Diskussion:Frontkämpferprivileg

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Fehlerhinweise[Quelltext bearbeiten]

1) In der Version vom 27. Dez. 2006 wird dargestellt, dass das Frontkämpferprivileg erst in der 1. VO eingefügt worden sei. Dies ist unrichtig: Es ist bereits als § 3 (2) in der Erstfassung im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.April 1933 enthalten (siehe dort die aufgeführten Weblinks).

2) Die Weiterbeschäftigung der Beamten ging n i c h t bis 1938 weiter, sondern endete 1935 mit dem Reichsbürgergesetz (und nicht mit "seinen Verordnungen", sondern gleich mit der Ersten VO 1935) - siehe ebendort. --- Ärzte und Rechtsanwälte als Freiberufler wurden 1938 mit Berufsverbot belegt (siehe VO in Reichsbürgergesetz)

3) Aufgrund der Bestimmung wurden nicht nur "einige Beamte" weiterbeschäftigt - vielmehr waren es ca. 50% (Für die Antisemiten unerwartet viele - sie hatte sich in ihren Vorurteilen gefangen, wonach die Juden sich höchstens in der Etappe augehalten hätten) - Belegt im Artikel zum Gesetz. - Ich ändere entsprechend. -Holgerjan 23:06, 27. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

NACHTRAG: Zahl der weiterbeschäftigten Beamten differiert. Longerich gibt auf Seite 42/43 eine Angabe von Barkai wieder ("die Hälfte von ca. 5.000 jüdischen Beamten"), zitiert dann Gruchmann mit konkreten Zahlen (preußische Justizverwaltung - von 1704 Juden im Jahre 1934 nur noch 332 im Dienst). Holgerjan 21:45, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

keine Benachteiligung?[Quelltext bearbeiten]

Strittige Behauptung, das Frintkämpferprivileg habe zeitweilig vor Benachteiligung geschützt. So allgemein stimmt diese Aussage IMO nicht. So kann ich für August 1934 aufzählen, ohne dass ein Frontkämpferprovileg davor schützte: Keine öffentlichen Aufträge, Entlassung aus Vereinen, Ausschluss von Schöffen, Ausschluss als Sachverständiger, Ausschluss aus Handelskammer... (ISBN 978-3-486-58480-6) - von Benachteiligung im Privatsektor (Aufstieg im Beruf...) mal abgesehen. --Holgerjan 19:16, 13. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Ausschließlich Personen jüdischer Abstammung geschützt?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Historiker und kann es daher nicht exakt beurteilen. Wie ich die Gesetzestexte lese, war das "Frontkämpferprivileg" jedoch keine Klausel, um speziell und exklusiv Personen jüdischer Abstammung (relativ) besser zu stellen, sondern betraf alle, die die Bedingungen erfüllten - und andererseits ging es beim zu Grunde liegenden Gesetz zur Wiederherstellung... auch nicht explizit nur um Personen jüdischer Abstammung, sondern um alle, die eben nicht "deutscher" Abstammung im Sinne des damals damit gemeinten Begriffs waren. Zahlenmäßig ist die Aussage vermutlich zutreffend, da vor allem Personen jüdischer Abstammung "geschützt" wurden, aber von der Sache her... ist es doch nicht so eingeschränkt, oder? (nicht signierter Beitrag von 88.74.162.73 (Diskussion) 22:15, 4. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

Dein Einwand ist mir nicht verständlich. Das Frontkämpferprivileg begünstigt in allen aufgeführten Gesetzen die Personen, die ansonsten wegen ihrer (nach ns-Definition) jüdischen Abstammung ausgeschlossen bzw. benachteiligt worden wären.
Im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums heißt es dazu: (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand [...] zu versetzen... (2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte, die [...] im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind.
Zutreffend (aber ohne jeden Bezug zum Frontkämpferprivileg) ist die Tatsache, dass das eben angeführte "Gesetz zur W..." sich gegen weitere nichtjüdische Personenkreise richtete. -Holgerjan 23:27, 4. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Zitate aus dem Schreiben Hindenburgs vom 4. April 1933 sind zur Zeit nicht referenziert. Angeblich ist dieser Brief abgedruckt bei:

  • Klaus Hohlfeld (Bearb.): Die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur 1933 - 1945 : Aufbau und Entwicklung 1933 - 1938, Berlin (1953), S. 47f / Reihe: Dokumente der deutschen Politik und Geschichte von 1848 bis zur Gegenwart / Hrsg. Johannes Hohlfeld ; Bd. 4
nicht eingesehen --Holgerjan (Diskussion) 21:57, 19. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Die beiden Sätze der momentanen Einleitung widersprechen sich gegenseitig. PS: Ein Privileg kann nicht einschränken, da es das Gegenteil dessen bedeutet! mfG --77.56.118.154 01:36, 29. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Mängelbaustein[Quelltext bearbeiten]

Das Privileg war keins. Das es eins gewesen sein soll, ist m.E. WP:Theoriefindung. Baustein gesetzt. Das Lemma sollte insgesamt gelöscht werden. Orik (Diskussion) 09:10, 28. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich war es ein Privileg, weiterarbeiten zu dürfen, während dies anderen verwehrt wurde. Dass man damit etwas durfte, was einem moralisch sowieso zustand, spielt dabei keine Rolle. Der Begriff ist auch als solcher belegt. Wenn in nächster Zeit kein Einspruch kommt, werde ich den Baustein wieder entfernen. --Redrobsche (Diskussion) 21:17, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Alle Juden wurden spätesten nach 2 Jahren aus ihren Ämtern entlassen. Das sogenannte Privileg diente nur dazu, den Betroffenen vorzugaukeln, dass sie von den antilüdischen Maßnahmen nicht betroffen seien um so einen eventuellen Protest zu verhindern. Es war kein Privileg. Es wurde so getan, als ob. Orik (Diskussion) 23:15, 17. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Tatsache ist, dass es die Ausnahmeregelung gab. Tatsache ist auch, dass sie in der Literatur als Frontkämpferprivileg bezeichnet wird. Dass das Zustandekommen dieser Regelung auf Hindenburg und nicht auf Hitler oder andere Nazis zurückgeht, ist auch im Artikel dargestellt. Auch die Aufhebung der Ausnahme im Jahr 1935 ist erwähnt. Ich weiß echt nicht, wo dein Problem liegt? --Redrobsche (Diskussion) 11:49, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Auch in meinen Büchern finde ich die Lemmabezeichnung (z. B. Wolfgang Benz ISBN 3-406-46765-2 und ISBN 3-423-30809-5 (S.53) Ursula Büttner ISBN 3-596-15896-6, (S. 94)) --> Theoriefindung von Wikipedia ist es also nicht. Allerdings wird dieser Terminus in neueren Veröffentlichungen eher selten benutzt, wenn der Sachverhalt knapp beschrieben wird; auch ist er nicht in der Enzyklopädie des NS von Benz enthalten. Wäre des denkbar, dass es (vergleichbar zur "Reichskristallnacht") eine Fachdiskussion um die Bezeichnung gibt? Das ist mir aber nicht begegnet.
N. B.: Inhaltlich ist das Lemma in Ordnung (auch das scheinbar unbelegte erste Zitat ist durch Angabe im Lit-Verzeichnis mit Hubatsch referenziert). Eine Löschung wäre m. E. unangebracht. Gemäß Wikipedia:Zitate sollte man aber sparsam zitieren - Fließtext wäre mir lieber. MfG --H.Parai (Diskussion) 16:47, 18. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Was ist eigentlich "Front"?[Quelltext bearbeiten]

Wie war eigentlich offiziell Front definiert? So offensichtlich, wie das klingt, ist das nämlich gar nicht. Mußte man das Weiße im Auge des Gegners gesehen haben? Mußte man im Schützengraben nahe der Hauptkampflinie eingesetzt gewesen sein? Genügte es, im Kompaniebereich hinter der Frontlinie in Reserve gestanden zu haben? Reicht der Kompaniekochtrupp aus? der Kompaniesanitätstrupp? Reichte der Bataillonsbereich? Der Regimentsbereich? Wäre, um ein seinerzeit prominentes Beispiel heranzuziehen, der Regimentsmeldeläufer Adolf Hitler, der immerhin ein paarmal in Feindberührung gekommen sein soll, noch zur Front oder schon zur Etappe zu zählen? Usw. --2001:A61:260D:6E01:4D63:E73E:488F:ECBC 15:18, 18. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Im Text ist dazu auf folgende Verordnung verlinkt 3. DVO vom 6. Mai 1933, RGBl I , S. 247
  • 3 (1) Frontkämpfer ... ist, wer ... bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder einer Belagerung teilgenommen hat. [...] Es genügt nicht, wenn sich jemand, ohne vor den Feind gekommen zu sein, während des Krieges aus dienstlichem Anlass im Kriegsgebiet aufgehalten hat.
  • 3 (2) Frontkämpfer ist insbesondere, wem das Abzeichen für Verwundete verliehen worden ist.
--H.Parai (Diskussion) 16:21, 19. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Hier geht es um eine vorgenommene Änderung - siehe die Versionsgeschichte

Gemäß der Wiki-Regeln definiert der erste Satz den Begriff: "... soll das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern." Dieses leistet die Neuversion nicht; der Satz besagt lediglich, das ein nicht weiter definiertes sog. Frontkämpferprivileg in diversen ns-Gesetzen vorkommt.

Neuversion: Das sogenannte Frontkämpferprivileg wurde im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, im Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie in zahlreiche weitere 1933 erlassene nationalsozialistische Gesetze und Verordnungen aufgenommen, die unter anderem die Zulassung jüdischer Hochschüler bzw. Ärzte einschränkten.

Altversion: Das sogenannte Frontkämpferprivileg schützte zeitweilig jüdische Beamte, die im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten, vor ihrer drohenden Entlassung.

Der IP-Benutzer hat seine Bedenken in der Versionszeile so ausgedrückt: Es hebt gleich an "schützte" (= Gut). Dieser überaus positive Dreh wirkt hier schon sehr dubios, naja. Ein "gutes" NS-Gesetz (dass es ein eindeutiges Gesetz war, fällt gleich mal weg.

Diese Bestimmung (kein Gesetz, sondern eine vom Reichspräsidenten geforderte mäßigende Klausel) schützte jüdische Beamte zeitweilig vor der Entlassung. Das ist die sachliche Information; nichts daran ist dubios... Das FKP macht die einschlägigen diskriminierenden Gesetze nicht zu guten Gesetzen - und überdies wurde es bei nächster Gelegenheit von den Nationalsozialisten ausgehebelt/abgeschafft. --H.Parai (Diskussion) 16:58, 24. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

das wird hier so dargestellt, als ob das unabhängig (!) von "den Nationalsozialisten" erlassene Gesetze gewesen wären (bei nächster Gelegenheit von den Nationalsozialisten ausgehebelt/abgeschafft). Es waren dem Inhalt und der Form nach aber Gesetze, die unzweifelhaft zur Zeit der NS-Herrschaft nach dem 30.1.1933 und zwar ganz im national(sozialistisch)-militaristischen Geiste abgefasst waren. Ganz unmißverständlich (Grundgedanke: Juden waren zwar generall feige und undeutsch, aber es gab ja evtl. ein paar "Bessere" drunter, na wollen mal vorerst nicht so sein). Also es gab eine Gnadenfrist ! Galgenfrist ! - wer wurde denn da zuverlässig "geschützt", selbst mit diesem "milden" sog. Privileg ? (natürlich nahmen die Nazis auch mal Rücksichten, z. B. auch auf die kath. Kirche, aber das trifft hier wie gesagt nicht zu, da es mit dem "Schutz" bei den deutschen Juden nun wahrlich nicht weit her war). Also man wäre dafür, in der Einleitung doch korrekterweise anzumerken, dass es sich bei den genannten Regelungen dem Geiste und Gehalt nach um unzweideutig nationalsozialistische handelte, die lediglich zeitweise im Wege eines Gnadenakts (merke: was ist Gnade ? unverdiente Milde !) einen vagen "Schutz" vor Schlechterstellungen usw. einräumten. Und es bitte nicht so darzustellen, als ob hier Widerstandskämpfer im Apparat nach 1933 den Nazis eine unliebsame Regelung untergejubelt hätten. Es war halt die Anfangsphase der NS-Herrschaft, der Steigbügelhalter Hindenburg war beteiligt, von daher gabs gewisse Rücksichten. Dies wäre aber doch bitte nicht überzubewerten. --88.217.120.186 22:23, 24. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Auf mein Argument (Definition im Intro) gehst Du nicht ein. Du äußerst hier Deine ehrenwerte Meinung. Vieles aber ist rein spekulativ. Es ist doch belegbar, dass Hindenburg intervenierte. Und ebenso eindeutig, dass die Nationalsozuialisten hier nachgaben (aus welchen Gründen auch immmer), zumal sie im Irrglauben befangen war, dass diese Ausnahmeregelung nur sehr wenige Juden erfasste.
Wir stellen nur solche Bewertungen dar, wie sie in reputablen Darstellungen von anerkannten Historikern veröffentlicht sind. Wo also findest Du etwas Entsprechendes? Textvorschlag mit Belegen? --H.Parai (Diskussion) 15:21, 25. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Du versuchst, den Nationalsozialismus und Rassismus dieser Regelungen auf Teufel komm raus wegzuklittern, und die Behauptung "es schützte" (auch das Wirken des vermeintlich doch irgendwie "positiven" FKP) ist dir das primäre. Spricht da ein pro-Nazi-Advocate ? Tut mir leid, so kommt das rüber (Ganz unwissenschaftlich und unbelegt). --88.217.115.249 20:44, 25. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Nun hört es auf. --H.Parai (Diskussion) 21:07, 25. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Schön wärs. / Ja. Geh mal in dich, ob du wirklich in die Ecke willst. --88.217.115.249 21:33, 25. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Ein Diskussionsniveau mit diffamierenden und feindseligen Bemerkungen ad personam werde ich mir nicht zu eigen machen. - Du hast Deine Fassung wieder eingesetzt, bevor jemand eine 3M geäußert hat. Der erste Satz definiert den Begriff nicht. Zur Sache: Bei google books finde ich zum Stichwort "Frontkämpferprivileg" mehrfach Formulierungen mit "Schutz/´geschützt": [1], [2], [3], [4] --H.Parai (Diskussion) 11:12, 28. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
NACHTRAG: Laut Vandalismusmeldung vom 26. Mai [5] handelt es sich bei der IP um den gesperrten Benutzer:WernerE, der mit wechselnder IP arbeitete und nun Rangesperre 88.217.96.0/19 hat. --H.Parai (Diskussion) 18:13, 29. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

3. Meinung[Quelltext bearbeiten]

  • 3M: Meiner Meinung nach sind beide Versionen im Einklang mit der Regel "... soll das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern." Vielleicht sollte man die Neuversion modifizieren zu "Das sogenannte Frontkämpferprivileg war eine Bestimmung, die in das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie in zahlreiche weitere 1933 erlassene nationalsozialistische Gesetze und Verordnungen aufgenommen wurde, die unter anderem die Zulassung jüdischer Hochschüler bzw. Ärzte einschränkten." (Auf jeden Fall verlangt "aufnehmen in ..." den Akkusativ und nicht den Dativ.) --Digamma (Diskussion) 21:32, 25. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
  • Weitere Meinung: Der Einleitungssatz enthält über 40 Wörter. Wenn man den in leichter verdauliche Happen zerlegt erledigt sich vielleicht das Problem. Als Frontkämpferprivileg wurde eine Ausnahmeregelung in den gegen Juden gerichteten, nationalsozialistischen Gesetzen von 1933 bezeichnet. Es schützte zeitweilig jüdische Beamte, die im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten, vor der Entlassung. Das Frontkämpferprivileg war enthalten in ... --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:43, 30. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Aber ohne Komma zwischen "gegen Juden gerichteten" und "nationalsozialistischen". Die Gesetze sind nicht gegen Juden gerichtet und nationalsozialistisch, sondern es sind nationalsozialistische Gesetze, die gegen Juden gerichtet sind. --Digamma (Diskussion) 11:24, 30. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich habe nun eine Formulierung eingesetzt, die m. E. dem 3M-Diskussionsstand entspricht. Die beiden nächsten Disku-Abschnitte sind dabei noch nicht berücksichtigt. --H.Parai (Diskussion) 12:58, 1. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

politische Auseinandersetzung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Wie kam die "Privilegierung" von Frontkämpfern (deutschen, arischen und jüdischen) Zustande? Da gab es sicherlich politische Diskussionen und Risse seit der Weimarer Republik. Hindenburg handelte nicht aus eigener Machtvollkommenheit, sondern für einen größeren Block national-konservativer der Reichswehr verbundener Interessen. Und 1933 von "nationalsozialistischen" Gesetzen zu sprechen ist eine Vereinfachung, die die Duldung solcher Gesetze durch Reichswehr, Wirtschaft und Verbände unberücksichtigt lässt und einen gleichgeschalteten nationalsozialistischen Staat mit einheitlicher Meinung in Fragen des Antisemitismus suggeriert.--5gloggerDisk 06:51, 31. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

ach ja. Es ist dann wohl auch eine unzulässige Verallgemeinerung, die Jahre 1933 bis 1945 als Zeit des Nationalsozialismus zu bezeichnen. --129.187.244.19 10:20, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wortschöpfung[Quelltext bearbeiten]

(Jüdisches)Frontkämpferprivileg ist eine spannende Wortschöpfung. Wurden auch Matrosen privilegiert und wie wurde aus der bevorzugten Berücksichtigung von Veteranen im öffentlichen Dienst (zur Wiedereingliederung ins Zivilleben und als Ausgleich gegenüber den Karrierefortschritten von frontuntauglichen Drückebergern, die dem im Felde unbesiegten Heer in den Rücken fielen) die Zuweisung eines "Privilegs" an eine sowieso schon als parasitär privilegiert dargestellte (aber noch nicht definierte) Personengruppe, die man mit (Un-)Rechtsvorschriften entrechtete?--5gloggerDisk 06:51, 31. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]