Diskussion:Florian Ritter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Florian Ritter“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Fehlende Quellen und evt. falsche Zahl im Abschnitt Arbeit als Abgeordneter[Quelltext bearbeiten]

Die Zahl "100.000" für die Unterschriften ist nicht belegt. M.M.n. ist die Zahl 38.125 zutreffend, siehe: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-IX-08-Entscheidung.htm Diese Quelle dann bitte auch noch bei der Ablehnung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof einfügen, eventuell wäre es relevant zu erwähnen, warum eine Ablehnung erfolgte. Beste Grüße --109.211.29.205 01:42, 3. Sep. 2015 (CEST) H.W.Beantworten

Der Link ist zwar nicht mehr abrufbar, ich habe allerdings einen neuen Link gefunden, hier ist ebenfalls von 38.125 Stimmen die Rede. Da es nirgends Widerspruch gegen den oben genannten Vorschlag gegeben hat, ändere ich die Zahl gleich im Artikel.--Convivae (Diskussion) 21:05, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Nachtrag: Erledigt. Inwieweit der Satz "Es ist damit eines der erfolgreichsten Volksbegehren, die je in Bayern gestartet wurden" aus dem Artikel weiter zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.--Convivae (Diskussion) 21:08, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten