlich (!) mit seiner Formulierung – und ebenso andere reputable Quellen wie die bpb – falsch läge. Dies wurde gerade nicht bewiesen mit den o.g. Grammatikbüchern! Letztere können keine staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen beantworten, sondern allenfalls grammatikalische. Ich finde weiterhin, dass deine Argumentation vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Quellen die betreffende Formulierung (setze statt „Elternteil“ ein anderes Wort ein, das in diesem Kontext passt, und man gelangt zu noch viel mehr Fundstellennachweisen) gebrauchen, keine Änderung der bestehenden Formulierung im Artikeltext rechtfertigen kann. Letzteres wäre erst dann möglich, wenn das AA oder die bpb bzw. die übrigen Quellen ihre Webseiten ändern würden. Darum erkenne ich weiterhin keinen triftigen Grund, dass die Formulierung „[…] Elternteil deutsch waren […]“ ohne jeden Zweifel einer Änderung bedürfe. -- Benatrevqre …?! 09:41, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Kann es sein, daß Du gar nicht verstehst, was wir für ein Problem mit der Formulierung haben? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 19:21, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es besteht meines Erachtens überhaupt kein Problem, denn dein Einwand ist solange unbegründet, solange keine fachwissenschaftliche Stelle, bestenfalls einschlägige juristische Literatur, sich mit dieser Formulierung auseinandersetzt. Das ist der springende Punkt. Und deswegen verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf WP:KTF, worunter nicht zwingend eigene "Theorien" verstanden werden müssen, sondern ebenso eigens aufgestellte und mithin selbst ausgedachte Schlussfolgerungen fallen. Darum ist es in der eigentlichen Sache auch belanglos, was in den oben erwähnten Grammatikbüchern geschrieben steht, weil es sich bei diesen um (themafremde) Primär- und nicht um die geforderte brauchbare Sekundärliteratur handelt. Letztere wird aber benötigt, die sich unmittelbar mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigt, wenn Kritik getroffen werden will, die auch haltbar ist. Ich finde es daher auch maßlos übertrieben, dem AA (und analog dazu all den anderen reputablen Quellen und Fachliteratur) zu unterstellen, auf diesen offiziellen Webseiten würden Falschaussagen getroffen werden. Das ist unglaubwürdig. (Und nein, ich schreibe nicht von orthographischen Fehlern, diese tun schließlich nichts zur Sache!) --Benatrevqre …?! 00:54, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Uns aber geht es doch gar nicht um etwas Inhaltliches, sondern allein um ein grammatikalisches Problem. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 16:47, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Wie bereits gesagt: Dann musst du dich direkt ans AA und die bpb wenden, wenn du meinst, es läge ein grammatikalisches Problem vor. Mit Eigenrecherche jedenfalls lässt sich dem nicht abhelfen. --Benatrevqre …?! 18:10, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es geht hier aber um den Artikel, nicht um das AA! Dementsprechend müssen wir das AA auch nicht kontaktieren. Stell Dir doch einfach mal folgendes Szenario vor: Im Artikel stünde folgender Satz: "Deutschland liegen in Europa." Hermine und ich zweifeln nicht, daß Deutschland ein europäischer Staat ist. Wir bezweifeln lediglich, daß "liegen" standardsprachlich ist. Du aber argumentierst so: "Das heißt liegen, weil es inhaltlich stimmt und das AA das so schreibt. Mir ist egal, was Grammatiken, die von Fachleuten geschrieben werden, darüber schreiben. Ihr habt hier ja gar keine Quellen angeführt, ich aber schon! Wendet euch ans AA, wenn ihr ein Problem damit habt! Ich aber ignoriere das hier, solange es auf den Seiten des AA so steht." Dementsprechend folgere ich mal: Du schreibst selbstverständlich "Email" (meinst aber E-Mail), weil das AA das auch so schreibt. Du schreibst selbstverständlich "diesen Jahres", weil das AA es so schreibt. Für Dich heißt es auch Reflektion, nicht Reflexion, denn der Duden ist in Rechtschreibfragen nicht so bewandert. Kurz: wenn dir also ein Maurer sagt, du seist gesundheitlich in Ordnung, dann hörst Du natürlich auf den als auf einen Arzt, der Dir mit Röntgenbildern, Test und Fachbüchern sagt, Du müßtest aber dringend mal etwas gegen Deinen Husten machen.--IP-Los (Diskussion) 18:38, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten
PS.:"Mit Eigenrecherche jedenfalls lässt sich dem nicht abhelfen." Was meinst Du eigentlich, wie die Artikel hier entstehen? Die entstehen durch Eigenrecherche, und zwar indem relevante Literatur dazu herangezogen wird.--IP-Los (Diskussion) 18:40, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, ich stelle mir kein Szenario vor, weil das nichts zur Sache beiträgt, genauso wenig, wie es deine übrigen Beispiele tun. Fakt ist, auf einschlägigen offiziellen Webseiten und in der Fachliteratur findet sich die besagte Formulierung. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass diese falsch wäre, denn ein offensichtlicher Fehler liegt hier gerade nicht vor. Und demnach besteht auch kein Grund der Annahme, von einem Fehler auszugehen. --Benatrevqre …?! 18:27, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Fakt ist, auf einschlägigen offiziellen Webseiten und in der Fachliteratur findet sich die besagte Formulierung. Dann nenne die relevante Fachliteratur. Du hast bisher auf eine Webseite verwiesen, die - wie ich gezeigt habe - Fehler enthält. Damit ist sie vom Standpunkt der Grammatik nicht zitierfähig. Solltest Du also keine Fachliteratur (d. h. Aussagen aus Grammatiken, denn nur die sind bei einem Grammatikproblem relevant) nicht beibringen, werde ich die Passage ändern, da ich Fachlitertur zitiert habe.--IP-Los (Diskussion) 20:19, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Die von dir angeführte Literatur mag zwar Fachliteratur für grammatikalische Problemfälle sein, doch sie ist für den hiesigen Artikel über die deutsche Staatsangehörigkeit nicht maßgebend. Hier zählen allen voran juristische sowie politik- und sozialwissenschaftliche Lehrbücher, also Sekundärliteratur. Ich denke, damit dürfte zu diesem Thema auch alles gesagt resp. geschrieben sein, zumal sich diese Diskussion nun wiederholt. --Benatrevqre …?! 16:42, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
D. h., Du schlägst, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Rechtschreibfragen nicht in einem Wörterbuch nach, sondern besuchst eine juristische Webseite?--94.223.246.107 17:14, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Deine Frage tut nichts zur Sache, weil hier kein Rechtschreibfehler vorliegt. --Benatrevqre …?! 17:18, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Du schlägst also, wenn Du einen juristischen Artikel verfaßt, bei Grammatikfragen nicht in einer Grammatik nach, sondern besuchst eine juristische Webseite? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:22, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nochmals: Das tut nichts zur Sache, weil offensichtlich kein Grammatikfehler vorliegt. --Benatrevqre …?! 17:26, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich finde es schon reichlich unverschämt von Dir, so etwas zu behaupten, wenn sämtliche Grammatiken, ich schreibe es noch einmal Grammatiken, die ich zitiert habe (das sind übrigens Standardwerke in der Germanistik [Das ist übrigens die Wissenschaft, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigt!], sagen, es sei ein "Fehler".--IP-Los (Diskussion) 17:38, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, unverschämt ist vielmehr, dem AA einen Fehler zu unterstellen und dabei völlig außer Betracht zu lassen, dass juristische Formulierungen ihre Eigenarten haben können. Dass also gerade in diesem Fall ein Fehler vorläge, der auch unter staatsangehörigkeitsrechtlichem Gesichtspunkt zu verbessern sei, gerade das hast du nicht dargelegt. Und Grammatikbücher beantworten eben keine staatsangehörigkeitsrechtlichen Eigenarten. --Benatrevqre …?! 18:05, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Aber sie beantworten Fragen der Grammatik. Darum geht es hier. Handelte es sich um eine weitverbreitete juristische Formulierung wäre die in Grammatiken aufgenommen worden (genauso wie du neben Kräne auch Krane darin findest, letzteres ist fachsprachlich).--IP-Los (Diskussion) 18:15, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Zusammenfassung

