Diskussion:E-Wagen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Falk2 in Abschnitt Linie E
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Erläuterung notwendig[Quelltext bearbeiten]

kurzgeführt - sind das verkürzte Züge oder verkürzte Fahrtstrecken? Wird "lang geführt" ebenfalls benutzt? Nur im Österreichischen gebraucht?
Das Begriffspaar wird sonst bei der Teigführung und der Hundeleine verwendet, doch hilft das hier nicht weiter. --KaPe (Diskussion) 16:03, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Gemeint ist eine kürzere Fahrstrecke, was aber aus dem Kontext einigermaßen ersichtlich sein sollte. Ist zumindest im ÖPNV ein gängiger Begriff, nicht nur in Österreich. Und nein, "lang geführt" gibt`s nicht. Das "Gegenteil" zu "kurz geführt" wäre der reguläre Linienweg, sprich die Gesamtstrecke einer Linie. Firobuz (Diskussion) 18:09, 10. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Der eine sucht in Wikipedia nach Erklärungen statt Bahninsider-Verhüllungen, dem anderen ist es aus dem Zusammenhang verständlich. Bei Straßenbahn Wien#Umgesetzte Projekte (Verkehr auf der Ringstraße), mag der Kontext helfen, immerhin wird dort durch Anführungszeichen signalisiert, dass es kein Wort der Standardsprache ist. Ich überlege da immer: kann jemand, der in einer fremdsprachigen Wikipedia unterwegs ist, im Text und seinen Verlinkungen alle Erklärungen finden? Da ohnehin zu Verstärkerzügen verlinkt wird, könnte die Erläuterung möglicherweise dort stattfinden. Siehe meine Fragen bei Diskussion:Verstärker (Verkehr)#Nähere Erläuterung sinnvoll. --KaPe (Diskussion) 16:33, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Artikel sind sowieso redundant. Außerdem sind beides unbelegte Gedankensammlungen, die niemandem weiterhelfen. MBxd1 (Diskussion) 19:51, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Redundanz ist zwar gegeben, aber einen entscheidenden Unterschied gibt es dann doch: E-Wagen sind kein regulärer Linienverkehr und können jederzeit ausfallen, Verstärkerkurse hingegen stehen ganz normal im Fahrplan an den sich das Verkehrsunternehmen dann auch halten muss. Insofern haben beide Artikel ihre Existenzberechtigung. Eine klare Definition wird es dazu ohnehin nicht geben, weil die Verwendung der Begriffe von Betrieb zu Betrieb jeweils etwas variiert. Mal ganz abgesehen davon, dass 99% der Fahrgäste ohnehin nicht (mehr) wissen, wofür das E eigentlich steht. Wäre also schade diese Besonderheit mit dem Verstärker-Artikel zu vermanschen, besser wird davon sicher keiner der beiden Artikel... Firobuz (Diskussion) 20:01, 11. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Das besagen diese Artikel aber gar nicht. Der umseitige Artikel eiert fürchterlich herum, was man so alles mit E abkürzen kann und mit ÖPNV zu tun hat, bis hin zu den Theaterwagen. Die Beschränkung auf öffentlich freigegebene Fahrten ohne Betriebs- und Beförderungspflicht und ohne Nennung im Fahrplan (genau das ist wohl eigentlich gemeint) steht da nicht. Der Artikel zu den Verstärkern schließt E-Wagen nicht aus, sondern erzählt freihändig und ebenso belegfrei irgendwas davon, wie man Linien verstärken kann. Und dass das E nicht jeder kennt, liegt auch daran, dass die o. g. öfFoBuBuoNiF längst nicht überall E heißen. In Deutschland sind dafür auch V (Frankfurt/Main und Bonn) und S (Nürnberg) verbreitet gewesen.
Im übrigen ist "langgeführt" feststehender Begriff bei bestimmten Backwaren, bei deren Herstellung mehr Zeit zum Gehen gelassen wird. MBxd1 (Diskussion) 21:10, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das mit der fehlenden Betriebs- und Beförderungspflicht steht jetzt drin, weitere Belege sind auch hinzugekommen. Ansonsten wird es immer Grauzonen und Redundanzen zwischen verwandten Themen geben. So auch hier, eine klare Abgrenzung zwischen fahrplanmäßigen Verstärkerkursen und klassischen E-Wagen ist jedenfalls eine Illusion. Es gibt nämlich durchaus auch E-Wagen die im Fahrplan veröffentlicht werden, z. B. hier: http://www.evm.de/evm/Homepage/Downloads/Verkehr/Haltestellenfahrplaene/2015-12-01/E.pdf Sollen dass dann plötzlich keine E-Wagen mehr sein? Wie schon angedeutet, eine klare betriebs-übergreifende Definition wird hier niemand liefern können. Und in Frankfurt, Bonn und Nürnberg leben zusammen genommen nicht mal zwei Millionen Bundesbürger. Von den restlichen 80 Millionen kennen aber dennoch geschätzte 90 Prozent auch keinen E-Wagen mehr. Darunter auch eine Menge Menschen, die noch nie in einer der drei Städte waren (und sich somit kaum davon verwirrt haben lassen dürften). Der Einwand mit Bonn/Frankfurt/Nürnberg ist also nicht wirklich stichhaltig, die Standardbezeichnung im deutschsprachigen Raum lautet immer noch E. Ausnahmen bestätigen die Regel, wie so oft... Firobuz (Diskussion) 21:43, 13. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Wenn E-Wagen im Fahrplan stehen, sind es keine E-Wagen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Der Verkehrsbetrieb veröffentlicht Fahrpläne, die nicht genehmigt sind, oder die E-Wagen sind Bestandteil eines genehmigten Fahrplans, werden aber gesondert ausgewiesen. Ohne Insiderkenntnisse ist das nicht zu ermitteln. Der Einwand mit den V- und S-Zügen greift übrigens auch nur bedingt, denn etliche Verkehrsbetriebe kennzeichnen Zusatzfahrten außerhalb des Fahrplans anders, nämlich entweder mit der normalen Liniennummer (ohne Strich, nachgewiesen z. B. für die BOGESTRA) oder ganz ohne Linienbezeichnung. Der Inhalt dieses Artikels gehört revidiert zu den Verstärkungswagen, und das, was dort steht, kann in die Tonne. Man braucht doch keinen Artikel, um zu erklären, wie man im ÖPNV einen Takt verdichten kann. MBxd1 (Diskussion) 23:09, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich glaube Du siehst das grad päpstlicher als der Papst. Nur kommt man bei so einem Gummithema mit einer derart katholischen Sichtweise nicht weiter. Natürlich können E-Wagen im Fahrplan stehen, dazu gibt es unzählige Beispiele:
Und das sollen alles keine "echten" E-Wagen sein? Oder gar alles "illegal", weil "nicht genehmigt"? Neverever... 16:04, 14. Feb. 2016 (CET)-
Ich hab Dir doch nun erklärt, was es damit auf sich hat. In einigen Fällen gibt es sehr deutliche Hinweise, welcher Fall vorliegt, in einigen nicht. Illegal ist daran nichts, nur sind es entweder keine E-Wagen im eigentlichen Sinne oder keine genehmigten Fahrpläne (solche Zusatzfahrten müssen auch nicht genehmigt werden, wenn sie normalen Linienverläufen folgen - nur veröffentlicht man sie dann auch nicht). Teilweise könnte es sich auch um ehemalige freigestellte Schülerverkehre handeln, die das PBefG nicht mehr kennt. Jedenfalls hilft es bei Vorliegen von Gummi nichts, wenn man alles erzählt, was einem im Einzelfall so einfällt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das eher in generischem Sinne zu den Verstärkern gehört. Dann könnte man auch die gestrichenen Linien teilweise dort unterbringen, das sind nämlich zumindest in Deutschland auch nichts anderes als liniengebundene E-Wagen. MBxd1 (Diskussion) 16:14, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich weiß ja selbst dass das alles höchst kompliziert ist und ich bin auch weit davon entfernt den Überblick zu haben. Aber jetzt drei Artikel zu einem zu vermengen macht die Sache bestimmt nicht übersichtlicher. Gerade die gestrichenen Linien spielen doch in Deutschland fast gar keine Rolle, während die E-Wagen etwas wirklich Deutschland-typisches sind. Die beiden Artikel E-Wagen und Gestrichene Linie gehören also keinesfalls zusammen, das wäre nämlich dann wirklich eine eierlegende Wollmilchsau. Über den Verstärker-Artikel lässt sich freilich reden, wenn das sinnvoll geschieht von mir aus gerne mit diesem hier zusammenlegen... Firobuz (Diskussion) 16:27, 14. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Die Bedeutung der gestrichenen Linien hat massiv abgenommen, in den 80er Jahren waren sie noch weit verbreitet, z. B. in Hannover, Düsseldorf und Duisburg. Und das waren größtenteils eigentlich E-Wagen (es waren aber auch verkürzte Linienfahrten darunter). Die ganzen anderen Bedeutungen stammen nicht aus Deutschland oder sind jünger. MBxd1 (Diskussion) 16:33, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Eben, Hannover, Düsseldorf und Duisburg. Das "z. B." kannst Du also streichen, das wars nämlich meines Wissens auch schon mit durchgestrichenen Liniennummern in Deutschland (von den Schnellbussen in Hamm mal abgesehen). Also tendentiell wieder Ausnahmefälle welche die Rgel bestätigen, wie das "V" oder das "S". E-Wagen hingegen gabs/gibts bei jedem Dorfbuskutscher, man fand/findet sie theoretisch von Flensburg bis Garmisch. Firobuz (Diskussion) 16:46, 14. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Nein, die Aufzählung war nicht abschließend, Kassel z. B. hatte so was auch. Anderswo hatten die Liniennummern ein E davor. Im VRR-Gebiet ist man davon wegen der eh schon dreistelligen Liniennummern abgekommen. MBxd1 (Diskussion) 16:49, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn ich es recht überblicke hatte Kassel "nur" einen roten Balken in der Linienzielanzeige. Den gabs aber sowohl bei E-Wagen als auch bei Linienwagen, wobei im Gegenzug nicht alle E-Wagen einen roten Balken hatten. Es ging schlicht um eine verkürzte Linienführung bis zu irgendeiner Zwischenendstelle. Hat also mit unserem Thema hier überhaupt nichts zu tun. Also haben wir weiterhin vier Städte mit gestrichenen Liniennummern gegenüber hunderten Betrieben mit E-Wagen. Durchgestrichene Linien und E-Wagen sind und bleiben also grundsätzlich zwei paar Stiefel, auch wenn es natürlich Überschneidungen gibt, keine Frage. Firobuz (Diskussion) 17:21, 14. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Ach ja, noch was: es gibt durchaus auch E-Wagen die über den gesamten Linienweg einer regulären Linie laufen. Eine gestrichene Linie hat hingegen schon allein qua Definition nie den gleichen Laufweg wie ihre jeweilige Stammlinie. Ein Argument mehr, dass E-Wagen und gestrichenes Liniensignal zwei Paar Stiefel sind! Im Grundsatz ist es also recht einfach:
  • E-Wagen: Verstärker ohne Linienkonzession, Betriebs- und Beförderungspflicht
  • Verstärker mit regulärer Liniennummer (ohne Zusatz E): Verstärker mit Linienkonzession, Betriebs- und Beförderungspflicht
  • Gestrichenes Liniensignal: abweichender Linienweg, völlig unabhängig ob mit oder ohne Linienkonzession, Betriebs- und Beförderungspflicht
Wir brauchen also allerhöchstens ein neues Lemma für Verstärker (Verkehr), weiteren Handlungsbedarf sehe ich beim Artikelzuschnitt im Moment nicht. Firobuz (Diskussion) 17:59, 15. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Wo hast Du denn die Definition her, dass gestrichene Linien nicht den gleichen Verlauf wie ihre Stammlinie haben könnten? Was soll denn ein Verkehrsbetrieb machen, der Verstärkungsfahrten ohne Betriebspflicht fahren will? Deine Annahme ist schlichtweg falsch. Im übrigen können auch Verstärker außerhalb des konzessionierten Fahrplans unter der Nummer der Stammlinie fahren. Das war z. B. typische Praxis bei der BOGESTRA. MBxd1 (Diskussion) 19:51, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die Antwort auf Deine Frage hast Du Dir doch grad selbst gegeben. Wenn ein Verkehrsbetrieb Verstärkungsfahrten ohne Betriebspflicht fahren will, macht er es eben wie die BOGESTRA und schildert die ganz normale Liniennummer. Der Fahrgast ist es schnuppe ob das jetzt der Plan- oder Regelzug ist und die Aufsichtsbehörde wird auch nichts sagen, so lange das Fahrgastwohl nicht beeinträchtigt wird. Die werden sich aber hüten zu meckern, denn der Fahrgast bekommt ja eine Mehrleistung geboten. Und bezüglich gleicher Linienverlauf: hast Du schon mal irgendwo eine gestrichene Linie gesehen, die den gleichen Linienverlauf hat wie ihre Stammlinie? Ich nicht! Macht ja auch wenig Sinn und würde die Beförderungsfälle nur unnötig verwirren. Übrigens gibts in Hannover immer noch die "Halbe 10" mit der Definition "besondere Führung im Nachtsternverkehr". Für mich ein klarer Beweis, dass gestrichene Liniennummern auch in Deutschland keineswegs "liniengebundene E-Wagen" sein müssen (dass sie es können steht freilich auf einem anderen Blatt geschrieben). Die Fahrgäste würden sich ja auch schön bedanken, wenn nachts um drei einfach keine Bahn kommt, nur weil keine Betriebspflicht besteht. Und auch die ehemaligen Schnellbusse in Hamm/Westfalen waren trotz gestrichener Liniennummer keine "liniengebundenen E-Wagen". Firobuz (Diskussion) 18:20, 16. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Ja natürlich habe ich schon eine gestrichene Linie gesehen, deren Verlauf der Stammlinie entsprach. Eine solche gab es in Hannover von 1983 bis mindestens 1985 mit der "halben" 18, die ebenso wie die reguläre 18 zwischen Rathaus und Nordhafen fuhr. Nach damaliger Praxis musste die auch so heißen. MBxd1 (Diskussion) 19:28, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Also gut, der Punkt geht an dich. Mir ist sowas bisher noch nicht untergekommen. Aber was auch immer sich die Üstra damals dabei gedacht hat, eine Schwalbe macht noch keinen Frühling, sprich es bleibt ein absoluter Ausnahmefall. Genauso unsinnig wie gestrichene Linien, die gar keine zugehörige Hauptlinie haben, aktuell z. B. die gestrichene 18 in Arad. Aber das bringt uns hier alles nicht weiter. Aus meiner Sicht ist die Abgrenzung zwischen E-Wagen und gestrichenen Linien jedenfalls weiterhin klar gegeben, und genau darum gings hier ja ursprünglich mal. Firobuz (Diskussion) 20:47, 16. Feb. 2016 (CET)--Beantworten
Das ist einfach nur systembedingt. Wo E-Wagen als gestrichene Linien laufen, wenn sie einer Linie zugeordnet werden können, laufen sie dann eben auch dann als gestrichene Linien, wenn sie die ganze Strecke fahren. Es hat übrigens noch länger eine halbe 6 von Kirchrode zur Haltenhoffstraße gegeben (aber nicht ganzjährig). Und auch das Beispiel aus Arad ist so absurd nicht. Der Strich ist ja nur eine Art der Kennzeichnung, anderswo setzt man ein E davor oder dahinter (in Frankfurt ein V) oder man stellt ein "bis" nach. Und so gab es lange Zeit in Lodz eine Linie 43bis, auch als die richtige 43 eingestellt war (und das war kein Provisorium, das war eine final gemeinte Stilllegung). So ähnlich wird es wohl auch in Arad gewesen sein. MBxd1 (Diskussion) 20:56, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

(Mal wieder vor) Das ist hier wirklich ein ziemlicher Gemischtwarenladen. Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt legitim ist, E-Wagen und Einsatzlinien in einen Topf zu werfen. Letztere sind Linien mit einem zusätzlichen E. Bei uns in Leipzig sind das fahrplanmäßige Fahrten, die auch nicht so einfach nach Personallage ausfallen dürfen, im Fahrplan verzeichnet sind und der Taktverdichtung der Stammlinien auf den höherbelasteten Abschnitten dienen. Die Linie 11E verkehrt beispielsweise zwischen Dölitz und Wahren, während die Stammlinie 11 an beiden Enden weiter bis Markkleeberg Ost und Schkeuditz fährt. Derartige Verdichtungen gibt es schon sehr lange und regelmäßig. Es gibt seit der Liniennetzreform 2001 nur eine Ausnahme in Form der Linien 3 und 3E, vorher 13 und 3. Welcher Teufel die Verantwortlichen geritten hat, zwei Linien mit zwar auf dem größten Teil gleichen Laufweg, aber zwei unterschiedlichen Zielen zu einer zu machen, konnte mir bis jetzt niemand erklären. Jedenfalls bedient die Linie 3 (früher 13) den Streckenast nach Taucha, die 3E (vorher 3) den nach Sommerfeld zum »Paunsdorf-Center«. Möglicherweise hatte ein abergläubischer Westimport im Vorstand Angst vor der »Unglückszahl« 13 (die vorher achtzig Jahre lang niemanden gestört hat). Echte E-Wagen sind dagegen nicht im Fahrplan verzeichnete Verstärkungszüge, die ohne Ankündigung ausfallen können, bedarfsweise eingesetzte Verstärker wegen erhöhtem Fahrgastaufkommen und fallweise für Fahrgäste freigegebene Überführungsfahrten. Alle drei Fälle sind inzwischen selten geworden. –Falk2 (Diskussion) 16:09, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Linie E[Quelltext bearbeiten]

Die gab es in Leipzig zusätzlich zu den selbstverständlich weiter üblichen E-Wagen im Gesamtnetz als reguläre Linie Paunsdorf–Engelsdorf immerhin zwischen 1974 und 1997 (der Abschaffung der Buchstabenlinien). Für die, die das nicht wussten, war es durchaus verwirrend. Die Linie E taucht bisher auch in den Artikeln zum Leipziger Nahverkehr nicht auf. Hier als Ausnahme mit einbauen? Ein anderer Betrieb mit einer derartigen Linie ist mir bis jetzt nicht untergekommen, mal abgesehen von der Wiener E2. –Falk2 (Diskussion) 13:29, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Also die Straßenbahn Linz hatte immerhin von 1929 bis 1974 auch eine, dort stand das E für Ebelsberg: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Tram_line_E_(Linz)?uselang=de#/media/File:Linz-esg-sl-e-landstrasse-897778.jpg Und in Dresden gabs bis 1964 eine Buslinie E: Busverkehr in Dresden#Städtische Straßenbahn und Nachfolger 1933 bis 1945, bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel, bei der Verkehrsgesellschaft Meißen sowie bei den Görlitzer Verkehrsbetrieben ist das bis heute der Fall. Ist also zumindest im Osten eher die Regel als die Ausnahme, im Westen nur deshalb nicht anzutreffen weil man sich dort generell von Buchstabenlinien verabschiedet hat (Ausnahme: Darmstädter Busverkehr) --Firobuz (Diskussion) 14:17, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Dann sollten wir mit einbauen, dass es das Liniensignal »E« eben auch im Planbetrieb gab und gibt. Für einen unbedarften Nutzer ist das nicht zu unterscheiden. Die größten Leipziger Verkehrsbetriebe der Welt schaffen es auch, Planzüge beim Übergang vom Tages- auf den Nachtverkehr und umgekehrt als E-Wagen laufen zu lassen. –Falk2 (Diskussion) 15:39, 5. Okt. 2022 (CEST)Beantworten