Diskussion:Fürstentum Hanau

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Vingerhuth in Abschnitt Pfandherrschaft über Gelnhausen
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Fürstentum Hanau, Militärregierung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Update, vielen Dank, dass Du Dich um den Artikel gekümmert hast. Deine Änderung von Militärverwaltung in Militärregierung halte ich - wenn nicht für falsch, man kann schon darüber diskutieren, weil es einen eindeutigen, z. B. gesetzlich oder völkerrechtlich definierten Begriff nicht gibt - so doch für irreführend. Unter Militärregierung wird häufig eher eine Regierung des Militärs (eigene oder fremde) verstanden. Das war im Fürstentum Hanau aber nicht der Fall. Das französische Militär unterhielt keine nennenswerten Truppen im besetzten Fürstentum. So heißt es z. B. im Artikel Wilhelm I. (Hessen-Kassel) zutreffend: Die Stammlande von Hessen-Kassel wurden dem von Napoleon neu geschaffenen Königreich Westphalen zugeschlagen, die südlichen Landesteile, also die Grafschaft Hanau-Münzenberg, kamen 1806 unter französische Militärverwaltung und 1810 bis 1813 zum Großherzogtum Frankfurt. Das Fürstentum war nicht in das Kaiserreich Frankreich eingegliedert, es war lediglich besetztes Land. Die in Hanau tätigen verantwortlichen Beamten waren aber zum Teil Franzosen. Eine Militärregierung (Regierung von Militärs) gab es nicht, es hieß Departement Hanau, obwohl es kein französisches Departement war. Allerdings übte ein hoher Militär, Marschall Kellermann von Mainz (Mayence) aus ab und an direkten Einfluss auf die Verwaltungstätigkeit (Ausbau der Heerstraße Frankfurt - Leipzig) aus. Es war eher mit der sowjetischen, britischen oder amerikanischen Militärverwaltung in Deutschland nach 1945 vergleichbar. Ich schlage deshalb vor, zu dem früheren Text zurückzukehren. --Waldnobbi (Diskussion) 14:32, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Der Begriff Militärverwaltung ist im vorliegenden Fall wohl nicht grundsätzlich falsch, er bedeutet allerdings laut Wikipedia-Artikel primär "Verwaltung des Militärs bzw. der militärischen Einrichtungen" (z.B. Bundeswehrverwaltung). Das sicher nicht taufrische "Meyers Konversationslexikon (1885-1892)" (Link) kennt zu Militärverwaltung alleine die Beschreibung "Gesamtname für diejenigen Militärbehörden, welche die wirtschaftlichen (ökonomischen) Angelegenheiten der Truppen, also deren Besoldung, Ausrüstung, Verpflegung und Unterbringung etc., leiten. Die oberste Behörde für die M. ist in Deutschland das Kriegsministerium". Eine Verwaltung eines bestimmten Gebietes durch Militär wurde zumindest damals im Konversationslexikon unter Militärverwaltung nicht verstanden.
Hessen und insbesondere Hanau sind nicht unbedingt mein Spezialgebiet. Aber Militärregierung ist wohl auch nicht der 100 %ig zutreffende Begriff für die dortige Zeit zwischen 1806 und 1810. Wie wäre es, einfach "unter französischer Verwaltung" zu schreiben? In diesem Buch ist es so formuliert. --Update (Diskussion) 20:37, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Würde es vielleicht helfen, wenn die Formulierung "unter militärische Verwaltung" hieße? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 09:54, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Pfandherrschaft über Gelnhausen[Quelltext bearbeiten]

"1746 wurde die mit der Kurpfalz gemeinsame Pfandherrschaft über Gelnhausen seitens Hessen-Kassel abgelöst, so dass die Stadt nun insgesamt zur Grafschaft Hanau gehörte." Dieser Satz ist so nicht richtig. Gelnhausen war auch nach 1746 bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 noch "Reichsstadt" und unterstand dem Kaiser unmittelbar und damit kein Bestandteil der Grafschaft Hanau-Münzenberg. Die Pfandherrschaft war keine territoriale, sondern eine finanzielle Angelegenheit. Der Kaiser hat die Steuern und Abgaben der Stadt an die Pfandherren abgetreten, als Gegenleistung ("Pfand") für einen Kredit, den er im 14. Jahrhundert aufgenommen hatte. Das war aber keine Übergabe der Stadt selbst an die Pfandherren. Erst 1803 verlor Gelnhausen die Reichsunmittelbakeit und wurde dadurch territorialer Bestandteil der Landgrafschaft Hessen-Kassel (ab 1815 "Kurfürstentum Hessen). Erst 1807 wurde Gelnhausen dem Fürstentum Hanau und später dem Großherzogtum Frankfurt angegliedert. --Vingerhuth (Diskussion) 16:24, 17. Sep. 2022 (CEST)Beantworten