Diskussion:E-Tretroller

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von LeaWaldmann in Abschnitt Doppelstrukturen erschweren Pflege
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „E-Tretroller“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Unpassender EN[Quelltext bearbeiten]

@Kereul: Dein EN "Nur auf Radwegen: Länder wollen E-Roller auf Gehwegen verhindern" passt, wie der Titel klar aussagt, nicht zum zugehörigen Text "Die Bundesregierung hat im März 2019 beschlossen ..." Bitte such einen passenden EN, ergänze gerne auch, dass der Bundesrat sich gegen den Bundestagsbeschluss wendet (dazu würde Dein EN passen) und vermeide so selbst einen Revert. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 19:18, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Keiner Fahrzeugkategorie zugeordnet?[Quelltext bearbeiten]

Es ist unklar, warum spezielle Regelungen nötig sind. E-Scooter unterscheiden sich doch nicht wesentlich von Tretrollern. Sie sind kaum schwerer, und Tretroller erreichen zumindest abwärts ähnlich hohe Geschwindigkeiten. Warum also sollte man E-Scooter anders behandeln als Tretroller, die schon längst auf Gehwegen fahren dürfen bzw. müssen?

Das resultiert aus der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Laut §3(1) dürfen "Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.". Als "Fahrzeuge" werden gemäß §2 "nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden" verstanden, die gemäß §1 eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h" haben.
Der Unterschied liegt also im Antrieb durch Maschinenkraft, der beim Elektro-Tretroller gegeben ist. Im Gegensatz zu normalen Tretrollern sind sie also "Fahrzeuge" und müssen zugelassen werden. Daher gibt es die Verordnung, in der alles rund um deren Zulassung geregelt wird.
--Warrel040 (Diskussion) 20:44, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Fahrräder sind auch Fahrzeuge. Die Fahrzeugzulassungsverordnung bezieht sich auf Kraftfahrzeuge. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Unmotorisierte Tretroller gelten als Spielzeug. Deshalb müssen und dürfen sie im Gegensatz zu Fahrrädern auf dem Gehweg fahren und nicht auf der Straße. --Digamma (Diskussion) 21:46, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma "Elektro-Tretroller" ist irreführend. Man übernimmt damit den POV der E-Scooter-Industrie, die dem Publikum suggerieren möchten, es handele sich um harmloses Kinderspielzeug. Die Dinger sind aber keine Tretroller, die durch Abstoßen mit dem Fuß fortbewegt werden. Es sind elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge. Im Behördensprech heißen sie jetzt "Elektrokleinstfahrzeuge". --Carl B aus W (Diskussion) 12:26, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Ich bin auch für Umbenennung (mit Weiterleitung). Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 13:11, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Falscher Begriff ist zu korrigieren[Quelltext bearbeiten]

Warum wird schon in der Einleitung richtigerweise klargestellt, dass der Begriff Tretroller irreführend ist, dann aber im ganzen Artikel ausschließlich verwendet?! Ein Tretroller wird durch Treten einer Antriebsvorrichtung bewegt, genau das passiert beim Elektroroller aber eben gerade nicht. Tretroller ist durchgängig durch Elektroroller zu ersetzen.(nicht signierter Beitrag von 2003:c9:3f1b:f827:3875:baaf:8185:645c (Diskussion) 09:06, 19. Mai 2019 (CEST))Beantworten

Da niemand etwas gegen eine Umbenennung vorbringt, gehen wir's doch mal an. Heute wird auf der Hauptseite nach hier verlinkt, allerdings unter "E-Scooter". Das ist zur Zeit eine BKL I.
--Carl B aus W (Diskussion) 23:51, 15. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Durch den Begriff Elektrokleinstfahrzeuge und seine Definitiion ist Struktur in das Thema gekommen. Gleichzeitig fallen zu schnelle eTretroller raus. Die Reorganisation finde ich gut,
--Warrel040 (Diskussion) 22:40, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Man könnte natürlich auch den hiesigen Artikel mit Elektrokleinstfahrzeug zusammanführen. --Carl B aus W (Diskussion) 19:11, 23. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Elektrokleinstfahrzeug ist ein Bürokratenbegriff und kein Lemma 'bitte Löschen und ggf. woanders einfügen--Stauffen (Diskussion) 22:09, 23. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hier gab es eine Umfrage https://www.spiegel.de/forum/votes/vote-15843.html Sieger: E-Scooter mit 36 %. Elektrotretroller nur 18 % --Carl B aus W (Diskussion) 13:50, 12. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Warum ist eigentlich diese Diskussion versandet? – Mir scheint der Vorschlag von @Carl B aus W:, den Artikel nach "E-Scooter" zu verschieben, ziemlich gut. --Martinus KE (Diskussion) 23:11, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ich hatte nur Angst, mit Umbenennungen irgend etwas kaputtzumachen. Jetzt probiere ich's mal.
E-Scooter in E-Scooter (Begriffsklärung) umbenennen hat geklappt.
Den hiesigen Artikel in E-Scooter umbenennen geht nicht (weil es den noch als Redirect gibt)
Und jetzt? Braucht man da einen Admin, der den Redirect löscht, damit man das Lemma wiederverwenden kann?
--Carl B aus W (Diskussion) 09:07, 8. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Genau so war es, hat anscheinend geklappt --Carl B aus W (Diskussion) 13:29, 8. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

OK - ich habe das alles rückgängig gemacht. Ein Scooter ist eben auch ein Motorroller, und die E-Motorroller sind jüngst auch enorm beliebt, und der Begriff E-Scooter leitet jetzt wieder auf eine BKS, die von dort auf E-Motorroller und E-Tretroller verweist.Stauffen (Diskussion) 16:03, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Signal- bzw. Warneinrichtung (Glocke/Hupe)[Quelltext bearbeiten]

Mir ist aufgefallen, dass es anscheinend in Deutschland keinerlei (zwingende) Vorschrift hierzu gibt? --Dontworry (Diskussion) 20:46, 24. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Die Verordnung besagt, dass mindestens eine helltönende Glocke vorhanden sein muss (§ 6 eKFV).
--Warrel040 (Diskussion) 22:35, 19. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Nächtliches Aufladen[Quelltext bearbeiten]

Bisher mussten die Roller abends eingesammelt und aufgeladen werden. Jetzt sollen von Voi nur noch die Batterien aufgeladen werden. [1] --H do it again (Diskussion) 22:12, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Der Ansatz, nur die Akkus hin- und herzufahren, wäre sicher zu begrüßen. Denn das Laden verursacht zusätzlichen (nächtlichen) Verkehr (ggf. sogar mit Kleintransportern, um mehrere komplette Scooter transportieren zu können). In jedem Fall sollte dieser Ladeverkehr bei der Umweltbilanz der E-Scooter entsprechend berücksichtigt werden. --Martinus KE (Diskussion) 23:04, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
In Peking werden die überall abgestellten Leihfahrräder per Dreirad-LkW eingesammelt und wieder an bestimmten zentralen Orten aufgestellt. Ich weiß nicht, ob dieses Problem bei den E-Scootern auch besteht. Die können ja auch an beliebigen Orten abgestellt werden. --H do it again (Diskussion) 23:13, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, während die Nutzer die E-Scooter mehr oder weniger "überall" abstellen, müssen sie zumindest für Bird und Lime nach dem Laden gesammelt an definierten Standorten (aber mit einer Maximalzahl pro Standort) wieder "ausgeliefert" werden (Youtube). Wie die "Juicer" den Transport bewerkstelligen, ist "deren Problem". --Martinus KE (Diskussion) 18:05, 5. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Techn.Daten[Quelltext bearbeiten]

Ein paar mehr technische Angaben eines typischen E-Rollers wären hilfreich: Akkugröße, Reichweite, Motorleistung, etc. Auch einen aufzuschneiden, um das Innenleben zu sehen, wäre lexikalisch wertvoll. --2.247.253.77 18:23, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