Da die Diskussion schon so ausgeufert ist, fasse ich hier die wichtigsten Punkte zusammen. Sie dienen als Begründung, warum ich die entsprechende Formulierung im Artikel verändert habe.
Es geht um diesen Satz: Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war. Hermine hat diese Passage zu "Deutscher" geändert, worauf Benatrevque revertierte, mit der Begründung Rev., das ist unerheblich [nämlich "'Deutscher ist der Fachbegriff nach GG und RuStAG", Hermine], wichtiger ist vielmehr ein angebrachter Stil, denn die Formulierung mit "Deutscher" findet sich bereits im Artikel und "deutsch" ist idF. richtig, siehe Link des AA. Es handelt saich hier jedoch nicht um ein inhaltliches, sondern rein grammatikalisches Problem. Die Seiten des AA sind hierfür nicht hilfreich, weil sonst auch Schreibung wie Reflektion und Email (statt E-Mail) richtig wären und Formulierungen wie "diesen Jahres" standardsprachlich. Würde ein Schüler z. B. bei einem Aufsatz darauf verweisen, würde der Lehrer das dennoch als Fehler werten. Deshalb führe ich an dieser Stelle Aussagen aus diversen Grammatiken an, da diese für solche Fragen relevant sind:
Eisenberg, Peter: Grundriß der deutschen Grammatik, 2. Aufl. Stuttgart 1989, S. 243 f.: "4. Denominale Adjektive, z. B. auf ig, lich und isch (Fleischer 1975: 259ff.). Solche Adjektive bezeichnen Eigenschaften auf der Basis der Bedeutung von Substantiven, mit ihnen werden zwei Subtantivbedeutungen zueinander in Beziehung gesetzt (die des Basissubstantivs und die des Kernsubstantivs). Es handelt sich beim Attribut dieser Art um eine Konstruktion, die den Attributen mit substantivischem Kern semantisch nahesteht, besonders den Genitiv- und Präpositionalattributen.
(15) a. staubig, wolkig, kurzbeinig [...]
b. ärztlich, hausfraulich, brüderlich [...]
c. französisch, hessisch, goethisch, linguistisch, semantisch, produtkionstechnisch, sozioökonomisch
[...] Eine große Gruppe von isch-Adjektiven signalisiert 'Zugehörigkeit' in einem weiten Sinne wie in hessische Stadt oder semantische Theorie (15c). Was hier unter Eigenschaft zu verstehen ist, kann nur unter Berücksichtigung des Bedeutungsverhältnisses der beteiligten Substantive expliziert werden, und auch das syntaktische Verhalten dieser Adjektive kann nur so verstanden werden. Beispielsweise ist möglich die semantische Theorie, aber nicht *Die Theorie ist semantisch. Die semantische Beziehung zwischen Theorie und Semantik ist nicht so, daß sie in den einfachen Kopulasatz 'paßt' [...]."
Hentschel, Elke; Weydt, Harald: Handbuch der deutschen Grammatik, 4. Aufl. Berlin, Boston 2013, S. 186 f.: "Relativ sind dagegen väterlich (in: väterliches Haus), bulgarisch, gestrig, also Adjektive, die lexikalisch ein Merkmal des Objekts durch dessen Beziehung zu einem anderen Referenzobjekt ausdrücken, so väterlich durch Bezug auf Vater, gerstrig durch Bezug auf gestern. [...] Die so definierten relativen Adjektive lassen sich im Allgemeinen nicht graduieren (*gestriger, am *gestrigsten), und viele können nicht prädikativ gebraucht werden (*Die Zeitung ist gestrig.)."
Sommerfeldt, Karl-Ernst; Starke, Günther: Einführung in die Grammatik der deutschen Gegenwartssprache, 3. Aufl. Tübingen 1998, S. 123: "Qalitative Adjektive bezeichnen ein den Dingen innewohnendes oder ihnen anhaftendes Mermal, relative geben das Verhältnis des durch Beziehungswort bezeichneten Dinges zu einem anderen an". Weiter heißt es dann (S. 124) "Relative Adjektive treten fast nur attributiv und in deklinierter Form auf, z. T. aber auch adverbial und undekliniert. qualitativ: das hohe Haus - Das Haus ist hoch. relativ: die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch."
Diese Grammatiken halten also einen Satz wie: Das Elternteil ist deutsch. für gänzlich ungrammtisch.
Eine prädikative Verwendung ist allerdings möglich, wenn auch eingeschränkt:
Buscha, Joachim; Helbig, Gerhard: Deutsche Grammatik. Ein Handbuch für den Ausländerunterricht, Berlin [u. a.] 2001, S. 284: "3.4.2 GRUPPE B (+ATTRIB, -PRÄD)" (d. h. diese Gruppe kann attributiv, aber nicht prädikativ verdendet werden). Unter "Gruppe B2" findet sich "(2) Herkunftsbezeichnungen: der italienische Wein, die südamerikanischen Indianer" Diese Adjektive können nur dann prädikativ gebraucht werden, wenn sie qualitativ gebraucht werden (siehe unten): "Wenn diese Adjektive [gemeint sind: "alle mit -isch von Länder- und Kontinentnamen abgeleiteten Adjektive und das Adjektiv deutsch"] nicht die Herkunft, sondern Besitz, Zugehörigkeit u. Ä. bezeichnen, sind sie auch prädikativ möglich: Die Insel Korsika ist seit 1768 französisch."
Engel, Ulrich: Deutsche Grammatik, 3. Aufl. Heidelberg 1996, S. 558 [in der 4. Aufl. ist dieser Abschnitt leider gekürzt worden, daher diese ältere]: "Nur als Attribute verwendbare Adjektive. Hierher gehören alle Adjektive, die Klasse, Ort oder Zeit zum regierenden Nomen angeben, ferner viele Herkunftsadjektive". "Zu einem Teil der Herkunftsadjektive gibt es gleichlautende qualifikative Adjektive; so stehen nebeneinander mit unterschiedlicher Bedeutung: diese russische Suppe (mit Herkunftsadjektiv) Dieser Roman ist typisch russisch. (mit qualifikativen Adjektiv)
Hier muß allerdings streng unterschieden werden: "Dieser Roman ist typisch russisch" meint eben nicht primär, daß er in Russisch verfaßt worden ist oder aus Rußland kommt (= Herkunft), sondern "Roman" wird hier eine Qualität zugemessen, die man mit "russisch" verbindet. Im Falle von "deutsch" wären das z. B. (angebliche) Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Humorlosigkeit u. A. Peter ist (typisch) deutsch. meint also nicht Peters Herkunft oder Abstammung, sondern mißt ihm die zuvor genannten Eigenschaften zu. Dieses Adjektiv ist dann auch steigerbar (vgl. Duden, Bd. 9): "Peter ist deutscher als alle anderen." Peter ist von allen am deutschesten." Als Herkunftsbezeichnung wäre eine Komparation jedoch sinnlos: *die deutscheste Hauptstadt (hier wäre "deutsch" zwangsläufig nur als qualitatives Adjektiv denkbar) Der Satz Das Elternteil ist deutsch. würde hier also Eigenschaften beimessen (pünktlich, ordentlich, sauber usw.), obwohl eindeutig die Herkunft (aus Deutschland stammend) gemeint ist.--IP-Los (Diskussion) 16:03, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Deine Behauptung basiert auf Eigenrecherche bzw. einer eigenwilligen Auslegung besagter Grammatikliteratur. Das genügt nicht, um eine wiederholende Formulierung einzubringen, wenn einschlägige Webseiten staatlicher Stellen hierfür ganz offensichtlich keinen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ich habe daher den Status quo wiederhergestellt und empfehle, von weiteren unnötigen angeblichen Verbesserungen am Artikel abzusehen. Relevant für die Artikelarbeit ist und bleibt in erster Linie jene Fachliteratur, die dem Artikel zugrunde liegt sowie offizielle Webseiten. Deiner Forderung nach Fachliteratur kann übrigens ganz leicht abgeholfen werden, es reicht ein Blick in einschlägige Bücher zu dem Thema, sodass auch jemand wie du erkennen sollte, dass die betreffende Formulierung im Artikel korrekt wiedergegeben ist, siehe z. B. hier oder hier u.v.a.m. Du bist der einzige, der einen grammatikalischen Fehler behauptet, deine persönliche Meinung und dein grammatikalisches Empfinden dazu sind allein jedoch nicht ausschlaggebend. Deshalb schrieb ich auch, dass du dich an die Bundeszentrale für politische Bildung oder ans Auswärtige Amt wenden sollst. Erst wenn diese dir zustimmen, sehe ich Handlungsbedarf, vorher nicht.--Benatrevqre …?! 16:42, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Deine Behauptung basiert auf Eigenrecherche Schau mal bitte unter Wikipedia:Recherche nach. Nichts anderes habe ich getant.
einer eigenwilligen Auslegung besagter Grammatikliteratur Ich habe nicht interpretiert, sondern wörtlich zitiert. Was ist an einem Satz wie relativ: "die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch." Auslegung?
Deine Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Das AA schreibt auch "Reflektion". Das ist aber falsch. Das AA schreibt "diesen Jahres". Das ist nicht standardsprachlich. Das AA schreibt "ist deutsch". Das wird von fünf Grammatiken als ncihtstandardsprachlich angesehen.--IP-Los (Diskussion) 17:08, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es tut nichts zur Sache, ob das AA irgendwelche orthographischen Fehler auf seinen Webseiten hat. Dass deine Ausführungen nicht der Weisheit letzter Schluss sind, sieht man bereits daran, dass zahlreiche Literatur die gleiche Formulierung aufgreift. Hier von einem Fehler auszugehen, genügt also bei weitem nicht. Aber das habe ich dir schon längst geschrieben. Auch helfen deine vielen Beispiele nicht weiter --Benatrevqre …?! 17:13, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es tut nichts zur Sache, ob das AA irgendwelche orthographischen Fehler auf seinen Webseiten hat. Doch tut es, da Du sie als Referenz angibst. Damit kann man z. B. erkennen, ob eine Quelle valide ist.
ass zahlreiche Literatur die gleiche Formulierung aufgreift Du hast zwei (!) Webseiten genannt, weder juristische Fachliteratur noch Grammatiken.
Hier von einem Fehler auszugehen, genügt also bei weitem nicht. Ich gehe nicht davon aus. Die Grammatiken markieren das als nichtstandardsprachlich (von "Fehler" schreibt man in modernen Grammatiken nicht mehr, da es verschiedene Varietäten gibt. Die Wikipedia ist jedoch in deutscher Standardsprache verfaßt).
Auch helfen deine vielen Beispiele nicht weiter Was soll denn weiterhelfen? Du nennst auch Beispiele - nein, ein Beispiel!--IP-Los (Diskussion) 17:20, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Sekundärliteratur siehe oben! Dass es sich im Übrigen bei der Website des AA um eine reputable Quelle handelt, steht nicht im Geringsten zur Disposition. Nach irgendwelchen Fehlern auf anderen AA-Webseiten zu suchen, tut folglich nichts zur Sache. --Benatrevqre …?! 17:25, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Die Website des AA ist eine reputable Quelle bei inhaltlichen Fragen zur Staatsangehörigkeit, aber keine reputable Quelle bei Fragen zur Grammatik. Und IP-Los ist nicht der einzige, der einen Fehler sieht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:28, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich habe Dich um einen einzigen Gefallen gebeten: Bitte zitiere relevante Fachliteratur! Darauf bist Du bisher nicht eingegangen. Selbst die AA-Seite, die Du anführst, ist keine Fachliteratur (ich hoffe Du erkennst wenigstens diesen Unterschied), sondern eine Informationsseite.--IP-Los (Diskussion) 17:33, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich schrieb oben von politikwissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und juristischer Literatur. Ich brauche nicht zitieren, wenn ich besagte Stellen farblich hervorgehoben habe. Ob ihr Fehler sieht, tut nichts zur Sache, wenn ihr nur mit Primärquellen hantiert. Ist das wirklich so schwer zu begreifen?!
Der Status quo bleibt in der Sache solange, bis adäquate Quellen vorgebracht worden sind. Dass zwei einzelne Benutzer offensichtlich mit ihrem POV und eigenwilligen Auslegung von Grammatikbüchern falsch liegen, ergibt sich aus der angeführten Sekundärliteratur (siehe Weblinks!) und offiziellen Webseiten der Bundeszentrale für politische Bildung und des Auswärtigen Amts. Diese beiden Belege stechen jede persönliche Meinung und Privatauslegung von Primärliteratur, es ist folglich nicht hinreichend, was ihr beide aus Grammatikbüchern herauslest. --Benatrevqre …?! 17:39, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Mein lieber Benatrevqre, derjenige, der hier Primärquellen anbringt, bist Du: Du versuchst, Deine Lesart zu rechtfertigen, indem Du Parallelstellen (= Primärquellen) anbringst; wir dagegen weisen Dir nach, daß Deine Lesart nicht standardsprachlich ist, indem wir Literatur anbringen, die über diese Frage schreibt (= Sekundärliteratur). Eine Propädeutik hast Du doch eigentlich nicht nötig, oder? Wir auch nicht. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:48, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
gudn tach!
ich habe den artikel wegen des edit-wars erst mal gesperrt.
wenn ich mal zusammenfassen darf:
Hermine Tuzzi und IP-Los vertreten die ansicht und haben mit mehreren grammatiken deutlich belegt, dass "[...] wenn einer der beiden Elternteile deutsch war" grammatisch nicht korrekt ist.
Benatrevqre ist der meinung, dass das zwar grundsaetzlich (grammatisch) so sein moege, dass das aber egal sei, da offenbar mehrere leute (darunter die offizielle website des auswaertigen amts, ein buch und ein uni-vorlesungs-skript) diesen vermeintlichen fehler begehen und (das interpretiere ich nun) somit die grammatiken durch den sprachgebrauch ueberholt seien.
hab ich das soweit richtig wiedergegeben? -- seth 17:41, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Danke Lustiger seth! Unsere Position hast Du soweit korrekt wiedergegeben.--IP-Los (Diskussion) 17:43, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Die Formulierung findet sich zahlreich vertreten auf vielen, mitunter offiziellen Webseiten im Internet und in der Fachliteratur. Von einem verbesserungswürdigen Grammatikfehler ist daher nicht unbedingt, geschweige zwingend auszugehen. Handlungsbedarf besteht somit m.E. nicht. --Benatrevqre …?! 17:47, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Jeder beliebige Fehler findet sich auf vielen, mitunter offiziellen Webseiten zahlreich vertreten; das ist ja auch der Grund, warum wir bei Wikipedia nicht mit Parallelstellen (= TF), sondern mit Fachliteratur arbeiten (= Q). --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:51, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Vielen Dank, Seth, Du bringst es gut auf den Punkt! --Hermine Tuzzi (Diskussion) 17:52, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Zitiere doch bitte mal das Buch! Du schreibst nämlich: darunter die offizielle website des auswaertigen amts, ein buch und ein uni-vorlesungs-skript. Diese Angaben sind sehr vage und außerdem gerade einmal drei (!) Belege.--IP-Los (Diskussion) 17:56, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, ich brauche nichts zitieren, du kannst doch lesen, was oben verlinkt ist. Im hiesigen Fall liegt jedenfalls kein zwingend verbesserungswürdiger Fehler vor.-Benatrevqre …?! 18:05, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, kann ich eben nicht, sonst hätte ich Dich doch nicht darum gebeten.
Im hiesigen Fall liegt jedenfalls kein zwingend verbesserungswürdiger Fehler vor. D. h., es ist ein Fehler, und wir verbessern ihn nicht, weil Du ihn für nicht verbesserungswürdig hältst. Die Wikipedia richtet sich doch nicht nach Deinem Sprachgefühl! Um es gleich klarzustellen: Ich vertrete hier nicht mein Sprachgefühl, sondern habe aus Grammatiken zitiert.--IP-Los (Diskussion) 18:15, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Mit ein wenig Trickserei konnte ich das Buch nun einsehen. Auch hier gilt, was ich oben bereits geschrieben habe. Ich nenne hier zwei Beispiele (aus demselben Artikel, S. 30): "Leistungserwartungen sind niedriger als bei anderen Kindern und in Benurteilungen und Übergangsentscheidungen werden sie unterhalb ihres Potenzials"; "Dies hat zur Folge, dass das gerade in einkommenschwachen Familien und in Familien mit Migrationshintergrund i.d.R. hohe Bekenntnis zu Bildung". D. h.: nur weil es in einem Buch steht, muß es nicht unbedingt immer richtig sein.--IP-Los (Diskussion) 18:43, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
P.S.: Du hast hier (zurecht, wie ich betonen möchte) "Das Auswärtigen Amt" zu "Das Auswärtige Amt" geändert. Das betrifft nicht die Rechtschreibung, sondern die Grammatik. Setzte ich nun Deinen Maßstab an, müßte das aber revertiert werden (es ist eine juristische Formulierung), denn es findet sich in Fachbüchern: "Wenn es aber um den Nachweis der Rechtsinhaberschaft ausländischer staatlicher oder öffentlicher Stellen geht, wird hier das Auswärtigen Amt in eine besondere Lage versetzt." (das war jetzt nur ein Beleg, es gibt aber jede Menge davon), und das Auswärtige Amt verwendet die Formulierung auch auf ihrer offiziellen Webseite (übrigens mehrfach): "Das Auswärtigen Amt empfiehlt, den „normalen“ Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen." Daher meine bescheidene Frage: Wieso hast Du das geändert?--IP-Los (Diskussion) 19:00, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Das ist doch einfach, IP-Los: Einfache Typo-Fehler geben längst keinen Grund und können nicht als Rechtfertigung dienen, die Reputation einer ganzen Website infrage zu stellen. Wenn irgendwo allein ein Buchstabe im Sinne eines Leichtsinnsfehlers zuviel gesetzt worden ist, sagt das nichts weiter aus, denn solche minimalistischen Fehler können überall und jedem mal passieren. Damit können einer Institution, einem Ministerium oder einem Lehrbuch nicht ihre Relevanz oder gar prinzipiell ihre Glaubwürdigkeit abgesprochen werden. Damit entbehren jede weiteren Beispiele dieser Art einer argumentativ haltbaren Grundlage.
62.224.34.150 02:29, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
gudn tach!
ich denke, es geht nicht darum, die glaubwuerdigkeit des AA an sich in frage zu stellen, sondern lediglich deren kompetenz in puncto rechtschreibung und grammatik auf ihrer website. und diesbzgl. hat IP-Los tatsaechlich ein interessantes beispiel ("Auswärtigen Amt") geliefert.
die frage ist ja letztlich, wie verbreitet etwas grammatisch (bisher) falsches sein muss, um nicht mehr als falsch zu gelten. und das ist zwar eigentlich eine frage, deren beantwortung nicht uns zusteht, sondern woerterbuechern und grammatiken. unter anderem bei neulogismen oder fachbegriffen hinken jedoch woerterbuecher da haeufig der sprache hinterher, weshalb uns nichts anderes uebrigbleibt, als selbst nach vorkommnissen zu suchen (wie Benatrevqre das getan hat) und dann abzuwaegen:
ist es ein haeufiger fehler? oder ist es kein fehler (mehr), sondern einfach ueblich, wenn auch vielleicht nur in bestimmten fachkreisen?
wie hatten z.b. den fall "De-facto-Regime". gemaess rechtschreibregeln ist "De-facto-Regime" die einzig moegliche schreibweise und findet sich auch nur so im duden. dennoch laesst sich zeigen, dass der begriff in fachliteratur einer bestimmten richtung verblueffend haeufig und dann auch konsistent "de facto-Regime" geschrieben wird, was letztlich dann auch im wp-artikel so aufgenommen wurde, siehe De-facto-Regime und zugehoerige talk page (Benatrevqre kennt die diskussion).
im hiesigen fall kommt aber noch etwas hinzu: wenn wir etwas schreiben, was von den meisten leuten, darunter germanisten, (das bestaetigen ja die grammatiken) als grammatisch falsch angesehen wird, dann sollte es einen guten grund dafuer geben, das absichtlich "falsch" zu machen. den genannten grund " die Formulierung mit 'Deutscher' findet sich bereits im Artikel" halte ich dabei fuer nicht nachvollziehbar bzw. nicht hinreichend relevant. das verstaendnis wird afaics durch die formulierung mit "deutsch" nicht erhoeht, dagegen werden sich vermutlich sogar im gegenteil viele leute an der formulierung stossen, denn im sprachgebrauch scheint es letztlich nur einzelne abweichungen von der regel zu geben. -- seth 11:20, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Nein, das obige Beispiel von IP-Los halte ich alles andere als interessant, es ist sogar eher völlig belanglos, denn solche Fehler basieren auf keiner Regelmäßigkeit. Erst wenn diese Art von Rechtschreibfehler regelmäßig seitens des AA eingebracht würde, könnte man dessen Rechtschreibung allgemein in Zweifel ziehen, und selbst auch dann allenfalls nur bedingt. Dennoch ist diese Art von Fehler, bei der lediglich ein Buchstabe zuviel gesetzt ist (womöglich wurde der Satz lediglich umformuliert und aus Leichtsinn nicht als Ganzes gegengelesen und demzufolge die Anpassung des Wortes „Auswärtiges Amt“ vergessen), nicht vergleichbar mit einem Grammatikfehler im Sinne von IP-Los’ oder Hermines Vorwurf. Solche Rechtschreib- oder besser gesagt Leichtsinnsfehler können passieren, sind nicht weiter tragisch – selbst bei renommierten Tageszeitungen sind solche Fehler keine Seltenheit (niemand käme jedoch auf die Idee, diesen Zeitungen durchwegs und regelmäßig die Verwendung einer falschen Grammatik vorzuwerfen und ihnen gar eine penetrante Rechtschreibschwäche zu unterstellen, wie das hier beim AA seitens IP-Los absurderweise versucht wird!) –, jedenfalls sind die o.g. Beispiele ungeeignet, dem AA einen schwerwiegenden (!) Vorwurf zu machen, außer vielleicht, dass den Webseiten bei der Inhaltspflege im Content-Management-System mehr Sorgfalt entgegengebracht werden sollte.
Allem voran finde ich jedoch, dass hier zu sehr auf einer Grammatik herumgeritten wird, wozu m.E. überhaupt kein Anlass besteht. Im Personalausweis etwa steht bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit „deutsch“. Der Ausweisinhaber ist demnach deutsch – ein deutscher Staatsangehöriger – im Sinne des Gesetzes. --Benatrevqre …?! 13:07, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Im Personalausweis etwa steht bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit „deutsch“. Der Ausweisinhaber ist demnach deutsch – ein deutscher Staatsangehöriger – im Sinne des Gesetzes. Daß das Unsinn ist, merkst Du aber schon auch selber, oder? Wenn im Ausweis steht: Staatsangehörigkeit: deutsch, dann ist eben nicht der Ausweisinhaber *deutsch, sondern er hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Früher stand in den Personalausweisen etwas über den Inhaber selbst -- und rate mal, in welcher Form: Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher.
Wenn Dir selbst die Grammatik so wenig wichtig ist, warum willst Du dann überhaupt mit aller Gewalt eine Wendung im Artikel stehen haben, die mehrere Benutzer als ungrammatisch ansehen, obwohl doch der Ersatz ...ein Elternteil Deutscher ist inhaltlich ebenso richtig und dazu auch noch sprachlich unanstößig wäre? Laß doch die Grammatiker die Grammatik verbessern, und verbessere Du den Inhalt! Wo ist eigentlich Dein Problem? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 15:10, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich habe ein Problem, wenn Grammatiker von rechtlichen Fragen keine Ahnung haben und meinen, überflüssige Wiederholungen in Artikeltexte einbauen zu müssen, wozu kein notwendiger Anlass besteht. Denn Letzteres ist ebenso eine inhaltliche Frage! Was früher in Personenausweisen stand, ist nicht entscheidend, denn wie frühere Formulierungen zu interpretieren sind, darüber befinden in erster Linie Verfassungsrechtler und nicht Germanisten resp. Grammatiker. Was zählt, ist, was zu dem Thema jetzt auf Webseiten staatlicher Stellen geschrieben steht. Das sollte Ausgangsbasis und Quelle unserer Artikelarbeit sein. --Benatrevqre …?! 15:22, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Benatrevqre, es geht hier nicht um eine rechtliche Frage. Mal ganz abgesehen davon, daß Du auch in juristischen Fach(!)texten nicht mit hinreichender Regelmäßigkeit deutsch in prädikativer Stellung wirst nachweisen können. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 15:28, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Doch, es geht mir um eine inhaltliche Frage. Ich glaube, dass aber ich nun schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Würde der vermeintliche Fehler obendrein nur auf den Webseiten des AA zu finden sein – und nur dort –, könnte man vielleicht von einem zu verbessernden Grammatikfehler ausgehen; da aber die inkriminierte Formulierung gerade nicht nur dort zu finden ist, verbietet es sich, dem AA den Gebrauch einer falschen Grammatik zu unterstellen. Denn womöglich hatte es seine Gründe, diese Formulierung zu verwenden – oder sah kein Problem darin, diese Formulierung auf seinen Webseiten aufzugreifen.
Es geht doch auch nicht um die Häufigkeit, wie oft ein Attribut in prädikativer Stellung nachgewiesen werden kann, sondern es reicht doch bereits, dass es möglich ist, es nachzuweisen. --Benatrevqre …?! 15:39, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
1. Attribut und prädikative Stellung schließen sich gegenseitig aus.
2. Wenn es Dir um das Inhaltliche geht, ist es doppelt schlimm: nach deutschem Recht kann jemand Deutscher oder deutscher Staatsangehöriger sein, aber nicht deutsch. Den Nachweis, daß nach deutschem Recht einer Person das bloße Adjektiv deutsch zukommen kann, etwas in der Form Herr X. ist deutsch oder die deutsche Frau Y. müßtest Du bringen, aber bitte aus Gesetzestexten oder juristischer Fachliteratur, und nicht nur beiläufig erwähnt. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 15:54, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
1. Nenne es wie du willst, das ist in für den Inhalt letztlich unerheblich.
2. Du stellst eine unbelegte Behauptung auf, nämlich dass ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nicht deutsch sein könne. Dass jemand, der im Sinne des Grundgesetzes Deutscher ist, zugleich als deutsch bezeichnet werden kann, erfährst du auf den Webseiten von AA und bpb und aus einschlägiger Literatur. Dieser Nachweis wäre also anhand von Sekundärliteratur erbracht. Was in Gesetzestexten, mithin Primärquellen steht, muss uns an dieser Stelle nicht weiter interessieren, wenn es nicht in eklatantem Widerspruch zu den Ausführungen des AA oder der bpb und der Fachliteratur steht. Und das tut es m.E. auch nicht. --Benatrevqre …?! 16:54, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Was ein Bohei. Schreibt doch einfach: Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile. -- 91.10.73.168 13:16, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich sehe darin keine Verbesserung, denn bei deinem Vorschlag fällt ja die notwendige Bedingung unter den Tisch. --Benatrevqre …?! 13:45, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
<dazwischenquetsch, nach Multi-BK> Gut, dann nochmal den kompletten Absatz:
Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile.
Denkst Du nicht, dass eindeutig ist, was gemeint ist? -- 91.10.123.210 14:06, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ja, aber nur, wenn der Satz zwingend im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen wird. --Benatrevqre …?! 14:50, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Zunächst einmal: Unterscheide bitte zwischen Rechtschreib- und Grammatikfehler! "Das Auswärtigen Amt" ist ein "Grammatikfehler", kein Rechtschreibfehler. Solltest Du das nicht können, fehlt Dir in dieser Diskussion eine wichtige Kompetenz.
'denn solche Fehler basieren auf keiner Regelmäßigkeit Basieren sie doch, wenn sie mehrfach auf der Seite des AA vorkommen. Wer legt denn fest, wann etwas regelmäßig vorkommt? Solltest Du das bestimmen, ist das lupenreine WP:TF!
'womöglich wurde der Satz lediglich umformuliert und aus Leichtsinn nicht als Ganzes gegengelesen und demzufolge die Anpassung des Wortes „Auswärtiges Amt“ vergessen) WP:TF.
jedenfalls sind die o.g. Beispiele ungeeignet, dem AA einen schwerwiegenden (!) Vorwurf zu machen, außer vielleicht, dass den Webseiten bei der Inhaltspflege im Content-Management-System mehr Sorgfalt entgegengebracht werden sollte. Du weißt aber schon, daß Du damit Deiner ganzen Argumentation widersprichst! Warum diskutieren wir hier dann? Ich zitiere Deine Aussagen:
Dass es sich im Übrigen bei der Website des AA um eine reputable Quelle handelt, steht nicht im Geringsten zur Disposition. Hier meintest Du offensichtlich nicht nur inhaltliche Reputation, sonst führten wir diesen Streit gar nicht.
Denn im Gegensatz zu dir und deinen Ausführungen handelt es sich bei den von mir verlinkten Webseiten von AA und bpb um zwei offizielle Quellen und mithin reputable Belege.
Dies wurde gerade nicht bewiesen mit den o.g. Grammatikbüchern!
All Deine Argumente ḱann ich nun auch gegen Deine Veränderung vorbringen: Das AA ist eine reputabele Quelle, deshalb muß es "Das Auswärtigen Amt" heißen. Schließlich weiß das AA am besten, wie es sich dekliniert (deshalb ist das übrigens ein Grammatikfehler). Es gibt mehrere Belege auf der offiziellen Webseite.
Was man hier deutlich sehen kann: Du setzt zwei Maßstäbe an, oder deutlicher ausgedrückt: Du veränderst gegen das AA, wenn Du Formulierungen als Fehler ansiehst (worauf beruhen denn dann Deine Erkenntnisse, daß es sich überhaupt um einen solchen handelt?), und Du nutzt es als Argumentationsbasis, wenn es Deine Meinung unterstützt. Damit verstößt Du gleich gegen mehrere Punkte: WP:N und WP:TF, im Englischen Original Research genannt, was es sehr gut trifft, denn Du entscheidest gegen relevante Fachbücher, wann etwas standardsprachlich korrekt ist und wann nicht, und zwar in dem Du willkürlich mal gegen mal für Deine Quelle auftrittst.--IP-Los (Diskussion) 13:59, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich kenne sehr gut den Unterschied zwischen Rechtschreib- und Grammatikfehlern! Bei deinem m.E. unbrauchbaren Beispiel kann es sich aber auch – wie von mir ausgiebig dargelegt – lediglich um einen Leichtsinnsfehler handeln. Und gerade diesen Vorbehalt würdigst du überhaupt nicht, sondern unterstellst dem AA ohne Umschweif einen Mangel an Rechtschreib- und Grammatikkenntnis. Daher ist dein Einwand nicht der Situation angemessen.
Dein TF-Vorwurf ist nach meiner Auffassung lupenreiner Quatsch! Denn du bist es doch, der bei der Suche nach einem Typo- bzw. m.E. Leichtsinnsfehler von ein paar wenigen Treffern auf eine Regelmäßigkeit schließt und lapidare Leichtsinnsfehler mit inhaltlichen, vermeintlichen grammatikalischen Fehlern vermengt. Auch ist eine Möglichkeitsaussage keine Theoriebehauptung, da ich im Gegensatz zu dir nicht felsenfest davon überzeugt bin, was die näheren Umstände sind, warum das AA obigen Typofehler eingebaut hat. Ich bin nicht darüber informiert, wie diese Fehler letzten Endes zustande kamen: War es vielleicht ein Praktikant, der leichtsinnig die Sätze aus einer anderen Quelle übernommen hat? War es ein leichtfertig ohne genaue Prüfung überarbeiteter Absatz? Das sind alles angestellte Überlegungen, aber keine überzeugte Theoriefindung. Deswegen greifst du mit deinem Vorwurf ins Leere.
Doch, ich gehe seit Anbeginn dieser Diskussion von einer Reputation des AA in inhaltlichen Fragen aus, denn das AA informiert auf seinen Webseiten regelmäßig über neue Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsrecht und ist als zuständiges Ressort auch prädestiniert dafür. Deine und Hermines grammatikalischen Empfindlichkeiten interessieren mich im Grunde nicht die Bohne. Ich lese deine Beispiele daher schon gar nicht mehr genau, sondern überfliege sie allenfalls noch; mehr noch: dein Herumreiten auf dem unstrittigen „Auswärtigen Amt“-Fehler finde ich ausgesprochen lächerlich. Es ist der Sache nicht dienlich, ob an der betreffenden Stelle im Artikeltext die Formulierung „Elternteil deutsch war“ geschrieben steht, und absolut unerheblich, ob und wie das AA sich dekliniert. Dieser Schreibfehler hat mit der eingangs erwähnten Sache nichts zu tun, ein Zusammenhang ist nicht ersichtlich. Aus den Schreibfehlern des AA, der bpb oder anderen öffentlichen Einrichtungen etwas ableiten zu wollen, ist konstruiert. Das ist auch überhaupt der entscheidende Grund, weshalb du nicht auf mein Hauptargument mit der Frage nach der Staatsangehörigkeit – etwa im Personalausweis – eingehst. Eben weil du darauf mit deinen Grammatikbüchern kein tragfähiges Argument erwidern kannst. Grammatikbücher sind keine Hilfe bei der Frage, warum im Personalausweis „deutsch“ und nicht „Deutschland“ steht oder warum eine Person nach Darstellung u. a. des AA unter bestimmten rechtlichen Bedingungen deutsch sein kann.
Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage: Man kann zurecht davon schreiben, eine Person ist deutsch, wenn sie deutscher Staatsangehöriger ist. An dieser Formulierung stört sich in der einschlägigen Literatur offenkundig niemand außer ein IP-Los und eine Hermine Tuzzi. Deine persönliche Interpretation der angeführten Passagen dargelegter Grammatikbücher reicht mithin nicht, um überzeugend Kritik an der inkriminierten Formulierung zu üben. --Benatrevqre …?! 14:50, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Benatrevqre, gib's zu: Du kapierst nicht die Bohne, was uns eigentlich stört! Warum hängst Du Dein Herz an diesen Satz, dessen Grammatik Dich nach Deiner eigenen Aussage kein bißchen interessiert? Wäre es denn wirklich so schlimm, wenn im Artikel eine Alternative stünde, an der sich niemand stieße? --Hermine Tuzzi (Diskussion) 15:24, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Deine und Hermines grammatikalischen Empfindlichkeiten interessieren mich im Grunde nicht die Bohne. Es sind nicht unsere Empfindlichkeiten, sondern Aussagen aus Grammatikenbüchern. Willst Du oder kannst Du diesen Unterschied nicht erkennen?
ich gehe seit Anbeginn dieser Diskussion von einer Reputation des AA in inhaltlichen Fragen aus. Du schreibst es ich, ja, ich, ich wiederhole es noch einmal, ich. Lies Dir nun WP:TF durch. Nur weil Du dieser Überzeugung bist, ist das nicht richtig. Das ist ein Verstoß gegen WP:TF. Als Theoriefindung (originäre Forschung) gelten Aussagen in Artikeln der Wikipedia, die nicht in anerkannter Fachliteratur veröffentlicht sind. Das betrifft insbesondere unveröffentlichte Theorien, Daten, Aussagen, Konzepte, Methoden oder Argumente, aber auch eigene Interpretationen veröffentlichter Daten und Analysen (Stichwort Privattheorie). Ebenso unerwünscht sind eigene Begriffsbildungen und Wortschöpfungen. Du nimmst Daten (Webseiten, Bücher), und bestimmst dann über deren Richtigkeit, d. h. Du wertest aus. Das ist, nochmals, WP:TF. Hermine und ich haben hingegen Fachliteratur (Grammatiken) zitiert, die sich darüber äußern, d. h. die solche Daten auf wissenschaftlicher Basis ausgewertet haben.
Ich lese deine Beispiele daher schon gar nicht mehr, sondern überfliege sie allenfalls noch; mehr noch: dein Herumreiten auf dem unstrittigen „Auswärtigen Amt“-Fehler finde ich ausgesprochen lächerlich. Hier geht es nicht um Deine Empfindung. Im übrigen brauchen wir dann nicht mehr zu diskutieren, wenn Du Einwände nicht ernst nimmst. Diese Einstellung solltest Du dann aber ernsthaft überdenken, denn ich nehme Einwände ernst, auch Deine, obwohl Du hier mehrfach gezeigt hast, daß Du kein Linguist bist! Ich verweise nur auf solchen hanebüchenen Unsinn wie Es geht doch auch nicht um die Häufigkeit, wie oft ein Attribut in prädikativer Stellung nachgewiesen werden kann, sondern es reicht doch bereits, dass es möglich ist, es nachzuweisen. Das gehört zum guten Anstand.
Das ist auch überhaupt der entscheidende Grund, weshalb du nicht auf mein Hauptargument mit der Frage nach der Staatsangehörigkeit – etwa im Personalausweis – eingehst. Eben weil du darauf mit deinen Grammatikbüchern kein tragfähiges Argument erwidern kannst. Wo steh im Perso: Diese Person ist deutsch? Nirgends! Dort steht: "Staatsangehörigkeit deutsch". Das hat aber mit diesem Sachverhalt nichts zu tun.
An dieser Formulierung stört sich in der einschlägigen Literatur offenkundig niemand außer ein IP-Los und eine Hermine Tuzzi. Und wieder eine Behauptung. Die einschlägige Literatur wären Grammatiken. Sonst könnte ich auch schreiben: An "Das Auswärtigen Amt" stört sich in der einschlägigen Literatur niemand, also ist sie richtig.
Denn du bist es doch, der bei der Suche nach einem Typo- bzw. m.E. Leichtsinnsfehler von ein paar wenigen Treffern auf eine Regelmäßigkeit schließt und lapidare Leichtsinnsfehler mit inhaltlichen, vermeintlichen grammatikalischen Fehlern vermengt. Ich vermenge hier mitnichten inhaltliche und grammatikalische Fehler. Das wüßtest Du übrigens auch, wenn Du meine Beiträge vollständig lesen würdest! Außerdem solltest Du Dir Deinen Satz nochmals durchlesen! Dort steht m. E., d. h. Du gibst hier Deine eigene Meinung wieder, das ist WP:TF! Lies Dir den Artikel bitte doch erst einmal durch!
dein Herumreiten auf dem unstrittigen „Auswärtigen Amt“-Fehler finde ich ausgesprochen lächerlich. Es ist in der Sache, ob an der betreffenden Stelle im Artikeltext die Formulierung „Elternteil deutsch war“ geschrieben steht, absolut unerheblich, ob und wie das AA sich dekliniert. Warum änderst Du dann Deinen Revert im Artikel nicht, wenn es es unerheblich ist, ob es "Das Auswärtigen Amt" oder "Das Auswärtige Amt" heißt?
Ich kenne sehr gut den Unterschied zwischen Rechtschreib- und Grammatikfehlern! Bei deinem m.E. unbrauchbaren Beispiel kann es sich aber auch – wie von mir ausgiebig dargelegt – lediglich um einen Leichtsinnsfehler handeln. Und gerade diesen Vorbehalt würdigst du überhaupt nicht, sondern unterstellst dem AA ohne Umschweif einen Mangel an Rechtschreib- und Grammatikkenntnis. Daher ist dein Einwand nicht der Situation angemessen. Genau das kann ich über die prädikative Verwendung auch behaupten. Merkst Du nicht, daß Du einfach keine solide Argumentationsgrundlage besitzt? Über Deinen ersten Satz lasse ich mich nicht weiter aus, denn Deine Aussage verrät etwas anderes, und das kann jeder hier lesen.
Ich zitiere nochmals aus dem Artikel WP:TF: Eine besondere Form der Theoriefindung ist die Einführung nicht gebräuchlicher Termini (Begriffsetablierung). Dabei geht es um Phänomene, die durchaus nachgewiesen und belegt existieren können, für die es jedoch keinen etablierten Terminus gibt. Selbstgemachte Bezeichnungen für diese sind in Wikipedia unerwünscht. Bezeichnungen, die weder in der Fachwelt noch im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet sind, sollen weder als Lemma noch in Artikeln verwendet werden. Wann genau eine Bezeichnung als etabliert angesehen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden, sicherlich aber nicht ohne Nutzung durch mehrere reputable Autoren. Grundlage meiner Aussagen sind Aussagen aus Grammatiken, erstellt von anerkannten Autoren. Falls Du sie nicht kennen solltest, empföhle sich sich, sie mal auf Wikipedia einzugeben. Deren Werke werden hier nicht nur zitiert, von einigen existiert sogar ein WP-Artikel! Ich stelle Dir jetzt diese Frage, und ich werde sie Dir immer wieder stellen, bis Du sie beantwortet hast: "Auf welcher Grundlage hast Du "Das Auswärtigen Amt" geändert, bestehst aber auf "Elternteil deutsch ist"?--IP-Los (Diskussion) 15:47, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Unerheblich. Du hast kein wirklich stichhaltiges Argument den Ausführungen des AA u. a. entgegenzusetzen, solange du dich nicht ans AA wendest und dort deine Kritik einbringst. Alles andere ist Herumstochern im Nebel und das Hantieren mit eigenmächtiger Auslegung von Primärquellen (egal, ob frühere gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Dokumente oder irgendwelche Grammatikbücher, d. h. Primärliteratur herangezogen wird). Grammatikliteratur ist keine für den Gegenstand (!) dieses Artikels relevante Fachliteratur.
Deine Interpretation o.g. Grammatikliteratur ist Übrigens das eine, das andere ist, ob deine darauf begründeten Ausführungen der Weisheit letzter Schluss sind. Gerade das aber wage ich mit Verweis auf staatliche Webseiten (denen juristische Publikationen zugrunde liegen) oder verlinkte einschlägige Literatur zu bezweifeln. Grammatikbücher sind zudem für den Gegenstand dieses Artikels nicht einschlägig. Dieser Artikel behandelt keinen grammatikalischen Problemfall, sondern eine schwerpunktmäßig juristische Angelegenheit. Folglich können persönliche Meinungen auf Grundlage von Grammatikbüchern zwar zur Kenntnis genommen werden, aber sie können nicht als einzige oder vorrangige Quelle für die Arbeit dieses Artikels dienen.
Deine ganzen Ausführungen zu WP:TF entbehren einer Grundlage, denn ich habe weder in dieser Diskussion noch im Artikel selbst einen (neuen) Begriff etabliert. Das hätte wenn, dann das AA getan. Das hat es aber nicht, wie ein Blick in die rechts-, politik- und sozialwissenschaftliche Fachliteratur zeigt. Damit wurde dein Vorwurf entkräftet.
Wo habe ich das „Auswärtigen Amt“ geändert? Was tut das zur Sache? Ich sehe überhaupt keinerlei Zusammenhang zur inkriminierten Formulierung im Artikeltext. --Benatrevqre …?! 16:54, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
@Hermine Ich befürchte fast, daß Benatrevqre die Aussagen der Grammatiken überhaupt nicht versteht. Da stelle ich mir nun die Frage, wie man das verständlicher machen könnte. Er hat sich ja offensichtlich noch nicht einmal die Mühe gemacht, die Links zu lesen, die wir beide auf Attribut und Prädikat gesetzt haben, nachdem er die Begriffe schon am Anfang der Diskussion munter durcheinandergeworfen hat.--IP-Los (Diskussion) 16:11, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich verstehe eure Aussagen gewiss, aber ich messe ihnen keine gleichwertige Bedeutung wie etwa den Ausführungen des AA zu. Eure Ausführungen sind schlicht und einfach POV. Im Gegensatz dazu stammen die Ausführungen des AA oder der bpb aus einer geforderten reputablen Informationsquelle gemäß WP:Q. --Benatrevqre …?! 16:54, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ich verstehe eure Aussagen gewiss, aber ich messe ihnen keine gleichwertige Bedeutung wie etwa den Ausführungen des AA zu. Nein, das tust Du nicht, sonst würdest Du hier nicht solch einen Schwachsinn (Attribut in prädikativer Stellung) schreiben. Schwachsinn deshalb, weil das Schulwissen (5./6. Klasse) ist! Außerdem geht es hier nicht um die Ausführungen (das ist der Inhalt, siehe Universalwörterbuch: "4. <meist Pl.> Darlegung: seine -enwaren langweilig, nicht sehr überzeugend."). Überlege doch bitte ein einziges Mal, was Du hier schreibst! Das hier bedeutet Dein Satz: Ich messe dem Inhalt des AA eine höhere Bedeutung zu." Die inhaltliche Richtigkeit haben wir nie bestritten. Aber das weißt Du offensichtlich nicht, da Du unsere Beiträge nicht richtig liest, wie Du selbst zugegeben hast. Das AA hat sich über die prädikative Verwendung von Herkunftsadjektiven aber nicht geäußert (warum sollte es das auch), also spielt das keine Rolle.
Lies Dir bitte, bitte, bitte die Artikel durch, bevor Du sie verlinkst! Offensichtlich hast Du überhaupt nicht verstanden, was "neutraler Standpunkt" bedeutet. Ich habe Fachliteratur zitiert, Du aber unterstellst mir hier, daß ich unseriös argumentiere. Es ist kein NPOV, wenn ich schreibe: Sommerfeldt/Starke führen aus: "qualitativ: das hohe Haus - Das Haus ist hoch. relativ: die englische Hauptstadt nicht möglich * Die Hauptstadt ist englisch." Das ist ein Zitat, ich bin damit WP:Q nachgekommen.
Wo habe ich das „Auswärtigen Amt“ geändert? Was tut das zur Sache? Ich sehe überhaupt keinerlei Zusammenhang zur inkriminierten Formulierung im Artikeltext. Siehe meinen Link oben. Du hast "Das Auswärtigen Amt" zu "Das Auswärtige Amt" im Artikel Auswärtiges Amt geändert. Was das zur Sache tut? Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Seite "Das Auswärtigen Amt". Also hast Du gegen die offizielle Seite des Auswärtigen Amtes (auf deren Reputablität Du ständig verweist und als Quelle anführst) geändert. Das heißt, Du folgst in diesem Falle der Formulierung des AA nicht. Du hast entschieden, genauso wie Du entschieden hast bei Elternteil deutsch ist, der Seite Vertrauen zu schenken. Das entspricht eben gerade nicht WP:Q! Daher frage ich noch einmal: ""Auf welcher Grundlage hast Du "Das Auswärtigen Amt" geändert, bestehst aber auf "Elternteil deutsch ist"?" (Ich werde die Frage übrigens solange stellen, bis Du darauf eingehst. So schwer zu beantworten sollte sie doch nicht sein, oder?)--IP-Los (Diskussion) 17:47, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Eigentlich ging’s schon weiter, aber weil ich mich jetzt fast zwei Stunden mit dieser Frage rumgeschlagen habe, dann doch meinen Senf dazu:
Hermine Tuzzi zitiert aus der Duden Grammatik nicht vollständig:
„Wenn mit Adjektiven wie französisch, bayrisch, englisch die Zugehörigkeit oder eine bestimmte Art gekennzeichnet wird – und nicht die Herkunft wie in Beispielgruppe (b) –, dann können sie auch prädikativ und adverbial gebraucht werden (e):
(e) Seit 1890 ist Helgoland deutsch (= gehört es zu Deutschland). Das ist typisch englisch. Er wirkt sehr amerikanisch in seinem Auftreten. Sie denkt/fühlt europäisch.
Diese Ergänzung ist mit der von IP-LOS zitierten Aussage identisch.
Die Frage bleibt, wie sie angewendet werden kann.
Man wird nicht sagen: „Mein Vater ist deutsch, meine Mutter polnisch“, sondern: „Mein Vater ist Deutscher, meine Mutter Polin“. Aber in einer unpersönlichen Aussage ist durchaus möglich – und auch üblich – zu sagen/zu schreiben: „Der Vater ist polnisch, die Mutter deutsch“, um auszudrücken, dass die Eltern unterschiedlichen Nationalitäten zugehörig sind. Siehe z. B. hier.
Dass die Internetseiten des AA oder auch einer anderen Bundeseinrichtung keine Schreib- oder Grammatikfehler aufweisen würden, halte ich persönlich für etwas unwahrscheinlich. Ob die Seiten von Germanistikprofessoren Korrektur gelesen werden, ist dann doch zu bezweifeln. Und selbst wenn, dann können auch diese mal einen Fehler übersehen. Das ist einfach ein statistisches Problem.
Gruß an alle und der unten stehende Vorschlag könnte das Problem wohl erledigen. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:09, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten


Danke für Deine Ausführungen! Aber was meinst Du mit unpersönlich? Das Beispiel mit Helgoland habe ich oben ja auch in bezug auf Korsika zitiert. Das sind Landesteile und deckt sich mit der Aussage in Helbig/Buscha (Besitz, Zugehörigkeit). Die Beispiele, die sich auf Personen beziehen, sind dagegen allesamt qualitativ: Er wirkt sehr amerikanisch in seinem Auftreten. heißt ja nicht, er kommt aus Amerika (USA) bzw. hat die amerikanische Staatsangörigkeit, vgl. das Beispiel aus dem Universalwörterbuch: "das ist typisch d. (für die Deutschen charakteristisch)". Alle anderen, zumal, wenn es sich um Personen handelt, sind attributiv (das gilt auch für andere Adjektive wie englisch, französisch usw.): "das -e Volk; die -e Sprache, Nationalhymne; die -e Staatsangehörigkeit besitzen; ein -er Autor; die -e Presse; die -e Öffentlichkeit; -er Abstammung sein; ein -es Auto". Ich habe im Wörterbuch nur "Sie ist Deutsche." gefunden. Meine Frage, die ich mir abseits dieser Diskussion gestellt habe (angedeutet in meinem allerersten Beitrag - leider blieb dafür hier ja kein Raum), ob das auch für Personen gilt, da in den Grammatiken (in denen der Fall überhaupt erwähnt wird, siehe oben meine Zitate) und Wörterbüchern relativ streng unterschieden wird.--IP-Los (Diskussion) 22:13, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
„Unpersönliche Aussage“ bezieht sich hier auf Beamtendeutsch, das auch ein wenig Eingang in die Umgangssprache, aber auch in die Schriftsprache gefunden hat (siehe auch Google bzw. Internet). Oder auch Kommisssprache: „Deutsch?“ - „Deutsch!“ Ich selbst würde es nicht verwenden, aber wenn ein Beamter vom Elternteil spricht, dann ist das auch, reduziert, der französische, englische, deutsche Elternteil: eben ein Elternteil ist deutsch, der andere italiensisch oder was auch immer. Speziell Beamtendeutsch ist sicher nicht die Krone der deutschen Sprache. :-) Aber im Zusammenhang einer, wie in diesem Fall, auch bürokratischen Frage nicht so ganz fehl am Platze. Grüßchen am Abend. --Horst Gräbner (Diskussion) 22:36, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung! Im Beamtendeutsch findet sich aber auch "Ein Elternteil ist Deutscher.", was ja nun grammatikalisch für weniger Probleme sorgte, da hier die Sachlage eindeutig ist. Die Frage ist hier auch, wie genau wir sein sollten, denn ich hätte am Vorschlag unten auch nichts auszusetzen.--IP-Los (Diskussion) 00:41, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ja, der Vernunft bzw. dem Sprachgefühl sei’s gedankt, dass es auch im Beamtendeutsch die sprachliche Formulierung „Ein Elternteil ist Deutscher“ gibt. Man muss Menschen schon recht auf eine Sache bzw. auf eine einzige Eigenschaft reduzieren, um aus „Die Nationalität eines Elternteils ist deutsch“ die verkürzte Form „Ein Elternteil ist deutsch“ zu machen. Die Umsetzung des Vorschlags wäre wüschenswert, aber noch fehlt Benatrevqres Stellungnahme, ob er denn auch damit leben könnte. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 10:50, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten


Ich habe mir den Vorschlag noch einmal durchgelesen. Vielleicht könnte der letzte Satz sogar so lauten (damit nicht so viele Wortwiederholungen drin sind, wäre ja stilistisch besser): Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben sie bereits durch einen der beiden Elternteile. Aus den vorherigen Sätzen geht ja hervor, daß die "deutsche Staatsbürgerschaft" gemeint ist. Aber wie gesagt, auch mit dem unteren Vorschlag ließe sich das Problem ohne weiteres umgehen.--IP-Los (Diskussion) 11:35, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Zwischenüberschrift

Ich stelle meinen Vorschlag von oben nochmal zur Abstimmung:

1. Wir ändern die betroffene Passage (unter Weglassen des umstrittenen "deutsch" bzw. "Deutscher") in

Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile.

2. Wir schlagen uns die Köpfediskutieren die Frage nach Rechtschreib-/Grammatikfehlern a.a.O. (Evtl. Im WP:Cafe)

Zur Einstimmung

Falls das Zustimmung findet, dann gehts hier lang... -- 91.10.123.210 15:14, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Dritte Meinung: Teile die Einschätzung, dass
"… wenn einer der beiden Elternteile deutsch war",
den gemeinten Sachverhalt nicht korrekt bezeichnet. Die hier vorgeschlagene Alternative ist (wie ggf. auch die Wiederholung deutscher Staatsangehörigkeit) jedenfalls besser als jenes.
-- Barnos (Post) 11:39, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Der Einleitungssatz???

"Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland."

Das ist doch sehr unpräzise ausgedrückt: "Deutsche Staatsangehörigkeit". Gemeint ist wohl, dass man Staatsbürger der 'Bundesrepublik Deutschland' (BRD) ist. Dann sollte das auch so geschrieben werden. Staatsangehörigkeit bezieht sich doch auf den Staat und hat nichts mit der Ethnie (Deutsche) zu tun. Merkt man ja daran, dass sich hier so ziemlich jeder einbürgern lassen kann, also BRD-Staatsbürger werden kann. "Deutsche Staatsangehörigkeit" ist dagegen sehr unpräzise und deutet auf einen ethnischen Hintergrund hin, der in genau diesem Staat absolut keine Rolle spielt. "Deutscher Staat" ist auch so eine unpräzise Formulierung. Also besser: "Die Staatsangehörigkeit der 'Bundesrepublik Deutschland' ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland." BRD ist letztlich nur eine Bezeichnung (ein Name) für einen Staat (könnte auch ganz anders lauten, z. B. "Mitteleuropäische Republik"). Es ist keine Eigenschaft dieses Staates, >>deutsch<< zu sein, also irgendwas mit der deutschen Ethnie zu tun zu haben. Anders: Man kann als Immigrant sehr wohl Staatsbürger der BRD werden. Aber: Aus einem ethnischen Türken wird deswegen kein ethnischer Deutscher. --79.206.59.136 15:45, 4. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, kein Änderungsbedarf ersichtlich. Der Einleitungssatz ist verständlich, aber vor allen Dingen korrekt, da sich der Name des deutschen Nationalstaates in der wechselvollen Geschichte Deutschlands mehrfach geändert hat und heute Bundesrepublik Deutschland lautet; doch die deutsche Staatsangehörigkeit gab’s eben schon vor der Zeit der Bundesrepublik. --Benatrevqre …?! 17:04, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ja. Diese Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" gab es ab 1934 11 Jahre lang innerhalb der berüchtigten 12 jahre des "tausendj. Reichs". Vorher gab es de jure kein deutsches Staatsvolk, sondern DIE DEUTSCHEN VÖLKER der souveränen Mitgliedsstaaten des Dt. Reiches in der Tradition der "Kleinstaaterei" im "Dt. Bund", dem "Hl. röm. Reich dt. Nation" und dem 2.Reich (ab 1871). Die "Tradition", auf die Du anspielst, sind die Gleichschaltungsgesetze der Nazis, nachzulesen im "Reichsgesetzblatt zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 05.02.1934". Dort wurden die souveränen Staaten zu Verwaltungsgebieten degradiert. --Unsigniert
Man ist ausdrücklich deutscher Staatsangehöriger; weder geht diese Begrifflichkeit auf einen ethnischen Hintergrund zurück noch impliziert sie dies. Sondern vielmehr hat die deutsche Staatsangehörigkeit ihren Ursprung 1934 in der Abschaffung der durch den Föderalismus in Deutschland effektiv bestandenen Länderstaatsangehörigkeiten. Und selbst wenn rein rechtlich noch die Möglichkeit für Länderstaatsangehörigkeiten besteht (vgl. u. a. Bayern), so dominierte in der Bundesrepublik von Anfang an die unmittelbare Bundesstaatsangehörigkeit. Das maßgebliche Gesetz (RuStAG) selbst stammt aus dem Jahr 1913. --Benatrevqre …?! 17:04, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Was soll denn eine Länderstaatsangehörigkeit bzw. ein Länderstaat sein? Vor 1934 war jedes Land ein richtiger Staat mit eigener Staatsangehörigkeit (Preußen, Bayern etc.), was erst von den Nazis endgültig abgeschafft wurde. Ich habe übrigens auch ein Problem mit dem Einleitungssatz: Wo findet man eine Quellenangabe, die eindeutig belegt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit von der BRD vergeben wird? Das steht weder im Grundgesetz noch im Staatsangehörigkeitsgesetz. Da steht lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat, und welche Voraussetzungen seitens des Antragstellers erfüllt sein müssen, um sie zu bekommen. Wo ist die Zuständigkeit definiert? Im Zweifelsfall (z.B. bei Willkür seitens der Behörden) kann man sich da irgendwie auf nichts mehr berufen, da beliebig auslegbar. Mir fehlen klare Worte, am besten im Grundgesetz, sowas wie "Die deutsche Staatsangehörigkeit ist gleichbedeutend mit der Angehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland". Klingt selbstverständlich, steht aber einfach nirgendwo rechtsverbindlich schwarz auf weiß. Stört das eigentlich niemanden? --5.10.211.128 10:28, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Unter der Länderstaatsangehörigkeit versteht man die Staatsangehörigkeit eines deutschen Landes. Die bayerische Staatsangehörigkeit beispielsweise gibt es nach wie vor, doch sie spielt verfassungsrechtlich keine Rolle mehr. So hat die sie heute keine praktische Bedeutung mehr, was dazu führt, dass ein Bayer keine Möglichkeit hat, Nutzen aus dem formalen Fortbestehen der bayerischen Staatsangehörigkeit zu ziehen; sie steht nur noch auf dem Papier.
Zu deiner Frage: Nein, das stört niemanden, weil es außer der Bundesrepublik Deutschland keinen anderen deutschen Staat mehr gibt, die DDR hatte mit dem Beitritt am 3.10.1990 aufgehört, zu existieren. Denknotwendig bezieht sich die dt. Staatsangehörigkeit einzig und allein auf das heutige vereinte Deutschland, die fortbestehende Bundesrepublik. --Benatrevqre …?! 17:42, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Zitat:"außer der Bundesrepublik Deutschland (gibt) keinen anderen deutschen Staat". Aha...! Österreich ist, nur zu ihrer Info, auch ein deutscher Staat. Oder sprechen die dort Suaheli und sind eine andere ethnie? Auch die Schweiz, Luxemburg und sogar die Niederlande sind deutsche Staaten. Selbst England ist eine deutsche Staatsgründung, wenn man es genau nimmt. Also bitte Fakten - keine Theoriefindung! Das RuStaG, auf welches Sie anspielen, hat mit dem StaG nichts gemein. Das StaG führt (völkerrechtswidrig - s. Grundgesetz) Nazirecht (Gleichschaltungsgesetz anno 34) weiter, nicht das ursprüngliche RuStaG von Wilhelm Zwo. (nicht signierter Beitrag von 84.150.56.169 (Diskussion) 01:46, 17. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Deine Behauptung, dass Österreich nach 1945 noch als dt. Staat anzusehen wäre, ist schlicht und einfach falsch; nur weil dort Deutsch gesprochen wird, fehlt für deine Annahme eine haltbare Grundlage. Deine übrigen Ausführungen sind der pure Stuhlgang. Gruß Benatrevqre …?! 13:23, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 13:23, 29. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zur Geschichte des RuStaG

Leider ist hier, ohne polemisieren zu wollen, fast alles in Bezug auf das RuStaG 1913 falsch:

"RuStaG 1913 / § 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt."

1) Zur Begriffsdefinition "Staatsbürgerschaft" Die Staatsangehörigkeit bezog sich in Deutschland bis 1934 auf die Zugehörigkeit zu einem der deutschen Staaten (Preussen, Bayern, Württemberg, etc.), die sich im "Deutschen Reich" zusammengeschlossen hatten. Vor 1934 gab es de jure kein "Deutsches Volk" im Sinne einer "deutschen Staatsbürgerschaft", sondern die deutschen Völker, zu denen übrigens auch die Österreicher zählten. Diese hatten sich, mit Ausnahme Österreichs, das bereits vorher aus dem Reichsverband ausscherte (ausgeschert worden war), 1871 zum "Deutschen Reich" zusammengeschlossen. Die Staatsangehörigen der Einzelstaaten waren somit mittelbar Reichsangehörige, also "Deutsche", mit den entspr. Rechten. Die Staatsbürgerschaft definierte sich also nicht auf die Reichsangehörigkeit, sondern auf die Staatsangehörigkeit in den Einzelstaaten. (Quelle: "Das dt. Staatsangehörigkeitsgesetz" / Hermann Weck 1913 - s. dazu auch "Das Staatsangehörigkeitsrecht" / Dr. Walter Schützel 1913)

Daneben gab es noch die unmittelbar Reichsangehörigen. Die Bewohner der deutschen Schutzgebiete. Diese galten zwar als Inländer, wurden ebenfalls als "Deutsche" bezeichnet, hatten aber keine Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates, somit eingeschränkte Rechte. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit war sozusagen eine "Auslandsstaatsbürgerschaft" 2. Klasse.

2) Transformation durch die Nazis Die Gleichschaltung der deutschen Länder durch die Nazis wurde im Reichsgesetzblatt vom 06. Febr. 1934 vollzogen: "§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den dt. Ländern fällt fort.(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)." Somit wurde de jure sämtlichen Bürgern die Staatsangehörigkeit zu Gunsten einer rechtlich beschränkten Reichsangehörigkeit entzogen.

Diese Gesetzgebung des 3. Reiches hat die BRD 1:1 übernommen, somit auch die von den Nazis erstmals gebrauchte Staatsagehörigkeit "DEUTSCH", wie sie heute noch in Personalausweis und Reisepass zu finden ist. Selbst nach der Definition der Bundesrepublik ist diese Angabe falsch, da auf den Seiten des "Bundesministerium des Inneren" der BRD die Staatsangehörigkeit wie folgt definiert wird: "Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat (Subjekt), mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört."

Über die Rechtsauslegung der Nationalsozialisten bestimmt das Gesetz des Alliierten Kontrollrates (SHAEF) Nr. 1 "Artikel III - allgemeine Auslegungsvorschriften - 4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten."

Im "Grundgesetz für die BRD" ist in Artikel 139 zu lesen: "Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Somit ist Artikel 116 GG de jure nicht anwendbar:

"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Naziauslegung des RuStaG) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Völkerrechtsverordnung zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" (SHAEF) bricht Bundesrecht - von Art 139 ausdrücklich bestätigt.

--84.150.61.66 03:15, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Habe die letzten stümperhaften Verschlimmbesserungen zurückgesetzt. Wenn ich solchen Unfug lese, dass "das Grundgesetz […] auf dem Gesetz von 1934" aufbauen würde, wird mir übel. Ebenso der krude und unverständliche Satz "Die Deutsche Reichsangehörigkeit wurde 1934 eingeführt und die Staatsangehörigkeit abgeschafft." Das waren definitiv keine Artikelverbesserungen!
Bitte erstmal mit brauchbarer Sekundärliteratur beschäftigen, bevor der Artikel vermurkst wird, danke. --Benatrevqre …?! 11:28, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten
+1 Zudem ist die Behauptung, das Grundgesetz knüpfe an eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit in der NS-Zeit an, auch inhaltlich nicht haltbar. Das GG sah in seiner ursprünglichen Fassung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 8) noch die Möglichkeit vor, eine Staatsangehörigkeit in den Ländern durch Bundesgesetz, im Übrigen durch Landesrecht zu regeln. Diese Möglichkeit besteht auch noch heute, allerdings heute nur noch durch Landesrecht. Zu den Einzelheiten vgl. die Ausführungen unter Bayerische Staatsangehörigkeit. --Opihuck 18:20, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Das GG (und auch die Verfassung der DDR) knüpft nicht nur an die Gleichschaltung durch die Nazis im Staatsbürgerschaftsrecht an, sondern hat diese 1:1 in Art. 116 (1) übernommen - und kollidiert damit gegen Art. Artikel 139. Haben die alliierten Juristen wohl übersehen, daß es sich in Art. 116 um Hitlersche Rechtsauslegung handelt (lach). Aber Fakt bleibt Fakt. Auch wenn es wehtut. (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.61 (Diskussion) 22:50, 9. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Der Satz "Das RuStAG 1913 knüpfte in der Weimarer Republik an die Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten an." ist ja wohl Mumpitz. Weimarer Republik und NS-Zeit unter einer Überschrift zusammenzufassen, passt auch nicht. Bezügl. Staatsangehörigkeit gehören Kaiserreich und Weimar zusammen, die Zäsur war 1934 mit Nazi-Recht. --Carl B aus W (Diskussion) 11:09, 7. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Genau. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Es müsste in etwa heißen: "Die Weimarer Republik übernahm die Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten." (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.61 (Diskussion) 22:50, 9. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Deine Kritik ist nicht nachvollziehbar, denn die Aussage im Artikel ist korrekt. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass das Staatsangehörigkeitsrecht der Weimarer Republik auch zur NS-Zeit weitergalt und lediglich bestimmt wurde, dass fortan nur noch eine einheitliche und unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit verliehen wird. Demnach waren ab 1934 die gesonderten Staatsangehörigkeiten in den Ländern nicht mehr maßgeblich und wurden faktisch abgeschafft. Doch an der nunmehr deutschen Staatsangehörigkeit änderten die Nationalsozialisten nichts; das Reichsbürgerrecht war vielmehr eine Ergänzung. So blieben selbst deutsche Juden weiterhin einfache deutsche Staatsangehörige! --Benatrevqre …?! 10:01, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Aussage "Das Gesetz von 1913 knüpfte in der Weimarer Republik an irgendetwas an" ist zumindest irreführend. Weimarer Republik war erst ab 1918/19. Das Gesetz knüpfte in der W.R. an nichts anderes an als vorher. Das RuStAG von 1913 gehört eindeutig unter die Überschrift "Kaiserreich". Und dass die NS-Herrschaft bezügl. Staatsbürgerschaft eine Zäsur darstellte, ist kaum zu bezweifeln. --Carl B aus W (Diskussion) 15:19, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich widerspreche ungern, aber die "Weimarer Rep." hat das RuStaG von 1913 behalten. Somit auch die Staatsbürgerschaft der Einzelstaaten, sowie die mittelbare und unmittelbare Reichzugehörigkeit (letzteres hatte mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun), da die Schutzgebiete zunächt formell nur Völkerbundsmandate waren. Schaut euch dazu mal die betr. Pässe bis 1934 an. Auf dem Deckel stand "Deutsches Reich", auf der Seite innen stand unter dem Paßfoto die Staatsangehörigkeit (Bayern, Preussen, etc.).
Hier ein Beispiel eines Reisepasses aus Sachsen 1927 gemäß RuStaG 1913 - kann man im Original sogar auf ebay ersteigern: http://www.ebay.de/itm/Reisepass-Deutsches-Reich-1931-/230793952414
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Erster Abschnitt. Allgemein Vorschriften. § 1 Deutscher ist, wer die STAATSANGEHÖRIGKEIT IN EINEM BUNDESSTAAT (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt." Bis 1918 gab es sogar im Heerwesen formal noch individuelle Länderkontingente. So z.B. ein bayerisches Heer mit eigenem Generalstab. Wer mal in München ist, kann das ehemalige bayerische Kriegsministerium (bis 1918) gerne besuchen. Die Einzelstaaten haben nur einen Teil ihrer Souveränität an das Dt. Reich abgegeben, etwa wie die Bundesrep. an die EU Teile ihrer Souveränität abtritt und durch die EU wahrnehmen läßt. Deshalb sind wir noch immer souverän und keine Filiale (siehe dazu das Urteil des BundesVerfG zum ESM (Zustimmungspflicht des Bundestages).
Dann kam Hitlers Gleichschaltungsgesetz (ein Volk, ein Reich usw.) von 1934: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/staatsangehoerigkeit34.htm
Und auf allen Pässen ab 1934 mit dem Nazi-Adlerstempel kann man unter Staatsangehörigkeit "deutsch" lesen - wie heute in der BRD. Die Nazis haben erfunden und eingeführt, was die BRD fragwürdigerweise beibehalten hat.
Die Souveränität der Einzelstaaten wurde damit aufgelöst, es erfolgte eine Gleichschaltung der Länder zu Verwaltungsbezirken. Die Grenzen der ehemals souveränen Einzelstaaten wurden zu Grenzen von Verwaltungsbezirken herabgestuft. Dieses Gleichschaltungsgesetz wurde in der BRD und auch in der DDR beibehalten (siehe dazu die "Verfassung der DDR). Nachzulesen für die BRD im GG Art. 116 und dem StaG: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
Bayern hat in seiner Verfassung nach dem Krieg mit der bayer. Staatsbürgerschaft (nachzulesen in der bayer. Verfassung) wieder die Rechtsverhältnisse gemäß RuStaG 1913 (Revision der Gleichschaltung von 1934) hergestellt. Danach wurde hier ganz oben irgendwo schon mal nachgefragt. Bayern hat auch das GG zunächst abgeleht und ist nur unter der Bedingung beigetreten, daß die Mehrzahl der Trizonen-Länder ebenfalls eintreten.
Die BRD verstößt somit gegen Art. 139 GG: ("Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt - gemeint ist hier u.a. das SHAEF-Gesetz Nr. 1, Artikel III, allgemeine Auslegungsvorschriften, 4: "Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten") und auch gegen Völkerrecht. Nochmal: Wir reden hier über die aktuelle Grundgesetzversion und nicht über die Erstausgabe von 1949.
Meine einzige, angeblich "stümperhafte Verschlimmbesserung", stammt übrigens von den Seiten des Bundesministeriums des Inneren. Die werden wohl besser als Wiki wissen, wie man den Begriff Staatsbürgerschaft definiert. Die Frage sei somit gestattet, ob Herr "Bena..." näher an der Bundeskanzlerin dran ist als Innenminister Friedrich? Falls ja, dann ziehe ich die Frage zurück und entschuldige mich.
Mit konstruktivem Gruß.
Deine obige Behauptung, die Souveränität der Einzelstaaten wurde [mit der VO v. 1934] aufgelöst, es erfolgte eine Gleichschaltung der Länder zu Verwaltungsbezirken. Die Grenzen der ehemals souveränen Einzelstaaten wurden zu Grenzen von Verwaltungsbezirken herabgestuft. Dieses Gleichschaltungsgesetz wurde in der BRD und auch in der DDR beibehalten (siehe dazu die "Verfassung der DDR). kann so nicht stehen bleiben. Dass die Länder nach 1945 nicht mehr gleichgeschaltet waren, dürfte wohl bekannt sein. Am 23. Mai 1949 war das Grundgesetz in Kraft getreten; von einer Gleichschaltung konnte spätestens jetzt keine Rede mehr sein.
Das Grundgesetz hat an dem Nebeneinander von Bundes- und Länderstaatsangehörigkeiten - wie das RuStAG 1913 - allerdings in veränderter Form festgehalten. Die Länder konnten und können unter der Geltung des Grundgesetzes jederzeit Länderstaatsangehörigkeiten wieder einführen. Das ist aus Anlass der Grundgesetzänderung zur Förderalismusreform 1994 ausdrücklich im Gesetzgebungsverfahren bestätigt worden. Aus dem Schweigen oder Desinteresse der Länder, Länderstaatsangehörigkeiten zu schaffen, folgt nicht deren Unmöglichkeit.
Einmisch: Diese Äußerung ist falsch, sie traf nur bis 2010 zu. Mit der Bereinigung des Art. 74 GG (Streichung von Punkt 8 [die Staatsangehörigkeit in den Ländern] ist die bis dato bestehende Möglichkeit, seine 1934 entzogene Landeszugehörigkeit einzufordern, beseitigt worden. --87.161.1.199 17:07, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Was sich geändert hat, ist die Begriffsterminologie. Der Deutschenbegriff des RuStAG setzte das Bestehen einer Bundesstaatsangehörigkeit oder der unmittelbaren Reichsangehörigkeit voraus; die Nachkriegsfassung von § 1 RuStAG hieß bis 01.01.2000 nur noch "Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt." und nahm nicht mehr auf die Länderstaatsangehörigkeiten Bezug. Dass mit dem "Deutschen" in § 1 RuStAG seit 1913 der Sache nach die (gesamt-)deutsche Staatsangehörigkeit geregelt werden sollte, kann nicht ernstlich streitig sein, denn eine (gesamt-)deutsche Staatsangehörigkeit zu regeln, war doch gerade der Sinn des RuStAG. Zutreffend heißt es in der vor dem 01.01.2000 geltenden Juris-Fassung von § 1 RuStAG in einer Anmerkung: "Deutscher" im Sinne dieses Gesetzes bedeutet "deutscher Staatsangehöriger".
Mit Vergleichen zur Nazizeit wäre ich sehr vorsichtig; ich habe deswegen deine Änderungen revertiert. Sie sollten erst hier besprochen werden. --Opihuck 23:16, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Das, was Du schreibst, klingt logisch, ist jedoch reine Theoriefindung. Das ersiehst Du daran, daß man auch in Bayern keine Möglichkeit hat, die (nach RuStaG) korrekte und aus der Geschichte gewachsene Staatsangehörigkeit "Bayern" zu beantragen. Ebenfalls gibt es keine Möglichkeit, sich diese von der BRD in den Paß eintragen zu lassen. Mit dem Beitritt zum GG wurde in der Bundesrepublik der Rechtsstatus der Länder beibehalten, den die Nazis geschaffen haben. Aus den "Reichsgauen" der Nazis wurden entsprechend dem GG Bundes-LÄNDER, keine Bundes-STAATEN. "Reichsgau" (oder Bundesland) und "Gliedstaat" trennen vom Rechtsstatus Welten! Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.
In der Hitlerschen Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 heißt es wortgetreu: "Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den NEUAUFBAU (Gleichschaltung und Herabstufung der Gliedstaaten zu Verwaltungsbezirken/Reichsgauen) des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet: § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)."
Hier wird die Staatsangehörigkeit mit der Reichsangehörigkeit gleichgesetzt (daher auch die Klammer)! Reichsangehörige nach RuStaG 1913 waren aber rechtlich keine Staatsangehörigen (siehe dazu die zeitgenössische Rechtsliteratur wie o.g.). Sonst hätte nämlich die Kolonialbevölkerung (Afrikaner, Melanesier, Chinesen) bis 1918 auch an den Reichstagswahlen teilnehmen dürfen. Genau um das zu verhindern, wurde hier die "Reichsangehörigkeit" eingeführt. Sie gehörten zum Reich, durften sich "Deutsche" nennen, hatten aber kein Wahlrecht. Hitler hat mit diesem Kunstgriff juristisch die Staatsvölker Deutschlands entrechtet, sozusagen passend auf sein Staatsmodell zugeschnitten.
Danach hieß es dann "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt." Die BRD hat das übernommen: "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
An der Diskussion im Netz, ob wir nach der letzten Änderung "Deutscher IM SINNE DIESES GESETZES ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt" nun de jure staatenlos sind, will ich mich nicht beteiligen. Soll sich jeder selbst seine Gedanken machen. Vielleicht ist das gemacht wurden, um uns später rechtlich problemlos in das NWO-Produkt "Vereinigte Staaten von Europa" überführen zu können? Weiß ich nicht. Aber die Rechtslage betreff RuStaG - StaG ist eindeutig und klar belegbar. Daher kommt dieses ominöse "DEUTSCH" in Pässen und Perso (dessen Vorläufer übrigens ebenfalls von den Nazis eingeführt wurde). Dieser Eintrag paßt, das sei am Rande erwähnt, auch nicht zur Definition "Staatsagehörigkeit", die das BMI selbst formuiert hat: "Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat (Subjekt), mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört." (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html). Oder hat einer schon den Staat "Deutsch" im Atlas gefunden? Auch Österreich ist ein deutscher Staat. Nur gehört er seit 1866 (und dann wieder ab 1945) nicht mehr zu Deutschland (oder dem ehem. "Dt. Reich"). In Hitlers "Großdeutschland" mit späterer Option auf Annektion der Schweiz hat diese Bez. sogar gepasst. Alles klar Nazirecht, welches die BRD eigentlich lt. Art. 139 (Völkerrechtsverweis) nicht hätte umsetzen dürfen. Auch kollidiert damit Art. 116 (1), der die nationalsoz. Rechtsauslegung in das GG für die BRD überführt. Da haben die alliierten Juristen geschlafen, als sie das GG genehmigten. Aber das darf man ihnen nicht vorwerfen, da die Materie komplex ist. Die DDR hatte dieses Gleichschaltungsgesetz ebenfalls in ihre Verfassung übernommen.
Und wo bitte steht im GG denn, daß, wie Du hier geschrieben hast, am Nebeneinander von Bundes- und Länderstaatsangehörigkeiten ... festgehalten wurde? Ich lese dazu nur den Art. 116 (1). Und der ist (sorry, daß ich das dauern wiederholen muß) Nazirechtsauslegung. Vor-Hitlersches Recht war RuStaG, § 1: "Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt." Eine "deutsche Staatsangehörigkeit" gab es bis 1934 weder de fact, noch de jure. Es gab nur "die deutschen VÖLKER" (Bayern, Sachsen, Württemberger, etc.). (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.133 (Diskussion) 18:43, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Den Ausführungen Opihucks ist nichts hinzuzufügen. Sie sind auch keine Theoriefindung, sondern können in jedem Standardwerk zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nachgelesen werden. Als Einstieg empfehle ich hierzu Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Behauptungen obigen IP-Nutzers fußen auf einer unbelegten Privatmeinung und sind damit absolut irrelevant für jede Form weiterführender Diskussion. Was dieser IP-Nutzer überhaupt erreichen will, bleibt im Dunkeln; ohne reputable Sekundärliteratur sind seine Einwände nicht nachvollziehbar. Und auch in der Sache sind sie unbegründet. Mit dem bloßen Herumfabulieren und haltlosem Argumentieren durch eigenwillige Gesetzesinterpretationen ist jedenfalls kein Blumentopf zu gewinnen. --Benatrevqre …?! 20:01, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
(BK) @ 84.150.61.133 Weißt du, es wäre hilfreich, wenn du dich mal bemühen würdest, auf Hinweise, die man dir gibt, einzugehen, anstatt uns hier mit deinen Privatansichten zuzutexten. Einfach mal weniger schreiben und sehr viel mehr lesen, was andere, die Ahnung von der Materie haben, zu dem Thema geschrieben haben. Am besten fängst du hier an, da werden alle deine Fragen zum Nebeneinander von Bundes- und Landesstaatsangehörigkeiten beantwortet. Und Belege gibt's auch noch – von wegen Theoriefindung! --Opihuck 20:06, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich glaube, hier ist jede Zeit zu schade, sich mit dem IP-Nutzer auseinander zu setzen. Denn interessanterweise offenbart sich dieser zusehends als Diskussions-Troll: das bringen deutlich solche blödsinnigen Sätze wie Oder hat einer schon den Staat "Deutsch" im Atlas gefunden? zum Ausdruck. Allein mit solchen Aussagen beweist dieser Nutzer, dass er ein Laie ist, dem es an jeglichem Fachwissen mangelt und der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aufklärungsresistent ist. --Benatrevqre …?! 20:01, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Dann erklärt doch bitte mal, warum das "DEUTSCH" in Deinem Pass nicht zur Definition der Staatsangehörigkeit auf den Seiten des BMI passt. Und daß die Nazis dieses "DEUTSCH" eingeführt haben, ist unwiderlegbar. Die Pässe könnt ihr auf e-bay günstig ersteigern. Daß die bayer. Staatsangehörigkeit nach Beitritt Bayerns keine Bedeutung hat, ist ja klar. Art. 116 GG setzt ja das RGB 1934 um. Da mussten sich weder die ehemaligen Nazirichter, noch die Org. Gehlen umstellen. (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.133 (Diskussion) 23:28, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Nur soviel: Das Adjektiv steht der dort angegebenen Definition mitnichten in irgendeiner Weise entgegen. Schau dir mal bitte folgende Videos an und mach dir die Mühe, wenigstens dabei nachzudenken, warum auch andere Staaten ihre Staatsangehörigkeiten so bezeichnet haben: [11], [12] (ich halte zwar selbst nicht viel von so selbstgebastelten YT-Videos, aber zumindest wird in diesen beiden der Sachverhalt für Laien recht anschaulich verdeutlicht).
Und was Sinn und Zweck von Art. 116 GG anbelangt, so gibt es dazu die einschlägige Grundgesetz-Kommentarliteratur wie etwa den bekannten Maunz–Dürig. --Benatrevqre …?! 09:17, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Wozu bemüht ihr diese unsäglichen Gesetzeskommentare, diese klassischen Mittel zur Rechtsbeugung (siehe dazu den Schwachsinn von der "Ewigkeitsklausel" - die "Ewigkeit", welche Volk (lt. Art. 146) und 2/3tel-Mehrheit in Bundestag jederzeit schreddern können)? Dazu empfehle ich u.a. von Prof. Bernd Rüthers "Die unbegrenzte Auslegung". Wenn ich diesem Kommentar die Auslegung von Mangold/Starck gegenüberstelle, gibt es in der Bundesrepublik kaum noch gültige Gesetze, da laut letzterem fast alles gegen das Zitiergebot verstößt.
Hier die simplen Fakten, die jeder nachprüfen kann: Hitler hat 1934 RuStaG gleichgeschaltet - FAKT. Die BRvD hat diese übernommen - FAKT. Das GG berührt nicht die Alliierten Bestimmungen zum Schutz des Dt. Volkes vor Nationalsozialismus - FAKT. Diese kann man in SHAEF-Gesetz Nr. 1, Artikel III, allgemeine Auslegungsvorschriften, unter (4) nachlesen - FAKT. Mit Art. 116 verstößt die BRD somit gegen Völkerrecht. Kann jeder nachlesen. Dazu sollte auch Abi ohne (die "herrschende" Ideologiekonditionierung) Jurastudium, gerade noch ausreichen, oder? Mit konstruktivem, ungetrolltem Gruß... (nicht signierter Beitrag von 84.150.31.134 (Diskussion) 21:17, 11. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Ich glaube, hier ist jede Zeit zu schade, sich mit dem IP-Nutzer auseinander zu setzen. ... beweist dieser Nutzer, dass er ein Laie ist, dem es an jeglichem Fachwissen mangelt und der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aufklärungsresistent ist. Genau. Zeitverschwendung. EOD. --Opihuck 21:25, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das Totschlagargument "Laie". Vom Volljuristen, der, wie er selber zugegeben hat, weder den Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit in einem Gliedstaat und der Reichzugehörigkeit, sowiel den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Reichszugehörigkeit kannte und wider eindeutiger Fakten standhaft leugnet, daß das "DEUTSCH" die Nazis eingeführt haben, womit die BRD Nazirecht weiterführt. Nur weiter - Immer schön dem Dienstherren nach dem Mund reden. Salü. :-) (nicht signierter Beitrag von 84.150.54.49 (Diskussion) 00:10, 12. Dez. 2012 (CET))Beantworten
@IP-Nutzer, weil deine obigen Ausführungen kein „FAKT“ sind, sondern in fachlicher Hinsicht einfach nur der pure Stuhlgang (sie sind unbegründet und haltlos), ist die Aussage, dass du Laie bist, schlicht und ergreifend eine begründete Feststellung. Das Adjektiv deutsch ist zudem kein „Nazi-Wort“, die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit seit 1934 auch kein „Nazirecht“, sondern seit 1949 Bundesrecht auf dem Boden des Grundgesetzes. Dein „Argumentieren“ mit längst nicht mehr in Geltung befindlichen SHAEF-Gesetzen ist lachhaft, diese betrafen außerdem ohnehin nur amerikanisches Besatzungsrecht und waren damit auf die US-Zone begrenzt (siehe dazu hier). Alliiertes Besatzungsrecht, das nicht längst in Bundes- und Landesrecht überführt worden ist, ist spätestens seit 1990 ohnehin gegenstandslos, weil es seitdem in Deutschland keine fremde Besatzungsmacht mehr gibt; diese obsoleten Rechtsnormen wurden über die Jahre hinweg (u. a. im Wesentlichen durch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BesatzRBerG) vom 23.11.2007) gestrichen, soweit man dies überhaupt als notwendig erachtete.
Und wenn ich dann solche hohlen Phrasen lese, wie dass die Bundesländer im Sinne des GG keine Gliedstaaten seien, so empfehle ich, mal einen Blick in die nordrhein-westfälische Verfassung zu werfen: Dort steht in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 unmissverständlich: „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland“. Entsprechendes findet sich in Art. 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; Ähnliches findet sich darüber hinaus auch in der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz – Landeshauptarchiv Koblenz zur Entstehungsgeschichte von Rheinland-Pfalz. Dem Ganzen ist wohl nichts hinzuzufügen. Insbesondere keine hanebüchenen Thesen über „Bundes-LÄNDER“, „Bundes-STAATEN“ oder „Reichsgaue“!
Demnach sind deine Behauptungen insgesamt unglaubwürdig und in der Sache völlig abwegig. --Benatrevqre …?! 12:57, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Den Unterschied zwischen Nazistaatsbürgerschaftsrechts anno 1934 und der korrekten Umsetzung von RuStaG (der Bereinigung) kannst Du in der bayerischen Verfassung nachlesen. Wie hinfällig Besatzungsauflagen sind, kannst Du im GG nachlesen. Wir zahlen noch immer die Stationierungskosten für die "Verbündeten". Das Kind bekam nur einen neuen Namen im Haushalt. Ich selbst war lange beim Bund - die BW kommt, im Gegensatz zu den ehem. Westalliierten, im Ausland (Dt.-frz. Brigade) selbst für ihre Kosten auf. Andere Länder bekommen Geld aus den USA, daß Amerikaner dort Militärbasen unterhalten dürfen. Allerdings werden die, im Gegensatz zur BRD, auch gefragt, bevor die "Verbündeten" Truppenbewegungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges vornehmen. Das sollte Dir zu Denken geben. Die von Dir erwähnte Bereinigung wurde im 2. Bereinigungsgesetz 2007 für die BRD (nicht für Gesamtdeutschland - siehe 2+4) übrigens erneut bereinigt. Und ich verrate Dir als "Volljurist" der BRD (genau - die ohne § 15 GVG) noch etwas, was Du gerne in Bausch und Bogen ins Reich der Legenden verweisen kannst: Ihr behauptet ja überall auf Wiki, das "GG für die BRD" (nicht vom Volk legitimiert und genehmigungspflichtig durch die Alliierten) wäre eine Verfassung! Steht überall. Das GG definiert das in Art. 146 etwas anderes. Eine, nach Deiner (und Wiki-)Ansicht, "bedeutungslose" Verfassung (Bayern), soll demnächst um 3 Art. ergänzt werden! Und rate mal, was, im Gegensatz zur upgedateten BRD-Hausordnung (gemäß HLKO), bei der nächsten Landtagswahl in Bayern gemacht werden muß? DAS BAYERISCHE VOLK MUSS ÜBER DIE ERGÄNZUNG ABSTIMMEN....! NRW dürfte es nach HLKO übrigens gar nicht geben, da nach dieser eigentlich die Besatzer keine Strukturen ändern durften. Völkerrechtl. illegal. Gleiches gilt für SH (ehem. Oldenburg) - also schmier Dir diese "Verfassungen" in die Haare. Aber diese Diskussion ist nicht zielführend. Ich schlage Dir etwas anderes vor: Wenn das Copyright für Hitlers "Mein Kampf" (ich glaube übernächstes Jahr) ausläuft, und hier in Deutschland dann eine unkommentierte Neuauflage erhältlich wäre, gebe ich Deiner Darstellung recht, für uns wären sämtl. Besatzungsauflagen entfallen. Sollte es ausschließlich nur eine, vom Freistaat Bayern genehmigte, kommentierte Auflage geben (s. GG - an dieser, wie ich aus sicherer Quelle weiß, fieberhaft gearbeitet wird), dann komme ich nochmals auf Dich für einen umfassenden Wiki-Revert zu...! (lach)
Zum Schmunzeln: Wem gehört eigentlich die "BRD"? Manta (http://www.manta.com/ic/m9g01hz/de/bundes%C2%ADrepublik-deutschland) gibt die Antwort: "Bundesrepublik Deutschland is a PRIVATE COMPANY categorized under Legislative Assemblies and located in Berlin, Germany. Our records show it was established in and incorporated in . Register for free to see additional information such as annual revenue and employment figures. Companies like Bundesrepublik Deutschland usually offer: Elected Government Officials, Elected Government Representatives, Federal Government Elected Officials, Local Government Elected Officials and State Government Elected Officials." (nicht signierter Beitrag von 84.150.53.239 (Diskussion) 20:55, 12. Dez. 2012 (CET))Beantworten
Wie oben bereits angemerkt: Deine hanebüchenen Ausführungen sind der pure Stuhlgang, dasselbe darf man getrost deinem für den hier erklärten Sachverhalt nicht reputablen Weblink www.manta.com mit seinen in keiner Weise haltbaren Informationen bescheinigen (dort hat lediglich ein unqualifizierter Laie wie du einen sachlich verfehlten Seiteneintrag erstellt).
Halten wir also fest:
  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gesamtdeutschland. Ein anderes Deutschland bzw. deutsche Gebiete außerhalb des Bundesgebiets gibt es seit 1990 nicht mehr.
  2. „Das Grundgesetz wurde inzwischen zum Definitivum, weil es sich als gesamtdeutsche Verfassung behauptet hat. Sein Legitimationsdefizit wurde beseitigt, weil die Verfassungsfrage in und mit der Verfassungskommission gestellt wurde.“ (D. Heckmann)
  3. Eine Volksabstimmung ist rechtlich weder zwingend noch allgemein Voraussetzung für eine Verfassung. Das Grundgesetz wurde durch den – wenn auch nicht unmittelbar aus freien Wahlen hervorgegangen, aber dennoch von den Landtagen (in Westdeutschland) gewählten – Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und durch die frei gewählten Volksvertretungen der Länder angenommen und ist damit im Ergebnis demokratisch legitimiert. Auch die frei gewählte DDR-Volkskammer sprach sich dann unter lautem Beifall für die Annahme des Grundgesetzes aus. Und diese Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich angesichts des Konzeptes der repräsentativen Demokratie. Wie der in die Zukunft blickende Art. 146 GG n.F. klarstellt, würde der Weg zu einer neuen Verfassung über eine freie Entscheidung des deutschen Volkes führen, was aber an der Verfassungsqualität des Grundgesetzes nichts ändert. Es gab übrigens auch in deutschen Kleinstaaten Verfassungen, die der Fürst, Herzog, Großherzog oder König erließ und die trotzdem galten.
Wer Gegenteiliges behauptet, ist entweder ein merkbefreiter und vermutlich auch gegen den Gebrauch von seriöser Fachliteratur resistenter Ewiggestriger oder offenkundig nicht hinreichend mit dem weltpolitischen Geschehen der letzten 20 Jahre vertraut.
Des Weiteren: Dass die Verfassung „Grundgesetz“ resp. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ heißt, ist belanglose Makulatur, was letztlich heute auch keine wesentliche Rolle spielt. Sie könnte auch „Deutsche Grundordnung“ oder „Bundesrepublikanische Verfassung“ heißen, was verfassungsrechtlich ebenso unbedeutend wäre. „Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt. […] Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz nach über 40 Jahren zu einem Synonym für eine freiheitliche Verfassung geworden war.“ Zit. n. Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss, Schreiben vom 29.01.2009. Vgl. dazu J. Ipsen, Staatsrecht I, § 2, Rn 26:
„Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands (geworden). Von seinem Inkrafttreten bis zum 3. Oktober 1990 galt das Grundgesetz [zunächstso der Wortlaut in Art. 23 Satz 1 GG a.F., Anm.] nur in den (zehn) Bundesländern der ‚alten‘ Bundesrepublik. Aus dem beschränkten Geltungsbereich erklärt sich auch die vom Parlamentarischen Rat bewußt gewählte Bezeichnung ‚Grundgesetz‘, die das Provisorische dieser rechtlichen Grundordnung widerspiegeln sollte.“
Da das GG nun seit 1990 im gesamten Deutschland und somit „nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“ (Art. 146 GG n.F.), es also „in anderen Teilen Deutschlands […] nach deren Beitritt in Kraft [gesetzt]“ worden ist (Art. 23 S. 2 GG a.F. sowie die Eingangsformel des Einigungsvertrages), ist folglich der räumliche Geltungsbereich nicht mehr beschränkt (vgl. Präambel a.F. und Art. 23 S. 1 GG a.F.), sondern er erstreckt sich heute über das gesamte Bundesgebiet. Dies ist eine verfassungskräftige Grundregel (K. Ipsen).
Dass die formellen Anforderungen einer Verfassung vermeintlich nicht erfüllt seien, kann nicht aus Art. 146 GG entnommen werden, denn wie bereits ausgeführt und belegt, braucht bzw. benötigt es für eine gültige Verfassung auch keine Volksabstimmung; dass eine Verfassung stets in einem Plebiszit von jedem Bürger zu beschließen sei, greift also völlig ins Leere, wenn man sich einmal anschaut, in wievielen Staaten dies tatsächlich der Fall war. Die „freie Entscheidung des deutschen Volkes“, von der Art. 146 GG spricht – also jenes „unvollkommen-plebiszitäre Element“ – ist keineswegs eine umzusetzende „Pflicht“ (siehe dazu hier), sondern nach h.M. vielmehr ein eingeräumtes „Gut“ für die Zukunft, eine Art Normreserve (näher dazu hier). Dazu erging auch eine Entscheidung des BVerfG vom 31. März 2000, 2 BvR 2091/99. In der Begründung heißt es:

Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt. (ohne Hervorhebung im Original)

Soviel dazu. --Benatrevqre …?! 08:53, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Diese ganze Diskussion ist total sinnlos. Ja, das GG kann als Verfassung gesehen werden, denn wie schon richtig gesagt, muss über eine Verfassung nicht basisdemokratisch abgestimmt werden. Auch Diktaturen, Demokraturen und sonstige Konstrukte können Verfassungen haben. Aber: Wer mit dem GG nicht zufrieden ist, muss es nicht hinnehmen. Jeder kann eine andere Verfassung wählen, ja sogar selbst verfassen und einen eigenen Staat gründen. Das Völkerrecht gibt alles her, was dazu nötig ist, und sogar im GG steht, dass das Völkerrecht vorgeht. Einzige Hürde dabei ist wie immer die Gewalt derer, die damit nicht einverstanden sind, ich will also nicht behaupten, dass es einfach ist, frei zu sein. Aber es geht. --5.10.211.128 10:41, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das ist grober Unsinn, deine Rechtsauffassung ist denkbar abwegig: Niemand kann einfach so, nur weil ihm/ihr sein/ihr Heimatland nicht gefällt, einfach so einen neuen Staat gründen; ohne ein eigenes Staatsvolk, Staatsgebiet und die effektive Gewalt, das durchzusetzen, ist sowas rechtlich unmöglich. --Benatrevqre …?! 17:37, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Keine Panik - ich werde diese Diskussion nicht weiterführen. Die Fakten sind euch nicht beizubiegen, da ihr systemkonditioniert seid. Ich hab´ nur noch Benadingsbums gegenüber eine Bemerkung zu machen: Die BRD ist doch angeblich souverän! Hast Du uns oft genug lang und breit ausgeführt. Und trotzdem wird es keine Neuauflage von "Mein Kampf" in der BRD geben. Auch ohne Copyright. Nicht mal eine kommentierte Gesamtausgabe. Die Arbeiten zu letzterer, die mit unserem Steuergeld vom Freistaat Bayern in Auftrag gegeben wurde und zwei Jahre dauerten, werden eingestampft. Das bayr. Kabinett wurde, entgegen anderslautender Medienberichte, vom Außenministerium zurückgepfiffen. Die Wissenschaftler, die trotzdem veröffentlichen wollten, wurden im bayr. Rundfunk von Minister Spähnle eindeutig gewart. Er sprach von "Auflagen" (Kontrollratsgesetz), hat wörtlich mit der Volksverhetzungskeule gedroht und den Schreibern empfohlen, sich zuvor von Spitzenexperten in Sachen Völkerrecht und Strafrecht beraten zu lassen. So sieht echte Souveränität aus, oder? Man hat die entspr. Passi im GG nicht ohne Grund unangetastet gelassen. Die stehen nicht aus lieber, alter Tradition da drin! Guten Tag. PS: Art. 146 spricht von "Verfassung" und nicht von "neuer Verfassung", da das GG weder als solche geplant war, noch durch die "Besatzungstreuhand" der BRD in irgend einer Weise dazu dazu gemacht werden konnte. Eine Verfassung kann, laut GG, nur das VOLK legitimieren. Alles andere ist Theoriefindung, wozu jegliche Auslegungsliteratur zählt. (nicht signierter Beitrag von 84.150.22.39 (Diskussion) )
Das ist grober Unsinn, was du hier schreibst ohne jede ernstzunehmende Grundlage und ohne belastbare wissenschaftliche Literatur; diesen absurden Quatsch hast du dir offenkundig aus den Fingern gezogen. --Benatrevqre …?! 21:18, 8. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Weitere sachfremde Beiträge werden entfernt. --Benatrevqre …?! 21:26, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus? (Widerspruch)

Ein Kind, dessen biologische (genetische) Eltern Deutsche sind, erhält keineswegs zwangsläufig die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es mittels künstlicher Befruchtung im Ausland von einer nicht-deutschen Leihmutter zur Welt gebracht wird

Wenn die biologischen Eltern Deutsche Staatbürger sind (also Samenspender und Leihmutter), wie kann dann die Leihmutter nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen? (nicht signierter Beitrag von 87.168.142.205 (Diskussion) 17:05, 26. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Es heißt im Aritkel auch nicht bloß „Automatismus“, sondern wohlgemerkt „durch gesetzlichen Automatismus“. --Benatrevqre …?! 12:16, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Harry8 09:07, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Lemma

Gemäß meinen Ausführungen im Absatz "Der Einleitungssatz???" sollte das Lemma "Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland" heißen. --79.206.59.136 15:49, 4. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Blödsinn! Das Lemma heißt so, weil auch die Staatsangehörigkeit (amtlich) so heißt. Da besteht überhaupt kein Änderungsbedarf, ja noch nicht mal ein Grund. --Benatrevqre …?! 16:51, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Harry8 09:06, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wieviele deutsche Staatsbürger gibt es?

Wenn ich das richtig sehe, macht der Artikel keine Angaben dazu, wieviele Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, weder aktuell noch historisch. Dem Artikel Deutschland ist nur zu entnehmen, dass von den knapp 82 Millionen Einwohnern Deutschlands rund 7,2 Millionen Ausländer sind (wobei Ausländer hier "Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind" sind, was im Umkehrschluss zu den Deutschen neben deutschen Staatsangehörigen auch Vertriebene etc. rechnet, was ich aber mal ignorieren will; der Artikel tut das im ersten Abschnitt auch). Macht erstmal grob 75 Millionen Deutsche in Deutschland, aber es gibt ja auch noch Deutsche im Ausland. Die Bundeszentrale für politische Bildung liefert dazu einen ersten Hinweis: "Insgesamt leben im Ausland zwischen 10 Mio. (Fröschle 1987, S. 542) und 15 Mio. (VDA 1989, S. 5) Deutschsprechende und sich zum deutschen Volkstum Bekennende.", aber diese Zahlen sind ja wiederrum in unbekanntem Masse nicht deckungsgleich mit der deutschen Staatsbürgerschaft ("Deutschsprechende und sich zum deutschen Volkstum Bekennende" müssen natürlich noch längst nicht deutsche Staatsangehörige sein, während auf der anderen Seite auch der ein oder andere Auswanderer o.ä. das mit dem "sich zum deutschen Volkstum Bekennende" verneinen würde, aber doch einen deutschen Pass hat). Kann jemand was Genaueres sagen oder mich zumindest korrigieren, oder ist "85 bis 90 Millionen" gar schon die beste Näherung, die wir finden können? --YMS (Diskussion) 14:21, 25. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Harry8 11:22, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Staatsangehörigkeit "verliehen"

Da die Staatsangehörigkeit entsprechend dem Grundgesetz nicht mehr entzogen werden darf, ERWIRBT man sie sich! Der Satz, daß die Staatsangehörigkeit VERLIEHEN wird, ist schlicht falsch. Etwas, das verliehen wird, kann jederzeit vom Verleihenden wieder entzogen werden, wie Orden, Titel, etc.! Das ist bei der Staatsbürgerschaft eben nicht so. Darum steht im Gesetz ausdrücklich "erworben". Bitte besser vor einem Revert informieren, danke! (nicht signierter Beitrag von 84.150.29.111 (Diskussion) 03:06, 20. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Hast du dir das gerade selbst zusammengereimt?! Wirf bitte erstmal einen Blick in die einschlägige Sekundärliteratur, bevor du solche fragwürdigen und eigenwilligen Schlussfolgerungen anstellst, die einer haltbaren Grundlage entbehren! In der Fachliteratur spricht man auch im Zusammenhang mit der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes vom Verleihen derselben; das ist übliche Ausdrucksweise und deine Überlegungen gehen viel zu weit, sodass man sie als abwegig erachten kann. Vgl. z. B. hier oder hier. Übrigens hat mich diese Recherche keine Minute Zeit gekostet, welche du auch selbst hättest gut und gerne machen können, bevor du eine unsinnige Behauptung aufstellst. Damit ist dieser Thread nun hoffentlich abgehakt. Benatrevqre …?! 14:31, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Harry8 11:22, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten