Diskussion:Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Quaestio Iuris in Abschnitt Gesetzliche Krankenversicherung – ein Eigenname?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fünftes Buch Sozialgesetzbuch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Abschnitt Geschichte: "Die z.Z. herrschende Meinung, der Arbeitgeberanteil sei als Lohn-Nebenkosten anzusehen und könnte daher dem Unternehmer als unverhofftes Geschenk überlassen werden, ist eine Bestätigung dafür, dass die Krankversicherung als "politische Keule" angesehen wird. Wenn der Arbeitgeberanteil gestrichen wird, obwohl es sich einwandfrei um Personalkosten handelt, tritt für einen erheblichen Teil der Bevölkerung eine "Verarmung" in Höhe von etwa 7,2 % in der KV und 9,75 % bis 11 % in der RV ein."Das erscheint mir doch arg "geschmäcklerisch" formuliert. Geht das etwas sachbezogener?

Der gegenwärtige Inhalt gehört imho nicht hierher sondern in das Lemma Gesetzliche Krankenversicherung. Hier erwarte ich unter Geschichte Daten zur Entstehung und Fortschreibung des fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs allein.--Abr 23:32, 27. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Tabelle: Titel-Feld?[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn mit dem "Titel"-Feld in der Tabelle los? Zwei Spiegelstriche, davon der untere unbenutzt? Oder soll das etwas anderes sein? Vielleicht fehlen dann anders formatierte Leerzeichen? Ratlos, Ibn Battuta 05:18, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Erläuterung zur Änderung eben[Quelltext bearbeiten]

Bisher enthielt die Seite zwei Links zu gesetze-im-internet.de. Dort findet sich heute, wohlgemerkt, dem 5. Februar 2016, der folgende Standhinweis:

Änderung durch Art. 6 G v. 10.12.2015 I 2229 (Nr. 51) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
mittelbare Änderung durch Art. 7 G v. 10.12.2015 I 2229 (Nr. 51) noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 1 G v. 21.12.2015 I 2408 (Nr. 54) noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 1a G v. 21.12.2015 I 2408 (Nr. 54) noch nicht berücksichtigt
Änderung durch Art. 4 G v. 21.12.2015 I 2424 (Nr. 54) noch nicht berücksichtigt

Es fehlt also u.a. Artikel 1 BGBl. I S. 2408. Diese Änderung trat überwiegend am 29.12.15 in Kraft und fehlt im Text. Enthalten ist aber Artikel 6 BGBl. I S. 2229. Der trat am 1.1.16 in Kraft. Beides ziemlich umfangreiche Änderungen. Was auch immer das für eine Fassung sein soll, sie ist in jedem Fall eine falsche Fassung, die es eigentlich nie gab. Selbst wenn es nur ein gewöhnlicher Rückstand von einem Monat wäre, und nur etwas fehlt: Die Ersetzung einer dieser beiden identischen Links, durch einen Link der eine korrekte Fassung enthält, ist eine enorme Verbesserung für den Leser. --Moranraafts (Diskussion) 22:20, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Aaah, dachte ich es mir doch, die Fa. Buzer ist mal wieder unterwegs. Bei jedem Klick klingelt die Kasse. Es ist immer dasselbe. Die Fa. Buzer legt Tagesaccounts an, mit denen ausschließlich buzer-Links gestreut werden. Die aufgezeigten "Mängel" - hier eine noch nicht erfolgte Einarbeitung des amtlichen Textes - folgt dann ein paar Tage später, aber bei der Firma Buzer klingelt weiter die Kasse. Aufpassen @Partynia: --Opihuck 22:31, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
@Opihuck: Hmm, wusste ich bisher nicht. Link zu buzer war bisher immer unbeanstandet. Gibt´s dazu ne Disk in der Red. Recht? --Partynia RM 22:35, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Die letzte längere Diskussion hatten wir hier. Heute kämpft er um die Einarbeitung einer Belanglosigkeit im Artikel Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, genauer hier - und natürlich um einen buzer-Link, der er unbedingt im Text haben will. Mit jedem Aufruf seiner Links zahlt der Werbekunde. Dem geht es nicht um Artikelverbesserungen, dem geht's allein ums Geld. --Opihuck 22:44, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Natürlich, nie um den Leser, jedesfalls nicht bei deinen Edit. --Moranraafts (Diskussion) 22:49, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Du übertreibst maßlos, was die angebliche Fehlerhaftigkeit der amtlichen Links angeht. Du hast doch selbst auch schon Fehler bei deinen eigenen Texten festgestellt. Das ist völlig normal und die festgestellten Mängel sind bei euch beiden geringfügig. Was aber einfach nervt, ist, dass du die Streuung deiner eigenen Links, mit denen du Geld machst, vor allem damit rechtfertigst, dass gesetze-im-internet ein paar Tage langsamer ist als du es bist. Der Vorsprung von ein paar Tagen rechtfertigt es nicht, gewerbliche Gewinnerzielung auf der Plattform Wikipedia zu unterstützen. Die Sympathie, die du bei mir hattest, nämlich einige Funktionen, die gesetze-im-internet nicht bietet, zu nutzen, verspielst du dir bei mir und anderen durch dein flächenhaftes Buzer-Verlinken. Wenn du deine Geschäftsinteressen hier weiter so unsensibel fortsetzt, musst du dich nicht wundern, wenn es eines Tages überhaupt keine Buzer-Links mehr gibt und die entsprechenden Vorlagen gelöscht werden. --Opihuck 23:20, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Du liest nicht was ich schreibe oder? Die seit mehr als einen Monat bei gesetze-im-internet angezeigte Fassung des SGB V ist eine Fantasiefassung. Diese Fassung gibt es gar nicht. Die ist im besten Fall eine Arbeitsfassung. Die Belege stehen oben und stammen direkt von deren Seite. Ich habe eine dieser doppelt im Artikel verlinkten falschen Fassungen durch eine sinnvollere ersetzt. Nenn das Streuung von Links, ich nenne es wertvolle Ergänzung. --Moranraafts (Diskussion) 23:54, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Gesetzliche Krankenversicherung – ein Eigenname?[Quelltext bearbeiten]