So, so. Also: wie immer bei "fahrzeugen" gibt es viele hersteller und viele varianten. - Kannst du diese fragen für ein "typisches Fahrrad" beantworten? Wenn, dann gehören die gewünschten daten in artikel zu den einzelnen anbietern und ihren rollern... Und einen schnitt: Kauf doch einen, schneid' ihn auf und fotografier ihn :) - wer soll denn das machen?
n.m.M: Unsinnige diskussion. 44pinguine 13:09, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist mal wieder so ein typischer Kommentar. Niemand erwartet exakte Daten! Jemand der sich informieren möchte und keine Ahnung hat, möchte aber dennoch erfahren dürfen, in welchen Größenordnungen die Daten liegen. Eine ähnliche Frage ist, was den ein Auto kostet. Man kann es so machen wie du und den Fragenden einfach brüsk abbürsten oder sich etwas Mühe geben: "Ein Auto kostet neu ab etwa 20.000€ und reicht bis weit in die 100.000er hinein - auch über ein Mio geht. Ein durchschnittliches Fahrzeug der Mittelklasse liegt mit dem einen oder anderen Extra zwischen 40.000 und 50.000€".
Um nun nicht den Fragenden im Regen stehen zu lassen:
  • Akkugröße: in der Regel zwischen 300Wh und 500Wh, teurere Scooter oder Modelle der Leihanbieter entsprechend mehr
  • Reichweite: in der Regel zwischen 20 und 40km. Leihanbietermodelle bis zu 75km
  • Leistung: Die gesetzl. Leistungsobergrenze liegt bei 500W bei kurzfristig 700W wenn er im Straßenverkehr betrieben werden soll. Die meisten Hersteller schöpfen diese Grenze aus.
84.154.86.53 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 84.154.86.53 (Diskussion) 02:08, 3. Apr. 2023 (CEST))Beantworten

Wie sieht es in anderen Ländern aus?[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland hatte bisher jeder E-Scooter, den ich gesehen habe, ein Versicherungskennzeichen. In Belgien, wo das Fahrradwegenetz viel besser ist, nutzen viele Fahrräder, Tretroller, aber auch E-Scooter. Ein Kennzeichen bei E-Scootern habe ich aber noch nie gesehen. --Bernburgerin (Diskussion) 19:26, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Stimmt, so sind die Gesetze halt unterschiedlich. M.E. irrelevant, da in Elektrokleinstfahrzeuge beschrieben--Warrel040 (Diskussion) 21:18, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Autoped[Quelltext bearbeiten]

Der Autoped wurde laut dem Hauptartikel nicht von einem Elektromotor, sondern von einem Viertaktmotor angetrieben. Er ist damit kein Vorgänger des E-Scooters, sondern nur de Motorrollers. --Digamma (Diskussion) 21:34, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe zumindest die Falschinfo, dass es sich um einen E-Roller handelte, korrigiert. --Digamma (Diskussion) 13:41, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Von der Autoped Company of America mit Ottomotor. Ich würde den Abschnitt E-Scooter#Historische Vorgänger entfernen. --Buch-t (Diskussion) 09:43, 10. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

nl:Austro Motorette scheint ein österreichischer Motortretroller zu sein, der kein Autoped.Nachbau ist? --Ikar.us (Diskussion) 09:42, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Sinnhaftigkeit[Quelltext bearbeiten]

Sicht von einem der so was für Spielzeuge hält: Als Verkehrsmittel erscheint mir das unsinnig, wegen,

  • der Unfallgeafhr (im Artikel ja gut ausdiskutiert)
  • unbequem (man muss auf so einem wackligen Teil stehen, kann schlecht was transportieren, im Vergleich zum Fahrrad,
  • Vandalismus und Diebstahl bei diesen Geräten, die einfach auf der Straße stehen.

Gibt es zu den letzteren beiden Punkten wass zu sagen?--Antemister (Diskussion) 21:00, 15. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Nur wenn es dazu brauchbare Quellen gibt. --Digamma (Diskussion) 21:12, 15. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Zum mittleren Punkt habe ich neulich gesehen, wie eine GEschäftsfrau aus dem Bahnhof gekommen ist, mit der einen Hand das Rollköfferchen schiebend, mit der anderen am Händi offenbar einen Roller buchen. Auf den stellte sie sich und vor sich das Köfferchen, brauste los und schanzte so den Bordstein hinunter. Mit einem Fahrrad könnte man den Koffer kaum transportieren. --Ikar.us (Diskussion) 10:21, 21. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Unfallbilanzen[Quelltext bearbeiten]

Zu Punkt 4: "Als wichtigste Probleme wurden bestätigt:

Wer ohne Versicherung unterwegs ist, begeht eine Straftat."

