Diskussion:Gefahrenabwehr

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von JoanFine in Abschnitt Abbildung "Sturmholz"
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Kollektive Sicherheit[Quelltext bearbeiten]

Also die Kollektive Sicherheit ist ja nach dem Artikel die Äußerer Sicherheit, und die wird ja nicht von der POL, sondern von der Diplomatie und auch (imho leider) vom Militär in Deutschland von der Bundeswehr sichergestellt (imho gefährdet;( aber trotz alledem gehört das ganze nicht zur Gefahrenabwehr, oder? greetz vanGore 20:49, 24. Jan 2005 (CET)

Zivilschutz als Grundrecht und Musterprozesse[Quelltext bearbeiten]

(..von unseren Benutzerseiten..) Hi vanGore,
ich hab grad nochmal in den Artikel Gefahrenabwehr geschaut. Kollektive Sicherheit i.S.d. Art. 24 II GG bezieht sich auf Friedenssicherungskonzepte durch Mitgliedschaften in Militärallianzen, ist also ein außenpolitisch geprägter Begriff.
Aber meinst du wirklich, dass der Begriff Gefahrenabwehr neben seiner Bedeutung i.S.v. innerer und technischer Sicherheit nicht auch bzgl. äußerer Sicherheit angewandt werden kann? --C.Löser 18:46, 7. Feb 2005 (CET)

Mhh da genau ist mein Problem, ich kenn die Gefahrenabwehr nur aus der technischen Seite, ich weis zwar auch das POL da mitmacht, aber ob das Militär auch eine Gefahrenabwehr ist, das weiss ich eben nicht, korrigiere das ruhig im Artikel, ich hab aber im Netz eben keine Konnotation zum Militär gefunden. greetz vanGore 20:08, 7. Feb 2005 (CET)

Technische Sicherheit - Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Technische Sicherheit wird nicht nur von Behörden sicherhegestellt. Jeder Hersteller von Maschinenn muss sich um Gefahrenabwehr kümmern. Dies wird z.B. über die EU-Maschinenrichtline geregelt sowie über diverse Sicherheitsstandards wie die EN 61508. Der Begriff Gefahrenabwehr sollte daher meiner Meinung nach genau so breit wie der Begriff Gefahr gefasst werden. (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion)) 08:50, 3. Jun. 2005 (CEST)Beantworten

Gesundheits- und feuerpolizeiliche Gefahrenabwehr[Quelltext bearbeiten]

Zumindest so, wie der Artikel über die Sicherheitsbehörde (Deutschland) verfasst ist, ist das nicht stimmig. Im Artikel hier wird weder auf den gesundheitspolizeilichen Abwehraspekt noch auf den feuerpolizeilichen eingegangen, so dass zu eng auf die klassischen Polizeiaufgaben fokussiert wird. (nicht signierter Beitrag von Engelbaet (Diskussion | Beiträge)) 14:20, 17. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

Stimmt, mit dem Satz "Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden gewährleistet." wird die gesamte nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr schlichtweg verschwiegen. --JoanFine (Diskussion) 10:40, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Der Teil zur Ausbildung ist unbefriedigend. So pauschal wie die Überschrift ist, gehören dazu auch die Studiengänge der Verwaltung und insbesondere der Polizei an den FHöV sowie die Rechtswissenschaften im Allgemeinen. Zudem hat z. B. die FHVR Berlin einen Studiengang "Sicherheitsmanagement" im Angebot, der ebenfalls in diese Richtung abzielt. Es ist somit eine umfangreiche Überarbeitung dieses Teils angezeigt und ggf. eine Abgrenzung zu dem nötig was sich dort bereits befindet. -- Veoco· 17:14, 18. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

So sehe ich das auch. In der gegenwärtigen Form finde ich den Abschnitt allerdings einfach überflüssig. -- Zartonk talk 21:18, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Abbildung "Sturmholz"[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Beschriftung der Abbildung "Abwendung einer Gefahr für den Schienenverkehr durch Sturmholz" in diesem Artikel für sehr unglücklich. Denn eine Gefahr ist auf dem Bild überhaupt nicht zu erkennen, nur stehender Zug, liegende Bäume, kein Sturm, nur Aufräumarbeiten. --JoanFine (Diskussion) 10:37, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Jetzt heißt es in der Bildunterschrift "Störung" statt "Gefahr". Das halte ich für besser. Bleibt die Frage, warum das Bild in diesem Artikel gezeigt wird. --JoanFine (Diskussion) 09:12, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Definition Brand[Quelltext bearbeiten]

"So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z. B. der ausgeglichene Sauerstoffhaushalt oder die mit dem Leben vereinbare Umgebungstemperatur." Hat jemand einen Beleg für diese Definition? Habe sie dreimal gelesen und halte sie für völligen Quatsch. --JoanFine (Diskussion) 10:39, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten