Diskussion:Elternunterhalt

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H7 in Abschnitt Pflegeregress und Verwandtenunterstützung
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Unterhaltspflicht gegen Eltern und Großelternteile?[Quelltext bearbeiten]

Vermisse einen Absatz über die Unterhaltspflicht der Kinder gegen die Großelternteile. Soweit ich es richtig weiß, gilt diese Pflicht aber nicht gegen Großelternteile. Erst recht nicht für "angeheiratete" Schwiegergroßeltern. Hat das eine rechtliche Grundlage? Gruß --Aaaah 19:23, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich denke, ich habe die Frage der Enkelhaftung nun beantwortet.

Unterhaltspflicht der Schwiegereltern nach Scheidung[Quelltext bearbeiten]

Unterer Beitrag wurde von Benutzer:Arpinium (Benutzer ohne Email- Adresse) gelöscht:

Diese Verpflichtung erwächst durch die Eheschließung und steht seit Anbeginn in den Gesetzbüchern. Leider ist es unbekannt in der Bevölkerung, der Familienanwältin aber nicht! Grund ist, das der Staat aus den Zahlungen raus ist.

>>>>> Der Elternunterhalt gehört auch zu den nachehelichen Pflichten. Verstirbt der Ehepartner, gehen die Unterhaltspflichten der Schwiegereltern auf den Witwer/ Witwe über, wenn weitere leibliche Kinder nicht leistungsfähig sind, oder Einzelkind. Auch nach Scheidung der Ehe gehört die Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern zu den nachehelichen Pflichten (Ausschluss über Ehevertrag).<<<<<< (nicht signierter Beitrag von DieWendlaenderin (Diskussion | Beiträge) 17:26, 15. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Ausschluss des Elternunterhalts[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse Hinweise zum Ausschluss des Elternunterhalts, beispielsweise wegen Unbiligkeit. (nicht signierter Beitrag von 89.182.215.92 (Diskussion | Beiträge) 09:40, 19. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Weil es dazu heute eine neue Entscheidung des BGH gegeben hat, habe ich dazu einen Abschnitt nachgetragen.--Aschmidt 16:50, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt sollte bitte überarbeitet werden. Siehe Baustein zu Beginn des Abschnitts.--Aschmidt 16:50, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Seither nix passiert. Abschnitt gelöscht, wie im Baustein avisiert. Siehe auch hier. --WinfriedSchneider (Diskussion) 11:00, 21. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Elternunterhalt stark eingeschränkt durch BVG-Urteil ? =[Quelltext bearbeiten]

Wurde nicht der Elternunterhalt durch das Bundesverfassungsgericht Urteil vom 07.06.2005 faktisch abgeschafft, da die nachfolgende Generation sowohl ihren eigenen Lebensstandard, als auch ihre eigene Alterversorgung sicherstellen muss, so dass es (damals) praktisch erst auf eine Zahlungspflicht ab 100 000 € Bruttoeinkommen / Ehepaar hinauslief? Ich vermisse die eindeutigen BVG Urteile Aktenzeichen: 1 BvR 1508/96 vom 7. Juni 2005 Ruru 08:54, 6. Sep. 2011 (CEST) Nein, in der Bundesrepublik Deutschland ist die Situation sehr viel komplizierter, und auch Söhne und Töchter mit mittleren und relativ kleinen Einkommen werden von den Städten und Kreisen und Gemeinden als Sozialhilfeträgern in Anspruch genommen sich an den bei den Altenpflegeheimkosten ihrer Eltern zu beteiligen. In Österreich hat das Parlament dieses Jahr übrigens einen Beschlusss gefasst, wonach die pflegebedürtigen Eltern ihren Kindern zukünftig nicht mehr finanziell zur Last fallen sollen, also der Staat seine bei der Altenpflege aufgewendeten Auslagen nicht mehr bei den Kindern der Pflegebedürftigen zurückholt, sondern (wie ja bisher auch schon bei kinderlosen Pflegebedürftigen) die erforderliche anfallende Altenpflegekosten aus Steuermitteln deckt. Siehe auch Stichwort: Pflegeregress.--2003:C5:33C2:4301:48AA:28CA:53A4:A8D7 02:00, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Pflegeregress und Verwandtenunterstützung[Quelltext bearbeiten]

Wenn der Elternunterhalt ein spezifisch deutscher Rechtsbegriff ist und das in Österreich und der Schweiz anders heißt, dann brauchen wir kein Klammerlemma. Ich habe mir deshalb erlaubt, auf die BKL an dieser Stelle einen SLA zu stellen, dem stattgegeben wurde und der Artikel mit Klammerlemma wurde inzwischen auf dieses Hauptlemma zurückverschoben. Es braucht nicht mal einen BKH im Artikel (da eben keine Homonyme existieren), die Begriffliche Abgrenzung im Fließtext (Einleitung) reicht also. Sollte es in einem unserer Nachbarländer denselben Rechtsbegriff in der deutschen Amtssprache geben, könnte man ggf. noch einen BKH spendieren, aber dazu sollte zuvor der entsprechende Artikel erstellt werden. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 23:04, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten