Diskussion:Gaststätte

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gaststätte“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ehemaliger Doppeleintrag[Quelltext bearbeiten]

Ein Restaurant ist zwar juristisch gesehen eine Gaststätte, aber nicht jede Gaststätte ist ein Restaurant. Ein Gast- bzw. Wirtshaus ist eine Gaststätte mit Schlafgelegenheit. So ungefähr. Besser präzisieren als zusammenführen. Rainer ... 19:38, 15. Jun 2005 (CEST)
Da bin ich zwar prinzipiell Deiner Meinung, aber ich denke, dass man das durchaus unter einem Begriff aufführen und dann schön dort unterscheiden kann. Ich finde auch, dass man mit Sachen, die im Prinzip jeder kennt nicht so einen großen Aufstand machen muss und fünf mal die gleiche Vorrede halten sollte. Damit schwillt das ganze dann zwar schön an, aber hat irgendwer, der das liest noch einen Gewinn davon? Da wäre es schon besser, die Dinge zusammenzuführen und dann einen schönen Artikel draus zu machen, der alles umfasst. --Muxmax 10:34, 23. Jul 2005 (CEST)
Möchtest du wirklich Restaurant, Wirtshaus, Hotel, Pension, Autobahnraststätte, Bierzelt usw. in einem Artikel haben? Das Restaurant ist eine durchaus spezielle, im 18. Jahrhundert (wieder) entstandene Institution, die einen eigenen Artikel verdient. Rainer ... 17:55, 25. Jul 2005 (CEST)
Ich kann auch nicht sagen, inwieweit es nötig wäre, Unterpunkte zu schaffen. Ich würde das eher dem Wachstum des Eintrages überlassen. Jemand sollte das Überarbeiten und dann wird sich schnell zeigen, inwiefern Dinge ausgelagert werden müssen. Prinzipiell habe ich für den Anfang kein Problem, alles unter einem Lemma zu finden. Allerdings kenne ich mich auch mit dieser Materie überhaupt nicht aus, auch nicht was rechtliche Aspekte und Unterscheidungen betrifft. -- Muxmax 18:28, 26. Jul 2005 (CEST)
Ich bin auf der Suche nach dem Unterschied zwischen Gasthaus und Gaststätte. Wenn jetzt alles entsprechend obiger Diskussion in einem Artikel landet, verliert die Informationsquelle Wikipedia natürlich schon etwas an Kraft, was ich schade fände.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 82.192.233.110 – 09:43, 20. Mai 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich signiert.)

Begriff Gaststätte ist nicht identisch mit dem Begriff Restaurant[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Gaststätte ist nicht identisch mit dem Begriff Restaurant. Es ist ein Oberbegriff für Restaurants, Kneipen und evtl. sogar Hotels. Der im Artikel angesprochene § findet sich hier: [1]
Ich entferne also die Dopplermarkierung wieder --Azzurro 15:21, 25. Jul 2005 (CEST)

Seit wann gibt es Wirtshäuser, Gaststätten oder ähnliches?[Quelltext bearbeiten]

Ich kenn mich mit Wikipedia nicht so aus, aber ich möchte hier mal eine Frage stellen, die mir vielleicht jemand beantworten kann. Ich bin auf der Suche nach Wirtshaus hier her gelangt, und es ist mir in diesem Fall ziemlich einerlei welche rechtliche Form das hat. Ich möchte nämlich ganz gerne wissen, seit wann es überhaupt Wirtshäuser, Gaststätten oder ähnliches gibt?
(Der vorstehende Beitrag stammt von 84.164.254.136 – 23:24, 11. Sep. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich signiert.)

Gaststätten gehören zu den ältesten Gewerben der Welt. Früher boten sie zusammen mit Klöstern Übernachtungsmöglichkeiten für Reisende. (nicht signierter Beitrag von 85.179.79.197 (Diskussion) 13:50, 7. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Zu einseitig[Quelltext bearbeiten]

Und wieder nur Deutschland ... 80.171.28.64 17:09, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Namen von Gaststätten und Restaurants[Quelltext bearbeiten]

Mich interessiert, warum sich die Namen der Gasthäuser und Restaurants so stark wiederholen: Adler, Löwen, Hirsch(en), Ochsen aber nicht Stier, Rössl aber nicht Pferd, Krone, Sonne, Linde aber nicht Eiche, Engel, Grüner Baum, Schütze, Traube. Da haben sich doch sicher schon Etymologen oder Heimatkundler damit befasst. --Suricata 21:41, 20. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gasthaus vs. Gästehaus[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage an Etymologen: Mir scheint, dass der Begriff Gasthaus für kommerzielle Herbergen verwendet wird, der Begriff Gästehaus hingegen für solche, die gebaut wurden, um gerade die Kosten für die Unterbringung von Gästen in einem kommerziellen Gasthaus zu sparen (Gästehaus der Universität etc.). Trifft das zu? HeikoTheissen 11:08, 20. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Legendäre Gaststätten[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen. Ich weiß nicht, wer den Abschnitt ursprünglich eingefügt hat, aber m.E. ist er mit dem Neutralen Standpunkt nicht wirklich vereinbar, da viel zu ungenau gefasst. Wer definiert denn, was "legendär" ist? Das Hofbräuhaus als bekanntestes Gasthaus der Welt fehlt z.B., dafür steht mit dem Wirtshaus zum Spessart eins drin, das nicht real existiert (hat). Oder ist "legendär" tatsächlich im Wortsinn gemeint, dass die Gasthäuser in Legenden/Erzählungen auftauchen? Dann scheitert der Abschnitt m.E. daran, dass er nie vollzählig sein kann, und man nicht gescheit abgrenzen kann, ab wann es genug "Legenden" darum gibt, ein Gasthaus hier aufzuführen. Kurz und gut: Ich wäre dafür, den Abschnitt zu entfernen, außer jemand hat einen Vorschlag für überprüfbare Kriterien, anhand deren man ihn ergänzen kann. Gruß, --Wiebelfrotzer 16:17, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
PS: Da es zwei Abschnitte weiter oben schon erwähnt wird: Auch die momentane Beschränkung auf "nur Deutschland" ist m.E. Fehl am Platze. Damit wird das Fass allerdings noch bodenloser. Gruß, --Wiebelfrotzer 16:19, 7. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Gasthaus vs. Gasthof[Quelltext bearbeiten]

da ist alles möglich, und von gegend zu gegend verschieden. es wird gebeten, kein herumgeTFle aus einzelquellen in die einleitung zu setzen. bis zum abschnitt nationales kann man alle lemmata synonym betrachten – auch wenn offenbar „gaststätte“ im deutschen gewerberecht auf reine gastronomie ohne beherbergung einschränkt ist: in anderen themenbereichen nicht. notfalls müssen wir diesen begriff komplett auslagern, mir scheint, er umfasst alle gastonomiebetriebe (ganz hab ich den umfang von Gaststättenrecht und Gaststättenkonzession noch nicht verstanden), dann wäre er etwas gänzlich anderes als das, was hier behandelt wird, das gasthaus im landläufigen sinne: dann wäre überlegenswert, das ganze unter dem lemma Gasthaus/Gasthof abzuhandeln, und hier eine BKS:

was übrigens auch unserer kategorie:Gasthaus (Gebäude)/kategorie:Gasthaus entgegenkäme: auch da wird nicht zwischen -haus und -hof unterschieden, und wir hätten einen adäquaten hauptartikel --W!B: (Diskussion) 12:14, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

mir ist eigentlich egal, wie die heißen. was mir nicht egal ist, ist das zusammenwerfen von betrieben, die NUR bewirtungsrecht haben, mit betrieben, die bewirtungs- PLUS beherbergungsrecht haben. das war schon im mittelalter ein unterschied und ist es noch heute. so wie ein Hotel was anderes als eine Kneipe ist (begriffe weit auseinander), so ist für mich das Gasthaus (oder Gasthof) etwas anderes als die Gaststätte (begriffe nah beieinander, aber unterscheidbar). einer von beiden ist eben KEIN beherbergungsbetrieb. --Jbergner (Diskussion) 12:36, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
richtig, nur gibt es keine (allgemeingültigen) worte dafür, also kann mans anders als bei Hotel vs. Restaurant nicht artikeltechnisch trennen, also trennt man es im text. ausserdem ist der historische kontext ob mit oder ohne sowieso derselbe. ausserdem ist die umstellung von ohne auf mit beherbung und umgekehrt schlicht durch eine anzeige bei der gewerbebehörde möglich: keiner benennt aber seinen "gasthof zur post" deswegen um, wenn er plötzlich keine betten mehr hat. ausserdem ist es nicht scharf, bis 10 gästebetten kann man bei uns einen "gasthof" sogar als "gasthaus" betreiben (gasthaus mit angeschlossener frühstückspension): erstaunlich oft hat bei uns ein gast"haus" nämlich dann doch ein bett, wenn man fragt (und auch das wird seit dem „mittelalter“ so sein) --W!B: (Diskussion) 13:14, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
derzeit wird in der einleitung beides zusammengewürfelt und aus österreichischer sicht etwas behauptet, was für deutschland so nicht gilt. --Jbergner (Diskussion) 13:02, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
was genau? behauptet wird nur, dass die worte je nach gegend was anderes heissen: es ist sogar korrekt, dass das „aus österreichischer sicht etwas behauptet, was für deutschland so nicht gilt“, wenns in deutschland nicht regional unterschieden wird. nur, wen kümmert das, dafür ist der deutschlandabschnitt das, die einleitung betrachtet die welt, und da ist deutschland nur eine "region"--W!B: (Diskussion) 13:14, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Gaststätte vs. Gasthaus/-hof[Quelltext bearbeiten]

(überschrift nachträglich eingezogen --W!B: (Diskussion) 02:35, 30. Aug. 2013 (CEST))[Beantworten]

derzeit behauptet das lemma Gaststätte, auch ein beherbergungsbetrieb zu sein, was für deutschland jedoch nicht gilt. entweder auf ein lemma verschieben, das für deutschland und österreich gemeinsam tragbar ist (ich könnte mit Gasthaus leben) oder die beiden betriebsarten in zwei artikel trennen. --Jbergner (Diskussion) 13:25, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

was ist eine Gaststätte (Deutschland) genau? hier steht nur irgendwas über Schankwirtschaft und Speisewirtschaft und Toiletten. nicht aber, was das für eine betriebs"art" wäre, und ob überhaupt, oder schlicht ein synonym von Gastronomiebetrieb (in allen seinen ausformungen, bis hin zu og. Kneipe). muss es überhaupt zwingend beides haben? sind reine Schankbetriebe auch "Gaststätte (Deutschland)"? ausserdem legt die im artikel genannte Gaststätte Röhrl nahe, das es auch spezieller gasthäuser bezeichnen kann (die übrigens bis 1902 Fremdenzimmer angeboten haben). und die genannte Herberge zum Löwen, die auch "ältestes gasthaus" sein will, dass auch beherbergungsbetriebe gaststätten (oder nur gasthäuser) sein könnten? https://www.google.at/search?q=g%22gastst%C3%A4tte%22+zimmer+deutschland liefert mir jedenfalls etliche, die ein zimmer frei hätten (obwohl die meisten sich "gaststätte & pension" oder "gaststätte & hotel" titulieren, was dafür spricht, dass eine gaststätte geradezu eben kein gasthaus ist). solange wir da nix handfestes haben, ist schwer zu sagen, was tun --W!B: (Diskussion) 14:45, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]
ja, der satz aus Gaststättenrecht „Für Beherbergungsbetriebe gilt meistens das Gaststättenrecht gleichermaßen, besonders soweit sie eigene, öffentliche Gastronomie betreiben, allerdings kann es zum Umstand der Beherbergung selbst noch spezielle Rechtsvorschriften geben.“ legt genau diese misverständlichkeit in deutschland nahe. diese reduzierung auf das spezielle dürfte ein deutsches spezifikum sein, sonst unterliegt gastronomie und beherbergung zumindest in europa meist derselben rechtsmaterie (ich nehme an, daher rührt das bedürfnis des deutschen fachkundlers, gastronomie und beherbergung streng zu trennen, was jedenfalls einem österreicher befremdlich anmutet).
die BKS lautete dann:

Gaststätte steht

--W!B: (Diskussion) 02:07, 30. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

ok, da verschiebe Gaststätte nach Gasthaus. bin einverstanden. --Jbergner (Diskussion) 06:09, 1. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Also ich bin klar gegen eine Verschiebung. Warum? Es handelt sich hierbei um völlig verschiedene Begriffe, die regional stark abweichend verwendet werden. Gasthaus bezeichnet hier im Nordosten typischerweise ein einzelnes Bauwerk, während eine Gaststätte sowohl ein Bauwerk als auch eine Gewerbemieteinheit, sprich Räume in einem Haus sein können. Ich verweise da auch auf den Duden [2] demgemäß ein Gasthaus ein Haus mit Gaststätte ist. Ich kann bei W!Bs Vorschlag kein System erkennen. Das Ganze wirkt selbst für mich als halbwegs fachkundigen Leser unlogisch und verwirrend. Ich hab schon bei der Kategoriediskussion gesagt, daß man das Ganze eigentlich nur in einem viel größeren Zusammenhang behandeln kann. Der hier ist zu klein. Wir haben hier wieder mal das typische Problem: a) es gibt eine aktuelle rechtliche Defintion, b) es gibt eine aktuelle sprachliche Deutung und c) es gibt diverse umgangssprachliche Zuschreibungen. Darum muss sich auch da klar gemacht werden, um was es geht. Wenn es um die Betriebsform geht, müssen Portal Recht und Wirtschaft eingebunden werden, wenns um die Bauwerke geht das Portal Architektur und dann natürlich noch Essen und Trinken für die Ergebnisse und Merkmale. Ich schlage darum nochmals vor, eine Projektseite für das gesamte Thema Gastgewerbe zu starten. Wie man sieht, taugt schon dieser Hauptartikel nichts, und hier wird mal wieder über irgendwelche Details im Gewirr der hinteren Reihen diskutiert. Es gibt aktuell fast 100 Artikel über unterschiedliche Gaststättenformen, reicht das nicht, um hier alle dazu zu bringen, gemeinsam etwas zu machen, statt immer wieder neue Insellösungen? Bislang gibt es nur viele Baustellen, aber kaum Streit, das sollte man mal als positive Energie nutzen. Warum ich mal wieder so fuchsig bin, ihr beginnt irgendwo bei was halbwegs soliden, während drum herum sich der Müll stapelt, den aber keiner beachtet, weil die Scheuklappen zu lang sind. Gassenschänke, Brauhaus oder Weinstube, überall unbelegte Artikel, die wiederum Begriffe wie Gaststätte verwenden. Darum kann man hier nicht einfach mal trennen, ohne zu beachten, was noch dahintersteckt, und so leid es mir tut, selbes Problem wie bei Milch. Da man eben zum Beispiel zu einem Brauhaus auch Gaststätte sagt, müßte sowas ebenso in die BKS.Oliver S.Y. (Diskussion) 00:06, 5. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Siehe Gasthaus (Begriffsklärung) --Abrape (Diskussion) 11:14, 3. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Neufassung des Gaststättenrechts[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Neufassung des Gaststättenrechts" fehlt eine genaue Quellenangabe bzw. ein Link auf das Europarecht. --Frizzante (Diskussion) 10:17, 6. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

So? Es wird „Gaststätte in Wikipedia derzeit als Betrieb, sprich als Unternehmen, nicht als humangeographische Stätte geführt“?
Warum lesen wir dann in "Stätte":„Entsprechend der Bedeutung findet man den Begriff „Stätte“ in den verschiedensten Zusammenhängen... den Ort einer Bestattung als Grabstätte, einen religiös bedeutsamen Ort als Heilige Stätte...oder eine Örtlichkeit, an der Speisen und Getränke veräußert werden, als Gaststätte.“? Wollen wir uns nun an den Wortlaut halten oder nicht?--Wheeke (Diskussion) 13:59, 19. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

So, nun wird deine Frage wieder aktuell, nachdem Oliver S.Y. wieder einen Vorstoß im Bereich der Kategorie:Gaststätte gemacht hat. - SDB (Diskussion) 19:28, 23. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Halten wir fest: Es gibt laut dem Artikel "Gaststätten mit Beherbergung", die man in Deutschland vor allem Gasthaus oder Gasthof oder Hotel (im Bereich der Raststätten eben Rasthaus, Rasthof oder Motel bzw. Roadhouse etc.) nennt und entsprechend "Gaststätten ohne Beherbergung" - SDB (Diskussion) 00:56, 31. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Zur Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Bei Theodor W. Adorno steht in der Minima Moralia, daß Gaststätten, Schänken, Wirtschäuser usw. ursprünglich mit dem Bordellgewerbe identisch gewesen seien, man bei der weiblichen Bedienung also mehr als nur Speis und Trank bestellen konnte. Übernahme in den Geschichtsabschnitt dieses Artikels? --2003:56:6D1B:C637:CDDC:5985:4AE8:58BC 02:24, 18. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Wer ist Herr Adorno? "Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker und Komponist" - wenn er also was zur Musikgeschichte in einem Bordell schrieb, kann man das vieleicht für erwähnenswert halten. Ansonsten fehlt solcher Behauptung jegliche Substanz. Vor allem weil niemand wirklich weiß, was "ursprünglich" bedeuten soll. Und man kann Uruk kaum mit Old Sarum und Caral in einen Bezug setzen, das sich dort sowas wie das Gastgewerbe einheitlich entwickelt hat. Übrigens auch nen Klischee, daß es sowas nur bei der weiblichen Bedienung gegeben hat. Es gehört eher zur Tradition der Freudenhäuser, beiderlei Service anzubieten. Und ebenso wird traditionell zwischen Kellnern und Unterhaltung getrennt. Außer man schreibt ne Oper.Oliver S.Y. (Diskussion) 04:01, 18. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:47, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]