Diskussion:Erneuerbare-Energien-Gesetz/Archiv/2

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- 2014 -

Geschichte der Prognosen

Kann man diesen Abschnitt deutlich kürzen? --Gruendinger (Diskussion) 01:53, 6. Jan. 2014 (CET)

Warum? Was stimmt denn damit nicht? --Rhodo07 (Diskussion) 05:41, 6. Jan. 2014 (CET)
Im Moment sind das nur willkürlich herausgepickte Zitate, die offiziellen Prognosen der ÜNB werden überaupt nicht erwähnt. --DF5GO08:24, 6. Jan. 2014 (CET)
Der Abschnitt handelt offensichtlich davon, was die politisch Verantwortlichen ihren Bürgern über die längerfristige Entwicklung der EEG-Umlage erzählt haben und wie grandios sie dabei daneben lagen. Wieso sollte man das verschweigen? Mir scheint es essentiell für die Beurteilung des EEG, ein Licht auf die offensichtliche Unfähigkeit der politsch Verantwortlichen zu werfen. --Rhodo07 (Diskussion) 00:10, 7. Jan. 2014 (CET)
Der Abschnitt beinhaltet aber nicht nur Prognosen von Politiker*innen sondern auch aus der Wissenschaft (DLR/ZSW/Wuppertal-Institut und Traber/Kempfert). Im Moment sieht mir das nach Cherry-Picking aus: Prognosen, die einigermaßen richtig lagen, tauchen nicht auf, genauso wie Prognosen, die den Anstieg der EEG-Umlage überschätzt haben, obwohl es diese sehr wohl gibt. --DF5GO09:30, 7. Jan. 2014 (CET)
Ich glaube, du verstehst die Intention des Abschnitts falsch. Hier soll die Fehlinformation der Bürger durch die Entscheidungsträger und deren Berater thematisiert werden. Im Grunde ist also einfach die Überschrift falsch. Diese müsste sinngemäss lauten "Fehlinformation der Bürger durch die Entscheidungsträger über die Kosten".
Wenn das so gemeint ist, dann sollte das auch so da stehen. "Geschichte der Prognosen" ist nunmal etwas ganz anders als "Fehlinformation der Bürger durch die Entscheidungsträger über die Kosten". --DF5GO16:20, 7. Jan. 2014 (CET)
Ist wahrscheinlich zu sperrig und zu aggressiv und sicherlich kaum konsensfähig. Wenn, dann eher in die Richtung "Fehleinschätzungen der Kostenentwicklung". --Rhodo07 (Diskussion) 16:55, 7. Jan. 2014 (CET)
Schon die Formulierung "Fehleinschätzungen der Kostenentwicklung" ist meiner Meinung nach nicht neutral, da sie impliziert, dass es keine richtige Kostenschätzungen gab. --DF5GO17:17, 7. Jan. 2014 (CET)
Dann macht man halt einen Abschnitt "Korrekte Einschätzungen" dazu. Fände ich aber eher lächerlich. Da müsste man ja generell zu jeder Nennung von Problemen auch die Nicht-Probleme dazunennen, um nicht den Eindruck zu erwecken, es gäbe nur Probleme. Das kann kein Prinzip sein. Außerdem wirst du Probleme haben, korrekte Einschätzungen zu finden. Als die Energiewende noch eine Kugel Eis im Monat gekostet hat, bist du für eine Prognose von 6 Cent/kWh eingeliefert worden. Du wirst auf Quellen wie EIKE zurückgreifen müssen, aber die sind ja für Bäh erklärt. --Rhodo07 (Diskussion) 17:59, 7. Jan. 2014 (CET)
Da muss man nicht EIKE zu bemühen, um krasse Überschätzungen zu finden. Erstbestes Beispiel, dass ich auf die schnelle gefunden habe: Stefan Kohler, Chef der Deutschen Energie-Agentur, hat noch im August 2013 eine viel zu hohe Prognose für 2014 abgegeben: [1]. --DF5GO18:25, 7. Jan. 2014 (CET)
Du hast es nicht verstanden. Hier interessieren keine Prognosen von 2013 auf 2014 von irgendwelchen namenlosen Bürokraten ausgerechnet. Hier geht es darum, was man sich seinerzeit von politischer und sonstwie interessierter Seite über die Zukunft zusammenphantasiert und dem gutgläubigen Publikum vorgetragen hat. --Rhodo07 (Diskussion) 18:36, 7. Jan. 2014 (CET)
Ich orientiere mich daran, was im Artikel steht und was nicht drin steht. In der jetzigen Form ist der Abschnitt meiner Meinung nach alles andere als neutral, daher habe ich auch {{Neutralität}} gesetzt. --DF5GO18:51, 7. Jan. 2014 (CET)
Der Abschnitt ist auch nichtg neutral, was übrigens nicht erst in jünster Zeit festgestellt wurde. Im Archiv finden sich weitere Diskussionen genau um diesen Abschnitt. Gründe sind das von DF5GO genannte unwissenschaftliche, weil einseitige Cherry-Picking, die im Laufe der Jahre mehrfach erfolgten Änderungen der Rahmenbedingungen des EEGs, die eine Vergleichbarkeit über so lange Zeiträume unmöglich machen und die anprangerende Sprache. Und scheinbar ist das auch genau so gewollt. Oder wie sollst soll man Rhodo07s oben geäußerter Satz "Mir scheint es essentiell für die Beurteilung des EEG, ein Licht auf die offensichtliche Unfähigkeit der politsch Verantwortlichen zu werfen" verstehen? Es ist nicht die Aufgabe der Wikipedia, gewisse Personen als unfähig zu bezeichnen bzw. dies nahezulegen. Im Gegenteil, das ist eine gravierende Theoriefindung. Zu dem lupenreinen Editwar um den schwer berechtigten Baustein schreibe ich jetzt mal besser gar nichts. Andol (Diskussion) 01:11, 8. Jan. 2014 (CET)
Ist die Frage, was du mit neutral meinst. Du kannst ja weitere Fehlprognosen ergänzen. Du kannst zur Neutralisierung meinetwegen sogar einen Abschnitt "Korrekte Prognosen" einführen. Fakten wegzulassen, weil sie auf die Unfähigkeit von Personen hindeuten, kann jedenfalls kein Prinzip sein, denn dann wären riesige Teile der Wikipedia zu entfernen. Verantwortungsträger beim Wort zu nehmen *muss* möglich sein, auch und gerade nach so langer Zeit. Ein Hinweis auf mögliche veränderte Rahmenbedingungen steht im Text. Ich sehe daher keine Grundlage für die Vorwürfe, außer "Ich will das weghaben" --Rhodo07 (Diskussion) 02:09, 8. Jan. 2014 (CET)
Es ist einfach zu lang für eine Enzyklopädie. Das könnte man auch deutlich kürzer bringen.--Gruendinger (Diskussion) 21:57, 6. Jan. 2014 (CET)
Hier könnte man alles deutlich kürzer fassen. Ausgerechnet die einzige kritische Sektion kürzen zu wollen zeugt von schlechtem Stil. --Rhodo07 (Diskussion) 02:09, 8. Jan. 2014 (CET)

Vorschlag

Um das Problem zu lösen, schlage ich vor, die bereits existierende Einleitung zu diesem Abschnitt auszubauen und anschließend die willkürlich aufgeführten Zitate zu löschen. Man könnte ja 2-3 um Hintergrundinformationen ergänzt in den dann ausgebauten Text einbauen. Enzyklopädisch relevant ist zweifelsfrei die Information, dass es diese Fehlprognosen gab. Ein "Politikerpranger" dagegen hat in einer Enzyklopädie rein gar nichts verloren, zumal manche Prognosen einfach auch durch die Realität überholt wurden. Ich greife einfach mal die erste Pressemitteilung heraus: Demnach sollten bis 2010 ein Anteil der EEs am Strom von 12,5 % und bis 2020 von 20 % erreicht werden. Tatsächlich wurde das Ziel für 2020 bereits 2011 überschritten... Dass es auf diesem Weg zu einer Weltwirtschaftskrise mit massiv fallenden Börsenstrompreisen kommen, eine entscheidend veränderte Ausgleichsmechanismusverordnung beschlossen, und die Kosten durch weitere Maßnahmen von immer weniger Schultern getragen würden, nur um mal wenige Beispiele zu nennen, war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht absehbar. Es darf bezweifelt werden, dass die Prognose von der Kugel Eis auch ohne Eintritt dieser gravierenden Änderungen zu halten gewesen wäre, fest steht aber, dass die Umlage durch diese stark erhöht wurde. Bill Gates hat auch mal behauptet, dass 640 KB Arbeitsspeicher für jeden genug sein würden... Andol (Diskussion) 01:46, 8. Jan. 2014 (CET)

Ja und? Was willst du damit sagen? Dass die Bill-Gates-Aussage nicht mehr als Fehlprognose gewertet werden sollte? Oder dass sie überhaupt aus der Geschichte getilgt werden sollte, damit Bill Gates nicht so schlecht dasteht? Das geht doch voll in die Hose. Auch geht in die Hose, dass eine Fehlprognose deswegen nicht als Fehlprognose gewertet werden sollte, weil es Gründe für das Nichteintreten der Prognose gab. Nona gibt es Gründe. Deswegen bleibt die Fehlprognose trotzdem eine Fehlprognose. Desweiteren kannst du nicht im Ernst besteiten, dass die Aussagen von Verantwortungsträgern und deren Beratern über wesentliche Kenngrößen eines Vorhabens über den Zeitverlauf hinweg für die Beurteilung dieses Vorhabens relevant sind. Politikerpranger ist hier weit und breit keiner in Sicht. Die Wahrheit muss aushaltbar sein, auch wenn sie unangenehmen ist. --Rhodo07 (Diskussion) 02:07, 8. Jan. 2014 (CET)
Anmerkung am Rande: Ich halte es schon für wichtig auch Prognosen, die die Umlage überschätzt haben, aufzunehmen. Letztlich basieren Entscheidungen politischer Entscheidungsträger zu einem gewissen Teil auf Daten von Behörden und Instituten, wie eben der Dena, den Netzbetreibern (man schaue sich mal deren Prognosen von vor fünf Jahren an) oder der Bundesnetzagentur. Und Stefan Kohler als namenslosen Bürokraten zu bezeichnen ist schon recht krass. Die DENA, deren Chef er ist, ist seit Jahren an vorderster Front dabei, wenn es um politische Diskussionen zum Thema Erneuerbare Energien und EEG geht. --Sepp (Diskussion) 07:03, 8. Jan. 2014 (CET)
Ich glaube, wenn du zu dir selbst ehrlich bist, hast du auch verstanden, dass es hier nicht um diese Art von Prognosen geht, die von irgendwelchen Bürokraten von heuer auf nächstes Jahr ausgerechnet werden. Das ist, als ob du zum Bill-Gates-Zitat die letztjährige Fehleinschätzung des Marketingchefs von Samsung über den diesjährigen Speicherbedarf dazustellst. Einfach kindisch. Die Sektion heißt "historische Fehleinschätzungen" und nichts anderes gehört hier rein. (Und ich erwarte von Dir, dass Du den Unterschied erkennst.) Wenn du allerdings eine Prognose von irgendeinem bedeutenden Menschen findest, der die heutige EEG-Umlage vor 5 oder 10 Jahren um 1000 % ÜBERschätzt hat, dann gehört das selbstverständlich hier dazu. --Rhodo07 (Diskussion) 14:42, 8. Jan. 2014 (CET)

Die Aneinanderreihung von Zitaten Im Abschnitt "Geschichte der Prognosen..." halte ich für sinnfrei. Das ist in dieser Form weder enzyklopädisch noch übersichtlich. Meiner Meinung nach sollten die Inhalte konsolidiert und die Zitate entfernt werden. In der Kürze liegt doch die Würze. --hg6996 (Diskussion) 21:48, 8. Jan. 2014 (CET)

Es gibt hier gar keinen Abschnitt "Geschichte der Prognosen". Ich bitte echt darum, richtig mitzudenken, und nicht die immergleichen uralten Vorurteile vorzubringen. --Rhodo07 (Diskussion) 01:12, 9. Jan. 2014 (CET)
Doch, den gibt es. Aber selbst wenn der Abschnitt eine andere Überschrift trüge, wäre er immer noch nicht neutral. Wir kritisieren nicht die Überschrift, sondern den Inhalt. Und da ist es einfach so, dass eine willkürliche Auswahl von aus dem Kontext gerissenen Zitaten enzyklopädisch hoch problematisch ist. Noch dazu, wenn bei keinem der Zitate die zugehörigen Annahmen mit dargestellt sind. Oder stellenweise nur einzelne Szenarien von mehreren dargestellt werden. Mit einer seriösen Auswahl hat das nicht das Geringste zu tun. Stattdessen ist es eine bewusste Auswahl, die dazu dienen soll, mehr oder weniger unterschwellig (d)eine Meinung zu verbreiten, nämlich, wie du oben je bereits geschrieben hast, "die offensichtliche Unfähigkeit der politsch Verantwortlichen" darzustellen". Und wohl nebenbei auch zu suggerieren, dass es auch in Zukunft noch viel teurer wird, was Stand heute einfach noch nicht absehbar ist. Das alles hat mit neutraler Darstellung nichts zu tun und sollte deswegen radikal zusammengekürzt werden. Eben auf das, was bekannt und klar erwiesen ist. Dass es eine ganze Reihe von Prognosen gab, die zumeist ordentlich zu niedrig lagen. Andol (Diskussion) 01:34, 9. Jan. 2014 (CET)
Dann hat den Titel jemand zurückvandalisiert. Da kann ich auch nichts machen. Und natürlich hat die Überschrift eine Bedeutung. Wenn z.B. ein Abschnitt "Nachteile" heißt, dann kann man ihm nicht vorwerfen, dass er keine Vorteile enthält. Und das ist genau so ein Fall. Der Abschnitt behauptet gar nicht, Nicht-Probleme oder Nicht-Fehlprognosen darstellen zu wollen. Was hätte das auch für einen Sinn? Desweiteren sind ausgewählte Zitate in Wikipedia Gang und Gebe und waren z.B. auch nie ein Problem, solange es zur Beschönigung der Energiewende diente. --Rhodo07 (Diskussion) 02:06, 9. Jan. 2014 (CET)
Zu deinen Einwänden: Die einzelnen Aussagen wurden getätigt, sind bekannt und klar erwiesen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie wegzulassen. Ausgesucht wurden sie bewusst nach ihrer Relevanz (Kanzlerin, Umweltminister und diese beratende Experten). Suggeriert werden soll damit überhaupt nichts. Das ist Kino in deinem Kopf. Deine Behauptung, die Aussagen seien aus irgendeinem Kontext gerissen oder mit Konditionen versehen gewesen, ist aus der Luft gegriffen und durch nichts begründet. Sollte sich das erweisen, wäre dies zu korrigieren. Man kann lange herumdiskutieren - es bleibt einfach ein wahres und relevantes Faktum, dass Verantwortliche der Bevölkerung einst verkündeten, die EEG-Umlage würde nie über 1, 2, 3.... Cent steigen, und es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Personen und ihre Aussagen nicht öffentlich zu nennen. --Rhodo07 (Diskussion) 02:34, 9. Jan. 2014 (CET)
Ich habe klar dargelegt, wieso die Sätze aus dem Kontext gerissen sind. Also komm mir nicht mit "aus der Luft gegriffen und durch nichts begründet". Durch nichts begründet ist wohl viel mehr die Aufblähung der Aussagen durch eine ausufernde Zitatesammlung. Wo bitte gibts denn sonst solche Zitatesammlungen? Wo werden in der Wissenschaft lange Abschnitte aus direkten Zitaten verwendet? Eben. Und nicht zuletzt deshalb gibt es hier auch klare Richtlinien zu solchen Abschnitten. WP:Zitate regelt ganz klar:
"Zitate sind wörtlich übernommene Stellen aus einem Text oder einer Rede. In Wikipedia-Artikeln dienen sie als kurze Kopien von Quellen dazu, einen Sachverhalt zu belegen oder zu illustrieren. Allerdings ist Wikipedia keine Zitatensammlung: Zu diesem Zweck gibt es Wikiquote. Eine Enzyklopädie dient dazu, das Wissenswerte über ein Thema übersichtlich zusammenzufassen, deshalb solltest du mit Zitaten grundsätzlich sparsam umgehen."
Davon abgesehen gibt es hier 5 Personen, die den Abschnitt aus diversen Gründen, die auch vorgelegt wurden, in der aktuellen Form für unenzyklopädisch halten und den Abschnitt deshalb auf die Kernaussagen zusammenkürzen wollen. Der einzige, der dagegen ist, bist du als Autor dieses Abschnittes. Andol (Diskussion) 17:40, 9. Jan. 2014 (CET)
Guckst Du hier.
@Rhodo07: Erst lesen, dann schreiben.
Und wie man z.B. hier erkennen kann, hieß dieser Abschnitt schon Anfang November so.
Vielleicht machst Du Dich erst einmal mit dem Inhalt des Artikels vertraut, zu dem Du zu diskutieren gedenkst ? --hg6996 (Diskussion) 06:33, 9. Jan. 2014 (CET)

Nach dem 5:1 Votum hier und den klaren Aussagen in den Wikipedia-Richtlinien WP:Zitate habe ich den Absatz nun gekürzt und zu den Kosten verschoben, wo er thematisch besser aufgehoben ist. Ich habe 4 Zitate beibehalten und als Fußnote verlinkt und versucht, dabei eine möglichst repräsentative Auswahl zu treffen (Politiker unterschiedlicher Parteien, Ministeriumsaussagem, Institute). Andol (Diskussion) 20:26, 12. Jan. 2014 (CET)

EEG-Umlage

Im Abschnitt EEG-Umlage in der Tabelle Kostenanteile ist die Offshore-Windkraft mit Kosten von 0,19 Ct pro kWh angegeben, die Gesamtkosten in Millionen und der Prozentuale Anteil deuten aber eher auf 0,09 Ct hin. Ich habe hierzu keine Zahlen und mag daher keine Änderung vornehmen. Vielleicht wirft ja jemand einen Blick darauf, der die Zahlen parat hat? Bitte um Entschuldigung für diesen etwas unqualifizierten Beitrag... (nicht signierter Beitrag von 84.118.43.47 (Diskussion) 22:17, 24. Jan. 2014 (CET))

Hallo! Ich nehme an, dass sich die Zahlen deshalb nicht rechnerisch vereinbaren lassen, weil die Vergütungssätze je nach Jahr der Inbetriebnahme schwanken, ggf. ein Frühstarter-Bonus anfällt sowie ein optionales Stauchungsmodell mit abweichenden Vergütungssätzen und -zeiträumen vorgesehen ist. Ich habe das nicht en detail geprüft, aber gehe davon aus, dass die Zahlen aus diesem Grund sich rechnerisch unterscheiden. --Gruendinger (Diskussion) 20:56, 3. Jun. 2014 (CEST)

Aktuelles zum EU-Beihilfeprüfverfahren

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oekostrom-deutsche-industrie-muss-rabatte-nicht-zurueckzahlen-a-962649.html (nicht signierter Beitrag von 46.114.53.10 (Diskussion) 18:19, 4. Apr. 2014 (CEST))

Danke für den Hinweis, habe das eingepflegt. --Gruendinger (Diskussion) 20:53, 3. Jun. 2014 (CEST)

Position des IPCC

Hallo Mbube, du bist bei der Einschätzung der Position des IPCC leider dem Autoren des Welt-Artikels, Daniel Wetzel, auf den Leim gegangen. Du hast den Welt-Artikel zwar korrekt zitiert, allerdings hat Wetzel die Position des IPCC durch selektives Zitieren und Weglassen entscheidender Sätze falsch wiedergegeben. Davon abgesehen wird das gesamte EEG in dem ganzen Dokument nicht ein einziges Mal erwähnt. Tatsächlich steht dort auf Seite 88 Folgendes:

„Cap‐and‐trade systems for GHGs are being established in a growing number of countries and regions. Their environmental effect has so far been limited because caps have either been loose or have not yet been binding (limited evidence, medium agreement). There appears to have been a tradeoff between the political feasibility and environmental effectiveness of these programmes, as well as between political feasibility and distributional equity in the allocation of permits. Greater environmental effectiveness through a tighter cap may be combined with a price ceiling that improves political feasibility. [14.4.2, 15.5.3]

Different factors reduced the price of EU Emissions Trading System (ETS) allowances below anticipated levels, thereby slowing investment in mitigation (high confidence). While the European Union demonstrated that a cross‐border cap‐and‐trade system can work, the low price of EU ETS allowances in recent years provided insufficient incentives for significant additional investment in mitigation. The low price is related to unexpected depth and duration of the economic recession, uncertainty about the long‐term emission reduction targets, import of credits from the Clean Development Mechanism (CDM), and the interaction with other policy instruments, particularly related to the expansion of renewable energy as well as regulation on energy efficiency. It has proven to be politically difficult to address this problem by removing emission permits temporarily, tightening the cap, or providing a long‐term mitigation goal. [14.4.2]

Adding a mitigation policy to another may not necessarily enhance mitigation. For instance, if a cap‐and‐trade system has a sufficiently stringent cap then other policies such as renewable subsidies have no further impact on total emissions (although they may affect costs and possibly the viability of more stringent future targets). If the cap is loose relative to other policies, it becomes ineffective. This is an example of a negative interaction between policy instruments. Since other policies cannot be ‘added on’ to a cap‐and‐trade system, if it is to meet any particular target, a sufficiently low cap is necessary. A carbon tax, on the other hand, can have an additive environmental effect to policies such as subsidies to renewables. [15.7]“

IPCC

Der IPCC schätzt also die Wirksamkeit von Emissionshandelsystemen als begrenzt ein, da die Zielmarken entweder sehr großzügig bemessen oder nicht bindend seien. Auch gäbe es eine Zielkonflikt zwischen politischer Umsetzbarkeit und der umweltpolitischen Wirksamkeit. Kritisch sehen sie vor allem den niedrigen Preis der Zertifikate in der EU, der kaum Anreize zum Einsparen von Treibhausgasen biete. Dann folgt der Kernsatz: "Adding a mitigation policy to another may not necessarily enhance mitigation", von Wetzel korrekt übersetzt als "Das Hinzu-Addieren einer CO2-Minderungspolitik zu einer zweiten führt nicht notwendigerweise zu einer stärkeren CO2-Reduktion". Das heißt, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass mit der Kombination von verschiedenen Maßnahmen auch eine stärkere CO2-Reduzierung möglich ist. Das wird dann im Folgenden näher beschrieben: Sofern es eine ausreichend niedrige, feste Emissionsgrenze gibt, führen weitere Maßnahmen nicht zu weiteren Einsparungen, ist der Deckel aber ineffektiv, wie es nach IPCC in Europa der Fall ist (wenige Sätze zuvor beschrieben), dann kommt es zu negativen Wechselwirkungen. (If the cap is loose relative to other policies, it becomes ineffective.) Die Ineffektivität wird also nicht den anderen Fördermaßnahmen zugeschrieben, sondern der potentiell falschen Ausgestaltung des Emissionshandels! Der IPCC kritisiert also nicht Fördermaßnahmen wie das EEG, das er wie oben schon geschrieben gar nicht erwähnt, sondern benennt die falsche Ausgestaltung des Emissonshandels als den Fehler.

An anderer Stelle werden Einspeisevergütungen u.a. als Mittel empfohlen, beispielsweise S. 83: "Climate policy can encourage investment that may otherwise be suboptimal because of market imperfections (very high confidence). [...] Dedicated financial instruments exist to lower these risks for private actors – for example, credit insurance, feed‐in tariffs, concessional finance, or rebates [16.4]." oder seite 99: "Carbon pricing mechanisms (carbon taxes, cap‐and‐trade systems), as well as renewable energy premiums, feed‐in tariffs, portfolio standards, investment grants, soft loans and credit insurance can move risk‐return profiles into the required direction."

Ich werde deshalb deine Änderungen bezüglich EEG rückgängig machen, da sie offensichtlich nicht die Position des IPCC wiedergeben, sondern auf das Falschzitieren durch einen Journalisten zurückzuführen sind. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 23:15, 19. Mai 2014 (CEST)

Du hast sicherlich Recht damit, dass die Aussage, der IPCC würde im Fünften Sachstandsbericht diese Kritik (der Wirtschaftsweisen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Monopolkommission, des Ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) am EEG direkt bestätigen, eine Interpretation des Journalisten Daniel Wetzel ist. Der Bericht des IPCC ist selbstverständlich global verfasst und bezieht sich nicht auf Details der deutschen Politik. Deshalb wird das EEG auch nicht direkt erwähnt. Allerdings schreibt das IPCC unmissverständlich, dass, wenn es einen Emissionsrechtehandel mit einer ausreichend strengen Deckelung gibt, andere Maßnahmen wie Subventionen für erneuerbare Energien keinerlei Auswirkungen auf die Gesamtmenge der Emissionen hat ("if a cap‐and‐trade system has a sufficiently stringent cap then other policies such as renewable subsidies have no further impact on total emissions"). Den EU-Emissionshandel betrachtet das IPCC zwar grundsätzlich als Beweis dafür, dass internationale Emissionshandel funktionieren können ("..European Union demonstrated that a cross‐border cap‐and‐trade system can work.."), bewertet die Deckelung des EU-Emissionshandels jedoch wie bei allen derzeit existierenden Emissionshandel als zu großzügig bemessen oder nicht bindend ("because caps have either been loose or have not yet been binding"). Du hast Recht damit, dass das IPCC Einspeisevergütungen nicht grundsätzlich ablehnt (auch wenn das IPCC nicht wie behauptest, Einspeisevergütungen "empfiehlt"). Diese Aussage ist jedoch global gemeint. Speziell in Deutschland gilt jedoch der EU-Emissionshandel und bei einem bestehenden Emissionshandel ist es laut IPCC nicht sinnvoll, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Vielmehr betrachtet das IPCC hier eine strengere Deckelung des EU-Emissionshandel als die geeignetste Maßnahme ("Since other policies cannot be ‘added on’ to a cap‐and‐trade system, if it is to meet any particular target, a sufficiently low cap is necessary"). Das IPCC ist weltweit das bedeutendste Gremium beim Klimaschutz. Daher sollte diese Einschätzung hier unbedingt erwähnt werden. Ich werde dies daher, ohne die von dir kritisierte Interpretation des Journalisten Daniel Wetzel, einarbeiten. Allerdings ist es nicht zutreffend, dass Wetzel den IPCC-Bericht falsch wiedergegeben hätte, wie du eingangs behauptest. Vielmehr ist vieles von dem, was du hier als Übersetzung präsentiert hast, falsch. Da dies aber für die hier entscheidenden Fragen keine Rolle spielt, werde ich darauf auch nicht näher eingehen. Du hast übrigens auch eine Löschung von mir wieder hergestellt, obwohl die Aussage, der IPCC hätte das EEG "gelobt", aus dem dort angegebenen Beleg nicht hervor geht. Ich werde diese unbelegte Aussage deshalb erneut entfernen. --Mbube (Diskussion) 01:20, 21. Mai 2014 (CEST)

Hallo Mbube und Andol! Danke für euer kritisches Prüfen des Originaldokuments. Ich habe dieses als Quellenangabe in den Text integriert und den kontroversen Text von Herrn Wetzel dafür gelöscht. Zudem habe ich den Hinweis des IPCC, dass auch der Emissionshandel einen entsprechend harten Deckel brauche, aufgenommen. Ich denke, so ist allen Aspekten Rechnung getragen. --Gruendinger (Diskussion) 20:47, 3. Jun. 2014 (CEST)

Immer noch defekte Links

Könnte bitte jemand die Links in diesem Artikel überprüfen und gegebenenfalls ersetzen? (nicht signierter Beitrag von 84.174.243.148 (Diskussion) 15:16, 25. Mai 2014 (CEST))

erledigt. --Gruendinger (Diskussion) 20:39, 3. Jun. 2014 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruendinger (Diskussion) 07:57, 2. Dez. 2014 (CET)

Steuer aus der EEG Umlage zurück erstatten?

Hallo, generell ist das EEG eine gute Sache. Laut EEG (seit 2000 in der Anwendung) ist die Energiewende ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Gesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen verpflichtet ist. Leider wird das EEG heute massiv untergraben, was zu einer ungerechten Stromkostenverteilung führt. Oft wird außerdem von den wahren Kosten der herkömmlichen Kraftwerke (Atom, Kohle) abgelenkt. Letztlich bietet das EEG, und damit die EE (erneuerbare Energie, wie Windkraft und Photovoltaik) riesige Chancen für den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und eine gerechtere Verteilung von Ausgaben für, und Einnahmen aus der Energieversorgung. Dies wollen die Großkraftwerksbetreiber natürlich nicht gerne hören.

Oft wird auch gesagt, die Energiewende würde riesige Kosten verursachen. Nun, aber was Kosten verursacht, bringt doch auch Geld ein, oder? Ich sehe das jedenfalls so. Im übrigen gibt es nur Vorteile, und keine Nachteile gegenüber den Großkraftwerken (Bauzeit, Kosten, Gefahren....)

Meine Fragen und Anregungen;


Auf http://www.newslab.de/newslab/Initiative.html gibt es einen Musterbrief. Dieser wurde aber bisher immer abgeschmettert.

Was ist da dran? Ein Fake, oder nicht? Kann man die Steuer zurück fordern, und wenn ja, wie geht das genau? Braucht man einen Anwalt dazu?

Danke. John(ny)

Lieber John(ny), persönliche Meinungsbeiträge gehören nicht in die Wikipedia. Die Stromkostenverteilung und die Funktionsweise der EEG-Umlage sind im Wikipedia-Artikel hinreichend beschrieben. Den Musterbrief kannst du übrigens getrost beiseitelegen. --Gruendinger (Diskussion) 08:01, 2. Dez. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gruendinger (Diskussion) 08:01, 2. Dez. 2014 (CET)

Reformdiskussion 2013 unter der CDU/CSU/FDP Bundesregierung

Dieser Abschnitt ist zeitlich überholt und unwichtig. Plädiere für vollständige Streichung, um die Seite nicht ausufern zu lassen. --Gruendinger (Diskussion) 20:46, 1. Jul. 2014 (CEST)

Energieeinspeisegesetz vs. Erneuerbare-Energien-Gesetz

Was ist der Unterschied zwischen dem "Energieeinspeisegesetz" und dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz". "Energieeinspeisegesetz" verweist auf diesen Artikel, ohne dass der Begriff hier noch einmal erwähnt wird. Dies sollte nicht passieren. Aus Google-Recherchen lernt man lediglich, dass die Begriff internetweit in chaotischer Manier miteinander vermengt werden, teilweise innerhalb eines Textes oder sogar eines Satzes. Kennt jemand den Unterschied? 93.134.232.103 00:57, 2. Jul. 2014 (CEST)

Mit Energieeinspeisegesetz dürfte das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Abschnitt „Entwicklung“ gemeint sein. Habe die Weiterleitung mal angepasst. --Sepp (Diskussion) 11:10, 2. Jul. 2014 (CEST)

Vergütung EEG 2014

Ich weiß, daß die Vergütung für Anlagen, die im September 2014 in Betrieb gehen auch von der Bundesnetzagentur so veröffentlicht wurde, wie sie hier in der Tabelle steht. Die haben aber falsch gerechnet, nach EEG 2014 ist die Degression auf die anzulegenden Werte anzuwenden und erst dann nach §37 EEG 0,4 ct/kWh abzuziehen. Das führt gerundet für September zu 0,01ct/kWh weniger Vergütung bei Anlagen bis 10kWp und über 10MWp Außerdem wird wieder 100% vergütet, auch für Anlagen über 30 kWp. --89.204.139.175 18:33, 5. Aug. 2014 (CEST)

Die Wikipedia sollte nicht alternative Berechnungen anstellen, sondern sich auf die amtlichen Zahlen berufen; selbst wenn die BNEtzA diese deiner Ansicht nach "falsch" berechnet hat, bilden diese die Grundlage für die auszuschüttenden Vergütungen, oder nicht? Daher plädiere ich für Beibehaltung. --Gruendinger (Diskussion) 08:04, 2. Dez. 2014 (CET)

Intension des EEG

Es gibt m.W. den Rechtsgrundsatz, dass die Intension gilt, nicht das geschriebene Wort. Die Intension des EEG ist es m.E. den CO2-Ausstoß zu senken. Anlagen die (nach abziehen Leitungsverluste und der Energiesaat für ihre Herstellung, Unterhaltung und Entsorgung, Netzaufwand und Stützkaftwerke) in der Praxis keine Senkung des CO2-Ausstoßes erreichen dürften demnach keine Förderung durch das EEG erhalten und müssten zu Unrecht erhaltene Fördergelder und entstande Förderaufwände (z.B. durch die jeweilige Anlage erforderlich gewordene Netzentgelte für Leitungen, Stützkraftwerke etc.) zurückzahlen. --DG8FZ 10:31, 14. Jan. 2016 (CET)

Die Intention des EEG ist in §1 EEG definiert:

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Damit dürfte dieser Diskussionspunkt geklärt sein. --Gruendinger (Diskussion) 18:26, 9. Feb. 2016 (CET)

Zu "Vermiedene Netzentgelte"

In dem Abschnitt "Vermiedene Netzentgelte" wird aktuell primär auf Kostenersparnisse eingegangen. Hier sollte ergänzt werden, dass die Fixkosten auch bei lokaler Einspeisung konstant bleiben und dass durch die erneuerbaren Energien Investitionen nötig werden.

Nötige Investitionen bis 2030:

27,5 Milliarden Euro - 42,5 Milliarden Euro

Quelle: http://www.dena.de/presse-medien/pressemitteilungen/stromverteilnetze-muessen-fuer-die-energiewende-deutlich-ausgebaut-werden.html

Zu den Kosten etc. http://www.netzentwicklungsplan.de/content/fragen-zur-finanzierung (nicht signierter Beitrag von 193.159.111.140 (Diskussion) 23:15, 30. Dez. 2014 (CET))

Einverstanden. Wirst du das selbst einarbeiten? --Gruendinger (Diskussion) 18:29, 9. Feb. 2016 (CET)

- 2015 -

Photovoltaik - Tabellen

Das ist inzwischen etwas unübersichtlich und müsste überarbeitet werden. --WeserStrom (Diskussion) 12:35, 30. Jul. 2015 (CEST)

Tabelle: Entwicklung der EEG-Umlage // Zahlen zur Vergütung für EEG Anlagen fehlen

Derzeit gibt die Tabelle nur die Entwicklung der EEG-Umlage wieder. Dies sollte aber in Bezug zur Entwicklung der Vergütung von EEG-Anlagen insgesamt gesehen werden. Dann wird deutlich, dass sich die Entwicklung der EEG-Umlage von der Gesamtzahlung an EEG-Anlagen entkoppelt hat. Während die EEG-Umlage aufgrund der Ausnahmeregelungen für die Industrie auf einmal stark nach oben geganen ist, ist die Gesamtvergütung der EEG-Anlagen deutlich weniger stark gestiegen. Das Fraunhoferinstitut hat Zahlen: Tabelle S. 2 [2] -- 87.79.251.210 08:40, 4. Dez. 2015 (CET)

- 2016 -

Update to "Ziele, Prinzip und Struktur" section

The section "Ziele, Prinzip und Struktur" refers to the EEG (2009). It needs to be updated to the EEG (2014) using the link: http://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=EEG Best wishes, RobbieIanMorrison (Diskussion) 15:06, 2. Jul. 2016 (CEST)

See also: http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html RobbieIanMorrison (Diskussion) 16:22, 2. Jul. 2016 (CEST)

Fehler bezüglich der Novelle 2014

Es gab und gibt weder eine bundesrechtliche Mindestabstandsregelung, noch haben alle Bundesländer solche Abstände festgelegt. Deswegen gibt es auch keine "höheren" Abstände. Und letztlich verhindern lässt sich damit nichts, höchstens behindern und einschränken. Andernfalls möge jemand bitte den entsprechenden Gesetzesparagraphen zitieren. --WeserStrom (Diskussion) 20:07, 3. Jul. 2016 (CEST)

Lemma

Es soll hier das geltende Gesetz beschrieben werden und nicht mögliche Alternativen. Da macht ein eigener Artikel mit den verschiedenen Modell in anderen Ländern durchaus Sinn. --Fmrauch (Diskussion) 23:47, 8. Jul. 2016 (CEST)

Threat from the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)

The draft energy chapter of the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) was leaked in early July 2016. Two newspapers reported it:

The draft mandates that operators of energy networks grant access to gas and electricity "on commercial terms that are reasonable, transparent and non-discriminatory, including as between types of energy". (adapted from the Guardian)

Therefore this draft directly threatens the EEG. Perhaps this material could be added to this article or related articles elsewhere. I'm afraid my Deutsch is not good enough to edit the German site. Regards. RobbieIanMorrison (Diskussion) 15:19, 13. Jul. 2016 (CEST)

EEG 2016 offiziell in EEG 2017 umbenannt

Die ganz korrekte Abschnitts-Überschrift würde EEG 2017 lauten. http://www.solarify.eu/2016/07/11/714-das-eeg-2017-im-ueberblick/: "Der Bundestags-Wirtschaftsausschuss hat das 430 starke EEG 2016 in „EEG 2017“ (Drs. 18/8832)) umbenannt." Gruß --Albrecht62 (Diskussion) 12:52, 14. Jul. 2016 (CEST)

Arbeitsmarkteffekte

Der Abschnitt betont im wesentlichen nur den positiven Effekt das bis 2020 mutmaßlich bis zu 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden und dies ein wirksames Instrument der Mittelstandsförderung ist. Logisch, die Kraftwerke gehören ja auch jemanden und die Arbeiter dafür erwirtschaften den Profit.

Er rechnet aber nicht gegen, wer das alles bezahlt. Es heißt nur nochmal "Allerdings können Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der EEG-Umlage beantragen, weswegen für sie dann nur relativ geringe Mehrkosten entstehen."

Das heißt nach Adam Ries irgendjemand muss jetzt nach der Befreiung der Unternehmen noch mehr bezahlen, von einer Auflösung der deutschen Goldreserven hab ich jedenfalls nichts gelesen! Wer das ist und wie sich genau seine Mehrkosten auf die Volkswirtschaft auswirken, wird aber gar nicht erwähnt.

Natürlich kann man mit Subventionen Arbeitsplätze schaffen, das war schon beim Kohlepfennig früher so. Man muss doch dann aber auch klarstellen, wer davon am meisten betroffen ist und dafür auch seinen Konsum woanders senken muss, was dann ganz sicher Arbeitsplätze wieder vernichtet!

Wo ist also bitte die ganze Volkswirtschaftliche Gegenrechnung? Das ganze EEG wird doch nicht aus dem Nichts finanziert. Die Ausgaben dafür steigen jedes Jahr, damit auch der Strompreis für die Haushalte, die Gewinne der Energiekonzerne, die Rendite der Aktionäre (die auch im Ausland sitzen) aber niemand in Deutschland muss dafür netto einen Euro opfern und es gibt keine Kapitalakkumulation irgendwo, die Kaufkraft in anderen Branchen entzieht?

Mit dieser These würde man doch durch jede VWL-Prüfung fallen! --Tilt001 (Diskussion) 18:16, 21. Dez. 2016 (CET)

- 2017 -

Ergänzungen zur steuerlichen Last

Von @Allererster: wurde folgende Passage hinzugefügt: Wer in Deutschland Solarstrom in Netz speist ist unternehmerisch tätig und muss auf den erzeugten Strom auch die Mehrwertsteuer zahlen, dieses gilt auch auf den selbst erzeugten Strom für den Eigenverbrauch, da ein Unternehmer über den Netzbetreiber einen Privatkunden beliefert, auch wenn dieser ein und die selbe Person ist.

Bei hohem Eigenverbrauch können dadurch Mehrwertsteuerkosten entstehen, welche höher als die Einspeisevergütung sind, so das es finanziell unter Umständen mehr lohnt überhaupt keinen Strom ins Netz einzuspeisen und dafür die Anlage nur vollständig privat zu betreiben, da nur bei reinen Privatanlagen auch keine Steuern fällig werden.[1]

Ich halte die Aussagen so für nicht korrekt. Wer unternehmerisch tätig ist, kann sich die Mehrwertsteuer wieder erstatten lassen. Das funktioniert in jedem Unternehmen so. Des Weiteren habe ich noch nie gehört, dass jemand auf die Netzeinspeisung wegen einer Steuerlast verzichtet. Bei normalen Haus-Dachanlagen (bis 30 kW) beträgt die Einspeisevergütung mind. 10-11 Cent/kWh. Das nicht einzuspeisen, weil mehr MWSt gezahlt werden soll - da erschließt sich mir kein Zusammenhang.

@Andol: Hast du andere Informationen? --alkab D 10:57, 3. Mär. 2017 (CET)

Die Mehrwertsteuer kann man nur von der gekauften Anlage absetzen. (Was man aber nicht macht, weil der Antrag dafür das Gewerbe voraussetzt)
Für die Gesamtproduktion muss die MwSt in jedem Fall an den Staat abführt werden vom Kunden des Stroms (der du selber bist), andernfalls würde sie ja keinen Sinn machen. Das rechnet sich so:
-Selbstverbrauchte Kwh * Gestehungskosten (25 Cent) / 19% MwSt.
-Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem eingespeisten Strom (bis zu 42%)
-Steuer auf den Geldwerten Vorteil den du als Betreiber dem Privatkunden gibst
Das alles ist dein Gewerbesteueraufkommen und macht die Einspeisung über die Laufzeit der Anlage ca. 20 Jahre völlig unwirtschaftlich, so zum Beispiel auch bei der gängigen 5000 Kwh Einspeisung und 5000 Kwh Selbstverbrauch im Jahr.
Wer die Anlage nur für sich und ohne jeden Gewinn als Hobby betreibt zahlt aber gar keine Steuern!
Man muss die Einspeisung also verhindern, auf das Gewerbe dafür und die EEG Vergütung um am Ende besser finanziell dazustehen! Solarzellen lohnen sich nur für Großproduzenten des Stroms damit oder für die reine Einsparung ohne jede Gewinnabsicht.
Die genauen "Gewerbegewinn-Vermeidungsstrategien" erfährst du auch beim Solarverein deines Vertrauens. --Allererster (Diskussion) 12:01, 3. Mär. 2017 (CET)
Wie soll ich es sagen: Ich weiß nicht, wodrauf deine Aussagen basieren, aber diese sind definitiv so falsch. Als Referenz habe ich das Magazin Finanztest Spezial. Steuern 2017. Dort ist auf Seite 82 und 83 alles zur Photovoltaikanlage und deren Besteuerung beschrieben. Gerne schicke ich dir das. Ich bräuchte nur eine E-Mail-Adresse dafür.
Du verrenst dich argumentativ ähnlich wie auf Diskussion:Spielautomat#Auszahlungsquote. Es gibt in Deutschland über eine Millionen private PV-Anlagen auf Eigenheimen u.ä. Glaubst du ernsthaft, dass es alle als Hobby machen? Oder dass die Anlagen alle nur für den Eigenverbrauch produzieren (und nichts ins Stromnetz einspeisen)? Man verdient damit gut, den Strom für 1,10 Deutsche Mark (Anlagen aus dem Jahr 2000) bis 11 Cent (heute) per EEG vergütet zu bekommen. Deine Aussagen ist alle ohne Beleg und damit nicht nachvollziehbar. Ich brauch dafür keinen Solarverein meines Vertrauens befragen, da ich im Real Life recht umfänglich mit der Materie zutun habe. alkab D 14:15, 3. Mär. 2017 (CET)
Wenn man Strom einspeist wird man zum Unternehmer mit Mehrwertsteuerpflicht und einer Gewinnversteuerung des eingespeisten Stroms mit dem eigenen Einkommenssteuersatz. Für den selbst genutzten Strom muss man aber auch den geldwerten Vorteil versteuern und als Endverbraucher die MwSt. entrichten.
Was stimmt daran nicht? Natürlich verdient man damit noch Geld, wenn man nicht zum Unternehmer wird und das ganze Objekt nur als Hobby betreibt unter Umständen aber auch mehr!
Es geht daher um die "PV ohne Finanzamt" Zitat: "Die Stromgestehungskosten in Höhe von 12,5 Cent/kWh sind höher als die EEG-Vergüttung in Höhe von 12,31 Cent/kWh. Bei der Überschusseinspeisung ins Netz des Netzbetreibers entsteht somit dauerhaft ein Verlust von -0,2 Cent/kWh. Im Betrachtungszeitraum von 20 Kalenderjahren zzgl. Inbetriebnahmejahr entsteht insgesamt ein (steuerlicher) Verlust von ca. -165 Euro."http://sonnenkraft-freising.de/produkt/exceltool-photovoltaik-ohne-finanzamt/
Das ganze bezieht sich natürlich auf aktuelle Neuanlagen, nicht auf welche die schon vor 10 Jahren mit höherer Vergütung liefen. Hier nochmal eine Erklärung: https://www.krist.com/news/photovoltaik-ohne-finanzamt__6.php --Allererster (Diskussion) 19:50, 3. Mär. 2017 (CET)
So langsam verstehe ich (glaube ich), wodrauf du hinaus willst. Wenn jemand eben sich nicht als Kleinunternehmer anmelden will, dann (und nur dann) ist der von dir beschriebene Sachverhalt relevant. Dann kann man das dem Finanzamt sagen und die Anlage läuft unter "Liebhaberei". Das ging so nie aus den obigen Sätzen hervor. In der Praxis habe ich davon noch nie gehört, da die meisten Menschen ihre Anlage als MWSt-befreites Kleinunternehmen laufen lassen und dabei Ausgaben (Versicherung & Wartung) sowie die Abschreibungen als Verlust geltend machen und deswegen wenig Gewerbesteuer zahlen und eben ihre MWSt wieder bekommen. alkab D 20:08, 3. Mär. 2017 (CET)
  1. http://www.enbausa.de/solarenergie/aktuelles/artikel/finanzministerium-regelt-umsatzsteuer-auf-pv-eigenverbrauch-2752.html

Wieso hat das BAFA andere Zahlen?

Nach Prüfung der Quellen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (2016) stelle ich folgendes fest: Laut BAFA 2016 waren es 2.137 Unternehmen mit 2.835 Abnahmestellen, die privilegierte Strommenge 107 Mrd. kWh, Entlastung in Höhe von ca. 4,7 Mrd. Euro. Laut Antwort Bundesregierung haben 717 Unternehmen 2015 einen Antrag gestellt. Ist das eine Teilmenge der 2137 - also wäre die BAFA-Zahl eine kumulierte? Das wird so nicht deutlich. Die privilegierte Strommenge war 70,12 Mrd. kWh (umgerechnet). Die Differenz zur BAFA ist erheblich - verglichen 2014 und 2015. Die finanzielle Entlastung war 3,4 Milliarden Euro. Da die Quelle BAFA nicht mehr verfügbar ist, sind möglicherweise andere Bezugsjahre gemeint. Ich bitte um Aufklärung dieser Unstimmigkeiten. --Hannover86 (Diskussion) 16:09, 4. Apr. 2017 (CEST)

Die BAFA Quelle ist nicht schwer zu finden, falls das das Problem war. [3] Alexpl (Diskussion) 16:38, 4. Apr. 2017 (CEST)
Ah - gut - Vielen Dank ! --Hannover86 (Diskussion) 17:19, 4. Apr. 2017 (CEST)

Nun konnte ich die Angaben vergleichen, und die Sache hat sich aufgeklärt. Interessant finde ich die Angaben zu den stromintensiven Branchen Chemische Industrie und Stahlindustrie. Da stehen Zahlen mit über 100%. Das ist erklärungsbedürftig, sprengt aber wahrscheinlich hier den Rahmen des Themas. Ich vermute, das passt eher in den Artikel Energieintensität? --Hannover86 (Diskussion) 19:05, 4. Apr. 2017 (CEST)

Bei mir stehen da auf Seite 16 absolute Zahlen in der Tabelle und darunter die Erklärung:"...Auf die Wirtschaftszweige „1700 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“, „2000 Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ und „2400 Metallerzeugung und bearbeitung“ entfallen knapp 25 Prozent der privilegierten Abnahmestellen, die rund 61 Prozent der privilegierten Strommenge (65.128GWh) verbrauchen." Alexpl (Diskussion) 19:28, 4. Apr. 2017 (CEST)

Meinung oder Tatsache ?

Soweit ich es in Erinnerung habe, gab es mal eine Deckelung im Bereich der Photovoltaik. Insofern ist die folgende Aussage falsch: "Zudem wurde erstmals der Ausbau der erneuerbaren Energien nach oben gedeckelt." Streng genommen gilt diese Deckelung auch jetzt nur gemäß EEG 2017. Es kann also theoretisch jeder weitere Anlagen bauen, muss dann aber den Strom selbst vermarkten. Telepolis scheint sich da nicht wirklich auszukennen. Außerdem ist das nur die Meinung von Leuten aus der Branche und entspricht nicht dem hier beschworenen NPOV. Daher habe ich die indirekte Rede verwendet. --Hannover86 (Diskussion) 17:18, 4. Apr. 2017 (CEST)

Erste Ausschreibung Offshore-Windkraft: Drei Zuschläge für 0 Cent/kWh

Bei der ersten Ausschreibung für Offshore-Windkraft in Höhe von 1,5 Gigawatt sind drei Zuschläge für 0 Cent/kWh und ein Zuschlag für 6 Cent/kWh bekanntgegeben worden. Die drei Windparks erhalten lediglich eine Förderung über der Bereitstellung des Netzanschlusses. Ich weiß nicht, wo und wie das im Artikel passt, aber das wäre eine sehr entscheidende Information. Link: bundesnetzagentur.de Bereits vorab vielen Dank, der da passende Ideen für einen Einbau in den Artikel hat. --alkab D 16:31, 14. Apr. 2017 (CEST)

Das sind die Auswirkungen des neuen "EEG 2017", der Abschnitt muss nur neu erstellt werden. Hier eine weitere Quelle dazu: https://www.welt.de/wirtschaft/article164749952/Doch-noch-Hoffnung-auf-eine-kluge-Energiewende.html --46.89.140.83 15:32, 22. Mai 2017 (CEST)

Aufteilung des Artikels

Ich rege an, den Artikel irgendwie aufzuteilen. Vieles stimmt so nicht mehr, ohne das es erkennbar wäre und aufgrund des Umfangs lässt sich der Artikel kaum wirklich pflegen und am Ende kommen nur die neuesten Teile hinzu. --Hindicleft (Diskussion) 20:47, 7. Okt. 2017 (CEST)

Abstimmungsverhalten bei Einführung und Änderung

Ich habe dazu leider im Internet nichts gefunden, aber ich fände es sehr interessant nachzuschauen, wie die Parteien sich bei der Einführung und bei den Änderungen jeweils verhalten haben. Eigentlich müsste der Bundestag sowas archiviert haben...

Das Abstimmungsverhalten ist auf der Seite des Bundestages archiviert: CDU: 276 Ja, 5 Nein, 4 Enthaltungen, 25 Nicht abg.; SPD: 168 Ja, 3 Nein, 5 Enhaltungen, 17 Nicht abg.; Linke: 0 Ja, 53 Nein, 0 Enthaltungen, 11 Nicht abg.; B90/Grüne: 0 Ja, 60 Nein, 0 Enthaltungen, 3 Nicht abg.

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=411 --Drahnier (Diskussion) 14:28, 23. Dez. 2017 (CET)

- 2018 -

Fehler in PV Fördersätze-Tabelle bzw. Beschreibung?

In folgendem Link (Anzulegende Werte für Solaranlagen August bis Oktober 2018) steht, dass das Marktprämienmodell seit 1.1.2017 zwingend bei Anlagen ab 100kWp anzuwenden ist. Auch in dem Wikipedia Artikel Direktvermarktung erneuerbarer Energien steht dies. Im vorliegenden Artikel sprechen die Tabelle und der Beschreibungstext darüber von der Grenze 500kWp, was vor dem 1.1.2017 aufgrund dieser Quellen richtig, danach aber falsch ist. Damit ist die Tabelle, die bisher ab 2014 galt, in zwei Teile zu teilen (bis 31.12.2016, ab 1.1.2017), die sich in ihrer Struktur nicht unterscheiden, aber unterschiedliche Überschriften enthalten. Ich habe das im Artikel vollzogen, da dies sehr wichtig ist. Da dies meine erste Änderung in Wikipedia ist, bitte ich um Feedback, wenn etwas falsch oder suboptimal dargestellt ist. Insbesondere habe ich Zweifel, ob alles im Sinne einer langfristigen Archivierung richtig gemacht ist; dieser Fehler erschien mir aber so gravierend und zeitkritisch, dass ich derartige Unvollständigkeiten in Kauf genommen habe. Danke für jede Hilfe/Nachbesserung. --Bicycle Tourer (Diskussion) 09:41, 9. Okt. 2018 (CEST) Habe gerade gesehen, dass die Verpflichtung zum Marktprämienmodell schon ab 1.1.2016 gilt (in der Quelle der Bundesnetzagentur waren zwei Datumsangaben sehr nah beieinander, daher die Verwechslung, sorry). Werde das gleich im Artikel richtigstellen. --Bicycle Tourer (Diskussion) 09:57, 9. Okt. 2018 (CEST)

Was ist bitte "Klimaschutz"?

Klima ist über (mindestens) 30 Jahre gemitteltes Wetter - Wie kann ich also diese statistische Größe "schützen"? Bzw. was hat diese Statistikmanipulation mit dem EEG zu tun?

Sollte es vielmehr heißen: Beitrag des EEG zu den Klimapolitischen Zielen, statt "Klimaschutz"?--193.106.225.67 10:38, 11. Okt. 2018 (CEST)

Klimaschutz. Die WP kann nichts dafür, wie Sprache sich entwickelt und verwendet wird. Man könnte aber Deine Formulierung (korrekt geschrieben) m.E. auch verwenden ... --Haraldmmueller (Diskussion) 10:42, 11. Okt. 2018 (CEST)

Verwirrung bei Angabe von Paragraphen aufgrund unterschiedlicher Versionen des EEG

Im Text werden häufig nur die Paragraphen, nicht aber die Version des Gesetzes angegeben. Dies kann bei den Leserinnen und Lesern zu Verwirrungen führen, da sich bspw. mit der Novelle 2017 die Paragraphen deutlich geändert haben. Zwar sind die meisten Zitationen direkt auf eine bestimmte Gesetzes-Version verlinkt, aber es wird nicht immer deutlich, ob dies dann tatsächlich die gemeinte Version ist.

Beispiele im Text sind:

"Die Zahlung der festgelegten gleitenden Marktprämie ist im gleichen Paragrafen grundsätzlich als gesetzliches Schuldverhältnis verankert und darf nicht vom Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber abhängig gemacht werden (Koppelungsverbot nach § 4 Abs. 1 EEG). Von den Bestimmungen des EEG darf nicht abgewichen werden, soweit nicht ausdrücklich dort vorgesehen (ebenfalls § 4 EEG)."

Hier wird auf das EEG in seiner Gültigkeit bis 31.07.2014 verwiesen. In der aktuellen Version wäre es der § 7 Abs. 1 EEG 2017.


Da meine juristischen Fachkenntnisse begrenzt sind, möchte ich nicht einfach im Text herumpfuschen. Wenn es aber konkrete Vorschläge gäbe, wie mit dem Problem umgegangen werden kann, ist das ein Schritt, der Lösung für das Problem näher zu kommen.--Carciofolo (Diskussion) 09:23, 21. Feb. 2019 (CET)

Lobbyismus

Beim Sichten stieß ich auf folgende umfangreiche Ergänzung von Benutzer:Cimifugati. Ich bin mir nicht sicher, was davon zu halten ist. Ist das eine sachliche Ergänzung im enzyklopädischen Sinn, oder handelt es sich tendenziell um politische Werbung?

An den Entstehungsprozessen des EEG und seine Novellierungen waren neben den politischen auch zahlreiche andere Akteure beteiligt. Diese lassen sich nach dem Koalitionsmodell von Paul A. Sabatier in zwei Bündnisse aufgliedern: Eine ökologische sowie eine ökonomische Koalition[1][2][3][4][5].
Zur ökologischen Koalition zählen das Bundesministerum Umwelt (BMU), der Umwelt orientierter Teil der Union und SPD, die Grünen, die Linken, Unternehmen der erneurbaren Energien Branche, Umweltverbände (BUND, NABU, Greenpeace) sowie die EE-Lobbyverbände (BEE, BWE, BBE, BSW)[6]. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) unterhält gute Beziehungen zum BMU, den Grünen und der SPD und hat einen Präsidenten der CDU, sodass gute Kontakte in alle wichtigen Parteien bestehen [7][8]. Durch Hauptstadtbüros konnte der politische Prozess maßgeblich beeinflusst werden [9]. Trotz der kleinen Geschäftsstelle und relativ geringen finanziellen Mitteln [10] war der Verband bereits zur ersten Novellierung politisch sehr gut aufgestellt. Durch wissenschaftliche Grundlagen hat der Verband es u.a. geschafft sich gegenüber Entscheidungsträgern eine hohe Glaubwürdigkeit zu erarbeiten und somit die Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen zu können[11]. Entscheidend ist auch die Rolle der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), welche durch die Finanzierung von Unternehmen und Ministerien „der Öffentlichkeit ein positives Bild von erneuerbaren Energien vermitteln“ soll [12]. "Zudem gibt es eine „ganze Reihe von wissenschaftlichen Institutionen, die neben der wissenschaftlichen Arbeit sich durchaus auch als Lobbyisten für EE verstehen. Der Forschungsverbund Erneuerbare Energien (FVEE) ist beispielsweise eine bundesweite Kooperation von Forschungsinstituten und das „größte koordinierte Forschungsnetzwerk für erneuerbare Energien“ in Europa (FVEE 2013). Wichtige Akteure sind auch die Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, wie beispielsweise das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES), die im Bereich EE forschen“ [13]. Schlüssel für die Interessenvertreter der ökologischen Koalition ist, dass ausnahmslos alle großen Parteien die Solarenergie unterstützen[14]. Die von Ydersbond analysierten Lobbyrouten des BEE zeigen beispielsweise, dass dieser zeitgleich auf die Presse, die Parteien und Umweltorganisationen einwirkt, welche anschließend ebenso wie der BEE auf Bundestag und -regierung einwirken. Darüber wiederum entsteht Einfluss auf die ständige Vertretung in Brüssel. Zudem gehen Routen zum EREF (European Renewable Energy Federation), EREC (European Renewable Energy Council), EUFORES und Umweltorganisationen auf europäischer Ebene, die wiederum auf die Presse und die Regierung einwirken[15]. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) unter der Leitung des ehemaligen Greenpeace Aktivisten Krönig[16] hingegen nutzt besonders die Mittel der direkten Kontaktaufnahme zu Parlamentariern, der Öffentlichkeitsarbeit via Medien, Public Affairs Management[17] und Parteispenden[16]. Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) hat sich durch über 20 Jahre Verbandserfahrung ein gutes Netzwerk in Berlin aufgebaut[17]. Besondere stark ist die offshore Lobby durch die vom BMU initiierte Stiftung Offshore, welche sich zwar als unabhängig und neutral darstellt, aber von Ministerien, Stromkonzernen, Anlagenbauern und Versicherungswirtschaft geleitet wird [16].
Auf Seiten der ökonomischen Koalition finden sich das Bundesministerium Wirtschaft (BMWi), der wirtschaftlich orientierte Teil der Union und SPD, FDP, E.ON, RWE, Vattenfall, EnBW, die Öl- und Kohleindustrie, sowie die Wirtschaftsverbände (BDEW, VIK, BDI)[6]. Generell verfolgt die ökonomische Koalition vor allem das Ziel große, wirtschaftlich effiziente Großanlagen zu bauen[18]. Einer der größten Verbände auf der ökonomischen Seite ist der Bundesverband Industrie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem u.a. die vier deutschen Energieriesen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW angehören[19]. Hauptziele des BDEW sind „[…] der Kampf gegen staatliche Vorgaben, die die Gewinne der Unternehmen beeinträchtigen könnten – sei es durch die Forcierung des Wettbewerbs innerhalb des Energiesektors oder durch strengere Klimaschutzauflagen.“[19]. Auf europäischer Ebene spielt auch der Dachverband EURELECTRIC (Union of Electricity Industry) eine maßgebliche Rolle. (Ydersbond 2012: 59).[20] Europas und Deutschlands größter Energiekonzern E.ON ist mit ehemaligen Mitarbeitern des BMU stark an Lobbyisten mit Insiderwissen aufgestellt und initiiert sich als Konzern, der auf EE umstellt[19]. Die Stärke von RWE als zweitgrößtem deutscher Energiekonzern hingegen basiert trotz Fokus auf die Braunkohle auf seinen über Jahrzehnte aufgebauten kommunalen Verankerungen, die die Regionen durch Steuereinnahmen in die Abhängigkeit bringen[19]. Aufsichtsrat ist der ehemalige Wirtschaftsminister Clement (SPD). Mit dem SPD Abgeordneten Ulrich Fresse als Aufsichtsrat[19] und der Finanzierung der Braunkohle mittels scheinbarer Bürgerinitiativen ist Vattenfall die Nummer vier der großen deutschen Energiekonzerne [19] und hat dadurch, dass der Konzern Hauptsponsor der Stadt Berlin ist starken politischen Rückhalt[19]. Veranschaulicht werden muss ebenfalls, dass mit Hildegard Müller, Werner Müller, Alfred Tacke, Joschka Fischer, Rezzo Schlauch nur ein paar namhafte ehemalige Politiker zu nennen, die im Anschluss an ihre politische Karriere die großen Energiekonzerne beraten[19]. Laut Deckwirth kamen in den Jahren 2009 bis 13 bei Treffen 70 zwischen der deutschen Energiewirtschaft und dem Kanzleramt hauptsächlich die großen Vier zum Zuge[19].
  1. Paul A. Sabatier: An advocacy coalition framework of policy change and the role of policy-orientated learn-ing therein. Band 21. Policy Science, 1988, S. 139.
  2. Danyel Reiche: Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen einer Vorreiterpolitik. Lang, Frankfurt / Main 2004.
  3. Bern Hirschl: Erneuerbare Energien-Politik. Eine Multi-Level Policy-Analyse mit Fokus auf den deutschen Strommarkt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008.
  4. Steffen B. Dagger: .: Energiepolitik & Lobbying. Die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2009. Ibidem-Verlag, Stuttgart 2009.
  5. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energie. Springer VS, Wiesbaden 2015.
  6. a b Inga Margarete Ydersbond: Multi-Level lobbying in the EU: The case of the Renewables Directive and the German energy industry. Nr. 10. Friedjof Nansens Institutt, 2012, S. 65.
  7. Christina Deckwirth (Hrsg.): LobbyPlanet Berlin. Der Reiseführer durch den Lobbydschungel. LobbyControl, Köln 2015, S. 236 f.
  8. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 130.
  9. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 136.
  10. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 208.
  11. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 130 f.
  12. Christina Deckwirth (Hrsg.): LobbyPlanet Berlin. Der Reiseführer durch den Lobbydschungel. LobbyControl, Köln 2015, S. 237.
  13. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 28.
  14. Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 180.
  15. Inga Margarete Ydersbond: Multi-Level lobbying in the EU: The case of the Renewables Directive and the German energy industry. Nr. 10. Friedjof Nansens Institutt, 2012, S. 46.
  16. a b c Christina Deckwirth (Hrsg.): LobbyPlanet Berlin. Der Reiseführer durch den Lobbydschungel. LobbyControl, Köln 2015, S. 234 f.
  17. a b Alexandra Seibt: Lobbying für erneuerbare Energien. Springer VS, Wiesbaden 2015, S. 132 ff.
  18. Steffen B. Dagger: Energiepolitik & Lobbying. Die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2009. Ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, S. 49.
  19. a b c d e f g h i Christina Deckwirth (Hrsg.): LobbyPlanet Berlin. Der Reiseführer durch den Lobbydschungel. LobbyControl, Köln 2015, S. 228–250.
  20. Inga Margarete Ydersbond: Multi-Level lobbying in the EU: The case of the Renewables Directive and the German energy industry. Nr. 10. Friedjof Nansens Institutt, 2012, S. 59.
  21. Soweit die Einfügung. Ich bitte um Dritte Meinung im folgenden Abschnitt.

    --Mussklprozz (Diskussion) 21:52, 24. Sep. 2019 (CEST)

    Dritte Meinung

    Die Einfügung beruht im wesentlichen auf zwei Quellen. Für die pro-Seite wurde die Diss. von Alexandra Büttgen (noch unter ihrem Mädchennamen Seibt) exzerpiert. Für die contra-Seite fehlte eine entsprechende Quelle, hier wurde eher notdürftig der Reiseführer Lobbyplanet Berlin ausgewertet. Zunächst: Die Arbeit von Seibt ist eine gute Quelle und kann ohne weiteres für den Artikel verwendet werden. Für meinen Geschmack folgt ihr der eingefügte Text aber viel zu unkritisch, dort gegebene Bewertungen werden umstandslos als Fakten genommen und dargestellt. Ich hätte den Text daher ebenfalls zurückgesetzt. Außerdem ist die Einfügung, in Bezug auf das Spezialthema, im Verhältnis zum übrigen Text so viel zu lang geraten. Da wäre noch was rauszuholen, aber in dieser Form wohl nicht verwendbar.--Meloe (Diskussion) 16:45, 25. Sep. 2019 (CEST)

    Qualität des Artikels => Aufspaltung in kleinere Artikel?

    Dieser Artikel ist leider ein gutes Beispiel von zuviel des Guten - eine sehr lange (überlange) Diskussion zu einem Thema, das immer noch aktuell ist. Es handelt sich hier eher um eine Monographie als einen enzyklopädischen Artikel - der hier entstandene Artikel ist in jetziger Form zu umfangreich und verhindert damit eine gute & kompakte Erfassung des Themas durch nicht-initiierte Leser und erschwert seine laufende Aktualisierung. Beweis ist, dass die Daten in einer Vielzahl von Tabellen ca. 2014 enden. Bei der Besprechung einzelner Unterpunkte, ist es nicht klar, ob die letzten Novellierungen des Gesetzes eingeflossen sind... Vielleicht sollte bei WP eine allgemeine Obergrenze zur Artikellänge existieren - einzelne Punkte sollten dann in separate Artikel ausgelagert werden... Hier wäre ein solche Behandlung dringend nötig.--Stauffen (Diskussion) 12:35, 17. Feb. 2020 (CET)

    "Gutes-" und "Trauriges Beispiel" sind hier deckungsgleich, als Resultat des langsamen, stetigen Artikelwachstums. Es kann keiner was dafür. Aber schön, dass du es freundlich ausgedrückt hast. Schauen wir wieder auf die Kapitel:
    1.Ziele, Prinzip und Struktur
    2.Entwicklung
    3.Einzelheiten zu den Regelungen des Gesetzes
    4.Rahmenbedingungen und Einflüsse
    5.Vergütungssätze
    6.Kosten und Nutzen
    7.Einspeisemengen und Vergütungszahlungen
    8.Beurteilung und Perspektiven
    M.M.n. sollte Absatz 2 auf ein Minimum beschränkt und 3 bis 7 komplett ausgelagert oder einfach entfernt werden - an deren Stelle sollte "Strompreis und Vergütung" (o.Ä.) treten, denn deshalb kommen die Leute vermutlich her. Der entkoppelte Fokus auf die "Vergütung" im derzeitigen Artikel scheint ohne die stete inhaltliche Bindung and den "Strompreis" schwer vermittelbar.
    Der Widerspruch zwischen preiswertem Strom für die digitale Gesellschaft mit ihren Elektroautos etc.pp. auf der Einen und der Idee den Stromverbrauch für das Klima auf der anderen Seite grds. senken zu müssen (nicht "die Umwelt"), wurde politisch nie aufgelöst und wir können diesen Fehler im Artikel nicht kompensieren. Vermutlich müsste der Widerspruch oben drüber in blinkender Fettschschrift stehen und als Überschrift in jedem Absatz nochmal dazu. Alexpl (Diskussion) 16:46, 12. Mai 2020 (CEST)

    Folge von COVID:

    die derzeitigen sommerlichen Strompreise sind niedrig - im Juli ungefähr 2,8 Milliarden Euro an die Betreiber von EEG-geförderten Wind-, Solar- und Biomasseanlagen. Die Ausgaben lagen abermals deutlich über den Einnahmen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro.

    Der daraus resultierende Fehlbetrag auf dem EEG-Konto stieg um 0,9 Milliarden Euro auf 2 Milliarden Euro (pdf)

    Dazu steht bislang nichts im Artikel. --Präziser (Diskussion) 17:14, 11. Aug. 2020 (CEST)

    Stimmt. Ich finde den Artikel aber jetzt schon ueberladen. Die EEG-Umlage 2020 2021 wird in der Tabelle "Entwicklung der EEG-Umlage" auftauchen. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft sind noch nicht durch. Ich denke, wir sollten erstmal die Zahlen abwarten, und hoechstens auffaellige Abweichungen kommentieren. Ansonsten finde ich das zu weit weg vom Thema. "Der aktuelle Fehlbetrag erhoeht sich um 0,9 Milliarden Euro" ist auch ziemlich nichtssagend, vor allem ohne Glaskugel. Wenn wir z.B. von "2 Milliarden Extraumlage" reden, dann sind das etwa 8% von 6.4 6.8 ct/kWh (schicke Quelle fuer 2020). Macht 0.5 0.54 ct/kWh mehr. Das ist nicht verschwindend. Aber mit Blick auf die Tabelle auch nicht umwerfend. --Timo 22:29, 11. Aug. 2020 (CEST) Nachtrag: 2020 -> 2021 verbessert.--Timo 08:08, 12. Aug. 2020 (CEST)

    Referentenentwurf

    Stellungnahme der DGS: https://www.dgs.de/news/aktuell/180920-dgs-stellungnahme-zum-referentenentwurf-aenderung-des-eeg/ zum EEG-Entwurf: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.html (nicht signierter Beitrag von 2A01:598:D00E:7CE8:9945:EAA3:7A17:284C (Diskussion) 18:44, 17. Sep. 2020 (CEST))

    Länge

    Dieser Artikel erscheint mir sehr lang. Gefühlt werden alle Diskussionen und Gesetzentwurfe der vergangenen 20 Jahre behandelt. Gibt es in der deutschsprachigen Wikipedia eine Richtlinie für die Größe eines Artikels wie in der englischen? Ich würde jedenfalls vorschlagen, diesen Artikel aufzuteilen und die ausführliche Geschichte separat zu behandeln. KarlFrei (Diskussion) 11:17, 23. Sep. 2020 (CEST)

    Osmosekraftwerk

    - auch Salzgradientenkaftwerk - wurde ab wann im EEG berücksichtigt? Irgendwo hab ich gelesen, dass das schon erfolgte, bevor noch ein erstes in D gebaut wurde. Helium4 (Diskussion) 13:38, 20. Jun. 2021 (CEST)

    Im Artikel Osmosekraftwerk Abschnitt Potenzial für Energiegewinnzng, letzter Satz. § 3 EEG "Salzgradientenenergie" ohne Angabe eines Novellierungsdatums. Helium4 (Diskussion) 13:54, 20. Jun. 2021 (CEST)

    Rückbau von Windkraftanlagen

    https://www.energate-messenger.de/news/210156/203-windkraftanlagen-wurden-2020-rueckgebaut Fonero (Diskussion) 17:47, 14. Aug. 2021 (CEST)

    Umgehung der EEG-Umlage

    Hallo Benutzer von Becker Büttner Held, heute hatten Sie (auf Wikipedia benutzt man eigentlich das Du, aber da hinter dem Konto das Kollektiv Becker Büttner Held steckt, benutze ich "Sie" in der 3. Prs. Plural.) den Text zur Umgehung der EEG-Umlage "überarbeitet". An sich ist es im Interesse von allen Nutzern der Wikipedia, wenn die Texte inhaltl. stimmen. Darum habe ich gegen vorgenommene Richtigstellung schonmal prinizpiell nichts. Bezugnehmend auf Ihren Kommentar, nachdem der Abschnitt zur Umgehung der EEG-Umlage "zu großen Teilen sachlich falsch" gewesen sein soll, kann ich sagen, dass ich mich bei der Erstellung des Abschnitts zur Umgehung der EEG-Umlage an den Spiegel-Artikel bzw. die Quelle gehalten habe. Nun, Berichterstattungen sind auch beim SPIEGEL nicht immer frei von tendenziösen Darstellungen. Haben Sie also Richtigstellungen vorgenommen, ist das natürlich gut. Nur entsprechen die von Ihnen vorgenommenen Änderungen an dem Text, der sich auf den Spiegel beruft, nicht mehr dem, was in der Quelle (in dem Spiegel-Artikel) steht. Die Änderungen sind also unbelegt. Sollten sich die Änderungen an jenem Text mit dem LG-Köln-Urteil belegen lassen, ist der Beleg an das Ende des Textblockes, neben die Spiegel-Quelle zu stellen. Andernfalls bitte ich um die Nachreichung von Belegen, damit die von Ihnen eingefügten Inhalte auch auf Richtigkeit überprüft werden können. --LennBr (Diskussion) 15:52, 8. Nov. 2021 (CET)

    Hallo LennBr, kein Problem, ich ergänz gerne mit weiteren Belegen. --Energiebündel2016 (Diskussion) 17:24, 8. Nov. 2021 (CET)

    Abschnitt „Ziele, Prinzip und Struktur“: „Zwei Grundzüge sind zum Erreichen der Ziele gesetzlich verankert“: dritter „Grundgedanke“ von Hermann Scheer

    In seinem Buch „Der ernergethische Imperativ“ (ISBN 978-3-88897-753-4, Seiten 182 bis 183, https://books.google.de/books?id=IAlHBgAAQBAJ&pg=PT136&lpg (falls kein Inhalt angezeigt wird, gegebenenfalls "F5" drücken)) schreibt Hermann Scheer, dass „Das dritte Element des Gesetzes ist, dass es kein Einführungslimit gibt. ...“ Dies würde ich gerne ergänzen. (Änderungsvorschläge kursiv hervorgehoben.)--Molgreen (Diskussion) 19:56, 30. Mär. 2022 (CEST)

    Neuformulierungsvorschlag

    Drei Grundzüge wurden ursprünglich zum Erreichen der Ziele gesetzlich verankert:

    • die vorrangige Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien (Vorrangstellung)
    • garantierte Vergütungssätze für den eingespeisten Strom in Form von gleitenden Marktprämien, deren jeweilige Höhe vom aktuellen Strompreis an der Börse abhängig ist
    • dass es kein Einführungslimit (Beschränkung beim Zubau) gibt

    Wobei laut Hermann Scheer der Vorrangstellung die entscheidende Bedeutung zukommt.[1]

    Was genau willst Du damit neu formulieren? Je nach Kontext muesste ggf. der Begriff "Einfuehrungslimit" erlaeutert werden. Ich verstehe zumindest nicht, was damit gemeint ist.--Timo 00:50, 2. Apr. 2022 (CEST)
    Hinzukommen soll der dritte Punkt: dass es kein Einführungslimit gibt Den Begriff Einführungslimit habe ich aus dem Buch von Hermann Scheer übernommen. (siehe Volltext bei Google Books) Er wird selten verwendet (zum Beispiel hier: http://windige-energie.ifip.tuwien.ac.at/berichte/P3_AG3_Endbericht_RegulatorischesUmfeld.pdf) und bedeutet aus meiner Sicht, dass es bis zur Vollversorgung keine Einschränkung beim Zubau geben soll, was später dann doch mit dem "atmenden Deckel" (https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2017/03/Meldung/direkt-erklaert.html) eingeführt wurde. --Molgreen (Diskussion) 06:32, 2. Apr. 2022 (CEST)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Molgreen (Diskussion) 06:56, 12. Apr. 2022 (CEST)

    70 Prozent Regel oder auch Wirkleistungsbegrenzung

    Wirkleistungseinspesungsgrenze

    Moin zuaammen
    ich dachte die Wirkleistungsbegrenzung oder auch 70 Prozent Regel bei Solaranlagen wird doch EEG bestelegt, bzw. wie wird es noch genannt? Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 21:50, 18. Nov. 2021 (CET)

    Geplantes Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023)

    Ich finde, dieser Abschnitt hat in einer seriösen Enzyklopädie nichts zu suchen. --Kulturkritik (Diskussion) 14:00, 15. Jun. 2022 (CEST)

    Uniper

    Uniper hat dieses Modell nicht Umgesetzt, warum hätten Sie sich dafür einsetzen sollen, dass die Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil hatte. 91.33.212.76 06:50, 30. Jun. 2022 (CEST)

    Kann das sein, dass die einzigen Hinweise zu Parteien auf der Seite zu CDU und CSU sind?

    Ist es nicht wichtig zu wissen wer die Akteure sind bei der Einführung und den verschiedenen Änderungen des Gesetzes? Carsten Hammer (Diskussion) 15:33, 3. Aug. 2022 (CEST)

    Jahresstromverbrauch

    Wie gross ist der Jahresstromverbrauch verschiedener Benutzergruppen? 2012 wurde die Grenze für die Ausnahmeerteilung für eine Benutzergruppe von 10 GWh/a auf 1 GWh/a gesenkt. Was bedeutet das genau (in € und %)? Gruss, --Markus (Diskussion) 20:27, 17. Aug. 2022 (CEST)

    Revert von Summierungen

    Warum genau wurde das hier revertiert? Wenn in den Quellen steht wie viel jedes Jahr eingespeist wurde, warum sollten wir dann unseren Leserinnen und Lesern nicht den Service bieten, entsprechende Summen aufzurechnen? Hobbitschuster (Diskussion) 15:34, 22. Aug. 2022 (CEST)

    Weil in Wikipedia keine eigenen Rechnungen oder Zusammenstellungen angefertigt werden sollen, die sich nicht in externen Quellen finden. Insbesondere ist eigenständige Auswertung von Daten grundsätzlich TF und damit nicht akzeptabel, auch wenn es als netter Service gemeint ist. Andol (Diskussion) 21:03, 22. Aug. 2022 (CEST)
    1. Hermann Scheer: Der energethische Imperativ. 100% jetzt: Wie der vollständige Wechsel zu erneuerbaren Energien zu realisieren ist. Kunstmann, München 2010, ISBN 978-3-88897-753-4, S. 271, S. 182 bis 184 (Volltext in der Google-Buchsuche).