Gefahrenabwehr

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Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizei- und Ordnungsbehörden gewährleistet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Formen

[Bearbeiten] Innere Sicherheit

Gefahren im Gefahrenabwehrrecht

Das Rechtsgebiet ist die Gefahrenabwehr. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) sind die Polizei und die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr nicht unabdingbar in jedem Fall verpflichtet, sondern entscheiden nach Ermessen über den Einsatz der staatlichen Ressourcen (Opportunitätsprinzip).

Die sachliche Zuständigkeit der Polizei und der Ordnungsbehörde ergibt sich dabei aus dem Polizeirecht (Polizeigesetz und teilweise eigene Vorschriften für die Ordnungsbehörde) des jeweiligen Landes. Für die Bundespolizei ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG).

Abwendung einer Gefahr für den Schienenverkehr durch Sturmholz

[Bearbeiten] Technische Sicherheit

Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z. B. der ausgeglichene Sauerstoffhaushalt oder die mit dem Leben vereinbare Umgebungstemperatur.

Die technische Sicherheit wird in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.

[Bearbeiten] Abgrenzung

Zwar hat ein System kollektiver Sicherheit auch eine Gefahrenabwehr im wörtlichen Sinne zum Ziel, jedoch umgreift der Begriff Gefahrenabwehr nicht eine solche Sicherheit zwischen Staaten. Auch wird das Wort Gefahrenabwehr nicht auf individuelle oder wirtschaftliche Sicherheit angewendet.

[Bearbeiten] Ausbildung

Zum Thema Sicherheit und Gefahrenabwehr wird der Studiengang Rescue Engineering an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), an der Fachhochschule Köln und an der HAW Hamburg angeboten. Weiter gibt es den Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg. Weiterhin sind die Grundlagen der Gefahrenabwehr, besonders die Einteilung der unterschiedlichen Gefahrenstufen Teil jedes Jura-Studiums und jeder Polizeiausbildung.

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