Die Korrektur auf Kleinschreibung des Adjektivs gesetzlich wurde mehrfach mit der unbelegten Begründung, es handele sich um einen Eigennamen, zurückgesetzt. Der Gesetzgeber schreibt das Adjektiv im Zusammenhang mit Krankenversicherung klein, z. B. in § 4 Abs. 3 SGB V, aber auch in anderen Zusammenhängen und verschiedenen Legislaturperioden (BGBl. 2003 I S. 2190, BGBl. 2015 I S. 1211). Aktenstapel (Diskussion) 08:53, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

+1: uneingeschränkte Zustimmung. --Verzettelung (Diskussion) 10:46, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
+1: Man sollte halt nicht nur Überschriften lesen, sondern eben den Fließtext, wo klar die Kleinschreibung erkennbar ist. Nix Eigenname. --Hic et nunc disk WP:RM 08:49, 8. Mai 2017 (CEST)Beantworten

 Info: Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung#Angeblicher Eigenname. --Verzettelung (Diskussion) 10:21, 8. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel zitiert in dem hier diskutierten Fall nicht nur einen Eigennamen, sondern gibt auch einen Seitentitel wieder.
Seitentitel sind Überschriften. Und Überschriften werden, entsprechend den amtlichen Regelungen zur Deutschen Rechtschreibung, auch innerhalb von Texten großgeschrieben.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 16:32, 8. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Wenn man keine Ahnung hat... Die amtlichen Regelungen zur Deutschen Rechtschreibung besagen keineswegs, dass innerhalb des Fließtextes wiedergegebene Überschriften groß zu schreiben seien; die Regelungen betreffen allein Überschriften selbst, nämlich über folgendem Text stehende... Ansonsten gib doch bitte die entsprechenden Paragraphen etc. wieder, aus denen du deinen Unsinn deine Behauptungen ableitest, danke. --Verzettelung (Diskussion) 09:34, 10. Mai 2017 (CEST) P.S.: Ob du wohl als nächstes in BNS-Manier durch die Artikellandschaft ziehen wirst, wenn du erkennst, dass adjektivische Seitentitel wie schwul und lesbisch nur im Lemma sowie am Satzanfang großgeschrieben werden (entspr. der amtlichen Regelungen zur Deutschen Rechtschreibung), nicht jedoch bei Verwendung im Fließtext, selbst nicht bei Wiedergabe des Seitentitels (also in der betr. Einleitung oder in anderen Artikeln)? --Verzettelung (Diskussion) 09:49, 10. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Die Regelung zur Großschreibung von Überschriften innerhalb von Texten ist derzeit in § 53 Buchstabe E1 der amtlichen Regeln für die Deutsche Rechtschreibung nachzulesen.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 17:36, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Wayne? Es wird, bei der Lemmawiedergabe in der WP:Einleitung, keine Überschrift gebraucht. --Verzettelung (Diskussion) 20:38, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Welche Aussage in diesem von Dir verlinkten Abschnitt einer Richtlinie soll Deine Behauptungen belegen?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:54, 12. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Welche Quelle soll deine Behauptung belegen, dass es sich um zitierte Überschriften handeln soll? --Verzettelung (Diskussion) 13:01, 14. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Mit dieser Gegenfrage beantwortest Du nicht nur meine Frage nicht, sondern gestehst auch offen ein, nicht zu wissen, dass in der Wikipedia, wie man beispielsweise auf den entsprechenden Projekt- und Hilfeseiten erfahren kann, Seitentitel als Überschriften gelten.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 21:34, 15. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Interessesant ist dein Eingeständnis, nicht zu wissen, wo der Seitentitel in der Wikipedia steht, wie er im betreffenden Fall lautet und wie ein Zitat des Seitentitels auszusehen hätte. --c|Verzettelung]] (Diskussion) 21:54, 15. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Welches Eingeständnis?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 10:24, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Pardon, ist das Demonstrieren des Offensichtlichen nicht als Eingeständnis zu verstehen? Aber ja, natürlich nicht... Weder valide Sachargumente noch eine Mehrheit sprechen für deine An- und Absichten, daher ziehe ich mich nunmehr - und längst überfällig - aus dieser Nonsens-Diskussion mit dir zurück. --Verzettelung (Diskussion) 11:14, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Damit bleibt auch diese Behauptung unbelegt.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 11:32, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Die Behauptung des Benutzer:Quaestio Iuris, die Behauptungen des Benutzer:Verzettelung seien unbelegt, ist unbelegt. Die Behauptung des Benutzer:Quaestio Iuris kann deshalb als irrelevant zurückgewiesen werden. Es ist dem Benutzer:Quaestio Iuris unbenommen, seine Behauptung zu belegen, um ihr damit die Wertung als irrelevant zu nehmen. Für diese Behauptung ist er jedoch belegpflichtig. Der Benutzer:Quaestio Iuris mag zudem belegen, dass seine Behauptung den Richtlinien der Wikipedia entspricht. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist nicht verhandelbar. Hochachtungsvoll --2003:E4:C3C6:FD00:E1C9:4281:85B4:B09B 21:35, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Die Richtigkeit dieser Behauptungen ist unbelegt.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 22:43, 16. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Sortierung[Quelltext bearbeiten]

Es ist wünschenswert und konsistent, die Sortierung des Titels numerisch vorzunehmen, also das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch vor dem Achten Buch Sozialgesetzbuch einzuordnen. Leider wurde durch einen Nutzer die unsichtbare Angabe 05 in die umlautlose verbale Schreibung verwandelt, was hier zu einer unerwünschten Reihenfolge führt. Aktenstapel (Diskussion) 08:53, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

+1: uneingeschränkte Zustimmung. --Verzettelung (Diskussion) 10:46, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Amtliche Kurzbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Der Gesetzgeber verwendet im Vollzitat bei allen Änderungen die Bezeichnung „Fünftes Buch Sozialgesetzbuch“, von Anfang an bis heute (BGBl. 2017 I S. 778). In der Infobox sollte die amtliche Kurzbezeichnung stehen, die im Vollzitat verwendet wird. Die Angabe, dass die Angabe nicht amtlich wäre, ist unrichtig. Der Gesetzgeber selbst verwendet sie im amtlichen Verkündungsmedium. Ebenso ist es unüblich, die in der amtlichen Bezeichnung als Klammerzusatz enthaltene Abkürzung in der Infobox nicht nur bei der Angabe Abkürzung sondern auch im Titel aufzuführen. Aktenstapel (Diskussion) 08:53, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

+1: uneingeschränkte Zustimmung. Kl. Erg. betr. der Einleitung: Diese sollte durchaus so gestaltet sein, wie die der anderen Artikel zu SGB-Büchern. --Verzettelung (Diskussion) 10:46, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Die Verwendung der nichtamtlichen Schreibweise durch den Gesetzgeber bewirkt nicht, dass diese dadurch automatisch zur amtlichen Schreibweise wird. Die Festschreibung der amtlichen Schreibweise erfolgt ausschließlich durch in Form und Sache bestimmte Änderungsvorschriften.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 14:39, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Ich teile die Auffassung, dass die Einleitung möglichst bei den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuches ähnlich gestaltet sein darf.
Wie die amtliche Schreibweise festzustellen ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Bezeichnungen der verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuches sind in der Stammfassung schwer ermittelbar, da es ein Sozialgesetzbuch ist und die einzeln verkündeten Büchern teilweise in der Überschrift unterschiedliche Schrifttype verwenden, also untergeordnete Bestandteile umfassen. Aus meiner Sicht ist das Sozialgesetzbuch ein besonderer Fall und schwer geeignet, um allgemeine Regeln für die Mehrzahl der anderen Gesetze abzuleiten. Die Amtlichkeit der Schreibweise könnte sich auch daraus ergeben, dass eine Regel besagt, wo die amtliche Schreibweise zu verwenden ist, und der Gesetzgeber stets an dieser Stelle eine bestimmte Schreibweise verwendet. Die Tendenz zur Übernahme dieser Übung bei Neufassung wird durch das noch nicht in Kraft getretene Neunte Buch Sozialgesetzbuch deutlich. Offenbar sollen die einzelnen Bücher künftig stärker als eigene Gesetze behandelt werden, was sehr zum Ende der Verwirrung (Obertitel/Untertitel) beeiträgt.
Aktenstapel (Diskussion) 15:16, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Deine Argumentationsweise offenbart Deine Unkenntnis. Mit Deinem Verweis auf die vom Gesetzgeber angedachte Änderung der amtlichen Schreibweise des Neunten Sozialgesetzbuches in eine andere amtliche Schreibweise, mithilfe einer Änderungsvorschrift, bestätigst Du zudem die Richtigkeit meines vorstehenden Diskussionsbeitrages.
Ich darf Dich nun bitten, die von Dir in zahllosen Wikipedia-Artikeln verursachten fehlerhaften Schreibweisen, den Konventionen, Regeln und Richtlinien der Wikipedia entsprechend, zu korrigieren.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 02:31, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Die systematisch wiederkehrende Schreibweise, die der Gesetzgeber im amtlichen Verkündungsmedium für ein Buch des Sozialgesetzbuches verwendet, ist amtlich. Die Bezeichnung Neuntes Sozialgesetzbuch wird nicht dadurch amtlich oder richtig, dass ein Wikipedia-Nutzer sie als künftige Schreibweise postuliert. Es gibt nur ein Sozialgesetzbuch, dessen Bücher sich in ihren Bezeichnungen, die zum Teil in sich mit Schriftarten wechselnden Gewichts daherkommen, nicht so organisch zu den Bezeichnungen anderer Gesetze fügen. Dass der Gesetzgeber die Gliederungssystematik ggf. ändern mag, berechtigt einen Nutzer, dessen Beitrag ich bezüglich Richtigkeit bislang weder angezweifelt noch bestätigt habe, nicht zu rüdem Ton. Seine Definition von amtlicher Schreibweise scheint mir in der Welt amtlich verkündeter Schreibweisen des Gesetzgebers (auch abgesehen von offensichtlich nicht berichtigten amtlichen Irrtümern) nicht widerspruchsfrei. Für Wikipedia hoffe ich, dass er die Suche nach einem Kompromiss mit größerer Konsistenz toleriert oder sich gar daran beteiligt. Aktenstapel (Diskussion) 21:10, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Auch diese Argumentationsweise beweist Deine Unwissenheit, weil die amtlich verkündete nichtamtliche Schreibweise nicht mit der amtlich verkündeten amtlichen Schreibweise gleichzusetzen ist.
Sollten die von Dir im zweiten und vierten Satz formulierten Unterstellungen an und gegen mich gerichtet sein, weise ich diese als offensichtlich unbegründet zurück.
Ich fordere Dich hiermit dazu auf, sämtliche von Dir an diesem Artikel und vielen weiteren Wikipedia-Artikeln vorgenommenen fehlerhaften Änderungen zu korrigieren.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 19:44, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

@Quaestio Iuris: Die Artikel zu den elf anderen SGB-Büchern und unzählige weitere Gesetze mit WP-Artikel sind in vergleichbarer bzw. ähnlicher Form gestaltet wie die von dir abgelehnte Version von Aktenstapel. Was bezweckst du bitte mit deinem hiesigen Agieren, worum geht es dir bitte genau bzw. was stört dich bitte im Einzelnen und konkret?

Gehe meinerseits mal die Versionsunterschiede durch und meinen Senf dazu:

Lassen wir die umseitige Einleitung in "deiner" Version etwas auf uns wirken und wagen ergänzend bspw. den Vergleich mit den anderen elf Artikeln zu SGB-Büchern. Auf mich wirkt die Einleitung in dieser Version, insbesondere der erste Satz, relativ aufdringlich gefettet sowie dem Lesefluss nicht zuträglich überladen und verschachtelt. Von WP:Gute Artikel etc. ist die deine Version IMHO deutlich entfernt.

Betrachten wir doch einfach mal die letzte Änderung des SGB V per Art. 1 Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (BGBl. I, Jg. 2017, Nr. 19, S. 778), der besagt: „Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 161 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert“. Stellt sich da nicht die Frage, auch mit Blick auf die anderen elf Artikel zu SGB-Büchern, was an der Einleitung in der Aktenstapel-Version abzulehnen ist? Die je nach Darstellungsform inmitten der Bezeichnung(en) platzierten Abkürzungen sind mitnichten Bestandteil einer amtlichen (Gesamt)Schreibweise.

Zur Infobox: Der Hinweis "amtlich" hinter der Abkürzung in der IB ist ohne enzyklopädischen Mehrwert, findet sich so bei keinem anderen der anderen elf Artikeln zu SGB-Büchern oder anderen Artikeln zu Gesetzen wieder. Der Hinweis "nicht amtlich" bei den Kurztiteln in der IB hingegen hat sicherlich seine Berechtigung, dient der Klarheit. Daher begrüße ich letzteren ausdrücklich. [s.u., 18. Apr.]

Zu der von dir hier (sowie von hier ausgehend in BNS-Manier in gesetzliche Krankenversicherung) betriebenen Eigennamen-Schreibweise (jenseits des Untertitels des SGB V): Die Kleinschreibung des Adjektivs (gesetzliche) ist nicht nur innerhalb der de.WP die verbreitete Schreibweise, sondern vor allem außerhalb selbiger und gleichfalls im SGB V verankert (§ 5 Abs. 9 u. viele weitere §§; wie zuvor schon im KVLG: § 2 usw.). Wir stellen in der de.WP entspr. breitem Konsens, der sich u.a. in WP:NK widerspiegelt, grds. auf die am weitesten verbreitete (journalistische) Schreibweise ab, hier also gesetzliche Krankenversicherung.

Der von dir eingebrachte Sortierungsschlüssel lässt den hiesigen Artikel in der Kategorie:Sozialgesetzbuch (Deutschland) aus der Reihe der anderen elf SGB-Bücher tanzen, bringt auch ansonsten keinen Mehrwert. Dennoch meinst du wohl auch diesen mittels E-W und ohne jeglichen Konsens durchsetzen zu müssen.

Fazit: Bis auf die entfernten Hinweise "nicht amtlich" bei den in der IB angeführten Kurztiteln, sehe ich [Ich sehe] in der von dir umkämpften Version keine Artikelverbesserung und bitte dich daher, deine seit mind. einer Woche währende "Kopf durch die Wand"-Art im Sinne dieses Gemeinschaftsprojekts sein zu lassen. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 23:08, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

 Info: PD:Recht#Fünftes Buch Sozialgesetzbuch --Verzettelung (Diskussion) 23:48, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die von Quaestio Rudis vertetene Auffassung zur Nichtamtlichkeit amtlicher Schreibweisen würde ich gern verstehen, leider kommt sie, wenn auch stereotyp wiederholt, unbegründet daher. Die Bücher des Sozialgesetzbuches sind über einen längeren Zeitraum entstanden. Sie werden aus meiner Sicht nicht einheitlich behandelt, dennoch liegt in der Handhabung durch den Gesetzgeber eine gewisse Systematik, die eine stärkere Einheitlichkeit zuließe als durch das Projekt derzeit hinterlassen. Der vorliegende Teil, als Artikel eines Mantelgesetzes 1988 erlassen, wird amtlich in einer Vielzahl von Gesetzen als Fünftes Buch Sozialgesetzbuch referenziert (z. B. § 152 des Versicherungsaufsichtsgesetzes). Diese Schreibweise der Bezeichnung eines Buches des Sozialgesetzbuches als nicht amtlich zu bezeichnen, setzt eine besonders enge Definition des Begriffes voraus, die hier bislang noch nicht ausdrücklich vorgebracht wurde und auch kaum geeignet erscheint, der angestrebten einheitlichen Darstellung entgegenzukommen, im Gegenteil. Einen gültigen Zweck kann ich mir nur durch ein empirisches Forschungsprojekt o. ä. erklären.
Zur Einheitlichkeit: Ich habe mal zusammengetragen, wie die Artikel zu den Teilen des Sozialgesetzbuches eingeleitet wurden
  1. Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil – oder Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt ...
  2. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die ...
  3. Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt ...
  4. Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IV, Sozialgesetzbuch viertes Buch) enthält ...
  5. der Gegenstand dieser Diskussion in beiden Varianten
    • Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind alle ... bzw.
    • Im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung –, kurz Sozialgesetzbuch Fünftes Buch oder Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), sind alle ...
  6. Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet ...
  7. Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist ...
  8. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist ...
  9. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält ...
  10. Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt ...
  11. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält ...
  12. Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII, Sozialgesetzbuch XII) enthält ...
In den Infoboxen ist die Überschrift von Gesetzen regelmäßig in ihre (soweit vorhanden) drei Bestandteile Bezeichnung, Kurzbezeichnung und Abkürzung zerlegt. Es scheint guter Brauch zu sein, die Kurzbezeichnung bzw. die Abkürzung nicht außerdem unter der Angabe Titel aufzuführen. Ich fasse die Einfügung der Abkürzung in die Titelangabe der Box durch Benutzer:Verzettelung als Kompromissangebot auf, das durch umfangreiches Rücksetzen auf eine einzeln vertretene Version zunächst abgelehnt wurde. Ich habe die Aufforderung an mich, fehlerhafte Änderungen zu berichtigen, durchaus gelesen. Mir scheint die Diskussion eine Fehlerhaftigkeit noch nicht ergeben zu haben. Soweit das nicht provozierende Meinung, sondern begründetes Argument sein will, bräuchte es hier, statt formelhafte Wiederholung, eine nachvollziehbare Begründung. Aktenstapel (Diskussion) 14:08, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Ja, die Einfügung der Abkürzung in die Titelangabe der IB war in der Tat als Kompromissangebot an Quaestio Iuris gemeint. --Verzettelung (Diskussion) 14:24, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Streichung oben: Die Anführung von Sozialgesetzbuch Fünftes Buch als Kurzbezeichnung halte ich für entbehrlich, da erstens nicht in amtlichen Werken enthalten und zweitens auch nicht (nennenswert) in der Sekundärliteratur verbreitet. Der Hinweis "nicht amtlich" bei Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist auch angesichts der oben von mir angeführten amtlichen Verwendung unnötig. Insofern bin ich im Ergebnis wieder komplett bei Aktenstapel. --Verzettelung (Diskussion) 17:15, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Eure Argumente zeigen deutlich auf, dass Ihr mit der Deutschen Gesetzgebung, sowie den Konventionen, Regeln und Richtlinien der Wikipedia nicht hinreichend vertraut seit.

Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 21:54, 24. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

LOL, wenn man in der Sache keine tragfähigen Argumente und an einer Konsensbildung/-findung kein Interesse hat, bleibt als letztes Mittel wohl nur ein argumentum ad personam. --Verzettelung (Diskussion) 20:45, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Deine Behauptungen sind unbelegt und vermögen keine meiner Aussagen zu widerlegen.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:04, 4. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Artikel freigegeben...[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel freigegeben, um die heute verkündeten Änderungen aufzunehmen (Anfrage). Bitte haltet euch zurück, die Sperrzeit war gedacht dafür, dass ihr euch einigt werdet. Bitte missbraucht die Freigabe nicht, sonst wird das nächste Mal nicht der Artikel gesperrt. --Gripweed (Diskussion) 14:15, 12. Mai 2017 (CEST)Beantworten