Das ist eine rein rechtliche Betrachtung und hat mit den restlichen Punkten der häufigsten Unfallursachen nichts zu tun. Daher sollte das vielleicht in die Kritik verschoben werden. Stattdessen könnten mehr Punkte aus der Quelle Nr. 24 (www.scootervergleich.net) aufgeführt werden:

Lt. aktueller Berichterstattung stellt (für die Betreiber) Vandalismus das größte Problem dar[Quelltext bearbeiten]

Allerdings vermute ich sehr, daß dies eine falsche Darstellung der Gegebenheiten ist: daß Kraftfahrzeuge, welche auf Gehwegen geparkt sind, von ihrem jeweiligen Besitzer sozusagen zum Gehweg deklariert wurden, ist m. W. bereits von mehreren Gerichten letztinstanzlich so (oder ähnlich) bestätigt worden. Womit entsprechend „begangene“ Vehikel, welche beim entsprechenden Benutzen (des Gehwegs) zu wenig Standfestigkeit zeigen oder auch wegen ihrer diesbezüglichen mangelhaften Gestaltung (man bleibt daran hängen) IMHO eher ein Fall für potentielle Regressansprüche(!) der behaupteten Vandalen darstellen. (nicht signierter Beitrag von 93.229.96.208 (Diskussion) 19:44, 16. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Pariser Studie[Quelltext bearbeiten]

Laut einer Pariser Studie sind 69 Prozent der E-Scooter-Fahrer männlich und 31 Prozent weiblich (vgl. Thomas Klemm/Felix Brocker: Die Welt kommt ins Rollen, in: F.A.S. Nr. 33, 18. August 2019, S. 29). 69 Prozent der E-Scooter-Fahrer gaben als Grund der Nutzung "Spaß haben" an. Das Durchschnittsalter des E-Scooter-Fahrers ist 36 Jahre, die durchschnittliche Fahrzeit beträgt elf Minuten. An welcher Stelle des Artikels könnten diese Informationen noch ergänzt werden? --Longinus Müller (Diskussion) 17:21, 3. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Elektroscooter[Quelltext bearbeiten]

Elektroscooter ist bisher ein Rotlink und leitet nicht hierher weiter. Ist das Absicht? --Neitram  12:43, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

E-Roller, Elektroroller[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Elektroroller und E-Roller sind anscheinend so etwas wie falsche Freunde, da sie hauptsächlich Elektromotorroller, und seltener E-Scooter bezeichnen. M.E. sollten wir dann auf diese Begriffe im Artikel möglichst verzichten, damit die Verwirrung der Begriffe und ihrer Bedeutungen nicht unnötig gesteigert wird. Und wir sollten auch vielleicht explizit auf die Begriffsthematik hinweisen. Hintergrund des Begriffsdramas ist, dass im Englischen scooter (für sich alleine) in erster Linie Motorroller bezeichnet und seltener Tretroller. Elektrische Motorroller, bzw. Elektromotorroller heißen, logischerweise, dann electric scooters. Tretroller werden zwar auch scooter, aber vor allem kick scooter genannt. Elektrische Tretroller als e-scooter und motorized scooter zu bezeichnen, war also nicht ganz optimal. Aber kick im Begriff zu lassen, wäre bei einem motorisierten Fahrzeug zugegeben auch nicht ganz stimmig gewesen. --Neitram  14:53, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Geschwindigkeit[Quelltext bearbeiten]

Es gibt vernünftige Meinungen, die Geschwindigkeit bereits bei 15 km/h zu drosseln. Und am Rande: Die fahren häufig, wo sie wollen, vor allem in falscher Radfahr-Richtung! --Hopman44 (Diskussion) 10:04, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Geh ins Café. Dein Beitrag dient nicht der Verbesserung des Artikels. --Digamma (Diskussion) 11:45, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Warte mal ab, 15 km/h kommt. Kann aber im Artikel noch nicht eingefügt werden.--Hopman44 (Diskussion) 14:24, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Doppelstrukturen erschweren Pflege[Quelltext bearbeiten]

Die parallelen Artikel E-Tretroller, E-Tretroller-Verleihsystem und Elektrokleinstfahrzeug weisen deutliche Überschneidungen auf. Sie sind alle unterschiedlich aktuell und ausführlich, die Kritikteile ersterer beider ähneln sich jedoch. Kann man diese drei nicht zusammenführen? --LeaWaldmann (Diskussion) 17:07, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten